AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

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1 AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag Uhr Uhr Uhr Telefon: 09181/470-0 Telefax: 09181/ landratsamt@landkreis-neumarkt.de Das Amtsblatt wird auch veröffentlicht unter als Word-Dokument oder.pdf-datei. Nr Inhaltsverzeichnis Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises Seite Vollzug der Wassergesetze; Neufestsetzung eines Trinkwasserschutzgebietes für die Brunnen I, II und III Möning des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Möninger Gruppe, Marktplatz 1, Pyrbaum 97 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag der Firma Voltgrün GmbH, St.-Kassians-Platz 6, Regensburg, gemäß 4 Abs. 1 und 19 BImSchG auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windkraftanlagen des Typs Nordex N117/2400 auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 234, 207, 149, 195, 164 der Gemarkung Mantlach, Stadt Velburg 98 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Firma Prüfrex Innovative Power Products GmbH, Egersdorfer Straße 36, Cadolzburg; Antrag gemäß 4 Abs. 1, 19 BImSchG vom auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Gießanlage für Epoxidharz auf dem Grundstück Fl.Nr. 633 der Gemarkung Velburg, Stadt Velburg 101 Teil II: Sonstige Bekanntmachungen

2 Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises / /2004 Vollzug der Wassergesetze; Neufestsetzung eines Trinkwasserschutzgebietes für die Brunnen I, II und III Möning des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Möninger Gruppe, Marktplatz 1, Pyrbaum Bekanntmachung In dem Festsetzungsverfahren nach 19 WHG, Art. 35 BayWG für das o.g. Vorhaben findet ein Erörterungstermin statt. 1. Der Erörterungstermin beginnt am Dienstag, den 3. Juni 2014, um 9:30 Uhr, im Rathaus des Marktes Pyrbaum, Marktplatz 1, Pyrbaum. 2. An dem Erörterungstermin können teilnehmen - der Antragsteller, - die Behörden, deren Aufgabenbereich von dem Vorhaben berührt wird, - die vom Vorhaben Betroffenen und - Personen, die Einwendungen erhoben haben. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten des Landratsamtes Neumarkt i.d.opf. zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten/Betroffenen in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 3. Durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden. Neumarkt i.d.opf., 7. Mai 2014 LANDRATSAMT Im Auftrag gez. Wiesenberg Regierungsdirektor

3 Az H Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag der Firma Voltgrün GmbH, St.-Kassians-Platz 6, Regensburg, gemäß 4 Abs. 1 und 19 BImSchG auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windkraftanlagen des Typs Nordex N117/2400 auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 234, 207, 149, 195, 164 der Gemarkung Mantlach, Stadt Velburg Öffentliche Bekanntmachung gemäß 21a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neumarkt i.d.opf. hat der Firma Voltgrün GmbH, St.-Kassians-Platz 6, Regensburg, am eine Genehmigung nach 4 Abs. 1 und 19 BImSchG erteilt, auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 234, 207, 149, 195, 164 der Gemarkung Mantlach, Stadt Velburg fünf Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, weil dies die Trägerin des Vorhabens beantragt hat. A) Der verfügende Teil des Bescheides lautet: 1.1 Genehmigung nach 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz Der Firma Voltgrün GmbH, St.-Kassians-Platz 6, Regensburg wird nach näherer Bestimmung der Nr. 2, unter den Auflagen und Bedingungen in Nr. 3, die Genehmigung nach 4 Abs. 1 und 19 BImSchG i.v.m. Nr des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erteilt, auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 234, 207, 149, 195, 164 der Gemarkung Mantlach, Stadt Velburg, fünf Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. 1.2 Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO Eine Abweichung von Art. 6 Abs. 5 BayBO wird nach Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt: Die Abstandflächentiefe für die Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 234, Gemarkung Mantlach, Stadt Velburg wird auf 83,55m reduziert Die Abstandflächentiefe für die Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 207, Gemarkung Mantlach, Stadt Velburg wird auf 84,03m reduziert Die Abstandflächentiefe für die Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 149, Gemarkung Mantlach, Stadt Velburg wird auf 84,03 reduziert Die Abstandflächentiefe für die Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 195, Gemarkung Mantlach, Stadt Velburg wird auf 83,55m reduziert

4 1.2.5 Die Abstandflächentiefe für die Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 164, Gemarkung Mantlach, Stadt Velburg wird auf 83,35m reduziert 1.3 Rodungserlaubnis Die für die Rodung der Waldflächen erforderliche Erlaubnis entsprechend den beigefügten Rodungsplänen wird erteilt. Die nähren Bestimmungen der Nr. 2 und die Auflagen und Bedingungen in Nr. 3 dieses Bescheides sind zu beachten. 1.4 Grabungserlaubnis Der Antragsteller erhält die denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 DSchG auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 236, 207, 208, 234 und 253 der Gemarkung Mantlach Erdarbeiten durchzuführen. Die nähren Bestimmungen der Nr. 2 und die Auflagen und Bedingungen in Nr. 3 dieses Bescheides sind zu beachten. 2. Nebenbestimmungen Die Genehmigung ist unter Ziffer 3 mit Inhalts- und Nebenbestimmungen zu folgenden Bereichen verbunden: - Immissionsschutz - Technischer und sozialer Arbeitsschutz - Luftverkehrsrecht - Brandschutz - Baurecht - Denkmalschutz - Wasserrecht - Naturschutzrecht/ Forstrecht - Sicherheitsrecht 3. Kostenentscheidung In der Kostenentscheidung wurde bestimmt: Die Firma Voltgrün GmbH hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 4. Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:

5 Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. B) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Das Vorhaben der Firma Voltgrün GmbH, St.-Kassians-Platz 6, Regensburg, stellt ein Projekt dar, für welches die UVP-Pflichtigkeit anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr Sp. 2 der Anlage 1 zum UVPG zu prüfen war. Das Landratsamt Neumarkt i.d.opf. hat gemäß 3c Satz 1 UVPG die UVP-Pflicht des Vorhabens anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Das Ergebnis der Vorprüfung ist in den Genehmigungsunterlagen dokumentiert und der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich. C) Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Begründung wird gemäß 21a der 9. BImSchV i.v.m. 10 Abs. 8 BImSchG in der Zeit vom bis einschließlich im Landratsamt Neumarkt i.d.opf., Nürnberger Straße 1, Neumarkt i.d.opf., 2. Stock, Zi. A 205, während der allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt

6 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie im Rathaus (Bauamt) der Stadt Velburg, Hinterer Markt 1, Velburg, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag Donnerstag 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr und kann jeweils dort eingesehen werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des ) gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der o.g. Rechtsbehelfsfrist. Neumarkt, den LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF. TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ/STAATLICHES ABFALLRECHT gez. Luft Az H Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Firma Prüfrex Innovative Power Products GmbH, Egersdorfer Straße 36, Cadolzburg; Antrag gemäß 4 Abs. 1, 19 BImSchG vom auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Gießanlage für Epoxidharz auf dem Grundstück Fl.Nr. 633 der Gemarkung Velburg, Stadt Velburg Öffentliche Bekanntmachung gemäß 21a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neumarkt i.d.opf. hat der Firma Prüfrex Innovative Power Products GmbH, Egersdorfer Straße 36, Cadolzburg am die Genehmigung nach 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 633, Gemarkung Velburg, Stadt Velburg, eine Gießanlage für Epoxidharz zu errichten und zu betreiben. Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, weil dies die Trägerin des Vorhabens beantragt hat

7 A) Die verfügenden Teile des Bescheides lauten: 1. Genehmigung nach 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz Der Firma Prüfrex Innovative Power Products GmbH, Egersdorfer Straße 36, Cadolzburg, wird nach näherer Bestimmung der Nr. 2, unter den Auflagen und Nebenbestimmungen in Nr. 3, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 4 Abs. 1 und 19 BImSchG i. V. m. Nr des Anhang 1 zur 4. BImSchV erteilt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 633 der Gemarkung Velburg, Stadt Velburg, eine Gießanlage für Epoxidharz zu errichten und zu betreiben. 2. Nebenbestimmungen Die Genehmigung ist unter Ziffer 3 mit Inhalts- und Nebenbestimmungen zu folgenden Bereichen verbunden - Anlagendaten - Brandschutz -Immissionsschutz - Staatliches Abfallrecht -Baurecht - Wasserwirtschaft -Technischer und sozialer Arbeitsschutz 3. Kostenentscheidung In der Kostenentscheidung wurde bestimmt: Die Firma Prüfrex Innovative Power Products GmbH hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 4. Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. B) Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Begründung wird gemäß 21a der 9. BImSchV i.v.m. 10 Abs. 8 BImSchG in der Zeit vom bis einschließlich während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

8 im Landratsamt Neumarkt i.d.opf., Nürnberger Straße 1, Neumarkt i.d.opf., 2. Stock, Zi. A 205, und im Rathaus der Stadt Velburg, Hinterer Markt 1, Velburg, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag Donnerstag 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr ausgelegt und kann dort eingesehen werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des ) gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der o.g. Rechtsbehelfsfristen. Neumarkt, den 06. Mai 2014 LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF. TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ/STAATLICHES ABFALLRECHT Schreiner Teil II: Sonstige Bekanntmachungen Willibald Gailler, Landrat

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