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- Frank Kranz
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64 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Hochstift Stiftsstr. 15, Bad Driburg Stadt Büren - Der Bürgermeister Abteilung Planen/Bauen/Umwelt Königsstraße Büren Seite 1 von 3 Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie der Stadt Büren Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden gem. 4 (1) Bau GB Ihr Zeichen: IV/01 St.-Mei. Sehr geehrte Damen und Herren, der vorgelegte Entwurf des Teilflächennutzungsplans Windenergie gem. 5 Abs. 2b BauGB, Stand , enthält neben der Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie ergänzend die Darstellung eines sogenannten Suchbereiches im Wald. A. Konzentrationszonen für Windenergienutzung Für die Konzentrationszonen im Sinne von 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB wurde eine überlagernde Darstellung gewählt, die bisherige Darstellungen im Gesamtflächennutzungsplan behalten ihre Gültigkeit. Waldflächen sind in den Konzentrationszonen nicht überplant worden. Gegen die Darstellung dieser Konzentrationszonen bestehen aus forstlicher Sicht keine Bedenken. B. Suchbereich im Wald Bei dem sogenannten Suchbereich im Wald handelt es sich um eine ca. 266 ha große Teilfläche innerhalb des Ringelsteiner Waldes. Der Suchbereich wird im Plan wie folgt näher erläutert: derzeit steht geltendes Raumordnungsrecht einer Darstellung als Konzentrationszone entgegen; Darstellung vorbehaltlich einer Änderung der Regionalplanung. Laut Entwurf des Erläute- Herr Birkenfeld FG IV Hoheit Telefon -16 Mobil Telefax -22 helmut.birkenfeld@wald-undholz.nrw.de Dienstgebäude und Lieferanschrift: Regionalforstamt Hochstift Stiftsstr Bad Driburg Telefon Telefax Hochstift@wald-undholz.nrw.de
65 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen rungsberichtes wird diese Fläche vorerst zurückgestellt, und ggf. in einem späteren Änderungsverfahren wieder aufgegriffen. Seite 2 von 3 Innerhalb dieser als Suchbereich deklarierten Waldfläche befinden sich auf erheblichen Flächenanteilen standortgerechte Laubwälder. Gemäß Ziffer , 7. Spiegelstrich des Windenergieerlasses vom , kommen diese besonders wertvollen Waldbereiche für die Windenergienutzung nicht in Betracht. Für den gesamten Suchbereich wurde zum jetzigen Zeitpunkt noch keine artenschutzfachliche Einschätzung der Flächeneignung vorgenommen. Für das Gebiet des Ringelsteines Waldes gibt es aktuelle Nachweise zahlreicher planungsrelevanter Arten: 1. WEA-empfindliche Brutvogelarten: Schwarzstorch Der Suchbereich liegt innerhalb des seitens des LANUV kartierten Schwerpunktvorkommens von landesweiter Bedeutung. Im Ringelsteiner Wald befinden sich 2 regelmäßig genutzte Horste in unmittelbarer Nähe des Suchbereiches, der Suchbereich selbst wird von den Brutpaaren als bedeutendes Nahrungsbiotop genutzt. Uhu Mehrere Brutnachweise im Ringelsteiner Wald Rotmilan Der Suchbereich liegt innerhalb des seitens des LANUV kartierten Schwerpunktvorkommens von landesweiter Bedeutung. Innerhalb des Ringelsteiner Waldes sind 4 Brutpaare bekannt. Schwarzmilan 1 Brutpaar im Ringelsteiner Wald Haselhuhn Regelmäßige Sichtnachweise innerhalb des Suchraums 2. WEA-empfindliche Fledermausarten: Großer Abendsegler Aktueller Quartiernachweis 2014 im Ringelsteiner Wald durch die Biologische Station Paderborn-Senne e.v. bei der Kontrolle von Flachkästen 3. Planungsrelevante Arten gemäß der FFH-Richtlinie und der EG V-RL Folgende planungsrelevante Arten, auf die die Regelungen der 42ff. BNatschG (Zugriffs- und Störungsverbote) anzuwenden sind, wurden darüber hinaus im Ringelsteiner Wald nachgewiesen:
66 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen - Braunes Langohr - Fransenfledermaus - Großes Mausohr - Wasserfledermaus - Kleine Bartfledermaus - Wildkatze - Luchs - Geburtshelferkröte - Kammmolch - Habicht - Mäusebussard - Wespenbussard - Turteltaube - Baumpieper - Waldschnepfe - Grauspecht - Mittelspecht - Schwarzspecht - Sperlingskauz - Rauhfußkauz - Waldkauz - Waldlaubsänger Seite 3 von 3 Das Vorkommen dieser Arten erfordert eine vertiefende artspezifische Prüfung, ob die Verbotstatbestände des BNatschG ausgelöst werden. (Artenschutzprüfung/ASP - Stufe II) Sofern die Absicht besteht, die Prüfung der Flächeneignung für die Windenergienutzung weiter zu verfolgen, bzw. ein entsprechendes Verfahren zur FNP-Änderung einzuleiten, können die Angaben hinsichtlich der Abgrenzung besonders wertvoller Waldbereiche bzw. zu Kenntnissen über die Vorkommen planungsrelevanter Arten weiter präzisiert werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Birkenfeld
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