Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen
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- Angelika Hertz
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1 Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St ATU nö Beratung GR ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen - Aufstellungsbeschluss nach 2 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes "Krähenbach, 2. Änderung" im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB - Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf mit Begründung - Beschluss über die öffentliche Auslegung mit Benachrichtigung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 3 Abs. 2 BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB Beschlussantrag I. Der Gemeinderat beschließt gemäß 2 Abs. 1 BauGB, den seit rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Krähenbach, 2. Änderung", Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen für den im Lageplan des Fachbereiches 3 / Planung der Stadt Ostfildern vom dargestellten Geltungsbereich zu ändern. II. Dem Bebauungsplanentwurf vom mit Begründung vom wird zugestimmt. III. Diese Bebauungsplanänderung berührt die Grundzüge der Planung nicht und wird deshalb im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und den Entwurf des Bebauungsplanes "Krähenbach, 3. Änderung" (Lageplan des Fachbereiches 3 / Planung vom ) mit Begründung vom gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
2 - 2 - Oberbürgermeister Bolay Fachbereich 3 Fachbereich 3 1. Bürgermeister Baurecht Planung Fahrlaender Rothe Jansen Erläuterungen 01. Ziele und Zwecke der Planung, Erfordernis der Planaufstellung Das Plangebiet ist identisch mit dem Plangebiet des Bebauungsplans Krähenbach 2.Änderung, rechtsverbindlich seit Die Rechtsgrundlage dieses vorhergehenden Bebauungsplans war das Bundesbaugesetz vom Auf Grundlage dieser Norm war die Festsetzung von maximalen Höhen von baulichen Anlagen nicht möglich. Das Maß der baulichen Nutzung in Form der Traufhöhe wird nunmehr auf Grundlage des BauGB von 2004 festgesetzt. Die übrigen textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Krähenbach 2.Änderung bleiben erhalten. 02. Städtebauliche Grundzüge der Planung Städtebauliche Zielsetzung der Planung ist das Zurverfügungstellen von Wohnbauland bei gleichzeitiger verträglicher Einfügung in das Landschaftsbild. Als Folge der topographischen Situation und als Folge der an das Plangebiet angrenzenden Grünbereiche des Körschtals ist die landschaftsverträgliche Einbindung der
3 - 3 - Bebauung wichtig. Zur Sicherstellung dieser Einbindung wird die Höhe der Gebäude nach Süden und Norden durch Festsetzung der maximalen Traufhöhe begrenzt. 03. Umweltbericht / Umweltverträglichkeitsprüfung Mit der Novellierung des BauGB vom wurde ein obligatorisches Umweltprüfverfahren in die Bauleitplanung eingeführt. Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht zu dokumentieren, der Teil der Begründung ist. In diesem sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung eines Plans haben, sowie vernünftige Alternativen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Im vorliegenden Fall wird das Maß der baulichen Nutzung in Form der Traufhöhe auf Grundlage des BauGB von 2004 festgesetzt. Die weiteren bestehenden Festsetzungen, die im baulichen Bestand umgesetzt sind, werden beibehalten. Die Prüfung der Auswirkung der Planung auf die einzelnen Schutzgüter ergibt daher, dass diese nicht verändert werden. Ausgleichsmaßnahmen sind somit nicht erforderlich. Anlagen: 1. Lageplan mit Textteil des Bebauungsplanentwurfs mit Grenzen des Geltungsbereichs vom Planzeichenerklärung 3. Begründung vom Netzplan
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5 Stadt Ostfildern Kreis Esslingen BEBAUUNGSPLANENTWURF Krähenbach 3. Änderung Planbereich S 11 Gemarkung SCHARNHAUSEN BEGRÜNDUNG
6 01. Ziele und Zwecke der Planung, Erfordernis der Planaufstellung Das Plangebiet ist identisch mit dem Plangebiet des Bebauungsplans Krähenbach 2.Änderung, rechtsverbindlich seit Die Rechtsgrundlage dieses vorhergehenden Bebauungsplans war das Bundesbaugesetz vom Auf Grundlage dieser Norm war die Festsetzung von maximalen Höhen von baulichen Anlagen nicht möglich. Das Maß der baulichen Nutzung in Form der Traufhöhe wird nunmehr auf Grundlage des BauGB von 2004 festgesetzt. Die übrigen textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Krähenbach 2.Änderung bleiben erhalten. 02. Topographie und Landschaft / Bestand Das etwa 0,25 ha große Plangebiet mit einer Nord-Süd-Längenausdehnung von 40 m und einer Breite von etwa 100 m liegt am Rand des Körschtals, zwischen 308 und 314 m über NN. Das Plangebiet fällt nach Süden ab. Das Plangebiet ist vollständig bebaut. An das Plangebiet grenzen im Norden, Westen und Osten Wohngebiete an. Im Süden des Plangebiets grenzen Grünbereiche an. 03. Städtebauliche Grundzüge der Planung Städtebauliche Zielsetzung der Planung ist das Zurverfügungstellen von Wohnbauland bei gleichzeitiger verträglicher Einfügung in das Landschaftsbild. Als Folge der topographischen Situation und als Folge der an das Plangebiet angrenzenden Grünbereiche des Körschtals ist die landschaftsverträgliche Einbindung der Bebauung wichtig. Zur Sicherstellung dieser Einbindung wird die Höhe der Gebäude nach Süden und Norden durch Festsetzung der maximalen Traufhöhe begrenzt. 04. Umweltbericht / Umweltverträglichkeitsprüfung Mit der Novellierung des BauGB vom wurde ein obligatorisches Umweltprüfverfahren in die Bauleitplanung eingeführt. Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht zu dokumentieren, der Teil der Begründung ist. In diesem sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung eines Plans haben, sowie vernünftige Alternativen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Im vorliegenden Fall wird das Maß der baulichen Nutzung in Form der Traufhöhe auf Grundlage des BauGB von 2004 festgesetzt. Die weiteren bestehenden Festsetzungen, die im baulichen Bestand umgesetzt sind, werden beibehalten. Die Prüfung der Auswirkung der Planung auf die einzelnen Schutzgüter ergibt daher, dass diese nicht verändert werden. Ausgleichsmaßnahmen sind somit nicht erforderlich.
7 05. Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Bauleitplanung Der Bebauungsplan ist für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ( 1 (3) BauGB) und ist den Zielen der Raumordnung angepasst ( 1 (4) BauGB). Die Forderungen des Baugesetzbuches, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sind aus Sicht des Planungsträgers erfüllt ( 1 (5) BauGB). Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen ( 1 (7) BauGB). Mit Grund und Boden wurde sparsam und schonend umgegangen. Dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß begrenzt worden. Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind in der Abwägung berücksichtigt ( 1a BauGB). Aufgestellt : Ostfildern, den Fachbereich III- Planung, Ja/RB
8 Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Ende 1 Bebauungsplan "Krähenbach, 3.Änderung" 200 Tage 01. Okt ' Jul '08 2 Bearbeitungsphase 1 (entfällt) 200 Tage 01. Okt ' Jul '08 3 Bearbeitungsphase 2 30 Tage 01. Nov ' Dez '07 4 BPlan-Entwurf 2 Wochen 01. Nov ' Nov '07 5 Vorlage erstellen 2 Wochen 01. Nov ' Nov '07 6 Auslegungsbeschluß GR 0,5 Tage 12. Dez ' Dez '07 7 Bearbeitungsphase 3 81 Tage 03. Jan ' Apr '08 8 Veröffentlichung 1 Tag 03. Jan ' Jan '08 9 Planauslage 31 ftage 12. Jan ' Feb '08 10 Trägerbenachrichtigung, 2.Ämterumlauf 6 Wochen 14. Jan ' Feb '08 11 Planüberarbeitung 2 Wochen 25. Feb ' Mrz '08 12 Vorlage erstellen 4 Wochen 25. Feb ' Mrz '08 13 Satzungsbeschluß GR 0,5 Tage 16. Apr ' Apr '08 14 Veröffentlichung 1 Tag 24. Apr ' Apr '08 15 Rechtskraft 0 Tage 24. Apr ' Apr ' Q3 Q4 Q1 Q2 Q Projekt: Krähenbach, 3.Änderung Datum: Mi Kritisch Kritische Unterbrechung Kritisch in Arbeit Vorgang Unterbrechung Vorgang in Arbeit Geplant Geplante Unterbrechung Geplanter Meilenstein Meilenstein Sammelvorgang in Arbeit Sammelvorgang Rollup-kritisch Rollup-kritische Unterbrechung Rollup-kritisch in Arbeit Rollup-Vorgang Rollup-Unterbrechung Rollup-Vorgang in Arbeit Rollup-geplant Rollup-geplanter Meilenstein Rollup-Meilenstein Externe Vorgänge Projekt-Sammelvorgang Externer Meilenstein Stichtag Seite 1
am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.
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