Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes
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- Dorothea Fischer
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1 Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 18. Jahrgang Donnerstag, 28. Juni 2012 Nummer 8 Aus dem Inhalt: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses über die I. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz- Damgarten (Windpark Borg) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses über die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ribnitz- Damgarten, Wohngebiet Siedlung Damgarten Hinweis auf die Auslegung des Entwurfes über die I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten Wohnbebauung Heideweg, OT Langendamm Inkrafttreten der Satzung gemäß 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich Damgartener Weg, OT Tempel Inkrafttreten der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 13 der Stadt Ribnitz- Damgarten, Wohnsiedlung Petersdorf (Alte Schmiede) im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 72 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Photovoltaik Pütnitz Information des DRK-Blutspendedienstes Blutspendetermine in Ribnitz-Damgarten 4. Juli 2012, 09:30-13:30 Uhr Bildungszentrum, Grüner Winkel Juli 2012, 14:00-18:00 Uhr DRK-Kreisverband, Körkwitzer Weg Juli 2012, 09:30-13:30 Uhr Finanzamt, Sandhufe 3 4. August 2012, 08:30-11:30 Uhr DRK-Kreisverband, Körkwitzer Weg August 2012, 14:00-18:00 Uhr DRK-Kreisverband, Körkwitzer Weg August 2012, 14:30-18:30 Uhr Regionale Schule Rudolf Harbig, Schulstraße 13 Alle Gesunden im Alter von Jahren (Erstspender bis 60 Jahre) werden gebeten, sich an den Blutspendeaktionen zu beteiligen. Weitere Informationen unter der kostenlosen Hotline oder unter Sprechtag der Schiedsstelle Ribnitz-Damgarten nächster Sonnabend-Sprechtag des Einwohnermeldeamtes 5. Juli 2012, 19:00-20:00 Uhr im Rathaus Ribnitz, Bürgerbüro, Zimmer Juli 2012 von 09:00-11:00 Uhr im Rathaus Ribnitz, Zimmer 113
2 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 8/2012 Seite 2 I. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Windpark Borg) hier: Aufstellungsbeschluss Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten hat in ihrer Sitzung am 13. Juni 2012 beschlossen, den mit Datum vom 21. November 2011 neu bekannt gemachten Flächennutzungsplan der Stadt Ribnitz- Damgarten in nachfolgendem Bereich, begrenzt: im Norden durch die Klockenhäger Straße im Westen durch die Straße Am Windrad im Osten durch das Gewerbegebiet West I im Süden durch die Bundesstraße B 105 zu ändern. Ziel der Änderung Entfall der Sonderbaufläche S 22 Windpark Borg Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen: 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen Gemäß 4 Abs. 1 i. V. m. 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Jürgen B o r b e, Bürgermeister
3 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 8/2012 Seite 3 VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet Siedlung Damgarten hier: Aufstellungsbeschluss Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten hat in ihrer Sitzung am 13. Juni 2012 beschlossen, den mit Datum vom 6. Juli 1998 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet Siedlung Damgarten, begrenzt im Norden durch die Straße Flugplatzallee im Süden durch die Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße / Rosa-Luxemburg-Straße (südliche Straßenseite) und die südliche und östliche Grenze des Grundstückes Karl-Liebknecht-Straße 3 im Westen durch die Grundstücksgrenzen am Templer Bach als Abgrenzung zur Gemarkung Pütnitz (Flur 2) im Osten durch die westliche Straßenseite der Saaler Chaussee zu ändern. Es werden folgende Planziele angestrebt: Änderungen im Maß der baulichen Nutzung sowie in der Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich der Baufelder 1 a und 4 Konkretisierung der Festsetzungen zu Nebenanlagen, Garagen und Carports Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen: 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen Gemäß 4 Abs. 1 i. V. m. 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Jürgen B o r b e, Bürgermeister VI. Änderung Bebauungsplan Nr. 11 Stadt Ribnitz-Damgarten Wohngebiet Siedlung Damgarten
4 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 8/2012 Seite 4 I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung Heideweg, OT Langendamm hier: öffentliche Auslegung des Entwurfes nach 4a Abs. 3 BauGB Der von der Stadtvertretung in der Sitzung vom 13. Juni 2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung Heideweg, OT Langendamm, für das Gebiet begrenzt: im Nordwesten durch die Wasserreihe im Nordosten durch die vorhandene Verbindungsstraße zwischen Heideweg und Wasserreihe im Südosten durch die vorhandene Bebauung Heideweg 29 und Heideweg 30 im Südwesten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Unland und der Entwurf der Begründung dazu liegen vom 12. Juli 2012 bis zum 27. Juli 2012 in der Stadtverwaltung Ribnitz- Damgarten, Am Markt 1, Eingangshalle, zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Montag, Dienstag, Mittwoch Donnerstag Freitag 7:00-12:30 und 13:00-16:00 Uhr 7:00-12:30 und 13:00-18:00 Uhr 7:00-12:30 Uhr Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Verfahren handelt, welches der Umweltprüfung unterliegt. Aus diesem Grunde ist ein Umweltbericht nach 2 a BauGB Bestandteil der Begründung, welcher Aussagen zur Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Biotope, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Schutzgebiete) sowie zur Darstellung der Beeinträchtigung der Strukturen, Funktionen und Prozesse des Naturhaushaltes, auch hinsichtlich der angestrebten oder zu erwartenden Entwicklung nach dem Eingriff, enthält. Zudem wird darauf verwiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bereits Stellungnahmen eingeholt worden sind. Nach Einschätzung der Stadt Ribnitz-Damgarten werden folgende Stellungnahmen, im Hinblick auf ihre Umweltrelevanz, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung mit ausgelegt: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (Schreiben vom ) Forstamt Schuenhagen (Schreiben vom ) Wasser- und Bodenverband Recknitz-Boddenkette (Schreiben vom ) Landkreis Vorpommern-Rügen (Schreiben vom ) Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (Schreiben vom und ) Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf und dem Entwurf der Begründung schriftlich abgegeben oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren ist ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Innerhalb der o. g. Auslegungszeit liegen die Planunterlagen in einer weiteren Ausfertigung im Rathaus Damgarten zur Information aus. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1, Zimmer 207. Jürgen B o r b e, Bürgermeister
5 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 8/2012 Seite 5 Inkrafttreten der Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich Damgartener Weg, OT Tempel Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten hat am 13. Juni 2012 in öffentlicher Sitzung die Satzung gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich Damgartener Weg, OT Tempel beschlossen. Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt: im Nordosten durch den Damgartener Weg im Nordwesten durch landwirtschaftlich genutzte Gebäude und Flächen im Südwesten durch Wiesenflächen im Südosten durch das Grundstück Damgartener Weg 5 Der Beschluss der Satzung gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich Damgartener Weg, OT Tempel wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich Damgartener Weg, OT Tempel tritt mit Ablauf des 28. Juni 2012 in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB). Jedermann kann die Satzung gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich Damgartener Weg, OT Tempel einschließlich der Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1, Zimmer 207, während der Dienststunden: Mo., Mi.: 13:00-16:00 Uhr, Di.: 9:00-12:30 und 13:00-16:00 Uhr, Do.: 9:00-12:30 und 13:00-18:00 Uhr und Fr.: 9:00-12:30 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, kann dies nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Unbeachtlich werden eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Ribnitz-Damgarten unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Jürgen Borbe, Bürgermeister
6 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 8/2012 Seite 6 Inkrafttreten der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 13 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnsiedlung Petersdorf (Alte Schmiede), im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten hat am 13. Juni 2012 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 13 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnsiedlung Petersdorf (Alte Schmiede), im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 13 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnsiedlung Petersdorf (Alte Schmiede), im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB, wird begrenzt: im Norden durch die nördliche Straßenkante der Straße Am Klosterbach im Westen durch vorhandene Wohngrundstücke Am Klosterbach 3 a, 3 b, 3 c und die Straße Rostocker Landweg im Süden durch das Grundstück Rostocker Landweg 39 und landwirtschaftliche Flächen im Osten durch landwirtschaftliche Flächen Der Beschluss über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 13 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnsiedlung Petersdorf (Alte Schmiede), im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 13 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnsiedlung Petersdorf (Alte Schmiede), im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB tritt mit Ablauf des 28. Juni 2012 in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB). Jedermann kann die Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 13 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnsiedlung Petersdorf (Alte Schmiede), im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB einschließlich der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1, Zimmer 207 während der Dienststunden: Mo., Mi.: 13:00-16:00 Uhr, Di.: 9:00-12:30 und 13:00-16:00 Uhr, Do.: 9:00-12:30 und 13:00-18:00 Uhr und Fr.: 9:00-12:30 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, kann dies nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Unbeachtlich werden eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Ribnitz-Damgarten unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dieses gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Jürgen Borbe, Bürgermeister
7 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 8/2012 Seite 7 Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 72 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Photovoltaik Pütnitz Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten hat am 13. Juni 2012 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 72 Photovoltaik Pütnitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 wird begrenzt: im Norden durch Waldflächen, die Flugplatzallee und landwirtschaftlich genutzte Flächen im Osten und Süden durch die Umzäunung des ehemaligen Militärgeländes mit Übergang zu landwirtschaftlich genutzten Flächen und Waldflächen im Westen durch Waldflächen, ehemalige Kasernenanlagen und einen Verbindungsweg (Nord - Süd) zwischen den Flugzeuglandebahnen Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 72 der Stadt Ribnitz-Damgarten wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 72 der Stadt Ribnitz-Damgarten tritt mit Ablauf des 28. Juni 2012 in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB). Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 72 der Stadt Ribnitz-Damgarten einschließlich der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1, Zimmer 207 während der Dienststunden: Mo., Mi.: Uhr, Di.: und Uhr, Do.: und Uhr und Fr.: Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, kann dies nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Unbeachtlich werden eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Ribnitz-Damgarten unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dieses gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Jürgen Borbe, Bürgermeister
8 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 8/2012 Seite 8 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt: Krautung: Grundräumung: Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig. Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. Gemäß 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 5 Abs. 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist und 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759, 765) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen. Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift, in unseren Diensträumen in Rostock, Alt-Bartelsdorfer- Straße 18 a, Telefon: gewährt. gez. Thies Verbandsvorsteher WBV Untere Warnow Küste 28. Juni 2012 Herausgeber: Stadt Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1, Ribnitz-Damgarten. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister. Redaktion: Hauptamt der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, , stadt@ribnitzdamgarten.de. Das Amtliche Stadtblatt Ribnitz-Damgarten erscheint nach Bedarf und liegt in den Rathäusern von Ribnitz und Damgarten zur kostenlosen Mitnahme aus, außerdem ist es unter veröffentlicht. Ein Bezug ist gegen Erstattung der Portokosten möglich.
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Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude
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