Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz

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1 Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, Nr. 03 Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung post@amt-scharmuetzelsee.de Internet:

2 A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am gefasst wurden Bekanntmachung eines Abgabenbescheides vom für das Jahr 2014 und Folgejahre Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 2.1. Schlussbekanntmachung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Am Scharmützeleck Wendisch Rietz in der Gemeinde Wendisch Rietz Bekanntmachung der Abgabenbescheide vom für das Jahr 2014 und Folgejahre Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 (BP) der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB Wohngebiet Pappelallee/Eichenweg und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentliche Auslage Bekanntmachungen der Gemeinde Reichenwalde 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Reichenwalde am gefasst wurden Bekanntmachung eines Abgabenbescheides vom für das Jahr 2014 und Folgejahre 09 B Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Oder-Spree und in der Stadt Frankfurt (Oder) Spreeinsel 1, Beeskow 1.1. Bekanntmachung über die Einsichtnahme von Bodenrichtwerten für baureifes Land 10 2

3 2. Presseinformation 14/2014 des Landkreises Oder-Spree 2.1. Beratungsangebot für Existenszgründer Presseinformation der EWE Netz GmbH, Hegermühlenstraße 58, Strausberg 3.1. Ableser im Auftrag von EWE Netz unterwegs Bekanntmachung der KWU-Entsorgung, Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree 4.1. Schadstoffmobil im Frühjahr 14 C Sonstige Informationen 1. Information des Amtes Scharmützelsee 1.1. Information über DSL-Breitbandversorgung im Gebiet des Amtes Scharmützelsee 15 3

4 A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Nicht öffentlicher Teil H 079/14 Änderung des Beschlusses vom , Beschluss-Nr H 076/13, Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 20, Flurstück 285 mit einer Größe von 864 m², Fürstenwalder Chaussee 46, nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz H 080/14 Protokollbeschluss zur Zahlung von Euro für das Jahr 2014 für die Veranstaltung Adventszauber am Scharmützelsee Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 1.2. Bekanntmachung eines Abgabenbescheides vom für das Jahr 2014 und Folgejahre Laut 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 122 Abgabenordnung des Landes Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung, wird der Abgabenbescheid vom für das Jahr 2014 und Folgejahre für das unbebaute Grundstück in Bad Saarow OT Neu Golm Fl.2, Flst. 57 unter dem Kassenzeichen öffentlich zugestellt. Der vorgenannte Abgabenbescheid ist in der Zeit vom bis einschließlich im Steueramt des Amtes Scharmützelsee Forsthausstraße Bad Saarow zu den Öffnungszeiten 4

5 Dienstag von Uhr Uhr und Uhr Uhr Donnerstag von Uhr Uhr und Uhr Uhr einzusehen. Er gilt nach 10 Abs. 2 VwZG in der jeweils gültigen Fassung am als öffentlich zugestellt. Laut 70 VwGO Abs. 1 beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erlangt der o.g. Abgabenbescheid seine Rechtswirksamkeit. Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 2.1 Schlussbekanntmachung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Am Scharmützeleck Wendisch Rietz in der Gemeinde Wendisch Rietz Betr.: Herstellung der Rechtskraft der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Am Scharmützeleck Wendisch Rietz in der Gemeinde Wendisch Rietz als fortgeltender Plan der Gemeinde Wendisch Rietz, Geltungsbereich: Flur 7, Flurstücke 70, 80, 85/1, 96/2 6, 96/8, , 114/1 u. 2, 115, 119/1 u. 2, , 129, 130/2-4, 448, 449, 459, 461, 462, 467, 469, 470, 475, 480, 487, 488, 511, 557, 558, 564, 565, 568, 569, , Flurstücksteile v. 99, 100, 107, 109, 165/1, 563, 585 und der Flur 3, Flurstücke 107/1, 107/5 7, 107/9, 107/12, 107/14 u. 15, 107/19 u. 20, 107/22 u. 23, , 229, 364, 366, 367, Flurstücksteile v. 106, 107/8, Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Am Scharmützeleck Wendisch Rietz, Flur 3 und 7, als Satzung beschlossen, Beschluss Nr /14. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Text). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Wendisch Rietz zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Am Scharmützeleck Wendisch Rietz, Flur 3 und 7, mit den o.g. Flurstücken tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. 5

6 Jedermann kann die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 013, während der Dienststunden Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr einsehen. Eine Verletzung der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs.1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 2.2 Bekanntmachung der Abgabenbescheide vom für das Jahr 2014 und Folgejahre Laut 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 122 Abgabenordnung des Landes Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung, werden die Abgabenbescheide vom für das Jahr 2014 und Folgejahre für unbebaute Grundstück Fl. 1, Flst. 284 unter Kassenzeichen unbebaute Grundstück Fl.3, Flst. 298, 353 unter Kassenzeichen unbebaute Grundstück Fl. 2, Flst unter Kassenzeichen unbebaute Grundstück Fl.3, Flst. 198 unter Kassenzeichen unbebaute Grundstück Fl.3, Flst. 196 unter Kassenzeichen unbebaute Grundstück Fl.2, Flst. 100, 122/2 u. a. unter Kassenzeichen Einfamilienhaus, Fl. 6, Flst. 207 unter Kassenzeichen

7 öffentlich zugestellt. Die vorgenannten Abgabenbescheide sind in der Zeit vom bis einschließlich im Steueramt des Amtes Scharmützelsee Forsthausstraße Bad Saarow zu den Öffnungszeiten Dienstag von Uhr Uhr und Uhr Uhr Donnerstag von Uhr Uhr und Uhr Uhr einzusehen. Sie gelten nach 10 Abs. 2 VwZG in der jeweils gültigen Fassung am als öffentlich zugestellt. Laut 70 VwGO Abs. 1 beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erlangt der o.g. Abgabenbescheid seine Rechtswirksamkeit. Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 2.3 Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 (BP) der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB Wohngebiet Pappelallee/Eichenweg und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentliche Auslage Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am mit Beschluss - Nr / 13 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 der Innenentwicklung Pappelallee/ Eichenweg für die Flächen der Grundstücke in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flurstücke ; 450/ 1 u. 2; 451/ 1u. 2; 452; 453/ 1 u. 2 und 458/ 2 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom bis zum im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus: MO / Di / Mi von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Do 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Fr 8.00 Uhr Uhr 7

8 Das Bauleitplanverfahren wird gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das beschleunigte Verfahren anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht abgesehen. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach 47 der Ver -waltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Reichenwalde 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Reichenwalde am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /14 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Reichenwalde, OT Dahmsdorf, für den Bereich des Sondergebietes (SO) Camping Gemarkung Dahmsdorf, Flur 3 (Anschrift: Schwarzhorner Weg der Gemeinde Wendisch Reitz) /14 Beschlussfassung über die Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise zu den Kommunalwahlen /14 Beschluss zum Antrag auf finanzielle Zuwendung /14 Beschluss Vereinbarung mit Hoffnungstaler Stiftung Lobetal zur Bezuschussung der Lesestube Bad Saarow, gez. - Siegel Krappmann Amtsdirektor 8

9 3.2. Bekanntmachung eines Abgabenbescheides vom für das Jahr 2014 und Folgejahre Laut 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 122 Abgabenordnung des Landes Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung, wird der Abgabenbescheid vom für das Jahr 2014 und Folgejahre für das unbebaute Grundstück in Reichenwalde Fl.1, Flst. 126,127,128 unter dem Kassenzeichen öffentlich zugestellt. Der vorgenannte Abgabenbescheid ist in der Zeit vom bis einschließlich im Steueramt des Amtes Scharmützelsee Forsthausstraße Bad Saarow zu den Öffnungszeiten Dienstag von Uhr Uhr und Uhr Uhr Donnerstag von Uhr Uhr und Uhr Uhr einzusehen. Er gilt nach 10 Abs. 2 VwZG in der jeweils gültigen Fassung am als öffentlich zugestellt. Laut 70 VwGO Abs. 1 beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erlangt der o.g. Abgabenbescheid seine Rechtswirksamkeit. Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 9

10 B Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Oder-Spree und in der Stadt Frankfurt (Oder) Spreeinsel 1, Beeskow 1.1. Bekanntmachung der Bodenrichtwerte Bekanntmachung über die Einsichtnahme von Bodenrichtwerten für baureifes Land 10

11 2. Presseinformation 14/2014 des Landkreises Oder-Spree 2.1. Beratungsangebot für Existenszgründer 11

12 3. Presseinformation der EWE Netz GmbH, Hegermühlenstraße 58, Strausberg 3.1. Ableser im Auftrag von EWE Netz unterwegs 12

13 13

14 4. Bekanntmachung der KWU-Entsorgung, Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree 4.1. Schadstoffmobil im Frühjahr - Ende öffentlicher Teil - 14

15 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen C Sonstige Informationen 1. Information des Amtes Scharmützelsee 1.1. Information über DSL-Breitbandversorgung im Gebiet des Amtes Scharmützelsee Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Scharmützelsee, der Ausbau mit Breitband-DSL ist auch in Teilen unseres Amtsgebietes noch nicht zufriedenstellend. Zur Zeit zeichnet sich auch noch keine endgültige Lösung ab. Nachfolgend aufgeführt, möchten wir Sie darüber informieren, welche Möglichkeiten der Internetversorgung derzeit in unserem Amtsgebiet zur Verfügung stehen. In Wendisch Rietz, im Ortsteil Reichenwalde und in Neu Reichenwalde wurde durch die Telekom Festnetz ausgebaut. Hier steht DSL zur Verfügung. In Langewahl und Diensdorf-Radlow ist DSL über das Telekomnetz nur teilweise möglich. Aber über die Fa. Complus ( erhalten Sie V-DSL bis 50 Mbit im Festnetz. In Bad Saarow mit den Ortsteilen Neu Golm, Petersdorf sowie in den Ortsteilen Dahmsdorf und Kolpin ist DSL über das Telekomnetz fast nicht möglich. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, über die Fa. CNS ( Internet bis zu 16 Mbit, in einigen Bereichen auch abweichend, zu erhalten. Neben den v.g. Anbieter bieten UMTS, HSDPA oder LTE in den Mobilfunknetzten, je nach Standort, eine Alternative. Näheres zur Netzabdeckung der vier Netzbetreiber finden Sie nachfolgend aufgeführt: E-Plus: &LAYER=1 o2: Telekom/ T-Mobile Vodafone Ein Hinweis in eigener Sache: Das Amt Scharmützelsee oder die Gemeinden sind nicht die Anbieter. Wenden Sie sich bitte bei Fragen direkt an die jeweiligen Anbieter. 15

16 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen Impressum/Bezugsmöglichkeiten -/bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße Bad Saarow Tel oder Fax: Redaktion: Hauptamt Frau Lüttschwager Erscheinen: Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer Im Internet: 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Internet post@amt t@amt-scharmuetzelsee.de 16

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