STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen
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- Frida Althaus
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1 VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: KH-Planwerk GmbH BÜRO FULDA: Flemingstr. 18, Fulda Tel.: Mail: karl.herrmann@kh-planwerk.de
2 Stadt Alsfeld 1 Inhaltsverzeichnis 0 Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung Räumlicher Geltungsbereich Bisherige Entwicklung und derzeitige Situatin im Planbereich Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Erläuterungen zu den Planfestsetzungen Städtebauliche Knzeptin Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise Äußere Gestaltung Gemeinbedarfseinrichtungen und ihre Zweckbestimmungen Grünflächen Flächen zum Ausgleich und Ersatz der Eingriffsflgen Wald und Flächen für die Landwirtschaft Verkehrliche Erschließung Ver- und Entsrgung Immissinsschutz Flächen mit Bdenbelastungen... 8
3 Stadt Alsfeld 2 0 Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung Die vn der Bauleitplanung betrffenen Grundstücke befinden sich im Außenbereich nach 35 BauGB, angrenzend an einem sich ebenfalls im Außenbereich befindlichen Siedlungssplitter mit gewerblicher Nutzung (Busunternehmen). Der Flächennutzungsplan der Stadt Alsfeld stellt den Standrt als Landwirtschaftsfläche dar. Im Rahmen der Bauleitplanung sll/muss der Flächennutzungsplan ebenfalls, parallel zur Aufstellung des vrhabenbezgenen Bebauungsplanes gem. 8 III BauGB, geändert werden. Nachflgend werden die einzelnen Beschlüsse und Planungsschritte aufgeführt: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan swie der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vn der Stadtverrdnetenversammlung der Stadt Alsfeld am gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt, in der»oberhessischen Zeitung«, am bekannt gemacht. Die mit dem Bauamt abgestimmten Planunterlagen (Vrentwürfe) des vrhabenbezgenen Bebauungsplanes swie der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden in der Zeit vm xx. xx bis zum xx. xx der Öffentlichkeit nach 3 I BauGB swie den Behörden und snstigen Trägern öffentlicher Belange nach 4 I BauGB vrgestellt. Die Vrentwürfe beider Bauleitplanungen werden nach Auswertung der nach frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen in flgenden Punkten geändert: Nach Änderung der Planunterlagen besitzen diese die Qualität vn Entwürfen. Die Stadtverrdnetenversammlung billigt die Entwürfe des vrhabenbezgenen Bebauungsplanes swie der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und beschließt die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 II BauGB swie die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß 4 II BauGB. Die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach 3 II und 4 II BauGB über die vn der Stadtverrdnetenversammlung der Stadt Alsfeld gebilligten Entwürfe des vrhabenbezgenen Bebauungsplanes swie der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vm xx. xx bis zum xx. xx statt. Vm Recht auf Mitwirkung an der Planung gem. 3 II BauGB machte flgende/keine Bürger Gebrauch. Vn den beteiligten Behörden und snstigen Trägern öffentlicher Belangen gingen während der Beteiligung flgende Hinweise und Bedenken ein, welche zu flgenden, die Grundzüge der Planung (nicht) berührenden, Änderungen am vrliegenden Bebauungsplan führten:
4 Stadt Alsfeld 3 Die Stadtverrdnetenversammlung der Stadt Alsfeld prüft die während der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und wägt diese gem. 1 VII BauGB gegeneinander und untereinander gerecht ab. Das Ergebnis der Abwägung wird der Öffentlichkeit und den Behörden mitgeteilt. Die Stadtverrdnetenversammlung der Stadt Alsfeld fasst die Beschlüsse zur Satzung des vrhabenbezgenen Bebauungsplanes gem. 10 BauGB und des Änderungsbeschlusses des Flächennutzungsplanes.
5 Stadt Alsfeld 4 1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich direkt an der Bundesstraße B 62, zwischen den Siedlungsbereich vn Alsfeld und dem Ortsteil Eifa, östlich der BAB 5. Der nachflgende Lageplan (TK 25) zeigt die genaue Lage des Geltungsbereichs im Zusammenhang mit der vrhandenen Bebauung und Nutzung. 2 Bisherige Entwicklung und derzeitige Situatin im Planbereich Das vn der Planung hauptsächlich betrffene Grundstück stellt derzeitig eine Landwirtschaftsfläche (Grünland) dar. Es befindet sich zwischen dem Siedlungssplitter»Flhrhf«und der Zufahrt zum Schießstand des Bundes der Militär- und Plizeischützen e. V. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst flgende Flurstücke: Gemarkung Alsfeld, Flur 46, Flurstücke 14/1 und 21/1 Der Planbereich wurde im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Alsfeld als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (s. nachflgenden Lageplanausschnitt des FNP). Es befindet sich direkt in Nachbarschaft der als weiße Fläche ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche (Schießstand).
6 Stadt Alsfeld 5 Im geltenden Reginalplan wird der Standrt zwar als Vrranggebiet Frstwirtschaft eingestuft, Nachfragen beim zuständigen Regierungspräsidium Gießen ergaben aber, dass die Fläche wegen der hier fehlenden Bewaldung trtzdem keinem Abweichungsverfahren unterzgen werden muss. Nachflgende Abbildung zeigt die Planung mit dahinter gelegtem Luftbild. Die auf der Fläche befindlichen Bäume stehen alle auf den südlich des Geltungsbereichs angrenzenden Grundstücken und sind nur wegen des Aufnahmewinkels auf dem Plangrundstück zu sehen. Zudem bewirkten die Stürme im letzten Jahr eine erhebliche Dezimierung insbesndere der am Waldrand stehenden Gehölze, welche im Bild nch nicht berücksichtigt wurden.
7 Stadt Alsfeld 6 3 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Gemäß den Gesetzen der Raumrdnung sllen die Kmmunen eigenverantwrtlich ihre bauliche Entwicklung rdnen und planen. Dabei wird insbesndere der Nutzung vrhandener Bauflächen der Vrrang eingeräumt. Der Standrt des geplanten Parkplatzes befindet sich außerhalb der Siedlungsbereiche, in Nachbarschaft einer gewerblich genutzten Splittersiedlung und einer Gemeinbedarfsfläche»Schießstand des BDMP e. V.«. Der Parkplatz sll dem Schießstand während des Schießsprttrainings swie bei Wettkämpfen dienen. Hierfür sind insgesamt 70 Pkw-Stellplätze geplant. 4 Erläuterungen zu den Planfestsetzungen 4.1 Städtebauliche Knzeptin Wegen der geplanten Nutzung und zur Verhinderung der Entwicklung vn Splittersiedlungen sll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes kein Baugebiet, sndern eine Verkehrsfläche mit besnderer Zweckbindung ausgewiesen werden. Auf diese Weise wird auch verhindert, dass hier Hchbaumaßnahmen durchgeführt werden. Die Zufahrt zum Schießstand und zum Parkplatz wird in den vrhabenbezgenen Bebauungsplan eingebunden. 4.2 Art der baulichen Nutzung Wie eingangs erwähnt werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine Baugebiete i. S. vn 1 bis 11 BauNVO ausgewiesen. Es ist geplant, die bauliche Nutzung ausschließlich über die Ausweisung einer Verkehrsfläche nach 9 I Nr. 11 BauGB zu regeln. In dieser sllen insgesamt die Errichtung der Zufahrten, 70 Pkw-Stellplätze und 8 Bus-Stellplätze zulässig sein. 4.3 Maß der baulichen Nutzung Da im Bebauungsplan kein Baugebiet festgesetzt wird, kann auch auf die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung verzichtet werden. Bei rechnerischer Betrachtung der geplanten Vrhaben ergeben sich flgende Nutzungsverhältnisse: Für die Verkehrsfläche besnderer Zweckbestimmung (Stellflächen + Zufahrten) ist ein Flächenverbrauch vn insgesamt 3.030,5 m² vrgesehen. Die Zufahrt weist eine Fläche vn 406,3 m² auf. Die Summe der eingeplanten Grünflächen ergibt eine Fläche vn 1.902,7 m². Anhand der sich ergebenden Flächen würde die Grundflächenzahl für den Geltungsbereich 0,64 betragen. Damit ist die nach 17 BauNVO festgelegte Kappungsgrenze für alle Baugebiete vn 0,8 nicht überschritten und die Vrhaben allgemein zulässig.
8 Stadt Alsfeld Bauweise Da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine Hchbauten zulässig sind, kann auf die Festsetzung der Bauweise verzichtet werden. 4.5 Äußere Gestaltung Zur äußeren Gestaltung des Gebäudes werden im Bebauungsplan keine weiteren Festlegungen getrffen. Werbeanlagen sind nicht zulässig. 4.6 Gemeinbedarfseinrichtungen und ihre Zweckbestimmungen Im Plangebiet sind keine Flächen für Gemeinbedarfseinrichtungen im Sinne vn 9 I Nr. 5 BauGB vrgesehen. 4.7 Grünflächen Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden Grünflächen in Höhe vn 1.902,7 m² ausgewiesen. 4.8 Flächen zum Ausgleich und Ersatz der Eingriffsflgen Die im Plangebiet festgesetzten Grünflächen sllen durch Anpflanzung vn heimischen und standrtgerechten Gehölzen den Ausgleich für die Errichtung der Stellflächen und Zufahrten den Ausgleich für die Eingriffsflgen darstellen. Die Berechnung der Eingriffsflgen wird im Umweltbericht vrgenmmen und dargestellt. 4.9 Wald und Flächen für die Landwirtschaft Im Plangebiet wurden keine Flächen für Wald und für die Landwirtschaft festgelegt Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet ist durch den Anschluss an die Bundesstraße B 62 und der bestehenden Zufahrt über dem Grundstück 21/1 ausreichend erschlssen. Die Aus- und Zufahrt zur ausgewiesenen Stellplatzfläche ist s bemessen, dass diese auch mit Bussen hne Einschränkungen befahren werden kann. Der Stellplatz gewährleistet ungehinderte Wendemanöver für alle zulässigen Fahrzeugtypen. Die Bundesstraße kann selbst bei der vrgeschlagenen Eingrünung der Stellplatzflächen vn den ausfahrenden Fahrzeugen nach allen Seiten gut eingesehen werden. Die nachflgende Abbildung zeigt die Stellplatzfläche mit Anfahrsichtdreiecken und der Schleppkurve für Reisebusse.
9 Stadt Alsfeld Ver- und Entsrgung Die Versrgung mit Strm aus dem Netz des Energieversrgers ist gesichert. Anschlusspunkte ergeben sich vm Grundstück des Busunternehmens der auch vm Schießstand. Weitere Ver- und Entsrgungsmedien werden nicht benötigt. 5 Immissinsschutz Durch die Errichtung der Stellflächen swie deren Zufahrten werden keine schädlichen Umwelteinwirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet. 6 Flächen mit Bdenbelastungen Es ist nicht bekannt, dass sich im Plangebiet Flächen mit schädlichen Bdenveränderungen im Sinne des BBdSchG befinden, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile der erhebliche Belästigungen für den Einzelnen der die Allgemeinheit herbeizuführen. Auch das Vrhandensein vn Verdachtsflächen 1 der Altlasten bzw. altlastverdächtige Flächen 2 im Plangebiet sind dem Verfasser zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt. 1 2 IV BBdSchG 2 2 V BBdSchG
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