Zwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen. Geiser & von Oppen

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1 Zwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen Seite 1

2 Inhaltsübersicht Vergütungsfähigkeit von Freiflächenanlagen - Übersicht Hemmnisse und Handlungsoptionen Seite 2

3 Vergütungsfähigkeit von Freiflächenanlagen Übersicht 1 1. Planungserfordernis (alle Anlagen) 1.1. Bebauungsplan ( 30 BauGB) Qualifiziert (mit Mindestfestsetzungen) Einfach (ohne Mindestfestsetzungen) Vorhabenbezogen (Sägewerk, Möbelfabrik, etc) 1.2. Planfestgestellte Fläche ( 38 BauGB) Bergbau Fernstraßenbau Eisenbahnen Mülldeponien Seite 3

4 Vergütungsfähigkeit von Freiflächenanlagen Übersicht 2 2. Flächenerfordernis (Anlagen in B-Plänen nach dem ) 2.1. Versiegelte Flächen 2.2. Konversionsflächen 2.3. Ackerflächen 2.4. Flächen entlang von Autobahnen/Schienenwegen 3. Ausnahme vom Flächenerfordernis (Anlagen in Plänen bis ) Gewerbe- und Industriegebietsfestsetzungen Seite 4

5 Hemmnisse und Handlungsoptionen Übersicht. 1. PV-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten 2. PV-Anlagen auf planfestgestellten Flächen 3. PV-Anlagen auf Konversionsflächen Seite 5

6 1. PV-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten 1.1. Relevanz B-Pläne (GE, GI, vorhabenbezogen) vor dem Festsetzungen von GE, GI in B-Plänen zwischen und Privilegierte Vergütung. Keine gesonderte Planung (Zeitfaktor) Keine Flächenqualität (Standortfaktor/Rechtssicherheit) Seite 6

7 1. PV-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten 1.2. Hemmnisse Vergütungsrecht (?) PV-Anlagen in Plänen nach dem müssen in Sondergebieten Solar errichtet werden (Arg. Ex 32 Abs. 3 S. 1 EEG, Leitfaden ARGE Monitoring) Baurecht (+) Soll trotz Anknüpfung der Vergütung an baurechtliche Kategorien getrennt betrachtet werden; zu Recht? Nein: eine Anlage die baurechtlich nicht umgesetzt werden kann, profitiert nicht von privilegierten Vergütungsvorschriften Baurecht wird Einfallstor für PV-Verhinderungspolitik Seite 7

8 1. PV-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten 1.2. Hemmnisse Baurecht (+) Argumente Nicht störende PV-Anlagen gehören nicht in Baugebiete, die tendenziell für Anlagen mit höherem Unruhepotenzial gedacht sind. Großflächige PV-Anlagen in GE/GI verstoßen gegen das Rücksichtnahmegebot ( 15 BauNVO Gebietserhaltungsanspruch Rundschreiben MV; Praxis Sachsen) Seite 8

9 1. PFV-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten 1.3. Lösungsansätze in der Praxis Untauglich Williges Bauamt/willige Gemeinde (unzuverlässig) Umwandlung in eine Sondergebiet Solar (-) Zeitfaktor Vergütungsrecht Es würde sich um Pläne nach dem handeln. Flächenanforderungen könnten in der Regel nicht erfüllt werden, da typischerweise Angebotsplanungen auf der grünen Wiese. Seite 9

10 1. PV-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten 1.3. Lösungsansätze in der Praxis Eingeschränkt tauglich Befreiung ( 31 Abs. 2 EEG) Befreiungsgrund städtebauliche Vertretbarkeit (+) Grundzüge der Planung werden nicht berührt (? williges Bauamt) Nicht möglich bei Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot Nachträgliche Änderung der Planung Städtebaulicher Vertrag, 11 BauGB (vergütungsrechtlich o.k. aber gewöhnungsbedürftig, Verlässlichkeit fraglich) Vorzeitige Baugenehmigung, 33 BauGB (Vergütungsrecht?) Seite 10

11 1. PV-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten 1.4. Gesetzesänderung als Lösung Befreiungstatbestände Baurecht (-) Keine Option für Verstöße gegen das Rücksichtnahmegebot EEG (+) Klarstellung, dass Anpassung der Planung an baurechtliche Bedürfnisse vergütungsunschädlich. Problem: Neue Vorschrift über Vergütungsfähigkeit von PV-Anlagen auf als GI oder GE festgesetzten Flächen, wenn keine flächigen Festsetzungen sondern Untergliederung in Baufenster. Daher Vorschrift gleich mit ändern. Gewerblicher oder industrieller Hauptzweck muss reichen. Seite 11

12 2. PV-Anlagen auf planfestgestellten Flächen 2.1. Relevanz Z.B. Mülldeponien, Bergbau, Fernstraßen, Schienenwege Vorteil. Kein Bebauungsplan 2.2. Hemmnisse EEG Wann liegt eine Fläche vor, für die ein Verfahren nach 38 BauGB (Planfeststellung durchgeführt worden ist? - Keine Antwort ohne Blick auf Fachplanungs/Baurecht) Seite 12

13 2. PV-Anlagen auf planfestgestellten Flächen 2.2. Hemmnisse Fachplanungs- und Baurecht Keine uneingeschränkte Bebauungsmöglichkeit planfestgestellter Flächen ( 38 BauGB Fachplanungsvorrang ) Planungsphase Verfahren noch nicht durchgeführt Aktive Betriebsphase Verfahren durchgeführt, aber anderweitige Bebauung voraussichtlich unzulässig Nachsorgephase (nur einige) Verfahren durchgeführt, noch nicht abgeschlossen, keine Nutzungskonkurrenz mehr, ideale Zwischennutzung Nutzung abgeschlossen - Verfahren durchgeführt, ideale Nachnutzung, aber Planfeststellungsbeschluss hat sich erledigt = Fläche für die ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist? Seite 13

14 2. PV-Anlagen auf planfestgestellten Flächen 2.3. Praktische Lösungsansätze Rechtssicherheit: Bebauungsplanung nach Abschluss der Nutzung als Konversionsfläche 2.4. Gesetzesänderung als Lösungsansatz. Ggfs. Klarstellung, dass auch dann noch eine Fläche vorliegt, für die Verfahren nach 38 BauGB (Planfeststellung) durchgeführt worden ist, wenn die planfestgestellte Nutzung fortwirkt (vgl. Konversionsfläche) Seite 14

15 3. PV-Anlagen auf Konversionsflächen 3.1. Relevanz (B-Pläne nach dem ) Wirtschaftliche, militärische, wohnungsbauliche, verkehrliche Vornutzungen = Vielfältige Vornutzungen/vielfältige Flächenoptionen 3.2. Hemmnisse (EEG) Rechtssicherheit Begriff. Wirtschaftliche, militärische, wohnungsbauliche Nutzung Fortwirken. Durch die bisherige Nutzung verursachte negative ökologische Wirkungen müssen zum Zeitpunkt des Beschlusses (steht nicht im Gesetz Clearingstelle) über den B-Plan fortbestehen. Seite 15

16 3. PV-Anlagen auf Konversionsflächen 3.3. Praktischer Lösungsansatz Nur glasklare Fälle Keine schlafenden Hunde wecken und hoffen Auslegungshilfe durch Empfehlung der Clearingstelle EEG 2010/2 Begriffsklärung (wirtschaftlich, militärisch) im Sinne eines weiten Nutzungsverständnis Weitgehende Begriffsklärung zum Fortwirken der ursprünglichen Nutzung im Sinne einer ökologischen Bilanzierung der von der Nachnutzung betroffenen Flächen. Instrument bleibt offen. Vermutungstatbestände und Indizien für ökologische Beeinträchtigung Eignung? Hervorragend aber Auslegung zum Teil über den Gesetzeswortlaut hinaus Clearingstelle oder ministerieller Erlass Instrumentenoffenheit Keine Sicherheit der Anerkennung durch den Netzbetreiber Seite 16

17 3. PV-Anlagen auf Konversionsflächen 3.4. Gesetzesänderung als Lösungsansatz Zeitpunkt der Flächenqualität (Aufstellungsbeschluss) ist in den Gesetzestext aufzunehmen Art des Nachweises für die Fortwirkung könnte aufgenommen werden, um Rechtssicherheit zu schaffen (vgl. z.b. Referenzgutachten bei WKA). Seite 17

18 Zwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Margarete von Oppen, Rechtsanwälte, Leibnizstraße 60, Berlin, Tel.: , Seite 18

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