Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber
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- Leon Gärtner
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1 Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen
2 Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit seinen rd. 800 Einwohnern zählt mit einer Gesamtgröße von ca. 5,9 ha zu den kleineren Gewerbegebieten in der Region. Die unmittelbare Anbindung an die A 7 durch die NEUE Autobahnabfahrt Schneverdingen ermöglicht kurze Wege zu den Metropolen Hamburg, Bremen und Hannover. Die Autobahnabfahrt ist ca. 3 km entfernt. 2
3 Seit 2009 haben sich überwiegend holzverarbeitende Firmen angesiedelt. Im Angebot stehen Flächen mit Größen von m² bis ca m². Die Grundstücksflächen können je nach Bedarf individuell vermessen werden und sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Heber Nr. 6 Gewerbegebiet Scharrler Straße sofort bebaubar. Bei der Planung muss beachtet werden, dass im Bereich des Gewerbegebietes das anfallende Niederschlagswasser entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf den Grundstücken zu versickern ist. Der für die Straße angelegte Regenwasserkanal kann nur als Notüberlauf der Versickerungsanlage genutzt werden. 3
4 Auszug aus dem Bebauungsplan - ohne Maßstab 4
5 Auszug aus dem Bebauungsplan 5
6 Auszug aus dem Bebauungsplan Relevante textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Innerhalb der Baugebiete sind folgende Nutzungen allgemein zulässig ( 8 Abs.2 BauNVO): - Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe ( 8 Abs.2 Nr.1 BauNVO) - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude ( 8 Abs.2 Nr.2 BauNVO) - Tankstellen ( 8 Abs.2 Nr.3 BauNVO) - Anlagen für sportliche Zwecke ( 8 Abs.2 Nr.4 BauNVO) 1.2 Innerhalb der Baugebiete sind folgende Nutzungen ausnahmsweise zulässig ( 8 Abs.3 BauNVO): - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind ( 8 Abs.3 Nr.1 BauNVO) - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ( 8 Abs.3 Nr.2 BauNVO) - Vergnügungsstätten ( 8 Abs.3 Nr.3 BauNVO) 2. Höhe baulicher Anlagen Gemäß 16 Abs.2 BauNVO wird die Höhe der baulichen Anlagen auf maximal 12 m festgesetzt. Als Bezugspunkt ( 18 Abs.1 BauNVO) werden die Oberkanten der baulichen Anlagen sowie die Oberkanten der Fahrbahnmitten der geplanten Erschließungsstraßen bestimmt. Bezugspunkt ist die Mitte der Straßenfront des Grundstückes. Die zulässige Höhe baulicher Anlagen darf gemäß 31 BauGB i.v.m. 16 Abs.6 BauNVO ausnahmsweise durch Anlagen des Immissionsschutzes (z.b. Schornsteine, Lüftungsanlagen) und Antennenanlagen des Fernmeldewesens um maximal 18 m überschritten werden. 3. Abweichende Bauweise In der abweichenden Bauweise (a) sind Gebäudelängen bis 100 m zulässig ( 22 Abs.4 BauNVO). Hinsichtlich aller sonstigen Bestimmungen gelten die Vorschriften der offenen Bauweise. 4. Garagen und Nebenanlagen Garagen gemäß 12 BauNVO und Nebenanlagen gemäß 14 BauNVO in Form von Gebäuden sind innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen (..) und Flächen für Maßnahmen zum Schutz (..) sowie innerhalb der straßenseitigen nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig ( 12 Abs.6 BauNVO bzw. 23 Abs.5 BauNVO). 6
7 Auszug aus dem Bebauungsplan Fortsetzung relevante textliche Festsetzungen 7. Pflanzungen auf den Baugrundstücken Innerhalb der nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen ist pro begonnenen 100 m² ein großkroniger standortgerechter Laubbaum gemäß Artenliste (Nr.10) anzupflanzen ( 9 Abs.1 Nr.25a BauGB). 8. Erhalt von Einzelbäumen Die in der Planzeichnung festgesetzten Einzelbäume sind zu erhalten ( 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB). Abgänge sind durch Nachpflanzungen der gleichen Art auf dem selben Grundstück zu ersetzen ( 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 11. Immissionsschutz 11.1 Flächenbezogene Schallleistungspegel Innerhalb der mit GE gekennzeichneten Gebiete sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Schallemissionen je m² Grundstücksfläche nachstehende Schallleistungspegel nicht überschreiten ( 1 Abs. 4 BauGB): tagsüber: 65 db(a) nachts: 50 db(a). Innerhalb der mit GEe gekennzeichneten Gebiete sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Schallemissionen je m² Grundstücksfläche nachstehende Schallleistungspegel nicht überschreiten ( 1 Abs. 4 BauGB): tagsüber: 60 db(a) nachts: 45 db(a). Die angegebenen flächenbezogenen Schallleistungspegel gehen von freier Schallausbreitung unter Berücksichtigung von Boden- und Luftabsorption aus. Bei Anordnung eines zusätzlichen Schallhindernisses mit schallabschirmender Wirkung kann das sich daraus ergebende Abschirmmaß zum vorgegebenen Schallleistungspegel für den Bereich der Wirksamkeit des Schallschirmes addiert werden. 7
8 Verfügbare Gewerbeflächen Stand m² mit einer Pflanzfläche von ca. 299 m² m² mit einer Pflanzfläche von ca. 594 m² m² mit einer Pflanzfläche von ca. 450 m² m² mit einer Pflanzfläche von ca. 560 m² und einem Brandschutzstreifen von ca m² Innerhalb dieser Flächen ist ein individueller Zuschnitt an den beiden Erschließungsstraßen möglich! Kaufpreis: Nettogewerbefläche incl. Erschließungskosten 20,50 /m² Der Kaufpreis für die Pflanzflächen beträgt der Kaufpreis für den Brandschutzstreifen beträgt 5,00 /m² 10,00 /m² Diese Flächen sind nicht bebaubar und nur eingeschränkt, z.b. als befestigte Rangierfläche oder zur Regenwasserversickerung nutzbar. Die Vertragsdurchführungskosten und die Kosten einer eventuell erforderlichen Vermessung trägt der Käufer. 8
9 Grundstücksplan ohne Maßstab 9
10 Entwicklung der Einwohnerzahl Schneverdingen : Steuerhebesätze: 1987: (Volkszählung) Gewerbesteuer: 380 % 2015: (Stand ) Grundsteuer B: 380 % Einwohnerzahl Heber: Stand : 743 Die Ortschaft Heber liegt 6 km südöstlich von Schneverdingen, in direkter Nähe zum Naturpark Lüneburger Heide. Im Westen und Norden grenzen ausgedehnte Moorflächen, wie das Pietzmoor, an und im Osten die Klosterforst und Heideflächen. Der Wasserlauf Böhme, der nicht weit entfernt im Moor entspringt, verläuft direkt durch den Ort. Heber ist Sitz der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz und verfügt seit 2004 zusätzlich zu den bestehenden Handwerkes- und Handelsbetrieben über ein Gewerbegebiet an der Scharrler Straße, durchzogen mit zwei Erschließungsstraßen. Namensgeberin der Elly-Heuss- Knapp-Straße war die Mitbegründerin des Deutschen Müttergenesungswerkes. Die Grete- Schickedanz-Straße wurde nach einer deutschen Unternehmerin (Quelle Konzern) benannt. Die Vorschläge hierfür kamen aus der Ortschaft. Besuchen Sie für weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Heber auch die Internetseiten und 10
11 Kontakte: Stadt GmbH, Schulstraße 3, Schneverdingen Tel.: Bürgermeisterin und Geschäftsführerin Meike Moog-Steffens Tel.: buergermeisterin@schneverdingen.de Fragen zu den baulichen Festsetzungen Michael Tabeling Tel.: michael.tabeling@schneverdingen.de Fragen zur Vertragsabwicklung etc. Ursel Stanulla Tel.: ursel.stanulla@schneverdingen.de 11
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