Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße
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- Walter Grosse
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1 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung , Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord
2 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan
3 3 Maarstraße Paulinstraße - Schrägluftbildaufnahme
4 4 - Schrägluftbildaufnahme
5 5 Schrägluftaufnahme
6 6 Ansicht Paulinstraße Blick Richtung Broadway Rückwärtige Gebäudefassaden Maarstraße und Broadway
7 7 Ziele und Zweck der Planung Lückenschluss im Bebauungszusammenhang herstellen (Wieder-)Nutzbarmachung von Flächen Quartiersaufwertung Entwicklung innenstadtnaher Wohnungen fördern Innenentwicklung anstatt unbebaute Flächen im Außenbereich heranzuziehen städtebauliche Ordnung für den hier beplanten Bereich sicher stellen konkreten Planungsabsicht des Grundstückseigentümers berücksichtigen
8 8 Was ist vorgesehen: Straßenbegleitende Bebauung Paulinstraße und Maarstraße 9: Anpassung an die Nachbarbebauung bezüglich Traufe und First sowie Gebäudetiefe Satteldach Ca. 3 Gewerbeeinheiten entlang der Paulinstraße Innenbereich: 1 Geschoss niedriger als Straßenrandbebauung (mind. 3 m geringere Bauhöhe als die straßenbegleitenden Neubauten auf Ihrem Grundstück) Flachdach mit Staffelgeschoss Nutzungen: Paulinstraße 20-24: Erdgeschoss Gewerbe, kleinflächige Läden; Obergeschosse Wohnen Maarstraße 9: Wohnen, Einfahrt in die Tiefgarage im Erdgeschoss Innenbereich: Tiefgarage, Wohnen Art der baulichen Nutzung nach Baunutzungsverordnung: Besonderes Wohngebiet entlang der Paulinstraße und Maarstraße Allgemeines Wohngebiet im Blockinnenbereich
9 9 III + DG III + DG als Nicht- Vollgeschoss III + DG Lageplan
10 10 Ansichten Paulinstraße und Maarstraße
11 11 Isometrie Blick von Kreuzung Paulinstraße/Maarstraße Richtung Westen
12 12 Isometrie Blick Richtung Osten
13 13 Ansicht Paulinstraße
14 14 Ansicht Blockinnenbereich Richtung Nordwesten
15 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße Ansicht Blockinnenbereich Richtung Norden (rechts Neubebauung Maarstraße) 15
16 16 Blick Richtung Südwesten auf Tiefgaragenzufahrt
17 17 Ansicht Blockinnenbereich Richtung Südwesten/ Blockrandneubebauung Paulinstraße
18 18 Schnitt BB III + DG III + DG als Nicht- Vollgeschoss III + DG Schnitt AA Lageplan
19 19
20 20 Schnitt CC Schnitt EE Schnitt DD III + DG III + DG als Nicht- Vollgeschoss III + DG Lageplan
21 21
22 22
23 23 Fotomontage zukünftige Geländeoberkante
24 24 Fotomontage zukünftige Geländeoberkante
25 25 Fotomontage zukünftige Geländeoberkante
26 26 Fotomontage zukünftige Geländeoberkante
27 27 Grundriss Tiefgarage
28 28 Fahrradabstellplätze Gewerbeeinheiten Kleinkinderspielplatz Kleinkinderspielplatz Grundriss Erdgeschoss
29 29 Grundriss 1 OG
30 30 Grundriss 2 OG
31 31 Grundriss Dachgeschoss
32 32 Verortung der geförderten Wohnungen (alle Wohnungen in dem Neubau Paulinstraße)
33 33 Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärm Geräuscheinwirkungen durch die Tiefgarage Verkehrslärm Am Tag werden an den der Paulinstraße zugewandten Fassaden Verkehrslärmbeurteilungspegel von bis zu 68,9 db(a) prognostiziert. An den der Maarstraße zugewandten Fassaden werden Verkehrslärmbeurteilungspegel zwischen 63,2 und 65,6 db(a) berechnet. Der Orientierungswert am Tag von 60 db(a) wird an allen straßenzugewandten Fassaden überschritten. Im Nachtzeitraum werden an der der Paulinstraße zugewandten Fassade Verkehrslärmeiwirkungen von bis zu 60,0 db(a) berechnet. An den der Maarstraße zugewandten Fassade werden Verkehrslärmbeurteilungspegel zwischen 54,4 und 56,7 db(a) prognostiziert. Der Orientierungswert in der Nacht von 50 db(a) wird an allen straßenzugewandten Fassaden überschritten. Passive Schallschutzmaßnahmen werden erforderlich
34 34
35 35 Geräuscheinwirkungen durch die Tiefgarage Am Tag wird der Immissionsrichtwert deutlich unterschritten an allen bestehenden Wohngebäuden in der Umgebung des Bauvorhabens an allen neugeplanten Gebäuden
36 36 Geräuscheinwirkungen durch die Tiefgarage Im Nachtzeitraum wird der Immissionsrichtwert an allen bestehenden Wohngebäuden in der Umgebung des Bauvorhabens unterschritten Am neugeplanten Gebäude wird in Höhe des 1. OG oberhalb der Tiefgaragenzufahrt der Immissionsrichtwert um bis zu 2 db(a) überschritten.
37 37 Aktueller Rechtsplanentwurf
38 38 Festsetzungen im Bebauungsplan: Art der baulichen Nutzung Besonderes Wohngebiet (WB) in den Blockrandbereichen Zulässig sind Wohngebäude, Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften, sonstige Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Nicht zulässig sind Anlagen für Verwaltung, Tankstellen Vergnügungsstätten sind grundsätzlich nicht zulässig (bestehende Spielhalle durch Fremdkörperfestsetzung im Bestand geschützt) allgemeines Wohngebiet (WA) im Blockinnenbereich Zulässig sind Wohngebäude Ausnahmsweise zulässig sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, nicht störende Handwerksbetriebe, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen Nicht zulässig sind Läden, Schank- und Speisewirtschaften, Gartenbaubetriebe, Tankstellen
39 39 Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl (GRZ): WB 1: 0,8 WB 2: 0,8 WA: 0,6 Überschreitung der GRZ durch die Tiefgarage zulässig (WB 1: 1,0 / WA: 0,9) Ausgleich der hohen Versiegelung durch eine Begrünung der Tiefgarage sowie der freien Bereichen Geschossflächenzahl (GFZ): 1,36 (inkl. Staffelgeschoss) Höhe baulicher Anlagen Festsetzung maximaler First- und Traufhöhen im Blockrandbereich analog Bestandshöhen Festsetzung der maximalen Anzahl der Vollgeschosse und einer maximalen Gebäudeoberkante im Blockinnenbereich
40 40 Bauweise Im WB 1 und WB 2 gilt die geschlossene Bauweise, Gebäude sind dabei ohne seitlichen Grenzabstand zu errichten. Im WA gilt abweichende Bauweise für die Tiefgarage (Grenzbebauung) offene Bauweise (mit Grenzabstand) für den Hochbau Überbaubare Grundstücksfläche Entlang Paulinstraße und Maarstraße Festsetzung von Baulinien überbaubare Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen vorgegeben Bestandsschutz: Die über die rückwärtige Baugrenze an der Maarstraße vortretenden Gebäudeteile oder Anbauten werden im Bestand geschützt Bei vollständigem Abgang der Gebäude gilt für einen Neubau die hintere Baugrenze
41 41 Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen
42 42 Stellplätze und Garagen Zulässigkeit von Stellplätzen nur in der Tiefgarage Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Tiefgarage und den Außenbereichen
43 43 Gestalterische Festsetzung gemäß Landesbauordnung: Geneigte Dächer entlang der Blockränder, Flachdach im Blockinnenbereich gestalterische Festsetzungen zur Dachfarbe (schwarz bis grau) Dachbalkone und Dacheinschnitte in die Dachfläche sind straßenseitig nicht zulässig Dachgauben sind zulässig. Sie dürfen in der Summe 2/3 der Gebäudebreite nicht überschreiten. Gauben sind auf die Gliederung der darunter liegenden Fassade abzustimmen und auf einer gemeinsamen horizontalen Linie in gleicher Breite anzuordnen. Dachgauben in der zweiten Dachebene sind unzulässig. Die Dachaufbauten sollen die gleiche Dacheindeckung wie das Hauptdach aufweisen. Beispiel Ansicht Paulinstraße
44 44 Regelungen zu Werbeanlagen Außenwerbung nur an der Stätte der Leistung zulässig. Nicht zulässig ist Werbung für Fremdprodukte. Werbeanlagen dürfen nur aus Einzelbuchstaben bestehen und sind horizontal anzuordnen. Die Höhe des Schriftzuges darf höchstens 0,50 m betragen. Die max. Länge der Werbung darf die Hälfte der Fassadenlänge nicht überschreiten. Werbeanlagen oberhalb der Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses sind unzulässig. Werbeanlagen mit wechselndem oder beweglichem Licht sind nicht zulässig.
45 45 Aufstellungsbeschluss Begründung kann geändert werden
46 46 Die Planunterlagen sind ab dem im Internet einsehbar. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum beim Stadtplanungsamt, Kaiserstraße 18, Trier vorgebracht werden. Diese Bekanntmachung finden Sie im Internet unter:
47 47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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