Bauanträge und Bauvoranfragen

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1 Stadt BU-Nr. 038/2013 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Vorlage an den Bauausschuss zur Beratung in der Sitzung am (öffentlich). Bauanträge und Bauvoranfragen A. Baugenehmigungsverfahren 1. Neubau eines Sommergartens an bestehendes Wohnhaus, Haydnweg 10, Flst.-Nr. 3360/11, Gemarkung 1.1 Sachdarstellung Der Bauherr beabsichtigt an der südwestlichen Gebäudeecke die Errichtung eines Sommergartens als Anbau an das bestehende Wohnhaus. Die Grundfläche hat die Außenmaße 4,81 m x 3,92 m. Die Konstruktion besteht aus Aluminiumprofilen. Der gesamte Raum wird mit Glas umschlossen. Auch das flach geneigte Pultdach wird in Glas ausgeführt. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Lindensteig II vom mit der Festsetzung als allgemeines Wohngebiet. 1.2 Beschlussvorschlag Der Bauausschuss stimmt der Errichtung zu und erteilt das gemeindliche 2. Abbruch des Bestandsgebäudes Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Laden, Radstraße, Flst.-Nr. 362, 362/1, 362/2, 362/4, 361/2, Gemarkung 2.1 Sachdarstellung Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Laden. Das Gebäude hat die Außenmaße 21,34 m x 11,36 m in der Grundfläche. Die Traufhöhe ist mit 7,45 m vermaßt, der Firsthöhe liegt bei 13,49 m. Das symmetrische Satteldach hat eine Dachneigung von 47. Auf der Südseite durchbricht die Wand das Satteldach bis zum Dach des 3. OG auf einer Länge von 17,80 m. Dieser Zwerchgiebel erhält ein Flachdach. Auf der Nordseite durchbricht ebenfalls ein Zwerchgiebel die Dachfläche. Links und rechts des Zwerchgiebels werden vom First Dachgauben (DN 37 ) angeschleppt. Auf der Westseite des Gebäudes kragen das erste und zweite Obergeschoss über das Baugrundstück ca. 0,50 m in die Radstraße (städtisches Grundstück) über den Gehweg aus.

2 Im UG befinden sich Abstellräume für Landen und Wohnungen. Im EG befindet sich das Ladenlokal und eine Wohnung. Im 1. OG, im 2. OG und im 3. OG befinden sich jeweils zwei Wohnungen, so dass sich im Gebäude insgesamt sieben Wohnungen befinden. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sondern im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB. Der faktische Bebauungsbereich ist als Mischgebiet ( 6 BauNVO) zu qualifizieren. Dort sind nach 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO Wohngebäude und nach 6Abs. 2 Nr. 2 Geschäfts- und Bürogebäude allgemein zulässig. Das geplante Gebäude mit Satteldach bleibt in der Höhenentwicklung gleich wie das Bestandsgebäude. Da sich das Vorhaben auch ansonsten in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird, schlägt die Verwaltung vor, dem Bauantrag zuzustimmen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken. 2.2 Beschlussvorschlag Der Bauausschuss stimmt dem Abbruch und dem Neubau zu und erteilt das gemeindliche 3. Errichtung einer Dachgaube, Eythstraße, Flst.-Nr. 1733/2, Gemarkung 3.1 Sachdarstellung Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer angeschleppten Dachgaube (DN 10 ) auf der Südseite des bestehenden Satteldaches (DN 32 ). Die Gaube hat eine Länge von 7,62 m, eine Breite von 3,90 m und eine Höhe von 1,70 m am Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Ulmer Weg vom mit der Festsetzung Allgemeines Wohngebiet (WA). Unter Punkt 1.5 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sind Dachaufbauten bei eingeschossiger Bebauung bis 2/3 der Dachlänge zugelassen. Städtebaulich bestehen keine Bedenken. 3.2 Beschlussvorschlag

3 4. Umsetzung Brandschutzmaßnahmen bei der Anne-Frank-Realschule, Beim Käppele, Silcherweg, Mörikestraße, Flst.-Nr. 1099, Gemarkung 4.1 Sachdarstellung Dem Gemeinderat wurden in seiner Sitzung am die objektbezogenen Brandschutzkonzepte durch die 5plus Ingenieurgesellschaft für Brandschutz vorgestellt (BU-Nr. 019/2013) und erläutert. Anschließend hat der Gemeinderat den Brandschutzkonzepten und der vorgeschlagenen Finanzierung in den Folgejahren zugestimmt. Bei der Anne-Frank-Realschule wird an der nordöstlichen und nordwestlichen Außenwand jeweils eine Außentreppe in Stahlausführung als zweite Rettungswege installiert. Im EG wird eine Brandwand der Feuerwiderstandsklasse F30 zum Treppenhaus gebaut. Im 1.OG werden zu den Fluchttreppen jeweils Notausgänge errichtet. Im 2. OG werden zum Treppenhaus Brandwände der Feuerwiderstandsklasse F30 gebaut. Zur Fluchttreppe an der nordöstlichen Wand wird ein Notausgang erforderlich. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Bildungszentrum vom mit der Festsetzung als Sondergebiet. 4.2 Beschlussvorschlag 5. Umsetzung Brandschutzmaßnahmen beim Altbau des Albert-Schweizer- Gymnasiums, Beim Käppele, Mörikestraße, Flst.-Nrn. 1099, 1110, 1104/3 Gemarkung 5.1 Sachdarstellung Dem Gemeinderat wurden in seiner Sitzung am die objektbezogenen Brandschutzkonzepte durch die 5plus Ingenieurgesellschaft für Brandschutz vorgestellt (BU-Nr. 019/2013) und erläutert. Anschließend hat der Gemeinderat den Brandschutzkonzepten und der vorgeschlagenen Finanzierung in den Folgejahren zugestimmt. Beim Albert-Schweitzer-Gymnasium wird an der nordwestlichen und an der südöstlichen Außenwand jeweils eine Außentreppe in Stahlausführung als zweite Fluchtwege installiert. Im UG werden die Türen zum Treppenhaus mit der Feuerwiderstandsklasse T30 RS (mit Rauchschutzfunktion) ausgeführt. Im EG wird zur Süd-Ost-Treppe ein Notausgang eingerichtet. Die Türen zur Eingangshalle werden mit der Feuerwiderstandsklasse T30 RS ausgeführt. Im 1. OG werden zu den Fluchttreppen jeweils zwei Notausgänge errichtet. Im 2. OG werden zur Süd-Ost-Treppe zwei Notausgänge und zur Nord-West- Treppe ein Notausgang errichtet. In diversen Zimmern werden Durchgänge geschaffen.

4 Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Bildungszentrum vom mit der Festsetzung als Sondergebiet. 5.2 Beschlussvorschlag B. Ausnahmen, Abweichungen, Befreiungen (AAB) 6. Errichtung eines Carports im Starenweg 5, Flst.-Nr. 4114/37, Gemarkung 6.1 Sachdarstellung Die Bauherrin beabsichtigt die Errichtung eines Carports an der Westseite der bestehenden Garage entlang der Grundstücksgrenze zum Starenweg. Der Carport hat die Außenmaße 6,00 m x 2,97 m in der Grundfläche. Die Traufe ist mit 2,50 m vermaßt. Die Firsthöhe des symmetrischen Satteldaches (DN 34 ) liegt bei 4,70 m. Bei der Errichtung des Carports handelt es sich um ein im Anhang zu 50 Abs. 1 LBO aufgeführtes verfahrensfreies Vorhaben. Allerdings müssen auch verfahrensfreie Vorhaben anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen ( 50 Abs. 5 LBO). Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Pichlerstraße vom mit der Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet (WA). Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist gegeben, wenn es den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen (heute: Örtliche Bauvorschriften) nicht widerspricht. Das Vorhaben verstößt gegen folgende Festsetzungen: -1.3 Garagen und Nebenanlagen Garagen und Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. ( ) -1.5 Sichtfelder Die im Lageplan ausgewiesenen Sichtfelder im Bereich der Straßeneinmündung sind von Bäumen und Sträuchern sowie weiteren Anlagen über 0,70 m Höhe gemessen von der Fahrbahnoberkannte, freizuhalten oder freizumachen. Im Plangebiet wurde bereits mehrfach für Garagen und Carports von der festgesetzten Baugrenze befreit (Starenweg 13, ; Starenweg 15,

5 ; Zeisigweg 6, ; Zeisigweg 8, ; Pichlerstraße 46, ). Die beantragte Befreiung vom Sichtfeld liegt nicht mehr im Rahmen der bisherigen Befreiungen. Das auf dem Baugrundstück eingezeichnete Sichtfeld hält im Zeisigweg mit einer Distanz von 10 m zur Kreuzung ein Sichtfeld von 30 m nach rechts in den Starenweg frei. Angesichts einer maximal erlaubten Geschwindigkeit von 30 km/h haben Fahrzeugführer im Einmündungsbereich auch in einem Abstand von 5,00 m ein Sichtfeld von 30 m nach rechts in den Starenweg. Zudem hat der Carport jeweils offene Wände. Die Verwaltung hält daher die Inanspruchnahme des Sichtfeldes für vertretbar. 6.2 Beschlussvorschlag Der Bauausschuss stimmt der Errichtung und den Befreiungen zu und erteilt das gemeindliche, den 15. Mai 2013 gefertigt: gesehen: gesehen: Strähle Sachbearbeiter Hascher Amtsleiter Kaufmann Bürgermeister

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