Energieaudit. Energieaudit.
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- Kerstin Bach
- vor 8 Jahren
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1 Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!
2 Das Energieaudit. Ein Energieaudit versetzt Unternehmen in die Lage, die Energie effizienz systematisch zu verbessern und somit Energieverbrauch und -kosten zu senken. Wir sagen Ihnen, ob für Ihr Unternehmen ein Energieaudit verpflichtend wird und was Sie jetzt unbedingt beachten sollten. Bei einer Umsetzung mit uns profitieren Sie von einer dauerhaften Reduzierung Ihres Energieverbrauchs sowie einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Positionierung Ihres Unternehmens.
3 Fakten und Rahmenbedingungen. Das neue Energiedienstleistungsgesetz ist in Kraft getreten. Es verpflichtet Großunternehmen mindestens zur Durchführung eines Energieaudits erstmals bis zum und danach zu einem Folgeaudit in Alternativ kann auch ein Energiemanagementsystem bis spätestens zum eingeführt werden. Pflicht zur Durchführung. Alle Unternehmen, die nicht zur Gruppe der kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) gehören, sind betroffen und müssen bis zum Stichtag entweder ein Energieaudit nach der Norm DIN EN durchgeführt haben oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO eingeführt haben bzw. bis zum einführen, wobei bestimmte Teile bereits zum erfolgt sein müssen, oder
4 ein validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS III eingeführt haben bzw. bis zum einführen, wobei bestimmte Teile bereits zum erfolgt sein müssen. Für alle KMU mit Beteiligungen anderer Unternehmen, also Partner - und Verbundunternehmen, gelten Sonderregelungen (siehe Punkt Kurzcheck). Wird von einem Unternehmen kein Energieaudit durchgeführt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Abgabe einer Selbsterklärung verlangen, dass es nicht zum Kreis der verpflichteten Unternehmen gehört. Die Stichprobenprüfung wird sich voraussichtlich auf 20 % der betroffenen Unternehmen erstrecken.
5 Inhalte und Ziele des Energieaudits. Inhalte des Energieaudits sind die Untersuchung und Analyse des Energieeinsatzes sowie des Energieverbrauchs in einem Unternehmen. Nutzungsverhalten und Unternehmensprozesse werden hierbei systematisch auf Einspar- und Optimierungs möglichkeiten untersucht. Die Ergebnisse dienen zum Identifizieren von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Vereinbarung von Einsparzielen. Das Energieaudit wird von einem qualifizierten Experten durchgeführt und muss alle vier Jahre wiederholt werden (nach drei Jahren mit jährlichem Überwachungsaudit bei KMU des produzierenden Gewerbes zur Fortführung des energieund stromsteuerlichen Spitzenausgleichs).
6 Das Energieaudit. Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs/Energieverbrauchers Erfassung und Bewertung der Energieeinsparpotenziale Festlegung der Optimierungsmaßnahmen Kurzcheck zur Energieaudit-Pflicht. Ein Energieaudit wird für folgende Unternehmen verpflichtend: Großunternehmen (produzierendes und nicht produzierendes Gewerbe)
7 KMU im Konzernverbund (produzierendes und nicht produzierendes Gewerbe) KMU des produzierenden Gewerbes, die weiterhin vom Spitzenausgleich profitieren möchten Prüfung der KMU-Eigenschaft. KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro (gemäß 2003/361/EG, Artikel 2). Unternehmen sind privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Organisationen, die am Wirtschaftsverkehr teilnehmen; die Gemeinnützigkeit eines Unternehmens ist unerheblich. Unternehmen werden ab 25 % öffentlichem Hintergrund als Nicht-KMU betrachtet (Ausnahme: Hoheitsbetriebe im Sinne des 4 KStG). Bei Partnerunternehmen (25-50 % Beteiligung)
8 und /oder verbundenen Unternehmen (mehr als 50 % Beteiligung) sind detaillierte Berechnungen zur Bestimmung des Status erforderlich. Gern beraten wir Sie hierzu persönlich. Voraussichtlicher Handlungsbedarf. Prüfung, ob eine Verpflichtung zum Energieaudit vorliegt JA NEIN Umsetzung eines Energieaudits bis 5. Dezember 2015 Abgabe einer Selbsterklärung zum KMU-Status nach Aufforderung vom BAFA
9 Fördermöglichkeiten für KMU. Alle KMU, die nicht nach dem EDL-G zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, können eine Förderung beim BAFA beantragen. Die Höhe der Förderung ist wie folgt gestaffelt: Jährliche Energiekosten in EUR Förderung in % maximaler Förderbetrag in Euro , ,00 > , ,00 Die Förderung gilt sowohl für die Kosten der Durchführung eines Energieaudits als auch für die Umsetzungsberatung.
10 Ihre Mainova-Vorteile Prüfung, ob eine Verpflichtung zum Energieaudit vorliegt Individuelle Beratung im Hinblick auf langfristige Strategie und Optionen Durchführung eines Energieaudits mit Partnern Optionale Teilnahme an Energie- Effizienznetzwerk der Mainova Nachhaltige Reduzierung von Energieverbrauch und -kosten 6 7 Ausschöpfen möglicher Förderungen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
11 Energie ist unser Geschäft. Wir begleiten Sie bei allen Aktivitäten sowie formalen Anforderungen rund um das Thema Energieaudit und finden die für Sie optimale Lösung. Gemeinsam mit unseren Partnerunternehmen verfügen wir über langjährige Erfahrung und Expertise auf diesem Gebiet. Sichern Sie sich am besten noch heute ein persönliches Beratungsgespräch, damit Sie alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen rechtzeitig einleiten. Mainova ServiceLine: Schnell per Ganz einfach online:
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