Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) Energieaudits für Kommunale Unternehmen

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1 Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) Energieaudits für Kommunale Unternehmen

2 Die EU-Energieeffizienzrichtlinie Hintergrund: die EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2012 wurde erlassen: Gegenstand: da die Klima- und Energieeffizienzziele bereits damals drohten verfehlt zu werden um doch noch EU-weit bis 2020 die beschlossene Steigerung der Energieeffizienz um 20 % zu erreichen und den Klimawandel abzumildern * Effizienzziele Einsparvorgaben Sanierungsquoten Vorschriften zu Einzelmaßnahmen Vorgaben zu Verbraucherinformationen *RICHTLINIE 2012/27/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012, S.1

3 Das novellierte Energiedienstleistungsgesetz Umsetzung der Richtlinie: die EU-Richtlinie sollte bis Juni 2014 in nationale Gesetzgebungen überführt werden Deutschland hat das EDL-G somit novelliert um (verspätet) geltendes EU-Recht umzusetzen Inhalt des EDL-G: in Unternehmen, die kein Kleines oder Mittleres Unternehmen (KMU) sind, muss bis zum 5. Dezember 2015 und ab dann mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchgeführt werden alternativ kann ein Energiemanagement-System eingeführt werden, bzw. Unternehmen, die ein EMS haben (zertifiziert), sind von der Pflicht befreit bei Verstoß: Bußgeld bis zu auch wenn ein Unternehmen wahrheitswidrig angibt, ein KMU zu sein

4 Kommunale Unternehmen: KMU oder nicht? Unternehmen, die einer wirtschaftlichen Betätigung nachgehen und zu 25% in öffentlicher Hand sind kein KMU Ausnahme Unternehmen, die bis zu 50% Gemeinden gehören mit < 10 Mio. Jahreshaushalt und < Einwohner verlieren durch die Beteiligung der öffentlichen Hand nicht automatisch den KMU - Status

5 Kommunale Unternehmen: KMU oder nicht? ACHTUNG: Es stimmt nicht, dass kommunale Unternehmen in Gemeinden unter Einwohner als KMUs gelten oder vom EDL-G nicht betroffen sind! Unternehmen, die bis zu 50% Gemeinden gehören mit < 10 Mio. Jahreshaushalt und < Einwohner verlieren durch die Beteiligung der öffentlichen Hand nicht automatisch den KMU - Status

6 Kommunale Unternehmen: Auditpflicht? Unternehmen, die einer wirtschaftlichen Betätigung nachgehen und zu 25% in öffentlicher Hand sind kein KMU aber Unternehmen, die hoheitliche Aufgaben ausüben, gehen keiner wirtschaftlichen Betätigung nach (s. 4 Körperschaftssteuergesetz) und sind somit von der Auditpflicht befreit, das können sein: Schulen & Universitäten, Gerichte & Ämter, Abfall- & Abwasserbetriebe, Klärwerke, )

7 Kommunale Unternehmen: Vorgehen? Empfehlung: informieren Sie die kommunalen Unternehmen in Ihrer Gemeinde über die Gesetzesnovelle diese sollten überprüfen, ob sie ein KMU sind, bzw. ob sie unter die Auditpflicht fallen das BAFA prüft stichprobenartig, ob ein Audit durchgeführt wurde bzw. das Unternehmen muss eine Selbsterklärung abgeben, dass es nicht der Auditpflicht unterliegt

8 Energieaudit: Wer kann und darf auditieren? Sie können das. Sie dürfen das, wenn Sie über folgende Qualifikation verfügen: Hochschul- oder Fachhochschulstudium in einer einschlägigen Fachrichtung der Ingenieur- oder Naturwissenschaften staatlich geprüfte/r Techniker/in in einer einschlägigen Fachrichtung Meisterabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung (Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Klimatechnik, Elektrotechnik,.) + mindestens drei Jahre Berufserfahrung (als Energieberater/in, Planungsingenieur/in, Ingenieur/in für Energie- und Gebäudetechnik, Techniker/in für Energie- und Gebäudetechnik, Energiebeauftragte/r oder Energiemanager/in) Empfehlung: prüfen Sie für sich, ob Sie die Möglichkeit haben, evtl. nötige Audits selbst durchzuführen

9 Energieaudits nach der Norm Was ist die 16247? Beschreibung einer Energieberatung nach einem bestimmten Schema legt Vorgehen und Standards für die Qualität der Beratung fest dient dazu, die Energieeffizienz im untersuchten Betrieb zu verbessern dient aber auch dazu, die Leistung Audit für Berater und Kunden festzulegen schafft (Rechts-)Sicherheit / definiert, was der Berater zu leisten hat, wenn man ihn mit dieser Leistung beauftragt ist in jedem Fall ein guter Leitfaden für eine systematische Energieberatung (auch wenn die Norm eher auf Industrie ausgelegt ist)

10 Energieaudits nach der Norm Auftaktbesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Datenanalyse Abschlussbericht

11 Energieaudits nach der Norm Auftaktbesprechung: Ablauf des Audits erläutern und abstimmen Datenerfassung: Energie verbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen erfassen (Konstruktions-, Betriebs- und Wartungsdokumente etc. berücksichtigen) Außeneinsatz: Ortsbegehung zur Überprüfung der vorliegenden Daten Ermittlung, wo zusätzliche Daten benötigt werden Messen (belastbare, aktuelle Verbrauchsdaten für alle Großverbraucher) Betrachtung des Nutzerverhalten

12 Energieaudits nach der Norm Datenanalyse: Energieflüsse und Kennzahlen Verbesserungsmöglichkeiten Bericht: transparent, schlüssig, nachvollziehbar Dokumentation des Vorgehens beim Audit Liste von Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz mit: Beschreibung Ist-Zustand Empfehlungen und Plänen zur Umsetzung Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen und LCC Abschlussbesprechung Erläutern der Ergebnisse

13 EDL-G: Nachweise gegenüber BAFA Nachweis Audit: bei Aufforderung durch das BAFA ist vom Auditor sowie vom Unternehmen zu bestätigen, dass ein Audit durchgeführt wurde oder Nachweis, dass das Unternehmen ein KMU ist / hoheitliche Aufgaben erfüllt Nachweis Qualifikation Auditor: beim BAFA registrieren lassen oder bei Aufforderung nachweisen Umsetzungsfrist: Energieaudit: 05. Dezember oder Energiemanagement-System: bis 05. Dezember 2016

14 Energiemanagement-System Alternative zum Audit: die DIN EN Empfehlung: bei Organisationen mit höherem Verbrauch oder höheren eigenen Umweltstandards Aufwand: höher, aber einen Teil deckt das Audit bereits ab Besonderheit: die ständige Verbesserung

15 Empfehlung 1. die kommunalen Unternehmen informieren: (jährlich) prüfen, ob der KMU- Status vorliegt oder eine Hoheitsaufgabe erfüllt wird das gibt Rechtssicherheit + evtl. wird Nachweis bei BAFA nötig 2. Überlegen Sie, ob Sie in Ihrer Kommune Audits durchführen oder die Einführungen von Energiemanagement-Systemen begleiten können und wollen ggf. die Norm (oder DIN EN ISO 50001) beim Beuth-Verlag erwerben 3. alternativ bei der Vergabe der Leistung unterstützen und / oder Berater über die Schulter sehen Auditorenliste:

16 Einstieg ISO kostenfrei downloaden beim Umweltbundesamt: de/publikationen/energiemanag ement systeme-in-praxis oder kostenfreie gedruckte Exemplare beim Bundesumweltministerium bestellen: Telefon / Fax /

17 Hilfe und Auskünfte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA Telefon: Referat 426 Energieberatung Mittelstand, Energieaudits Frankfurter Straße Eschborn

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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