Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU

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1 Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU Felix Geyer eza!-energiemanagement Quelle: Autor: eza!

2 EDL-G: Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen Umsetzung Europäische Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU, EED) Ziel: Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis zum Jahr 2020 Gemäß Artikel 8 der Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Unternehmen, die kein KMU sind, ein Energieaudit durchführen, das bis zum 5. Dezember 2015 und dann mindestens alle 4 Jahre durchgeführt wird. Das Energieaudit hat entsprechend der DIN EN zu erfolgen. Alternativ zum Energieaudit wird auch ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (50001) oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) anerkannt. DIN Umweltmanagement wird nicht anerkannt! 2 Quelle: Autor: eza!

3 Zeitplan Gesetz für Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen EDL-G EU Energieeffizienz- Richtlinie 2012/27/EU tritt in Kraft Änderung EDL-G Zustimmung Bundestag Zustimmung Bundesrat Inkrafttreten des neuen EDL-G Energieaudits nach EN ISO EMAS übergeordnetes Energieeffizienz-Ziel der EU: 20% bis Ende April Anfang Mai Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU DIN ISO EMAS 3 Quelle: Autor: eza!

4 Unternehmensbegriff ein Unternehmen = jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. (Artikel 1, KMU-Definition) Auch Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen wirtschaftliche Tätigkeit = jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten 4 Quelle: Autor: eza!

5 Nicht-KMU Definition Nicht-KMU sind Unternehmen mit > 250 Mitarbeiter oder > 50 Mio Umsatz oder > 43 Mio Bilanzsumme Berechnung: Es gilt der letzte Rechnungsabschluss oder konsolidierte Jahresabschluss Umsatz: ohne MwSt. oder sonstiger Steuern/Abgaben Mitarbeiterzahl: Gehaltsempfänger, Eigentümer, Teilhaber Nicht: Auszubildende, MA in Erziehungszeit Kennzahlen von Partnerunternehmen oder von verbundenen Unternehmen müssen dazugerechnet werden 5 Quelle: Autor: eza!

6 Nicht-KMU Definition - Beteiligungen Beteiligung >25% <50% : Partnerunternehmen Anrechnung der proportional zum Anteil der Beteiligung Beteiligung >50% : verbundenes Unternehmen Anrechnung der Kennzahlen zu 100% Beteiligungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts > 25% Keine Aufsummierung der Definitionskriterien nötig Unternehmen sind automatisch Nicht-KMU Ausnahmen 6 Quelle: Autor: eza!

7 Gesetzliche Regelungen zu Energieaudits ab 2015 EEG 2014 EnMS erforderlich für Besondere Ausgleichsregelung (jährlich nachzuweisen bis 30.06) SpaEfV EnMS erforderlich für Steuerrückerstattung Spitzenausgleich (jährl. Audit im Antragsjahr 31.12) EDL-G EnMS erforderlich zur Durchführung Energieaudit (erstmalig bis , dann mind. alle 4 Jahre) KMU produzierendes Gewerbe 1-5 GWh Stromverbrauch: mind. SpaEfV-Audit (Anl. 2) oder Audit nach EN > 5 GWh: ISO 50001/ EMAS mind. Audit nach SpaEfV- (Anl. 2) oder Audit nach EN Alternativ ISO bzw. EMAS Nicht-KMU produzierendes Gewerbe 1-5 GWh Stromverbrauch: mind. SpaEfV-Audit (Anl. 2) oder Audit nach EN > 5 GWh: ISO 50001/ EMAS ISO bzw. EMAS Neu: Audit nach EN ISO 50001/EMAS Nicht-KMU Sonstige z. B. Handel, Banken, Versicherungen Neu: Audit nach EN ISO 50001/EMAS 7 Quelle: Autor: eza!

8 8 b Anforderungen an den Auditor Energieaudits sind von Personen durchzuführen, die aufgrund ihrer Ausbildung / Qualifikation und der praktischen Erfahrung die erforderliche Fachkunde zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Energieaudits verfügt. Hochschulstudium, Fachhochschulstudium staatlich geprüfter Techniker, Meisterabschluss oder gleichwertiger Weiterbildungsabschluss Mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit, bei der Praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden Das Energieaudit ist unabhängiger Weise durchzuführen Hersteller-, Anbieter- und Vertriebsneutrale Beratung eza! erfüllt diese Anforderungen und kann Energieaudits durchführen 8 Quelle: Autor: eza!

9 8 b (2) unternehmensinterner Auditor Das Energieaudit kann auch von unternehmensinternen Personen durchgeführt werden Diese dürfen nicht unmittelbar an der Tätigkeit beteiligt sein die dem Energieaudit unterzogen wird Sie müssen in ihrer Aufgabenwahrnehmung unabhängig sein und der Leitung des Unternehmens unmittelbar unterstellt sein dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben als Energieauditoren nicht benachteiligt werden Unternehmen können Energieaudits auch selbst durchführen sofern sie die entsprechende Fachkenntnis haben 9 Quelle: Autor: eza!

10 8a Anforderungen an Energieaudits Energieaudits müssen den Anforderungen der DIN EN entsprechen Zu diesen Anforderungen gehört, dass vom Unternehmen ein Verantwortlicher bzw. ein Ansprechpartner benannt wird Die Mindestinhalte bestehen aus einer Energiedatenanalyse (ggf. mit Messungen) einer Prüfung des Energieverbrauchsprofils und einer Ermittlung der wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz und deren detaillierte wirtschaftliche Bewertung Lebenszykluskosten anstatt einfacher Amortisationszeit 10 Quelle: Autor: eza!

11 8a Anforderungen an Energieaudits Alle Standorte und Unternehmensteile sind einzubeziehen. Eine Ausnahme der Nachweisführung für einzelne Unternehmensteile oder Standorte ist möglich, wenn diese für den gesamten Energieverbrauch des Unternehmens nicht energierelevant sind (< 5 % des Gesamtenergiebedarfs) Noch unklar: Multi-Site-Verfahren - Verschiedene Standorte eines Unternehmens mit vergleichbaren Verbrauchsprofilen werden zu Clustern zusammengefasst und auditiert. Die DIN EN ist keine Managementsystem-Norm. Sie hilft den IST-Zustand zu bewerten, jedoch nicht einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrecht zu erhalten. 11 Quelle: Autor: eza!

12 Die wichtigsten Elemente für den Ablauf eines Audits Auftakt-Besprechung: Datensammlung Außeneinsatz: Ortsbegehung, Anlagen, Prozesse, Nutzerverhalten/-einfluss Analyse: Bilanzierung und Aufschlüsselung der Energieflüsse auf Verbrauchs- und Versorgungsseite; Bestimmung und Quantifizierung von Energieeinsparmaßnahmen Berichterstattung Präsentation: Übergabe Bericht, Präsentation, Fragen 12 Quelle: Autor: eza!

13 8c Nachweisführung Stichprobenkontrolle durch die BAFA Unternehmen werden aufgefordert: Dass sie de Verpflichtungen nach 8 Abs. 1 nachgekommen sind (Energieaudit) Oder ein EM nach ISO oder EMAS begonnen haben Wird ein Unternehmen zum Nachweis aufgefordert das es kein Nicht-KMU ist > Selbsterklärung Nachweis über die Durchführung erfolgt durch den Auditor Nachweis der Qualifikation des Auditors über: Akkreditierungsurkunde DAkkS BAFA Expertenliste Nachweis der Fachkunde durch entsprechende Unterlagen 13 Quelle: Autor: eza!

14 Online-Leitfaden: 14 Quelle: Autor: eza!

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