Sicherheitsbewertungsbericht

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1 Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates"

2 Inhalt 1. Allgemeines Dokumentenprüfung Vorschlagender, beteiligte Akteure Erklärung der unabhängigen Bewertungsstelle Systemdefinition Dokumentation des Schnittstellenmanagements Methoden und Kriterien zur Gefährdungsermittlung, Gefährdungseinstufung und Risikobewertungsverfahren Anwendung der Grundsätze der Risikoakzeptanz, Risikoevaluierung und Ableitung der Sicherheitsanforderungen Nachweis der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen Nachweis der korrekten Anwendung der Prozesse und Methoden gem. DIN EN oder eines vergleichbaren Verfahrens Anwendung von Unternehmensprozessen gem. DIN EN Anwendung der Prozesse gem. DIN EN oder vergleichbarer Verfahren Nachbesserung: Schlussfolgerungen (Bewertungsergebnis):

3 1. Allgemeines Dieser Sicherheitsbewertungsbericht ist von der unabhängigen Bewertungsstelle erstellt und enthält die Bewertung der Dokumentation des Fahrzeugdossiers, gegebenenfalls erforderliche Nachbesserungen, sowie die Schlussfolgerungen. 2. Dokumentenprüfung Die Dokumentation des Fahrzeugdossiers entspricht den Anforderungen der Dokumentation des durchgeführten Risikomanagementverfahrens gemäß CSM-VO 352. Die Ergebnisse der Anwendung des Risikomanagementverfahrens wurden durch die unabhängige Stelle entsprechend CSM-VO 352 bewertet. 2.1 Vorschlagender, beteiligte Akteure Nachweis: Anlage 1.1a Beschreibung der Organisation des Vorschlagenden und Angaben zu den Experten, die benannt wurden, um das Risikobewertungsverfahren durchzuführen Nachweis: Anlage 1.1b Beschreibung der Aufgaben der verschiedenen Akteure sowie ihrer Risikomanagementmaßnahmen. 2.2 Erklärung der unabhängigen Bewertungsstelle Anlage 2.2: Erklärung der Bewertungsstelle, dass die Kriterien gemäß CSM- VO 352 Anhang II erfüllt werden. Erklärung: 3

4 2.3 Systemdefinition Nachweis: Anlage 1.3c: Systemdefinition gemäß CSM VO 352 Anhang I Punkt Dokumentation des Schnittstellenmanagements Nachweis: Anlage 1.4a: Definition der relevanten Schnittstellen im System und über die Systemgrenzen hinweg. Nachweis: Anlage 1.4b: Nachweis des Informationsflusses zwischen den Akteuren innerhalb des Systems und über die Schnittstellen hinweg zu anderen Systemen und Akteuren Vorgabe: Anlage 1.4c: Gegebenfalls erforderliche Befassung der Behörde gemäß CSM-VO 352 Anhang I Punkt Methoden und Kriterien zur Gefährdungsermittlung, Gefährdungseinstufung und Risikobewertungsverfahren Nachweis: Anlage 1.5b Wenn das verwendete Risikomanagementverfahren durch TSI vorgeschrieben wurde, Verweis auf diese TSI. Nachweis: Anlage 1.5c Quellverweis, wenn das verwendete Risikomanagementverfah- 4

5 ren in anerkannten Normen, die öffentlich zugänglich und in nationalen Sicherheitsvorschriften niedergelegt sind. Nachweis: Anlage 1.5d Gefährdungsprotokoll(e) gemäß CSM-VO 352 (Anhang I Abschnitt 4) inkl. aller getroffenen Gefährdungsermittlungen, Gefährdungseinstufungen, Sicherheitsmaßnahmen, Verantwortlichkeiten, Status und Nachweis der Gefährdungsbeherrschung 2.6 Anwendung der Grundsätze der Risikoakzeptanz, Risikoevaluierung und Ableitung der Sicherheitsanforderungen Nachweis: Anlage 1.6a Anwendung der anerkannten Regeln der Technik gemäß CSM VO 352 Anhang I Punkt 2.3 einschließlich Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß CSM-VO 352 Anhang I Punkt sowie Auflistung der sich aus der Anwendung der anerkannten Regeln der Technik ergebenden Sicherheitsanforderungen. Nachweis: Anlage 1.6b Analyse der Ähnlichkeit mit Referenzsystemen gemäß CSM VO 352 Anhang I Punkt 2.4 einschließlich Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß CSM-VO 352 Anhang I Punkt sowie Auflistung der sich aus der Analyse der Ähnlichkeit des Referenzsystems ergebenden Sicherheitsanforderungen. Nachweis: Anlage 1.6c Anwendung einer expliziten Risikoabschätzung (qualitativ oder 5

6 quantitativ) gemäß CSM-VO 352 Anhang I Punkt 2.5 einschließlich Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß CSM-VO 352 Anhang I Punkt Dokumentation der expliziten Risikoabschätzung, sowie Auflistung der sich aus der expliziten Risikoabschätzung ergebenden Sicherheitsanforderungen. 2.7 Nachweis der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen Nachweis: Anlage 1.7a Nachweis, dass die sich aus der Phase der Risikobewertung ergebenden Sicherheitsanforderungen angemessen sind und dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. 3 Nachweis der korrekten Anwendung der Prozesse und Methoden gem. DIN EN oder eines vergleichbaren Verfahrens Die Anwendung der Prozesse und Methoden gem. DIN EN oder eines vergleichbaren Systems ist durch die unabhängige Bewertungsstelle, die nicht verantwortlich an der Durchführung des Risikomanagementprozesses gemäß DIN EN ist, zu bescheinigen. Unter einer unabhängigen Bewertungsstelle wird verstanden: Gutachter, (projekt-) unabhängiger Safety Manager, Stellen gemäß DIN EN ISO/IEC 17020, oder ein NoBo. Ein (projekt-) unabhängiger Safety Manager kann ein qualifizierter Mitarbeiter eines Unternehmens sein, wenn er nicht in das Zulassungsprojekt eingebunden ist und nicht weisungsbefugt ist gegenüber dem Projekt-Safety Manager. Die Nachweise gliedern sich in zwei Ebenen: Unternehmensprozesse und Nachweis für das Projekt. 6

7 3.1 Anwendung von Unternehmensprozessen gem. DIN EN Nachweis: Anlage 3.1 Erklärung einer unabhängigen Bewertungsstelle oder eines unabhängigen entsprechenden Gutachters, dass das Unternehmen Prozesse und Methoden gem. DIN EN oder eines vergleichbaren Verfahrens korrekt angewendet. Erklärung: 3.2 Anwendung der Prozesse gem. DIN EN oder vergleichbarer Verfahren Nachweis: Anlage 3.2 Erklärung der unabhängigen Bewertungsstelle, dass die Prozesse und Methoden gem. DIN EN oder eines vergleichbaren Verfahrens korrekt im Projekt angewendet wurden. Erklärung: 4 Nachbesserung: Auf Basis der geprüften Dokumente fordert die unabhängige Bewertungsstelle folgende ergänzende Dokumente: Dokument Bemerkung 7

8 5 Schlussfolgerungen (Bewertungsergebnis): Auf Basis der geprüften Dokumente kommt die unabhängige Bewertungsstelle zu folgenden Schlussfolgerungen: Datum: Unabhängige Bewertungsstelle: Sachbearbeiter: Unterschrift 8

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