Energiemanagement im Unternehmen Energieaudit nach DIN

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1 Energiemanagement im Unternehmen Energieaudit nach DIN Janine Zak Projektmanagerin ZAB-Energie

2 Was ist ein Energieaudit die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation Ziel: Energieflüsse und Potentiale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten Monetäre Bewertung der verschiedenen Maßnahmen kann als Vorstufe zur Einführung eines Energiemanagementsystems genutzt werden kann als Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Effizienzmaßnahmen dienen 2

3 Energieaudit nach DIN Prozessschritte Einleitender Kontakt Auftaktbesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Festlegen des Auditumfang Austausch von Informationen Abstimmen der praktischen Ausgestaltung des Energieaudits Erfassen von relevanten Daten für das Energieaudit Untersuchung des Objektes mit dem Ziel mögliche Verbesserungsmaßnahmen zu ermitteln Feststellen der Bestandssituation Bestimmen der Verbesserungs-möglichkeiten Bericht Dokumentieren des Energieaudits Abschlußbesprechung Zusammenfassung und Präsentation der Ergebnisse 3

4 Hintergrund EED EU-Energieeffizienzrichtlinie Umsetzung ins nationale Recht Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G Auditpflicht: EDL-G 8-8c Alle Nicht-KMU Durchführung des ersten Audits bis zum 5. Dezember 2015 anschließend mindestens alle 4 Jahre ein Wiederholungsaudit 4

5 Gesetzliche Anforderungen Energieaudit gem. DIN EN Energieaudit muss verhältnismäßig und repräsentativ sein Mindestens 90% des Energieverbrauchs müssen im Energieaudit erfasst sein Es sind alle Energieträger zu berücksichtigen (Strom, Brenn- und Kraftstoffe etc.) Alle Unternehmensteile Alternativ: Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS 5

6 Wer ist betroffen Nicht KMU 250 oder mehr Beschäftigte oder Mehr als 50 Mio. Jahresumsatz und Mehr als 43 Mio. Jahresbilanzsumme Wichtig: Unternehmensverflechtungen berücksichtigen (sog. Verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen) 6

7 Wer ist betroffen Quelle: DIHK ja Unternehmen? - Gewinnerzielungsabsicht - Markt(-umfeld) - nicht Rechtsform! nein ja Eigenständig? nein % Partnerunternehmen - > 50 % verbundene Unternehmen Keine Verpflichtung ja KMU? nein MA - 50 Mio. Umsatz - 43 Mio. Bilanzsumme nein KMU? ja - Partnerunternehmen anteilig - Verbundene Unternehmen komplett Keine Verpflichtung Verpflichtung Keine Verpflichtung - Energieaudit: EMAS: ISO 50001:

8 Wer ist betroffen öffentliche Hand >25% 25% öffentliche Hand Kein KMU Verpflichtung zu Energieaudits nach EDL-G, unabhängig von: Branche/Tätigkeit, Größe/Mitarbeiterzahl, Energieverbrauch. 8

9 Anforderungen an den Energieauditor 8 b EDL-G Fachkunde: einschlägige Ausbildung, nachgewiesen durch den Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung oder Eine berufliche Qualifikation zum staatlich geprüften Techniker oder zur staatlich geprüften Technikerin in einer einschlägigen Fachrichtung oder einen Meisterabschluss oder gleichwertigen Weiterbildungsabschluss Praktische Erfahrung: Eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden. Das Energieaudit ist in unabhängiger Weise durchzuführen. Unabhängigkeit knüpft nicht an den Energieauditor, sondern an die Durchführung des Audits Unternehmensinterne Mitarbeiter können das Audit durchführen, sofern sie nicht unmittelbar an der Tätigkeit beteiligt sind, welche einem Audit unterzogen wird 9

10 Kontrolle und Nachweis der Durchführung von Energieaudits 8 c EDL-G Stichprobenhafte Überprüfung der Energieaudits, keine proaktive Registrierungs- oder Meldepflicht der betroffenen Unternehmen Keine regelmäßige inhaltliche Kontrolle der Auditergebnisse (Berichte), aber BAFA kann im Rahmen der Stichprobenprüfung auch die Vorlage der angefertigten Energieauditunterlagen verlangen zur vereinfachten Nachweisführung Bereitstellung eines Formulars auf der Seite des BAFA (Angaben zum Unternehmen, zum Ansprechpartner im Unternehmen, zum Energieauditor, zur Anzahl der Standorte und zum prozentualen Anteil der eingeführten Systeme am gesamten Energieverbrauch) 10

11 Kontrolle und Nachweis der Durchführung von Energieaudits Nachweis bei Freistellung 8 c Abs. 6 EDL-G: Gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO oder gültiger Eintragungs- oder Verlängerungsbescheid der EMAS Registrierungsstelle Einführungsphase oder EMAS Erklärung der Geschäftsführung bzgl. Selbstverpflichtung bzw. Beauftragung eines Zertifizierers Bis Umsetzung bestimmter Maßnahmen Nach Ziff lit. a DIN EN ISO (energetische Bewertung) Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger für EMAS Bis Zertifizierung abschließen und Zertifikat bis Ende März 2017 BAFA nachreichen 11

12 mod.eem Ein Online-Leitfaden zur Durchführung von Energieaudits bzw. Einführung eines Energiemanagementsystems in Unternehmen. mod.eem = modulares Energie-Effizienz-Management Nutzung ist für Unternehmen kostenlos Webbasiert, führt mit Leitfragen und Tools zum EMS / Audit Schafft Voraussetzungen für Steuerermäßigungen mod.eem ersetzt nicht Erwerb von Normen und Zertifizierung 12

13 mod.eem Leitfäden Alternatives System nach Anlage 2 SpaEfV Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN Einführung eines EMS nach DIN EN ISO Umweltmanagementsystem nach EMAS Die Normkonformität wurde vom TÜV Rheinland für DIN EN und ISO bestätigt 13

14 mod.eem 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) ZAB Energie Steinstraße Potsdam T (c) ZAB [2013]. Alle Rechte vorbehalten. 15

16 Energieauditorenliste BAFA überprüft alle Auditoren hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen (personenbezogenes elektronisches Registrierungsverfahren) Nachweis durch entsprechende Unterlagen (Zeugnisse, Nachweis des Arbeitgebers etc.) Freiwillige öffentliche Listung registrierter Auditoren auf eigenständig geführter Liste des BAFA Alternativ: Nachweis im Rahmen der Stichprobenkontrolle der Energieaudits 16

17 Daten in mod.eem Nicht erforderlich personenbezogenen Daten anzugeben nur im Rahmen des Anmeldevorgangs oder der Beantortung individueller Fragen Es erfolgt generell keine Weitergabe der Daten an Unternehmen, andere Behörden oder sonstige Dritte Datenbank verbleibt beim Betreiber und wird durch geläufige technische Maßnahmen geschützt Daten verbleiben auf einem gesicherten Datenbankserver in einem in Deutschland angesiedelten Rechenzentrum 17

18 Spitzenausgleich und BesAR KMU Produzierendes Gewerbe Nicht-KMU Produzierendes Gewerbe Nicht-KMU sonstige EEG 2014 EnMS erforderlich für Besondere Ausgleichsregelung (jährlich nachzuweisen bis ) 1-5 GWh Stromverbrauch Mind. SpaEfV-Audit (Anlage 2) oder Energieaudit nach DIN > 5 GWh ISO oder EMAS 1-5 GWh Stromverbrauch Mind. SpaEfV-Audit (Anlage 2) oder Energieaudit nach DIN > 5 GWh ISO oder EMAS SpaEfV EnMS erforderlich für Steuerrückerstattung Spitzenausgleich (jährlich Audit im Antragsjahr ) Mind. Audit nach SpaEfV (Anlage 2) oder Audit nach DIN Alternativ ISO oder EMAS ISO oder EMAS EDL-G Durchführung eines Energieaudits (erstmalig bis , dann mind. Alle 4 Jahre) NEU Audit nach DIN ISO EMAS Nicht Antragsberechtig Nicht Antragsberechtigt NEU Audit nach DIN ISO EMAS Quelle: nach TÜV Rheinland 18

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