Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates. Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i

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1 Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i Roman Fragner, Jänner 2015

2 Zielsetzung Arbeitgeber soll Kostenersätze steuerlich sofort als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastung berücksichtigen können Vereinfachungsmaßnahme, weil nachträgliche Berücksichtigung im Veranlagungsverfahren wegen bereits erfolgter Abreise häufig administrativ schwierig ist Nur Minderung Lohnsteuerbemessungsgrundlage - Nicht jedoch der Bemessungsgrundlage für Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag oder Kommunalsteuer. 2

3 Meldeverpflichtungen LStR 2002 Rz 1038i Schriftliche Mitteilung an Finanzamt der Betriebsstätte - zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und - zu Beginn jeden Kalenderjahres bzw. zum Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme der Regelung Daten der betroffenen DN in der Mitteilung: - Name - in- und ausländische Wohnanschrift - SV-Nummer (falls nicht vergeben: Geburtsdatum) 3

4 Betroffener Personenkreis LStR 2002 Rz 1038a Im Auftrag eines ausländischen Arbeitgebers Vorübergehend (maximal 5 Jahre) Dienstverhältnis in Österreich (Konzerngesellschaft oder inländische Betriebsstätte isd 81 EStG 1988) Österreich hat Besteuerungsrecht für Bezüge In letzten zehn Jahren kein Wohnsitz im Inland 4

5 Ausschlussgründe LStR 2002 Rz 1038a u 11038a Von vornherein mehr als 5 Jahre geplant Option auf Verlängerung über 5 Jahre hinaus - Option wird nicht ausgeübt = rückwirkendes Ereignis 295a BAO = rückwirkende Änderung des Veranlagungsbescheides möglich Aufgabe des ständigen Wohnsitzes im Ausland und Verlegung nach Österreich - Ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anwendbar Gewährung nicht steuerbarer Reisekostenersätze für Tätigkeit im Inland ( 26 Z 4 bzw. 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988) - Fahrtkostenersätze zum ausländischen Stammbetrieb zulässig (dabei Aufsuchen des ausländischen Wohnsitzes nicht schädlich) - Tagesgelder nicht steuerfrei (Mittelpunkt der Tätigkeit) - Hotelkosten steuerfrei möglich 5

6 Betroffene Aufwendungen LStR 2002 Rz 1038b 1038h Kostenersätze für Übersiedlung (Umzugskosten) - LStR 2002 Rz 751 bis 755 beachten - Aufgabe des ausländischen Wohnsitzes nicht zulässig Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung - Kosten maximal Euro monatlich für zweckentsprechende Unterkunft - Mitbenützung durch Familie kein Problem - Belege sind vom Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen 6

7 Betroffene Aufwendungen LStR 2002 Rz 1038b 1038h Außergewöhnliche Belastungen auf Grund einer auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes - ZB Besuch Privatschule im Inland aus sprachlichen Gründen - Steuerfrei 110 Euro pro Monat - Schulbesuchsbestätigung zum Lohnkonto nehmen Fahrten zur Betreuung des ständigen Wohnsitzes ( Familienheimfahrten ) - Obergrenze höchstes Pendlerpauschale (3.672 Euro jährlich) Die Vereinfachungsmaßnahme ist nicht anzuwenden, wenn die ersetzten Aufwendungen mehr als 35% der steuerpflichtigen Bezüge betragen!!! 7

8 Lohnzettel LStR 2002 Rz 1038i Kosten für doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten und auswärtige Berufsausbildung = unter "Berücksichtigter Freibetrag laut Mitteilung gemäß 63 EStG 1988" Umzugskostenvergütungen = unter Steuerfreie Bezüge gemäß 26 Z 4 EStG

9 Weitere Aufwendungen LStR 2002 Rz 1038i Weitere Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen dürfen nur im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung berücksichtigt werden Sofern eine (Arbeitnehmer-)Veranlagung durchgeführt wird, müssen sämtliche Aufwendungen neuerlich nachgewiesen werden Ein Freibetrag laut Freibetragsbescheid (Mitteilung für den Arbeitgeber) darf bei der laufenden Lohnverrechnung nicht neben der Vereinfachungsmaßnahme berücksichtigt werden! 9

10 Bericht der Steuerreformkommission 2014 Schaffung von Anreizen für den Zuzug ausländischer Wissenschafter und Forscher Zusätzlich zur derzeitigen Zuzugsbegünstigung nach 103 EStG pauschalen Zuzugsfreibetrag (zb Steuerfreiheit von bis zu 30% der Bezüge) Zur Abgeltung zb der Unterschiede im Preisniveau, Kosten für den Umzug iws (Wohnungssuche, Beantragung und Änderung von Dokumenten, medizinische Überprüfungen etc.)... Umsetzung bleibt abzuwarten... 10

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 11

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