Das neue Kulturgutschutzgesetz und seine Auswirkungen für die Bibliotheken Dr. Dorothea Sommer, Bayerische Staatsbibliothek

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1 Das neue Kulturgutschutzgesetz und seine Auswirkungen für die Bibliotheken Dr. Dorothea Sommer, Bayerische Staatsbibliothek

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5 Das KGSG regelt in 10 Kapiteln und 91 Paragraphen 1. den Schutz nationalen Kulturguts gegen Abwanderung 2. die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut 3. das Inverkehrbringen von Kulturgut 4. die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes 5. die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und 6. die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr ( 1 Anwendungsbereich)

6 Evangeliar Heinrichs des Löwen: 8,14 Mio. (1983)

7 Ottheinrich-Bibel: Mindestangebot 2,9 Mio. EUR (2007)

8 Codex Leicester: 30,8 Mio. US-Dollar (1994)

9 Verordnung über die Ausfuhr von Kunstwerken UNESCO-Konvention Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut Gesetz zum Schutz des deutschen Kulturguts gegen Abwanderung

10 Kulturgut: jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem oder wissenschaftlichem Wert. Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG), 2 Begriffsbestimmungen

11 Nationales Kulturgut: a. Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragenes Kulturgut ( eingetragenes Kulturgut, z.b. 11) und b. das sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer öffentlichrechtlichen Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet ( 6(1)2) c. bzw. sich im Eigentum und im Bestand einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet, die überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird ( 6(1)3) d. bzw. Teil einer Kunstsammlung des Bundes oder der Länder ist ( 6(1)4). 9 regelt Kulturgut im Eigentum der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Ihr Eigentum kann auf Antrag in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen und damit Teil des nationalen Kulturguts werden.

12 National wertvolles Kulturgut: Die [...] Merkmale lassen sich abstrakt nicht abschließend bestimmen; sie sind vielmehr mit Blick auf die im Einzelfall für eine Eintragung anstehenden Objekte im Rahmen einer Gesamtschau zu ermitteln. Dabei fallen die künstlerische Eigenart, der (kunst)historische Rang und der kulturelle Wert der Objekte ebenso ins Gewicht wie ihre Einzigartigkeit oder Seltenheit sowie ihre Bedeutung für die kulturelle Entwicklung in Deutschland. BVerwG, C 33/92

13 Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes (1) Kulturgut ist von der obersten Landesbehörde in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes einzutragen, wenn 1. es besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer seiner historischen Regionen und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands ist und 2. seine Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde und deshalb sein Verbleib im Bundesgebiet im herausragenden kulturellen öffentlichen Interesse liegt. Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG), 7

14 Einer Eintragung steht nicht entgegen, wenn eine Sachgesamtheit 1. teilweise zerstört ist, 2. an unterschiedlichen Orten im Inland aufbewahrt ist oder 3. teilweise im Ausland aufbewahrt ist. Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG), 7 Bild: Location of Germany (dark green)- in Europe (green & dark grey)- in the European Union (green). Autor: NuclearVacuum, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported.

15 Schutz von öffentlichen Sammlungen signifikant verbessert

16 Sonderregeln für Leihgaben und Deposita Gilt als nationales Kulturgut nur mit Zustimmung des Verleihers oder Deponenten Die Bibliothek muss über Rechtsfolgen unterrichten Leih- und Depositalverträge prüfen

17 Gesetz verankert insbesondere den Gedanken der allgemeinen Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kulturgut Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz KGSG), Kapitel 4, Pflichten beim Inverkehrbringen von Kulturgut

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20 Zeitschrift für Freimauerei (1827/28) Max Adler: Die Kulturbedeutung des Sozialismus. Titelblatt der Talmud-Übersetzung von Lazarus Goldschmidt Restituiertes NS-Raubgut der Bayerischen Staatsbibliothek Moše Isserles: She'elot u-teshuvot Erstausgabe von Friedrich Schillers Wilhelm Tell, 1805.

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22 Wichtigste Wert- und Altersgrenzen für Objekte aus Bibliotheken Genehmigungspflichtige Ausfuhr in Mitgliedstaaten der EU (Binnenmarkt) Art des Kulturguts Mindestalter des Kulturguts in Jahren Mindestwert des Kulturguts in EUR Bücher (einzeln oder als Sammlung) Wiegendrucke und Handschriften (einschl. Landkarten und Partituren) Gedruckte Landkarten Archivalien aller Art (auf allen Trägern) Photographie, Filme und Negative Original-Radierungen, Stiche, Serigraphien, Lithographien u.ä., Originalplakate Kulturgutschutzgesetz (KGSG) 24 und Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates Stand: Dezember 2016

23 Wichtigste Wert- und Altersgrenzen für Objekte aus Bibliotheken Genehmigungspflichtige Ausfuhr in Drittstaaten Art des Kulturguts Mindestalter des Kulturguts in Jahren Mindestwert des Kulturguts in EUR Bücher (einzeln oder als Sammlung) Wiegendrucke und Handschriften 75 wertunabhängig (einschl. Landkarten und Partituren) Gedruckte Landkarten Archivalien aller Art (auf allen Trägern) 50 wertunabhängig Photographie, Filme und Negative Original-Radierungen, Stiche, Serigraphien, Lithographien u.ä., Originalplakate Kulturgutschutzgesetz (KGSG) 24 und Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates Stand: Dezember 2016

24 Kulturgüterschutz: Kulturgüterschutz ist der präventiv, wiedergutmachend und repressiv ansetzende Schutz von Kulturgütern vor Verletzung ihrer Substanz, ihrer staatlich-territorialen Bindung, sowie vor nicht kulturell bedingten Minderungen ihres kulturellen Wertes Kerstin Odendahl: Kulturgüterschutz, 2005, S. 434.

25 Hilfreiche Quellen zur Bestimmung des von Institutionen verwahrten Kulturguts das Handbuch der historischen Buchbestände, die Eröffnungsbilanz in einigen Institutionen (Spitzenstücke, Gruppenbildung): weniger im Hinblick auf den Wert, als im Hinblick auf die Bestandsdefinition, Handschriften- und Nachlassverzeichnisse, eine Übersicht über Sondersammlungen, einschlägige Datenbanken und Verzeichnisse zu Handschriften, Inkunabeln, historischen Drucken, die bereits erwähnten Provenienzeinträge.

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27 Dr. Dorothea Sommer Telefon:

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