Preisblatt Anschlusskosten / Wärmetarife
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- Ingeborg Ulrike Giese
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1 1 Anschlusskosten Preisblatt Anschlusskosten / Wärmetarife Stand: Entsprechend der jeweils aktuell geltenden Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärme) werden die Kunden an den entstehenden Kosten für den Bau des Wärmeverteilnetzes, die Errichtung des jeweiligen Hausanschlusses und die Bereitstellung einer Wärmeübergabestation beteiligt. Der Baukosten- und Hausanschlusszuschuss setzt sich zusammen aus dem Baukostenzuschuss nach 9 der AVBFernwärmeV bzw. dessen nachstehend dargestellte Maximalhöhe, und den Hausanschlusskosten nach 10 Abs. 5 der AVBFernwärmeV in Form einer Pauschale. Der Baukosten- und der Hausanschlusszuschuss ist eine einmalige Aufwendung. Gemäß den Bestimmungen des Wärmeliefervertrages in Form des jeweiligen Anschlussantrags des Kunden, der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und der AVBFernwärmeV können bei einer nachträglichen Erweiterung der Kundenanlage bzw. Ausweitung der Wärmeversorgung der Baukosten- und der Hausanschlusszuschuss einmalig neu berechnet werden. Die Brutto-Preise enthalten jeweils die vom Kunden zu tragende Umsatzsteuer in der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Höhe. 1.1 Förderung Für alle Ausbaustufen des Wärmenetzes der Renergiewerke Buttenwiesen GmbH wird angestrebt, die jeweils aktuellen Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen; eine Verpflichtung der Renergiewerke Buttenwiesen GmbH hierzu besteht gleichwohl nicht. Durch die Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten soll möglichst erreicht werden, dass die Wärme auf einem attraktiven Preisniveau gegenüber alternativen Wärmequellen angeboten werden kann. Förderungen werden den betroffenen Kunden im Zuge der Berechnung der Anschlusskosten direkt verrechnet. 1.2 Baukostenzuschuss nach 9 der AVBFernwärmeV Die Renergiewerke Buttenwiesen GmbH als Fernwärmeversorgungsunternehmen ist berechtigt, von den Anschlussnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen zu verlangen, soweit sie sich ausschließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 70 von Hundert dieser Kosten abdecken. Der von den Anschlussnehmern als Baukostenzuschuss zu übernehmende Kostenanteil bemisst sich nach dem Verhältnis, in dem die an seinem Hausanschluss vorzuhaltende Leistung zu der Summe der Leistungen steht, die in den im betreffenden Versorgungsbereich Seite 1 von 8
2 erstellten Verteilungsanlagen oder auf Grund der Verstärkung insgesamt vorgehalten werden können. Ein weiterer Baukostenzuschuss wird nur dann verlangt, wenn der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung wesentlich erhöht. Für den Anschluss an das Wärmenetz der Renergiewerke Buttenwiesen GmbH wird ein Baukostenzuschuss von 75,00 je Kilowatt (kw) 89,25 je Kilowatt (kw) beantragter Anschlussleistung erhoben. Die Mindestanschlussleistung an das Wärmenetz beträgt 15 kw. Die Renergiewerke Buttenwiesen GmbH ist berechtigt, einen Vorschuss auf diese Kosten zu verlangen.sollte der Baukostenzuschuss im jeweiligen Versorgungsbereich einen Anteil 70 von Hundert an den oben genannten Erstellungs- oder Verstärkungskosten überschreiten, werden die zu viel gezahlten Baukostenzuschüsse den Anschlussnehmern rückerstattet. Über den Vorschuss hinausgehende Baukostenzuschüsse dürfen nachträglich nicht erhoben werden. 1.3 Hausanschlusskosten nach 10 der AVBFernwärmeV Die Renergiewerke Buttenwiesen GmbH als Fernwärmeversorgungsunternehmen ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für 1. die Erstellung des Hausanschlusses, 2. die Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst werden, zu verlangen. Die Kosten werden pauschal für jedes neu an das Wärmeverteilnetz der Renergiewerke Buttenwiesen GmbH anzuschließende Gebäude berechnet und setzen sich zusammen aus einer Pauschale für die Herstellung der Rohrleitungstrasse inklusive Armaturen und von der Übergabestation abhängigen Bereitstellungskosten. Die Pauschale für die Herstellung der Rohrleitungstrasse unterhalb einer nicht befestigten Oberfläche ist unabhängig von der beantragten Leistung, Rohrdimension und Trassenlänge und beträgt pro Anschluss: 2.000, ,00 Die Pauschale beinhaltet die Verbindung der Übergabestation mit dem Verteilnetz bis zu einer Trassenlänge von 10 Metern zwischen Grundstücksgrenze und Übergabestation im Privatgrundstück einschließlich Erdarbeiten inkl. Verfüllen und Verdichten, Durchbruch der Kelleraußenwand und wasserdichtem Wiederverschließen. Für Hausanschlüsse mit einer Trassenlänge größer als 10 Meter werden für jeden weiteren Trassenmeter (ohne die Wiederherstellung befestigter Oberflächen) pauschal je Trassenmeter veranschlagt: Seite 2 von 8
3 170,00 / Trassenmeter 202,30 / Trassenmeter Der Anschlussnehmer übernimmt die übrigen Kosten für die Oberflächenarbeiten ab Grundstücksgrenze, die nach der Verlegung des Hausanschlusses notwendig sind. Die (Wieder-)Herstellung von Gebäudeoberflächen, Pflasterungen, Fußbodenbelägen, Tapeten, Anstrichen etc. obliegt ebenfalls dem Kunden. Die Renergiewerke Buttenwiesen können im Einzelfall die aufgeführten Leistungen ab Grundstücksgrenze erbringen. Dies geschieht nur nach gesondertem Angebot durch die Renergiewerke Buttenwiesen und Auftrag des Anschlussnehmers. Ein Anspruch des Anschlussnehmers hierauf besteht nicht. Für den Anschluss an das Wärmenetz stellen die Renergiewerke Buttenwiesen für die Vertragslaufzeit eine Wärmeübergabestation bereit. Hierfür wird in Abhängigkeit der Dimensionierung der Übergabestation ein Leistungspreis erhoben. Die Dimensionierung der Übergabestation orientiert sich an der Anschlusskapazität. Anschlusskapazität Einmalige Zahlung Einmalige Zahlung (netto) (brutto aktuell 19% USt.) 20 kw 2.100, ,00 35 kw 2.350, ,50 50 kw 2.600, , kw 4.000, , kw 4.600, ,00 > 140 kw auf Anfrage Der Anschlussnehmer zahlt zu Beginn der Vertragslaufzeit einen einmaligen Betrag in Abhängigkeit der Anschlusskapazität. Entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen ist durch den Anschlussnehmer ein geeigneter Platz für die Übergabestation zu Verfügung zu stellen. Dieser darf maximal zwei Meter von der Hauseinführung entfernt sein. Sollte der zur Verfügung gestellte Platz weiter als zwei Meter von der Hauseinführung entfernt sein, geschieht die Erstellung des Hausanschlusses nur nach gesondertem Angebot und Auftrag. 1.4 Mehrkosten bei Anschluss bei bestehender Trasse Wird der Hausanschluss nachträglich auf eine bereits bestehende Wärmeleitung aufgeschlossen, erhöht sich die Anschlusspauschale auf Grund der entstehenden Mehrkosten pauschal um 840, ,00 Seite 3 von 8
4 1.5 Beispielrechnungen Beispiel: Kosten für einen 15 kw Anschluss Bezeichnung Einzelpreis Einheiten Gesamt Baukostenzuschuss für 15 kw 75 / kw 15 kw Rohrlei- Hausanschlusspauschale tungstrasse Leistungspreis für 20 kw Übergabestation (kleinste Station größer 15 kw Anschlussleistung) (einmalige Zahlung) Stk Stk Summe netto 5.225,00 Umsatzsteuer 5225,00 19 % 992,75 Summe brutto 6217, Beispiel: Kosten für einen 50 kw Anschluss Bezeichnung Einzelpreis Einheiten Gesamt Baukostenzuschuss für 50 kw 75 / kw 50 kw Wärmelei- Hausanschlusspauschale tung Leistungspreis für 50 kw Übergabestation (einmalige Zahlung) Stk Stk Summe netto 8350,00 Umsatzsteuer 8350,00 19 % 1.586,50 Summe brutto 9936,50 2 Zahlungsweise 2.1 Vollanschluss noch in der Heizperiode 2015/16 Bei Beantragung der Erstellung des Anschlusses des Grundstücks mit vollständigem Hausanschluss an das allgemeine Versorgungsnetz noch innerhalb der Heizperiode 2014/15 gilt: Eine erste Zahlung in Höhe von 30% des Baukostenzuschusses und von 30% der Hausanschlusskosten ist vom Kunden bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Erdarbeiten für das Fernwärmenetz im jeweiligen Bauabschnitt, über den die Renergiewerke Buttenwiesen GmbH den Kunden schriftlich unterrichtet, zu begleichen. Eine zweite Zahlung in Höhe von 70% des Baukostenzuschusses und von 70% der Hausanschlusskosten ist vom Kunden bis spätestens zwei Wochen nach Fertigstellung des Hausanschlusses und dem Anschluss der Übergabestation an den Hausanschluss zu begleichen. Falls eine Einzugsermächtigung erteilt ist, werden die Beträge jeweils zu den genannten Zeitpunkten per Lastschriftverfahren eingezogen. Seite 4 von 8
5 2.2 Reservierung, Vollanschluss erst nach der Heizperiode 2015/16 Bei Beantragung der Reservierung eines Anschlusses des Grundstücks mit vollständigem Hausanschluss an das allgemeine Versorgungsnetz erst nach der Heizperiode 2014/15 und der zunächst nur erfolgenden Verlegung einer Leitung /Rohrleitungstrasse vom allgemeinen Verteilnetz bis in das Grundstück inkl. unterirdischer Absperrarmatur gilt: Eine erste Zahlung in Höhe von 30% des Baukostenzuschusses ist vom Kunden bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Erdarbeiten für das Fernwärmenetz im jeweiligen Bauabschnitt, über den die Renergiewerke Buttenwiesen GmbH den Kunden schriftlich unterrichtet, zu begleichen. Eine zweite Zahlung in Höhe von 70% des Baukostenzuschusses ist vom Kunden spätestens zwei Wochen nach Fertigstellung der Anschlussleitung inkl. Absperrarmatur im Grundstück zu begleichen. Hinsichtlich der Hausanschlusskosten ist eine erste Zahlung vom Kunden von 30% der Hausanschlusskosten einen Monat vor dem gewünschten Anschlusstermin zu leisten. Die zweite Zahlung von 70% der Hausanschlusskosten ist vom Kunden bis spätestens zwei Wochen nach Fertigstellung des Hausanschlusses und dem Anschluss der Übergabestation an den Hausanschluss zu leisten. Falls eine Einzugsermächtigung erteilt ist, werden die Beträge jeweils zu den genannten Zeitpunkten per Lastschriftverfahren eingezogen. 3 Wärmetarife Die Preise für die Wärmelieferung setzen sich aus Grund - und Arbeitspreis zusammen. Die Brutto-Preise enthalten jeweils die vom Kunden zu tragende Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Sollte die Fernwärmeversorgung mit zusätzlichen öffentlichen Abgaben, Gebühren oder Steuern belastet werden, so ist die Renergiewerke Buttenwiesen GmbH berechtigt, ab dem Inkrafttreten solcher Regelungen die Preise entsprechend anzupassen. Hiervon ausgenommen sind Gebühren und Beiträge, denen eine spezielle oder generelle Gegenleistung der öffentlichen Hand an die Renergiewerke Buttenwiesen GmbH gegenübersteht, sowie Besitz- und Ertragsteuern (z.b. Körperschaftsteuer, Einkommensteuer etc.). Tritt eine Entlastung ein, vermindert die Renergiewerke Buttenwiesen GmbH entsprechend die Preise. Soweit derartige Veränderungen bereits in der unter Preisanpassung dargestellten Preisanpassungsformel berücksichtigt sind, greift die vorliegende Regelung nicht. 3.1 Grundpreis Der monatliche Grundpreis für die Bereitstellung der vorzuhaltenden Leistung, Messung und Abrechnung beträgt: 15,13 je Monat 18,00 je Monat Seite 5 von 8
6 3.2 Arbeitspreis Der Arbeitspreis für die vom Kunden bezogene Wärme pro Kilowattstunde (kwh) beträgt: 5,71 Eurocent je kwh 6,80 Eurocent je kwh 3.3 Zahlungsweise Die Zahlung erfolgt kalendermonatlich in zwölf gleichen Teilen als Abschlag. Der Abschlag errechnet sich dabei aus den Verbrauchsdaten der Vorperiode (i.d.r. ein Jahr). Bei signifikanten Abweichungen behält sich die Renergiewerke Buttenwiesen GmbH vor, die Höhe des Abschlages auch innerhalb einer Verbrauchsperiode anzupassen. Der monatliche Abschlag ist im Inbetriebnahmemonat umgehend mit Inbetriebnahme, spätestens aber zum Monatsende des Inbetriebnahmemonats, danach jeweils zum ersten eines Kalendermonats zu bezahlen (Zahlungseingang bei der Renergiewerke Buttenwiesen GmbH) Falls eine Einzugsermächtigung erteilt ist, wird der monatliche Abschlag für den Inbetriebnahmemonat 14 Tage nach Inbetriebnahme, danach jeweils zum 15. eines Kalendermonats per Lastschriftverfahren eingezogen. Spätestens im dritten Kalendermonat eines Folgejahres erhält der Kunde von der Renergiewerke Buttenwiesen GmbH eine Abrechnung über die im Vorjahr verbrauchte Wärmemenge anhand der ermittelten Zählerdaten. Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen berechnet wurden, so wird der Differenzbetrag mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet. Ist dies nicht möglich wird der Betrag erstattet. 3.4 Preisanpassung Sowohl der Grund- als auch der Arbeitspreis können an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Eine Anpassung kann höchstens ein Mal pro Kalenderjahr durchgeführt werden. Die Preisentwicklung orientiert sich an den nachfolgend in der Formel genannten Preisindices. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Platzhalter jeweils der durchschnittliche Wert des letzten vollständig publizierten Kalenderjahres für mit neu gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten vollständig publizierten Kalenderjahres für mit alt gekennzeichnete Indexwerte. Wird ein Preisindex durch einen anderen Index ersetzt oder fällt er ersatzlos weg, ist die Renergiewerke Buttenwiesen GmbH berechtigt, nach billigem Ermessen einseitig einen entsprechenden neuen Index in die Formel einzusetzen, wobei maßgebend evtl. vom Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hierfür veröffentlichten Empfehlungen zu beachten sind. Die Preisanpassung errechnet sich an Hand folgender Preisgleitklausel: P neu = P alt * (0,25 * S neu /S alt + 0,2 * L neu /L alt + 0,1 * H neu /H alt + 0,2 * M neu /M alt + 0,25 * G neu /G alt ) Seite 6 von 8
7 Die Abkürzungen stehen hierbei für folgende Bestandteile: P neu P alt neuer Preis alter Preis Bei der Preisanpassung werden folgende Indices entsprechend des o.g. prozentualen Gewichts berücksichtigt: Substrate S neu S alt neuer Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte alter Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte wirtschaft/tabellen/erzeugerpreiselandwirtschaft.html Löhne L neu L alt neuer Lohnpreisindex Arbeitnehmerverdienste im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich alter Lohnpreisindex der Arbeitnehmerverdienste im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich dienste/arbeitnehmerverdienstelangereihe.html Publikation Arbeitnehmerverdienste und Indizes der Arbeitnehmerverdienste Lange Reihen, Tabellenblatt Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nach Wirtschaftszweigen und Jahren Indizes, Zeile B-S Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich Heizöl H neu H alt neuer Preis für Leichtes Heizöl, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte alter Preisindex für Leichtes Heizöl, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte ngxls_ Tabellenblatt Leichtes Heizöl - Indizes, Abschnitt COICOP Index der Verbraucherpreise Heizöl leicht Seite 7 von 8
8 Maschinenbauerzeugnisse M neu M alt neuer Preis für Maschinenbauerzeugnisse, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte alter Preis für Maschinenbauerzeugnisse, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte ereihenxls_ Blatt GP Nr. 28, Maschinen (Maschinenbauerzeugnisse) Gas G neu G alt neuer Preis für Erdgas alter Preis für Erdas ngxls_ xls Blatt Erdgas-Indizes, Abschnitt CC Index Verbraucherpreise Seite 8 von 8
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