2.2 Für Anschlüsse innerhalb der bebauten Ortslage werden folgende Beträge erhoben Grundbetrag je Hausanschluss bis zu zwei Wohneinheiten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2.2 Für Anschlüsse innerhalb der bebauten Ortslage werden folgende Beträge erhoben Grundbetrag je Hausanschluss bis zu zwei Wohneinheiten"

Transkript

1 Anlage A zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH (AVB-WasserV)

2 Geltungsbereich Die nachstehenden Grundsätze gelten für den Anschluss von Grundstücken unter der Voraussetzung, dass die bauliche Nutzung dieser Grundstücke, sowie die Breite, der Verlauf und die Höhenlage der Straßen, an denen sie liegen, aufgrund eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes festgelegt sind. Bei Anschluss eines Grundstückes, das an einer nicht erschlossenen oder einer nicht im Bebauungsplan festgelegten Straße liegt, stellen die Stadtwerke die Bedingungen von Fall zu Fall fest. 2. Anteilige Rohrnetzkosten zu 3 Ziffer 6 AVB- WasserV 2.1 Die Stadtwerke erheben vom Anschlussnehmer für den Anschluss an das Versorgungsnetz neben den Hausanschlusskosten anteilige Rohrnetzkosten in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Ertragszuschusses und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein zu erstellendes oder bereits erstelltes Versorgungsnetz handelt. 2.2 Für Anschlüsse innerhalb der bebauten Ortslage werden folgende Beträge erhoben Grundbetrag je Hausanschluss bis zu zwei Wohneinheiten 434,60 für jede weiter Wohnungseinheit, auch bei späterem Ausbau 76,69 Als Wohnungseinheiten gelten auch Büros, Praxen, Ladengeschäfte u.a. in Wohngebieten mit einer dem Haushalt vergleichbaren Leistungsinanspruchnahme.

3 2.2.2 Bei allen übrigen Entnahmestellen wie gewerbliche, berufliche, landwirtschaftliche und sonstige beträgt der Rohrnetzkostenbeitrag bis zu 20 Belastungswerten (Berechnung entsprechend dem gütigen Regelwerk) 434,60 je angefangenen weiteren 10 Belastungswerten 76, Für Anschlüsse, für deren Herstellung neue Rohrnetze oder Rohrnetzteile errichtet werden oder vorhandene Rohrnetze erweitert oder geändert werden müssen, beträgt der Rohrnetzkostenbeitrag 90% der durch den Bau, die Änderung oder Erweiterung des Rohrnetzes entstehenden Kosten einschließlich im Zusammenhang damit stehender Aufwendungen für Druckminder- oder Druckerhöhungsstationen und Behälter. Es sind für jeden Anschluss mindestens die Beträge It. 2.2 zu zahlen. Sofern die Anschlüsse im Sinne dieser Bestimmung im ausschließlichen Interesse des Anschlussnehmers liegen, sind die Kosten für die Herstellung der Anschlüsse in voller Höhe von dem Anschlussnehmer zu tragen Wurde der für ein Bebauungsgebiet ermittelte Rohrnetzkostenbeitrag für einzelne Grundstücke noch nicht erhoben, z.b. weil diese Grundstücke noch nicht bebaut worden sind, so werden die auf diese Grundstücke entfallenden Teilbeträge, wenigstens die It. 2.2 zu diesem Zeitpunkt geltenden Beträge bei der späteren Bebauung bzw. Herstellung des Hausanschlusses berechnet.

4 2.3.2 Erfolgt eine Erweiterung des Hausanschlusses, so ist hierfür ebenfalls ein Rohrnetzkostenbeitrag mindestens in Höhe der Ziffer 2.2 zu entrichten. 3. Hausanschlusskosten zu 10 AVB - WasserV 3.1 Der Hausanschluss besteht aus der Verbindungsleitung des Versorgungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Versorgungsnetzes und endet mit der Hauptabsperreinrichtung. Für die Erstellung des Hausanschlusses bis zu einer Nennweite von 50 und 30 m wird ein Betrag von 412,63 erhoben. Bei einer Nennweite von über 50 wird nach Aufwand berechnet. Bei Hausanschlusslängen über 30 m erhöht sich der Preis um 13,72 /m. Finden Änderungen oder Erweiterungen statt, werden die tatsächlich entstehenden Kosten abgerechnet. Bei Längen über 100 m und bei Nennweiten über 50 mm, sowie bei Änderung und Erweiterung werden die tatsächlich entstehenden Kosten abgerechnet. Nicht eingeschlossen sind in den Hausanschlusskosten die Erd-, Stemm-, Maurer und Straßenbauarbeiten für den Rohrgraben, die Lieferung des Sandes für den Rohrgraben sowie das Abdichten der Durchführung im Mauerwerk. Notwendige Aufbrüche von öffentlichen Straßen und Gehwegen sind von einem für diese Arbeiten qualifizierten Tiefbauunternehmen auszuführen. Die Kosten für diese Leistungen trägt der Anschlussnehmer.

5 3.2 Die Kosten für die laufende Unterhaltung und die Kosten für die altershalber erforderliche Erneuerung des Hausanschlusses (außer Erdarbeiten) tragen die Stadtwerke. 3.3 Die Kosten der Montage und Demontage für Anschlüsse von begrenzter Dauer gehen zu Lasten des Kunden. 3.4 Ergeben sich für die Herstellung des Hausanschlusses besondere Erschwernisse, so werden die dadurch entstehenden Mehrkosten zusätzlich berechnet. 3.5 Die Kosten für Zählerauswechslungen sowie Zähler Ein- und Ausbau, die durch den Kunden veranlasst werden, werden dem Kunden nach Aufwand berechnet. 4. Wiederinbetriebsetzung gesperrter Kundenanlagen Ist eine Anlage aus den unter 12 Abs. 5 der AVB angegebenen Gründen außer Betrieb gesetzt, so sind vor Wiederinbetriebsetzung die tatsächlichen Aufwendungen, mindestens aber ein Stundenlohn eines Monteurs, zu bezahlen. 5. Umsatzsteuer Die vorstehend genannten Preise sind Netto-Preise. Zusätzlich zu diesen Preisen wird die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer berechnet. 6. Vorauszahlungen

6 Der Rohrnetzkostenzuschuss It. Ziffer 2 ist vor Beginn der Arbeiten zu zahlen. Die Hausanschlusskosten It. Ziffer 3 werden nach Ausführung abgerechnet und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. 7. Gültigkeit Die Bestimmungen dieser Anlage gelten für alle nach den AVB und zu den Allgemeinen Tarifpreisen belieferten Kunden und unter der Voraussetzung, dass der jeweils beantragte Anschluss und die Versorgung wirtschaftlich zumutbar sind. Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH

1 Geltungsbereich der Ergänzenden Bestimmungen Seite 4 Fernwärme der Stadtwerke Rostock AG. 2 Netzanschlussvertrag Seite 4. 3 Anschlusspreis Seite 5

1 Geltungsbereich der Ergänzenden Bestimmungen Seite 4 Fernwärme der Stadtwerke Rostock AG. 2 Netzanschlussvertrag Seite 4. 3 Anschlusspreis Seite 5 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich der Ergänzenden Bestimmungen Seite 4 Fernwärme der Stadtwerke Rostock AG 2 Netzanschlussvertrag Seite 4 3 Anschlusspreis Seite 5 4 Regelungen zur Kostenberechnung Seite

Mehr

Preisinformationen zu Hausanschlüssen

Preisinformationen zu Hausanschlüssen Preisinformationen zu Hausanschlüssen gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBWasserV) gültig ab dem

Mehr

Angegeben sind jeweils die aktuellen Nettopreise und die dazugehörigen Bruttopreise (einschließlich derzeit gültigen Mehrwertsteuer)

Angegeben sind jeweils die aktuellen Nettopreise und die dazugehörigen Bruttopreise (einschließlich derzeit gültigen Mehrwertsteuer) Allgemeines Tarifblatt für die Stromversorgung gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH

Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH Ergänzende Bedingungen Gas der zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) Gültig

Mehr

Preisblatt. 1.1 Pauschalpreise für die Herstellung von Standard-Anschlüssen

Preisblatt. 1.1 Pauschalpreise für die Herstellung von Standard-Anschlüssen Preisblatt Die nachfolgenden Preise ergeben sich aus der NAV, NDAV und AVBWasserV in Verbindung mit den jeweiligen ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Mainz Netze GmbH zur NAV, NDAV und AVBWasserV.

Mehr

und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I, Seite 2485)

und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I, Seite 2485) Ergänzende Bedingungen der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I, Seite 2477) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom

Mehr

1.1.5 Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden,

1.1.5 Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, Ergänzende Bedingungen Strom der Stadtwerke Eutin GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

- 1 - Stadtwerke Weinsberg GmbH Allgemeine ergänzende Versorgungsbedingungen Gas (AVG) vom 23. April 1985 in der Fassung vom 1.

- 1 - Stadtwerke Weinsberg GmbH Allgemeine ergänzende Versorgungsbedingungen Gas (AVG) vom 23. April 1985 in der Fassung vom 1. - 1 - STADT WEINSBERG LANDKREIS HEILBRONN Stadtwerke Weinsberg GmbH Allgemeine ergänzende Versorgungsbedingungen Gas (AVG) vom 23. April 1985 in der Fassung vom 1. November 2006 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Ochtrup (SWO) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Ochtrup (SWO) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Ochtrup (SWO) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) I. Vorbemerkung Die Stadtwerke Ochtrup (SWO), Netzbetreiber, ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe

Mehr

Netzanschlusskosten -Preisregelungen-

Netzanschlusskosten -Preisregelungen- Netzanschlusskosten -Preisregelungen- Gültig ab 01.03.2014 Preisblatt 1 Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS Preisblatt 2 Netzanschlüsse Strom NS Preisblatt 3 Netzanschlüsse Gas Preisblatt 4 Kurzzeitanschlüsse

Mehr

Ergänzende Bestimmungen. zur. Verordnung über Allgemeine Bedingungen. für die Versorgung mit Wasser. (AVBWasserV)

Ergänzende Bestimmungen. zur. Verordnung über Allgemeine Bedingungen. für die Versorgung mit Wasser. (AVBWasserV) Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) I. Durch Gesellschafterbeschluss der Gemeindewerke Heusweiler GmbH vom 21.11.2012 werden die

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I, S.

Ergänzende Bedingungen der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I, S. Ergänzende Bedingungen der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I, S. 2477) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom

Mehr

Allgemeine Tarife. Hohe Straße 14-18. 61231 Bad Nauheim. Tel. 0 60 32 / 8 07-0. für die Elektrizitätsversorgung. von Kundenanlagen

Allgemeine Tarife. Hohe Straße 14-18. 61231 Bad Nauheim. Tel. 0 60 32 / 8 07-0. für die Elektrizitätsversorgung. von Kundenanlagen - 0 - Hohe Straße 14-18. 61231 Bad Nauheim. Tel. 0 60 32 / 8 07-0 Allgemeine Tarife für die Elektrizitätsversorgung von Kundenanlagen aus dem Niederspannungsnetz Stand: 01.01.2007 Inhalt Seite Allgemeine

Mehr

Preisblatt Fernwärmeversorgung der AFK-Geothermie GmbH

Preisblatt Fernwärmeversorgung der AFK-Geothermie GmbH Preisblatt Fernwärmeversorgung der AFK-Geothermie GmbH Anlage 3 zum Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag Anlage 3 zum Anschluss-Optionsvertrag Anlage 3 zum Erweiterungs- und Wärmelieferungsvertrag 1 Baukostenzuschuss

Mehr

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen zu der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung NAV" Energieversorgung Lohr-Karlstadt und

Mehr

Allgemeine Preise der Grundversorgung und der Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG

Allgemeine Preise der Grundversorgung und der Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG Allgemeine Preise der Grundversorgung und der Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG für die Belieferung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (gültig ab 1. Januar 2013) Stadtwerke Garbsen GmbH Tel.: 05137

Mehr

STADTWERKE KULMBACH. Hofer Str. 14 Tel. 09221/9042-0

STADTWERKE KULMBACH. Hofer Str. 14 Tel. 09221/9042-0 STADTWERKE KULMBACH Hofer Str. 14 Tel. 09221/9042-0 Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) und Gasgrundversorgerverordnung (GasGVV) 01.10.2015

Mehr

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG für die Belieferung mit Elektrizität in Niederspannung (gültig ab 1. Januar 2013) Stadtwerke Garbsen GmbH Tel.: 05137 7030-0

Mehr

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Cham GmbH

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Cham GmbH Netzentgelte Strom der Stadtwerke Cham GmbH gültig ab 01.01.2016 Bei der Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Cham GmbH sind das Netzentgelt und das Abrechnungsentgelt je Entnahmestelle gemäß diesem

Mehr

Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- bzw. Ersatzversorgung mit Erdgas

Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- bzw. Ersatzversorgung mit Erdgas Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- bzw. Ersatzversorgung mit Erdgas Gültig ab 01.01.2015 des Lieferanten Stadtwerke Sindelfingen GmbH, nachfolgend SWS genannt Allgemeines Die SWS bietet die

Mehr

WASSERVERSORGUNG STEINBACH (TAUNUS) GMBH Oberurseler Straße 55-57 61440 Oberursel

WASSERVERSORGUNG STEINBACH (TAUNUS) GMBH Oberurseler Straße 55-57 61440 Oberursel WASSERVERSORGUNG STEINBACH (TAUNUS) GMBH Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgung Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und den Ergänzenden

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH vom 01.11.2006 I. Netzanschluss ( 5 9 NDAV) 1. Die Herstellung sowie Veränderungen des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers sind

Mehr

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Stadtwerke Gotha Netz GmbH Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Mehr

Allgemeine Tarife für die Grundversorgung mit Erdgas

Allgemeine Tarife für die Grundversorgung mit Erdgas Allgemeine Tarife für die Grundversorgung mit Erdgas Gültig ab 01.08.2009 des Lieferanten Stadtwerke Sindelfingen GmbH, nachfolgend SWS genannt Allgemeines Die SWS bietet die Versorgung mit Erdgas zu den

Mehr

Glasfaser. Eigentümer und technischer Betreiber des Glasfasernetzes. Einspeisung der notwendigen Signale (Telefon, Internet und TV)

Glasfaser. Eigentümer und technischer Betreiber des Glasfasernetzes. Einspeisung der notwendigen Signale (Telefon, Internet und TV) Glasfaser & Eigentümer und technischer Betreiber des Glasfasernetzes Einspeisung der notwendigen Signale (Telefon, Internet und TV) Historie 2010: 2011: 2013: Teststudie ergab eine flächendeckende Unterversorgung

Mehr

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.opf.

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.opf. Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.opf. gültig ab 01.01.2010 Bei der Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Neumarkt i.d.opf. sind das Netzentgelt und das Abrechnungsentgelt je gemäß diesem

Mehr

Grund-/ und Ersatzversorgung Clausthaler Privat. 100% Ökostrom. Niederspannung. Gültig ab 01. Januar 2015. Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH

Grund-/ und Ersatzversorgung Clausthaler Privat. 100% Ökostrom. Niederspannung. Gültig ab 01. Januar 2015. Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH Grund-/ und Ersatzversorgung Clausthaler Privat 100% Ökostrom Niederspannung Gültig ab 01. Januar 2015 Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH Robert-Koch-Straße 5 38678 Clausthal-Zellerfeld Fon: 05323 /

Mehr

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.opf.

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.opf. Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.opf. gültig ab 01.01.2011 Bei der Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Neumarkt i.d.opf. sind das Netzentgelt und das Abrechnungsentgelt je gemäß diesem

Mehr

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE:

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Straße 1 27568 Bremerhaven GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab 01.01.2016 Gleichzeitig treten

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Stand: 15.10.2015; voraussichtlich gültig ab 01.01.2016 Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine Veröffentlichung der

Mehr

H2 1862 mm. H1 1861 mm

H2 1862 mm. H1 1861 mm 1747 mm 4157 mm H2 1862 mm H1 1861 mm L1 4418 mm L2 4818 mm H2 2280-2389 mm H1 1922-2020 mm L1 4972 mm L2 5339 mm H3 2670-2789 mm H2 2477-2550 mm L2 5531 mm L3 5981 mm L4 6704 mm H1 2176-2219 mm L1 5205

Mehr

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.01.2014 1. Netznutzung Die Dortmunder Netz GmbH stellt als Netzbetreiber ihr Stromversorgungsnetz

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

Anlage 1. Ergänzende Bedingungen

Anlage 1. Ergänzende Bedingungen Anlage 1 zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung -

Mehr

1. Das vom Transportkunden zu entrichtende Entgelt nach 9 des Lieferantenrahmenvertrages setzt sich je Ausspeisepunkt zusammen aus:

1. Das vom Transportkunden zu entrichtende Entgelt nach 9 des Lieferantenrahmenvertrages setzt sich je Ausspeisepunkt zusammen aus: Anlage 2 : Ergänzende Geschäftsbedingungen 1 Entgeltbedingungen 1. Das vom Transportkunden zu entrichtende Entgelt nach 9 des Lieferantenrahmenvertrages setzt sich je Ausspeisepunkt zusammen aus: Arbeitsentgelt

Mehr

Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom / Gas

Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom / Gas Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom / Gas zwischen dem Lieferanten «Lieferant» «StraßePostfach» «PLZ» «Ort» - nachfolgend Kunde genannt - und dem Netzbetreiber LEITUNGSPARTNER

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2015

Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2015 Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2015 Gemäß 17 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze wird die festgelegte Erlösobergrenze in Netznutzungsentgelte umgesetzt.

Mehr

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und und praktischen Fahrunterricht.

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und und praktischen Fahrunterricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschule Hier erläutern wir die Rechte und Pflichten, die Fahrschule und Fahrschüler/in bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages eingehen. Die AGB sind nach

Mehr

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH Hoher Weg 2 48683 Ahaus Telefon 02561 / 9308-0 Telefax 02561 / 9308-990 Allgemeine Preise für die Versorgung mit Gas aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH - - Die Stadtwerke Ahaus GmbH bietet

Mehr

3. Entgelte für Monatsleistungspreissystem der Entnahmestellen mit Leistungsmessung

3. Entgelte für Monatsleistungspreissystem der Entnahmestellen mit Leistungsmessung e für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Sindelfingen GmbH (gültig ab 01.01.2015) Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH erhebt für die Nutzung ihres Stromverteilnetzes ab 01. Januar 2015 die

Mehr

Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach GmbH 2015

Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach GmbH 2015 Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach GmbH 2015 inklusive der Kosten der vorgelagerten Netze Das Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach liegt in der Regelzone der Amprion

Mehr

Preisblatt Netznutzung Stromnetz (E2/2015 Stand: Feb 2015) Gültig ab 01.01.2015 bis 31.12.2015

Preisblatt Netznutzung Stromnetz (E2/2015 Stand: Feb 2015) Gültig ab 01.01.2015 bis 31.12.2015 Seite 1 von 7 Preisblatt Netznutzung Stromnetz (E2/2015 Stand: Feb 2015) Gültig ab bis 31.12.2015 Nachfolgend sind die Preise für die Netznutzung des Stromnetzes in Ludwigsburg und Kornwestheim (Regelzone

Mehr

Stadtwerke Bad Nauheim GmbH Preisblatt Netzentgelte Strom

Stadtwerke Bad Nauheim GmbH Preisblatt Netzentgelte Strom Netzentgelte für Entnahme mit 1/4h Leistungsmessung Jahrespreissystem Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer > 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw a Ct/kWh /kw a Ct/kWh

Mehr

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Cham GmbH

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Cham GmbH Netzentgelte Strom der Stadtwerke Cham GmbH gültig ab 01.01.2015 Bei der Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Cham GmbH sind das Netzentgelt und das Abrechnungsentgelt je Entnahmestelle gemäß diesem

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gültig ab 01.01.2015 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit

Mehr

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4.1 Der Verbrauch des Kunden wird jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahresabrechnung erfolgt im rollierenden Abrechnungsverfahren ). 4.2 Auf Wunsch des Kunden rechnet

Mehr

Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 19.12.2014 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Ergänzende Bedingungen StromGVV

Ergänzende Bedingungen StromGVV Ergänzende Bedingungen StromGVV Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Eschwege GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität

Mehr

Anschlussoptionsvertrag Geothermie

Anschlussoptionsvertrag Geothermie Anschlussoptionsvertrag Geothermie zwischen der Meisenweg 1, 84478 Waldkraiburg - nachstehend Stadtwerke genannt - und Herrn/Frau/Firma, 84478 Waldkraiburg - nachstehend Kunde genannt - weitere Kundendaten:

Mehr

Wir machen uns für Sie stark!

Wir machen uns für Sie stark! Ihr Stromanschluss Wir machen uns für Sie stark! Der Netzbetreiber, die Stromversorgung Neunkirchen GmbH, bietet Ihnen die optimale Lösung für Ihren Netzanschluss zur Stromversorgung. Für den Anschluss

Mehr

Ergänzende Bestimmungen der Schleswiger Stadtwerke GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Ergänzende Bestimmungen der Schleswiger Stadtwerke GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Ergänzende Bestimmungen der Schleswiger Stadtwerke GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Stand: November 2014 Die Schleswiger Stadtwerke GmbH legt

Mehr

enercity netz Anschlüsse Ergänzende Bedingungen

enercity netz Anschlüsse Ergänzende Bedingungen enercity netz Anschlüsse Ergänzende Bedingungen Gültig ab 13.06.2014 Anschlusskosten, Baukostenzuschüsse und zusätzliche Kostenregelungen für Strom-, Gas- Anschlussnehmer und Wasser-Tarifkunden Inhalt

Mehr

Ergänzende Bestimmungen

Ergänzende Bestimmungen Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Strom Erdgas Wasser Wärme Bäder ÖPNV Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung

Mehr

zu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006

zu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 1. Netzanschlusskosten Der Standard-Netzanschluss nach Ziffer 1.1 (maximale Absicherung

Mehr

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Anlage 1 a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

Alles Gute zum Hausbau!

Alles Gute zum Hausbau! Alles Gute zum Hausbau! Damit der Strom von Anfang an den richtigen und sicheren Weg findet, erklären wir Ihnen nachfolgend anhand einiger unverbindlicher Beispiele, wie Sie zu Ihrer Energie kommen - 1

Mehr

Preisblatt Netzanschlüsse. der SWM Infrastruktur GmbH

Preisblatt Netzanschlüsse. der SWM Infrastruktur GmbH Preisblatt Netzanschlüsse der gültig ab 1. Oktober 2015 Emmy-Noether-Straße 2 80992 München Internet: www.swm-infrastruktur.de Stand: 01.10.2015 Seite 2 von 13 2 Inhalt 1 Baukostenzuschüsse... 5 1.1 Strom...

Mehr

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte)

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2014. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze

Mehr

Preisblatt der Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas

Preisblatt der Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas Preisblatt der Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas inkl. vorgelagerter Netze Stand: 20.12.2013, gültig ab 01.01.2014 Vorbehalt der Vorläufigkeit Als Grundlage der auf diesem Preisblatt angewiesenen

Mehr

Version: 17.12.2014 Preisstand gültig ab 01.01.2015. Leistungspreis [EUR / kwa] Mittelspannung (MS) 12,24 4,15 97,80 0,73

Version: 17.12.2014 Preisstand gültig ab 01.01.2015. Leistungspreis [EUR / kwa] Mittelspannung (MS) 12,24 4,15 97,80 0,73 Preisblätter für die Netznutzung (Strom) der Avacon AG Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Umspannung Höchst- in Hochspannung

Mehr

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) zwischen den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe

Mehr

Ausführungs- und Gebührenreglement Gasversorgung (Reglement Gas)

Ausführungs- und Gebührenreglement Gasversorgung (Reglement Gas) Ausführungs- und Gebührenreglement Gasversorgung (Reglement Gas) Betriebsleitungsbeschluss vom 11. Juni 2015, gültig rückwirkend ab 1. April 2015 Gestützt auf Art. 53d und 53e der Gemeindeordnung vom 10.

Mehr

Preisblatt für den Stromnetzzugang gem. StromNEV inkl. vorgelageres Netz

Preisblatt für den Stromnetzzugang gem. StromNEV inkl. vorgelageres Netz Langensalza Preisblatt für den Stromnetzzugang gem. StromNEV inkl. vorgelageres Netz 1. Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung im Stromverteilungsnetz esleistungspreissystem Benutzungsdauer

Mehr

Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis

Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis Stadt Burgbernheim Stadtwerke Preisblatt für Netznutzungstarife ab 01.01.2015 (Netznutzungsentgelte - Strom) Gültig ab 01.01.2015 vorläufige Netzentgelte veröffentlicht zum 15.10.2014 1. Netznutzungsentgelte

Mehr

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis:

Mehr

Eingegangen am: Gutachterausschuss der Gemeinde Graben-Neudorf Herrn Degen Hauptstr. 39. 76676 Graben-Neudorf. Gutachten Nr.

Eingegangen am: Gutachterausschuss der Gemeinde Graben-Neudorf Herrn Degen Hauptstr. 39. 76676 Graben-Neudorf. Gutachten Nr. Gutachterausschuss Gemeinde Graben-Neudorf Herrn Degen Hauptstr. 39 76676 Graben-Neudorf Eingegangen am: Gutachten Nr. Antrag auf Erstattung eines Gutachtens I. Angaben zum Auftraggeber/ zur Auftraggeberin,

Mehr

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2012) 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt aus

Mehr

Wir machen uns für Sie stark!

Wir machen uns für Sie stark! Ihr Wasseranschluss Wir machen uns für Sie stark! Der Netzbetreiber, die StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH, bietet Ihnen die optimale Lösung für Ihren Netzanschluss zur Trinkwasserversorgung.

Mehr

Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen).

Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen). liste Telefondienst (Inlandsverben). 1 Allgemeine Hinweise Die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt) stellt auch Verben zu Dienstleistungsanbietern her. Diese Verben sind in dieser liste

Mehr

Anlage 2 des Wasserverbandes Burg zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.

Anlage 2 des Wasserverbandes Burg zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Lesefassung Anlage 2 des Wasserverbandes Burg zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 Ergänzende Bestimmungen über Lieferung, Preise und

Mehr

Preisblatt Erdgasnetz

Preisblatt Erdgasnetz Grundlage für dieses Preisblatt ist die Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 - Novelle 2015 (GSNE-VO 2013-Novelle 2015) der Regulierungskommission der E-Control, mit der die Entgelte für die Gas-Systemnutzung

Mehr

enercity Strom Allgemeine Preise

enercity Strom Allgemeine Preise enercity Strom Allgemeine Preise Preise gültig ab 01.01.2014 Die Stadtwerke Hannover AG im Folgenden enercity genannt bietet die Versorgung in Niederspannung zu folgenden Allgemeinen Preisen an: Die Versorgung

Mehr

Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen).

Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen). liste Telefondienst (Inlandsverbindungen). 1 Allgemeine Hinweise Die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt) stellt auch Verbindungen zu Dienstleistungsanbietern her. Diese Verbindungen

Mehr

Netzanschlussvertrag für einen Erdgas - Hausanschluss Niederdruck

Netzanschlussvertrag für einen Erdgas - Hausanschluss Niederdruck Netzanschlussvertrag für einen Erdgas - Hausanschluss Niederdruck zwischen: Frau/Herrn/Firma Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Telefon/Fax/E-Mail Registergericht Registernummer: ggf. vertreten durch:.. (Kopie

Mehr

enercity Gas Allgemeine Preise

enercity Gas Allgemeine Preise enercity Gas Allgemeine Preise Preise gültig ab 01.10.2012 Die Stadtwerke Hannover AG im Folgenden enercity genannt bietet die Versorgung in Niederdruck zu folgenden Allgemeinen Preisen an: Die Versorgung

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Hinweis: Bei

Mehr

Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerk Tauberfranken GmbH gültig ab 1. Januar 2013

Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerk Tauberfranken GmbH gültig ab 1. Januar 2013 Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerk Tauberfranken GmbH gültig ab 1. Januar 2013 Stadtwerk Tauberfranken GmbH Max-Planck-Str. 5 97980 Bad Mergentheim Ruf 07931 491-0 Fax 07931 491-383

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01.01.2012 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Wärmepumpen-Sondervertrag für die Lieferung von elektrischer Energie an Haushalts- und Gewerbekunden (Stromlieferung) 1. Geltungsbereich und

Mehr

Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben.

Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur (vorläufig) Gültig ab 01.01.2015-1. Netznutzungsentgelte für Kunden mit registrierender Lastgangmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014)

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Inhalt. 1 Grundsätze

Inhalt. 1 Grundsätze Werknorm Oktober 2013 Versorgungsnetze HAUSANSCHLUSSEINRICHTUNGEN IN GEBÄUDEN 1 Grundsätze Inhalt 2 Regelabstände 3 Ausführungsvarianten 4 Gebäudeeinführungen 5 Besondere Verweisung Mehrspartenhauseinführung

Mehr

Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG

Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Preisstand: 15.10.2014 Veröffentlichungspflicht

Mehr

Gebührensatzung. hat der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden folgende Satzung beschlossen: 1 Grundsatz

Gebührensatzung. hat der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden folgende Satzung beschlossen: 1 Grundsatz Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Baden-Baden (Abfallentsorgungsgebührensatzung - AGS) in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 28. Juni 2004 Aufgrund von - 4 und 11 der

Mehr

Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerk Tauberfranken GmbH gültig ab 1. Januar 2015

Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerk Tauberfranken GmbH gültig ab 1. Januar 2015 Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerk Tauberfranken GmbH gültig ab 1. Januar 2015 Stadtwerk Tauberfranken GmbH Max-Planck-Str. 5 97980 Bad Mergentheim Ruf 07931 491-0 Fax 07931 491-383

Mehr

Nummer 5 Salzgitter, den 22. März 2007 34. Jahrgang. Inhalt

Nummer 5 Salzgitter, den 22. März 2007 34. Jahrgang. Inhalt Nummer 5 Salzgitter, den 22. März 2007 34. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 22 Allgemeiner Preis, Grundpreistarife und Sonderpreise für die Erdgaslieferung für Haushaltskunden durch die WEVG

Mehr

FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH

FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH Murnaustraße 6 65189 Wiesbaden Postfach 5129 65041 Wiesbaden Fon 0611 7 78 91-0 Fax 0611 7 78 91-39 fsk@spio-fsk.de www.fsk.de Wiesbadener Volksbank BLZ 510 900 00 Kto. 523 208 Amtsgericht Wiesbaden HRB

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.

Ergänzende Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. Netze Ergänzende Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. November 2006 gültig für das Netzgebiet der Ewa ab dem 01.01.2009

Mehr

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV/GasGVV.

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV/GasGVV. Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Haltern am See GmbH (Grundversorger) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität

Mehr

Vorläufiges Preisblatt der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. gewälzter Kosten ab 01.01.2015)

Vorläufiges Preisblatt der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. gewälzter Kosten ab 01.01.2015) Vorläufiges Preisblatt der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. gewälzter Kosten ab 01.01.2015) 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt

Mehr

Preisblatt 1: Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung. Preisblatt 2: Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung

Preisblatt 1: Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung. Preisblatt 2: Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung Preisblätter der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der ESWE Versorgungs AG Stadtgebiete Wiesbaden und Taunusstein Die Netzentgelte, Messpreise und Abrechnungspreise

Mehr

Preisblätter Netzentgelte Strom gemäß 20 EnWG Gültig ab 1. Januar 2015

Preisblätter Netzentgelte Strom gemäß 20 EnWG Gültig ab 1. Januar 2015 Die veröffentlichten Netzentgelte ab dem 01.01.2015 stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Regulierungsbehörde keine Festlegungen oder sonstigen Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung

Mehr

Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3. Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung 4

Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3. Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung 4 Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Mainnetz GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode.

Mehr

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09 Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Ludwigshafen am Rhein; (Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung)

Mehr

Anlage 2 zum Netznutzungsvertrag (Gas) Ergänzende Geschäftsbedingungen

Anlage 2 zum Netznutzungsvertrag (Gas) Ergänzende Geschäftsbedingungen Anlage 2 zum Netznutzungsvertrag (Gas) Ergänzende Geschäftsbedingungen I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Vorbemerkung...1 1 Steuer- und Abgabenklausel (zu 9 Ziffer 5 und Ziffer 10 NNV)...1 2 Nachweispflicht

Mehr

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2016 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die

Mehr