Inhalt. 1 Grundsätze
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- Claus Dieter
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1 Werknorm Oktober 2013 Versorgungsnetze HAUSANSCHLUSSEINRICHTUNGEN IN GEBÄUDEN 1 Grundsätze Inhalt 2 Regelabstände 3 Ausführungsvarianten 4 Gebäudeeinführungen 5 Besondere Verweisung Mehrspartenhauseinführung 6 Mitgeltende Unterlagen Anlagen Norm Versorgungsnetze N 5 Ersatz für Werknorm N 5, Ausgabe Juni 2012 Änderungen gegenüber Werknorm N 5, Ausgabe Juni 2012: Ersatz "TH Wasser" durch "TAB Wasser" als mitgeltende Unterlage Ersatz "G 1" durch "TN Gas " als mitgeltende Unterlage Entfall Bild "Einzel-Hauseinführung Fernwärme bei Streifenfundament/Bodenplatte" in Anlage B, Redaktionelle Überarbeitung Frühere Ausgaben Werknorm N 5, Juni Grundsätze - Die Leitungen und Einrichtungen für die Versorgung einzelner Objekte mit Strom, Wasser, Gas, Fernwärme, Fernkälte usw. aus dem öffentlichen Versorgungsnetz werden energiewirtschaftlich als "Netzanschluss" bezeichnet. In technischen Regelwerken (z. B. DIN, DVGW) wird dafür überwiegend der Begriff Hausanschluss verwendet. Hier wird im Folgenden ausschließlich letzterer Begriff verwendet, um den Bezug zum technischen Regelwerk zu gewährleisten. - Diese Norm gilt für Hausanschlusseinrichtungen im Netzgebiet der DREWAG/DREWAG NETZ. Sie beinhaltet die technischen Lösungen zum Anschluss an Versorgungsanlagen der DREWAG/DREWAG NETZ und die Anforderungen im Gebäude bis zur Zähleinrichtung/Übergabestelle. - Sofern örtliche Gegebenheiten die Einhaltung einzelner benannter Anforderungen nicht zulassen, sind die Festlegungen im Einzelfall technisch sinngemäß sowie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten anzuwenden. - Zusätzlich zu den hier genannten Anforderungen gelten die jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der DREWAG/DREWAG NETZ. Für Fernkälteanlagen sind die Anforderungen individuell mit der DREWAG abzustimmen. Fortsetzung Seite 2 bis 14 Die Werknorm ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung der DREWAG unzulässig; das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzungen, Microverfilmungen, Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
2 Seite 2 N 5 2 Regelabstände In Anlage A, Tabelle 1, sind Regelabstände und Montagehöhen für die einzelnen Hausanschlusseinrichtungen im Gebäude aufgeführt. Die DIN "Hausanschlusseinrichtungen in Gebäuden" beschreibt bauliche Voraussetzungen für deren Errichtung in Gebäuden. Hausanschlusseinrichtungen können demnach prinzipiell in Hausanschlussräumen und an Hausanschlusswänden sowie bei nicht unterkellerten Einfamilienhäusern auch in Hausanschlussnischen angeordnet werden. Bei der objektbezogenen Bemessung von Hausanschlusswand und nische sind unbedingt die o. g. Regelabstände der DREWAG/DREWAG NETZ zu beachten. Eine Hausanschlussnische mit den Richtmaßen nach DIN gewährleistet deren Einhaltung meist nicht; insbesondere bei der Einbeziehung von Gas- oder Fernwärmeeinrichtungen sind Breite und/oder Tiefe gegenüber den Richtmaßen erheblich zu vergrößern. Vorrang ist daher der Einrichtung von Hausanschlussräumen bzw. -wänden zu geben unter Beachtung der Mindestabmessungen gemäß DIN sowie der o. g. Regelabstände. 3 Ausführungsvarianten Anlage B enthält für unterkellerte und nicht unterkellerte Gebäude Prinzipdarstellungen und Anordnungs-Beispiele von Hausanschlusseinrichtungen bzw. Installationsanlagen von der Hauseinführung bis zur Zähleinrichtung auf Grundlage der bei DREWAG NETZ geltenden Regelabstände. Der in den Bildern der Anlage B verwendete übergreifende Begriff "Anschlussleitung" lässt keine Rückschlüsse auf die Zuordnung dieser Leitung zu Hausanschluss(leitung) oder Installationsanlage zu. Die Eigentums- bzw. Baugrenzen zwischen HA-Einrichtungen der DREWAG/DREWAG NETZ und Installationsanlagen des Anschlussnehmers sind je Medium in den jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen (TAB, für Fernwärme, Gas, Strom und Trinkwasser) geregelt. Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten: - Stromhausanschlüsse werden bei DREWAG NETZ grundsätzlich in Außenanschlusstechnik erstellt. In Gebäuden sind dabei nur Zählerschränke untergebracht. Die Strom-Hauptleitung zwischen Hausanschlusskasten vor dem Gebäude und Zählerschrank im Gebäude (in Bildern der Anlage B als "Anschlussleitung Strom" bezeichnet) ist Teil der Installationsanlage. Der Sonderfall Hausanschlusskasten im Gebäude ist in Anlage A mit aufgeführt, insbesondere um auf den dabei auftretenden Platzbedarf hinzuweisen. - Der in Bildern der Anlage B enthaltene Gasströmungswächter nach dem Gasdruckregelgerät bzw. der Hauptabsperrarmatur im Gebäude ist als aktive Schutzmaßnahme Bestandteil der Installationsanlage. - Gas- und Wasserhausanschlüsse werden bei bestimmten baulichen Gegebenheiten nicht bis in das Gebäude geführt. Ursachen können z. B. bei Wasser Anschlusslängen über 15 Meter auf dem Grundstück, nicht unterkellerte Gebäude, Trassen-Überbauungen o. ä. sein. In diesen Fällen wird zwischen DREWAG NETZ und Grundstückseigentümer ein außerhalb des Gebäudes liegender Übergabepunkt als Rechtsträgergrenze zwischen Hausanschluss der DREWAG NETZ und Installationsanlage vereinbart und dokumentiert. Der Hausanschluss endet dabei mit Hauptabsperreinrichtung am Übergabepunkt. Objektkonkrete Vereinbarungen gemäß entsprechenden DREWAG-NETZ-Richtlinien sind zu treffen für Ausführungsart und Lage des Übergabepunktes (Zählerschacht bzw. Erdeinbauarmatur bei Wasser). - Die Bilder in Anlage B enthalten z. T. auch Wasser-Hauseinführungen von Installationsleitungen in nicht unterkellerte Gebäude. Diese Darstellungen dienen - ebenso wie die Eintragung der Strom Hauptleitung - lediglich als Planungshilfen für Bauherren und Architekten zwecks normgerechter Koordinierung mit Hausanschlusseinrichtungen der DREWAG NETZ hinsichtlich Abständen und Anordnungen. Eine Ausnahme bildet hier die Realisierung eines Trinkwasserhausanschlusses mit Schacht (Hausanschlusseintritts-Grube) im Gebäude. Dies ist mit gesonderter Vereinbarung zwischen
3 N 5 Seite 3 Anschlussnehmer und DREWAG NETZ dann möglich, wenn auf Grund örtlicher Gegebenheiten kein Übergabepunkt außerhalb des Gebäudes realisiert werden kann (Gebäudeaußenwand an Grundstücksgrenze). - Die Ausführungsvarianten für Fernwärme-Hausanschlussleitungen und -Hausanschlusseinrichtungen sind in der Werknorm FW 5 Konstruktionsrichtlinie Fernwärmeleitungen der DREWAG NETZ detailliert geregelt. Diese Regelungen gehen über die hier enthaltenen Prinzip- Darstellungen hinaus. Daher wird in den entsprechenden Bildern der Anlage B jeweils auf die notwendige Abstimmung mit DREWAG NETZ zu Planung und Ausführung verwiesen. Die Kompaktstation Fernwärme ist nicht Teil des Hausanschlusses. 4 Gebäudeeinführungen Alle Wand- oder Bodenplatten-Durchführungen in das Gebäude sind wasser- und gasdicht auszuführen. Wand- bzw. Bodenplatten-Durchführungen von Hausanschlussleitungen der DREWAG NETZ im PVC-Schutzrohr (KG-SR) sind nicht zugelassen. Zugelassen sind die zu speziellen Hauseinführungssystemen gehörigen Futterrohre. Deren Einbau ist nach Freigabe durch DREWAG NETZ möglich als Teil einer kompletten Systemlösung, z. B. Mehrspartenhauseinführung. Grundlagen für die Erteilung einer Freigabe bilden: - Zertifizierung der durchgängigen Systemlösung, z.b. gemäß DVGW VP 601 für Gas- und Wasser- Hauseinführungen, - Kompatibilität zu Materialeinsatzrichtlinien/-Werknormen der DREWAG NETZ und - Eignung für den konkreten Anwendungsfall bzw. Lastfall gemäß Normenreihe DIN "Bauwerksabdichtungen". 5 Besondere Verweisung Mehrspartenhauseinführung Die Realisierung von Gebäudeeinführungen mittels Mehrspartenhauseinführung (MSH) ist zulässig. Das Bauteil Mehrspartenhauseinführung (MSH) gilt als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes und wird damit Eigentum des Gebäudeeigentümers ( 93, 94 BGB). Der Anschlussnehmer übernimmt Beschaffung und fachgerechten Einbau der MSH sowie die Herstellung der Kernlochbohrung einschließlich Gewährleistung für diese Leistungen. Davon unberührt ist das Recht der DREWAG NETZ als Netzbetreiber, technische Anforderungen und Spezifikationen auch für dieses Bauteil vorzugeben (z.b. Gas-Hauseinführungskombination gemäß Materialeinsatzrichtlinie/-Werknorm der DREWAG NETZ). Bei Beteiligung des Mediums Gas ist auch die zur Systemlösung MSH gehörige Gas-Hauseinführungskombination (Gas-HEK) durch den Anschlussnehmer zu beschaffen. Diese wird Bestandteil der Versorgungsanlage der DREWAG NETZ und geht in das Eigentum der DREWAG NETZ über. Vorzug ist dem Nasseinbau der MSH zu geben; bei Trockeneinbau (Dichtelemente) ist eine Druckprüfung mit 0,5 bar nachzuweisen. Vom Bauherren bzw. Bauträger ist nach Einbau der MSH durch ein entsprechendes Einbauprotokoll (Anlage C) u.a. der Einbau gemäß Herstellervorgaben sowie die Dichtheit zum Gebäude gegenüber DREWAG NETZ zu bestätigen. Das Protokoll enthält auch die Anforderungen der DREWAG NETZ an Zertifizierung der MSH sowie an Spezifikation der Gas-HEK.
4 Seite 4 N 5 6 Mitgeltende Unterlagen DIN DIN bis -10 DVGW VP 601 DVGW W 404 DVGW G 459/I Werknorm Fernwärme FW 5 Werknorm TN GAS Werknorm Strom TN K TAB Mitteldeutschland TAB Fernwärme TAB Gas TAB Wasser Haus-Anschlusseinrichtungen in Gebäuden - Raum- und Flächenbedarf - Planungsgrundlagen Bauwerksabdichtungen Gas- und Wasser-Hauseinführungen Wasseranschlussleitungen Gas-Hausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4 bar, Planung und Errichtung Konstruktionsrichtlinie Fernwärmeleitungen Hausanschlüsse Errichtung und Inbetriebnahme Hausanschlusstechnik; Grundsätze; Bestimmung der Ausführungsart von Kabel-Hausanschlüssen Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen für die Versorgung aus den Fernwärmenetzen der DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz der DREWAG NETZ GmbH in Niederdruck Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Trinkwasserversorgungsnetz der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH und der DREWAG NETZ GmbH Anlagen Anlage A, Tabelle 1 (Regelabstände) Anlage B, Bild 1 bis 8 (Ausführungsvarianten) Anlage C, Einbauprotokoll Mehrspartenhauseinführung
5 N 5 Seite 5 Anlage A Tabelle 1 - Regelabstände der Hausanschlusseinrichtungen im Gebäude Lichte Mindestabstand zu Gebäudeteilen Decke [mm] Seitenwand [mm] Fußboden [mm] Mindestabstand zu Gas [mm] Mindestabstand zu Strom [mm] Mindestabstand zu Wasser [mm] Mindestabstand zu Fernwärme [mm] Gas a) 500 XXXXXXXXX Gas-Zähler, -Regler OK max XXXXXXXXX Strom XXXXXXXXX Hausanschlusskasten Strom b) UK XXXXXXXXX Zählerschrank Strom c) 300 XXXXXXXXX Wasser XXXXXXXXX 500 Fernwärme DN d) XXXXXXXX Fernwärme DN d) XXXXXXXX Fernwärme DN d) XXXXXXXX a) Mitte Hauseinführungen Gas bzw. MSH mit Gas: 500 mm zu Seitenwand! b) Sonderfall Innenanschlusstechnik, Höhe OK max. 1,5 m bzw. 1,8 m (in Abstimmung mit DREWAG) c) Montagehöhe zwischen 0,8 m und 1,8 m (bezogen auf Mitte Zähler) d) gilt generell als freier Wandabstand, auch für Montagewand
6 Seite 6 N 5 Anlage B, Bild 1 Gebäude mit Keller, Einzel-Hauseinführungen, Variante Gas/ Wasser/Strom/Telekommunikation, Prinzipdarstellung (Beispiel)
7 N 5 Seite 7 Anlage B, Bild 2 Gebäude mit Keller, Einzel-Hauseinführungen, Variante Fernwärme/ Wasser/Strom/Telekommunikation, Prinzipdarstellung (Beispiel)
8 Seite 8 N 5 Anlage B, Bild 3 Gebäude mit Keller, Mehrsparten-Hauseinführung (MSH), Variante Gas/Wasser/Strom/Telekommunikation, Anordnung und Ausrichtung der MSH sowie der Leitungen bzw. Einrichtungen Planungshilfe für Bauherren und Architekten Beispiel: MSH in Raumecke rechts, Anordnung Fernwärme, Trinkwasser, Telekommunikation an Rückwand und Strom an Seitenwand Ansicht Kellergeschoss
9 N 5 Seite 9 Anlage B, Bild 4 Gebäude mit Keller, Mehrsparten-Hauseinführung (MSH), Variante Fernwärme//Wasser/Strom/Telekommunikation, Anordnung und Ausrichtung der MSH sowie der Leitungen bzw. Einrichtungen Planungshilfe für Bauherren und Architekten Beispiel: MSH in Raumecke rechts, Anordnung Fernwärme, Trinkwasser, Telekommunikation an Rückwand und Strom an Seitenwand, Planung und Ausführung nur in Abstimmung mit DREWAG NETZ! Ansicht Kellergeschoss
10 Seite 10 N 5 Anlage B, Bild 5 Gebäude ohne Keller, Mehrsparten-Hauseinführung (MSH), Variante Gas/Wasser/Strom/Telekommunikation, Anordnung und Ausrichtung der MSH sowie der Leitungen bzw. Einrichtungen Planungshilfe für Bauherren und Architekten Beispiel: MSH in Raumecke rechts, Anordnung Gas, Trinkwasser, Telekommunikation an Rückwand und Strom an Seitenwand Ansicht Erdgeschoss
11 N 5 Seite 11 Anlage B, Bild 6 Planungshilfe für Bauherren und Architekten Gebäude ohne Keller, Einzel-Hauseinführung Fernwärme in Schacht, Prinzipdarstellung der Hauseinführung Planung und Ausführung nur in Abstimmung mit DREWAG NETZ!
12 Seite 12 N 5 Anlage B, Bild 7 Beispiel: Gebäude ohne Keller, Einzel-Hauseinführung Gas, Anordnung und Ausrichtung der Hauseinführung sowie der Leitungen bzw. Einrichtungen Hauseinführung in Raumecke links Planungshilfe für Bauherren und Architekten Ansicht Erdgeschoss
13 N 5 Seite 13 Anlage B, Bild 8 Beispiel: Gebäude mit Keller, Einzel-Hauseinführung Gas, Anordnung und Ausrichtung der Hauseinführung sowie der Leitungen bzw. Einrichtungen Hauseinführung in Raumecke links Planungshilfe für Bauherren und Architekten Ansicht Kellergeschoss
14 Seite 14 N 5 Anlage C, Einbauprotokoll Mehrspartenhauseinführung (MSH) Einbauprotokoll Mehrspartenhauseinführung (MSH) in Gebäudeaußenwand/-bodenplatte Objektanschrift: Einbauort: Keller / Erdgeschoss Hersteller/Typ: Prüfzertifikat DVGW VP 601 (Gas- und Wasser-Hauseinführungen): liegt vor Belegte Mediendurchführungen: Wasser Gas Gas-Hauseinführungskombination (HEK): Strom (Install.) Telekom... entspricht Spezifikation DREWAG (d.h. ist Bestandteil der Systemlösung MSH, Stahlteil voll PE-ummantelt, PE100-Anschweißende sowie Kugelhahn und verzinkte Reglerverschraubung in einer der u.g. Nennweiten vorhanden) Nennweite: DN 25 / DN 40 Abdichtung/Festpunkt zur Wand/Bodenplatte durch Nasseinbau mit Quellmörtel / Trockeneinbau mit Dichtelementen Nachweis Dichtheitsprüfung 0,5 bar bei Trockeneinbau Prüfprotokoll vom Prüfplakette angebracht: (Anlage) ja / nein Zulässige Biegeradien der Schutzrohre (unterhalb Bodenplatte außerhalb Gebäude) wurden nicht unterschritten (für PE-Medienrohre Wasser/Gas bis d a 50 mm: 1000 mm) Zusätzliche Angaben:.. Der Einbau der Mehrspartenhauseinführung erfolgte gemäß Montageanleitung des Herstellers. Nichtbelegte Mediendurchführungen wurden gas- und wasserdicht verschlossen. Die Dichtheit vom Bauteil zur Wand ist durch Nasseinbau mit Quellvergussmörtel bzw. durch Trockeneinbau mit nachfolgender Dichtheitsprüfung (s.o.) hergestellt/geprüft. Den Anforderungen an die Gebäudeaußenwandabdichtung gemäß DIN wird für den am Objekt vorliegenden Lastfall entsprochen. Bestätigung Errichter/Bauherr: Datum.. Name, Firmenstempel, Unterschrift
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