Netzanschlusskosten -Preisregelungen-

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1 Netzanschlusskosten -Preisregelungen- Gültig ab

2 Preisblatt 1 Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS Preisblatt 2 Netzanschlüsse Strom NS Preisblatt 3 Netzanschlüsse Gas Preisblatt 4 Kurzzeitanschlüsse Anlage Anlage 1 Anwendungsgrundsätze Baukostenzuschuss Anlage 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Anlage 3 Ergänzende Bestimmungen der regionetz zur NAV Anlage 4 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Anlage 5 Ergänzende Bestimmungen zur NDAV Anlage 6 Formularvordruck Anfrage auf Herstellung eines Netzanschlusses

3 Preisblatt 1 -Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS- 1. Herstellung von Netzanschlüssen Der Herstellung der Netzanschlüsse von Entnahmestellen im Hochspannungsnetz einschl. Umspannung, im Mittelspannungsnetz und im Mittelspannungsnetz einschl. Umspannung werden zu individuell kalkulierten Kosten nach Aufwand angeboten. Die Preise enthalten die Kosten für Projektierung, Material, Montage, Tiefbau, Dokumentation und die erstmalige Inbetriebsetzung der Kundenanlage. Scheitert eine Inbetriebsetzung aus Gründen, die der Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer zu vertreten hat, wird zusätzlich eine Pauschale von 90 pro Inbetriebsetzungsversuch erhoben. 2. Änderung von Netzanschlüssen Die Änderung der Netzanschlüsse von Entnahmestellen im Hochspannungsnetz einschl. Umspannung, im Mittelspannungsnetz und im Mittelspannungsnetz einschl. Umspannung werden zu individuell kalkulierten Kosten nach Aufwand angeboten. Die Preise enthalten die Kosten für Projektierung, Material, Montage, Tiefbau, Dokumentation und die erstmalige Inbetriebsetzung der Kundenanlage. 3. Baukostenzuschüsse (BKZ) Der BKZ ist bei allen neuen Anschlussnehmern für bereitzustellende Netzanschlussleistung sowie bei allen bisherigen Anschlussnehmern für die Erhöhung der Netzanschlussleistung zu erheben. Hierbei erfolgt die Berechnung auf der Basis des Leistungspreismodells. Nach dem Leistungspreismodell ergibt sich der BKZ aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistungsbereitstellung mit dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Vertragsanpassung geltenden veröffentlichten Leistungspreis (> Benutzungsstunden) der Anschlussnetzebene. BKZ = Leistungspreis (>2.500 h/a) der Netzebene bestellte Leistung Die aktuellen Entgelte sind auf der Internetseite der regionetz unter Netznutzungsentgelte Strom ab /Preisblatt Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung zu finden. 4. Umsatzsteuer Auf die vorgenannten Beträge (netto) wird die Umsatzsteuer in der zum Liefer-/ Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z.z. 19 %) hinzugerechnet

4 Preisblatt 2 Netzanschlüsse Strom NS 1. Herstellung von Netzanschlüssen Die Berechnung der Anschlusskosten basiert auf der Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV). 1.1 Der Herstellung der Netzanschlüsse werden zu individuell kalkulierten Kosten nach Aufwand angeboten. Alle Preise enthalten die Kosten für Projektierung, Material, Montage, Tiefbau, Dokumentation. Die erstmalige Inbetriebsetzung der Kundenanlage ist unentgeltlich. Scheitert eine Inbetriebsetzung aus Gründen, die der Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer zu vertreten hat, wird zusätzlich eine Pauschale von 90 pro Inbetriebsetzungsversuch erhoben. 2. Änderung von Netzanschlüssen Preise bis max. 160 A netto 2.1 Wechsel des Hausanschlusskastens zur Erhöhung der Absicherung auf max. 160 A. (ohne Veränderung der Hausanschlussleitung) 375,00 3. Sonstige Netzanschlüsse Die Netzanschlüsse, die nach Art, Dimension oder Länge von typischen Netzanschlüssen nach Pos. 1 und Pos. 2 abweichen, werden zu individuell kalkulierten Kosten nach Aufwand angeboten. Die Preise enthalten die Kosten für Projektierung, Material, Montage, Tiefbau, Dokumentation und die erstmalige Inbetriebsetzung der Kundenanlage.

5 Preisblatt 2 Netzanschlüsse Strom NS 4. Baukostenzuschüsse (BKZ) Bei dem BKZ handelt es sich um eine Beteiligung des Kunden an den Kosten der der Verteilungsanlagen des örtlich vorgelagerten Verteilnetzes. Der BKZ ist bei allen neuen Anschlussnehmern für bereitzustellende Netzanschlussleistung sowie bei allen bisherigen Anschlussnehmern für die Erhöhung der Netzanschlussleistung zu erheben. Die Berechnung basiert auf der Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung- NAV). 4.1 Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt verwenden Preise netto Wohneinheit frei Wohneinheit 83,00 /WE Wohneinheit 45,00 /WE jede weitere Wohneinheit 21,00 /WE 4.2 Letztverbraucher, die Energie nicht überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt verwenden Preise netto Je kw der zu erwartenden gleichzeitig benötigten Leistung. Vom angemeldeten Leistungsbedarf wird die 30kW-Freigrenze abgezogen Leistungspreismodell, siehe Pkt. 3

6 4.3 Letztverbraucher, die gleichzeitig Letztverbraucher gemäß Pos. 4.1 und Pos. 4.2 sind Preise netto Addition des Nichthaushaltsbedarfs plus Leistungsanforderung Wohnbedarf gemäß Tabelle abzüglich des 30kW-Freibetrags. Leistungspreismodell, siehe Pkt. 3 Der Sockelfreibetrag ist vorrangig den Wohneinheiten zuzuordnen. Wohneinheiten Leistungsanforderung Wohnbedarf 1 13,05 kw 2 zus. 8,55 kw 3 zus. 6,30 kw 4 zus. 2,97 kw 5 zus. 2,14 kw 6-10 zus. 1,55 kw zus. 0,9 kw Jede weitere zus. 0,4 kw 5. Umsatzsteuer Auf die vorgenannten Beträge (netto) wird die Umsatzsteuer in der zum Liefer-/ Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z.z. 19 %) hinzugerechnet

7 Preisblatt 3 Netzanschlüsse Gas 1. Herstellung von Netzanschlüssen bis DN50 und 100kW (Standard- Netzanschluss) Die Berechnung der Anschlusskosten basiert auf der Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung in Niederdruck (Niederdrucksanschlussverordnung-NDAV). Preise netto Die Netzanschlusskosten, für den Standard-Netzanschluss, setzen sich aus zwei Positionen zusammen 1.1 Pauschale im öffentlichen Bereich Je Meter Anschlusslänge gemessen von der Grundstücksgrenze bis zum Einführungspunkt an der Hauswand. 400,00 100,00 /lfdm 1.2 Gas-Netzanschlüsse > DN50 und 100kW nach Angebot Der Standard-Netzanschluss 1.1 gilt für die Herstellung von Gasnetzanschlüssen am bestehenden Versorgungsnetz Gas, das sich in unmittelbarer Nähe zum Objekt befinden muss. Der Standard-Netzanschluss nach 1.1 enthält die Kosten für Projektierung, Material, Montage, Tiefbau, Dokumentation. Die vorgenannten Preise gelten auch bei evtl. Mitverlegung mit anderen Versorgungsleitungen. Bei kompletter Eigenleistungen durch den Netzanschlussnehmer auf dem Privatgelände entfallen die 100 /lfdm. Die Preise enthalten die Kosten für Projektierung, Material, Montage, Tiefbau, Dokumentation und die erstmalige Inbetriebsetzung der Kundenanlage. Die erstmalige Inbetriebsetzung der Kundenanlage ist unentgeltlich. Scheitert eine Inbetriebsetzung aus Gründen, die der Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer zu vertreten hat, wird zusätzlich eine Pauschale von 90 pro Inbetriebsetzungsversuch erhoben.

8 2. Änderung von Netzanschlüssen Die Änderungen von Netzanschlüssen werden auf der Basis der gesondert ermittelten Kosten nach Aufwand angeboten Die Preise enthalten die Kosten für Projektierung, Material, Montage, Tiefbau, Dokumentation und die erstmalige Inbetriebsetzung der Kundenanlage. 3. Sonstige Netzanschlüsse Gas Die Netzanschlüsse, die nach Art, Dimension oder Länge von typischen Netzanschlüssen nach Pos. 1 abweichen, werden zu individuell kalkulierten Kosten nach Aufwand angeboten. Die Preise enthalten die Kosten für Projektierung, Material, Montage, Tiefbau, Dokumentation und die erstmalige Inbetriebsetzung der Kundenanlage. Anmerkung: Falls die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang oder nur unter besonderen Erschwernissen verlegt werden können, kann die regionetz GmbH verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Schrank zur Unterbringung der Gasdruckregel- und Messanlage errichtet. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtung in ordnungsgemäßen Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. 4. Umsatzsteuer Auf die vorgenannten Beträge (netto) wird die Umsatzsteuer in der zum Liefer-/ Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z.z. 19 %) hinzugerechnet.

9 Preisblatt 4 Kurzzeitanschlüsse 1. Baustromanschlüsse Preise netto 1.1 Anschluss an der Ortsnetzstation 190, Anschluss am Kabelverteilerschrank 190, Anschluss in der Freileitung 190, Anschluss am Hausanschlusskasten 150,00 Erstellung eines provisorischen Anschluss an einem Hausanschlusskabel 1.5 auf dem Kundengrundstück* (Anschluss-Schrank wird durch regionetz gestellt) Erstellung eines provisorischen Anschluss an einem Hausanschlusskabel 1.6 auf dem Kundengrundstück* (Anschluss-Schrank wird durch Kunden gestellt) * Bei dem endgültigen Anschluss entstehen weitere Kosten 400,- 150,- Die Netzanschlüsse für Baustrom, die nach Art, Dimension oder Länge von typischen Netzanschlüssen nach Pos. 1 abweichen, werden zu individuell kalkulierten Kosten nach Aufwand angeboten. Die Preise enthalten die Kosten für Projektierung, Montage, Demontage und die Inbetriebsetzung der Kundenanlage.

10 Preisblatt 4 Kurzzeitanschlüsse 2. Kurzzeitig betriebene Anlagen für Veranstaltungen Preise netto 2.1 Anschluss an der Ortsnetzstation 190, Anschluss am Kabelverteilerschrank 190, Anschluss in der Freileitung 190, Anschluss am Hausanschlusskasten Für jeden weiteren Anschluss der zusammen mit dem ersten in einem Arbeitgang angeschlossen werden kann Für jede Schalthandlung im Niederspannungsnetz 150,00 90,00 60,00 Die Netzanschlüsse für kurzzeitig betriebene Anlagen, die nach Art, Dimension oder Länge von typischen Netzanschlüssen nach Pos. 2 abweichen, werden zu individuell kalkulierten Kosten nach Aufwand angeboten. Die Preise enthalten die Kosten für Projektierung, Montage, Demontage und die Inbetriebsetzung der Kundenanlage. 3. Umsatzsteuer Auf die vorgenannten Beträge (netto) wird die Umsatzsteuer in der zum Liefer-/ Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z.z. 19 %) hinzugerechnet

11 Anlage 1 Anwendungsgrundsätze Baukostenzuschuss 1. Übertragung von entrichteten BKZ Der BKZ ist auf den vorhandenen Anschluss bezogen und damit an das Grundstück gebunden, somit nicht übertragbar. 2. Anschlussverzicht Der Anschlussverzicht ist die unwiderrufliche schriftliche Willenserklärung des Anschlussnehmers bzgl. des dauerhaften Verzichtes auf einen vorhandenen Netzanschluss. Bei Neuanschluss ist die erneute Erhebung eines BKZ gerechtfertigt. 3. Rückvergütung Eine Rückvergütung der von Anschlussnehmern bezahlten Baukostenzuschüsse erfolgt nicht, da mit der Errichtung des Netzanschlusses alle notwendigen Maßnahmen zur Bereitstellung der vom Anschlussnehmer bzw., Anschlussnutzer benötigten elektrischen Leistung erbracht wurden. 4. Wechsel der Entnahmeebene 4.1 Ein-Ebenen-Wechsel Bei einem Wechsel in die nächst höhere Entnahmeebene erfolgt die Berechnung des Differenzbetrages zwischen den Baukostenzuschüssen der entsprechenden Entnahmeebenen. Eine Rückvergütung von Baukostenzuschüssen erfolgt jedoch nicht. Bei einem Wechsel in die nächst tiefere Entnahmeebene wird der BKZ individuell bestimmt. Grundlage ist hier der Ein-Ebenen BKZ der entsprechenden Entnahmeebene. 4.2 Zwei-Ebenen Wechsel Bei einem Wechsel über zwei Entnahme-Ebenen wird grundsätzlich der BKZ der neuen Entnahme-Ebene vollständig in Rechnung gestellt. Eine Anrechnung bereits gezahlter Baukostenzuschüsse erfolgt nicht.

12 5. Grundstücksteilung Wird ein Grundstück geteilt, auf dem sich nur ein Netzanschluss befindet oder befand, so erhält die Parzelle, auf der sich der zurückgebaute Anschluss befindet (z.b. das Kabelende), den BKZ angerechnet, sofern kein Anschlussverzicht erfolgt ist. Die Aufteilung der Netzanschlussleistung auf die entstehenden Parzellen ist zwischen den Eigentümern der einzelnen Parzellen zu vereinbaren. 6. Überschreitung der vertraglichen Netzanschlussleistung Bei einer dauerhaften Überschreitung der vertraglich vereinbarten Netzanschlussleistung wird vom Anschlussnehmer ein aus der Höhe der Leistungsüberschreitung resultierender BKZ gefordert. Bei Kunden die der NAV unterliegen ist nach folgendem Grundsatz zu verfahren: Erheblich ist insbesondere eine Erhöhung um 10% und mindestens 10kW

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