Nichtamtliche Lesefassung. Studienordnung für den Masterstudiengang. Nachhaltigkeitsgeographie: an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

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1 Nichtamtliche Lesefassung beinhaltet die Änderungen der 1. Änderungssatzung zur Studienordnung vom 8. September 2011 (Hochschulöffentlich bekannt gemacht am ) Studienordnung für den Masterstudiengang Nachhaltigkeitsgeographie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 13. Juli 2010 Aufgrund von 2 Absatz 1 in Verbindung mit 38 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz LHG M-V) vom 5. Juli 2002 (GVOBl. M-V S. 398) 1, das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687) und durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 729) geändert worden ist, erlässt die Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald die folgende Studienordnung für den Masterstudiengang Nachhaltigkeitsgeographie: Inhaltsverzeichnis: Erster Abschnitt: Allgemeiner Teil 1 Geltungsbereich 2 Studienaufnahme 3 Studienziel 4 Studienabschluss, Dauer und Gliederung des Studiums 5 Lehrangebot und Studiengestaltung 6 Veranstaltungsarten 7 Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen 8 Vergabe von Leistungspunkten 9 Studienberatung Zweiter Abschnitt: Module und Studienablauf 10 Pflichtmodule 11 Wahlmodule 12 Fallstudienmodul 13 Modul Master-Arbeit 14 Studienverlauf Dritter Abschnitt: Schlussbestimmungen 15 Inkrafttreten Anhang: Musterstudien- und Prüfungsplan 1 Mittl.bl. BM M-V S

2 Erster Abschnitt: Allgemeiner Teil 1 * Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge (GPO BMS) in der derzeit gültigen Fassung sowie der Prüfungsordnung (PO) für den Masterstudiengang Nachhaltigkeitsgeographie vom 13. Juli 2010 Aufbau und Inhalte des Studiums Nachhaltigkeitsgeographie an der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald. 2 Studienaufnahme Das Studium im Masterstudiengang Nachhaltigkeitsgeographie kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. 3 Studienziel Ausbildungsziel des Studiengangs ist es, dass die Studierenden Inhalte und Methoden des Faches Nachhaltigkeitsgeographie beherrschen und die Fähigkeit zur eigenständigen Lösung komplexer Forschungsaufgaben erwerben. Dabei steht allgemeine Berufsfähigkeit vor spezieller Berufsfertigkeit. Die inter- und transdisziplinäre natur- und sozialwissenschaftliche Ausbildung wird durch Lehrinhalte aus den geistes- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern ergänzt. Die Durchführung einer praktischen Fallstudie in Verbindung mit der Masterarbeit soll qualifizierten Studierenden einerseits die Möglichkeit der Berufsorientierung bieten und andererseits die Möglichkeit eröffnen, nach Erlangung des Masters of Science weiterführenden Forschungsfragen nachzugehen. 4 Studienabschluss, Dauer und Gliederung des Studiums (1) Der Masterstudiengang wird mit der Master-Arbeit als berufsqualifizierender Prüfung abgeschlossen. (2) Die Zeit, in der in der Regel das Masterstudium mit dem M. Sc.-Grad abgeschlossen werden kann (Regelstudienzeit), beträgt 4 Semester. (3) Grundelemente des Studiums und der Leistungsbewertung sind die * Soweit für Funktionsbezeichnungen ausschließlich die männliche oder die weibliche Form verwendet wird, gilt diese jeweils auch für das andere Geschlecht

3 Module. Ein Modul ist eine inhaltlich abgeschlossene Studieneinheit, die sich über ein oder zwei Semester erstreckt. Der für ein Modul notwendige Studienaufwand wird in Leistungspunkten (LP) bemessen. Näheres wird in der Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Nachhaltigkeitsgeographie geregelt. (4) Das Masterstudium Nachhaltigkeitsgeographie gliedert sich in Pflichtmodule, Wahlmodule und in das Fallstudienmodul. Die Pflichtmodule sind obligatorisch und vermitteln Inhalte und Methoden des Faches Nachhaltigkeitsgeographie. Wahlmodule werden frei gewählt und bieten die individuelle Möglichkeit, Sonderqualifikationen in weiteren Grundlagenfächern mit sinnvollem fachlichem Bezug zur Nachhaltigkeitsgeographie zu erlangen. (5) Das Studium wird mit der Master-Arbeit ( 6 PO) abgeschlossen. Für das gesamte Studium ist der Nachweis von insgesamt 120 Leistungspunkten erforderlich. 5 Lehrangebot und Studiengestaltung (1) Ein erfolgreiches Studium setzt den Besuch von Lehrveranstaltungen der Pflicht- und Wahlmodule sowie die Durchführung des Fallstudienmoduls voraus. Der Studierende hat eigenverantwortlich ein angemessenes Selbststudium durchzuführen. (2) In den Modulen werden in der Regel jeweils verschiedene Lehrveranstaltungsarten angeboten. Über die Ausgestaltung des jeweiligen Moduls hinsichtlich der konkreten Studieninhalte, der Aufteilung in Kontakt- und Selbststudienzeit und der Lehrveranstaltungsarten wird von den Lehrkräften im Rahmen der Prüfungs- und Studienordnung sowie unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung, der Qualifikationsziele und der Prüfungsanforderungen im übrigen selbstständig entschieden. (3) Lehrveranstaltungen werden in der Regel in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. 6 Veranstaltungsarten (1) Die Studieninhalte der Module werden in Vorlesungen, Seminaren, Ü- bungen und Fallstudien vermittelt. (2) Vorlesungen (V) dienen der systematischen Darstellung eines Stoffgebietes, der Vortragscharakter überwiegt. 3

4 (3) Seminare (S) sind Lehrveranstaltungen mit einem kleineren Teilnehmerkreis. Sie dienen der Anwendung allgemeiner Lehrinhalte eines Faches auf spezielle Problemfelder sowie der Einübung von Präsentationstechniken. Durch Referate sowie im Dialog mit den Lehrpersonen und in Diskussionen untereinander werden die Studierenden in das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt. (4) Übungen (Ü) führen die Studierenden in die praktische wissenschaftliche Tätigkeit bei intensiver Betreuung durch Lehrpersonen ein. Sie vermitteln grundlegende Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens in den relevanten Fachgebieten und fördern die Anwendung und Vertiefung der Lehrinhalte. (5) Die Fallstudie im 3. Fachsemester ist durch die eigenständige Anwendung wissenschaftlicher Methoden auf wissenschaftliche Fragestellungen gekennzeichnet. Sie dient der Einübung und Vertiefung praktischer Fähigkeiten und fördert das selbstständige Bearbeiten wissenschaftlicher Aufgaben. Sie dient des Weiteren der fachbezogenen beruflichen Orientierung im zukünftigen Berufsfeld im In- und Ausland. 7 Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen (1) Ist bei einem Pflichtmodul nach dessen Art oder Zweck eine Begrenzung der Teilnehmerzahl zur Sicherung des Studienerfolgs erforderlich und übersteigt die Zahl der Bewerber die Aufnahmefähigkeit, so sind die Bewerber in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen: (a) Studierende, die für den Master-Studiengang Nachhaltigkeitsgeographie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben sind und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeitpunkt angewiesen sind, einschließlich der Wiederholer. (b) Studierende, die für den Master-Studiengang Nachhaltigkeitsgeographie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben sind und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeitpunkt nicht angewiesen sind, einschließlich der Wiederholer ab dem dritten Versuch. (c) Andere Studierende der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. (2) Im Übrigen regelt der Studiendekan von Amts wegen oder auf Antrag des Lehrenden die Zulassung nach formalen Kriterien. (3) Die Fakultät stellt im Rahmen der verfügbaren Mittel sicher, dass den unter Absatz 1 Buchstabe a) genannten Studierenden durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl kein Zeitverlust entsteht. 4

5 (4) Die Fakultät kann für die Studierenden anderer Studiengänge das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltungen generell beschränken, wenn ohne Beschränkung eine ordnungsgemäße Ausbildung der für den Master- Studiengang Nachhaltigkeitsgeographie eingeschriebenen Studierenden nicht gewährleistet werden kann. 8 Vergabe von Leistungspunkten (1) Die Vergabe von Leistungspunkten erfolgt nach den Grundsätzen des ECTS (European Credit Transfer System) gemäß 5 GPO BMS. (2) Leistungspunkte werden nur gegen den Nachweis mindestens einer in einem Modul eigenständig erbrachten Leistung vergeben. Eine eigenständig erbrachte Leistung ist nach Maßgabe der GPO BMS eine mündliche Prüfung ( 8 GPO BMS), eine Klausur ( 9 GPO BMS), ein schriftliches Testat, ein Testat mit praktischem Inhalt, ein Versuchsprotokoll zu praktischen Übungen mit oder ohne Testat, ein Referat, eine Seminararbeit, eine Hausarbeit, ein Praktikumsbericht, eine sonstige schriftliche Arbeit oder eine sonstige Prüfungsleistung ( 10 GPO BMS). Art und Umfang der Prüfungsleistung ergeben sich aus 3, 4 und 5 der Prüfungsordnung und werden am Beginn der Lehrveranstaltungen präzisiert. Für die Vergabe von Leistungspunkten genügt Bestehen. (3) Im Verlauf des Masterstudiengangs Nachhaltigkeitsgeographie werden für die einzelnen Module folgende Leistungspunkte (LP) vergeben: für die Pflichtmodule: 48 LP; für die Wahlmodule: 12 LP; für das Fallstudienmodul: 30 LP; für die Master-Arbeit inklusive Verteidigung: 30 LP. 9 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald während der angegebenen Sprechstunden. (2) Die fachspezifische Studienberatung im Masterstudiengang Nachhaltigkeitsgeographie erfolgt durch das von der Fakultät benannte hauptberufliche Mitglied des wissenschaftlichen Personals in seinen Sprechstunden oder in elektronischer Form. (3) Die fachspezifische Studienberatung in den einzelnen Modulen erfolgt durch die von der jeweiligen Einrichtung benannten hauptberuflichen Mitglieder des wissenschaftlichen Personals (Modulverantwortliche) in ihren Sprechstunden oder in elektronischer Form. 5

6 Zweiter Abschnitt: Module und Studienverlauf 10 Pflichtmodule (1) Die Pflichtmodule sind obligatorisch und vermitteln Inhalte und Methoden des Faches Nachhaltigkeitsgeographie, die für die kompetente Diskussion und Bearbeitung aktueller Problemfelder im Bereich der Nachhaltigkeitsgeographie erforderlich sind. Sie vertiefen die interdisziplinären Ansätze in der physischen und Humangeographie und verknüpfen das Wissen aus den Sozial- und Naturwissenschaften mit ethischen und ökonomischen Kenntnissen. Die Studierenden müssen in 8 Pflichtmodulen 48 LP erwerben. (2) Die 8 Pflichtmodule werden mit folgenden wöchentlichen Semesterwochenstunden (SWS) und erreichbaren Leistungspunkten (LP) studiert: ID Lehrveranstaltung (Art) SWS LP P1 Methoden der Raum- und Regionalanalyse 6 P1.1 Methoden der Raum- und Regionalanalyse (V/S) 3 P1.2 Fernerkundung (Ü) 2 P2 Methodenmodul: Naturraumkartierung 6 P2.1 Bodenkundliche Geländeübung (Ü) 3 P2.2 Geoökologische Kartierverfahren (Ü) 3 P3 Regionale Geographie und Nachhaltigkeit 6 P3.1 Die Bedeutung von Informationen in der Geographie an regionalen Beispielen (S) 2 P3.2 Regionale Geographie Lateinamerikas (S) 2 P4 Nachhaltigkeitstheorien I 6 P4.1 Nachhaltigkeit (V) 2 P4.2 Globale Umweltprobleme Theorie und Praxis (S) 2 P5 Schutzgebietsmanagement 6 P5.1 Schutzgebietsmanagement II Instrumente, Lösungen, Fallstudien (S) 2 P5.2 Biosphärenreservate Integration von Naturschutz und nachhaltiger Nutzung (S) 2 P6 Planungstheorie und Vergleichende Raumplanung 6 P6.1 Komparative Raumplanung (V) 2 P6.2 Raumbezogene Planung und Effekte regionaler Entwicklung (S) 2 P7 Naturressourcen und Nachhaltigkeit in Osteuropa 6 P7.1 Übung zur Geographie Osteuropas (Ü) 2 P7.2 Komplexpraktikum Osteuropa (P) 4 P8 Nachhaltigkeitstheorien II 6 P8.1 Umweltethik II (V) 2 P8.2 Vulnerabilität und Anpassung an den globalen Wandel (S) 2 (3) Die Pflichtmodule werden jährlich angeboten. 6

7 11 Wahlmodule (1) Wahlmodule werden aus den unter Absatz (2) genannten Veranstaltungen gewählt und bieten die individuelle Möglichkeit, Sonderqualifikationen in weiteren Grundlagenfächern mit sinnvollem fachlichem Bezug zur Nachhaltigkeitsgeographie zu erlangen. Die Lehrinhalte sind teilweise anderen Studiengängen an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald entnommen oder dienen einer berufsbezogenen Qualifikation. Die Studierenden müssen mindestens 2 der angebotenen Wahlmodule mit einem Gesamtumfang von 12 LP absolvieren. (2) Die 8 Wahlmodule werden mit folgenden Semesterwochenstunden (SWS) und erreichbaren Leistungspunkten (LP) angeboten: ID Lehrveranstaltung (Art) SWS LP W01 Tourismus und Nachhaltigkeit 6 W01.1 Nachhaltiger Tourismus (V/S) 4 W02 Landschaftsökologie und Biodiversität 6 W02.1 Einführung in die Landschaftsökologie (V) 2 W02.2 Biodiversität: Naturwissenschaftliche Grundlagen (V) 2 W03 Bodenbedeckung 6 W03.1 Vegetation (Ökosysteme) der Erde (V) 2 W03.2 Vegetation (Ökosysteme) Europas (V) 2 W04 Conservation Biology 6 W04.1 International Conservation (V) 2 W04.2 International Conventions (S) 2 W04.3 Conservation and Behaviour (S) 2 W05 Projektmanagement für Geographen (Blockseminar) 6 W05.1 Projektmanagement I Theorie (S) 2 W05.2 Projektmanagement II Praktische Anwendung (S) 2 W06 Angewandte Geoinformatik 6 W06.1 GIS für Fortgeschrittene/ WebGIS (S) 2 W06.2 Projektarbeit zu GIS (Ü) 2 W07 Zoologischer Artenschutz 6 W07.1 Zoologischer Artenschutz (V) 2 W07.2 Schutz und Management von gefährdeten Arten (S) 2 W07.3 Fallstudien zum Tierschutz (Ü) 2 W08 Nachhaltigkeitsökonomie 6 W08.1 Kosten-Nutzen-Analyse (V) 2 W08.2 Naturschutzökonomie (V) 2 (3) Die Wahlmodule werden jährlich angeboten. 7

8 12 Fallstudienmodul (1) Das Fallstudienmodul ist eine forschungsorientierte praktische Fallstudie, die der Vorbereitung der Masterarbeit dient. Sie soll den Studierenden einen Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten ermöglichen und mit der praktischen Anwendung von Kartierverfahren oder Methoden der empirische Sozialforschung vertraut machen. Darüber hinaus verschafft das Fallstudienmodul dem Studierenden einen ersten Einblick in die praktischen Arbeitsfelder der Nachhaltigkeitsgeographie. (2) Das Fallstudienmodul beinhaltet die Bearbeitung einer Fallstudie sowie die Ausarbeitung eines Fallstudienberichtes, bevorzugt im Zweier-Team, inklusive Präsentation und Diskussion in einer abschließenden Blockveranstaltung. CSM Case Study Module 30 CSM1.1 Fallstudie 26 CSM1.2 Fallstudienbericht 2 CSM1.3 Präsentation, Diskussion 2 (3) Für das Fallstudienmodul im 3. Semester (Umfang: 270 Stunden) werden inklusive Bericht, Präsentation und Diskussion 30 LP vergeben. 13 Modul Master-Arbeit (1) Die Master-Arbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, eine vorgegebene komplexe Aufgabenstellung in der Nachhaltigkeitsgeographie von begrenztem Umfang zu bearbeiten. Neben der eigenständigen Konzipierung und Durchführung der Arbeit soll der Studierende die erzielten Ergebnisse in Form einer wissenschaftlichen Arbeit darstellen und verteidigen können. (2) Das Modul Master-Arbeit beinhaltet die Master-Arbeit sowie deren Verteidigung und die Teilnahme am Masterkolloquium. MA Master-Arbeit 30 M1.1 Verteidigung 2 2 M1.2 Kolloquium 2 2 M1.3 Master-Arbeit (3) Für die Master-Arbeit im 4. Semester (Umfang: 270 Stunden) werden inklusive Verteidigung und Teilnahme am Masterkolloquium 30 Leistungspunkte vergeben. 8

9 (4) Anmeldung zur Master-Arbeit erfordert den Nachweis von mindestens 60 LP. 14 Studienverlauf (1) Die aufgeführten Pflichtmodule gemäß 10, Wahlmodule gemäß 11, das Fallstudienmodul gemäß 12 und die Master-Arbeit gemäß 13 sind von dem Studierenden zu absolvieren. (2) Für die Planung des zeitlichen und organisatorischen Verlaufs des Studiums ist, unter Berücksichtigung des sich im Anhang befindlichen Studien- und Prüfungsplans, der Student selbstständig verantwortlich. Für die qualitativen und quantitativen Beziehungen zwischen der Dauer der Module und der Leistungspunkteverteilung sowie den Lehrveranstaltungsarten und SWS wird ebenfalls auf den Studien- und Prüfungsplan verwiesen. Dritter Abschnitt: Schlussbestimmungen 15 Übergangsregeln und Inkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Die Änderungen der 1. Änderungssatzung gelten erstmals für die Studierenden, die zum Wintersemester 2011/2012 im Master-Studiengang Nachhaltigkeitsgeographie immatrikuliert werden. (2) Die Änderungen der 2. Änderungssatzung gelten erstmals für die Studierenden, die zum Wintersemester 2012/2013 im Masterstudiengang Nachhaltigkeitsgeographie immatrikuliert werden. (3) Für vor diesem Zeitpunkt Immatrikulierte finden die Änderungen der 1. Änderungssatzung auf Antrag hin vollständige Anwendung. Ein Antrag nach Satz 2 ist schriftlich beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Der Antrag ist unwiderruflich. Die Übergangsregelung gilt bis 30. September (3) Für vor diesem Zeitpunkt Immatrikulierte finden Die Änderungen der 2. Änderungssatzung auf Antrag hin vollständige Anwendung. Der Antrag ist schriftlich beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Der Antrag ist unwiderruflich. Die Übergangsregelung gilt bis 30. September

10 Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald vom 17. Februar 2010 und der Studienkommission vom 8. Juli 2010, der mit Beschluss des Senats vom 16. April 2008 gemäß 81 Absatz 7 LHG M-V und 20 Absatz 1 Satz 2 Grundordnung die Befugnis zur Beschlussfassung verliehen wurde. Greifswald, den 13. Juli 2010 Der Rektor der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Universitätsprofessor Dr. rer. nat. Rainer Westermann Hochschulöffentlich bekannt gemacht am 23. August 2010 und am

11 Anhang: Musterstudienplan und Prüfungsplan für den Studiengang M. Sc. Nachhaltigkeitsgeographie Abkürzungen AB Arbeitsbelastung in Stunden H Hausarbeit K Klausur (90 min.) LP Leistungspunkt MP mündliche Prüfung (20 min.) PL Art und Anzahl der Prüfungsleistungen RPT Regelprüfungstermin (Semester) S Seminar SV Seminarvortrag mit oder ohne schriftliche Ausarbeitung SWS Semesterwochenstunden T Testat (30 min.) TV Teilnahmevoraussetzung Ü Übung ÜA Übungsaufgabe mit oder ohne schriftliches Protokoll V Vorlesung * Zusatzsymbol, wenn Prüfungsleistung nicht benotet wird, z. B. Seminarvortrag SR* x Semester in dem die Veranstaltung angeboten wird 1

12 Module 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester ID Lehrveranstaltung (Art) SWS LP x PL x PL P1 Methoden der Raum- und Regionalanalyse 6 P1.1 Methoden der Raum- und Regionalanalyse (V/S) 3 4 x 1 ÜA* / 1 H* P1.2 Fernerkundung (Ü) 2 2 x 1 ÜA* P2 Methodenmodul: Naturraumkartierung 6 P2.1 Bodenkundliche Geländeübung (Ü) 3 3 x P2.2 Geoökologische Kartierverfahren (Ü) 3 3 x 1 ÜA* P3 Regionale Geographie und Nachhaltigkeit 6 P3.1 Die Bedeutung von Informationen in der Geographie an regionalen Beispielen (S) 2 3 x 2 SV 1 P3.3 Regionale Geographie Lateinamerikas (S) 2 3 x P4 Nachhaltigkeitstheorien I 6 P4.1 Nachhaltigkeit (V) 2 3 x P4.2 Globale Umweltprobleme Theorie und Praxis (S) 2 3 x 1 K, 1 SV P5 Schutzgebietsmanagement 6 P5.1 Schutzgebietsmanagement II Instrumente, Lösungen, Fallstudien (S) 2 3 x P5.2 Biosphärenreservate Integration von Naturschutz und nachhaltiger Nutzung (S) 2 3 x P6 Planungstheorie und Vergleichende Raumplanung 6 P6.1 Komparative Raumplanung (V) 2 3 x P6.2 Raumbezogene Planung und Effekte regionaler Entwicklung (S) 2 3 x P7 Naturressourcen und Nachhaltigkeit in Osteuropa 6 P7.1 Übung zur Geographie Osteuropas (Ü) 2 2 x P7.2 Komplexpraktikum Osteuropa (P) 4 4 x P8 Nachhaltigkeitstheorien II 6 P8.1 Umweltethik II (V) 2 3 x P8.2 Vulnerabilität und Anpassung an den globalen Wandel (S) 2 3 x 1 SV 1 SV, 1 H 1 ÜA* 1 K, 1 SV Case Study Module M.Sc.-Arbeit 1 In beiden Seminaren ist jeweils ein Seminarvortrag zu halten. Einer der beiden Seminarvorträge nach Wahl der Studierenden soll als Seminararbeit vertieft werden. W05 Projektmanagement für Geographen (Blockseminar) 6 W05.1 Projektmanagement I Theorie (S) 2 3 x 1 SV, 2

13 Module 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester ID Lehrveranstaltung (Art) SWS LP x PL x PL W05.2 Projektmanagement II Praktische Anwendung (S) 2 3 x 1 H W06 Angewandte Geoinformatik 6 W06.1 GIS für Fortgeschrittene/ WebGIS (S) 2 3 x W06.2 Projektarbeit zu GIS (Ü) 2 3 x 1 ÜA Case Study Module Case Study Module 30 CSM1.1 Fallstudie x CSM1.2 Fallstudiendokumentation 2 2 x CSM1.3 Präsentation, Diskussion 2 2 x M.Sc. Arbeit 30 M1.1 Verteidigung 2 2 x M1.2 Kolloquium² 2 2 x M1.3 M.Sc.-Arbeit x ² Veranstaltung findet studienbegleitend statt. Termine werden durch die fachspezifische Studienberatung mitgeteilt. M.Sc.-Arbeit 3

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