Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

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1 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 ( ) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Auf der Grundlage des 6 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert mit Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2013 (Nds. GVBl. S. 287), hat die Universität Hildesheim, Fachbereich Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Informatik, gemäß Absatz 1 Satz 2, 1 Absatz 2 Satz 2 und 37 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 b.) NHG am die folgende Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie im Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen beschlossen. 1 Aufgaben der Studienordnung (1) Die Studienordnung für das Fach Biologie enthält die Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Fach Biologie im Sinne der Prüfungsordnung des Master-Studiengangs Lehramt an Haupt- und Realschulen. (2) Die Studienordnung legt in Verbindung mit der Prüfungsordnung den Inhalt und den Aufbau des Studiums fest und dient als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots. 2 Umfang, Gliederung und Ziele des Studiums (1) Das Fach Biologie wird im Umfang von 10 Leistungspunkten (LP) studiert. (2) Ziel des Studiums des Faches Biologie im Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen ist es, vertiefte fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, um einen qualifizierten Biologieunterricht an Haupt- und Realschulen durchführen zu können. 3 Prüfungsleistungen / Studienleistungen (1) In jedem Modul ist mindestens eine Prüfungsleistung zu erbringen. Diese kann sich als Modulprüfung auf alle im Rahmen des Moduls belegten Lehrveranstaltungen beziehen. Ebenfalls um eine Modulprüfung handelt es sich, wenn die Prüfung sich nur auf eine der im Modul belegten Lehrveranstaltung bezieht und in den anderen zum Modul gehörigen Lehrveranstaltungen bewertete, aber unbenotete Studienleistungen gefordert werden. Bei mehreren, an verschiedene Veranstaltungen gebundene Prüfungsleistungen handelt es sich um Modulteilprüfungen. Die Modulnote errechnet sich als mit den Anrechnungspunkten gewichtetes arithmetisches Mittel der entsprechenden Teilnoten. (2) Ob für ein Modul eine Modulprüfung oder Modulteilprüfungen vorgesehen sind, ist den Modulhandbüchern zu entnehmen. (3) Im Fach Biologie sind in der Regel folgende Prüfungsleistungen vorgesehen: Klausur (i.d.r Minuten), mündliche Prüfung (i.d.r Minuten), Kolloquium (i.d.r Minuten), Referat (i.d.r Minuten), Hausarbeit (i.d.r Seiten). () Als Studienleistungen können gefordert werden: Regelmäßige Teilnahme (Seminare und Übungen), Durchführung von Untersuchungen und Versuchen, Einübung naturwissenschaftlicher Techniken. (5) Die konkrete Zuordnung der Prüfungsleistung bzw. Prüfungsleistungen zu einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung erfolgt bei Modulprüfungen durch den Modulbeauftragten oder die Modulbeauftragte, bei Modulteilprüfungen durch den Anbieter bzw. die Anbieterin der entsprechenden

2 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 ( ) - Seite 33 - Lehrveranstaltung. Die Bekanntgabe der zu erbringenden Prüfungsleistung bzw. Prüfungsleistungen erfolgt entweder im Vorlesungsverzeichnis oder gesondert zu Beginn der Vorlesungszeit. Studienberatung Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studienganges. Alle im Fach Biologie hauptamtlich Lehrenden bieten Studienberatung an, insbesondere durch regelmäßige Sprechstunden. Allen Studierenden wird empfohlen, diese Sprechstunde nicht nur zur Vorbereitung von Prüfungen, sondern auch für die Planung des eigenen Studiums und insbesondere für alle fachlichen Probleme und Fragen ihres Studiums zu nutzen. 5 Modulhandbuch, Modellstudienpläne (1) Eine ausführliche Beschreibung aller Module liefert das Modulhandbuch (Anlage 1). (2) Zur Orientierung sind in Anlage 2 Modellstudienpläne zusammengestellt. 6 Übergangsbestimmungen / Inkrafttreten / Außerkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Universität Hildesheim am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 201/2015 ihr Studium an der Universität Hildesheim aufgenommen haben. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für das Fach Biologie in der Fassung vom unter Beachtung der Übergangsbestimmungen nach Absatz 2 außer Kraft. (2) Studierende, die ihr Studium im Fach Biologie vor dem begonnen haben, setzen ihr Studium nach der jeweils für sie am geltenden Studienordnung gemäß den Regelungen der entsprechenden Prüfungsordnung zu den Übergangsbestimmungen fort.

3 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 ( ) - Seite 3 - Anlage 1 - Modulhandbuch Module des Faches Biologie Modultitel Mastermodul Biologie Lehramt an Haupt- und Realschulen Modulnummer: ModulleiterIn: Kompetenz- und Lernziele: Verwendbarkeit des Moduls: Pflicht- oder Wahlpflichtmodul: o01 Prof. Dr. Horst Kierdorf In vier fachwissenschaftlichen bzw. fachdidaktischen Lehrveranstaltungen (TM 1 - ) werden vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, um einen qualifizierten Biologie-Unterricht an Haupt- und Realschulen zu erteilen. Master-Studiengang: Lehramt an Haupt- und Realschulen Wahlpflicht Zwei Teilmodule müssen aus einem Teilgebiet der Fachwissenschaft, ein weiteres aus einem Teilgebiet der Fachdidaktik gewählt werden. Das vierte Teilmodul umfasst die fachdidaktische Exkursion. Lehr- und Lernformen: TM 1: Fachwissenschaft 1 3 LP TM 2: Fachwissenschaft 2 3 PL TM 3: Fachdidaktik TM : eine fachdidaktische Exkursion 3 LP 1 LP Lehrinhalte: Ausgewählte vertiefende Themen der Fachwissenschaft und Fachdidaktik Biologie Zugangsvoraussetzungen: Anzahl der Leistungspunkte: 10 Workload getrennt nach Präsenzstudium und Selbststudium: 8 SWS 300 h (90 h Kontaktstunden, 210 h Selbststudium) Dauer in Semestern: 2 Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Empfohlenes Studiensemester: Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung: Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Studienleistungen (Art und Umfang): Zuständige Ständige Prüfungskommission: Teilmodulprüfungen Klausur oder Kolloquium oder Hausarbeit oder Referat oder Protokoll oder Projekt (Werden in der Veranstaltungen bekannt gegeben). Die Modulnote errechnet sich aus dem mit LP gewichteten arithmetischen Mittel der Prüfungsnoten der belegten Teilmodule regelmäßige Teilnahme PA Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen

4 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 ( ) - Seite 35 - Modultitel Masterabschlussmodul Modulnummer: ModulleiterIn: Kompetenz- und Lernziele: Verwendbarkeit des Moduls: Pflicht- oder Wahlpflichtmodul: Lehr- und Lernformen: o02 Prof. Dr. Horst Kierdorf Die Studierenden erwerben die Kompetenz der Anfertigung einer wissenschaftlichen Masterarbeit und die Fähigkeit, das bearbeitete Thema unter fachwissenschaftlichen und/oder fachdidaktischen Aspekten adäquat zu referieren. Master-Studiengang: Lehramt an Haupt- und Realschulen Wahlpflicht TM 1: Masterarbeit (20 LP) und Abschlussprüfung (3 LP) TM 2: Masterkolloquium (3 LP) Lehrinhalte: Anfertigung einer wissenschaftlichen Masterarbeit Zugangsvoraussetzungen: Anzahl der Leistungspunkte: 26 Workload getrennt nach Präsenzstudium: 780 h (90 h Kontaktstunden, 690 h Selbststudium) Dauer in Semestern: 1 Häufigkeit des Angebots: Empfohlenes Studiensemester: Jedes Semester Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung: Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Anfertigung einer wissenschaftlichen Masterarbeit Studienleistungen (Art und Umfang): Zuständige Ständige Prüfungskommission: PA Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen

5 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 ( ) - Seite 36 - Anlage 2: Modellstudienpläne Erläuterungen: Modul ist verpflichtend im / in den markierten Fachsemester/n zu belegen. Modul kann wahlweise in den markierten Fachsemestern belegt werden (wenn es eine Alternative gibt.) - Bitte beide Alternativen markieren Es gibt keine Vorgaben, in welchem Fachsemester das Modul belegt werden soll. Bitte gesamte Spalte markieren Modellhafter Studienverlaufsplan für das Fach Biologie für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester FSem o01 o02 LP Summe 10 Modellhafter Studienverlaufsplan für das Fach Biologie für Studierende mit Studienbeginn zum Sommersemester FSem o01 o02 LP Summe 10

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