37 Bachelor-Studiengang Energiesysteme
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- Wolfgang Sternberg
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1 37 Bachelor-Studiengang Energiesysteme (1) Ziel des Studiums Im Rahmen des grundständigen Bachelor-Studiengangs sollen den Studierenden wissenschaftliche und anwendungsorientierte Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zum Beruf Ingenieur der Energiesysteme vermittelt werden. Struktur und Lehrinhalte des Bachelor-Studiengangs Energiesysteme orientieren sich an den allgemeinen Anforderungen, die mit der Ausübung dieses Berufes verbunden sind. Ziel des Studiums ist die Vermittlung von Fähigkeiten und Kompetenzen, die die Absolventen in die Lage versetzen, zukunftsfähige Energiesysteme und Energieversorgungsstrukturen zu entwerfen, zu bauen und zu betreiben. Hierzu gehören maßgeblich die Integration dezentraler und regenerativer Energien sowie die Themen Energiemanagement, Energieeinsparung und effiziente Energienutzung. Neben dem erforderlichen ingenieurtechnischen Grundlagen- und Anwendungswissen sowie den berufswichtigen Querschnittskompetenzen wird die Fähigkeit zum Umgang mit den damit verbundenen ökologischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Fragestellungen vermittelt. Die Lehre im Bachelor-Studiengang Energiesysteme ist praxisorientiert und darauf ausgelegt, planerische, bauliche, betriebliche und nutzerbezogene Probleme selbständig im Rahmen vorgegebener Arbeitsstrukturen zu analysieren und ganzheitlich zu lösen. Die Ausbildung soll dazu befähigen, grundständige Aufgaben des Ingenieurs der Energiesysteme auf technischer, ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene zu lösen. Neben dem siebensemestrigen Studium werden ergänzend zwei achtsemestrige Studienmodelle angeboten, um die sich Studierende schriftlich bewerben können. Das Studienmodell Profession ist für Studierende ohne Berufserfahrung konzipiert. Es bietet intensive Praxiserfahrung durch einen höheren Anteil an Praxisphasen in einem Patenunternehmen. Das Studienmodell International ist für Studierende konzipiert, welche eine internationale Ausrichtung ihres Studiums anstreben. Es zeichnet sich durch einen Auslandsaufenthalt in Form eines theoretischen Studiensemesters und eines praktischen Studiensemesters aus. (2) Vorpraktikum Als Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelor-Studium ist eine berufspraktische Tätigkeit (Vorpraktikum) von mindestens 2 Monaten nachzuweisen. 1
2 Der Schwerpunkt der Tätigkeit muss praxisorientiert sein und ist in einen der Bereiche Energieumwandlung, Energieverteilung, Energiemanagement bzw. Energienutzung sowie der einschlägigen Anlagentechnik zu legen. Das Vorpraktikum dient dem Kennenlernen dezentraler und regenerativer Energien, von Energiemanagement, Energieeinsparung und effizienter Energienutzung in Unternehmen, Planungsbüros oder öffentlichen Einrichtungen, die schwerpunktmäßig in obigen Gebieten tätig sind. Das Vorpraktikum sollte vor Beginn des Studiums absolviert werden. Abweichungen hiervon sind in 3 (2) geregelt. Die Anerkennung von absolvierten, einschlägigen, gewerblich-technischen Ausbildungsgängen als Vorpraktikum wird durch den Prüfungsausschuss entschieden. (3) Umfang, Gliederung und Dauer des Studiums Das siebensemestrige Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte: 1. Studienabschnitt: erstes bis drittes Studiensemester (Grundstudium) 2. Studienabschnitt: viertes bis siebtes Studiensemester (Hauptstudium) Der erste Studienabschnitt schließt mit der Zwischenprüfung ab. Die Zwischenprüfung gilt als bestanden, wenn alle Modulprüfungen des ersten Studienabschnittes bestanden sind. Hierüber erhält der Studierende ein Zwischenzeugnis. Ein Wechsel in den zweiten Studienabschnitt ist nur möglich, wenn alle Modulprüfungen des ersten theoretischen Studiensemesters erfolgreich erbracht und insgesamt mindestens 70 Kreditpunkte des ersten Studienabschnittes erworben wurden. Hiervon abweichende und ergänzende Regelungen für die Studienmodelle Profession bzw. International werden in (8) bzw. (9) festgelegt. Zum erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiums im Studienmodell Profession und Studienmodell International müssen 240 Kreditpunkte erworben werden. (4) Praktisches Studiensemester Das praktische Studiensemester wird nach dem vierten theoretischen Studiensemester durchgeführt. Die Dauer des praktischen Studiensemesters ist in 6 (2) festgelegt. Während des praktischen Studiensemesters sollen die Studierenden die Anwendung der im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in der jeweiligen fachlichen und betrieblichen Praxis anwenden, Kenntnisse und Erfahrungen aus der jeweiligen fachlichen Praxis erwerben sowie das Erlernen und Erleben der Gesetzmäßigkeiten des wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Betriebsgeschehens ebenso wie soziale und Schlüsselkompetenzen einüben. Darüber hinaus sollen im praktischen Studiensemester die Studierenden unter Anleitung eines im angestrebten Berufsfeld erfahrenen Betreuers Aufgabenstellungen bearbeiten, die für die von ihnen angestrebte Berufspraxis und qualifikation typisch sind. Sie sollen den Kreis der am Planungs-, Bau- und Betriebsprozess Beteiligten kennen lernen und die Arbeit im Team üben. 2
3 Im Semester vor und nach dem praktischen Studiensemester wird eine Blockveranstaltung gemäß 6 (2) angeboten, zu deren Teilnahme die Studierenden verpflichtet sind. Das Praktikum kann auch im Ausland in entsprechenden Einrichtungen durchgeführt werden. Auslandspraktika sollen zusätzlich durch den Auslandsbeauftragten betreut werden. (5) Studien- und Prüfungsleistungen / Lehrangebote Die Vorlesungen können auch in englischer Sprache durchgeführt werden. Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module sowie die dazugehörigen Prüfungsleistungen und Kreditpunkte ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen. Die Dauer der Prüfungen richtet sich nach den Angaben in den folgenden Tabellen der Lehrangebote mit Studien- und Prüfungsleistungen. Wahlfächer Im zweiten Studienabschnitt werden die Module Wahlfachmodul I und Wahlfachmodul II angeboten. Die angebotenen Wahlfächer und Belegungsfristen werden den Studierenden per Aushang (o.ä.) bekannt gegeben. Bei Erfordernis können Einschränkungen bei den Wahlmöglichkeiten unter den darin enthaltenen Wahlfächern durch den Prüfungsausschuss beschlossen werden. Die Studierenden können auch Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen erbringen und sich als Wahlfächer anerkennen lassen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dabei über Anerkennung und anrechenbare Kreditpunkte. Die Summe aller Kreditpunkte der vom Studierenden gewählten Wahlfächer in einem Wahlfachmodul, muss die in diesem Wahlfachmodul vorgeschriebene Modulkreditpunktzahl ergeben. Pro Wahlfachmodul können maximal zwei Kreditpunkte ohne Note eingebracht werden. Es besteht kein genereller Anspruch auf die Belegung eines bestimmten Wahlfachs. Exkursionen Im Rahmen der Lehre können in einzelnen Veranstaltungen oder fachübergreifend Exkursionen während und außerhalb der Vorlesungen stattfinden. Sie gelten als Pflichtexkursionen, wenn Lernergebnis und Exkursionsziel, Termine und Zeiten durch Beschluss des Prüfungsausschusses auf Antrag der Lehrperson/en festgelegt werden. 3
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6 (6) Bachelor-Arbeit Jeder Studierende, der alle Module der ersten vier theoretischen Studiensemester und einschließlich das praktische Studiensemester (5. Semester) erfolgreich erbracht hat, kann sich zur Bachelor-Arbeit anmelden. Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt vier Monate. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von maximal 2 Monaten ist in Ausnahmefällen auf Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. Das Kolloquium zur Bachelorarbeit wird nach der Abgabe der Bachelorarbeit durchgeführt. Es ist hochschulöffentlich und wird von zwei Prüfern bewertet. (7) Bildung der Modulnoten bzw. der Zeugnisnote Die Modulnote für ein benotetes Modul errechnet sich aus den über die Kreditpunkte gewichteten Noten der zugehörigen benoteten Modulteile oder entspricht der Note der übergreifenden Modulprüfung. Die Zeugnisnote errechnet sich aus den über die Modulkreditpunkte gewichteten Modulnoten aller benoteten Module einschließlich der Bachelorarbeit. (8) Besonderheiten des Studienmodells Profession im Bachelor-Studiengang Energiesysteme Der Beginn des Studienmodells Profession ist nur zum Wintersemester möglich. (I) Abweichungen in Absatz (2): a. Voraussetzung für die Teilnahme am Studienmodell Profession ist ein entsprechender Vertrag zwischen dem Studierenden und einem Patenunternehmen. Dieser Vertrag ist bis zum Vorlesungsbeginn des ersten Semesters vorzulegen. Das Patenunternehmen sollte schwerpunktmäßig im Bereich der Planung und Projektierung von Energieanlagen- bzw. systemen oder in der Ausführung / Errichtung / Bauleitung solcher tätig sein. b. Die Pflicht zur Erbringung eines Vorpraktikums entfällt. (II) Abweichungen in Absatz (3): Zusätzlich zum praktischen Studiensemester im zweiten Studienabschnitt umfasst der 1. Studienabschnitt ein weiteres, zusätzliches praktisches Studiensemester, welches vor dem ersten theoretischen Studiensemester absolviert werden muss. Für dieses zusätzliche Praxissemester gilt Abschnitt (4) sowie aus 6 die Absätze (2) bis (7) entsprechend. Abweichend von 6 (2) sind für dieses zusätzliche praktische Studiensemester im ersten Studienabschnitt mindestens 105 Tage abzuleisten. Der weitere allgemeine Studienablauf entspricht dem regulären Studium nach Abschnitt (3), wobei im Studienmodell Profession das erste theoretische Studiensemester im zweiten Semester beginnt. Die praktischen Studiensemester müssen im gleichen Patenunternehmen absolviert werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen auf Antrag zulässig. 6
7 (III) Abweichungen in Absatz (5): Lehrangebote mit Studien- und Prüfungsleistungen Studienmodell "Profession" zusätzliches praktisches Studiensemester Nr. Modul Semester / CP Studienleistunleistung Prüfungs- Modul Lehrveranstaltung Art SWS / CP Modul Praxisprojekt PRO Praxissemester - Präsenztage s. 37 (8) (ii) Pr Workshop S 2 2 SUMME Legende: K: schriftliche Klausurprüfung M: mündliche Prüfung St: Studienarbeit (Hausarbeit, Labor- oder Praktikumsbericht, technische Zeichnung, Computerprogramm, u.a.m. gegebenenfalls mit mündlicher Befragung) SWS: CP: Semesterwochenstunden Kreditpunkte V: Vorlesung Ü: Übung S: Seminar L: Laborpraktikum Pr: Praxis (IV) Abweichungen in Absatz (6): Die Bachelor-Arbeit soll in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Patenunternehmen erfolgen. (9) Besonderheiten des Studienmodells International im Bachelor- Studiengang Energiesysteme Auswahlverfahren: Studierende können sich bis zum Ende des zweiten Studiensemesters für das Studienmodell International bewerben. Über die Zulassung entscheidet die Zulassungskommission, bestehend aus mindestens einem Auslandsbeauftragten des Studiengangs Energiesysteme und einer sachverständigen Person. Zugelassen werden kann nur, wer höchstens drei Module der ersten beiden theoretischen Studiensemester nicht erfolgreich abgeschlossen hat. (I) Abweichungen zu Absatz (3) Das fünfte und sechste Studiensemester wird im Ausland absolviert. Das theoretische Studiensemester im Ausland (Hochschule) wird in der Regel vor dem praktischen Studiensemester absolviert. (II) Abweichungen zu Absatz (4) In begründeten Ausnahmefällen kann das praktische Studiensemester im Ausland durch ein theoretisches Studiensemester an einer Hochschule im Ausland ersetzt werden. (III) Abweichungen zu Absatz (5) Das Modul Vorbereitung Auslandsaufenthalt ist vor dem Auslandsaufenthalt erfolgreich abzuschließen. 7
8 Die Fächer bzw. Module während des Studiensemesters an der ausländischen Hochschule sind nicht an das Studienangebot der Hochschule Biberach gebunden. Die gewählten Fächer bzw. Module werden vor Beginn des Auslandsaufenthaltes in einem learning agreement zwischen dem Studierenden, der Hochschule Biberach sowie der Hochschule im Ausland vereinbart. Die an einer Hochschule im Ausland zu erbringenden Studienleistungen richten sich nach dem dortigen Angebot. Die Hochschule im Ausland entscheidet über die Zulassung zur Prüfung zu den im learning agreement vereinbarten Leistungen. Für das Modul Auslandsstudium werden im learning agreement Lehrveranstaltungen mit insgesamt 20 Kreditpunkten zwischen dem Studierenden und der Hochschule im Ausland vereinbart. Zum Bestehen des Moduls Auslandsstudium müssen 20 Kreditpunkte erworben werden, davon mindestens 12 Kreditpunkte an der Hochschule im Ausland. Maximal 8 fehlende Kreditpunkte können durch Prüfungsleistungen an der Hochschule Biberach ersetzt werden, worüber der Prüfungsausschuss entscheidet. Werden die 12 Kreditpunkte an der Hochschule im Ausland nicht erbracht, entscheidet der Prüfungsausschuss. Prüfungsleistungen im vierten theoretischen Studiensemester können in begründeten Ausnahmefällen (Überschneidung von Prüfungszeit an der Hochschule Biberach und Vorlesungszeit an der Hochschule im Ausland) auf Antrag vorgezogen und ggf. in eine mündliche Prüfung umgewandelt werden. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss. Lehrangebote mit Studien- und Prüfungsleistungen Studienmodell "International" zusätzliche Studienleistungen Nr. Modul Semester / CP Studienleistunleistung Prüfungs- Modul Lehrveranstaltung Art SWS / CP Vorbereitung Auslandsaufenthalt 6 1. Interkulturelles Training (Studium Generale) S 2 (2) (2) St 2. Sprachkurs V+Ü 2 (2) (2) St 3. Englischsprachige Vorlesung V 2 (2) (2) Auslandsstudium Vorlesungen nach learning agreement Nachbereitung Auslandsaufenthalt 4 1. Mentoring Gaststudent S 2 (2) (2) St 2. Workshop Internationalisierung S 2 (2) (2) St Praxisprojekt Praxissemester - Präsenztage s. allg. SPO 6 (2) Pr 30 SUMME Legende: K: schriftliche Klausurprüfung M: mündliche Prüfung St: Studienarbeit (Hausarbeit, Labor- oder Praktikumsbericht, technische Zeichnung, Computerprogramm, u.a.m. gegebenenfalls mit mündlicher Befragung) SWS: CP: Semesterwochenstunden Kreditpunkte V: Vorlesung Ü: Übung S: Seminar L: Laborpraktikum Pr: Praxis ( ): Leistungen können wahlweise in den angegebenen Semestern erbracht werden 8
9 (10) Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt rückwirkend zum 1. September 2012 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die im Studiengang Energiesysteme ab dem Wintersemester 2012/2013 ihr Studium aufnehmen bzw. begonnen haben. Biberach, den
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