AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE
|
|
- Catrin Bauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 27 E B e r i c h t des Synodalen T. Müller über die 2. Tagung der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 25. bis 29. Oktober 2009 in Ulm Hermannsburg, 11. November 2009 Die 2. Tagung der 11. Synode der EKD, die erste reguläre Tagung nach dem Verbindungsmodell (nach der konstituierenden Tagung im Mai d.j.) hatte neben der wichtigen Aufgabe der Ratswahl ein formuliertes Schwerpunktthema, und ein sich durch die gesamte Tagung durchziehendes und auf verschiedene Weise sich artikulierendes "inneres Thema". 1. Das "innere Thema": Das Verbindungsmodell Schon die Tatsache, dass das Verbindungsmodell (gemeinsame Tagung der Synoden der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands [VELKD], der Union Evangelischer Kirchen [UEK] und der EKD sowie Personenidentität der Synodalen) immer wieder Gesprächsthema wurde, sowohl in Zwischenbemerkungen und Randgesprächen als auch in öffentlichen Beiträgen, machte deutlich, wie sehr das, was organisatorisch nun seine Gestalt erhalten hat, innerlich noch wachsen und mehr Plausibilität erhalten muss. Als die EKD-Synode mit einem vom Fernsehen übertragenen Eröffnungsgottesdienst im Ulmer Münster begann, hatten die Synodalen der VELKD bereits einen Eröffnungsgottesdienst und zwei Arbeitstage, die Synodalen der UEK einen synodalen Arbeitstag hinter sich, zum Teil geprägt von Fragen nach der eigenen, neuen Identität im Ganzen der EKD. Neben Irritationen durch ein missverstandenes Grußwort des Leitenden Bischofs der VELKD vor den Synodalen der Vollversammlung der Kirchen der Union (Inwieweit sind die Konfessionsbünde Kirchen im engeren Sinne?) gab es z.b. die positive Erfahrung, dass die UEK-Synodalen zum Bericht des Catholica-Beauftragten der VELKD, Landesbischof Dr. Weber aus Braunschweig, eingeladen waren und diesen gemeinsam hören, wenn auch noch nicht gemeinsam hinterher besprechen, konnten.
2 AKTENSTÜCK NR. 27 E SEITE 2 Der Wunsch nach noch mehr und selbstverständlicherer Gemeinsamkeit an solchen Punkten war deutlich zu vernehmen. Andererseits zog sich unterschwellig die Frage durch manche Beratungen hindurch, warum es nicht möglich gewesen sei, eine gemeinsame Bekenntnisgrundlage der EKD, z.b. in Gestalt der Confessio Augustana, anzuerkennen und damit den Charakter des Kircheseins deutlich herauszustellen. Schließlich gab auch die Organisationsstruktur der Tagung Anlass zu Fragen nach der Effizienz des Verbindungsmodells. Insbesondere die Unterbrechung der EKD-Synode für die zweite Hälfte des vorletzten Arbeitstages, die hauptsächlich der Zustimmung der VELKD zu sie direkt betreffenden Gesetzen der EKD geschuldet war, ließ spürbaren Unmut aufkommen. Doch auch die beschriebenen Erfahrungen einer "Unwucht" im System der neuen EKD ließen insgesamt keinen Zweifel daran aufkommen, dass der beschrittene Weg ein mehrheitlich gewollter ist und dass von allen Seiten der Wunsch nach einer starken Einheit in der EKD bei Anerkennung der unterschiedlichen konfessionellen Profile die tragende Kraft der künftigen Arbeit sein soll. 2. Die Wahl des Rates der EKD und des Ratsvorsitzes Eine der wichtigsten Aufgaben dieser Tagung war die Wahl des neuen Rates und als zweiter Schritt die Wahl des Ratsvorsitzes. Schon vor der eigentlichen Wahlhandlung, auch schon vor der Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen, warf der anstehende Wechsel in diesen Ämtern seine Schatten voraus. Der Bericht des scheidenden Ratsvorsitzenden, Herrn Bischof Dr. Huber, war Anlass zum Dank an ihn und zu umfassender Würdigung seiner Amtsführung, mit der er "der evangelischen Kirche in Deutschland ein Gesicht gegeben" habe, wie es verschiedentlich formuliert wurde. Entsprechend gingen etliche der Grußworte ausdrücklich auf Herrn Bischof Dr. Huber als Person ein und brachten die Anerkennung seines Wirkens als Ratsvorsitzender zum Ausdruck. Nach der mündlichen Vorstellung der Kandidaten für den Rat, die am zweiten Sitzungstag erfolgte und die die vorher zugänglich gemachten schriftlichen Unterlagen ergänzte, folgte am dritten Sitzungstag die Wahl des Rates, in den Gruppen und landeskirchlichen Vertretungen intensiv im Vorfeld besprochen und miteinander teilweise verhandelt.
3 AKTENSTÜCK NR. 27 E SEITE 3 Nachdem Frau Landesbischöfin Dr. Käßmann im ersten Wahlgang bereits mit einer deutlichen Mehrheit (103 von 145 Stimmen) als einzige von der Kandidatenliste in den Rat gewählt worden war und damit die Entscheidung für den Ratsvorsitz vorgegeben war, gestalteten sich etliche der folgenden elf Wahlgänge zum Teil deutlich mühsamer. Zwar wurden im zweiten Wahlgang deutliche Mehrheiten für die jüngste Kandidatin, die Naturwisssenschaftlerin Frau Dr. Elke Eisenschmidt, Magdeburg (112 Stimmen), und Herrn Präses Nikolaus Schneider, Düsseldorf (99 Stimmen) erreicht. Der dritte Wahlgang dagegen blieb ohne ausreichende Mehrheiten. Im vierten Wahlgang setzten sich der badische Landesbischof Herr Dr. Ulrich Fischer (112 Stimmen) und sein bayrischer Kollege Herr Dr. Johannes Friedrich (114 Stimmen) durch, womit die leitenden Geistlichen der VELKD und der UEK nun im Rat vertreten waren. Des Weiteren wurden in den Rat gewählt: 5. Wahlgang: Vizepräsident Klaus Winterhoff, Bielefeld (105 Stimmen) 6. Wahlgang: Fernsehredakteur Uwe Michelsen, Hamburg (113 Stimmen) Kirchenpräsident Jann Schmidt, Leer (118 Stimmen) Direktorin Marlehn Thieme, Bad Soden (112 Stimmen) Professorin Gesine Weinmiller, Berlin (97 Stimmen) 7. Wahlgang: Landesbischof Jochen Bohl, Radebeul (98 Stimmen) 9. Wahlgang: Erzieherin Tabea Dölker, Holzgerlingen (99 Stimmen) Generalsekretär Dr. Fidon Mwombeki, Wuppertal (97 Stimmen) Die Wahl des letztgenannten Kandidaten ist insofern bemerkenswert, als damit erstmals ein Afrikaner aus Tansania, zur Zeit Generalsekretär der Vereinten Evangelischen Mission (VEM), Glied im Rat der EKD ist. Die übrigen drei Wahlgänge brachten für keine der verbliebenen Kandidatinnen die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Gegen 1.30 Uhr beschloss die Synode auf Vorschlag des Präsidiums, die Wahl mit einem vakanten Platz zu beenden. Am folgenden Sitzungstag wurde das Ende der Wahl bestätigt und beschlossen, den freien Platz auf der nächsten Tagung der Synode im Jahr 2010 nachzubesetzen, den Rat vorerst mit 14 Mitgliedern zu konstituieren und die Wahl des Ratsvorsitzes vorzunehmen. Auf Vorschlag des neu konstituierten Rates wurden Frau Landesbischöfin Dr. Käßmann als Ratsvorsitzende und Herr Präses Nikolaus Schneider als stellvertretender Ratsvorsitzender mit überwältigenden Mehrheiten gewählt.
4 AKTENSTÜCK NR. 27 E SEITE 4 Leider traf auch am Tag der Ratswahl die traurige Nachricht vom Tode des Stader Landessuperintendenten Manfred Horch in Ulm ein und überschattete die Freude der hannoverschen Delegation über die Wahlergebnisse. Den Abschluss der Wahl des Rates und des Ratsvorsitzes feierte die Synode schließlich im Abschlussgottesdienst im Ulmer Münster am vorletzten Sitzungstag. Hier wurde der scheidende Rat verabschiedet und der neu gewählte in sein Amt eingeführt. Die Predigt in diesem Gottesdienst, an dem neben den Synodalen auch eine große Gemeinde teilnahm, hielt Herr Bischof Dr. Huber. 3. Das Schwerpunktthema: Ehrenamtliches Engagement in Kirche und Gesellschaft Nachdem bereits im Eröffnungsgottesdienst der Synode im Ulmer Münster von drei Generationen aus der Ulmer Gemeinde eindrückliche Beispiele für ehrenamtliches Engagement (JIM Jugend im Münster/Seelsorgeangebote für Besucher/Münsterbauverein) vorgestellt worden waren, war für die eigentliche Behandlung des Schwerpunktthemas der zweite Sitzungstag der Tagung reserviert. Nach einer Bibelarbeit von Herrn Dr. Höppner wurde in das Thema Ehrenamt, zu dessen Vorbereitung bereits den Tagungsunterlagen ein umfangreiches Lesebuch beigefügt war, durch zwei Impulsreferate von Frau Professor Dr. Beate Hofmann und Herrn Professor Dr. Philipp Stoellger eingeführt. (nachzulesen unter: Auch ein entsprechender Kundgebungsentwurf wurde durch Herrn Vizepräses Eberl eingebracht. Nach ausführlicher Aussprache und Diskussionen in unterschiedlichen Arbeitsgruppen wurde der Kundgebungsentwurf mit erheblichen Veränderungen und Verbesserungen der Synode gegen Ende ihrer Tagung wieder vorgelegt und mit Mehrheit beschlossen. Die endgültige Fassung ist ebenfalls unter der o.a. Internetadresse nachzulesen. Eines der wichtigen Ergebnisse scheint mir die Betonung, dass die Stärkung des Ehrenamtes in Kirche und Gesellschaft kein Instrument zur Einsparung von Hauptamtlichen sein kann, sondern im Gegenteil besonderer Schulung, Betreuung und Wertschätzung Ehrenamtlicher durch Hauptamtliche erfordert. Dazu muss insbesondere eine Kultur der Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt entwickelt werden.
5 AKTENSTÜCK NR. 27 E SEITE 5 4. Beschlüsse der Synode In den Zeiten vor und zwischen den Wahlgängen zum Rat wurde in Ausschüssen, Synodengruppen und Präsidium stringent gearbeitet, um die übrigen Tagesordnungspunkte der Tagung in Beschlussvorlagen umzusetzen. Das Themenspektrum war weit und reichte von Haushaltsbeschlüssen über Fragen zu Staatsbürgerschaft und Kettenduldungen von Menschen mit Migrationshintergrund bis hin zu neuen Gesetzesvorlagen (Mitarbeitervertretungsgesetz, Disziplinargesetz u.a.). Die Beschlussvorlagen, die die Synode in der verbleibenden Zeit nicht erledigen konnte, wurden dem Rat zur weiteren Bearbeitung übergeben. Der Wortlaut sämtlicher Beschlüsse ist im Internet unter folgender Adresse zu finden: Dort sind auch die Beschlüsse der Synode zur Erklärung zu rechtsextremen und menschenfeindlichen Einstellungen in Deutschland sowie zum Klimawandel zu finden.
Ablaufplan für die akkreditierten Journalisten
Ablaufplan für die 7. Tagung der 11. Synode der EKD, der 11. Generalsynode der VELKD und der 2. Vollkonferenz der UEK vom 6. bis 12. November 2014 in Dresden STAND: 21. Oktober 2014 Ablaufplan für die
STAND: 2. Oktober Eröffnung mit Begrüßung der Gäste: Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Hartmann
vorläufiger Ablaufplan für die 5. Tagung der 12. Generalsynode der VELKD, der 3. Vollkonferenz der UEK und der 12. Synode der EKD, vom 8. bis 14. November 2018 in Würzburg STAND: 2. Oktober 2018 Wann Mittwoch,
Dienstag, 22. November am Vortag Sitzungen der Synodalgruppen Uhr Eröffnungsgottesdienst mit Abendmahl in der Kirche des Henriettenstiftes
TAGUNGSPLAN für die VII. Tagung der 25. Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers vom 22. bis 25. November 2016 im Henriettenstift in Hannover Sitzung der Landessynode zum Schwerpunktthema
T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 24. bis 27. November 2014
Montag, 24. November: 15. Württ. Evang. Landessynode T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 24. bis 27. November 2014 Stuttgart, Hospitalhof 10:00 Uhr Gottesdienst in der Stiftskirche 11:45 Uhr Begrüßung
Kirchengesetz über die Wahl des Landesbischofs und der Regionalbischöfe der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Bischofswahlgesetz BischofsWG)
Bischofswahlgesetz BischofsWG 30 Kirchengesetz über die Wahl des Landesbischofs und der Regionalbischöfe der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Bischofswahlgesetz BischofsWG) in der Fassung der
Az.: G:EKD:5 L Un Kiel, 9. Juni V o r l a g e. der Ersten Kirchenleitung für die Tagung der Landessynode vom
Büro der Landessynode TOP 3.8 14. Tagung der I. Landessynode 09/2016 Az.: G:EKD:5 L Un Kiel, 9. Juni 2016 V o r l a g e der Ersten Kirchenleitung für die Tagung der Landessynode vom 29.09. 01.10.2016 Gegenstand:
Evangelische Kirche. in Deutschland. statistik. Mitglieder der Kirchenleitungen. November 2015
Evangelische Kirche in Deutschland der Kirchenleitungen November 2015 statistik Inhaltsverzeichnis Erläuterungen... 3 Tabelle 1: Landeskirchliche Synoden... 4 Tabelle 2: Kirchenleitung und geistliches
Beschluss über den Beitritt der Lippischen Landeskirche zur Union Evangelischer Kirchen (UEK)
Beitritt der Lipp. Landeskirche zur UEK Beitritt-UEK 131 Beschluss über den Beitritt der Lippischen Landeskirche zur Union Evangelischer Kirchen (UEK) vom 26. November 2002 (Ges. u. VOBl. Bd. 12 S. 362)
Vom... Abschnitt I: Gemeinsame Bestimmungen. 1 Grundsatz
6. Tagung der Föderationssynode Drucksachen - Nr. 2.2/1 (neu) der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland vom 19. bis 22. Juni 2008 in Bad Sulza Kirchengesetz über die Wahl des Landesbischofs
STAND: 7. Oktober Eröffnung mit Begrüßung der Gäste: Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Hartmann
vorläufiger Ablauf- und Raumverteilungsplan für die 3. Tagung der 12. Synode der EKD, der 12. Generalsynode der VELKD und der 3. Vollkonferenz der UEK vom 2. bis 9. November 2016 in Magdeburg STAND: 7.
Vom 17. Juni 1991 (ABl. EKKPS S. 45) Inhaltsübersicht. Artikel 1 Herstellung der Gemeinschaft
Kirchengesetz über die Herstellung der EKD 212 Kirchengesetz des Bundes der Evangelischen Kirchen zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland
Einheitsherstellungsgesetz EinHG 1.230
Einheitsherstellungsgesetz EinHG 1.230 Kirchengesetz des Bundes der Evangelischen Kirchen zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland
Verband der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland
Verband der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland Verfassunggebende Synode 1. Tagung 29. - 31. Oktober 2010 Lübeck-Travemünde Beschlussprotokoll der 1. Tagung der Verfassunggebende Synode
Verband der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland
Verband der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland 1. Tagung der Verfassunggebenden Synode vom 29. - 31. Oktober 2010 V o r l a g e der Gemeinsamen Kirchenleitung Gegenstand: Geschäftsordnung
Vereinbarung über die Einsetzung und die Aufgaben der Koordinierungskommission Schleswig und Holstein 1
Vereinbarung Koordinierungskommission Schleswig/Holstein KoKSHV 1.100-512 Vereinbarung über die Einsetzung und die Aufgaben der Koordinierungskommission Schleswig und Holstein 1 Vom 13. Juni 2015 Änderung
"Grüne Karte" für glaubwürdiges Klimabewusstsein
CO 2 Ausstoß der deutscher Bischöfe 2011 "Grüne Karte" für glaubwürdiges Klimabewusstsein Bistum/ Landeskirche Bremische Evangelische Kirche Präsidentin Brigitte Boehme VW Touran (Erdgas) 1 128 Evangelische
Bericht über die Tagungen der Synoden der VELKD und der EKD vom 7. bis 13. November 2013 in Düsseldorf
Bericht über die Tagungen der Synoden der VELKD und der EKD vom 7. bis 13. November 2013 in Düsseldorf Vorbemerkung Eigentlich wollte in diesem Jahr der Konsynodale Dr. Günther Beckstein den Bericht über
Der Wortlaut der Verfassungsänderung ist im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 6/2013, S. 183, veröffentlicht 1:
187 Verfassungsänderung der Evangelisch-lutherischen Im November 2013 hat die 24. Landessynode der Evangelischlutherischen einstimmig beschlossen, die Verfassung zu ergänzen und den besonderen Bezug zum
AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE NR. 51
AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE NR. 51 B e r i c h t des Landeskirchenamtes betr. Aktivitäten der hannoverschen Landeskirche für das Reformationsjubiläum 2016/2017 Hannover, 27. Oktober 2015 Jeweils in
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 27 G B e r i c h t der Synodalen Hella Mahler über die 3. Tagung der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 7. bis 10. November 2010 in Hannover
Bezirkssynode Karlsruhe-Land
Bezirkssynode Karlsruhe-Land Protokoll der konstituierenden Tagung der 1. Bezirkssynode Karlsruhe-Land am 28.und 29. März 2014 in Weingarten Freitag, 28. März 2014 Die konstituierende Tagung der 1. Bezirkssynode
AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE NR. 13
AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE NR. 13 S c h r e i b e n des Kirchensenates betr. Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes zu dem Vertrag über die Konföderation evangelischer Kirchen
T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 21. bis 24. November 2016
15. Württembergische Evangelische Landessynode Montag, 21. November: T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 21. bis 24. November 2016 Stuttgart, Hospitalhof 09:00 Uhr Gottesdienst in der Stiftskirche
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 10 L B e r i c h t des Präsidiums gemäß 43 der Geschäftsordnung über die Behandlung von Anträgen an die Landessynode Hannover, 23. November 2011 Seit der VIII. Tagung
T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 6. bis 8. Juli 2017
15. Württembergische Evangelische Landessynode Donnerstag, 6. Juli: T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 6. bis 8. Juli 2017 Stadthalle Reutlingen 09:00 Uhr Gottesdienst in der Marienkirche 10:30
Kirchengesetz. der Evangelischen Landeskirche Anhalts zur Ausführung des Kirchengesetzes
Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts 8. Tagung / 22. Legislaturperiode 13. / 14. Nov. 2009 in Dessau-Roßlau Die Landessynode hat beschlossen: Kirchengesetz der Evangelischen Landeskirche
Kirchengesetz über die Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung (Lektoren- und Prädikantengesetz - LektPrädG) 1
Lektoren - und Prädikantengesetz LektPrädG 420 A Kirchengesetz über die Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung (Lektoren- und Prädikantengesetz - LektPrädG) 1 Vom
Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach
Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach Aufgrund des 4 c der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch
"Grüne Karte" für glaubwürdiges Klimabewusstsein
"Grüne Karte" für glaubwürdiges Klimabewusstsein Evangelisch-lutherische Landeskirche Sachsen Lippische Landeskirche Evangelisch-lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe Landesbischof Jochen Bohl Mercedes
Kandidaten für den Rat der EKD benannt. Ratswahl findet Ende Oktober in Ulm statt
Herausgegeben von der Pressestelle der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Herrenhäuser Str. 12 30419 Hannover Tel.: (0511) 2796-268/264 Fax: (0511) 2796-777 Pressemitteilung 240/2009 Kandidaten
1. Kreissynode des Kirchenkreises Obere Nahe Eröffnung am 16. April 2010 in Birkenfeld. Präses Nikolaus Schneider predigte im Eröffnungsgottesdienst
1. Kreissynode des Kirchenkreises Obere Nahe Eröffnung am 16. April 2010 in Birkenfeld Präses Nikolaus Schneider predigte im Eröffnungsgottesdienst Blick in den Verhandlungsraum im Georg-Wilhelm-Haus der
Geschäftsordnung der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD)
2.1 GO Generalsynode 1 Geschäftsordnung der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) Vom 10. November 2018 (ABl. VELKD Bd. VII S. 616) Gemäß Artikel 17 Absatz
T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 5. bis 7. Juli 2018
15. Württembergische Evangelische Landessynode Donnerstag, 5. Juli: T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 5. bis 7. Juli 2018 Maritim Hotel Ulm 09:00 Uhr Gottesdienst im Ulmer Münster 10:30 Uhr Begrüßung
Landeskirchenamt Kiel, Az.: NK TNa/RHu. V o r l a g e
Büro der Landessynode TOP 3.3 1.Tagung der I. Landessynode 11/2012 Landeskirchenamt Kiel, 24.10.2012 Az.: NK 1022-11 TNa/RHu V o r l a g e des Präsidiums der Verfassunggebenden Synode für die Tagung der
Az :08/01 Drucksache 01.2
Az. 1624-07.04:08/01 Drucksache 01.2 8. Tagung der Vierten Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 13. bis 14. April 2018 V o r s c h l a g des Ältestenrates zur
Es folgen organisatorische Hinweise und Bekanntmachungen.
Niederschrift über die zweite Sitzung der Kirchenkreissynode (Wahlsitzung zur Wahl einer Pröpstin / eines Propsten für den Bezirk Nord) des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein am Freitag, 23. März 2018,
Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung)
Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung) Aufgrund des 4 in Verbindung mit 47 d und 47 e der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein
Kirche im Norden, das ist zunächst ein geographischer Begriff, der in den kommenden Jahren mit Leben gefüllt werden soll.
Grußwort von Landesbischof Dr. Johannes Friedrich (München) als Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) auf der 1. Tagung der Verfassungsgebenden Synode des Verbandes
Kirchengesetz über das Verfahren bei der Besetzung von Pfarrstellen und Stellen mit allgemeinkirchlichen Aufgaben (Pfarrerwahlgesetz) vom...
- Neue Textfassung: 08.03.2004-4. Tagung der X. Landessynode der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen vom 25. bis 28. März 2004 DS 6/1 4. Tagung der X. Landessynode der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen vom
WAHLORDNUNG FÜR DEN INTEGRATIONSBEIRAT
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration WAHLORDNUNG FÜR DEN INTEGRATIONSBEIRAT Wahlordnung für den Integrationsbeirat Präambel Integration ist eine gesamtgesellschaftliche
Wahlordnung des JRK im DRK-Landesverband Niedersachsen e. V. (WO)
Wahlordnung des JRK im DRK-Landesverband Niedersachsen e. V. (WO) www.jugendrotkreuz-nds.de Vorwort WO 1 Grundsätzliches WO 2 Wahl von JRK-Leitungen und den zusätzlichen Mitgliedern für den Landesausschuss
WIR SUCHEN SIE FÜR DIE MITARBEIT IM LEITUNGSGREMIUM!
KANDIDIEREN! WIR SUCHEN SIE FÜR DIE ARBEIT IM LEITUNGSGREMIUM! Sie sind Mitglied der evangelischen Kirche und schrecken auch vor Verwaltungsaufgaben wie Buchhaltung und Rechnungswesen nicht zurück? Mit
T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 10. bis 12. März 2016
15. Württembergische Evangelische Landessynode Donnerstag, 10. März: T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 10. bis 12. März 2016 Stuttgart, Hospitalhof 09:00 Uhr Gottesdienst in der Stiftskirche 10:30
Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung
Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung (in der Fassung der Änderung vom 17. September 2007) Geschäftsordnung für den Landesausschuss für Berufsbildung des Landes
P r o g r a m m. Christliche Unternehmensführung - Gewinnen im Gleichgewicht
Christliche Unternehmensführung - Gewinnen im Gleichgewicht Jahrestagung des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer vom 22. bis 24. November 2013 im Hotel Sheraton Carlton in Nürnberg Freitag, den 22.
Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten
Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten 1 Das Kreiskomitee der Katholiken 1. Das Kreiskomitee
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 27 i B e r i c h t von Herrn Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch über die 4. verbundene Tagung der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und
der Geschäftsordnung
Geschäftsordnung Landessynode LSynGeschO 1.100-504 Geschäftsordnung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Geschäftsordnung Landessynode LSynGeschO) Vom 4. Dezember 2013
Theologie der Leuenberger Konkordie
Reformierte Sommeruniversität an der Johannes a Lasco Bibliothek Emden 18. 23. August 2013 Theologie der Leuenberger Konkordie Ein gemeinsames Projekt der Johannes a Lasco Bibliothek Emden, des Seminars
Wahlordnung der Bundesversammlung der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg 1
Wahlordnung der Bundesversammlung der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg 1 1. Vorstandswahlen Die Vorstandswahlen werden vom Wahlausschuss vorbereitet und geleitet. Der Wahlausschuss schreibt die Wahlen
T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 27. bis 30. November 2017
15. Württembergische Evangelische Landessynode Montag, 27. November: T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 27. bis 30. November 2017 Stuttgart, Hospitalhof 09:00 Uhr Gottesdienst in der Stiftskirche
CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten
CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird nur die männliche Form verwendet, wobei in allen Fällen jeweils die weibliche und
3 Geschäftsordnung 3
3 Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN BUNDESTAG UND DEN VORSTAND (GOBV) 1 1 Einberufung 1. Die Einberufung des Bundestages erfolgt nach 20, 29 der Satzung. 2. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten
Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands
Gerichtsgesetz VELKD GerGVELKD 8.020 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands In der Fassung vom 1. November
Vereinbarung zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania
Vereinbarung zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania "Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leib getauft" (1.Kor 12.13). "Ihr
,/d;ef / Für die Bremische Evangelische Kirche. Für die Evangelisch-lutherische ~andeskirche Hannovers Dr. Margot K ä ß m a n n Landesbischöfin
Kirchl. Amtsbl. Hannover Nr. 14/2001 fahren, die dem Landesrecht unterliegen, berechtigt, das Zeugnis über dasjenige zu verweigern, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorgende anvertraut worden oder
vom 22. April 1988 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Kirchengesetzes vom 17. November 2011 (GVBl. Bd. 19 S. 244) Inhaltsverzeichnis 1
Ältestenprediger- und Ältestenpredigerinnen-Ordnung 9.620 Kirchengesetz über den Dienst der ehrenamtlichen Ältestenprediger und Ältestenpredigerinnen in der Evangelisch-reformierten Kirche (Ältestenprediger-
pro Viele pro Viele Amt für missionarische Dienste Amt für missionarische Dienste
pro Viele Amt für missionarische Dienste Mit dabei Professor Dr. Hans-Joachim Eckstein Universität Tübingen Johannes Warth Ermutiger, Berlin Pfarrerin Birgit Winterhoff Leiterin des Amtes für missionarische
3.10. Landessynode (ordentliche) Tagung der 16. Westfälischen Landessynode vom 15. bis 19. November 2010
Landessynode 2010 3. (ordentliche) Tagung der 16. Westfälischen Landessynode vom 15. bis 19. November 2010 3.10 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode Zusammensetzung der Ausschüsse ( 35) Überweisungsvorschlag:
GESCHÄFTSORDNUNG. Des Schülerrates
GESCHÄFTSORDNUNG Des Schülerrates October 14, 2015 Inhalte 1: Geltungsbereich... 2 2: Sitzungspräsidium... 2 3: Worterteilung und Rednerfolge... 2 4: Wort zur Geschäftsordnung... 3 5: Anträge... 3 6: Dringlichkeitsanträge...
44. Bekanntmachung der Neufassung der Grundordnung der Eva~igelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen Vom 2. Juli 2004
3 Dieses Kircliengesetz tritt am 18. Juni 2004 in Kraft. Vorstehendes Kirchengesetz, das die XIV. Synode der Evaiigelisclien Kirche dei Kirclienprovinz Sachsen auf ihrer ersten Tagung von1 17 bis 19. Juni
Gesetz zur Regelung der Dienstverhältnisse des Bischofs
Bischofsgesetz BischofG 1.420 Gesetz zur Regelung der Dienstverhältnisse des Bischofs Vom 28. März 1950 (GVBl. 13. Band, S. 147), zuletzt geändert am 10. Mai 2007 (GVBl. 26. Band, S. 91) I. Berufung des
verantwortlich handeln
protestantisch verantwortlich handeln Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer in Deutschland e.v. Wirtschaftliches Handeln und Unternehmertum sind wesentliche Elemente unserer Gesellschaft. Dieses Handeln
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 101
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 101 B e r i c h t des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit betr. Abstufung kirchlicher Aufsichtsmaßnahmen Sulingen, 22. Mai 2012 I. Auftrag Die
Beschlüsse der 15. Tagung der I. Landessynode vom November 2016 in Lübeck-Travemünde
Beschlüsse der 15. Tagung der I. Landessynode vom 24. - 26. November 2016 in Lübeck-Travemünde Präliminarien Die Feststellung der Beschlussfähigkeit erfolgt gem. 6 Absatz 2 Satz 1. Geschäftsordnung durch
Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein
ACK-Richtlinien SH ACKSHRL 1.304-503 Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein Stand 29. April 1999 1 1 Red. Anm.: Der Text der Neufassung wurde von der Kirchenleitung
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Rosenheim
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Rosenheim Richtlinien Präambel Die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Rosenheim zusammengeschlossenen christlichen Gemeinden, Institutionen und ökumenischen
Vom 19. März 2011 (ABl. S. 100) Änderungen. Änderndes Recht Datum Fundstelle ABl. EKM 1 Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Dezernentenwahlgesetzes
Dezernentenwahlgesetz DezWG 38 Kirchengesetz über die Wahl des Präsidenten und der Dezernenten des Landeskirchenamtes und des Leiters des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland
Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof
Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof 1. Ziele Der Elternrat ist Ansprechperson für die Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den
Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
VELKD Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsgesetz VerfVerwGG 8.100 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
Jugendordnung. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsverband Traunstein-Siegsdorf e.v.
Jugendordnung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsverband Traunstein-Siegsdorf e.v. Die Ortsverbandsjugendordnung hat ihre Grundlage im 6 der Satzung der Deutschen Lebens- Rettungs-Gesellschaft
Geschäftsordnung für die landeskirchlichen Ausschüsse und Arbeitskreise
Geschäftsordnung für die landeskirchlichen Ausschüsse und Arbeitskreise 62 Archiv Geschäftsordnung für die landeskirchlichen Ausschüsse und Arbeitskreise Vom 13. Januar 2006 (KABl. S. 84) geändert durch
Wieso, Weshalb, Warum?
Wieso, Weshalb, Warum? Überlegungen, Phasen und Wege bei der Erarbeitung der Klimaschutzkonzeption Evangelische Akademie Rheinland, Runder Tisch Klima, 04.05.2015, Bonn Vortrag: Richard Brand, Referent
Kirchengesetz zur Regelung. der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr
3.1 Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge in der Bundesrepublik
Geschäftsordnung Version 6
01.10.2015 Version 6 Der Verein Direktversicherungsgeschädigte e.v. (DVG) ist aus der Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte-Direktversicherte hervorgegangen und führt deren ursprüngliche Ziele und Aufgaben
Jugendordnung für den Ortsverband München-Mitte
Jugendordnung für den Ortsverband München-Mitte Die Ortsverbandsjugendordnung hat ihre Grundlage im 10 der Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Ortsverband München-Mitte e.v. 1 Name/Mitgliedschaft
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 89
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 89 B e r i c h t des Ausschusses für Theologie, Kirche und Mission betr. Wertschätzung von Ehrenamtlichen durch zentrale und/oder dezentrale Ehrenamtlichentage Rhauderfehn,
Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen im Lande Niedersachsen
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen Richtlinien 4.540 Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen im Lande Niedersachsen vom 27. November 1976 (GVBl. Bd. 14 S. 267) 1
Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums
Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums in der Fassung vom 16. Februar 2014 Es gilt das generische Maskulinum Abschnitt 1: Die Vertretung im Klassenverband 1 2 Abschnitt 1 Die
T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 8. bis 10. März 2018
15. Württembergische Evangelische Landessynode Donnerstag, 8. März: T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 8. bis 10. März 2018 Stuttgart, Hospitalhof 09:00 Uhr Gottesdienst in der Stiftskirche 10:30
Qual der Wahl. So soll eine Wahl auf Ortsebene ablaufen!
Qual der Wahl So soll eine Wahl auf Ortsebene ablaufen! Wahlen sind eine demokratische Grundlage in unserem Verband. Damit Wahlen auf Ortsebene korrekt ablaufen, wurde diese Checkliste entwickelt. Sie
Beschlüsse der 4. Tagung der I. Landessynode vom 21.-23. November 2013 in Lübeck-Travemünde
Beschlüsse der 4. Tagung der I. Landessynode vom 21.-23. November 2013 in Lübeck-Travemünde Präliminarien Die Feststellung der Beschlussfähigkeit erfolgt gem. 6 Absatz 2 Satz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung
Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland
Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) 6.50 Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 11. September 2015 Der Rat der Evangelischen
Die vorliegende Mustersatzung kann an die Gegebenheiten an der Hochschschule angepasst werden.
Campusgrün Bayern spricht sich dafür aus, dass bei der Einführung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern für alle Studierendenschaften eine Satzung in Kraft tritt, die mindestens folgende Punkte beinhaltet:
1.2. Die Tagesordnung des Diözesantages wird durch den Diözesanvorstand in Verbindung mit dem DJK Sportamt aufgestellt und vorberaten.
DJK SPORTVERBAND DEUTSCHE JUGENDKRAFT DIÖZESANVERBAND MÜNSTER E.V. D I Ö Z E S A N V E R B A N D S G E S C H Ä F T S O R D N U N G I. DER DIÖZESANVERBANDSTAG (kurz: Diözesantag) 1 TERMIN, VORBEREITUNG,
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.
Grundordnung des Reformierten Bundes in der Evangelischen Kirche in Deutschland
Grundordnung des Reformierten Bundes in der Evangelischen Kirche in Deutschland Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben
Kirchengesetz zur Ordnung des kirchenmusikalischen Dienstes in der Evangelischen Kirche von Kurhessen- Waldeck (Kirchenmusikgesetz)
Kirchenmusikgesetz Kirchenmusik-G 550 Kirchengesetz zur Ordnung des kirchenmusikalischen Dienstes in der Evangelischen Kirche von Kurhessen- Waldeck (Kirchenmusikgesetz) vom 27. April 2007 KABl. S. 106
Vorwort Einfuhrung der 1. Auflage von Auszüge aus Texten der Evangelischen Kirche in Deutschland 17
INHALT Vorwort 9 1. Einfuhrung der 1. Auflage von 2003 13 2. Auszüge aus Texten der Evangelischen Kirche in Deutschland 17 2.1 Kundgebung der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer
Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern www.bayern-evangelisch.de Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Katharina-von-Bora-Straße 11-13
T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 26. bis 29. November 2018
15. Württembergische Evangelische Landessynode Montag, 26. November: T a g e s o r d n u n g für die Tagung vom 26. bis 29. November 2018 Stuttgart, Hospitalhof 09:00 Uhr Gottesdienst in der Hospitalkirche
S T A T U T. beschlossen auf dem 6. Kongress der EUCDA am 15. März 1993 in KÖNIGSWINTER
S T A T U T beschlossen auf dem 6. Kongress der EUCDA am 15. März 1993 in KÖNIGSWINTER geändert auf dem 7. Kongress der EUCDA am 6. September 1997 in ROM geändert auf dem 8. Kongress der EUCDA am 26. November
Az :12/01 Drucksache 01.2 B
Az. 1624-07.03:12/01 Drucksache 01.2 B 12. Tagung der Dritten Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 4. bis 5. April 2014 V o r s c h l a g des Ältestenrates zur
ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) Geschäftsordnung für die Konferenz der Vertragsparteien (Alpenkonferenz)
ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) Geschäftsordnung für die Konferenz der Vertragsparteien (Alpenkonferenz) Gemäß Beschluss der XIV. Alpenkonferenz vom 13. Oktober 2016 1 I. ANWENDUNGSBEREICH
LS 2013 Drucksache 7. Vorlage des Ständigen Nominierungsausschusses an die Landessynode W A H L E N
LS 2013 Drucksache 7 Vorlage des Ständigen Nominierungsausschusses an die Landessynode W A H L E N W A H L E N A. Kirchenleitung a) In der Kirchenleitung stehen folgende Positionen zur Wahl / an: I. Hauptamtliche
Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
12 KG Err.VVG 1 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands in der Fassung vom 1. November 1978 (ABl. Bd. V
Kirchengesetz über die Wahl der Landessynodalen der Evangelischen Landeskirche Anhalts
Kirchengesetz über die Wahl der Landessynodalen der Evangelischen Landeskirche Anhalts Vom 8..966 (ABl. Anhalt 967 Bd., S. 4), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 3.5.0 (ABL.Anhalt 0 Bd., S. 0). I.