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1 D ugg ngen Personaireglement Vom Stand.0.08

2 . Entstehung des Arbeitsverhältnisses 5 B. Das Arbeitsverhältnis 5 3 Grundsätze der Personalpolitik 4 5 Anstellungsbehörde und Ausschreibungsver[ahren 5 4 Stellenschaffung und Bewirtschaftung 4 A. Allgemeine Bestimmungen 4 INHALTSVERZEICHNIS Geltungsbereich 4 Mitarbeiter und Arbeitsverhältnis 4 6 Personalakten 5 7 Kündigung zurunzeit 7 37 Lohnklassen 43 Funktionsänderung 45 AusrichtungdesLohns 44 Lohnanspruch 3 Auflösung in Gegenseitigem Einvernehmen 7 Weiterbildung 8 3 Mitarbeitergespräch 9 4 Erwerbstätigkeit ausserhalb des Arbeitsverhältnisses 9 6 Mitspracherecht 9 7 Rechtsschutz 9 8 Arbeitsleistung und Sorgfaltspflicht 0 9 Pflicht zu ausserordentlichem Einsatz 0 30 Vorübergehende Zuweisung anderer Arbeit 0 3 Schweigepflicht 0 34 Vertrauensärztliche Untersuchung 0 36 Einreihungsplan 38 Einreihungskompetenz 39 Einreihung in eine Lohnklasse 40 Zuweisung einer Anlauf- oder Erfahrungsstufe 4 Ordentlicher Stufenanstieg 0 Fortbildung 8 0. Rechte und Pflichten Ordentliche Kündigung 6 9 Beendigungsgründe 6 II. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6. Rechte 8 II. Pflichten 0. Lohnsystem D. Lohn und andere geldwerte Leistungen 7 Entstehung des Arbeitsverhältnisses 5 8 Probezeit 5 0 Kündigungsfristen, Termin und Form 6 Fristlose Kündigung 6 4 Arbeitsunfähigkeit infolge Invalidität 7 5 Pensionierung 7 6 Abgangsentschädigung 7 8 Arbeitszeugnis 8 9 Ausbildung 8 Arbeitsverpflichtung und Kostentragung 8 5 Offentliche Amter 9 3 Ablehnung von Vorteilen 0 33 Ausstandspflicht 0 35 Lohngleichheit 4 Beschleunigter oder nicht gewährter Stufenanstieg Personaireglement Seite

3 46 Teilzeitarbeit 48 Persönliche Zulage 3 5 Besondere Entschädigungen 3 54 Krankheit und Unfall 4 III. Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung 4 47 Familienzulagen 3 53 Verwirkung 4 49 Leistungsprämie 3 50 Treueprämie 3 5 Abgeltung von Auslagen uns Spesen sowie von besonderen Arbeitsleistungen 3 Arbeitsleistungen 3 II. Zulagen, Prämien, Auslagen und Spesen sowie Abgeltung von besonderen verwendet. Sämtliche Formulierungen gelten für die weibliche Form sinngemäss. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden lediglich die männliche Form Anhang Einreihungsplan gemäss 36 des Personalreglements 67 Dienstweg 7 68 Anhörung 7 70 Ausführungsbestimmungen 7 7 Inkrafttreten 7 Ausführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen 7 H. Rechtspflege 7 65 Krankentaggeldversicherung 6 6 Urlaub 6 F. Ferien und Urlaub 5 E. Arbeitszeit 5 56 Kürzung der Lohnzahlung bei Krankheit oder Unfall 4 59 Arbeitszeit 5 G. Versicherung und Haftung 6 66 Haftpflichtversicherung 6 69 Rechtsmittel 7 55 Taggeldentschädigungen und Renten 4 57 Haftung Dritter 5 58 Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst 5 60 Ferien und Arbeitsfreie Tage 5 6 Vaterschaftsurlaub 6 63 Berufliche Vorsorge 6 64 Unfallversicherung 6 7 Aufhebung des bisherigen Rechts 7 Personaireglement Seite 3

4 Mitarbeiter der Gemeinde Duggingen. Dieses Reglement regelt das Arbeitsverhältnis der öffentlich-rechtlich angestellten Geltungsbereich A. Allgemeine Bestimmungen Gemeindegesetzes vom , das nachfolgende Personalreglement: Die Gemeindeversammlung von Duggingen erlässt, gestützt auf 47 Abs. Ziff. des bestimmt den Arbeitseinsatz und die Arbeitspensen des Personals. Der Gemeinderat schafft Stellen, sofern dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist und 4 Stellenschaffung und Bewirtschaftung d. flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen; fördern; c. die beruflichen Eignungen und Fähigkeiten von Mitarbeitern aller Stufen entwickeln und Aufgaben geeigneten Mitarbeiter zu gewinnen und zu erhalten; b. die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um die zur Erfüllung der kommunalen Personaleinsatz sicherstellen; a. den wirtschaftlichen, wirksamen und dem steten Wandel der Aufgaben angepassten dar. Sie soll: Die Personalpolitik stellt verbindliche Leitlinien für alle Massnahmen im Personalbereich 3 Grundsätze der Personalpolitik c. sie als Teilzeitbeschäftigte im Stundenlohn tätig sind. b. sie sich in Ausbildung befinden; a. sie maximal auf ein Jahr befristet angestellt sind; In Abweichung dieses Grundsatzes werden Mitarbeiter privatrechtlich angestellt, wenn: Mitarbeiter und Arbeitsverhältnis Personalgesetzes und der sich auf diese Gesetze stützenden Erlasse. Für die Lehrerinnen und Lehrer gelten die Bestimmungen des Bildungsgesetzes, des Dieses Reglement findet keine Anwendung auf privatrechtlich angestellte Mitarbeiter. stimmungen des Obligationenrechts sinngemäss Anwendung. Enthält das kantonale Personalrecht keine entsprechende Regelung, finden die Be gen des kantonalen Personalrechts. Soweit dieses Reglement nichts anderes bestimmt, gelten sinngemäss die Bestimmun Mitarbeiter stehen grundsätzlich in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Personalreglement Seite 4

5 Gemeindepräsidenten und den Gemeindeverwalter. Mitarbeiter erfolgt bei einer maximalen Anstellungsdauer von Monaten durch den ausgeschrieben werden. öffentlich und geschlechtsneutral zu erfolgen. Befristete Anstellungen müssen nicht Anstellungsbehörde. rechtliche als auch für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse ist der Gemeinderat als Zuständig für Stellenausschreibung, Anstellung und Kündigung sowohl für öffentlich Stellenausschreibungen für anzustellende Mitarbeiter haben in geeigneter Form 5 Anstellungsbehörde und Ausschreibungsverfahren Die Anstellung von befristeten Aushilfen für die Vertretungen längerfristig abwesender Kündigungsfrist von 7 Tagen gekündigt werden. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beidseitig jederzeit mit einer Vor Ablauf der Probezeit ist in jedem Fall ein Mitarbeitergespräch zu führen. werden. Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. 8 Probezeit Das Arbeitsverhältnis entsteht durch schriftlichen Vertrag. Es ist in der Regel unbefristet. 7 Entstehung des Arbeitsverhältnisses B. Das Arbeitsverhältnis Akteneinsicht. Der Mitarbeiter hat hinsichtlich seiner eigenen Personendaten jederzeit Anspruch auf Arbeitsverhältnis notwendig und geeignet sind. soweit sie für die Beurteilung der Eignung, der Leistung und des Verhaltens für das Personendaten von Mitarbeitern sowie von Stellenbewerbern dürfen bearbeitet werden, Bei Nichtanstellung sind die Petsonendaten zurückzugeben oder zu vernichten.. Entstehung des Arbeitsverhältnisses Die Probezeit kann in begründeten Fällen um höchstens neun Monate verlängert 6 Personalakten Personalreglement Seite 5

6 d. Ablauf einer befristeten Anstellung; g. Tod. f. Pensionierung; b. fristloser Kündigung; c. Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen; a. ordentlicher Kündigung; Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund: 9 Beendigungsgründe e. Arbeitsunfähigkeit infolge Invalidität; II. Beendigung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist. handensein nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr von Fristen aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, bei dessen Vor Fristlose Kündigung Entschädigung von maximal drei Monatslöhnen. Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Bei einer Kündigung ohne wesentlichen Grund hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine Arbeitsplatz oder Mobbing betreibt. d. der Mitarbeiter die vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verletzt hat; mit der korrekten Aufgabenerfüllung nicht vereinbar ist, oder sexuelle Belästigung am e. der Mitarbeiter eine strafbare Handlung begangen hat, die nach Treu und Glauben a. der Mitarbeiter längerfristig oder dauernd an der Aufgabenerfüllung verhindert ist; die Aufgaben nicht erfüllt oder ungenügende Leistungen erbringt; c. der Mitarbeiter aus Mangel an erforderlicher Fach-, Führungs- oder Sozialkompetenz eines anderen zumutbaren Aufgabenbereichs ablehnt oder die Zuweisung eines Gegebenheiten angepasst wird und der Mitarbeiter die Annahme des neuen oder anderen Arbeitsbereichs nicht möglich ist; b. die Arbeitsstelle aufgehoben oder geänderten organisatorischen oder wirtschaftlichen Wesentliche Gründe liegen vor, wenn: sentlichen Gründen kündigen. Die Anstellungsbehörde kann das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit aus we Der Mitarbeiter kann das Arbeitsverhältnis ohne Grundangabe kündigen. Ordentliche Kündigung Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung ist jeweils auf Ende eines Kalendermonats auszusprechen. für beide Parteien im ersten Arbeitsjahr ein Monat, anschliessend drei Monate. Die Frist für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit beträgt Das Arbeitsverhältnis kann aus wichtigen Gründen beidseitig jederzeit ohne Einhaltung 0 Kündigungsfristen, Termin und Form Personaireglement Seite 6

7 3 Auflösung in Gegenseitigem Einvernehmen Schadens, höchstens aber auf drei Monatslöhne. Stelle nicht an, so hat die Gemeinde Anspruch auf Ersatz des daraus resultierenden drei Monatslöhnen. Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. bestimmten Vertragszeit verdient hätte, sowie auf eine Entschädigung bis zu maximal Ersatz dessen, was er bei Einhaltung der Kündigungsfrist oder nach Ablauf der Verlässt der Mitarbeiter die Arbeitsstelle fristlos ohne wichtigen Grund oder tritt er die Bei einer fristlosen Kündigung ohne wichtigen Grund hat der Mitarbeiter Anspruch auf rechts. In allen übrigen Fällen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationen a. während der Schwangerschaft und 6 Wochen nach der Niederkunft; 90 Tage, danach 80 Tage. c. bei unverschuldeter Krankheit oder unverschuldetem Unfall im ersten Anstellungsjahr Wochen vorher und nachher; Zivildienstes, sowie, sofern die Dienstleistung mehr als elf Tage dauert, während vier b. während der Leistung des obligatorischen Militär- oder Schutzdienstes oder Die Anstellungsbehörde kann in Ausnahmefällen in der Höhe bis zu maximal einem hal Die Sperrfristen über die Kündigung zur Unzeit nach der Probezeit sind wirksam: 7 Kündigung zur Unzeit er eine Unterstützungspflicht erfüllt hat. eingetragenen Partner oder den minderjährigen Kindern ausgerichtet, denen gegenüber gemäss Abs., so wird die Entschädigung dem überlebenden Ehegatten, dem Stirbt der Mitarbeiter vor Auszahlung des Anspruchs auf eine Abgangsentschädigung b. die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs nicht möglich ist. teresse der Gemeinde liegt; a. ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird und dies im In ben Jahreslohn eine Entschädigung zusprechen, wenn: 6 Abgangsentschädigung Mitarbeiter die Pensionierung gemäss den Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtung erreicht. Das Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich am letzten Tag des Monats, in dem der 5 Pensionierung Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Anspruch auf eine Invalidenrente. Bei der Zuspre chung einer Teilinvalidenrente ist das Arbeitsverhältnis neu festzulegen. 4 Arbeitsunfähigkeit infolge Invalidität einbarung aufgelöst werden. Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen durch schriftliche Ver Personalreglement Seite 7

8 und Verhalten ausspricht, In der Regel wird dies bei wichtigen Ereignissen (bspw. und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken. Auf Verlangen des betroffenen Mitarbeiters hat sich das Zeugnis auf Angaben über Art über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung Der Mitarbeiter kann während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis ausspricht. Stellenwechsel des Vorgesetzten oder der Vorgesetzten) auf Verlangen ausgestellt. Der Mitarbeiter erhält bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis, das sich 8 Arbeitszeugnis teilweisen Kostentragung verbunden werden. Verpflichtung zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder die Pflicht zur ganzen bzw. Mit der Bewilligung von Fort- und Weiterbildung kann vom Gemeinderat eine befristete Arbeitsverpflichtung und Kostentragung Die Gemeinde fördert die Weiterbildung im Rahmen ihrer Bedürfnisse. Die Weiterbildung schafft keinen Anspruch auf Änderung des Arbeitsvertrags. befähigen, künftig eine neue Funktion oder einen neuen Beruf auszuüben. Fortbildung ist die berufsbegleitende Fortsetzung der Ausbildung. Unter Weiterbildung sind alle Massnahmen zu verstehen, die einen Mitarbeiter Die Gemeinde fördert die Fortbildung im Rahmen der Tätigkeit der Mitarbeiter. Weiterbildung auch angeordnet werden. Die Mitarbeiter sind zur Fortbildung verpflichtet. Diese kann von der vorgesetzten Stelle Arbeit gestellt werden, zu genügen. Sie schafft keinen Anspruch auf Beförderung. Sie soll die Mitarbeiter befähigen, den ständig wechselnden Anforderungen, die an ihre 0 Fortbildung Rahmen einer Tätigkeit bei der Gemeinde. Ausbildung umfasst alle grundlegenden Massnahmen zur Erlernung eines Berufes im 9 Ausbildung. Rechte C. Rechte und Pflichten Personaireglement Seite 8

9 Die Bewilligung darf nur verweigert werden, wenn: 3 Mitarbeitergespräch 4 Erwerbstätigkeit ausserhalb des Arbeitsverhältnisses willigung des Gemeindepräsidiums und des Gemeindeverwalters. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausserhalb des Arbeitsverhältnisses bedarf der Be Mitarbeitergespräch zu führen. Die Mitarbeiter haben Anspruch, mit dem Vorgesetzten mindestens einmal pro Jahr ein nachträglich voll, teilweise oder nicht übernehmen. Verfahrens voll oder teilweise Ersatz für seine Leistungen fordern bzw. diese Die Gemeinde kann von dem betroffenen Mitarbeiter je nach Ergebnis des gerichtlichen Der Gemeinderat entscheidet über Art und Umfang des Rechtsschutzes. Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei der Gemeinde gerichtlich vorzugehen, können bei der Gemeinde um Rechtsschutz ersuchen. Mitarbeiter, die sich veranlasst sehen, gegen jemanden wegen Vorkommnissen im angehoben wird. Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Gemeinde ein gerichtliches Verfahren 7 Rechtsschutz kein Nachteil erwachsen. Den Mitarbeitern darf wegen der ordnungsgemässen Ausübung des Mitspracherechts dieses Recht durch die Personalverbände oder persönlich wahr. 6 Mitspracherecht Kurzabsenz von jährlich maximal 0 Arbeitstagen gewährt werden. Für die Ausübung eines öffentlichen Amts kann durch den Gemeinderat eine bezahlte beim Gemeinderat vorgängig eine Bewilligung einzuholen. Beabsichtigt ein Mitarbeiter sich für ein öffentliches Amt zur Verfügung zu stellen, hat er Die Mitarbeiter haben ein Mitspracherecht in allen sie betreffenden Fragen. Sie nehmen Die Gemeinde gewährt Mitarbeitern Rechtsschutz, wenn gegen sie von Dritten im 5 Öffentliche Ämter meinde zuwiderläuft. b. die Erwerbstätigkeit ausserhalb des Arbeitsverhältnisses den Interessen der Ge einträchtigt; a. die Erwerbstätigkeit ausserhalb des Arbeitsverhältnisses die Aufgabenerfüllung be Personalreglement Seite 9

10 8 Arbeitsleistung und Sorgfaltspflicht 9 Pflicht zu ausserordentlichem Einsatz dabei die Interessen der Gemeinde zu wahren. Sie haben die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft und effizient auszuführen und Die Mitarbeiter sind zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet. II. Pflichten vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Der Gemeindeverwalter bestimmt den Vertrauens-arzt oder die Vertrauensärztin. Der Mitarbeiter kann in begründeten Fällen verpflichtet werden, sich einer 34 Vertrauensärztliche Untersuchung b. aus andern Gründen befangen sein könnten. a. in der Sache ein persönliches Interesse haben; oder treten in den Ausstand, wenn sie: Mitarbeiter, die eine Verfügung oder einen Entscheid zu treffen oder vorzubereiten haben, 33 Ausstandspflicht Diese Verpflichtung bleibt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Natur nach oder gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. 3 Schweigepflicht Wert. Von diesem Verbot ausgenommen ist die Annahme von Geschenken von geringem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, für sich oder andere zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. Dem Mitarbeiter ist es verboten, Geschenke oder andere Vorteile, die im Der Mitarbeiter ist zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten verpflichtet, die ihrer 3 Ablehnung von Vorteilen Aufgaben gemäss Arbeitsvertrag gehört. Arbeit zu übernehmen, auch wenn eine solche nicht zu ihren oder seinen unmittelbaren Der Mitarbeiter kann im Rahmen der Zumutbarkeit verpflichtet werden, vorübergehend eine 30 Vorübergehende Zuweisung anderer Arbeit Arbeitsanfall erfordert. oder vereinbarte Arbeitszeit hinaus in Anspruch genommen werden, wenn es der Der Mitarbeiter kann im Rahmen der Zumutbarkeit vorübergehend über die ordentliche Personaireglement Seite 0

11 36 Einreihungsplan für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Mitarbeiter haben bei vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung Anspruch auf gleichen Lohn 35 Lohngleichheit Lohnsystem D. Lohn und andere geldwerte Leistungen für die Funktion vorgesehene Lohnklasse eingereiht. Sobald die formellen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird der Mitarbeiter in die festgelegt werden, als es für die betreffende Funktion vorgesehen ist. Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses nicht erfüllt, kanndie Lohnklasse tiefer Sind die zur Ausübung der Funktion gestellten formellen Ausbildungsanforderungen zum Stellenbeschreibung. 39 Einreihung in eine Lohnklasse Personaldekrets. Die Einreihung orientiert sich nach Möglichkeit an den Bestimmungen des kantonalen Lohnklasse ein und weist ihm eine Anlauf- oder Erfahrungsstufe zu. 38 Einreihungskompetenz Die Entlöhnung richtet sich nach den Lohntabellen 05 des Kantons Basel-Landschaft. Die Beträge sind Jahreslöhne bei vollem Beschäftigungsgrad. ) Jede Lohnklasse gliedert sich in drei Anlaufstufen und 7 Erfahrungsstufen. 37 Lohnklassen anwendbar ist, gilt der Einreihungsplan des kantonalen Personaldekrets als Richtlinie. Für eine neu geschaffene Funktion, bei welchen der Einreihungsplan im Anhang nicht Der Einreihungsplan listet die einzelnen Funktionen und Lohnklassen auf. ments. Der Einreihungsplan bildet als Anhang einen integrierenden Bestandteil dieses Regle Für die Einreihung der Funktionen stehen 8 Lohnklassen zur Verfügung. Die Anste]lungsbehörde reiht auf Antrag des Verwalters jeden Mitarbeiter in eine Die Einreihung in eine Lohnklasse basiert auf dem Einreihungsplan und der Personaireglement Seite

12 . Januar. Bei der Zuweisung einer Anlauf- oder Erfahrungsstufe ist der beruflich wie auch der aus Die Zuweisung einer Anlaufstufe kann nur erfolgen, wenn ein Mitarbeiter die an seine Bei guter Leistung erfolgt der Anstieg in den Anlauf- oder Erfahrungsstufen jährlich per Funktion gestellten Anforderungen in Bezug auf die Erfahrung noch nicht erfüllt. serberuflich erworbenen Erfahrung angemessen Rechnung zu tragen. 40 Zuweisung einer Anlauf- oder Erfahrungsstufe 4 Ordentlicher Stufenanstieg Teilzeitarbeitenden wird der Lohn im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad ausgerichtet. 46 Teilzeitarbeit Lohnzahlung ausbezahlt. 45 Ausrichtung des Lohns bei Krankheit und Unfall vorbehalten. verhältnisses und erlischt am Tag seiner Beendigung. 44 Lohnanspruch Anpassung der Lohnklasseneinreihung und der Erfahrungsstufenzuweisung. Ändert die Funktion eines Mitarbeiters, erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls 43 Funktionsänderung der Anstellungsbehörde nicht gewährt. In schweren Fällen ist eine Rückstufung der Erfahrungsstufe möglich. Beschluss der Anstellungsbehörde beschleunigt erfolgen. 4 Beschleunigter oder nicht gewährter Stufenanstieg derjahr als anrechenbares Erfahrungsjahr. Beginnt ein Arbeitsverhältnis vor dem. Juli eines Jahres, gilt das betreffende Kalen Bei nachgewiesener ausserordentlich guter Leistung kann der Stufenanstieg durch Bei nachgewiesener ungenügender Leistung wird der Stufenanstieg durch Beschluss Der Anspruch auf Lohn entsteht mit dem vertraglich vereinbarten Beginn des Arbeits Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleiben die Bestimmungen der Lohnzahlung Je ein Dreizehntel des Jahreslohns wird in der Regel am 5. jeden Monats bezahlt. Der 3. Monatslohn wird im Dezember bzw. bei Austritt anteilsmässig mit der letzten Nr. 0M4.00 Personaireglement Seite

13 48 Persönliche Zulage rungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen. Der Anspruch auf Ausrichtung von Familienzulagen (Kinder- und Ausbi]dungszulagen) und die Höhe der monatlichen Familienzulagen richten sich nach dem kantonalen Einfüh 47 Famihenzulagen Arbeitsleistungen II. Zulagen, Prämien, Auslagen und Spesen sowie Abgeltung von besonderen Gemeinderat regelt diese in der Personalverordnung. Dem Mitarbeiter wird für den Bereitschaftsdienst eine Entschädigung gewährt. Der 5 Besondere Entschädigungen Der Gemeinderat regelt die Abgeltung von Auslagen, Vergünstigungen und Spesen sowie von besonderen Arbeitsleistungen in der Personalverordnung. 5 Abgeltung von Auslagen uns Spesen sowie von besonderen Arbeitsleistungen in Ferien umgewandelt werden. Die Treueprämie kann auf Gesuch hin nach betrieblicher Möglichkeit ganz oder teilweise geleisteten Arbeitsjahre. Lehr- und Praktikumszeit werden nicht mitgezählt. grad der angerechneten Arbeitsjahre. Für die Berechnung zählen die auf der Gemeinde Der Umfang der Treueprämie richtet sich nach dem durchschnittlichen Beschäftigungs b. 5 Arbeitsjahren CHF 000 d. 5 Arbeitsjahren CHF c. 0 Arbeitsjahren CHF a. 0 Arbeitsjahren CHF 500 e. 30, 35, 40 und 45 Arbeitsjahren CHF Treueprämie Die Prämien müssen vom Gemeinderat bewilligt werden. eine einmalige Prämie zugesprochen werden. Zur Belohnung einmaliger, besonders qualifizierter Leistungen kann einer Einzelperson Die Treueprämie beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung nach 49 Leistungsprämie Beschluss der Anstellungsbehörde ihm eine einmalige oder befristete Zulage von bis zu Zur Gewinnung oder Erhaltung eines besonders qualifizierten Mitarbeiters kann durch 0 % des Jahreslohnes zugesprochen werden. Personaireglement Seite 3

14 54 Krankheit und Unfall III. Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung nach den Bestimmungen des kantonalen Personaldekrets. Die Verwirkung vermögensrechtlicher Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis richtet sich 53 Verwirkung kann der Gemeinderat die Lohnfortzahlung entsprechend reduzieren. gesetz über die Unfallversicherung vom (UVG) gekürzt oder nicht erbracht, so f. Verweigerung der Abtretung von Ansprüchen gegen Dritte. a. absichtlichem Herbeiführen einer Arbeitsunfähigkeit; e. Nichtbefolgen der Melde- und Auskunftspflicht; d. selbst zu verantwortender ungünstiger Beeinflussung des Heilungsverlaufs; b. pflichtwidrigem Verhalten während der gemeldeten Arbeitsunfähigkeit; c. absichtlich verspätetem Arztbesuch; Zahlung zurückfordern bei: 56 Kürzung der Lohnzahtung bei Krankheit oder Unfall meinde. Entschädigungen und Renten aus Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie aus Kran kentaggeldversicherungen, für welche die Gemeinde Prämien bezahlt hat, falten während der Zeit, in welcher Lohn ausgerichtet wird, bis zur Höhe dieser Lohnzahlung an die Ge 55 Taggeldentschädigungen und Renten die Gemeinde gemäss Abs. oder auf Versicherungsleistungen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf Lohnersatz durch Die Lohnzahlung endet in jedem Falle mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. einer Invalidenrente eingeleitet. verunfallte Mitarbeiter dauernd arbeitsunfähig ist, wird das Verfahren für die Ausrichtung Wird durch ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten festgestellt, dass der erkrankte oder einer Handlung von Drittpersonen einen Unfall, wird in jedem Fall während maximal 730 Tagen der vertraglich vereinbarte Lohn zuzüglich alifälliger Sozialzulagen ausbezahlt. Erleidet ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit durch die Handlung oder Unterlassung Sozialzulagen zu 80% während maximal 640 Tagen pro Fall ausbezahlt. ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und während maximal 90 Tagen pro Fall ausbezahlt. Probezeit der vertraglich vereinbarte Lohn zuzüglich allfälliger Sozialzulagen ab dem Beim unbefristeten Arbeitsverhältnis wird im Falle von Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Ab dem 9lsten Tag wird der vertraglich vereinbarte Lohn zuzüglich aflfälliger Der Gemeinderat kann Lohnzahlungen kürzen, verweigern oder bei bereits erfolgter Werden bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit Versicherungsleistungen gemäss Bundes Personalreglement Seite 4

15 b. für übrigen obligatorischen Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst: % zuzüglich a. für die Rekrutenschule: % zuzüglich Sozialzulagen; Es wird folgender Lohn ausgerichtet: den Schadenersatzleistungen für Lohnausfall den vollen Lohn übersteigen. Haftet ein Dritter für die durch Krankheit und Unfall bedingte Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters, werden die Leistungen der Gemeinde soweit gekürzt, als sie zusammen mit 57 Haftung Dritter 58 Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst Details werden in der Verordnung geregelt. sowie Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub werden die Ferien gekürzt. Die Bei längerdauernder Absenz infolge Krankheit, Unfall, Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst anteilsmässig berechnet. Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahrs, werden die Ferien Mitarbeiter haben Anspruch auf maximal zehn bezahlte Feiertage. 50. Geburtstags auf 7 und im Jahr des 60. Geburtstags auf 30 Arbeitstage. 60 Ferien und Arbeitsfreie Tage F. Ferien und Urlaub Arbeitszeit-modelle in der Personalverordnung. Individuelle und flexible Arbeitsformen sind möglich. Der Gemeinderat regelt die 59 Arbeitszeit E. Arbeitszeit meinde. Der Sold verbleibt bei der dienstleistenden Person. Die Erwerbsausfallentschädigung fällt bis zur Höhe der Lohnfortzahlung an die Ge Die Mitarbeiter haben die festgesetzte Arbeitszeit einzuhalten. Die Sollarbeitszeit beträgt 4 Stunden pro Woche. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage und Ferien. Der Ferienanspruch beträgt 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Er erhöht sich im Jahr des d. für freiwilligen Militär- und Zivilschutzdienst: nach Absprache mit dem Gemeinderat. c. Beförderungsdienst: % zuzüglich Sozialzulagen; Sozialzulagen; Personaireglement Seite 5

16 6 Vaterschaftsurlaub Urlaub gewährt werden. Der Gemeinderat ist zuständig für die Bewilligung des Für die Dauer des unbezahlten Urlaubs wird der Ferienanspruch anteilsmässig gekürzt. gesetzlichen Feiertagen sowie den bezahlten arbeitsfreien Tagen gewährt werden kann. unbezahlten Urlaubs. Urlaub ist bezahlte oder unbezahlte arbeitsfreie Zeit, die zusätzlich zu den Ferien, den Sofern der ordentliche Betrieb sichergestellt ist, kann einem Mitarbeiter unbezahlter 6 Urlaub Berufshaftpflichtversicherung versichert. Die Mitarbeiter werden bei einer anerkannten Vorsorgeeinrichtung für die berufliche Die Mitarbeiter sind nach Massgabe des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung Die Prämien werden vollumfänglich von der Gemeinde übernommen. Die Mitarbeiter sind gegen Schadenersatzforderungen von Dritten durch eine 66 Haftpflichtversicherung geschlossen werden. Die Prämien werden von der Gemeinde übernommen. Zur Absicherung der Lohnfortzahlung kann eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ab 65 Krankentaggeldversicherung Gemeinde übernommen. Unfallversicherung abgeschlossen werden. Die Prämien werden vollumfänglich von der Zur Absicherung der Lohnfortzahlung kann eine Zusatzversicherung zur obligatorischen versichert. (UVG) gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten 64 Unfallversicherung Vorsorge versichert. 63 Berufliche Vorsorge G. Versicherung und Haftung schaftsurlaub von einer Woche gewährt. Dem Vater wird während des ersten Lebensjahres seines Kindes ein bezahlter Vater Personalreglement Seite 6

17 In personairechtlichen Belangen kann der Mitarbeiter nach Ausschöpfung des Dienstwegs Bei einer Anhörung kann der Mitarbeiter eine Person ihres oder seines Vertrauens 67 Dienstweg 68 Anhörung an den Gemeinderat gelangen. H. Rechtspflege am. Januar05 in Kraft. Dieses Reglement bedarf der Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion und tritt 7 Inkrafttreten ben. stehenden früheren Reglemente und vormaligen Beschlüsse des Gemeinderats aufgeho Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglements sind alle mit ihm in Widerspruch 7 Aufhebung des bisherigen Rechts Der Gemeinderat erlässt die Ausführungsbestimmungen in der Personalverordnung. 70 Ausführungsbestimmungen Verlügungen des Gemeinderats können innert 0 Tagen nach Erhalt beim Regierungsrat 69 Rechtsmittel Ist ein sofortiger Entscheid im öffentlichen Interesse notwendig, kann er vorläufig gefällt mit Beschwerde angefochten werden.. Ausführungs- und Schlussbestimmungen beiziehen. werden. Die Anhörung ist sobald wie möglich nachzuholen. Personaireglement Seite 7

18 Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom. Juni 04 Beat Fankhauser Christian Friedli Der Präsident Der Gemeindeverwalter Im Namen der Gemeindeversammlung Einwohnergemeinde Duggingen Genehmigt von der Finanz- und Kirchendirektion am Beat Fankhauser Christian Friedli Der Präsident Der Geme verwalter Im Namen der Gemeindeversammlung Einwohnergemeinde Duggingen Inkrafttreten per ) Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom Genehmigt von der Finanz- und Kirchendirektion am Personaireglement Seite 8

19 7 Allgemeine Führungsfunktion Gemeindeverwalter El 0 Personaireglement Anhang Einreihungsplan gemäss 36 des Personalreglements Umschriebene Modeilfunktionen nicht umschriebene Modeilfunktionen Modellfunktionsbezeichnung BL Funktionen Ode Duggingen Lohnklassen 0 Administrative Angestellte 0 Administrative Angestellte Kanzlei/Bausekretariat Sachbearbeitung (mba*) Finanzverwalter/ CV Stv 0V Assistenz / GR Sekretariat SB Steuerveranlagungen Sachbearbeitung (wiss.**) Bauverwalter L D L 0 Betriebsangestellte 0 Handwerklich-Technische Aushilfen Reinigungsmitarbeiter/innen Werkhofangestellte Werkhofleiter [] D 0 Hauswart / Brunnmeister * ** mit besonderen Aufgaben wissenschaftlich

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