Informationsblatt. Dichtung für Leitungen.

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1 Seite Nr / 07 ABSCHNITT Handhabung Toxikologische und Lagerung / >> / >> Informationsblatt 7.2. enthält Fällt Bedingungen chemische keine für zur Beurteilung Einstufungskriterien Gesundheit sicheren Lagerung o darin Umwelt enthaltenen ser gefährliche Gefahrenklasse Berücksichtigung Gemisch Substanzen und Stoffe von in vorgenommen. Unverträglichkeiten Mengen, welche Erklärung er Vorhandensein erforlich machen würden. In Übereinstimmung mit Anhang II REACH-Verordnung 2015/830 Aufbewahrung REPRODUKTIONSTOXIZITÄT nur in Originalbehältern. Es ist an einem kühlen und gut belüfteten Ort aufzubewahren, von Wärmeqüllen, freier Flamme, ABSCHNITT Funken und anen Stabilität Sonstige Zündquellen fernzuhalten. zum und Reaktivität Transport Die Gebinden sind von ggf. unverträglichen Werkstoffen fernzuhalten, wobei auf den ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Abschnitt Fällt Das Reaktivität Produkt 10 Bezug ist Einstufungskriterien zu gefährlich, nehmen ist. gemäß ser den geltenden Gefahrenklasse Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf 4.1. ABSCHNITT ERKLÄRUNG: Beschreibung Bahn (RID), 1. auf Bezeichnung dem Erste-Hilfe-Maßnahmen Seeweg (IMDG des Code) Stoffs und mit Flugzeug beziehungsweise (IATA). des Gemischs und des Unternehmens Lagerklasse SPEZIFISCHE - ADR: besonen Europäisches TRGS ZIELORGAN Reaktionsgefahren 510 Übereinkommen (Deutschland): - TOXIZITÄT mit über anen BEI Straßenbeförung EINMALIGER Stoffen 10 EXPOSITION gefährlicher den normalen Güter Einsatzbedingungen Produktidentifikator Not - CAS UN-Nummer specifically NUMBER: necessary. Nummer des Observance Chemical of Abstract good industrial Servicehygiene is recommended Fällt - CE50: Spezifische Chemische Bei 50% Endanwendungen Stabilität Einstufungskriterien dem Versuch ausgesetzen ser Gefahrenklasse Bevölkerung wirkungsvolle Konzentration Kode: Z Nicht - CE Wichtigste NUMBER: anwendbar akute ESIS-Identifikationsnummer und verzögert auftretende (Europäische Symptome Ablage und Wirkungen existieren Stoffe) Bezeichnung Folgen Das SPEZIFISCHE Produkt Sie ist Produktanweisungen ZIELORGAN normalen - TOXIZITÄT Verarbeitungsspecficate BEI WIERHOLTER auf dem DATARING - CLP: EG-Verordnung 1272/2008 und Lagerbedingungen Etikett o EXPOSITION in stabil. dem Informationsdokument. Beachten Sie auch Informationen zur Fälle sicheren - DNEL: Ordnungsgemäße von Abgeleitetes, Verwendung, Gesundheitsschäden wirkungsloses UN-Versandbezeichnung wenn Sie durch ses Niveau das Sicherheitsdatenblatt Produkt sind bekannt. anbringen Fällt Relevante Möglichkeit identifizierte gefährlicher Einstufungskriterien Verwendungen Reaktionen ser des Gefahrenklasse Stoffs o Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird - EmS: Emergency Schedule 4.3. ABSCHNITT Nicht - GHS: Hinweise anwendbar Global auf harmonisiertes ärztliche Soforthilfe o Spezialbehandlung 8. Begrenzung System zum und Einstufung Überwachung und Kennzeichnung Exposition/Persönliche von Chemicalien Beschreibung/Verwendung Schutzausrüstungen Unter ASPIRATIONSGEFAHR Dichtung für Leitungen. - IATA normalen DGR: Regelung Einsatz- zur und Beförung Lagerbedingungen gefährlicher sind Güter keine des gefährlichen Internationalen Reaktionen Luftbeförungsverbandes abzusehen Folgen - IC50: Zu Transportgefahrenklassen überwachende Immobilisierungskonzentration Sie den Anweisungen, Parameter Ihr Arzt bei 50% Ihnen gegeben dem Versuch hat. halten gehenden Sie Sicherheitskarte Bevölkerung o annfalls, das Etikett. Erkannte Fällt Zu vermeidende Anwendungsgebiete Einstufungskriterien Bedingungen ser Gefahrenklasse Industrielle Gewerbliche Verbraucher - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code Klebemittel - - Nicht - IMO: anwendbar International Maritime Organization ABSCHNITT Abgeratenene Anwendungsgebiete 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung ABSCHNITT - INX besone. NUMBER: 12. Die Identifikationsnummer Umweltbezogene übliche Vorsicht bei im chemischen Anhang VI Produkten zu CLP ist allerdings zu wahren. Eine ane Verwendung als identifiziert LC50: Löschmittel Begrenzung Verpackungsgruppe Tödliche und Konzentration Überwachung 50% Exposition Gemäß - LD50: Unverträgliche Tödliche vernünftigen Dosis Materialien Arbeitsabläufen 50% verwenden und darauf achten, dass das Produkt in Umwelt gerät. Die dazu zuständigen 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Nicht GEEIGNETE Beim Behörden - OEL: Umgang anwendbar berufsbedinger benachrichtigen, LÖSCHMITTEL mit Chemikalien Aussetzungsgrad sofern sind das Produkt üblichen in Sicherheitsmaßnahmen Wasserläufe o eingedrungen einzuhalten. ist o wenn das Produkt den Boden o Vegetation Die HANDSCHUTZ verseucht - PBT: Löschmittel Persistent hat. sind bioakkumulierend üblichen: Kohlenstoffdioxid, und giftig nach REACH Firmenname Schaum,Pulver- Datacol orion chimica s.r.l. di und pinton Wassernebel. chiara NICHT Nicht - PEC: Umweltgefahren erforlich. voraussehbare GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Umweltkonzentration Adresse Strada Regionale, Kein HAUTSCHUTZ - PEL Gefährliche Toxizität Besones. - voraussehbares Zersetzungsprodukte Aussetzungsniveau Standort und Land San Bonifacio (Verona) Nicht - PNEC: erforlich. anwendbar voraussehbare wirkungslose Konzentration Italia 5.2. AUGENSCHUTZ - REACH: Besone EG-Verordnung vom Stoff o 1907/2006 Gemisch ausgehende Tel. Gefahren Nicht - RID: Besone erforlich. Verordnung Vorsichtsmaßnahmen zur internationalen Eisenbahnbeförung für den Verwen gefährlicher Güter Fax GEFAHREN ATEMSCHUTZ - TLV: Schwellengrenzwert ABSCHNITT sachkundigen INFOLGE R AUSSETZUNG BEI BRAND Das Einatmen erforlich, 11. wenn Toxikologische Person, Nicht - TVL Persistenz anwendbar CEILING: und se Verbrennungsprodukte Abbaubarkeit Konzentration das chemische darf Risiko bei ist zu vermeiden. Arbeitsaussetzung ans beurteilt worden niemals ist. überschritten werden. für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist info@datacol.com NACHPRÜFUNGEN - TWA STEL: zu kurzfristige toxikologischen R Aussetzungsgrenze UMWELTAUSSETZUNG. Wirkungen Die - TWA: Hinweise Massengutbeförung Emissionen mittelfristige für aus Brandbekämpfung gewogene Herstellverfahren, gemäß Aussetzungsgrenze Anhang einschl. II er des MARPOL-Übereinkommens aus Belüftungsgeräten, sollten und auf gemäß Einhaltung IBC-Code Umweltschutzvorschriften geprüft 1.4. Notrufnummer werden. Metabolismus, - VOC: flüchtige Toxikokinetik, organische Verbindung Wirkungsmechanismus und weitere Informationen ALLGEMEINE - vpvp: sehr persistent ANGABEN zutreffend. und sehr bioakkumulierend nach REACH Für dringende Information wenden Sie sich an <Geben Sie einen Wert> Die - WGK: Bioakkumulationspotenzial Behälter Wassergefährdungsklassen. sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen Substanzen zu verhinn. Eine komplette Brandschutzkleidung ist stets zu tragen. Löschwasser, in Abwasserleitungen ABSCHNITT ABSCHNITT gelangen dürfen, 9. sind Physikalische aufzunehmen. und chemische Eigenschaften zu wahrscheinlichen Mögliche Rechtsvorschriften expositionswegen Gefahren Das zum Löschen verwendete Wasser und Brandrückstände sind gemäß den gültigen Bestimmungen ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: aufzunehmen PERSÖNLICHE 1. Einstufung Verordnung des Vorschriften zu (EG) Stoffs SCHUTZAUSRÜSTUNG zu grundlegenden 1907/2006 o Gemischs Sicherheit, des Gesundheits- Europäischen physikalischen und Umweltschutz/spezifische und chemischen (REACH) Eigenschaften Rechtsvorschriften für den Stoff o das Gemisch Normale Verordnung Mobilität Feuerbekämpfungskleidungstücke, im (EG) Boden 1272/2008 des Europäischen z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät (CLP) mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz Das Physikalischer Seveso-Kategorie (EN469), Verzögert 3. Verordnung Produkt ist Feuerbekämpfungshandschuhe und sofort gemäß Zustand - Richtlinie 790/2009 den Vorschriften auftretende 2012/18/EU: des wirkungen Europäischen nach (EN sowie 659) Verordnung chronische und zähflüssige Feuerwehrstiefel (I wirkungen Atp. (EG) Flüssigkeit CLP) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änungen und Anpassungen) als nach (HO A kurzer 29 bzw. o A30). lang anhalten exposition Farbe 4. Verordnung gefährlich eingestuft. 2015/830 des Europäischen gelb Geruch Einschränkungen 5. Verordnung zu 286/2011 dem Produkt des Europäischen bzw. den Stoffen gemäß charakteristisch dem (II Atp. Anhang CLP) XVII Verordnung (EG) 1907/2006 ABSCHNITT Gefahreinstufung 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Geruchsschwelle 6. Verordnung und 618/2012 Gefahrangabe: des Europäischen -- (III Atp. CLP) Freisetzung ph-wert Wechselwirkungen 7. Verordnung Ergebnisse PBT- 487/2013 und des vpvb-beurteilung Europäischen Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen (IV Atp. CLP) und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schmelzpunkt Stoffe 8. Verordnung gemäß Candidate / Gefrierpunkt 944/2013 List (Art. des Europäischen 59 REACH) (V Atp. CLP) 2.2. Siedebeginn Aufgrund Bei Aufgrund 9. Kennzeichnungselemente Verordnung Vorhandensein vorliegenden vorliegenden 605/2014 enthãlt das Produkt von schwebenden des Europäischen enthãlt Dämpfen das o Produkt keine PBT- bzw. vpvb-stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Staubpartikeln keine (VI SVHC-Stoffen Atp. CLP) ist ein Atemschutz in Gehaltsprozenten zu tragen. Diese größer Anweisungen als 0,1%. gelten sowohl für Siedebereich 10. Verordnung 2015/1221 des Europäischen Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. (VII Atp. CLP) Gefahrenpiktogramme: Flammpunkt Genehmigungspflichtige AKUTE 11. Ane Verordnung TOXIZITÄT schädliche 2016/918 Wirkungen Stoffe des -- (Anhang Europäischen XIV REACH) > 100 C (VIII Atp. CLP) 6.2. Verdampfungsgeschwindigkeit 12. Verordnung 2016/1179 (IX Atp. CLP) Umweltschutzmaßnahmen Signalwörter: Entzündbarkeit Fällt 13. Verordnung von Einstufungskriterien Feststoffen 2017/776 (X und Atp. -- Gasen CLP) ser Gefahrenklasse anwendbar Untere Ausfuhrnotifikationspflichtige Es ist zu Entzündungsgrenze verhinn, dass das Stoffe Produkt (EG)-Verordnung in Abwässer, Oberflächenwasser, 649/2012: Gefahrenhinweise: Grundwasser eindringt. ABSCHNITT Obere ÄTZ- - The / Merck REIZWIRKUNG Entzündungsgrenze Index. - 10th 13. Hinweise AUF Edition -- DIE HAUT zur Entsorgung 6.3. Untere - Handling Methoden Explosionsgrenze Chemical Safety und Material für Rückhaltung und Reinigung Sicherheitshinweise: Obere Rotterdamer Fällt - INRS Verfahren Explosionsgrenze - Fiche Übereinkommen-pflichtige Toxicologique Abfallbehandlung Einstufungskriterien (toxicological -- ser Stoffe: sheet) Gefahrenklasse Dampfdruck - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology Eindämmung mit Erde o trägem Material. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlen entsorgen. Die Dampfdichte Entsorgung SCHWERE Wie - N.I. Sax verwenden, - Dangerous von AUGENSCHÄDIGUNG verseuchtem falls properties möglich. of Material Reine / Industrial -REIZUNG muss Produktrückstände Materials-7, gemäß den 1989 Vorschriften sind Edition als gefährlicher Punkt 13 erfolgen. Sonabfall zu betrachten. Relative Stockholmer Die - Webseite Beseitigung Dichte IFA Übereinkommen-pflichtige GESTIS muss einem für Abfallwirtschaft Stoffe: zugelassenen 1,05 Unternehmen Berücksichtigung Landes- und ggf. lokalen 6.4. Loeslichkeit Fällt Bestimmungen - Webseite Verweis ECHA-Agentur auf ane anvertraut Einstufungskriterien Abschnitte werden. ser Gefahrenklasse unmischbar mit Wasser Verteilungskoeffizient: KONTAMINIERTES - Dieses Datenbank Produkt für liegt SDB-Vorlagen VERPACKUNGSMATERIAL N-Oktylalkohol/Wasser für chemische Gefahrkennzeichnung Stoffe - Gesundheitsministerium gemäß (EG) 1272/2008 und (CLP) Istituto und Superiore nachfolgenden di Sanità Änungen (Italien) und Anpassungen. Selbstentzündungstemperatur Vorsorgesuchungen Eventuelle SENSIBILISIERUNG Kontaminiertes Verpackungsmaterial zum R persönlichen ATEMWEGE/HAUT muss Schutz und Wieverwertung Entsorgung o sind Beseitigung den Abschnitten gemäß den 8 Landesvorschriften und 13 aufgeführt. für Abfallwirtschaft 2.3. Sonstige Gefahren Zersetzungstemperatur zugeführt werden. Viskositaet Fällt Erläuterung für den Einstufungskriterien Benutzer: ser Gefahrenklasse mpas (Brookfield 6/20) ABSCHNITT Explosive Klassifizierung Aufgrund in ser Eigenschaften Karte vorliegenden für 7. Wassergefährdung vorhandenen Handhabung Informationen enthãlt das in und Deutschland Lagerung gründen Produkt (AwSV, sich keine anwendbar auf PBTvom 18. Kenntnisse, bzw. vpvb-stoffen April 2017) bei in uns, Gehaltsprozenten am Datum letzten größer Version, als 0,1%. verfügbar sind. Oxirende WGK KEIMZELL-MUTAGENITÄT Europäische Der Benutzer 1: Schwach Eigenschaften Abfallcodes muß wassergefährdend sich über für Produkte Tauglichkeit und leere und Verpackungen Vollständigkeit anwendbar Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/ zu Bestandteilen 7.1. Selbstbewertung 08 vergewissern. Schutzmaßnahmen ABFÄLLE aufgrund AUS zur Anlage HERSTELLUNG, sicheren 3 Handhabung ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, Fällt LACKE, Man Sonstige Stoffe darf ), ses Dokument KLEBSTOFFEN, Einstufungskriterien als DICHTMASSEN Garantie ser von Gefahrenklasse keiner UND spezifischen DRUCKFARBEN Eigenschaft des Produktes interpretieren Produkthandhabung 08 Weil Stoffsicherheitsbeurteilung Gebrauch - Abfälle aus des erst HZVA Produktes nach von Durchlesen Klebstoffen direkt aller und von anen Dichtmassen uns kontrolliert Abschnitte (einschliesslich wird, ses hat Sicherheitsblattes. Benutzer wasserabweisen Pflicht, Produktstreuung Materialien) eigener in Verantwortung, Umwelt ist Gesetze vorzubeugen. KARZINOGENITÄT 08 und Das 04 Produkt 10 geltenden - Klebstoff- ist Essen, gemäß Vorschriften, und Trinken, den Dichtmassenabfälle Vorschriften Rauchen im Bereich sind nach bei mit Hygiene dem Ausnahme Verordnung Produkteinsatz und jenigen, Sicherheit, 1272/2008 verboten. zu beachten. (CLP) (und 09 Für fallen nachfolgenden korrekten Änungen Gebrauch wird und Anpassungen) gehaftet. Das mit Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden.

2 Seite Nr. 2 / 7 enthält keine für Gesundheit o Umwelt gefährliche Substanzen in Mengen, welche Erklärung er Vorhandensein erforlich machen würden. ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung Erste-Hilfe-Maßnahmen Not specifically necessary. Observance of good industrial hygiene is recommended Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Fälle von Gesundheitsschäden durch das Produkt sind bekannt Hinweise auf ärztliche Soforthilfe o Spezialbehandlung Folgen Sie den Anweisungen, Ihr Arzt Ihnen gegeben hat. halten Sie Sicherheitskarte o annfalls, das Etikett. ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Die Löschmittel sind üblichen: Kohlenstoffdioxid, Schaum,Pulver- und Wassernebel. NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Kein Besones Besone vom Stoff o Gemisch ausgehende Gefahren GEFAHREN INFOLGE R AUSSETZUNG BEI BRAND Das Einatmen Verbrennungsprodukte ist zu vermeiden Hinweise für Brandbekämpfung ALLGEMEINE ANGABEN Die Behälter sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen Substanzen zu verhinn. Eine komplette Brandschutzkleidung ist stets zu tragen. Löschwasser, in Abwasserleitungen gelangen dürfen, sind aufzunehmen. Das zum Löschen verwendete Wasser und Brandrückstände sind gemäß den gültigen Bestimmungen aufzunehmen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz (EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen o Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. Diese Anweisungen gelten sowohl für Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe Umweltschutzmaßnahmen Es ist zu verhinn, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Eindämmung mit Erde o trägem Material. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlen entsorgen. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften Punkt 13 erfolgen Verweis auf ane Abschnitte Eventuelle zum persönlichen Schutz und Entsorgung sind den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Produkthandhabung erst nach Durchlesen aller anen Abschnitte ses Sicherheitsblattes. Produktstreuung in Umwelt ist vorzubeugen. Essen, Trinken, Rauchen sind bei dem Produkteinsatz verboten.

3 Seite Nr. 3 / 7 ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung... / >> 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Aufbewahrung nur in Originalbehältern. Es ist an einem kühlen und gut belüfteten Ort aufzubewahren, von Wärmeqüllen, freier Flamme, Funken und anen Zündquellen fernzuhalten. Die Gebinden sind von ggf. unverträglichen Werkstoffen fernzuhalten, wobei auf den Abschnitt 10 Bezug zu nehmen ist. Lagerklasse TRGS 510 (Deutschland): Spezifische Endanwendungen Folgen Sie Produktanweisungen specficate auf dem Etikett o in dem Informationsdokument. Beachten Sie auch Informationen zur sicheren Verwendung, wenn Sie ses Sicherheitsdatenblatt anbringen. ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.2. Begrenzung und Überwachung Exposition Beim Umgang mit Chemikalien sind üblichen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. HANDSCHUTZ Nicht erforlich. HAUTSCHUTZ Nicht erforlich. AUGENSCHUTZ Nicht erforlich. ATEMSCHUTZ Nicht erforlich, wenn das chemische Risiko ans beurteilt worden ist. NACHPRÜFUNGEN R UMWELTAUSSETZUNG. Die Emissionen aus Herstellverfahren, einschl. er aus Belüftungsgeräten, sollten auf Einhaltung Umweltschutzvorschriften geprüft werden. ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Physikalischer Zustand zähflüssige Flüssigkeit Farbe gelb Geruch charakteristisch Geruchsschwelle ph-wert Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Siedebeginn Siedebereich Flammpunkt > 100 C Verdampfungsgeschwindigkeit Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen anwendbar Untere Entzündungsgrenze Obere Entzündungsgrenze Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck Dampfdichte Relative Dichte 1,05 Loeslichkeit unmischbar mit Wasser Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Viskositaet mpas (Brookfield 6/20) Explosive Eigenschaften anwendbar Oxirende Eigenschaften anwendbar 9.2. Sonstige

4 Seite Nr. 4 / 7 ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität Reaktivität besonen Reaktionsgefahren mit anen Stoffen den normalen Einsatzbedingungen Chemische Stabilität Das Produkt ist normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen abzusehen Zu vermeidende Bedingungen besone. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren Unverträgliche Materialien Gefährliche Zersetzungsprodukte ABSCHNITT 11. Toxikologische zu toxikologischen Wirkungen Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen zu wahrscheinlichen expositionswegen Verzögert und sofort auftretende wirkungen sowie chronische wirkungen nach kurzer o lang anhalten exposition Wechselwirkungen AKUTE TOXIZITÄT Fällt Einstufungskriterien ser Gefahrenklasse ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT Fällt Einstufungskriterien ser Gefahrenklasse SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG Fällt Einstufungskriterien ser Gefahrenklasse SENSIBILISIERUNG R ATEMWEGE/HAUT Fällt Einstufungskriterien ser Gefahrenklasse KEIMZELL-MUTAGENITÄT Fällt Einstufungskriterien ser Gefahrenklasse KARZINOGENITÄT

5 Seite Nr. 5 / 7 ABSCHNITT 11. Toxikologische... / >> Fällt Einstufungskriterien ser Gefahrenklasse REPRODUKTIONSTOXIZITÄT Fällt Einstufungskriterien ser Gefahrenklasse SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION Fällt Einstufungskriterien ser Gefahrenklasse SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIERHOLTER EXPOSITION Fällt Einstufungskriterien ser Gefahrenklasse ASPIRATIONSGEFAHR Fällt Einstufungskriterien ser Gefahrenklasse ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Gemäß vernünftigen Arbeitsabläufen verwenden und darauf achten, dass das Produkt in Umwelt gerät. Die dazu zuständigen Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe o eingedrungen ist o wenn das Produkt den Boden o Vegetation verseucht hat Toxizität Persistenz und Abbaubarkeit Bioakkumulationspotenzial Mobilität im Boden Ergebnisse PBT- und vpvb-beurteilung Aufgrund vorliegenden enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vpvb-stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1% Ane schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung Verfahren Abfallbehandlung Wie verwenden, falls möglich. Reine Produktrückstände sind als gefährlicher Sonabfall zu betrachten. Die Beseitigung muss einem für Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen Berücksichtigung Landes- und ggf. lokalen Bestimmungen anvertraut werden. KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss Wieverwertung o Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für Abfallwirtschaft zugeführt werden. Europäische Abfallcodes für Produkte und leere Verpackungen ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, ), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschliesslich wasserabweisen Materialien) Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme jenigen, fallen

6 Seite Nr. 6 / 7 ABSCHNITT 14. zum Transport Das Produkt ist gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA) UN-Nummer Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe Umweltgefahren Besone Vorsichtsmaßnahmen für den Verwen Massengutbeförung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code zutreffend. ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff o das Gemisch Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) Aufgrund vorliegenden enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: Rotterdamer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: Stockholmer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: Vorsorgesuchungen Klassifizierung für Wassergefährdung in Deutschland (AwSV, vom 18. April 2017) WGK 1: Schwach wassergefährdend Selbstbewertung aufgrund Anlage Stoffsicherheitsbeurteilung

7 Seite Nr. 7 / 7 chemische Beurteilung darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen. ABSCHNITT 16. Sonstige ERKLÄRUNG: - ADR: Europäisches Übereinkommen über Straßenbeförung gefährlicher Güter - CAS NUMBER: Nummer des Chemical Abstract Service - CE50: Bei 50% dem Versuch ausgesetzen Bevölkerung wirkungsvolle Konzentration - CE NUMBER: ESIS-Identifikationsnummer (Europäische Ablage existieren Stoffe) - CLP: EG-Verordnung 1272/ DNEL: Abgeleitetes, wirkungsloses Niveau - EmS: Emergency Schedule - GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien - IATA DGR: Regelung zur Beförung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförungsverbandes - IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% dem Versuch gehenden Bevölkerung - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code - IMO: International Maritime Organization - INX NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP - LC50: Tödliche Konzentration 50% - LD50: Tödliche Dosis 50% - OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad - PBT: Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau - PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration - REACH: EG-Verordnung 1907/ RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförung gefährlicher Güter - TLV: Schwellengrenzwert - TVL CEILING: se Konzentration darf bei Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden. - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze - VOC: flüchtige organische Verbindung - vpvp: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH - WGK: Wassergefährdungsklassen. ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: 1. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen (REACH) 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen (CLP) 3. Verordnung 790/2009 des Europäischen (I Atp. CLP) 4. Verordnung 2015/830 des Europäischen 5. Verordnung 286/2011 des Europäischen (II Atp. CLP) 6. Verordnung 618/2012 des Europäischen (III Atp. CLP) 7. Verordnung 487/2013 des Europäischen (IV Atp. CLP) 8. Verordnung 944/2013 des Europäischen (V Atp. CLP) 9. Verordnung 605/2014 des Europäischen (VI Atp. CLP) 10. Verordnung 2015/1221 des Europäischen (VII Atp. CLP) 11. Verordnung 2016/918 des Europäischen (VIII Atp. CLP) 12. Verordnung 2016/1179 (IX Atp. CLP) 13. Verordnung 2017/776 (X Atp. CLP) - The Merck Index. - 10th Edition - Handling Chemical Safety - INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology - N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition - Webseite IFA GESTIS - Webseite ECHA-Agentur - Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien) Erläuterung für den Benutzer: in ser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf Kenntnisse, bei uns, am Datum letzten Version, verfügbar sind. Der Benutzer muß sich über Tauglichkeit und Vollständigkeit Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, vergewissern. Man darf ses Dokument als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. Weil Gebrauch des Produktes direkt von uns kontrolliert wird, hat Benutzer Pflicht, eigener Verantwortung, Gesetze und geltenden Vorschriften, im Bereich Hygiene und Sicherheit, zu beachten. Für korrekten Gebrauch wird gehaftet. Das mit Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden.

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