Amtsblatt der Großen Kreisstadt Borna 01/07

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1 Bauausschuss 10 die 29. Sitzung des Bauausschusses findet am um 16:00 Uhr im Beratungsraum, Zi. 100, An der Wyhra 1, Borna statt. Öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses und Abstimmung der Tagesordnung 2. Protokollkontrolle der 28. Sitzung vom und 12. Sonder- Sitzung vom sowie Festlegung der 2 Mitglieder für die Protokollunterzeichnung 3. Informationen und Anfragen 3.1 Vorstellung der Planung zum grundhaften Ausbau der Roßmarktschen Straße in Borna 3.2 Vorstellung der Planung zum grundhaften Ausbau der Johann- Sebastian-Bach-Straße in Borna 3.3 Errichtung von 2 weiteren Aussichtspunkten auf der Stadthalde Borna 3.4 Information zu bau- und sicherheitsbedingten Baumfällungen 3.5 Information zu Modernisierungen an bestehenden Mobilfunkstandorten der T-Mobile Deutschland GmbH 4. Beschlussvorlagen 4.1 Vergabe Fischereipacht für den Breiten Teich 4.2 Zustimmung zur Bieterliste für die Beschränkte Ausschreibung Abbruch Baracke Theodor-Storm-Str. 17 (ehem. Schlecker) in Borna 4.3 Bestätigung der Firmen zur Straßeninstandsetzung 2007 in der Stadt Borna und Ortsteile 4.4 Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung Pylon, Fabrikstr. 22, Borna Flurstück 2392/29, Gemarkung Borna 4.5 Antrag auf Baugenehmigung: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Abbruch Gebäude auf den Flurstücken 33/1 und 33/3, Alte Hauptstr. 5, Borna OT Thräna Flurstück 33/1, 33/3, 55m, Gemarkung Thräna 4.6 Antrag auf Baugenehmigung: Werbeanlage, Mühlgasse 3, Borna Flurstück 66, Gemarkung Borna 4.7 Antrag auf Baugenehmigung: Neubau Einfamilienhaus mit Garage in Borna OT Thräna Flurstück T.v. 136/9, Gemarkung Thräna Antrag auf Befreiung Dachüberstand und Dacheindeckung 4.8 weitere eingegangene Bauanträge 5. Einberufung der nächsten Bauausschusssitzung 5.1 Zustimmung zur Änderung des Sitzungsbeginns für die im Jahr 2007 dienstags stattfindenden Bauausschuss-Sitzungen Im Anschluss folgt ein nichtöffentlicher Teil. Hauptausschuss Die 27. Sitzung des Hauptausschusses findet am um 18:00 Uhr im Ratssaal, Zi. 13, Markt 1, Borna statt. Öffentlicher Teil 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Abstimmung Tagesordnung und Festlegung der 2 Mitglieder für die Protokollunterzeichnung 2. Protokollkontrolle der 26. Hauptausschuss-Sitzung 3. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses 3.1 Der Hauptausschuss stimmt dem durch die Schulkonferenz vorgeschlagenen Namen Neuseenland - Grundschule für die Grundschule Borna- Ost zu. 4. Informationen und Anfragen 5. Einberufung der 28. Hauptausschuss-Sitzung am Nichtöffentlicher Teil 1. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses 1.1 Niederschlagung von Forderungen 2. Aussprache zur Tagesordnung für die Stadtratssitzung am Informationen und Anfragen In der 27. Stadtratssitzung vom wurde folgende Entgeltliste beschlossen. Entgeltliste für das Stadtkulturhaus Borna (Liste 1) ( gilt für alle Mieter, ausgenommen Vereine und Verbände der Stadt Borna sowie entsprechende auswärtige Vereine mit kulturellen, wissenschaftlichen, mildtätigen oder gemeinnützigen Zielen, örtliche Kirchen, Religionsgemeinschaften und politische Parteien bzw. Vereinigungen) 1. Raummiete: Entgelt pro Stunde Tag Großer Saal für Publikumsveranstaltungen (inkl. Bühne und Künstlergarderoben) 105,00 484,00 Großer Saal für Proben oder andere Nutzung ohne Publikum 58,00 265,00 Großer Saal für Publikumsbetrieb (ohne Bühne) 78,50 361,00 Großer Saal für Proben und andere Nutzung ohne Publikum und ohne Bühne 45,00 203,00 Foyer für Publikumsveranstaltungen 34,50 158,00 Foyer für Proben bzw. Nutzung ohne Publikum 22,50 101,50 Ballettsaal (inkl.garderoben) 22,50 101,50 Proben- und Versammlungssaal 22,50 101,50 weitere Räumlichkeiten je m² und Tag 1,30 Bei der Nutzung des Großen Saales ist das Foyer eingeschlossen. 2. Ausstattung: Entgelt pro Veranstaltung Konzertflügel (ohne Stimmen) 53,00 Rednerpult 4,50 Präsidiumstisch/Mehrzwecktisch 1,50 Bistrotisch 2,00 Chorpodeste 2,50 Kinoleinwand, Saal 11,50 Leinwand 5,50 Flip-Chart 5,50 3. Beschallung: Entgelt pro Veranstaltung Grundpreis 22,50 Mikrofon 4,00 Einspielen von Tonträgern 7,00 4. zusätzlicher Personalaufwand: Entgelt pro Stunde Technisches Personal 20,00 Kassenpersonal 12,00 Einlass- und Kontrollpersonal 10,00 Garderobenpersonal 10,00 Helfer für Bühne und Transporte 10,00 Feuerwache 20,00 5. Sonderkonditionen: 5.1. öffentliche Tanzveranstaltung: Wird das Stadtkulturhaus an den durch die Stadt Borna verpflichteten Caterer zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen überlassen, gelten Sonderkonditionen, die im Vertrag zur Gestattung für das Stadtkulturhaus geregelt sind regelmäßiger Kinobetrieb: Sonderkonditionen gelten ebenfalls, wenn das Stadtkulturhaus zur Durchführung regelmäßiger Kinoveranstaltungen überlassen wird. Sie werden in einem Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Borna und dem Kinobetreiber geregelt. 6. Sonstiges: Die Entgelte werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. 7. Inkrafttreten Die Entgeltliste tritt ab 1. Januar 2007 in Kraft. Zeitgleich tritt die Entgeltliste vom 24. Oktober 2002 außer Kraft. Borna, , In der 27. Stadtratssitzung vom wurde folgende Entgeltliste beschlossen. Entgeltliste für das Stadtkulturhaus Borna (Liste 2) ( gilt nur für Vereine und Verbände der Stadt Borna sowie entsprechende auswärtige Vereine mit kulturellen, wissenschaftlichen, mildtätigen oder gemeinnützigen Zielen, örtliche Kirchen, Religionsgemeinschaften und politische Parteien bzw. Vereinigungen)

2 1. Raummiete: Entgelt pro Stunde Tag Großer Saal für Publikumsveranstaltungen (inkl. Bühne und Künstlergarderoben) 36,00 172,00 Großer Saal für Proben oder andere Nutzung ohne Publikum 23,00 106,00 Großer Saal für Publikumsbetrieb (ohne Bühne) 26,00 122,00 Großer Saal für Proben und andere Nutzung ohne Publikum und ohne Bühne 18,00 82,00 Foyer für Publikumsveranstaltungen 9,00 41,00 Foyer für Proben bzw. Nutzung ohne Publikum 9,00 41,00 Ballettsaal (inkl.garderoben) 9,00 41,00 Proben- und Versammlungssaal 9,00 41,00 weitere Räumlichkeiten je m² und Tag 0,50 Bei der Nutzung des Großen Saales ist das Foyer eingeschlossen. 2. Ausstattung: Entgelt pro Veranstaltung Konzertflügel Saal (ohne Stimmen) 53,00 Rednerpult 4,50 Präsidiumstisch/Mehrzwecktisch 1,50 Bistrotisch 2,00 Chorpodeste 2,50 Kinoleinwand, Saal 11,50 Leinwand 5,50 Flip-Chart 5,50 3. Beschallung: Entgelt pro Veranstaltung Grundpreis 22,50 Mikrofon 4,00 Einspielen von Tonträgern 7,00 4. zusätzlicher Personalaufwand: Entgelt pro Stunde Technisches Personal 20,00 Kassenpersonal 12,00 Einlass- und Kontrollpersonal 10,00 Garderobenpersonal 10,00 Helfer für Bühne und Transporte 10,00 Feuerwache 20,00 5. Sonderkonditionen: Für gemeinnützige Kinder- und Jugendarbeit, welche der Freizeitgestaltung dient, wird durch das Jugend- und Kulturamt ein Mietzuschuss in Höhe von 100 % gewährt. Weitere Mietzuschüsse sind lediglich in Ausnahmefällen möglich. 6. Sonstiges: Die Entgelte werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. 7. Inkraftreten Die Entgeltliste tritt ab 1. Januar 2007 in Kraft. Zeitgleich tritt die Entgeltliste vom 07. Dezember 2000 außer Kraft. Borna, Vermietung Motorrad-Garagenvermietung im OT Thräna Straße des Aufbaus Die Stadtverwaltung Borna bietet die folgende Motorradgarage im OT Thräna zur Vermietung an: - Garagenkomplex Straße des Aufbaus im OT Thräna - Miete monatlich 15,00 Euro. Garagenvermietung im OT Neukirchen an der B 95 Ascheberg Die Stadtverwaltung Borna bietet die folgende Garage im OT Neukirchen zur Vermietung an: - Garagenkomplex Ascheberg im OT Neukirchen westlich der B 95 - Miete monatlich 26,00 Euro. Gewerberaumvermietung im OT Zedtlitz an der B 95 Hauptstraße 45 Die Stadtverwaltung Borna bietet die folgenden Gewerberäume im OT Zedtlitz zur Vermietung an: - Grundstück Hauptstraße 45, Borna OT Zedtlitz - 2 Gewerbeeinheiten mit jeweils ca. 65 m² Grundfläche. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Kretzschmar, Mitarbeiterin Wirtschafts- und Planungsamt, Verwaltungsgebäude An der Wyhra 1, Borna, Tel.: 03433/ abgegebene Fundsachen im Monat November Autoschlüssel FIAT mit blauem Griff - drei Schlüssel am Ring - ein Mountainbike METEORIT, Farbe: anthrazit - ein Herrenfahrrad DIAMANT Farbe: orange, silberfarbene Schutzbleche - ein Damenfahrrad CALIFORNIA, Farbe: lila, schwarze Schutzbleche, schwarzer Korb hinten - ein Kinderrucksack SUPERMAN, Farbe: bunt mit Sportsachen - ein Damenfahrrad DIAMANT, Farbe: grün - ein Mountainbike RAGAZZI, Farbe: grau mit BAR-ENDS - ein Pocket PC in schwarzer Hülle T-Mobile - sechs Schlüssel am Schlüsselband mit Aufschrift Sport- und Freizeitshop G. Schindler... abgegebene Fundsachen im Monat Dezember ein Handy SIEMENS 3510i Farbe: blau/orange und metallicfarbener Tasche - ein Fahrzeugschlüssel proton mit schwarzem Griff Höhn, Amtsleiter Fundbüro Dipl.-Ing. Nicolaus Platter Öffentlich best. Vermessungsingenieur Lützner Straße 149 Tel.: 0341/ Leipzig Fax: 0341/ Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreisstraße K 7933, Ortsdurchfahrt Thräna, wurde der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, Dipl.-Ing. Nicolaus Platter, vom Landkreis Leipziger Land mit der Grenzfeststellung und Flurstückszerlegung im Bereich Weststraße, Lindenplatz und Neukirchener Straße beauftragt. Mit Beendigung der Straßenbaumaßnahmen wurden die Grenzpunkte an den betroffenen alten bzw. neu gebildeten Flurstücken abgemarkt. Die Abmarkungen wurden im Zeitraum Oktober 2006 bis Dezember 2006 durchgeführt. Das Abmarken von Grenzpunkten ist ein Verwaltungsakt, der dem betroffenen Personenkreis nach 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bekannt gegeben werden muß. Zu diesem Zwecke können alle betroffenen Grundstückseigentümer die vermessungstechnischen Unterlagen vom bis in unserem Büro Lützner Straße Leipzig von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00-16:00 Uhr und am Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr einsehen. Darin sind alle vermessenen bzw. angrenzenden Flurstücke und der gegenwärtige Stand der Abmarkung der Flurstücksgrenzen ersichtlich. Betroffene Flurstücke: Gemarkung: Thräna 5/3 5/4 6/1 6/2 10/1 10/2 11/2 12/1 13/3 13/5 14/3 15/4 15/5 16/ /5 54/7 54/8 54/19 54/21 54/23 55/2 55/3 55/9 55/11 55/16 55/23 74/1 74/2 97 c 97 d 97 e /6 105/10 105/11 110/3 110/4 110/8 110/9 110/10 123/4 143/2 228/5 229/1 332/1 340/5 340/6 340/7 443/1 445 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe, schriftlich oder zur Niederschrift im Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Nicolaus Platter, Widerspruch eingelegt werden. 11

3 12 Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Borna (Vergnügungssteuersatzung) Auf der Grundlage von 4 der SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), letzte Änderung 01. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 151) in Verbindung mit 1, 2 und 7 des SächsKAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber S. 306), letzte Änderung vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167) hat der Stadtrat der Stadt Borna am folgende Satzung beschlossen: 1 Steuererhebung Die Stadt Borna erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. 2 Steuergegenstand 1. Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte im Stadtgebiet Borna an öffentlich zugänglichen Orten (z. B. in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt. 2. Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, die nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z. B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen. 3 Steuerbefreiungen Von der Steuer nach 2 Abs. 1 sind befreit 1. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart nur für Kleinkinder bestimmt sind (z. B. mechan. Schaukeltiere), 2. Geräte, die auf Jahrmärkten, Messen, Ausstellungen, Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen nur vorübergehend gehalten werden, 3. Geräte zur Wiedergabe von Musikdarbietungen (z. B. Musikautomaten), 4. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die in ihrem Spielablauf vorwiegend eine individuelle körperliche Betätigung erfordern (z. B. Billardtische, Tischfußballgeräte, Darts). 4 Steuerschuldner Steuerschuldner ist derjenige, dem die Erträge aus den aufgestellten Apparaten bzw. Spielgeräten im Sinne des 2 Abs. 1 zufließen. Mehrere Aufsteller sind Gesamtschuldner. 5 Bemessungsgrundlagen Die Steuer bemisst sich in den Fällen des 2 Abs bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Spielumsatz ( 6 Abs. 3 bleibt davon unberührt), 2. bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit nach der Anzahl der aufgestellten Geräte und Spieleinrichtungen. 6 Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach Spielumsatz 1. Die Vergnügungssteuer für das Benutzen von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit beträgt pro Apparat und Monat 10 v. H. des Einspielergebnisses. Einspielergebnis (so genannter Kasseninhalt) ist der Gesamtbetrag der eingesetzten Spielbeträge (Spieleinsätze) abzüglich der ausgezahlten Gewinne und sonstiger Geldrückgaben. 2. Die Einspielergebnisse sind für jeden einzelnen Apparat und Kalendermonat auf amtlichem Vordruck zu erklären; die Steuer ist unter Anwendung des Steuersatzes selbst zu berechnen (Steueranmeldung). Die Steueranmeldung ist bis zum 10. Werktag des nachfolgenden Kalendermonats beim Sachgebiet Steuern einzureichen. 3. Auf Antrag des Aufstellers kann eine Besteuerung von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl durchgeführt werden. Eine Beschränkung der Option auf einzelne Apparate des Aufstellers ist dabei nicht möglich. Ein Wechsel in der Besteuerung ist jeweils nur ab Beginn des nächsten Kalenderjahres zulässig und muss spätestens zum des Vorjahres beantragt werden. Abweichend hiervon ist der Antrag für die Steuerfestsetzungen für das Jahr 2007 bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist des Jahresbescheides 2007 einzureichen. 7 Besteuerung nach der Anzahl der Apparate 1. Die Steuer wird als Pauschalsteuer nach festen Sätzen und nach der Anzahl der Geräte bzw. Spieleinrichtungen erhoben. Dabei gilt als einzelne Spieleinrichtung jede Vorrichtung, die eine separate Spielmöglichkeit eröffnet. 2. Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Halten eines Geräts ( 2 Abs. 1) a) mit Gewinnmöglichkeit (soweit ein Antrag nach 6 Abs. 3 gestellt wurde) - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen 65,- EUR - aufgestellt an einem sonstigen Ort 35,- EUR b) ohne Gewinnmöglichkeit - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen 35,- EUR - aufgestellt an einem sonstigen Ort 20,- EUR 3. Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Gerätes ( 2 Abs. 1) ein gleichartiges Gerät, so wird die Steuer für diesen Kalendermonat nur einmal erhoben. 8 Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung der Steuerschuld Die Steuerpflicht entsteht mit der Aufstellung eines Gerätes. Sie endet mit Ablauf des Tages, an dem das Gerät endgültig entfernt wird. 9 Festsetzung und Fälligkeit 1. Die Steuer wird durch Steuerbescheid jeweils für ein Kalenderjahr festgesetzt. Sie ist zu den im Steuerbescheid genannten Terminen zu entrichten. 2. Die Besteuerung von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit nach Spielumsatz wird durch Vorauszahlungsbescheid festgesetzt und nach Ablauf des Jahres aufgrund der eingereichten monatlichen Steueranmeldungen abgerechnet. 3. Verletzt der Steuerschuldner seine Erklärungs- und Mitwirkungspflichten gemäß dieser Satzung, werden die Besteuerungsgrundlagen gemäß 162 Abgabenordnung geschätzt. 10 Anzeigepflichten 1. Die Aufstellung eines Gerätes im Sinne von 2 Abs. 1 ist bei der Stadt Borna innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzumelden. 2. Der Meldepflichtige hat die Abschaffung (Entfernung) eines Gerätes im Sinne von 2 Abs. 1 bei der Stadt Borna innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu melden. Wird diese Frist versäumt, kann die Steuer abweichend von 8 bis zum Ende des Kalendermonats berechnet werden, in dem die Abmeldung bei der Stadt Borna eingeht. 3. Meldepflichtig sind der Steuerschuldner und der Besitzer der Örtlichkeit, an der der Steuergegenstand aufgestellt ist. In der Meldung ist der Aufstellungsort, die Art des Gerätes im Sinne von 7 Abs. 2 mit genauer Bezeichnung, der Zeitpunkt der Aufstellung bzw. Entfernung sowie Name und Anschrift des Aufstellers anzugeben. 11 Dokumentationspflichten 1. Alle durch die Apparate erzeugbaren oder von diesem vorgenommenen Aufzeichnungen (z. B. Druckprotokolle über die Spieleinsätze bzw. Einspielergebnisse) sind aufbewahrungspflichtige Unterlagen im Sinne der Abgabenordnung. 2. Die Belege über den Spielumsatz sind 12 Monate aufzubewahren. 3. Der Steuerschuldner und die von ihm betrauten Personen haben auf Verlangen des Beauftragten der Stadt Borna Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, Druckprotokolle und andere Unterlagen in der Betriebsstätte bzw. in den Geschäftsräumen der Stadtverwaltung Borna vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. 12 Ordnungswidrigkeiten 1. Ordnungswidrig nach 6 Abs. 2 Ziffer 2 des SächsKAG handelt, wer seiner Anzeigepflicht nach 10 Abs. 1, 2 und 3, seiner Meldepflicht nach 6 Abs. 2 bzw. seiner Dokumentationspflicht nach 11 Abs. 2 und 3 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. 2. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser örtlichen Aufwandssteuern können nach 6 Abs. 3 SächsKAG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. 13 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Borna vom außer Kraft. Borna, den S i e g e l Hinweis nach 4 Abs. 4 SächsGemO Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO, gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluß nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4, Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

4 Standesamtliche Nachrichten Eheschließungen Derrick Buhlmann und Nadine Bachmann beide wohnh. in Bad Lausick sowie 4 weitere Eheschließungen Geburten Lukas Ingo Arnold, Eltern: Ingo Becker und Janet Arnold, beide wohnhaft in Borna, Jasmin Ott, Eltern: Erik Schulze und Karen Ott, beide wohnhaft in Borna, Melina Lindner, Eltern: Thomas Lindner und Conny Kresse, beide wohnhaft in Borna, Nelly Lettau, Eltern: Lutz Lettau und Ilka Barbara Lettau, beide wohnhaft in Borna, sowie 57 weitere Geburten Sterbefälle Martha Irene Ilse Hiltmann geb. Josef, Walter Kurt Geißler, Lieselotte Fischer geb. Köhler, Kurt Wilhelm Meißner, Artur Fritz Just, zuletzt wohnhaft in Kitzscher, Marie Ursula Schöndorfer geb. Erler, zuletzt wohnhaft in Borna Ernst Kurt Schulz, Christa Gertrud Hermine Holtz geb. Müllersiefen, Max Heinz Claus, Josef Böhlmann, Marie Elsbeth Haarfeldt geb. Buchmann, sowie 28 weitere Sterbefälle Geburtstagsinformation Der der Stadt Borna, Herr, gratuliert nachfolgend genannten Seniorinnen und Senioren recht herzlich zu ihrem Geburtstag und wünscht ihnen für das kommende Lebensjahr alles erdenklich Gute. Woche vom Montag, den Frau Charlotte Heckel zum 83., Frau Adele Kupsch zum 80., Frau Johanna Lohmann zum 80., Herrn Rolf Fichna zum 77., Herrn Heinz Nagel zum 76., Herrn Heinz Hartmann zum 73., Frau Jutta Richter zum 72. Dienstag, den Frau Christa Spindler zum 83., Frau Käte Petzold zum 79., Herrn Joachim Merkert zum 77., Herrn Friedheim Felgner zum 76., Frau Christa Grießbach zum 71., Frau Elfriede Otto zum 70. Mittwoch, den Frau Martha Stritzke zum 85., Frau Melanie Hübner zum 80., Frau Ingeborg Klose zum 76., Frau Roswitha Schmidt zum 72., Frau Anna Lingott zum 71. Donnerstag, den Frau Margarete Witkowski zum 85., Herrn Rolf Taubert zum 78., Frau Irmgard Etzold zum 73., Herrn Günter Goletzke zum 71., Frau Marialuise Weiske zum 71., Frau Christa Hanke zum 71., Frau Christa Hübner zum 70. Freitag, den Frau Ingeborg Schencke zum 85., Frau Christa Melzer zum 82., Frau Ilse Mehl zum 82., Frau Hildegard Skupin zum 76., Frau Ruth Riedel zum 76., Frau Irmgard Thielemann zum 73., Frau Lieselotte Niehoff zum 71. Samstag, den Frau Paula Hessel zum 88., Herrn Heinz Riedel zum 83., Frau Ilse Stritz zum 83., Frau Isolde Döge zum 80., Frau Gertrud Aurich zum 80., Herrn Rolf Roppmann zum 78., Herrn Karl-Heinz Fischer zum 76., Herrn Horst Schulze zum 72., Frau Elfriede Dathe zum 71., Herrn Manfred Hanke zum 70. Sonntag, den Frau Ilse Graichen zum 85., Herrn Johannes Büttner zum 78., Frau Gerda Peschel zum 77., Herrn Horst Biskup zum 70. Samstag, den Herrn Ernst Slapa zum 75. Donnerstag, den Frau Johanna Hertmann zum 77. Freitag, den Frau Lieselotte Brohm zum 76. Woche vom Montag, den Frau Ruth Otto zum 90., Frau Erna Lorenz zum 88., Herrn Hans Bohne zum 87., Frau Elsa Krause zum 84., Frau Elfriede Idziak zum 83., Frau Elena Bokemaer zum 82.,Frau Maria Wenzel zum 78., Frau Gerda Röser zum 75., Herrn Rolf Bucklisch zum 72., Frau Valentina Gorbacheva zum 72. Dienstag, den Frau Anni Meike zum 87., Frau Gisela Pomper zum 84., Frau Helga Kunath zum 81., Herrn Paul Füssel zum 79., Herrn Alfred Weigert zum 77., Frau Hannelore Boy zum 72., Herrn Peter Giolbas zum 71., Frau Helga Bradatsch zum 71., Frau Ilse Liebing zum 71., Frau Gertrud Scholz zum 71., Frau Vera Tabler zum 71., Frau Ursula Härtel zum 70. Mittwoch, den Frau Ernestine Hurich zum 88., Herrn Karl Hüttig zum 86., Frau Herta Artelt zum 86., Herrn Heinz Wolf zum 84., Herrn Gerhard Kunadt zum 82., Frau Marianne Brendel zum 78., Herrn Martin Ludwig zum 76., Frau Gisela Goldhahn zum 73., Herrn Gerhard Wolf zum 72., Herrn Konrad Wilke zum 70., Frau Christa Beier zum 70. Donnerstag, den Frau Maria Szauter zum 89., Herrn Ernst Lukas zum 88., Frau Helene Godeck zum 83., Herrn Gerhard Moser zum 81., Frau Ursula Schalk zum 80., Frau Erika Fischer zum 77., Frau Marianne Stein zum 75., Frau Maria Sawitzki zum 74., Herrn Wolfgang Wartig zum 73., Herrn Erhard Lodderstedt zum 71., Frau Anna-Maria Kupfer zum 70. Freitag, den Frau Ilse Winkler zum 80., Frau Ingeborg Buchtyar zum 78., Herrn Harry Reibig zum 76., Herrn Helmut Gößner zum 75., Herrn Walter Heidolf zum 71. Samstag, den Frau Martha Mews zum 97., Herrn Rudolf Schuster zum 84., Frau Christa Hoppe zum 81., Herrn Manfred Schmidt zum 74., Frau Elfriede Scheibe zum 72., Frau Erika Klingner zum 71. Sonntag, den Herrn Friedrich Vetter zum 92., Herrn Hans Günther zum 86., Frau Lotte Schick zum 82., Frau Ursula Niedner zum 82., Frau Hildegard Danz zum 79., Frau Lore Külbel zum 76., Frau Cäcilie Gonsior zum 74., Frau Mechthild Leipert zum 74., Frau Margot Ohnesorge zum 74., Herrn Günter Haugk zum 73., Frau Helga Thieme zum 73., Frau Ingeborg Horn zum 71. Mittwoch, den Frau Ruth Schlenzig zum 75. Samstag, den Herrn Norbert Glapiak zum 78., Herrn Walter Brühl zum 70. Dienstag, den Herrn Rudolf Eltner zum 78. Mittwoch, den Herrn Harald Schulze zum 73. Samstag, den Frau Maria Pelta zum 75., Frau Waltraud Kröber zum 74. Montag, den Herrn Gerd Dudda zum 76. Mittwoch, den Herrn Manfred Sauer zum 75. Sonntag, den Frau Gretel Galisch zum 86. Montag, den Herrn Walter Brohm zum 80. Mittwoch, den Frau Ingeburg Lindner zum 74. Woche vom Montag, den Frau Margarete Aulhorn zum 90., Frau Marga Natschinsky zum 78., Frau Christine Büttner zum 71., Herrn Günter Michael zum 70., Herrn Klaus Glöckner zum 70. Dienstag, den Frau Erika Melzer zum 90., Frau Martha Hofmann zum 86., Frau Edith Heilmann zum 80., Frau Marianne Gräfe zum 79., Herrn Bernhard Leder zum 78., Frau Helene Forberg zum 77., Frau Ingeborg Katzer zum 77., Frau Regina Wolfram zum 73. Mittwoch, den Frau Martha Hoppe zum 88., Frau Elfriede Silbe zum 83., Herrn Armin Hanske zum 79., Herrn Reinhold Haase zum 79., Herrn Alexander Gamburg zum 71., Frau Lilli Berg zum 70. Donnerstag, den Frau Lotte Sporbert zum 84., Frau Margarete Heidler zum 83., Frau Christa Grünbeck zum 82., Herrn Helmut Knobbe zum 79., Herrn Oskar Müller zum 77., Herrn Günter Awe zum 74., Frau Annelies Starke zum 73., Frau Helene Linke zum 73., Herrn Eckhard Müller zum 71., Herrn Wolfgang Baetge zum 70., Frau Ingeborg Winkler zum 70. Freitag, den Frau Erna Hanke zum 91., Frau Christa Enghardt zum 82., Frau Maria Baer 13

5 14 zum 81., Frau Annaliese Rößner zum 80., Frau Agnes Poszwa zum 79., Herrn Hans-Joachim Horn zum 75., Frau Annelies Braune zum 71., Herrn Raimund Pfeiffer zum 70. Samstag, den Frau Käthe Taubert zum 90., Frau Eva Heinker zum 86., Frau Ilse Kupfer zum 84., Frau Elenor Bachmann zum 80., Herrn Herbert Aurich zum 77., Herrn Wilhelm Hackelberg zum 76., Herrn Kurt Linde zum 73., Frau Helga Kopsch zum 73., Herrn Richard Nerger zum 72. Sonntag, den Frau Johanna Schramm zum 93., Frau Gertraud Klemm zum 87., Frau Gerda Landrock zum 84., Herrn Erich Focke zum 83., Herrn Rudolf Fuchs zum 79., Herrn Fritz Raubold zum 70. In Eula Samstag, den Herrn Werner Melzer zum 85. Montag, den Herrn Bernhard Karkossa zum 75., Herrn Richard Goldberg zum 72. Mittwoch, den Frau Gertrud Feist zum 80., Frau Erika Müller zum 77. Freitag, den Frau Rosa Graichen zum 95., Herrn Werner Grünzig zum 93. Montag, den Herrn Günter Bolz zum 71. Dienstag, den Herrn Herbert Abend zum 84. Donnerstag, den Frau Ella Ezold zum 84. Freitag, den Frau Liselotte Kirmße zum 77. Samstag, den Herrn Werner Koch zum 84., Frau Margot Stein zum 76. Sonntag, den Frau Anneliese Bricks zum 72. Woche vom Montag, den Herrn Erich Schwoche zum 89., Frau Gertrud Morawiak zum 87., Frau Christa Sieger zum 83., Herrn Heinz Bienek zum 80., Herrn Johannes Werner zum 80., Frau Elfriede Große zum 78., Herrn Willi Meißner zum 76., Frau Roselinde Schnabel zum 74., Herrn Erich Wengors zum 72., Frau Renate Döhler zum 72., Herrn Klaus Wagner zum 71., Frau Doris Gorzitze zum 71., Herrn Manfred Düsterhöft zum 70., Frau Christa Reichmann zum 70. Dienstag, den Frau Johanna Horn zum 94., Frau Lotte Heyl zum 88., Frau Marianne Wittig zum 81., Frau Gerdi Kreher zum 81., Herrn Johannes Thomas zum 80., Frau Anneliese Cramer zum 78., Frau Grete Kruggel zum 78., Frau Brigitta Schruth zum 77., Frau Anneliese Dietze zum 77., Frau Wally Schuster zum 75., Frau Helga Weiske zum 74., Frau Ursula Hesse zum 72., Frau Hildegard Fiebranz zum 71., Herrn Günter Thieme zum 70. Mittwoch, den Herrn Helmut Rau zum 88., Herrn Werner Uhlig zum 87., Herrn Herbert Dietze zum 80., Herrn Rudolf Wagner zum 80., Frau Gertrud Götze zum 77., Herrn Josef Pfaff zum 76., Herrn Siegfried Winter zum 73., Herrn Helmut Baumgart zum 71., Herrn Horst Dittmann zum 71., Herrn Peter-Klaus Richter zum 71. Donnerstag, den Frau Gertrud Jöricke zum 81., Frau Wilhelmine Rietzschel zum 81., Herrn Joachim Schitke zum 78., Frau Margot Keller zum 71., Frau Anna Maria Kluge zum 70. Freitag, den Frau Ruth Stromitzki zum 82., Frau Marianne Bichtler zum 80., Frau Irmgard Kämpfe zum 78., Frau Ursula Woitzik zum 77., Frau Erna Stegemann zum 76., Frau Christa Gutsche zum 72. Samstag, den Herrn Willi Hunger zum 83., Frau Margarete Heinitz zum 81., Frau Gertrud Enge zum 80., Herrn Richard Rogalski zum 79., Herrn Herbert Benndorf zum 78., Frau Erika Lorenz zum 78., Herrn Bernhard Jacob zum 71., Herrn Gerhard Müller zum 71. Sonntag, den Frau Lidda Schneider zum 85., Herrn Hugo Marter zum 83., Herrn Georg Scheppan zum 79., Frau Traute Hentschel zum 78., Frau Waltraute Sommer zum 76., Frau Ingeborg Urban zum 72., Frau Ursula Roßberg zum 70. Dienstag, den Herrn Ambros Erl zum 71. In Eula Dienstag, den Frau Theresia Kampf zum 87. Montag, den Frau Frieda Schillig zum 85. Freitag, den Frau Helgard Raubold zum 73. Samstag, den Herrn Rudolf Mitschke zum 76. Mittwoch, den Herrn Otto Kullak zum 87. Donnerstag, den Frau Ilse Felgner zum 83., Herrn Wolfgang Müller zum 71. Sonntag, den Frau Elfriede Frank zum 76. a) Name, Anschrift, Fax und Telefonnummer des AG Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Marien Martin Luther Platz 8, Borna, Tel / b) gewähltes Vergabeverfahren Beschränkt, nach öffentl. Teilnahmewettbewerb c) Art des Auftrages Sicherung und Sanierung der Gründung sowie Rissesanierung des Kirchturms St.Marien in Borna d) Ort der Ausführung Martin Luther Platz 1, Borna, Flurstück 261 e) Art und Umfang der Leistung Baustelleneinrichtung Bauzaun, Container, Medienanschlüsse, Notstrom Sicherungsarbeiten Einbau von Spannankern, Sicherung der Baugrube vor Wassereintritt Abbrucharbeiten Natursteinmauerwerk ca.16m³ Abbruch Seitentreppen 2 Stück Erdarbeiten, Aushub von Hand ca.60m³ Maurerarbeiten Wiederaufbau Seitentreppen 2 Stück Instandsetzung Innenwände ca. 5m³ Pflaster aufnehmen und zwischenlagern ca.150m² Pflaster neu verlegen ca.150m² Betonarbeiten Stahlbetonbalken ca.95m³ Betonstahl ca. 8t Aussparungen ca.100 Stück Pfahlarbeiten Einbau von Kleinbohrverpreßpfählen ca. 2800m Vermessung Installation Schlauchwaagenmeßsystem 1 Stück Einmessung von Sensoren 11 Stück CAD Dokumentation f) Leistungen in einem Los g) entfällt h) Ausführungszeitraum April bis Dezember 2007 i) entfällt j) Einsendefrist für Antrag auf Teilnahme k) Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind siehe a) l) Sprache deutsch m) Tag an dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe abgesendet wird n) entfällt Ausschreibung o) Zahlungsbedingungen nach VOB p) Nachweis zur Beurteilung der Eignung über Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und von Referenzobjekten sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben q) Nebenangebote sind nicht zugelassen r) Nachprüfstelle bei behaupteten Verstößen der Vergabe Landratsamt Leipzig Land PSF Borna

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