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1 BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA VA PA 37 RR TOP 9 Datum Ansprechpartner: Herr von Seht Telefon: Bestätigung der regionalplanerischen Vorgaben zur Rohstoffsicherung durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf und Informationen zu weiteren Gerichtsverfahren Beschlussvorschlag für die Sitzung des Planungsausschuss: Der Planungsausschuss nimmt die Sitzungsvorlage zur Kenntnis. In Vertretung gez. Dr. Elke Bartels Düsseldorf, den /2010 1/2

2 Die Bestätigung der Ziele des Regionalplans zur Rohstoffsicherung im Verfahren 20 A 628/06 (Stadt Dormagen) durch das OVG NRW (siehe Sitzungsvorlage zu TOP 8/39 RR) hatte in der Zwischenzeit auch Konsequenzen für die Bewertungen des VG Düsseldorf. In einem aktuellen Urteil von (8 K 10959/93) zu einem Abgrabungsantrag für ein ca. 65 ha großes Vorhaben auf der Bislicher Insel (Stadt Xanten/Stadt Wesel; RVR-Planungsgebiet) hat das VG Düsseldorf unter Bezugnahme auf die 51. Änderung des Regionalplans und das OVG-Urteil vom aufgrund entgegenstehender Ziele des Regionalplans einen zwingenden Versagungsgrund als gegeben angesehen. Denn das Vorhaben liegt außerhalb von BSAB. Es greift daher der außergebietliche Ausschluss von Abgrabungen gemäß Kap. 3.12, Ziel 1 Nr. 4 Satz 1 des Regionalplans. Neues gibt es auch im Verfahren 20 A 628/06 (Urteil des OVG vom ). Wie dem Regionalrat bereits berichtet wurde, hatte die Klägerin hier Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum BVerwG eingelegt. Das OVG hat dieser Beschwerde nicht abgeholfen, so dass nun das BVerwG entscheiden muss, ob es die Revision zulassen will. Die Bezirksregierung hat im Rahmen des Beschwerdeverfahrens bereits Stellung gegenüber dem BVerwG bezogen. Die Bezirksregierung sieht wie das OVG NRW keine Gründe für die Zulassung der Revision. Eine Zulassung würde im Übrigen nicht bereits bedeuten, dass das Urteil des OVG aufgehoben wird. Im Planungsgebiet des Regionalrates sind noch weitere Verfahren vor dem OVG anhängig. So hat das OVG NRW aufgrund der Richtung weisenden Bedeutung des Urteils vom und des hier noch laufenden Beschwerdeverfahrens drei weitere Verfahren zu Abgrabungen im Planungsgebiet des Regionalrates (Stadt Mönchengladbach) derzeit ruhend gestellt. Dem MWME, sowie dem Wirtschafts- und Umweltausschuss des Landtages ist gemäß dem Beschluss des Regionalrats vom die Sitzungsvorlage des Regionalrates zum OVG-Urteil vom zugeleitet worden. Die entsprechenden Schreiben des Regionalratsvorsitzenden sowie das Antwortschreiben von Frau Ministerin Thoben vom sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die Sitzungsvorlage für den 39. RR mit der entsprechenden Auswertung des Urteils vom , dem Urteil selbst und dem Positionspapier des Regionalrates zur künftigen Rohstoffgewinnung finden Sie auch hier: Anlagen: - Schreiben des Regionalratsvorsitzenden Herrn Landrat Petrauschke an Frau Ministerin Thoben sowie an Frau Fasse, Vorsitzende des Umweltausschusses des Landtages, und Herrn Knieps, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Landtages - Antwortschreiben von Frau Ministerin Thoben an den Regionalratsvorsitzenden Herrn Landrat Petrauschke 5083/2010 2/2

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9 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf Herrn Vorsitzenden Hans-Jürgen Petrauschke Postfach Düsseldorf ~ APri12010 Seite 1 von 3 Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben Walter Proksch Telefon Telefax [email protected] Sehr geehrter Herr Petrauschke, für Ihr Schreiben vom , in dem Sie auf die Systematik der planerischen Rohstoffsicherung und die Rohstoffgewinnung im Regierungsbezirk Düsseldorf eingehen, danke ich Ihnen. Die Sicherung heimischer Rohstoffe in Abwägung mit den Interessen der Region ist ein wichtiges Ziel landesplanerischer Vorgaben, für die wir mit der im Erlass vom April 2008 getroffenen Regelung für die Sicherung von Lockergesteinsrohstoffen eine wichtige Klärung erreicht haben. Nicht zuletzt durch diesen Schritt wurde nach meinem Eindruck der erfolgreiche Abschluss des 51. Änderungsverfahrens des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf möglich. Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Bestätigung der 51. Änderung durch das Oberverwaltungsgericht Münster vom 7. Dezember 2009 die Landes- und Regionalplanung stärkt. Die Entscheidung zum 51. Änderungsverfahren umfasst auch die Erlassregelung vom April 2008 und somit das zweistufige System der planerischen Rohstoffsicherung. Ich hatte bereits Ihrem Vorgänger im Amt, Herrn Landrat Patt, im Schreiben vom 10. August 2009 angekündigt, dass wir die hier nach intensiver Diskussion mit der Region gefundenen Regelungen auch für den zukünftigen Landesentwicklungsplan nutzen wollen. Dazu haben die angekündigten Gespräche auf Fachebene zwischen der Geschäftsstelle Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße Düsseldorf Telefon Telefax [email protected] Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709, 719 Haltestelle poststraße

10 des Regionalrats und den Fachleuten der Landesplanungsbehörde zwi- Seile 2 von 3 schenzeitlich stattgefunden. Auch in Zukunft sollen demnach Reservegebiete die unmittelbar für die Gewinnung von Bodenschätzen ausgewiesenen Bereiche (BSAB) ergänzen. Mit seiner Sitzungsvorlage vom hat Herr Regierungspräsident Büssow den Planungsausschuss des Regionalrats auf dieser Grundlage informiert, dass sich mein Haus bei den Regelungen des LEP 2025 eng an den bereits gefundenen Lösungen orientieren wird. Diese Entscheidung gilt umso mehr, als die gefundene Regelung nun auch höchstrichterlich bestätigt worden ist. Vor dem Hintergrund aktueller rohstoffpolitischer Fragen zur Versorgung der deutschen Industrie mit Rohstoffen kommt der Verfügbarkeit heimiscller Rohstoffe weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Ziel der Landesplanung ist es, die vorhandenen Rohstoffpotenziale optimal und flächensparend zu nutzen. Unsere Instrumente dazu sind unter anderem die Berücksichtigung von Sekundärrohstoffen und die Konzentration auf Lagerstätten mit möglichst großer Mächtigkeit. Die Landesrohstoffkarte des Geologischen Dienstes und das darauf basierende Abgrabungsmonitoring unterstützen diese Bestrebungen, die auch im zukünftigen LEP 2025 verankert werden sollen. Weiter sind Rohstoffe dort, wo es möglich ist, gebündelt zu gewinnen. Es ist geplant, die Sand- und Kiesvorkommen im Vorfeld der Braunkohlentagebaue durch den Geologischen Dienst neu bilanzieren zu lassen. Ich weiß, dass das Thema "Substitution von Primärbaustoffen durch Recyclingbaustoffe in Nordrhein-Westfalen" ein wichtiges Anliegen auch des Regionalrates Düsseldorf ist. Auf meine Bitte hat deshalb die Landesplanungsbehörde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das jetzt vorliegt und zwischenzeitlich an die Regionalräte versandt worden ist. Dieses "Recyclinggutachten" enthält auch Aussagen zur Entwicklung der Bedarfe an den verschiedenen mineralischen Rohstoffen und kann auf der Internetseite meines Hauses eingesehen werden. Ich finde es außerordentlich begrüßenswert, in welch hohem Anteil - das Gutachten spricht von 70 % bis 80 % - bereits heute verfügbare mineralische Bauabfälle zur Substitution von Rohstoffreserven eingesetzt werden. Hier dürfen wir nicht nachlassen.

11 .. Ich gehe davon aus, dass mit den neuen Instrumenten der Landes- und Regionalplanung und auf der Basis aktueller Untersuchungsergebnisse weiterhin konsensfähige und raumverträgliche Lösungen für die Sicherung heimischer Rohstoffe gefunden werden. Seite 3 von 3 Mit freundlichen Grüßen y. / (Christa Thoben)

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