Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen
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- Hennie Meyer
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1 Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung 2019 und Informationen Lindenweg 15, 3294 Büren a. A. Tel Fax:
2 Geltungsbereich Diese Taxverordnung gilt für alle BewohnerInnen des Altersheim Büren a. A. / Villa Pfister / Schelker-Heim Heimtaxe Die Heimtaxe setzt sich aus den Kosten für die Infrastruktur, Hotellerie/Betreuung, dem Anteil Pflege der BewohnerInnen, dem Anteil der Krankenkasse und dem Kantonsanteil zusammen. Die Heimtaxen werden einmal jährlich nach den Vorgaben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern festgelegt. Die Heimtaxe umfasst die Pflege und Betreuung rund um die Uhr. Die Pflegestufeneinteilung erfolgt nach dem BESA-Einstufungssystem und wird halbjährlich überprüft oder bei Veränderung des Gesundheitszustandes entsprechend angepasst (BESA = BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem). Im Weiteren gehören dazu: Kosten für persönliche, medizinisch indizierte Hilfsmittel und Geräte sowie Pflegematerial (gemäss Pauschale MiGeL-Liste) Unterkunft Heizung, Beleuchtung, Warmwasser, Elektrizität Reinigung des Zimmers Täglich 3 Mahlzeiten inkl. Zwischenmahlzeiten, Tee und Kaffee Wenn medizinisch verordnet, speziell zubereitete Mahlzeiten (Diäten) Waschen und Bügeln der Heimwäsche (Bett- und Frottierwäsche) Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche der BewohnerInnen Verwaltungspauschale für administrative Leistungen Das Altersheim Büren a.a. kennt die freie Arztwahl. Der Arzt besucht die einzelnen BewohnerInnen regelmässig, auch auf Wunsch seiner PatientInnen sowie auf Anfrage der Pflege. Die Kosten gehen zu Lasten der PatientenInnen/Krankenkasse. Zahnarzt- und Optikerkosten gehen zu Lasten der BewohnerInnen. Ermässigung der Heimtaxe Ferien- oder Spitalaufenthalt und Kündigung ab dem 5. Abwesenheitstag wird die Taxe der Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung um den Verpflegungsansatz von CHF reduziert. Ab dem 2. Tag nach Spitaleintritt werden der Krankenkassenbeitrag und der Pflegeanteil der BewohnerInnen nicht mehr in Rechnung gestellt. Der Austritts- und Wiedereintrittstag ins Heim wird voll verrechnet. Todesfall nach dem Todestag wird die Taxe um CHF 15. reduziert bis zur Zimmerräumung in Rechnung gestellt. Der Krankenkassenbeitrag und der Pflegeanteil der BewohnerInnen werden nicht mehr in Rechnung gestellt.
3 Zusammensetzung der Heimtaxe 2019 Stufe Grundtaxe (Hotellerie / Infrastruktur) Pflegeanteil BewohnerInnen Beitrag der Krankenkasse Beitrag des Kantons pro Tag Zusätzlich werden verrechnet: Nämele der Kleider: pro Namensetikette CHF 1. Anschlussgebühr für TV/Radio CHF 5.50 / Monat Schlussreinigung (Todesfall), normal CHF 210. Zimmerräumung CHF 65. /Std. Kosten für die Entsorgung gemäss Vertrag Abschnitt 16 nicht gesundheitsbedingter Mahlzeiten-Service ins Zimmer (nur in Ausnahmefällen und mit spezieller Vereinbarung mit der Heimleitung): CHF 5.00/Mahlzeit Optionale Leistungen, die nicht in der Heimtaxe inbegriffen sind Coiffeur, Pédicure Personentransporte Pflegeprodukte: Duschmittel, Crème, Zahnpasta etc Telefonlinie ins Zimmer samt Telefonapparat: pauschal CHF 25. /Monat inkl. Inland-Gespräche auf Fixnet und Handys Kleinere Flickarbeiten an der persönlichen Wäsche Finanzierung des Heimaufenthaltes Ein Heimaufenthalt wird grundsätzlich wie folgt finanziert: Aus dem Einkommen und Vermögen der BewohnerInnen Durch den Beitrag der Krankenkasse Durch den Beitrag des Kantons Durch eine Hilflosenentschädigung (falls die Kriterien dazu erfüllt sind)
4 Reichen diese Mittel nicht aus, um den Heimtarif zu bezahlen, haben die BewohnerInnen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen Ergänzungsleistungen können bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde beantragt werden. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte. Hilflosenentschädigung Der Antrag auf Hilflosenentschädigung kann bei der AHV-Stelle, welche die AHV-Rente ausbezahlt, beantragt werden, dies unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen. Das Altersheim wird Sie auf Wunsch beraten und beim Ausfüllen der Formulare unterstützen. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt anfangs Monat für den vergangenen Monat und ist innerhalb von 20 Tagen netto zahlbar. Die Rechnungsstellung an den Krankenversicherer und den Kanton erfolgt direkt durch das Altersheim Büren a.a. Ab der 2. Mahnung werden CHF und ab der 3. Mahnung CHF 20. Mahnspesen verlangt. 3 Monate nach Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5 % fällig, gleichzeitig erfolgt an die zuständige Gemeinde eine finanzielle Gefährdungsmeldung. Transporte Die Kosten aller Transporte, auch Transporte vom und ins Spital, gehen zu Lasten des Bewohners. Wir sind Ihnen dankbar, wenn solche Transporte durch die Angehörigen oder eine von Ihnen beauftragte Person durchgeführt bzw. organisiert werden können. Versicherung Die Haftpflichtversicherung ist Sache der BewohnerInnen. Wir empfehlen Ihnen, wertvolle Bilder, teuren Schmuck, grössere Geldbeträge etc. nicht ins Heim mitzubringen. Von den BewohnerInnen verursachte Beschädigungen an Mobiliar und Einrichtungen sind von uns nicht versichert und werden, wenn ein solcher Fall eintreten sollte, von uns in Rechnung gestellt. Wäsche Um Verwechslungen zu vermeiden, versehen wir die Kleider und die Wäsche beim Eintritt mit Nämeli. Arbeit und Nämeli werden von uns in Rechnung gestellt. Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen Die Stiftung Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen, Zinggstrasse 16, 3007 Bern, Telefon , vermittelt, schlichtet und berät in Konfliktsituationen.
5 Fragen, Unklarheiten Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir gerne zur Verfügung. Unser Büro ist von Montag bis Freitag, und Uhr, geöffnet. Altersheim Büren a.a. Büren a.a., im Januar 2019
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