Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016

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1 logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen: Stufen Pflegetarif Fr pro Tag Anteil Krankenkasse Anteil Kanton Anteil Anteil an den Pflegekosten: gemäss Krankenversicherungsgesetz dürfen den Versicherten höchstens Fr pro Tag in Rechnung gestellt werden. Die übrigen Kosten müssen die Krankenkassen und der Kanton übernehmen. 3. Von der Krankenkasse bezahlte Tarife/Pauschalen für Mittel- und Gegenstände (MiGeL) Stufen Tarif für MiGeL

2 Von der Krankenkasse bezahlte Tarife für Arzt, Medikamente und kassenpflichtige Therapien Stufen Tarif für Arzt, Medikamente und kassenpflichtige Therapien Zusammenfassung Tarif für nen Stufen Tarif Infrastruktur/ Betreuung / Hotellerie Anteil Pflege Total Tarifanteil Mit diesen Tarifen sind alle Leistungen abgegolten, die im Anhang 1 "Im Heimtarif enthaltene Leistungen" aufgeführt sind. Die logisplus AG stellt den Bewohnern und Bewohnerinnen eine detaillierte Rechnung zu. Der Krankenkassenanteil (Pflege, Mittel- und Gegenstände, Arzt, Medikamente und kassenpflichtige Therapien) wird direkt der jeweiligen Krankenkasse in Rechnung gestellt. Der Kantonsanteil an den Pflegekosten wird direkt mit dem Kanton Bern abgerechnet.

3 - 3 - Finanzierung des Heimaufenthaltes Die Leistungen der Krankenkasse stehen allen nen zu. Der Tarifanteil der nen (Infrastruktur/Betreuung/Hotellerie sowie Anteil Pflege) wird aus dem eigenen Einkommen (AHV, Renten, Vermögensverzehr usw.) finanziert. Es kann auch eine Hilflosenentschädigung beantragt werden, dies unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Die Abklärung, ob eine solche ausgerichtet wird, geschieht über die dafür vorgegebenen Kriterien. Die logisplus AG übernimmt auf Wunsch der Bewohner/- innen die Anmeldung für die Hilflosenentschädigung. Sofern eine sogenannte Pflegeversicherung als Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, muss durch den Bewohner/die Bewohnerin eine Kopie der monatlichen Heimrechnung an die entsprechenden Versicherungsgesellschaft eingesandt werden zur Ermittlung eines allfälligen Versicherungsanspruchs. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen sowie eine allfällige Hilflosenentschädigung nicht aus, um den Tarifanteil zu bezahlen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Für die Ermittlung der Anspruchsberechtigung für Ergänzungsleistungen (EL) ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde der nen zuständig. nen mit Wohnsitz in der Gemeinde Köniz wenden sich an: Gemeindeverwaltung Köniz AHV-Zweigstelle Landorfstrasse Köniz Tel 031 / Rechnungsstellung bei Abwesenheiten Bei vorübergehender Abwesenheit (Spital, Kuraufenthalt, Ferien) verrechnen wir ab dem 1. Tag Fr pro Tag. 7. Rechnungsstellung bei Austritt Ist das Zimmer nach Ablauf der Kündigungsfrist gemäss Pensionsvertrag (Heimvertrag) nicht geräumt, verrechnen wir bis zur Räumung eine Gebühr von Fr pro Tag. 8. Rechnungsstellung im Todesfall Der Vertrag endet mit dem Todestag. Die Räumung des Zimmers hat in folgenden Fristen zu erfolgen: Einzelzimmer: Zweierzimmer: 2-Zimmer-Wohnungen: Mehrbettzimmer: innert 10 Tagen

4 - 4 - Die Grundtaxe von Fr wird unabhängig von der Räumung ab Todestag mindestens 14 Tage verrechnet: logisplus Lilienweg: logisplus Stapfen: logisplus Witschi Huus: ab Todestag mindestens 5 Tage verrechnet: logisplus Lilienweg: für Mehrbettenzimmer für 2-Zimmer-Wohnungen logisplus Stapfen: für Zweierzimmer für 2-Zimmer-Wohnungen logisplus Witschi Huus: für Zweierzimmer 9. Infrastrukturzuschläge Je nach Zimmer wird ein Infrastrukturzuschlag von Fr pro Tag verrechnet. Die Infrastrukturzuschläge können nicht über die Ergänzungsleistungen und den Zuschuss nach kantonalem Dekret finanziert werden. Bewohnerinnen und Bewohner haben diesen Zuschlag aus ihrem Vermögen oder dem Betrag, der ihnen für die persönlichen Auslagen zur Verfügung steht, zu begleichen. 10. Zuschlag Kurzzeitaufenthalte Durch den Wegfall des Kantonsbeitrags an die Kurzzeitaufenthalte ab sehen wir uns leider gezwungen, bei Kurzzeitaufenthalten pro Tag Fr zusätzlich in Rechnung zu stellen. Diese Tagespauschale beinhaltet den administrativen Mehraufwand bei Kurzzeitaufenthalten, die Schlussreinigung, die Anschlussgebühr und Gerätemiete fürs Telefon (ohne Gesprächsgebühren) und Fernsehen. 11. Provisorischer Heimtarif Bis zur Festlegung der Tarifstufe und des definitiven Heimtarifes wird eine provisorische Grundtaxe von Fr in Rechnung gestellt. 12. Akontozahlung bei Heimeintritt Ab wird beim Heimeintritt ein Akontobetrag von Fr. 3' in Rechnung gestellt, zahlbar innert 14 Tagen. Dieser Betrag gilt als Sicherheitsleistung, ist unverzinslich und wird an die Schlussabrechnung angerechnet.

5 - 5 - Beilagen: - Anhang 1 "Im Heimtarif enthaltene Leistungen" - Anhang 2 "Im Heimtarif nicht enthaltene Leistungen - Anhang 3 "Preisliste für Leistungen, die im Heimtarif nicht enthalten sind". Köniz, im Oktober 2015

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