Benutzungsordnung für das städtische Senioren- und Pflegeheim Reutin vom 19. Mai 1999

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1 Lindau (B) Nr. III/8. Benutzungsordnung für das städtische Senioren- und Pflegeheim Reutin vom 19. Mai 1999 Die Stadt Lindau (Bodensee) erlässt die folgende Benutzungsordnung: 1 Trägerschaft und Rechtsform, Zweckbestimmung (1) Die Stadt Lindau (Bodensee) betreibt das Senioren- und Pflegeheim Reutin als öffentliche Einrichtung. (2) Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich. (3) Das Senioren- und Pflegeheim soll Lebensraum für ältere Menschen schaffen, die ihren Lebensabend nicht in ihrer bisherigen Umgebung verbringen möchten. 2 Verwaltung (1) Das Senioren- und Pflegeheim wird von der Verwaltungsleitung geführt. (2) Der Stadtrat bestellt ein Mitglied als Pfleger für das Senioren- und Pflegeheim. Seine Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und der Geschäftsordnung für den Stadtrat Lindau (Bodensee).

2 Nr. III/8 S. 2 Benutzungsordnung für das städt. Senioren- und Pflegeheim Reutin (3) Im Senioren- und Pflegeheim wird ein Heimbeirat gebildet. Seine Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Heimmitwirkungsverordnung. (4) Die Rechte und Pflichten von (Alten-) Heimpfleger und Heimbeirat werden durch diese Benutzungsordnung nicht berührt. 3 Aufnahmeberechtigte (1) Das Senioren- und Pflegeheim steht älteren Menschen offen. Bewerber sollen seit 5 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lindau (Bodensee) gemeldet sein. Ausnahmen kann die Verwaltungsleitung zulassen, wenn andernfalls Plätze unbesetzt blieben. (2) Sind mehr aufnahmeberechtigte Bewerber als Plätze vorhanden, so werden die freien Plätze nach Warteliste vergeben. In Härtefällen sind Ausnahmen möglich. (3) Über die Aufnahme entscheidet die Verwaltungsleitung. (4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. 4 Heimverträge, Kostenübernahmeerklärung (1) Die Stadt schließt mit den künftigen Bewohnern privatrechtliche Heimverträge ab. (2) Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die Abgabe einer Kostenübernahme-Erklärung durch die Angehörigen.

3 Benutzungsordnung für das städt. Senioren- und Pflegeheim Reutin Nr. III/8 S.3 5 Leistungen des Senioren- und Pflegeheimes Das Senioren- und Pflegeheim bietet Unterkunft, Verpflegung, Pflege und soziale Betreuung. Die Einzelheiten werden im Heimvertrag geregelt. 6 Entgelt (1) Die Bewohner entrichten ein monatliches Entgelt. Es errechnet sich aus dem Tagessatz und der Anzahl der Tage des jeweiligen Monats. Der Tagessatz wird vom Bezirk Schwaben und den Pflegekassen festgelegt. (2) Die Stadt Lindau (Bodensee) kann den auf der Grundlage von 6 Abs. 1 vereinbarten Tagessatz durch einseitige Erklärung anpassen. 7 Hausordnung (1) Die Bewohner des Senioren- und Pflegeheimes haben die Hausordnung (früher Verhaltensregeln) zu beachten, um ein friedliches Zusammenleben zu sichern. (2) Die Hausordnung wird dem künftigen Bewohner bei Abschluss des Heimvertrages zur Kenntnisnahme und Beachtung übergeben.

4 Nr. III/8 S. 4 Benutzungsordnung für das städt. Senioren- und Pflegeheim Reutin 8 Kündigung, Vertragsende (1) Der Vertrag endet durch Kündigung oder im Todesfall. (2) Die Einzelheiten sind im Heimvertrag geregelt. 9 Inkrafttreten (1) Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Juni 1999 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim Lindau-Reutin (Benutzungsordnung Alten- und Pflegeheim) vom 27. Mai 1998 außer Kraft. Verfahrensvermerke: Diese Benutzungsordnung wurde im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Lindau (Bodensee) - Lindauer Zeitung Nr. 118 vom 26. Mai amtlich bekanntgemacht.

5 Lindau (B) Nr. III/8. Entgeltübersicht Stand: 01. November Preise werden alljährlich angepasst. Rüstige Stufe durchschnittl. Tagessatz im Monat Anteil Pflegekasse Eigenanteil (30,4 Tage) Stufe R R Einzelzimmer 47, ,90 0, ,90 Doppelzimmer 46, ,32 0, ,32 R Doppelzimmer Einzelzimmer 9 / 21% Stufe Unterkunft pflegebed. Intensivbeitrag Ausbildungs- Tagessatz durchschnittl. Anteil Eigenanteil Stufe +Verpfleg. Aufwand zuschlag im Monat Pflegekasse (30,4 Tage) 1 17,97 50,40 17,90 0,86 Summe 87, , , , ,97 63,02 17,90 0,86 Summe 99, , , , ,97 72,32 17,90 0,86 Summe 109, , , , ,97 29,49 17,90 0,86 Summe 66, , ,41 0 Stufe Unterkunft pflegebed. Intensivbeitrag Ausbildungs- Tagessatz durchschnittl. Anteil Eigenanteil Stufe +Verpfleg. Aufwand zuschlag im Monat Pflegekasse (30,4 Tage) 1 17,97 50,40 16,50 0,86 Summe 85, , , , ,97 63,02 16,50 0,86 Summe 98, , , , ,97 72,32 16,50 0,86 Summe 107, , , , ,97 29,49 16,50 0,86 Summe 64, , ,82 0

6 Nr. III/8 S. 6 Benutzungsordnung für das städt. Senioren- und Pflegeheim Reutin "Beschützende Station" 6 / 15% Stufe Unterkunft pflegebed. Intensivbeitrazuschlag Ausbildungs- Tagessatz durchschnittl. Anteil Eigenanteil Stufe +Verpfleg. Aufwand im Monat Pflegekasse (30,4 Tage) 1 17,97 56,85 16,50 0,86 Summe 92, , , , ,97 69,41 16,50 0,86 Summe 104, , , , ,97 74,65 16,50 0,86 Summe 109, , , , ,97 34,45 16,50 0,86 Summe 69, , ,71 0

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37

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