Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008"

Transkript

1 Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung 10. Januar 2008

2 Inhalt Workshop 1. Informationen zu: NFA und Spitex NFA und Heimfinanzierung (Hauptteil) Neuordnung Pflegefinanzierung 2. Verständnisfragen 3. Würdigung der aktuellen Heimfinanzierung 4. Diskussion zu Aspekten der Pflegefinanzierung 10. Januar 2008, Seite 2

3 NFA und Spitex wegfallende Spitex-Bundesbeiträge werden zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Vereinheitlichung des Angebotes an Spitex-Leistungen im Kanton Zürich Standardangebot unabhängig vom Wohnort 10. Januar 2008, Seite 3

4 NFA und Institutionen zur Eingliederung von behinderten Menschen bisher: Aufgabe von Bund (Hauptverantwortung) und Kantonen neu: Kantone sind alleine zuständig für Steuerung, Planung, Aufsicht und Finanzierung der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit einer Behinderung d.h. für Wohnheime, Tagesstätten und Werkstätten. Keine Person darf wegen ihrer Behinderung von der Sozialhilfe abhängig werden (Art. 7 IFEG)! 10. Januar 2008, Seite 4

5 NFA und Ergänzungsleistungen: Arten von Zusatzleistungen im Kanton Zürich Zusatzleistungen = Ergänzungsleistungen Beihilfe Gemeindezuschüsse 10. Januar 2008, Seite 5

6 NFA und Ergänzungsleistungen Grundsätzliches Verankerung der EL in der Verfassung Ergänzungsleistungen sind Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen Bund übernimmt mehrheitlich Verantwortung für die Existenzsicherung in Wohnungen Kantone übernehmen mehrheitlich Verantwortung für die Finanzierung von Heimfällen und ganz für Krankheitskosten 10. Januar 2008, Seite 6

7 Heimfinanzierung im Alter: Finanzierungsträger* (2002) ganze Schweiz Krankenversicherung 19,9 % Ergänzungsleistungen 16,0 % Hilflosenentschädigung 5,3 % Kantone und Gemeinden 9,5 % Sozialhilfe 1,7 % Eigenes Einkommen und Vermögen 46,0 % Quelle: BFS 10. Januar 2008, Seite 7

8 Bedarfsberechnung: Zusatzleistungen für Personen in Heimen Ausgaben Heimkosten: - Grundtaxe - Pflegezuschlag - Hilflosenentschädigung Betrag für persönliche Auslagen Krankenkassen-Prämie AHV + Hilflosenentsch. Pension Einnahmen Vermögen und Ertrag Krankenkassen- Leistungen Bedarf = Zusatzleistungen 10. Januar 2008, Seite 8

9 Bisher: Maximale Zusatzleistungen (Heim) 2007 in der Stadt Zürich Art der Zusatzleistung Ergänzungsleistungen + Beihilfen + Gemeindezuschüsse im Monat Fr Fr. 202 Fr. 300 Maximal Fr Januar 2008, Seite 9

10 Bedarf Finanzierung Heimfälle 2008 Das Maximum an Ergänzungsleistungen ist aufgehoben Der Bedarf wird also durch Ergänzungsleistungen gedeckt Beihilfe und Gemeindezuschüsse sind in Heimfällen nicht mehr notwendig Aber es gibt weiterhin Konstellationen mit einem Fehlbedarf, wie z.b. bei Heimkosten, welche die Taxbegrenzung überschreiten. 10. Januar 2008, Seite 10

11 Taxbegrenzung 2008 Hat den Sinn und Zweck zu verhindern, dass ein Heimaufenthalt mit hohem Komfort bzw. Luxus über Zusatzleistungen bezahlt wird. Taxbegrenzung ZH-Pflegeheime 2008: RAI/RUG: Fr BESA: Fr (entspricht Grundtaxe von Fr plus Vollpauschale BESA4 von Fr ) Taxbegrenzung Wohnheime: Fr. 175 pro Tag 10. Januar 2008, Seite 11

12 Restfinanzierung: kantonale Zuschüsse (bisher: in einigen Gemeinden Pflegekostenzuschüsse) Bei einem Fehlbedarf, weil die regelmässigen Heimkosten über der kantonal festgelegten Taxbegrenzung liegen In der Regel keine Finanzierung von hohem Komfort bzw. Luxus Vermögen unter Freigrenze (Fr ) Durchführung ist den Gemeinden überlassen ersetzt in den meisten Fällen die Sozialhilfe 10. Januar 2008, Seite 12

13 Beispiel Heimberechnung (alt: 2007) Stark pflegebedürftige Altersrentnerin in einem Zweierzimmer (Pflegezentrum Stadt Zürich) Ausgaben pro Monat Heimkosten (Fr /Tag + HE) Persönliche Auslagen Prämie Krankenversicherung Total Ausgaben Einnahmen pro Monat AHV-Rente + Hilflosenentsch. Leistung Krankenversicherung Zusatzleistungen (max. EL/BH/GZ Stadt Zürich) Total Einnahmen Ungedeckter Bedarf = ev. Sozialhilfe oder Pflegekostenzuschüsse Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Januar 2008, Seite 13

14 Beispiel Heimberechnung (neu: ab 2008) Stark pflegebedürftige Altersrentnerin in einem Zweierzimmer (Pflegezentrum Stadt Zürich) Ausgaben pro Monat Heimkosten (Fr /Tag + HE) Persönliche Auslagen Prämie Krankenversicherung Total Ausgaben Einnahmen pro Monat AHV-Rente + Hilflosenentsch. Leistung Krankenversicherung Total Einnahmen Bedarf = Ergänzungsleistungen Ungedeckter Bedarf = ev. Zuschüsse Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Januar 2008, Seite 14

15 Weitere Änderungen bei Ergänzungsleistungen für Personen in Heimen Heimdefinition: kantonale Bewilligung! Zuständigkeit: Heimeintritt begründet keine neue Zuständigkeit (bisheriger Wohnsitz = Lebensmittelpunkt) Anspruchsbeginn: Auf Beginn des Monats des Heimeintritts, wenn Anmeldung innert sechs Monaten erfolgt. Ansonsten gilt der Grundsatz: Monat der Anmeldung = Monat des Anspruchsbeginns 10. Januar 2008, Seite 15

16 Ausblick Heimfinanzierung: Neuordnung Pflegefinanzierung (2009?) Teil 1 Kostenbeteiligung für Langzeitpflege max. 20 % des höchsten Pflegebeitrags der Krankenkassen (KK zahlen weiterhin rund 55%) und Kantone regeln Finanzierung des ungedeckten Rests Anhebung der Vermögensfreigrenzen EL (37 500Alleinstehende; Ehepaare) und Freibetrag EL selbstbewohnte Liegenschaften bei Ehepaaren mit einem Ehegatten im Heim ( statt wie seit 2008 geltend ) Kantone sorgen dafür, dass durch den Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim in der Regel keine Sozialhilfeabhängigkeit begründet wird. 10. Januar 2008, Seite 16

17 Ausblick Heimfinanzierung: Neuordnung Pflegefinanzierung (2009?) Teil 2 aber umstritten gemäss Entscheid Nationalrat vom Dezember 2007: Pflegebedürftige werden für die durch die Spitex oder die Heime geleistete Akut- und Übergangspflege nicht zur Kasse gebeten. Krankenkassen und Kantone sollen diese Pflegekosten gemäss dem für die Spitalfinanzierung gültigen Verteilschlüssel decken. Ständerat war bisher analog den Krankenversicherungen gegen diese patientenfreundliche Lösung. Die Differenzbereinigung wird voraussichtlich im März 2008 erfolgen. 10. Januar 2008, Seite 17

18 Verständnisfragen, Würdigung und Diskussion Verständnisfragen Wie ist die Heimfinanzierung nach NFA zu würdigen? Neuordnung Pflegefinanzierung: Was ist wünschenswert? Forderungen? 10. Januar 2008, Seite 18

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Bedarfsgerechte Vorsorge 1. Säule 2. Säule 3. Säule Zweck: Existenzsicherung Zweck: Sicherung der gewohnten Lebenshaltung Zweck: Individuelle

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert

Mehr

Pflegefinanzierung Chance oder Chaos?

Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? EDI-Podium, Luzern 22. Juni 2012 Curaviva Kanton Zürich Organisation und Aufgaben Bei Curaviva Kanton Zürich sind 225 Alters- und Pflegeheime mit über 14 000 Plätzen

Mehr

Finanzielle Sicherheit im Alter

Finanzielle Sicherheit im Alter Finanzielle Sicherheit im Alter Referat: Urs Hofstetter, Direktor Ausgleichskasse Luzern Altersforum Kanton Luzern, 30. August 2010 Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15

Mehr

Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür

Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür Andreas Dummermuth Weiterbildungsseminar SVS Nord-Ostschweiz Weinfelden, Drei Punkte Pflegebedürftigkeit als

Mehr

Umsetzung der Pflegefinanzierung im

Umsetzung der Pflegefinanzierung im Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.

Mehr

Ergänzungsleistungen für Familien: Wunschdenken oder Notwendigkeit?

Ergänzungsleistungen für Familien: Wunschdenken oder Notwendigkeit? Ergänzungsleistungen für Familien: Wunschdenken oder Notwendigkeit? Veranstaltung vom 27. April 2010 an der Hochschule Luzern - Wirtschaft Dr. iur. Erwin Carigiet, Zürich Einleitung Ergänzungsleistungen

Mehr

Welche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung.

Welche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung. Welche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung. Regierungsrat Peter Gomm, SVSP-Jahrestagung, 28. Oktober

Mehr

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen KANTON ZÜRICH Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen Informationsveranstaltung Curaviva 5. Februar 2009 Inhalt Pflegefinanzierung aktuell und neu Aufteilung Pflegekosten

Mehr

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Dezember 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Am 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz

Mehr

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung Baselerbieter Alters- und Pflegeheime Finanzierung Wie werden Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims gedeckt? Im Kanton Basel-Landschaft wird die Finanzierung der Pensionskosten

Mehr

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Schluefweg Kloten, 18.

Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Schluefweg Kloten, 18. Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Schluefweg Kloten, 18. November 2010 Übersicht Zahlen und Trends in der Langzeitpflege Pflegefinanzierung

Mehr

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen?

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Kommission für Altersfragen, Oberwil Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Zusammenfassung Referat vom 18.1.8 von Frau I. Gröger Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Allgemeine

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche:

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche: 1. Die Dienstleistungen des Pflegeheimes lassen sich in die drei Bereiche Hotellerie, Betreuung und Pflege unterteilen. Hotellerie Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Reinigung des Zimmers, WC und Dusche,

Mehr

DIE OPITK DER KANTONE

DIE OPITK DER KANTONE DIE OPITK DER KANTONE CURAVIVA-Impulstagung zu CURATIME Kostentransparenz und Finanzierungswahrheit in der neuen Pflegefinanzierung vom 15. April 2015 Georg Schielke Projektleiter Tarife GDK Gesundheitsdirektorenkonferenz

Mehr

Inhalt der Grundtaxe

Inhalt der Grundtaxe Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl.

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV. Präsentation von Fällen

Zusatzleistungen zur AHV/IV. Präsentation von Fällen Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Zusatzleistungen zur AHV/IV Präsentation von Fällen Helga Schreiber Paul Wettstein Béatrice Peterhans 1 Fall 1 Somalischer Staatsangehöriger Einreise invalid

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Verordnung vom 8. November 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24. November 1995

Mehr

Pi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten

Pi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten Unterscheidung der Kosten Pi Basis für die Kosten / Lage des Zimmers Zimmergrösse Belegungsart Basis für die Kosten (nicht KVG anerkannte Kosten) Definition im Kanton Zug / 15% der Kosten des Pflegepersonals

Mehr

Die Gemeinde Wallisellen richtet die Ergänzungsleistungen und Beihilfen nach Massgabe über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen

Die Gemeinde Wallisellen richtet die Ergänzungsleistungen und Beihilfen nach Massgabe über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen s. POLITISCHE GEMEINDE WALLISELLEN Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen, des kantonalen Gesetzes über die Beihilfen sowie über die Gewährung von Gemeindezulagen

Mehr

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusatzleistungen zur AHV/IV Fsdgfdgsfg Zusatzleistungen zur AHV/IV 2012 November 2013 (intern) Zusatzleistungen zur AHV/IV 2012 Der statistische Bericht zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Winterthur informiert über die

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 10.07.2013 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Herausforderungen aus der Neuordnung der Pflegefinanzierung Juni 2010

Herausforderungen aus der Neuordnung der Pflegefinanzierung Juni 2010 Herausforderungen aus der Neuordnung der Pflegefinanzierung Einführung Einführung Einführung Die Neuerungen (Art. 43 bis AHVG, Art. 10 und ELG, Art. 25, 25a, 49 und 50 KVG) treten per 1. Januar 2011 in

Mehr

Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege

Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege Jubiläumsanlass 10 Jahre Spitex Bern Referat von Peter Marbet Leiter der Abteilung Politik und Kommunikation Mitglied der Direktion santésuisse

Mehr

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Informationen Berechnungshilfen Allgemeines 2 Warum werden Krankenkassenprämien verbilligt? Die Krankenkassen erheben

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12.

Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12. Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12.2010 Übersicht Zahlen und Trends in der Langzeitpflege Pflegefinanzierung auf

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusatzleistungen zur AHV/IV Zusatzleistungen zur AHV/IV Zusatzleistungen zur AHV/IV sind nach Bundesrecht. Ergänzungsleistungen (inkl. KKV) nach kantonalem Recht: Beihilfen Pflegefinanzierung Volketswil Donnerstag, 2. Dezember 2010

Mehr

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 12. Juni 2007 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Neuregelung der Pflegefinanzierung. Stand Januar 2011

Neuregelung der Pflegefinanzierung. Stand Januar 2011 Neuregelung der Pflegefinanzierung nach Kanton Stand Januar 2011 santésuisse nr. A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Besteht ein Vertrag mit santésuisse und dem Heimverband? Für welche Dauer wurde der Vertrag abgeschlossen?

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz)

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) SRL Nr. 867 Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) vom 13. September 2010* Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung. Fragebogen Geschäftsfelder

Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung. Fragebogen Geschäftsfelder Gesundheits- und Sozialdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach 3768 6002 Luzern Telefon 041 228 60 84 Telefax 041 228 60 97 gesundheit.soziales@lu.ch www.lu.ch Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die

Mehr

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg.

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. Ausführungsgesetz vom 9. Dezember 2010 Inkrafttreten:... zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008

Mehr

Reglement über Hilfeleistungen an Opfer von Gewalt

Reglement über Hilfeleistungen an Opfer von Gewalt 341.100 Reglement über Hilfeleistungen an Opfer von Gewalt Stadtratsbeschluss vom 22. Oktober 2003 (1580) mit Änderung vom 13. Dezember 2006 (1559) Allgemeines Art. 1 Zweck 1 Die Stadt Zürich leistet Hilfe

Mehr

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt

Mehr

Wenn die Schulzeit in Aschau zu Ende geht. Welche Versicherungen braucht ein behinderter Erwachsener?

Wenn die Schulzeit in Aschau zu Ende geht. Welche Versicherungen braucht ein behinderter Erwachsener? Wenn die Schulzeit in Aschau zu Ende geht Welche Versicherungen braucht ein behinderter Erwachsener? Kranken- und Pflegeversicherung Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der behinderte Mensch

Mehr

BASS. Ökonomische Grenzen von Spitex. Präsentation Studie Spitex Verband Schweiz

BASS. Ökonomische Grenzen von Spitex. Präsentation Studie Spitex Verband Schweiz PROJEKTKOOPERATION BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUERO.CH. WWW.BUERO.CH MATTHIAS WÄCHTER FORSCHUNG

Mehr

Pflegefinanzierung auf dem Prüfstand

Pflegefinanzierung auf dem Prüfstand Pflegefinanzierung auf dem Prüfstand Fachtagung ambulant UND stationär vom 9. Januar 2014 CURAVIVA Kanton Zürich und Spitex Verband Kanton Zürich Stefan Leutwyler Stv. Zentralsekretär GDK Gesundheitsdirektorenkonferenz

Mehr

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Mai 2014 Pensioniert Leistungen der Sozialversicherungen Das System unserer

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2015

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2015 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern Kanton St.Gallen Amt für Soziales Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache Departement des Innern Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales

Mehr

Prämienverbilligungen im Kanton Zug

Prämienverbilligungen im Kanton Zug AUSGLEICHSKASSE ZUG IV-STELLE ZUG Prämienverbilligungen im Kanton Zug Achtung! Eingabefrist 30. April 2008 Informationen Berechnungshilfen Adressen Inhalt Adressen 2 Inhalt Allgemeines und Formulare 3

Mehr

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II - 1 - Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II Im folgenden sind die Ansprüche von Frauke & Sandra auf AlgII bzw. Sozialgeld zu prüfen. Alle aufgeführten Paragraphen, sofern nicht anders angegeben,

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung

Die neue Pflegefinanzierung Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Die neue Pflegefinanzierung Informationen für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Institutionen und Gemeinden Im Alter zuhause «Im Alter zuhause» diese drei Worte

Mehr

Familienbesteuerung: Konkubinat

Familienbesteuerung: Konkubinat Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden Familienbesteuerung: der Kinder, Abzüge, Tarif, Vermögenssteuer-Freibeträge StG 39 III; 10 V u. VI, 36 l, 38 I d, f, h; 63 DBG 214 II; 9, 212 I, 213 1. spaar

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

5.02 Stand am 1. Januar 2006. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo

5.02 Stand am 1. Januar 2006. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo 5.02 Stand am 1. Januar 2006 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige

Mehr

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung vom 1. Januar 1970 Die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf das Bundesgesetz über die

Mehr

Teure Altersheime. Wie kann das noch bezahlt werden?

Teure Altersheime. Wie kann das noch bezahlt werden? Teure Altersheime Wie kann das noch bezahlt werden? Herzlich willkommen Donnerstag, 22. Januar 2015 Begrüssung Vorstellen des Angehörigenkonzeptes Referenten German Varonier, St. Josef Was kostet ein Heimeintritt

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 Stand am 1. Januar 2015 1 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2015 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Pflegefinanzierung: Einblick ein die Arbeit des Preisüberwachers

Pflegefinanzierung: Einblick ein die Arbeit des Preisüberwachers Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Pflegefinanzierung: Einblick ein die Arbeit des Preisüberwachers Tagung für Pflegerecht, Luzern 5. September 2013 Der Preisüberwacher 2 Verfassungsgrundlage

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2 POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE Kanton Schwyz FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM 17. JUNI 2012 Prämienverbilligung............. 2 Verpflichtungskredit Werkhof.... 4 Heilpädagogisches

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz. Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord

Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz. Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord 2 Kanton St. Gallen 487 000 Einwohner Sektor Nord 280 000 Einwohner

Mehr

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden.

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden. Der Schulzahnarztdienst im Kanton Zug sieht für alle Kinder des Kindergartens sowie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen während der Dauer der Schulpflicht eine jährliche obligatorische Untersuchung

Mehr

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016)

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) 1 Unsere Dienstleistungen Die Dienstleistungen des Zentrum Ergolz lassen sich in diese Hauptgruppen unterteilen: Pensionsleistungen (Hotellerie) Wohnen

Mehr

Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015

Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015 AUSGLEICHSKASSE ZUG Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015 Informationen Berechnungshilfen Adressen Achtung! Eingabefrist 30. April 2015 Allgemeines 2 WAS SIND PRÄMIENVERBILLIGUNGEN? Prämienverbilligungen

Mehr

BASS. Ökonomische Grenzen von Spitex. Präsentation Studie Spitex Verband Schweiz

BASS. Ökonomische Grenzen von Spitex. Präsentation Studie Spitex Verband Schweiz PROJEKTKOOPERATION BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUERO.CH. WWW.BUERO.CH MATTHIAS WÄCHTER FORSCHUNG

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung. D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst: I

Mehr

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1, beschliesst: I

Mehr

Hintergrundinformation 3/2013: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schwyz Bericht 2012

Hintergrundinformation 3/2013: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schwyz Bericht 2012 Hintergrundinformation 3/2013: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schwyz Bericht 2012 Schwyz, Februar 2013 Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon 041 819 04 25, Telefax 041 819 05 25, Postanschrift:

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

NIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner

NIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner NIDWALDEN Finanzierung eines Heimaufenthaltes in einem Alters- oder Pflegeheim im Kanton Nidwalden Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner Alters- und Pflegeheime In Nidwalden Alterswohnheim

Mehr

Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum

Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum Mattenhof und Irchelpark / palliative zh+sh 19. Februar 2015 Regula Pfenninger Vizedirektorin, Leiterin Finanzen und Services der Pflegefinanzierung (seit

Mehr

Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 5.02 Stand am 1. Januar 2013 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

der Baugenossenschaft Rotach REGLEMENT

der Baugenossenschaft Rotach REGLEMENT der Baugenossenschaft Rotach REGLEMENT 1. Allgemeine Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern durch den Solidaritätsfonds der Baugenossenschaft

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Bezugsberechtigte Personen Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Updates. Internationales. Stand: 1. Juni 2015. Revisionen. Revisionen. Informationsstelle AHV/IV. Informationsstelle AHV/IV

Updates. Internationales. Stand: 1. Juni 2015. Revisionen. Revisionen. Informationsstelle AHV/IV. Informationsstelle AHV/IV Updates Stand: 1. Juni 2015 2014.10 EO V Vollzug 2015.1 EL 55 9a EL 56 ELG 10 I lit. a EO 49 9a EO 50 EOV 36 FZ 53 9a 2015.2 EO 51 EOG 1a, 11 I, 20a Internationales Das Sozialversicherungsabkommen mit

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder. Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz

Mehr

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Tarifkraft und Beamten im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Die Fachgruppe BAG der GdP fordert eine Verbeamtung im BAG. Unsere Forderung

Mehr