Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008
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- Carin Auttenberg
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1 Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung 10. Januar 2008
2 Inhalt Workshop 1. Informationen zu: NFA und Spitex NFA und Heimfinanzierung (Hauptteil) Neuordnung Pflegefinanzierung 2. Verständnisfragen 3. Würdigung der aktuellen Heimfinanzierung 4. Diskussion zu Aspekten der Pflegefinanzierung 10. Januar 2008, Seite 2
3 NFA und Spitex wegfallende Spitex-Bundesbeiträge werden zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Vereinheitlichung des Angebotes an Spitex-Leistungen im Kanton Zürich Standardangebot unabhängig vom Wohnort 10. Januar 2008, Seite 3
4 NFA und Institutionen zur Eingliederung von behinderten Menschen bisher: Aufgabe von Bund (Hauptverantwortung) und Kantonen neu: Kantone sind alleine zuständig für Steuerung, Planung, Aufsicht und Finanzierung der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit einer Behinderung d.h. für Wohnheime, Tagesstätten und Werkstätten. Keine Person darf wegen ihrer Behinderung von der Sozialhilfe abhängig werden (Art. 7 IFEG)! 10. Januar 2008, Seite 4
5 NFA und Ergänzungsleistungen: Arten von Zusatzleistungen im Kanton Zürich Zusatzleistungen = Ergänzungsleistungen Beihilfe Gemeindezuschüsse 10. Januar 2008, Seite 5
6 NFA und Ergänzungsleistungen Grundsätzliches Verankerung der EL in der Verfassung Ergänzungsleistungen sind Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen Bund übernimmt mehrheitlich Verantwortung für die Existenzsicherung in Wohnungen Kantone übernehmen mehrheitlich Verantwortung für die Finanzierung von Heimfällen und ganz für Krankheitskosten 10. Januar 2008, Seite 6
7 Heimfinanzierung im Alter: Finanzierungsträger* (2002) ganze Schweiz Krankenversicherung 19,9 % Ergänzungsleistungen 16,0 % Hilflosenentschädigung 5,3 % Kantone und Gemeinden 9,5 % Sozialhilfe 1,7 % Eigenes Einkommen und Vermögen 46,0 % Quelle: BFS 10. Januar 2008, Seite 7
8 Bedarfsberechnung: Zusatzleistungen für Personen in Heimen Ausgaben Heimkosten: - Grundtaxe - Pflegezuschlag - Hilflosenentschädigung Betrag für persönliche Auslagen Krankenkassen-Prämie AHV + Hilflosenentsch. Pension Einnahmen Vermögen und Ertrag Krankenkassen- Leistungen Bedarf = Zusatzleistungen 10. Januar 2008, Seite 8
9 Bisher: Maximale Zusatzleistungen (Heim) 2007 in der Stadt Zürich Art der Zusatzleistung Ergänzungsleistungen + Beihilfen + Gemeindezuschüsse im Monat Fr Fr. 202 Fr. 300 Maximal Fr Januar 2008, Seite 9
10 Bedarf Finanzierung Heimfälle 2008 Das Maximum an Ergänzungsleistungen ist aufgehoben Der Bedarf wird also durch Ergänzungsleistungen gedeckt Beihilfe und Gemeindezuschüsse sind in Heimfällen nicht mehr notwendig Aber es gibt weiterhin Konstellationen mit einem Fehlbedarf, wie z.b. bei Heimkosten, welche die Taxbegrenzung überschreiten. 10. Januar 2008, Seite 10
11 Taxbegrenzung 2008 Hat den Sinn und Zweck zu verhindern, dass ein Heimaufenthalt mit hohem Komfort bzw. Luxus über Zusatzleistungen bezahlt wird. Taxbegrenzung ZH-Pflegeheime 2008: RAI/RUG: Fr BESA: Fr (entspricht Grundtaxe von Fr plus Vollpauschale BESA4 von Fr ) Taxbegrenzung Wohnheime: Fr. 175 pro Tag 10. Januar 2008, Seite 11
12 Restfinanzierung: kantonale Zuschüsse (bisher: in einigen Gemeinden Pflegekostenzuschüsse) Bei einem Fehlbedarf, weil die regelmässigen Heimkosten über der kantonal festgelegten Taxbegrenzung liegen In der Regel keine Finanzierung von hohem Komfort bzw. Luxus Vermögen unter Freigrenze (Fr ) Durchführung ist den Gemeinden überlassen ersetzt in den meisten Fällen die Sozialhilfe 10. Januar 2008, Seite 12
13 Beispiel Heimberechnung (alt: 2007) Stark pflegebedürftige Altersrentnerin in einem Zweierzimmer (Pflegezentrum Stadt Zürich) Ausgaben pro Monat Heimkosten (Fr /Tag + HE) Persönliche Auslagen Prämie Krankenversicherung Total Ausgaben Einnahmen pro Monat AHV-Rente + Hilflosenentsch. Leistung Krankenversicherung Zusatzleistungen (max. EL/BH/GZ Stadt Zürich) Total Einnahmen Ungedeckter Bedarf = ev. Sozialhilfe oder Pflegekostenzuschüsse Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Januar 2008, Seite 13
14 Beispiel Heimberechnung (neu: ab 2008) Stark pflegebedürftige Altersrentnerin in einem Zweierzimmer (Pflegezentrum Stadt Zürich) Ausgaben pro Monat Heimkosten (Fr /Tag + HE) Persönliche Auslagen Prämie Krankenversicherung Total Ausgaben Einnahmen pro Monat AHV-Rente + Hilflosenentsch. Leistung Krankenversicherung Total Einnahmen Bedarf = Ergänzungsleistungen Ungedeckter Bedarf = ev. Zuschüsse Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Januar 2008, Seite 14
15 Weitere Änderungen bei Ergänzungsleistungen für Personen in Heimen Heimdefinition: kantonale Bewilligung! Zuständigkeit: Heimeintritt begründet keine neue Zuständigkeit (bisheriger Wohnsitz = Lebensmittelpunkt) Anspruchsbeginn: Auf Beginn des Monats des Heimeintritts, wenn Anmeldung innert sechs Monaten erfolgt. Ansonsten gilt der Grundsatz: Monat der Anmeldung = Monat des Anspruchsbeginns 10. Januar 2008, Seite 15
16 Ausblick Heimfinanzierung: Neuordnung Pflegefinanzierung (2009?) Teil 1 Kostenbeteiligung für Langzeitpflege max. 20 % des höchsten Pflegebeitrags der Krankenkassen (KK zahlen weiterhin rund 55%) und Kantone regeln Finanzierung des ungedeckten Rests Anhebung der Vermögensfreigrenzen EL (37 500Alleinstehende; Ehepaare) und Freibetrag EL selbstbewohnte Liegenschaften bei Ehepaaren mit einem Ehegatten im Heim ( statt wie seit 2008 geltend ) Kantone sorgen dafür, dass durch den Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim in der Regel keine Sozialhilfeabhängigkeit begründet wird. 10. Januar 2008, Seite 16
17 Ausblick Heimfinanzierung: Neuordnung Pflegefinanzierung (2009?) Teil 2 aber umstritten gemäss Entscheid Nationalrat vom Dezember 2007: Pflegebedürftige werden für die durch die Spitex oder die Heime geleistete Akut- und Übergangspflege nicht zur Kasse gebeten. Krankenkassen und Kantone sollen diese Pflegekosten gemäss dem für die Spitalfinanzierung gültigen Verteilschlüssel decken. Ständerat war bisher analog den Krankenversicherungen gegen diese patientenfreundliche Lösung. Die Differenzbereinigung wird voraussichtlich im März 2008 erfolgen. 10. Januar 2008, Seite 17
18 Verständnisfragen, Würdigung und Diskussion Verständnisfragen Wie ist die Heimfinanzierung nach NFA zu würdigen? Neuordnung Pflegefinanzierung: Was ist wünschenswert? Forderungen? 10. Januar 2008, Seite 18
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