Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334 Kantonale Regelungen auf dem Gebiet der bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen im Jahr 2013 ZH BE Heim, das auf der Spital- und Pflegeheimliste aufgeführt ist - Pflegestufe 0 - Pflegestufe 1 - Pflegestufe 2 - Pflegestufen 3-12 Übrige Heime LU UR SZ Alters- und Pflegeheim / Spital Alters- und : - Normalfall - Schwerstpflegebedürftige Personen Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel , Fax

2 OW NW GL keine Begrenzung ZG FR SO Taxen des jeweiligen Kantons Altersheim (=Pflegestufe 0) Pflege- und / Spital Altersheim Pflegeheim Spital Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 ab Pflegestufe 4 Pflegestufe 0 Pflegestufen 1-3 Pflegestufen 4-6 Pflegestufen 7-9 Pflegestufen bei jungen Bedürftigen im Pflegezentrum Baar bei Aufenthalt in einem Behindertenwohnheim übrige Fälle Altersheim / Spital Pflegeheim Altersheim ausserkantonaler Heimaufenthalt BS Alters- und Pflegeheim ohne Subventionsvertrag: - ohne Pflege - bei Leichtpflege - bei mittlerer Pflege - bei voller Pflege 1 Die Patientenbeteiligung nach Art. 25a Abs. 5 KVG wird im Umfang von max. CHF 7.20 pro Tag anerkannt 2 Die Patientenbeteiligung nach Art. 25a Abs. 5 KVG wird im Umfang von max. CHF pro Tag anerkannt 3 Die Taxe enthält einen Beitrag der Einwohnergemeinde in Höhe der Krankenversicherungsleistung 2/8

3 BS Taxen nach Vertrag Invalidenheim ohne Subventionsvertrag Alters-, Invalidenwohn- und mit Subventionsvertrag BL SH AR Keine Begrenzung Alters- und Pflegeheime, die auf der Pflegeheimliste des Kantons aufgeführt sind und mit einer oder mehreren Gemeinden einen Leistungsauftrag abgeschlossen haben - Kantonsspitäler - Kantonale Psychiatrische Dienste - e Übrige Heime (inkl. ausserkantonale Einrichtungen): - Pflegebedarfsstufe 1 - Pflegebedarfsstufe 2 - Pflegebedarfsstufe 3 - Pflegebedarfsstufe 4 - Pflegebedarfsstufe 5 - Pflegebedarfsstufe 6 - Pflegebedarfsstufe 7 - Pflegebedarfsstufe 8 - Pflegebedarfsstufe 9 - Pflegebedarfsstufe 10 - Pflegebedarfsstufe 11 - Pflegebedarfsstufe 12 : - ohne Pflegebedarf - Pflegestufen a-d - Pflegestufen e-l : - ohne Pflege - Pflegestufen Pflegestufen Pflegestufen Pflegestufen /8

4 AI : - BESA 0 - BESA 1 - BESA 2 - BESA 3 - BESA 4 - BESA 5 - BESA 6 - BESA 7 - BESA 8 - BESA 9 - BESA 10 - BESA 11 - BESA 12 : - keine HE - leichte HE - mittlere HE - schwere HE SG GR für alle Heime AG TG : - keine / leichte HE - mittlere / schwere HE Alters- und Pflegeheim ohne Pflegeeinstufung : - Pflegestufen Pflegestufen Pflegestufen Pflegestufen 7-12 exkl. Hilflosenentschädigung 4 Die Tagestaxe erhöht sich um die jeweiligen Leistungen der Hilflosenentschädigung der AHV, IV, Militär- oder Unfallversicherung. Wenn aufgrund der Kosten für Pension und Betreuung eine Sozialhilfeabhängigkeit droht, kann auf Antrag der Gemeinde die anrechenbare Tagestaxe auf maximal Fr erhöht werden. 4/8

5 TG TI Kinderheim oder heimähnliche Institution, die eine professionelle Betreuung von Kindern garantiert andere Pflegefamilie oder von der politischen Gemeinde bewilligtes Betreuungs- und Pflegeangebot Frauen- oder Männerhaus: - volljährige Person - zusätzlich pro minderjähriges Kind VD individuell gemäss kantonaler Heimvereinbarung VS alle Heime NE Taxen des jeweiligen Kantons : - innerkantonaler Heimaufenthalt - ausserkantonaler Heimaufenthalt : - innerkantonaler Heimaufenthalt - ausserkantonaler Heimaufenthalt GE individuell für jedes Heim JU Altersheim 6 : - Einzelzimmer - Doppelzimmer : - Einzelzimmer - Doppelzimmer Die Taxe erhöht sich um den HE-Ansatz; die Patientenbeteiligung wird nicht über die EL vergütet 6 Die Patientenbeteiligung nach Art. 25a Abs. 5 KVG wird über die Krankheits- und Behinderungskosten vergütet 5/8

6 2. Betrag für persönliche Auslagen (Stand 2013) Pro Monat ZH max für alle BE für alle LU UR Altersheim - (keine / leichte HE) - - (mittlere / schwere HE) Alters- und SZ für alle OW NW Alters- und Alters- und / Spital Pflegeheim GL für alle ZG für alle FR für alle SO für alle BS für alle BL für alle SH AR AI SG : - Pflegestufe Pflegestufe 5-12 Alters- und Pflegeheim BESA-Stufe 0-6 BESA-Stufe 7-12 Alters- und GR für alle 6/8

7 2. Betrag für persönliche Auslagen (Stand 2013) Pro Monat AG TG TI Alters- und Personen mit Altersrente Personen mit Invalidenrente VD für alle VS NE GE Personen mit Altersrente Personen mit IV-Rente Personen mit Altersrente in einem Alters- oder Pflegeheim Personen mit IV-Rente und Personen mit Altersrente, die in einem leben JU für alle 7/8

8 3. Vermögensverzehr bei Personen im Heim / Spital (Stand 2013) Personen mit einer Altersrente 1/5 ZH, BE, LU, UR, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, AI, SG, GR*, TG, TI, VD, NE, GE, JU 2/15 SZ 1/10 BL, GR*, AG, VS * Im ersten EL-Bezugsjahr in einem Heim oder Spital 1/5, ab dem zweiten Jahr 1/10 Personen mit einer IV-Rente 1/5 OW, GL, SO, AR, AI, TG 1/8 GE 1/10 ZG, SH, TI 1/15 ZH, BE, LU, UR, SZ, NW, FR, BS, BL, SG, GR, AG, VD, VS, NE, JU 8/8

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