Unter Spardruck: Kantonale Prämienverbilligungen

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1 Politikstudien Forschung Beratung I N T E R F A C E Unter Spardruck: Kantonale Prämienverbilligungen Dr. Oliver Bieri Helen Amberg, MA Economics Interface Politikstudien Forschung Beratung Seidenhofstrasse Luzern bieri@interface-politikstudien.ch 1

2 Einleitung Alle Jahre wieder. Tages Anzeiger vom : Die Prämien steigen 2017 um 4,5 Prozent Bundesrat Alain Berset erklärte den Aufschlag der Krankenkassenprämien im nächsten Jahr. Eltern erwartet ein happiger Aufschlag. 2

3 Aufbau 1. Was ist der Auftrag des Gesetzgebers? Welche sind Ziele der Prämienverbilligung? 2. Wie hat sich die Prämienbelastung in der OKP seit 1996 entwickelt? 3. Wie hat sich die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen entwickelt? 4. Wie haben sich die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Prämienverbilligung entwickelt? 5. Wie hat sich die Entlastung bei den OKP-Prämien durch die Prämienverbilligung entwickelt? 6. Herausforderungen für eine wirksame Entlastung tiefer und mittlerer Einkommen? 7. Wird bei den kantonalen Beiträgen für die Prämienverbilligung gespart? 3

4 1. Auftrag des Gesetzgebers und Ziele der Prämienverbilligung? Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 (SR ) KVG: 4. Abschnitt, Prämienverbilligung durch Beiträge der öffentlichen Hand, Artikel 65: Absatz 1: Die Kantone gewähren den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Absatz 1bis: Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent. Absatz 3: Die Kantone sorgen dafür, dass die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigt werden. So dass die anspruchsberechtigten Personen ihrer Prämienzahlungspflicht nicht vorschussweise nachkommen müssen. Absatz 4: Die Kantone informieren die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung. 4

5 1. Auftrag des Gesetzgebers und Ziele der Prämienverbilligung? Mit der Einführung einer individuellen Prämienverbilligung beabsichtigte der Gesetzgeber nicht nur Personen zu unterstützen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ziel war es die Solidarität zwischen unterschiedlichen Einkommen zu stärken. Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sollten 8 Prozent des steuerbaren Einkommens nicht übersteigen (gem. Botschaft zur Revision der Krankenversicherung vom 6. November 1991). Bei der Umsetzung wurde allerdings auf die Formulierung eines einheitlichen Sozialziels verzichtet. Kantone sollten eigene flexible Lösung einführen, welche den kantonalen Gegebenheiten entsprechen. 5

6 1. Auftrag des Gesetzgebers und Ziele der Prämienverbilligung? Die Berechnung der Prämienverbilligung wird in jedem Kanton unterschiedlich gehandhabt. Im Wesentlichen gibt es drei Berechnungssysteme: Prozentmodell: Ein prozentualer Anteil des für die IPV massgebenden Einkommens (Selbstbehalt) wird von der Richtprämie abgezogen. Die Differenz entspricht der Prämienverbilligung. Stufenmodell: Für verschiedene Einkommensstufen werden fixe Beträge für die Prämienverbilligung festgelegt. Kombination von Prozentmodell und Stufenmodell: Je nach Einkommenskategorie gelten unterschiedliche Prozentsätze zur Berechnung des Selbstbehalts. Als massgebendes Einkommen werden das steuerbare Einkommen, das Reineinkommen oder das Nettoeinkommen herangezogen (20 Kantone). Sechs Kantone stützen die Berechnung der Prämienverbilligung auf ein anderes massgebendes Einkommen ab. 6

7 2. Wie hat sich die Prämienbelastung in der OKP seit 1996 entwickelt? Entwicklung der OKP-Prämie für eine erwachsene Person, pro Monat in Franken Seit 1996 sind die OKP-Prämien von 173 auf 428 Franken angestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von nahezu 150 Prozent Franken Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2015): Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2014, Bern. 7

8 2. Wie hat sich die Prämienbelastung in der OKP seit 1996 entwickelt? Veränderung der Indizes der Prämien, der Pflegekosten, der Preise und der Löhne Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2015): Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2014, S. 20 8

9 3. Wie hat sich die Zahl der Bezüger/-innen von Prämienverbilligungen entwickelt? 3'000'000 35% 2'500'000 30% 2'000'000 25% 20% 1'500'000 15% 1'000'000 10% 500'000 5% % Anzahl Bezüger/-innen Bezügerquote (Anzahl Bezüger/-innen in Prozent des durchschnittlichen Versichertenbestandes) Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2015): Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2014, Bern. 9

10 3. Wie hat sich die Zahl der Bezüger/-innen von Prämienverbilligungen entwickelt? Total der Bezüger in Prozent des durchschnittlichen Versichertenbestandes (2014) 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% TI GR AI UR JU OW ZH SH BS LU AG TG VD CH FR GE VS ZG NE AR NW SZ BL SG BE SO GL Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2015): Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2014, Bern. 10

11 3. Wie hat sich die Zahl der Bezüger/-innen von Prämienverbilligungen entwickelt? 100% 90% 80% 70% 60% 77% 76% 74% 74% 73% 72% 50% 40% 30% 20% 9% 10% 11% 11% 12% 12% 10% 0% 14% 14% 15% 15% 15% 17% EL-Bezüger/-innen SH-Bezüger/-innen IPV-Bezüger/-innen Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2015): Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2014, Bern. 11

12 3. Wie hat sich die Zahl der Bezüger/-innen von Prämienverbilligungen entwickelt? 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% NE BS GE SO BE SG TI VD GL CH JU LU ZH AR SH VS FR AG NW SZ ZG UR TG OW GR AI EL-Bezüger/-innen SH-Bezüger/-innen IPV-Bezüger/-innen Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2015): Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2014, Bern. 12

13 4. Wie haben sich die Ausgaben für die Prämienverbilligung entwickelt? 4'500 4'000 3'500 3'000 Miio. Franken 2'500 2'000 1'500 1' Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2015): Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2014, Bern. 13

14 4. Wie haben sich die Ausgaben für die Prämienverbilligung entwickelt? 100% 90% Ausbezahlte Beträge in Mio. Franken 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 61% 10% 29% 56% 53% 11% 13% 33% 35% 55% 53% 14% 14% 31% 33% 50% 14% 36% 0% EL-Bezüger/-innen SH-Bezüger/-innen IPV-Bezüger/-innen Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2015): Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2014, Bern. 14

15 4. Wie haben sich die Ausgaben für die Prämienverbilligung entwickelt? 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% GE BS SO NE JU SG GL LU TI VD CH SH ZH BE FR UR AG AR TG NW GR SZ ZG VS OW AI EL-Bezüger/-innen SH-Bezüger/-innen IPV-Bezüger/-innen Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2015): Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2014, Bern. 15

16 5. Wie hat sich die Entlastungswirkung durch die Prämienverbilligung entwickelt? 3'500 Durchschnittliche jährliche Beiträge pro Bezüger/-in '000 2'500 Franken 2'000 1'500 1' BS NE GE VD TI AR SO VS FR GL CH BL SZ ZG SH JU ZH TG SG AG OW NW LU BE GR UR AI Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2015): Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2014, Bern. 16

17 5. Wie hat sich die Entlastungswirkung durch die Prämienverbilligung entwickelt? Fallbeispiel: Zwei Erwachsene mit zwei Kindern (2014) 18'000 16'000 14'000 12'000 Franken 10'000 8'000 6'000 4'000 2'000 0 BE GE VD JU BS ZH SG BL SO SH UR LU GL TG AG NE FR TI NW SZ VS GR AI AR OW ZG Verbleibende Prämie Quelle: Eigene Darstellung aufgrund Daten von B.S.S. (2015): Wirksamkeit der Prämienverbilligung Monitoring 2014, Basel. IPV 17

18 5. Wie hat sich die Entlastungswirkung durch die Prämienverbilligung entwickelt? Paar mit zwei Kindern: Verbleibende Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens Quelle: B.S.S. (2015): Wirksamkeit der Prämienverbilligung Monitoring 2014, Basel. 18

19 5. Wie hat sich die Entlastungswirkung durch die Prämienverbilligung entwickelt? Mittelwert über alle Modellhaushalte: Verbleibende Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens Quelle: B.S.S. (2015): Wirksamkeit der Prämienverbilligung Monitoring 2014, Basel. 19

20 6. Herausforderungen für eine wirksame Entlastung durch die IPV Mittel für die IPV Kanton Luzern in Mio. Franken Bund Kanton Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG): Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, diverse Jahre 20

21 6. Herausforderungen für eine wirksame Entlastung durch die IPV Entwicklung der Bezügerinnen und Bezüger, Kanton Luzern Wirkungsbericht Existenzsicherung 2015, S

22 6. Herausforderungen für eine wirksame Entlastung durch die IPV Entwicklung der Mittel für spez. Gruppen, Kanton Luzern Trend übrige Bevölkerung Trend EL Trend WSH Wirkungsbericht Existenzsicherung 2015, S

23 6. Herausforderungen für eine wirksame Entlastung durch die IPV 10'000 9'000 Höhe der Prämienverbilligung 8'000 7'000 6'000 5'000 4'000 3'000 2' Selbstbehalt 14.5 Prozent IPV '000 0 Grenze Anspruch WSH 0 10'000 20'000 30'000 40'000 50'000 60'000 70'000 80'000 90' ' ' '000 Bruttolohn Quelle: Interface, Simulationsmodell: Wirkungsbericht Existenzsicherung 2015, S

24 6. Herausforderungen für eine wirksame Entlastung durch die IPV 10'000 9'000 Höhe der Prämienverbilligung 8'000 7'000 6'000 5'000 4'000 3'000 2' Selbstbehalt 14.5 Prozent IPV 2009 Reduktion Selbstbehalt auf 10.0 Prozent 1'000 0 Grenze Anspruch WSH 0 10'000 20'000 30'000 40'000 50'000 60'000 70'000 80'000 90' ' ' '000 Bruttolohn Quelle: Interface, Simulationsmodell: Wirkungsbericht Existenzsicherung 2015, S

25 6. Herausforderungen für eine wirksame Entlastung durch die IPV 10'000 Höhe der Prämienverbilligung 9'000 8'000 7'000 6'000 5'000 4'000 3'000 2'000 IPV 2014 IPV 2009 revidiertes Prämienverbilligungsgesetz (in Kraft seit ): Progressive Ausgestaltung Prozentsatz des massgebenden Einkommens 1'000 0 Grenze Anspruch WSH 0 10'000 20'000 30'000 40'000 50'000 60'000 70'000 80'000 90' ' ' '000 Bruttolohn Quelle: Interface, Simulationsmodell: Wirkungsbericht Existenzsicherung 2015, S

26 7. Wird bei den kantonalen Beiträgen für die Prämienverbilligung gespart? Die Ausgaben für die Prämienverbilligung nehmen kontinuierlich zu. In den letzten Jahren stiegen sie allerdings weniger stark als die Prämien selbst. In der Folge sank die Bezugsquote (für Personen ohne EL und SH) und die Belastung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ist gestiegen. Es werden zunehmend mehr Mittel der IPV für die Bezügerinnen und Bezüger von EL und SH gebunden. Es kann der öffentlichen Hand nicht vorgeworfen werden, dass bei der Prämienverbilligung in grösserem Rahmen gespart wird. Die Entwicklung der Mittel für die IPV ist nicht in allen Kantonen gleich. Die Entlastungswirkung ist sehr heterogen. Besonders in Kantonen mit hohen Prämien bleibt die Prämienbelastung für die Versicherten gross. 26

27 Fragen und Diskussion 27

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