Prämientarif gültig ab 1. Januar 2017

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1 Prämientarif MINICA MINICA-OPTIMA HOPITAL MAXICA CASH CASH-IV RISK Alle Preise verstehen sich als Monatsprämien und in Schweizer Franken. Militärstrasse 36, Postfach, 8021 Zürich, Tel ,

2 Erläuterungen zum Prämientarif der Grundversicherung (OKP) Obligatorische Krankenpflegeversicherung MINICA Die Krankenpflegeversicherung MINICA mit ordentlicher oder wählbarer Jahresfranchise gilt als obligatorische Krankenpflegeversicherung im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Die Leistungen sind für alle Versicherten landesweit identisch und decken die Bereiche Krankheit, Mutterschaft und Unfall (sofern keine andere Unfallversicherung die Kosten trägt). Die Prämie der Krankenpflegeversicherung MINICA hängt vom Wohnort und Alter ab. Hausarztmodell MINICA-OPTIMA Die Krankenpflegeversicherung MINICA-OPTIMA ist eine besondere Form der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Die Versicherten schränken sich bei der Wahl des Arztes freiwillig ein und verpflichten sich, alle Behandlungen und Untersuchungen durch den Hausarzt durchführen zu lassen. Die Prämie der Krankenpflegeversicherung MINICA-OPTIMA hängt von dem Wohnort und vom Alter ab. Hinweise zu MINICA und MINICA-OPTIMA - Wahl einer erhöhten Jahresfranchise (500.- / / / / ): Jeder Versicherte kann gegen eine Reduktion der Prämie eine höhere Jahresfranchise wählen. Die Wahl einer höheren Jahresfranchise kann nur zu Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. - Aufhebung der Unfalldeckung: Eine Aufhebung der Unfalldeckung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag und mit entsprechender Bestätigung des Arbeitgebers, dass eine Unfallversicherung gemäss UVG besteht. Die Aufhebung beginnt frühestens am ersten Tag des dem Antrag folgenden Monats. - Prämienermässigung bei Kindern: Für Kinder mit einer MINICA-Versicherung ist die HOPITAL I prämienfrei, wenn aufgrund der beantworteten Gesundheitsfragen diese gewährt werden kann und keine Spitalzusatzversicherung bei einem anderen Versicherer besteht. - Für alle Versicherungen: Es sind folgende Zahlungsarten möglich: monatlich, zweimonatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich. Die Prämien sind im Voraus, spätestens zum auf der Prämienrechnung vermerkten Fälligkeitsdatum zu bezahlen. CASH Die Erwerbsausfall-Versicherungen CASH-VVG bzw. KVG sind Schadenversicherungen für Erwerbsausfall im Sinne des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) bzw. über die Krankenversicherung (KVG). Sie gewähren Leistungen für nachgewiesenen Einkommensausfall.

3 Obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG Erwachsene / 26 Jahre und älter MINICA mit Unfalldeckung ohne Unfalldeckung Franchise Franchise Kanton Region Kanton Region AG AG AI AI AR AR BE BE BE BE BE BE BL BL BL BL BS BS FR FR FR FR GE GE GL GL GR GR GR GR GR GR JU JU LU LU LU LU LU LU NE NE NW NW OW OW SG SG SG SG SG SG SH SH SH SH SO SO SZ SZ TG TG TI TI TI TI UR UR VD VD VD VD VS VS VS VS ZG ZG ZH ZH ZH ZH ZH ZH

4 Obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG Jugendliche / Jahre MINICA mit Unfalldeckung ohne Unfalldeckung Franchise Franchise Kanton Region Kanton Region AG AG AI AI AR AR BE BE BE BE BE BE BL BL BL BL BS BS FR FR FR FR GE GE GL GL GR GR GR GR GR GR JU JU LU LU LU LU LU LU NE NE NW NW OW OW SG SG SG SG SG SG SH SH SH SH SO SO SZ SZ TG TG TI TI TI TI UR UR VD VD VD VD VS VS VS VS ZG ZG ZH ZH ZH ZH ZH ZH

5 Obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG Kinder / 0-18 Jahre MINICA mit Unfalldeckung ohne Unfalldeckung Franchise Franchise Kanton Region Kanton Region AG AG AI AI AR AR BE BE BE BE BE BE BL BL BL BL BS BS FR FR FR FR GE GE GL GL GR GR GR GR GR GR JU JU LU LU LU LU LU LU NE NE NW NW OW OW SG SG SG SG SG SG SH SH SH SH SO SO SZ SZ TG TG TI TI TI TI UR UR VD VD VD VD VS VS VS VS ZG ZG ZH ZH ZH ZH ZH ZH

6 Hausarztmodell MINICA-OPTIMA nach KVG

7 Hausarztmodell nach KVG Erwachsene / 26 Jahre und älter MINICA-OPTIMA mit Unfalldeckung ohne Unfalldeckung Franchise Franchise Kanton Region Kanton Region AG AG AI AI AR AR BE BE BE BE BE BE BL BL BL BL BS BS FR FR FR FR GE GE GL GL GR GR GR GR GR GR JU JU LU LU LU LU LU LU NE NE NW NW OW OW SG SG SG SG SG SG SH SH SH SH SO SO SZ SZ TG TG TI TI TI TI UR UR VD VD VD VD VS VS VS VS ZG ZG ZH ZH ZH ZH ZH ZH

8 Hausarztmodell nach KVG Jugendliche / Jahre MINICA-OPTIMA mit Unfalldeckung ohne Unfalldeckung Franchise Franchise Kanton Region Kanton Region AG AG AI AI AR AR BE BE BE BE BE BE BL BL BL BL BS BS FR FR FR FR GE GE GL GL GR GR GR GR GR GR JU JU LU LU LU LU LU LU NE NE NW NW OW OW SG SG SG SG SG SG SH SH SH SH SO SO SZ SZ TG TG TI TI TI TI UR UR VD VD VD VD VS VS VS VS ZG ZG ZH ZH ZH ZH ZH ZH

9 Hausarztmodell nach KVG Kinder / 0-18 Jahre MINICA-OPTIMA mit Unfalldeckung ohne Unfalldeckung Franchise Franchise Kanton Region Kanton Region AG AG AI AI AR AR BE BE BE BE BE BE BL BL BL BL BS BS FR FR FR FR GE GE GL GL GR GR GR GR GR GR JU JU LU LU LU LU LU LU NE NE NW NW OW OW SG SG SG SG SG SG SH SH SH SH SO SO SZ SZ TG TG TI TI TI TI UR UR VD VD VD VD VS VS VS VS ZG ZG ZH ZH ZH ZH ZH ZH

10 Zusatzversicherungen

11 Erläuterungen zum Prämientarif der Zusatzversicherung (VVG) HOPITAL Die Ergänzungsversicherung HOPITAL ist eine Spitalversicherung im Sinne des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG). Sie übernimmt die aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht gedeckten Mehrkosten eines Aufenthaltes in einer Heilanstalt sowie die in den Zusatzbedingungen festgelegten weiteren Leistungen. Wo ist der Unterschied zwischen den Prämiensystemen <<nach Eintrittsalter>> und <<nach effektivem Alter>>? Beim Prämiensystem <<nach Eintrittsalter>> bleibt eine erwachsene Person der Altersgruppe zugeteilt, in welcher sie der Versicherung beigetreten ist. Beim Prämiensystem <<nach effektivem Alter>> wird die versicherte Person entsprechend ihrem effektiven Alter alle 5 Jahre, jeweils am eines Kalenderjahres, in die nächsthöhere Altersgruppe umgeteilt. MAXICA Die Ergänzungsversicherung MAXICA ist eine freiwillige Zusatzkostenversicherung im Sinne des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG). Sie übernimmt Kosten für Sehhilfen, Nichtpflichtmedikamente, nichtärztliche Psychotherapie, Spezialbehandlungen, Alternativmedizin, Gesundheitsvorsorge, zahnärztliche Behandlungen, Hilfsmittel und Notfalltransporte. CASH Die Erwerbsausfall-Versicherungen CASH-VVG bzw. KVG sind Schadenversicherungen für Erwerbsausfall im Sinne des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) bzw. über die Krankenversicherung (KVG). Sie gewähren Leistungen für nachgewiesenen Einkommensausfall. CASH-IV Die Zusatzversicherung CASH-IV ist eine Ergänzung zur Erwerbsausfallversicherung CASH im Sinne des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG). Die Zahlung beginnt, nachdem die Leistungen der CASH erschöpft sind. Die Leistungsdauer ist unbegrenzt. RISK Die RISK ist eine Todesfall- und Invaliditätskapital-Versicherung im Sinne des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG). Bei einem Unfall gewährt sie die Auszahlung eines Todesfall- oder Invaliditätskapitals. Das Invaliditätskapital wird bis zu einer Progression von 350% ausbezahlt.

12 Spitalkostenzusatzversicherung nach VVG mit Schadenfreiheitsrabatt Basisprämien (100%) nach effektivem Alter HOPITAL Eintritt bis max. 60. Altersjahr Kinder Jugendliche Erwachsene ab 71 Altersgruppe HOPITAL II Halbprivate Abteilung unbegrenzt ganze Schweiz und Leistungen im Ausland HOPITAL III Private Abteilung weltweit unbegrenzt Altersgruppenzuteilung Art. 3g Abs. 1 der Zusatzbedingungen HOPITAL: Für Versicherte, die sich bis zum vollendeten 60. Altersjahr für die Versicherungsabteilung HOPITAL II oder III unbegrenzt mit Prämien nach effektivem Alter entscheiden und von der GALENOS aufgenommen werden, wird die Prämie nach dem effektiven Alter zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses festgelegt. Die Versicherten werden anschliessend entsprechend ihrem Alter alle 5 Jahre, jeweils am eines Kalenderjahres, in die nächsthöhere Altersgruppe umgeteilt. Schadenfreiheitsrabatt Art. 15 der Zusatzbedingungen HOPITAL: Bei der Aufnahme in eine dieser Ergänzungsversicherungen gewähren wir der versicherten Person ab Versicherungsbeginn einen maximalen Schadenfreiheitsrabatt von 20% von der Basisprämie des jeweils gültigen Prämientarifes. Sollte eine Leistung aus einer dieser Versicherungsabteilungen durch die GALENOS fällig werden, würde ab dem folgenden Prämienmonat, welcher der Leistungsauszahlung durch die GALENOS folgt, der Schadenfreiheitsrabatt gestrichen und die Basisprämie in Rechnung gestellt werden. Der Schadenfreiheitsrabatt kann gemäss Art. 15 Abs. 3 in Schadenfreienjahren wieder aufgebaut werden. Mutterschaft Bei einer Geburt wird keine Rabattrückstufung vorgenommen. Gemäss Art. 3g Abs. 5 der Zusatzbedingungen HOPITAL beginnt die Bezugsberechtigung für Leistungen bei Mutterschaft aus den Versicherungsabteilungen HOPITAL II oder III unbegrenzt mit Prämien nach effektivem Alter ab dem 25. Versicherungsmonat.

13 Spitalkostenzusatzversicherung nach VVG mit Franchiseabstufung ab CHF 1'000 Basisprämien (100%) nach effektivem Alter HOPITAL Eintritt bis max. 60. Altersjahr Kinder Jugendliche Erwachsene ab 71 Altersgruppe HOPITAL II Halbprivate Abteilung Franchise 1' Franchise 3' Franchise 5' Franchise 10' HOPITAL III Private Abteilung Franchise 1' Franchise 3' Franchise 5' Franchise 10' Mit der Einführung der neuen Franchiseabstufung in den Produkten Hopital II und III nach Effektivalter, wird ein Prämienrabatt wie folgt definiert: Franchiseabstufung Rabatte Hopital II 15% 30% 50% 65% Reduktionsfaktor Hopital III 10% 25% 40% 55%

14 Spitalkostenzusatzversicherung nach VVG Prämien nach effektivem Alter HOPITAL Flex Eintritt bis max. 50. Altersjahr Kinder Jugendliche Erwachsene ab 71 Altersgruppe Versicherungsangebot Art. 3 der Zusatzbedingungen HOPITAL Flex: Die versicherte Person kann vor Spitaleintritt die Abteilung (allgemein, halbprivat oder privat) frei wählen und bezahlt dafür gemäss entsprechend gewählter Abteilung die auf der Police aufgeführte jeweilige jährliche Kostenbeteiligung. Allgemeine Abteilung Halprivate Abteilung Private Abteilung keine zusätzlichen Kosten 35% bis CHF 3' pro Kalenderjahr 50% bis CHF 5' pro Kalenderjahr Mutterschaft Gemäss Art. 3 der Zusatzbedingungen HOPITAL Flex beginnt die Bezugsberechtigung für Leistungen bei Mutterschaft aus den Versicherungsabteilungen HOPITAL Flex mit Prämien nach effektivem Alter ab dem 25. Versicherungsmonat. Altersgruppenzuteilung Art. 4 der Zusatzbedingungen HOPITAL Flex: Für Versicherte, die sich bis zum vollendeten 50. Altersjahr für die Versicherungsabteilung HOPITAL Flex mit Prämien nach effektivem Alter entscheiden und von der GALENOS aufgenommen werden, wird die Prämie nach dem effektiven Alter zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses festgelegt. Die Versicherten werden anschliessend entsprechend ihrem Alter alle 5 Jahre, jeweils am eines Kalenderjahres, in die nächsthöhere Altersgruppe umgeteilt.

15 Spitalkostenzusatzversicherung nach VVG Prämien nach Eintrittsalter HOPITAL Eintritt bis max. 60. Altersjahr Kinder Jugendliche Erwachsene Altersgruppe HOPITAL I Allgemeine Abteilung ganze Schweiz nur öffentliche Spitäler ganze Schweiz öffentliche und private Spitäler HOPITAL I plus HOPITAL II Halbprivate Abteilung unbegrenzt ganze Schweiz und Leistungen im Ausland begrenzt auf Fr innerhalb 360 Tagen gem. Zusatzbedingungen Art. 3f unbegrenzt mit 10% Selbstbehalt (max pro Kalenderjahr) gem. Zusatzbedingungen Art. 3e HOPITAL III Private Abteilung weltweit unbegrenzt begrenzt auf Fr innerhalb 360 Tagen gem. Zusatzbedingungen Art. 3f unbegrenzt mit 10% Selbstbehalt (max pro Kalenderjahr) gem. Zusatzbedingungen Art. 3e

16 Freiwillige Zusatzkostenversicherung nach VVG MAXICA Die MAXICA übernimmt Kosten für - zahnärztliche Behandlungen - Alternativmedizin - Sehhilfen - Nichtpflichtmedikamente - nichtärztliche Psychotherapien - Gesundheitsvorsorge - Hilfsmittel - Notfalltransporte Eintritt bis max. 60. Altersjahr Kinder Jugendliche Erwachsene Altersgruppe MAXICA I MAXICA II MAXICA III Sie finden die detaillierten Angaben zu dieser sehr umfassenden und preisgünstigen Ergänzungsversicherung in den Zusatzbedingungen MAXICA I, II, III.

17 Erwerbsausfall-Versicherungen Leistungsdauer 1080 Tage innerhalb von 1260 Tagen. Die Wartefrist wird nicht von der Leistungsdauer abgezogen! CASH-KVG nach Krankenversicherungsgesetz Leistung pro Tag Tagen Tagen Tagen Tagen Tagen Tagen Tagen Tagen Fr Fr Wartefristen CASH-VVG nach Versicherungsvertragsgesetz Leistung pro Tag Tagen Tagen Tagen Tagen Tagen Tagen Tagen Tagen Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Wartefristen Mit dieser Zusatzversicherung sind Sie gegen Erwerbsausfall infolge Krankheit, Mutterschaft und Unfall gedeckt.

18 Erwerbsausfall-Versicherungen Leistungsdauer 720 Tage innerhalb von 900 Tagen. Die Wartefrist wird nicht von der Leistungsdauer abgezogen! CASH-VVG nach Versicherungsvertragsgesetz Leistung pro Tag Tagen Tagen Tagen Tagen Tagen Tagen Tagen Wartefristen Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Mit dieser Zusatzversicherung sind Sie gegen Erwerbsausfall infolge Krankheit, Mutterschaft und Unfall gedeckt.

19 Invaliditäts-Erwerbsausfall-Versicherung nach VVG (Taggeld für Erwerbsausfall und Todesfallsumme) CASH-IV Leistung der Kasse pro Tag (nach Erschöpfung des Krankengeldes CASH auf unbegrenzte Zeit) versicherte Leistung Prämie bis bis bis 45. pro Tag bei Todesfall Altersjahr Altersjahr Altersjahr Todesfallsumme Fr Nach Vollendung des 45. Altersjahres ist der Abschluss dieser Versicherung nicht mehr möglich. Verlängern Sie mit dieser Versicherung den Schutz gegen Erwerbsausfall auf unbegrenzte Zeit.

20 Todesfall- und Invaliditätskapital-Versicherung nach VVG RISK Unfallversicherung für Tod und Invalidität (mit Progression 350%) Kinder Jugendliche Erwachsene bis zum zurückgelegten vom 16. bis zum 20. Altersjahr Abschluss bis zum Erreichen 15. Altersjahr des AHV-Alters Tod Versicherungs- Monatsprämie Versicherungs- Monatsprämie Versicherungs- Monatsprämie summe summe summe Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr Invalidität Ein Todesfallkapital kann nur zusammen mit einem Invaliditätskapital abgeschlossen werden. Ein Invaliditätskapital kann ohne Todesfallkapital abgeschlossen werden. Kinder und Jugendliche haben keinen oder nur ungenügenden Schutz durch die Invaliden- oder berufliche Rentenversicherung. Mit dieser Versicherung schliessen Sie diese Lücke.

HOPITAL I, I plus, II, III

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