Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten.
|
|
- Hansl Geisler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick
2 So ist Ihr Spitalaufenthalt gedeckt Sie müssen stationär ins Spital? Durch die neue Spitalfinanzierung hat sich einiges geändert. Wir sagen Ihnen in dieser Broschüre, worauf Sie bei der Spitalwahl achten sollten und welche Leistungen Sie von uns erhalten. Die Grundversicherung umfasst die gesetzlichen Leistungen, damit Sie gesund werden oder gesund bleiben. Sie deckt die grund legenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Haben Sie zusätzlich zur Grundversicherung eine Spitalzusatzversicherung abgeschlossen? Dann geniessen Sie bei einem stationären Spitalaufenthalt eine grössere Wahlfreiheit. Je nach Spitalzusatzversicherung bestimmen Sie, in welchem Schweizer Spital, von welchem Arzt und mit welchem Zimmer komfort Sie behandelt und betreut werden wollen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor dem Spitaleintritt, welche Versicherungsdeckungen Sie genau abgeschlossen haben. Informationen dazu finden Sie auf Ihrer Police.
3 Spital ist nicht gleich Spital die Unterschiede So rechnen Spitäler heute ab Mit der neuen Spitalfinanzierung werden seit dem 1. Januar 2012 alle Leistungen für einen Spitalaufenthalt in einem Akutspital nach SwissDRG abgerechnet. Nach dieser neuen Tarifstruktur verrechnen die Spitäler ihre stationären Leistungen. Jedes Spital muss für die gleiche Behandlung den gleichen Abrechnungscode wählen. Alle Akutspitäler der Schweiz rechnen nach demselben System ab. Die Kantone beteiligen sich zudem am Aufenthalt mit dem jeweiligen Kostenfaktor. Dieser unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Listenspitäler Die so genannten Listenspitäler haben Leistungs- oder Teilleistungsaufträge vom Kanton erhalten. Im Rahmen ihrer Leistungsaufträge und ihrer Kapazitäten müssen sie für alle grundversicherten Personen mit Wohnsitz im Standortkanton dieses Spitals die Behandlung gewährleisten. Ein Listenspital muss eine versicherte Person, die ausserhalb ihres Standortkantons wohnt, nur unter zwei Bedingungen aufnehmen: bei entsprechendem Leistungsauftrag und im Notfall. Die Kantone erstellen Spitallisten. Auf diesen sind alle Listenspitäler, welche die Grundversorgung sicherstellen, aufgeführt.
4 Geburtshäuser Geburtshäuser sind den Spitälern gleich gestellt. Damit die Helsana-Gruppe die Leistungen übernimmt, müssen die Geburts häuser auf der kantonalen Spitalliste stehen. Ist dies der Fall, übernimmt die Grundversicherung die Kosten für die Geburt. Vertragsspitäler der Helsana-Gruppe (Grund- und Zusatzversicherung) Mit Spitälern, die nicht auf der kantonalen Spitalliste stehen, kann die Helsana-Gruppe Verträge im Grundund Zusatzversicherungsbereich abschliessen. Bei Vertragsspitälern besteht keine Leistungspflicht der Kantone, ausser im Notfall. Die Kosten deckt in diesem Fall die Helsana-Gruppe. Vertragslose Spitäler Diese Spitäler stehen weder auf einer kanto nalen Spitalliste noch hat die Helsana-Gruppe mit diesen Spitälern einen Vertrag. Für diese Gruppe von Spitälern entrichtet die Helsana-Gruppe weder aus der Grundnoch aus der Zusatzversicherung Leistungen. Spitalaufenthalt in einem andern Kanton Sie können auch ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons wählen. Allerdings beteiligt sich Ihr Wohnkanton an den ausserkantonalen Kosten nur in den folgenden Fällen: Es handelt sich um einen Notfall. In Ihrem Wohnkanton bietet kein Spital respektive keine Rehabilitationsklinik die erforderlichen Leistungen an. In Ihrem Wohnkanton hat momentan kein Listenspital Platz, um Ihnen die notwendige Behandlung in nützlicher Frist zu gewährleisten. Das ausserkantonale Spital steht auf der Spitalliste des Wohnkantons. In allen anderen Fällen können Mehrkosten entstehen, da die Kosten für die ausserkantonale Behandlung nur bis zu dem Betrag übernommen werden, der im Wohnkanton vergütet würde. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, welche Leistungen wir Ihnen vergüten.
5
6
7 Rund um die Leistungen Wahl des Spitals Ihr Arzt überweist Sie an ein Spital, das für die vorgesehene Behandlung spezialisiert ist und über einen entsprechenden Leistungsauftrag verfügt. Das Spital hat die Pflicht, die Versicherten über allfällige Änderungen zu orientieren. Sie können unter den Spitälern, die auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons oder jener des Standortkantons des Spitals aufgeführt sind, frei wählen. Die kantonalen Spitallisten finden Sie auf Die Listen werden laufend angepasst. Die Kostengutsprache Ihr Spital teilt uns den geplanten Eintritt mit. Wir wiederum informieren danach das Spital direkt darüber, welche Leistungen übernommen werden. Entscheiden Sie sich für den Spitalaufenthalt im Rahmen dieser Kostendeckung, müssen Sie abgesehen von Franchise und Selbstbehalt keine zusätzlichen Kosten bezahlen. Wir prüfen die Leistungspflicht anhand bestimmter Kriterien, die das Gesetz vorgibt. Zusätzlich stehen Ihnen je nach Versicherungsdeckung weitere Vertragsspitäler der Helsana- Gruppe zur Auswahl. Nichtpflichtleistungen Es gibt so genannte Nichtpflichtleistungen, die Sie selber bezahlen müssen, sofern sie nicht durch eine Zusatzversicherung gedeckt sind. So schreibt es das Krankenversicherungsgesetz vor. Zu den Nichtpflichtleistungen gehören z.b: Operationen, die in den Krankenversicherungsbedingungen nicht erwähnt sind oder spezielle Behandlungen, Telefongespräche, Coiffeurbesuche sowie andere persönliche Auslagen.
8 Leistungen aus Spitalzusatzversicherungen Falls Sie eine entsprechende Spitalzusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie sich auf der halbprivaten oder privaten Abteilung behandeln lassen. Wechsel in die halbprivate oder die private Abteilung Wenn Sie allgemein oder halbprivat versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, in die nächsthöhere Abteilung zu wechseln: von allgemein zu halbprivat oder privat und von halbprivat zu privat. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Allerdings bezahlt Ihnen die Helsana-Gruppe an diese Mehrkosten einen prozentualen Anteil wie folgt: Die prozentuale Beteiligung erfolgt nach Abzug der Grundversicherungsleistungen. Bei einzelnen Modulen des Spitals wie «nur Zimmerwechsel» oder «nur freie Arztwahl» beteiligt sich die Helsana-Gruppe nicht an den Mehr kosten. Diese gehen voll zu Ihren Lasten. Erkundigen Sie sich vor einem Wechsel in die halbprivate oder private Abteilung bei uns über unsere genauen Leistungen. Von der Versicherung «allgemeine Abteilung» in die halbprivate Abteilung: 40 % Von der Versicherung «allgemeine Abteilung» in die private Abteilung: 20 % Von der Versicherung «halbprivate Abteilung» in die private Abteilung: 75 %
9 Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige Während 30 Kalendertagen wird ein Teil der Kosten (max. 50 Franken pro Tag) an Übernachtung und Verpflegung im Spital für Partner, Eltern, enge Verwandte oder nahestehende Begleitpersonen aus der Zusatzversicherung des Patienten übernommen. Wenn Eltern ihr krankes Kind ins Spital begleiten, werden an private Auslagen (z.b. Mahlzeiten, Getränke, Aufenthalt mit oder ohne Bettbenutzung / Übernachtung etc.) aus der Spital- Zusatzversicherung des Kindes max. 50 Franken pro Tag während 30 Tagen pro Kalenderjahr ausgerichtet. In einigen Regionen besteht die Möglichkeit in einem «Ronald McDonald» Haus zu übernachten (max. 23 Franken pro Tag während 60 Tagen pro Kalenderjahr). Umgekehrt, wenn ein Elternteil erkrankt und das Kind mit ins Spital muss, sind gleiche Leistungen aus der Spital- Zusatzversicherung des hospitalisierten Elternteils möglich. Haben Sie eine Spital-Zusatzversicherung FLEX, dann profitieren Sie vom Rooming-In. Sie erhalten einen Beitrag für Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im Spital. (Flex 1 / 50 Franken pro Tag, Flex 2 / 100 Franken pro Tag während max. 15 Tagen pro Kalenderjahr) Grund- und Zusatzversicherung nicht beim gleichen Versicherer Die Zusatzversicherung ist immer in Ergänzung zur Grundversicherung leistungspflichtig. Bitte klären Sie direkt bei Ihrem Grund- oder Zusatzversicherer ab, ob die jeweiligen Kosten gedeckt sind. Falls Sie die Grund- und Zusatzversicherung bei zwei unterschiedlichen Krankenversicherern abgeschlossen haben, teilen Sie dies dem Spital vor dem Eintritt mit.
10 Bei Spitaleintritt Versichertenkarte Diese sollten Sie beim Eintritt ins Spital bereithalten. Die Karte enthält die wichtigsten administrativen Daten, die das Spital für Ihre Aufnahme und die Rechnungsstellung benötigt. Übernahme der Kosten Die Helsana-Gruppe bezahlt die Rechnung des Spitals direkt. Aus der Grundversicherung müssen Sie folgende Kosten übernehmen: Ihre persönlich gewählte Jahresfranchise 10 % Selbstbehalt, max. 700 Franken pro Jahr einen Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag Ausgenommen vom Spitalkostenbeitrag sind: Kinder und Jugendliche bis zur Beendigung ihrer Ausbildung, jedoch nur bis und mit dem 25. Lebensjahr. Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt. Personen, die dauerhaft in einer Institution, etwa einem Altersheim, leben. Müssen Sie während Ihrem Pflegeheim auf enthalt in eine stationäre Behandlung, werden Ihnen die 15 Franken pro Tag ver rechnet. Eintritt im Notfall Laut Gesetz muss jedes Spital bei einem Notfall eine erste Behandlung gewährleisten. Besteht kein Leistungsauftrag, sind die Spitäler verpflichtet, eine Verlegung in ein dafür zuständiges Spital durchzuführen, sobald dies der Gesundheitszustand des Patienten zulässt.
11 Verlegung Ist eine Verlegung medizinisch notwendig, übernimmt das veranlassende Spital die Kosten des Transportes. Wenn die Verlegung auf Ihren Wunsch erfolgt, müssen Sie die Kosten dafür selber tragen. Einweisungs- oder Rettungstransport Die Kosten für einen Einweisungs- oder Rettungstransport werden zum Teil aus der Grund- und, falls vorhanden, aus der Zusatzversicherung übernommen. Haben Sie keine Zusatzversicherung, können ungedeckte Kosten entstehen. Diese müssen Sie über nehmen.
12 Haben Sie Fragen? Falls Sie weitere Fragen zu Ihrem Spitalaufenthalt haben, wenden Sie sich am besten an uns. Unsere Spezialisten verfügen über eine breite Praxis erfahrung im stationären Spitalbereich und arbeiten regelmässig mit den Ansprechpersonen der Spitäler zusammen. Gerne beantworten sie alle Ihre Versicherungsfragen zum bevorstehenden Spitalaufenthalt. Egal, ob ein geplanter oder ein notfallmässiger Eintritt ins Spital: Unser Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Seite. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag, 8.00 bis Uhr, telefonisch unter Helsana-Gruppe Fachführung Spital, Pflege und Case Management Postfach 8081 Zürich Wir sind gerne für Sie da. Zur Helsana-Gruppe gehören Helsana Versicherungen AG, Helsana Zusatzversicherungen AG, Helsana Unfall AG und Progrès Versicherungen AG. HEL de
Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick
Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick 2 Sie müssen stationär ins Spital? Durch die neue Spitalfinanzierung hat sich einiges geändert. Wir sagen
MehrSwiss Package für deutsche Grenzgänger. Sich zu Hause fühlen. Mit Versicherungsschutz in Schweizer Qualität.
Swiss Package für deutsche Grenzgänger Sich zu Hause fühlen. Mit Versicherungsschutz in Schweizer Qualität. Herzlich willkommen bei der führenden Krankenversicherung der Schweiz Wir sind für Sie da. Persönlich,
MehrErstklassiger Versicherungsschutz in Schweizer Qualität. Unser Angebot für Zuwanderer
Erstklassiger Versicherungsschutz in Schweizer Qualität Unser Angebot für Zuwanderer Herzlich willkommen bei der führenden Krankenversicherung der Schweiz. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir
MehrKRANKENKASSE. Grundversicherung
KRANKENKASSE Grundversicherung Alle Personen, die in der Schweiz wohnen, müssen sich gegen Krankheit und Unfall versichern. Diese Grundversicherung ist obligatorisch für alle, unabhängig von Alter, Herkunft
MehrDie Krankenkasse: Grundversicherung. Bild: Barbara Graf Horka
Die Krankenkasse: Grundversicherung Bild: Barbara Graf Horka Karte 1 Ist die Grundversicherung in der Krankenkasse obligatorisch? Bild: tackgalichstudio/fotolia.com Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG)
MehrDie attraktiven Versicherungspakete
Das ÖKK Angebot 2011 Die attraktiven Versicherungspakete ÖKK FAMILY Das vorteilhafte Versicherungspaket für die ganze Familie, die Wert auf Prävention, Alternativmedizin und komfortable Leistungen bei
MehrDepartement für Finanzen und Soziales. was ist neu? Neue Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Departement für Finanzen und Soziales was ist neu? eu Neue Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012 Die wichtigsten Fragen und Antworten. Was ändert mit der neuen Spitalfinanzierung? Die Abgeltung der Spitäler
MehrSie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim
Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.
MehrMit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt
R ATG E B E R - K r a n k e n h au s Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt Meine Pflichten... Gesundheitsversorgung in 21 Krankenhäusern Eine längere Krankheit oder eine Operation kann die finanziellen
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Krankenversicherung Aufgaben Name / Vorname: Kandidatennummer:
Mehr«Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK HALBPRIVAT ÖKK FLEX
1 Ein passendes Grundpaket auswählen. «Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK FLEX Die umfassende Krankenversicherung mit flexibler
MehrSpitalkostenversicherung
Spitalkostenversicherung Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) Ausgabe 0. 00 Soweit die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Zusatzversicherungen nach VVG nichts anderes bestimmen, gilt:
MehrSwiss Package Santé für französische Grenzgänger. Sich zu Hause fühlen. Mit Versicherungsschutz in Schweizer Qualität.
Swiss Package Santé für französische Grenzgänger Sich zu Hause fühlen. Mit Versicherungsschutz in Schweizer Qualität. Herzlich willkommen bei der führenden Krankenversicherung der Schweiz Wir sind für
MehrUnfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007
Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5
MehrVersicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick
Mit sicherem Gefühl Versicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick Die folgende Übersicht stellt die Versicherungen der CONCORDIA dar und fasst die Leistungen zusammen. Wenn Sie Fragen haben,
MehrKOMBI. 1. Grundlagen der Versicherung. 1.1. Zweck
KOMBI 1. GRUNDLAGEN DER VERSICHERUNG 1.1. Zweck 1.2. Versicherungsabschluss 1.3. Leistungsvoraussetzung 1.3.1. Allgemeines 1.3.2. Akutspital 1.3.3. Behandlung in anderen Spitälern 1.3.4. Medizinisch bedingte
MehrKOMBI. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 01.01.2010 Träger: ÖKK Versicherungen AG
KOMBI Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 01.01.2010 Träger: ÖKK Versicherungen AG Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Versicherung 1.1. Zweck 1.2. Versicherungsabschluss 1.3. Leistungsvoraussetzung
MehrKRANKENKASSE LUZERNER HINTERLAND
KRANKENKASSE LUZERNER HINTERLAND ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ÜBER DIE KOMBINIERTE-SPITALVERSICHERUNG (KOMBI) (Abt. F) Inhaltsverzeichnis AUSGABE 2000 1. Grundlagen der Versicherung 1.1. Zweck 1.2.
MehrUnfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007
Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5
MehrUnfallversicherung ACCIDENT HIRSLANDEN Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen
Unfallversicherung ACCIDENT HIRSLANDEN Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2007 (Fassung 2013) Inhaltsverzeichnis Zweck und
MehrKOMBI. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 01.01.2012 Träger: ÖKK Versicherungen AG. Inhaltsverzeichnis
KOMBI Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 01.01.2012 Träger: ÖKK Versicherungen AG Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Versicherung 1.1. Zweck 1.2. Versicherungsabschluss 1.3. Leistungsvoraussetzung
MehrCOMPLEMENTA. Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das
COMPLEMENTA Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das Das umfangreichste Hausarztsystem Vorteile. Durch das
MehrUnser Angebot für italienische Grenzgänger. Sich zu Hause fühlen. Mit Versicherungsschutz in Schweizer Qualität.
Unser Angebot für italienische Grenzgänger Sich zu Hause fühlen. Mit Versicherungsschutz in Schweizer Qualität. Herzlich willkommen bei der führenden Krankenversicherung der Schweiz Wir sind für Sie da.
MehrKOMBI Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013 Risikoträger ÖKK Versicherungen AG, Landquart
kmu-krankenversicherung Bachtelstrasse 5 8400 Winterthur Tel. 052 / 269 12 60 Fax 052 / 269 12 65 info@kmu-kv.ch www.kmu-kv.ch KOMBI Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013 Risikoträger
MehrOMNIA. Krankenpflege- und Spitalzusatzversicherung. Die Versicherung, die heute schon an morgen denkt.
OMNIA Krankenpflege- und Spitalzusatzversicherung Die Versicherung, die heute schon an morgen denkt. Krankenpflege- und Spitalzusatzversicherung OMNIA Jede Lebenssituation kann Ihren Anspruch an den Versicherungsschutz
MehrTarifordnung gültig ab 1. Januar 2016
Direktion Baar, 30. Dezember 2015 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Gültigkeitsbereich... 2 1.2. Einweisung... 2 1.3. Ausweise/Dokumente... 2
MehrZusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Spitalversicherung CLINICA gemäss VVG. Ausgabe 01. 10
(ZVB) für die Spitalversicherung CLINICA gemäss VVG Ausgabe 01. 10 Inhaltsverzeichnis :: I. Allgemeines 3 Art. 1 Rechtsgrundlagen 3 Art. 2 Zweck 3 Art. 3 Versicherungsangebot 3 Art. 4 Vorgeburtlicher Versicherungsabschluss
MehrFamily: Das familienfreundliche Versicherungspaket für Kinder und Erwachsene mit hohen
LEISTUNGSÜBERSICHT 2015 Die attraktiven Versicherungspakete. Family: Das familienfreundliche Versicherungspaket für Kinder und Erwachsene mit hohen Leistungen für Alternativmedizin, Brillengläser und Kontaktlinsen,
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Krankenversicherung Lösungsvorschläge Name / Vorname:
MehrKrankenkasse optimieren
Urs Zanoni Krankenkasse optimieren Idealer Versicherungsschutz, tiefere Prämien Der Autor Urs Zanoni, Gesundheitswissenschafter und ehemaliger Beobachter-Redaktor, ist heute Geschäftsführer des Ärztenetzes
MehrUmfassend und ganzheitlich versichert
Umfassend und ganzheitlich versichert anthrosana ist Partner der KPT Als Partner der KPT hat die Patientenorganisation anthrosana einen Kollektivvertrag mit der KPT abgeschlossen. Dieser bietet Ihnen eine
MehrAVB. Krankenpflegeversicherung
AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) Visana AG, sana24 AG, vivacare AG Gültig ab 2016 Krankenpflegeversicherung Managed Care (KVG) Inhaltsverzeichnis Seite 3 4 5 6 6 7 7 8 8 1. Grundsätze 2. Leistungen
MehrKrankenzusatzversicherung
ZB (Zusatzbedingungen) Visana Versicherungen AG Gültig ab 2014 Krankenzusatzversicherung Visana Managed Care (VVG) Spital Inhalt Seite 3 5 5 5 6 7 7 7 7 8 8 8 89 Heilungskosten-Zusatzversicherung Managed
MehrBASIC. Zusatzbedingungen (ZB)
BASIC Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der allgemeinen Abteilung in allen Vertragsspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2005 Zweck und Grundlagen
MehrOffene Fragen zur Spitalplanung und -finanzierung: Wie weiter? Grand Casino Luzern (1148.) 5. September 2014
Offene Fragen zur Spitalplanung und -finanzierung: Wie weiter? Grand Casino Luzern (1148.) 5. September 2014 Die Schweizerische Spitallandschaft aus der Sicht des Krankenversicherers Yves Seydoux Groupe
Mehrmehr für sie unsere Mehrleistungen
mehr für sie unsere Mehrleistungen KLINIK SEESCHAU AM BODENSEE Darf es noch etwas mehr sein? Als Listenspital des Kantons Thurgau ist die Klinik Seeschau offen für Patienten aller Versicherungsklassen.
MehrVerordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG)
87. Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG) Vom 0. März 996 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 6, 8, 5 Abs. und Abs. des Einführungsgesetzes
MehrKrankenzusatzversicherung (VVG)
ZB (Zusatzbedingungen) Visana Versicherungen AG Gültig ab 2014 Krankenzusatzversicherung (VVG) Spital Inhalt Seite 3 4 4 5 5 6 6 6 7 7 7 8 8 9 9 10 10 10 10 11 11 Heilungskosten-Zusatzversicherung Spital
MehrVersicherungsangebot. Leistungsübersicht 2016.
Versicherungsangebot. Leistungsübersicht 2016. Die CSS Versicherung gehört zu den führenden Die CSS Gruppe gehört zu den führenden Krankenversicherern der Schweiz. Sie bietet günstige Kranken versicherungen
MehrHerausforderungen für die Spitalversorgung
erausforderungen für die Spitalversorgung Auswirkungen der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetz (KVG) Delegiertenversammlung BEKAG 28. Oktober 2010 Spitalamt Gesundheits- und Fürsorgedirektion des
Mehr2. Was Krankenkassen bieten: ein Überblick...14. 3. So funktioniert die Grundversicherung...17. Das Standard- oder Basismodell...
Inhalt Vorwort...8 1. Die 10 häufigsten Fragen...10 2. Was Krankenkassen bieten: ein Überblick...14 3. So funktioniert die Grundversicherung...17 Das Standard- oder Basismodell...17 Alternative Versicherungsmodelle...18
MehrEmpfehlungen zum Verfahren betreffend die Beiträge der Kantone bei ausserkantonalen Spitalbehandlungen nach Artikel 41.3 KVG
Kommission Vollzug Krankenversicherung 47.3 / HS, FW, PH, GS 15. März 1996 7. Juni 1999 (1. Revision) 20. Februar 2003 (2. Revision) 21. August 2003 (3. Revision, gültig bis 31.12.2011) 2. September 2011
MehrAkut- und Übergangspflege Kanton Aargau
Akut- und Übergangspflege Kanton Aargau Claudia Eng, Sektion Planung, Gesundheitsversorgung Zusammenschluss der Sozialarbeitenden im Bezirk Aarau ZSBA 30. Mai 2012 Inhalt Gesetzliche Grundlagen Ausgangslage
MehrNews Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Verlag Fuchs AG
News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Immer noch grosses Sparpotenzial Die Grundversicherungsprämien steigen nächstes Jahr um durchschnittlich 2,2 Prozent, so wenig wie schon
MehrWincare. Leistungsstarke Zusatzversicherungen
Leistungsstarke Zusatzversicherungen Wincare Die Produktlinie Wincare bietet Ihnen leistungsstarke Zusatzversicherungen an. So zum Beispiel Diversa Komfort und Natura Komfort: Versicherungen für ambulante
MehrBundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1, beschliesst: I
MehrOspita Plus Zusatzversicherung. Bestimmungen über die Zusatzversicherung Ospita Plus Ausgabe: 0609
Ospita Plus Zusatzversicherung Bestimmungen über die Zusatzversicherung Ospita Plus Ausgabe: 0609 Inhaltsübersicht 1. Umfang der Versicherung 1.1 Zweck 1.2 Versicherte Person 1.3 Versicherungsmöglichkeiten
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Medicasa, Hausarztversicherung für das Oberw allis
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Medicasa, Hausarztversicherung für das Oberw allis I nhaltsverzeichnis 1. Grundsätze 1.1. Versicherungsform 1.2. Ärzteliste 1.3. Behandlung, Qualität, Versorgung
MehrJump Die clevere. junge Menschen.
Jump Die clevere Zusatz versiche rung für junge Menschen. 1 Gesundheit heisst Unabhängigkeit. Das können wir Ihnen versichern. Die Zusatzversicherung Jump hält, was sie verspricht: Sie ist die clevere
Mehr1. Die Krankenversicherung: ein Überblick 13
Inhalt Vorwort: «Klären Sie vorgängig...» 11 1. Die Krankenversicherung: ein Überblick 13 Das deckt die Krankenversicherung ab 14 Grundversicherung: für alle obligatorisch 15 Zusatzversicherungen: Leistungen
MehrÄnderungsgrund Was hat geändert Gültig ab. Neu 1996-07. Überarbeitung IKS 2 Aktualisierung (Recht, Verfahrensabläufe) 1. Mai 2011
Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport EL-Krankheitskosten Verwaltung Änderungsgrund Was hat geändert Gültig ab Neu 1996-07 Überarbeitung IKS 2 Aktualisierung (Recht, Verfahrensabläufe) 1.
MehrEcht erfrischend. Das Angebot 2014 auf einen Blick
Echt erfrischend Das Angebot 2014 auf einen Blick Sympany Pakete Freie Arzt- und Spitalwahl Eingeschränkte Arztwahl Sie wollen ganz einfach gut versichert sein Die klassische Versicherung mit allen Sympany
MehrAcrobat. Die Unfallversicherung für 0- bis 18-Jährige
Acrobat Die Unfallversicherung für 0- bis 18-Jährige Im Kindergarten, auf dem Pausenplatz oder im Klassenzimmer, bei Freunden, auf Reisen oder beim Sport: Acrobat steht Ihrem Kind beim kleinsten Fehltritt
Mehrprämien Eine Erläuterung zu den Prämien 2016
prämien Eine Erläuterung zu den Prämien 2016 5 Fragen an Roland Lüthi Leiter Privatkunden der Visana-Gruppe Weshalb steigen die Prämien der Krankenversicherer auch im Jahr 2016? Die Gesundheitskosten steigen
Mehr«Ich will Komfort, wenn ich ins Spital gehen muss.» «Ich will eine Versicherung, die das Nötigste abdeckt.» ÖKK STANDARD ÖKK KOMFORT
1 Ein passendes Grundpaket auswählen. «Ich will eine Versicherung, die das Nötigste abdeckt.» «Ich will Komfort, wenn ich ins Spital gehen muss.» ÖKK STANDARD Die einfache und clevere Krankenversicherung.
MehrTARIFORDNUNG. gültig ab 1. Januar 2012. Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch
TARIFORDNUNG gültig ab 1. Januar 2012 Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch Erlassen am 16.12.2011 vom Verwaltungsrat der Kantonsspital Glarus AG Seite 2 / 7 INHALTSVERZEICHNIS
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2010 Soziale Krankenversicherung (KV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung
MehrMassgeschneiderte Versicherungslösungen für beste Medizin.
LEISTUNGSÜBERSICHT 2014 Massgeschneiderte Versicherungslösungen für beste Medizin. FÜR DIE BESTE MEDIZIN. Umfassend und leistungsstark. Der Schutz von SWICA. Jeder Mensch hat andere Bedürfnisse, wenn es
MehrErstklassig versichert, wo immer Sie sind. Willkommen im Helsana-Kompetenzzentrum Ausland
Erstklassig versichert, wo immer Sie sind. Willkommen im Helsana-Kompetenzzentrum Ausland In besten Händen beim führenden Schweizer Krankenund Unfallversicherer. 2 Sicherheit Wer bei Helsana versichert
MehrZusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2013)
p-care COMFORT Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der halbprivaten Abteilung 2-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate
MehrZusatzleistungen nach Wunsch
Upgrades Zusatzleistungen nach Wunsch Zusätzliche Hotellerie-Leistungen Sie möchten sich während Ihres Aufenthaltes im Spital Schwyz ein ruhiges Einzelzimmer gönnen? Sie möchten besondere Aufmerksamkeit
MehrSie haben die Wahl. Leistungsübersicht. die rheintaler krankenkasse
Sie haben die Wahl. Leistungsübersicht die rheintaler krankenkasse Leistungsübersicht Grundversicherung rhenuplus rhenudenta KRANKENPFLEGE, HAUSARZTMODELL, SANMED24 SILBER GOLD PLATIN SILBER GOLD PLATIN
MehrBundesgesetz über die Krankenversicherung
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in
MehrVom TCS für Ferien und Reisen ins Ausland empfohlen. TCS Heilungskosten: Die optimale Ergänzung zu Ihrer Krankenversicherung.
Vom TCS für Ferien und Reisen ins Ausland empfohlen TCS Heilungskosten: Die optimale Ergänzung zu Ihrer Krankenversicherung. Schutz vor finanziellen Folgen durch notfallbedingte medizinische Behandlungen.
MehrTaxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA
Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Ohne Pauschalen für medizinische Nebenleistungen Gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst
MehrAnhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2012
Anhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2012 1. Pauschalen für einen stationären Aufenthalt Alle im stationären Bereich erbrachten Leistungen des Spitals Glarus werden durch ressourcenbezogene Fallpreispauschalen
MehrOspita Spitalversicherung. Bestimmungen über die Zusatzversicherung Ospita Ausgabe: 0609
Ospita Spitalversicherung Bestimmungen über die Zusatzversicherung Ospita Ausgabe: 0609 Inhaltsübersicht 1. Umfang der Versicherung 1.1 Zweck 1.2 Versicherte Person 1.3 Versicherungsmöglichkeiten 1.4 Übertritt
MehrHospital Standard Zusatzversicherung für die allgemeine Abteilung in allen Vertragsspitälern der Schweiz
Hospital Standard Zusatzversicherung für die allgemeine Abteilung in allen Vertragsspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2004 (Version 2013) 2 Zweck und Grundlagen Aus «Hospital Standard»
MehrZusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2015)
p-care COMFORT Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der halbprivaten Abteilung 2-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate
MehrVergütung der Reisekosten in der IV
4.05 Stand am 1. Januar 2008 Vergütung der Reisekosten in der IV Allgemeines 1 Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen
MehrAVB. Krankenpflegeversicherung
AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) Visana AG, vivacare AG Gültig ab 2016 Krankenpflegeversicherung Med Direct (KVG) Inhaltsverzeichnis Seite 3 4 5 6 6 7 7 8 1. Grundsätze 2. Leistungen 3. Prämien
MehrWelche Mehrleistungen zu Lasten der Zusatzversicherung werden in der künftigen Bernischen Spitallandschaft möglich sein?
Welche Mehrleistungen zu Lasten der Zusatzversicherung werden in der künftigen Bernischen Spitallandschaft möglich sein? Dr. med. Christoph Bangerter CEO der KPT-Gruppe 05. Mai 2010 Aufbau Referat Facts
MehrSpitex Obermarch Klienten Information 2016
Spitex Obermarch Klienten Information 2016 Allgemein gültige Informationen zuhanden der Klientinnen und Klienten der Spitex-Organisationen mit Leistungsaufträgen der Gemeinden resp. des Kantons im Kanton
MehrVersicherungen, die Ihre Kinder bestens schützen
Versicherungen, die Ihre Kinder bestens schützen Mit unseren Kindersparversicherung, Kinderinvalidenversicherung und Unterstützungskapital bieten Sie Ihren Kinder eine sichere Zukunft und finanziellen
MehrThema 1: Grundversicherung
Thema 1: Grundversicherung Sie wissen, wer eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen muss. Sie können erklären, welche Leistungen bezüglich Spitalaufenthalt, Arztwahl, usw. durch die Grundversicherung
MehrCOMFORT. Zusatzbedingungen (ZB)
COMFORT Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der halbprivaten Abteilung 2er-Zimmer in allen Akutspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2005 Zweck
MehrZusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Juli 2012 Versicherungsträger: Sanitas Privatversicherungen AG
Hospital Extra Liberty Zusatzversicherung gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) für die halbprivate Abteilung 2-Bett-Zimmer in von Sanitas anerkannten Akutspitälern in der Schweiz Zusatzbedingungen
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen für die Hausarztversicherung valcasa im RVK-Hausarztsystem
sanavals Valléstrasse 146E Postfach 18 7132 Vals Tel 081 935 11 44 Fax 081 936 90 28 Mail info@sanavals.ch Web www.sanavals.ch Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Hausarztversicherung valcasa im
MehrAnhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2015
Anhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2015 1. Pauschalen für einen stationären Aufenthalt Alle im stationären Bereich erbrachten Leistungen des Spitals Glarus werden durch ressourcenbezogene Fallpreispauschalen
Mehrzum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung
CANTON DE FRIBOURG / KANTON FREIBURG Neuordnung der Pflegefinanzierung Anne-Claude Demierre, Staatsrätin Maryse Aebischer, Vorsteherin Sozialvorsorgeamt Patrice Zurich, Vorsteher Amt für Gesundheit Sandra
MehrAnfrage Marie-Thérèse Weber-Gobet QA 3075.07 Zukünftige Spitalfinanzierung durch den Bund und Auswirkungen auf die kantonale Spitalplanung
Anfrage Marie-Thérèse Weber-Gobet QA 3075.07 Zukünftige Spitalfinanzierung durch den Bund und Auswirkungen auf die kantonale Spitalplanung Anfrage Die aktuelle Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
Mehrh-care PRIVATE Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der privaten Abteilung 1-Bett-Zimmer
h-care PRIVATE Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der privaten Abteilung 1-Bett-Zimmer Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung
Mehrservice 10 gute Gründe für Visana. visana.ch
service 10 gute Gründe für Visana. visana.ch «Die tun alles für unsere Gesundheit. Das ist Service.» 1. Wir finden ein Versicherungsmodell, das genau zu Ihnen passt. Das Prinzip ist ganz einfach: Wenn
Mehrmanaged care optimale versorgung durch vernetzte medizin
managed care optimale versorgung durch vernetzte medizin Informationsblatt: Praktische Fragen zur Abstimmungsvorlage Das Wichtigste in Kürze: Am 17. Juni stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über die
MehrLeistungsübersicht Versicherungsprodukte. sodalis Gesundheit leben.
Leistungsübersicht Versicherungsprodukte sodalis Gesundheit leben. Allgemeine Leistungsübersicht Leistungsbereich Nähere Bezeichnung Grundversicherung (KVG) Zusatzversicherung (VVG) Basismodell Medica
MehrGLOBAL FLEX DIE ZUSATZVERSICHERUNG SO FLEXIBEL WIE SIE!
GLOBAL FLEX DIE ZUSATZVERSICHERUNG SO FLEXIBEL WIE SIE! Sie wollen: je nach Behandlung selbst entscheiden, ob Sie in der Allgemeinen, Halbprivaten oder Privaten Abteilung betreut werden sollen? in bestimmten
MehrTarifordnung. Inhaltsverzeichnis. gültig ab 1. Januar 2016
Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis Tarifordnung... 1 Inhaltsverzeichnis... 1 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 1.1 Geltungsbereich... 3 1.2 Einweisung... 3 1.3 Ausweise/Dokumente...
MehrS G A - T i p p 3/05
S G A - T i p p 3/05 Herausgegeben von der Schutzgemeinschaft für Ärzte (SGA) Präsident: Dr. med. Otto Frei, Im Dornacher 13, 8127 Forch, Tel. 01 980 25 89 Fax 01 980 55 45 Redaktion: Dr. iur. Dieter Daubitz,
MehrASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg.
Ausführungsgesetz vom 9. Dezember 2010 Inkrafttreten:... zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008
MehrERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT
Ausgabe 2015 ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT INHALT 1. Begriffe 2 1.1 Erwerbsunfähigkeit 2 1.2 Unfallausschluss 2 1.3 Massgebliches Erwerbseinkommen
MehrFamilien geniessen besondere Vorteile
Familien geniessen besondere Vorteile Erwarten Sie mehr Der persönliche Kontakt zu unseren Kundinnen und Kunden ist uns wichtig. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen unser breites Angebot. Gemeinsam
MehrVersicherungsreglement
SSTH Schweizerische Schule für Touristik und Hotellerie AG Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Kranken- und Unfallversicherung... 2 2.1. Lernende und Studierende aus der Schweiz und EU-Ländern... 2 2.2. Studierende
MehrVersicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick
Mit sicherem Gefühl Versicherungen und Die Lösungen auf einen Blick Die folgende Übersicht stellt die Versicherungen der CONCORDIA dar und fasst die zusammen. Wenn Sie Fragen haben, sind wir in Ihrer Nähe,
MehrGrundwissen Wirtschaft Antwort 1. Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Unser Gesundheitswesen. Grundwissen Wirtschaft Antwort 2
Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Grundwissen Wirtschaft Antwort 1 Wie viele Erwerbstätige arbeiten im Gesundheitssektor? Von den rund 4,9 Millionen Erwerbstätigen der Schweiz arbeitet jeder fünfzehne im
MehrLeistungsübersicht OSP ITA
Leistungsübersicht OSP ITA 9 Leistungsdauer Soweit in den einzelnen Bestimmungen dieser Zusatzversicherungsbedingungen nicht etwas anderes festgehalten ist, werden bei medizinisch notwendiger stationärer
MehrWillkommen zum Kurzaufenthalt
Willkommen zum Kurzaufenthalt Die Ambulante Augenchirurgie Zürich ist mit erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzten sowie modernster Infrastruktur auf die ambulante chirurgische Behandlung von Augenerkrankungen
Mehr