SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis"

Transkript

1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Krankenversicherung Aufgaben Name / Vorname: Kandidatennummer: Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): 30 Minuten 8 e Punktzahl: 60

2 Auswahlfragen (Zutreffendes bitte ankreuzen. Es gibt nur je eine richtige Antwort, ausser bei Aufgabe 6). 1. Was ersetzt die Versichertenkarte, welche am in der Schweiz eingeführt wurde? 2 a) E 112 b) Kostengutsprache Spitalaufenthalt in der Schweiz c) Kostenbeteiligung d) E Welche Beiträge übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung an Transportkosten in Deutschland? Rechnung geht an die Barmer Ersatzkasse. 2 a) 50% der Kosten, betraglich unlimitiert. b) Sämtliche Kosten, unter Abzug von Franchise und Selbstbehalt, soweit sie von anerkannten Transportorganisationen mit entsprechenden Verträgen und gemäss Tarif durchgeführt werden. c) Die Kosten, welche der aushelfende Träger in Rechnung stellt. d) Keine. Solche Kosten gehören zum Wahlbedarf und sind Sache von Zusatzversicherungen nach VVG. 3. Eine versicherte Person beantragt eine Taggeld-Versicherung nach KVG. Nach der Prüfung des Antrages stellen Sie die Police aus. An welchem Tag beginnt der Leistungsanspruch, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde? 2 a) Keine Wartetage b) 30 Tage nach der Erkrankung c) Am 3. Tag nach der Erkrankung d) 5 Tage nach der Erkrankung Seite 2

3 4. Ihr Versicherter wird per 31. Oktober pensioniert. Da er noch ein paar Tage Ferien bezieht sowie etliche Überzeit kompensiert, arbeitet er nur noch bis zum 15. Oktober. Nun erkundigt er sich, ab welchem Datum er bei seiner Krankenversicherung die Unfalldeckung einschliessen muss. 2 a) Unfalleinschluss per 16. Oktober b) Unfalleinschluss per 1. November c) Unfalleinschluss per 15. Oktober d) Unfalleinschluss per 1. Dezember 5. Ihr Versicherter lässt sich im Universitätsspital Zürich operieren. Er wohnt im Kanton Thurgau. Für die Operation erfolgte eine Kostengutsprache des zuständigen Kantonsarztes. Da die ausserkantonalen Taxen verrechnet werden, stellt sich die Frage nach der Übernahme der ausserkantonalen Kosten. Wer muss für diese Kosten aufkommen? 2 a) Der Wohnkanton b) Der Versicherte c) Die obligatorische Krankenpflegeversicherung d) Der Kanton Zürich 6. Welche Personengruppe darf nur mit einer ärztlichen Anordnung auf eigene Rechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen (zwei Nennungen). 2 a) Hebammen b) Physiotherapeuten c) Chiropraktoren d) Ernährungsberater Seite 3

4 7. Der Arzt rechnet mit dem Krankenversicherer direkt ab. Um welches Zahlungssystem handelt es sich? 2 a) Tiers payant b) Tiers direct c) Tiers soldant d) Tiers garant Bearbeitungsaufgaben Aufgabe 8 6 M.Y., 21 Jahre, leidet an einem Geburtsgebrechen und benötigt medizinische Diätprodukte. Die Kosten dafür wurden bis zum 20. Altersjahr von der Invalidenversicherung übernommen. M.Y. reicht nun die Rechnungen seinem Krankenversicherer ein. Dieser lehnt die Kostenübernahme ab. Dies, weil die Produkte nicht in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind und sie daher nicht aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden können. Ist die Antwort des Versicherers richtig? Begründen Sie die Antwort und erwähnen Sie den massgebenden Gesetzesartikel. Seite 4

5 Aufgabe 9 4 Frau A. wohnt in Lausanne und arbeitet in Genf. Sie besucht wegen Rückenschmerzen einen Arzt in Genf, welcher sie zu einem Chiropraktiker überweist. Dieser verschreibt ihr 9 Physiotherapiesitzungen. Die Behandlungen finden in Genf statt. Sie reicht die Rechnungen ihrem Krankenversicherer ein. Zu welchem kantonalen Tarif werden die Arztkosten rückerstattet? Kann der Versicherer einen Teil der Kostenübernahme ablehnen? Begründen Sie die Antworten. Aufgabe 10 8 Frau M. hat die Versicherungsvariante Franchise Fr gewählt. Jetzt stellt sie Anfang März plötzlich fest, dass sie lieber die normale Franchise (Fr ) gewählt hätte. Sie kündigt die Police im März per 30. Juni Per wann kann Frau M. frühestens aus dem Vertrag austreten? 10.2 Wie sieht es aus, wenn sie das Tätigkeitsgebiet des Versicherers wegen Umzugs verlässt? Begründen Sie die Antworten mit dem jeweiligen Gesetzesartikel. Seite 5

6 Aufgabe 11 4 Erklären Sie die folgenden zwei Begriffe: SwissDRG und Tarmed. Aufgabe 12 6 Die Spital- und die Pflegefinanzierung wurden in der KVG-Revision auf die lange Bank geschoben In diesem Zusammenhang gibt es drei Fachbegriffe. Nennen Sie die zwei Hauptfachbegriffe im Spitalfinanzierungsbereich und erklären Sie diese Nennen Sie zwei Hauptprobleme im Bereich der Pflegefinanzierung. Seite 6

7 Aufgabe 13 6 Bezeichnen Sie unter Angabe der massgebenden Gesetzesartikel die zuständige richterliche Instanz: - Streitigkeiten zwischen Versicherern - Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern - Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherten - Streitigkeiten zwischen Versicherern und der gemeinsamen Einrichtung KVG Aufgabe 14 6 Herr X, Metzger, geboren 1967, befindet sich wegen einer komplizierten Vorderarmfraktur stationär im Spital. Mitten in der Nacht plagen in plötzlich höllische Schmerzen in der Magengegend. Es wird eine Blinddarmentzündung diagnostiziert, die eine sofortige Operation unumgänglich macht. Wie wird dieser Fall im Zusammenhang mit der Kranken- und Unfallversicherung geregelt? Nennen Sie zur Antwort die massgebenden Gesetzesartikel. Seite 7

8 Aufgabe 15 6 Ein Versicherter kommt völlig entnervt zu Ihnen an den Schalter und legt Ihnen die Leistungsabrechnung vom 1. Mai 2007 vor (Behandlung Monat April 2007). Bei der Kontrolle stellen Sie fest, dass bei einem Medikament ein doppelter Abzug (Selbstbehalt) vorgenommen wurde Muss der Versicherer dem Versicherten weiter helfen? Falls ja, nennen Sie die Gesetzesgrundlage Welche Änderung, gültig seit , ist angesprochen? 15.3 Erklären Sie die ganze Anpassung, Schritt für Schritt und die Konsequenzen daraus. Seite 8

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Krankenversicherung Lösungsvorschläge Name / Vorname:

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 01 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 20 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2010 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung SRL Nr. 865 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 23. März 1998* Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Mai 1997 1,

Mehr

Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick

Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick 2 Sie müssen stationär ins Spital? Durch die neue Spitalfinanzierung hat sich einiges geändert. Wir sagen

Mehr

Vom TCS für Ferien und Reisen ins Ausland empfohlen. TCS Heilungskosten: Die optimale Ergänzung zu Ihrer Krankenversicherung.

Vom TCS für Ferien und Reisen ins Ausland empfohlen. TCS Heilungskosten: Die optimale Ergänzung zu Ihrer Krankenversicherung. Vom TCS für Ferien und Reisen ins Ausland empfohlen TCS Heilungskosten: Die optimale Ergänzung zu Ihrer Krankenversicherung. Schutz vor finanziellen Folgen durch notfallbedingte medizinische Behandlungen.

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2013 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Soziale Krankenversicherung.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Soziale Krankenversicherung. SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2014 Soziale Krankenversicherung Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

KRANKENKASSE LUZERNER HINTERLAND ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ÜBER DIE KRANKENPFLEGE-ZUSATZVERSICHERUNG (ABT.

KRANKENKASSE LUZERNER HINTERLAND ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ÜBER DIE KRANKENPFLEGE-ZUSATZVERSICHERUNG (ABT. KRANKENKASSE LUZERNER HINTERLAND ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ÜBER DIE KRANKENPFLEGE-ZUSATZVERSICHERUNG (ABT. V) AUSGABE 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Versicherung 1.1. Zweck 1.2. Versicherte

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2010. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2010 Soziale Krankenversicherung (KV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung

Mehr

Was ist die Krankenkasse?

Was ist die Krankenkasse? Wer bezahlt den Arzt? Arbeitsauftrag: Ziel: Die LP erläutert das System Krankenversicherung mit Hilfe einer PPT. Die Sch fassen die wichtigsten Informationen mit einem Arbeitsblatt zusammen. Sch kontrollieren

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Kostenübernahme durch Krankenkassen. Inkontinenz-Tag Zürich Martin Künzler, Publicare AG

Kostenübernahme durch Krankenkassen. Inkontinenz-Tag Zürich Martin Künzler, Publicare AG Kostenübernahme durch Krankenkassen Inkontinenz-Tag Zürich Martin Künzler, Publicare AG 19. Mai 2010 19. Mai 2010 2 Inhalt des Referates: Einleitung zur MiGeL Geltungsbereich der MiGeL Vergütungsregelung

Mehr

Preisliste Universitätskinderspital beider Basel

Preisliste Universitätskinderspital beider Basel Preisliste Universitätskinderspital beider Basel gültig ab 01.01.2016 1 Einleitung... 2 2 Ambulante Behandlungen... 3 2.1 Operative Eingriffe... 3 2.2. Ambulante Diagnostik und Therapie... 3 3 Stationäre

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: Probeprüfung Recht Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer:

Mehr

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung. Invalidenversicherung (IV) Lösungsvorschläge

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung. Invalidenversicherung (IV) Lösungsvorschläge SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008 Probeprüfung 2008 Invalidenversicherung (IV) Lösungsvorschläge Zeitvorgabe: max. Punktzahl: 30 Minuten 40 Punkte Aufgabe

Mehr

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007 Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5

Mehr

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung

Mehr

News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Verlag Fuchs AG

News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Verlag Fuchs AG News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Immer noch grosses Sparpotenzial Die Grundversicherungsprämien steigen nächstes Jahr um durchschnittlich 2,2 Prozent, so wenig wie schon

Mehr

Ihre Prämien für 2015

Ihre Prämien für 2015 Ihre Prämien für 2015 Sympany verfolgt eine stabile, moderate Prämienstrategie. Diese besteht nicht aus kurzfristigen Billigangeboten. Vielmehr bieten wir Ihnen nachhaltige Prämien, die wir nur soweit

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Verordnung vom 8. November 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24. November 1995

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG)

Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG) Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG) Folien-Auszüge von Willy Oggier, Dr.oec.HSG Aufbau Wie war die Tarifaushandlung im KVG gedacht? Methodische Hinweise Die Fragen im einzelnen Fazit

Mehr

Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung

Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK) vom 14. Februar 2007 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 42a des Bundesgesetzes vom 18. März

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Soziale Krankenversicherung.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Soziale Krankenversicherung. SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Soziale Krankenversicherung Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Obligatorische Unfallversicherung

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2013 Soziale Krankenversicherung (KV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Medicasa, Hausarztversicherung für das Oberw allis

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Medicasa, Hausarztversicherung für das Oberw allis Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Medicasa, Hausarztversicherung für das Oberw allis I nhaltsverzeichnis 1. Grundsätze 1.1. Versicherungsform 1.2. Ärzteliste 1.3. Behandlung, Qualität, Versorgung

Mehr

COMPLEMENTA. Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das

COMPLEMENTA. Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das COMPLEMENTA Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das Das umfangreichste Hausarztsystem Vorteile. Durch das

Mehr

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung vom 1. Januar 1970 Die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf das Bundesgesetz über die

Mehr

Volksinitiative Einheitskasse:

Volksinitiative Einheitskasse: Volksinitiative Einheitskasse: H+ steht für f r ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen Die Einheitskasse löst l bestehende Probleme nicht H+ Die Spitäler der Schweiz, 3. Januar 2007 1 H+ gegen Einheitskasse

Mehr

TARIFORDNUNG. gültig ab 1. Januar 2012. Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch

TARIFORDNUNG. gültig ab 1. Januar 2012. Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch TARIFORDNUNG gültig ab 1. Januar 2012 Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch Erlassen am 16.12.2011 vom Verwaltungsrat der Kantonsspital Glarus AG Seite 2 / 7 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

4.11. Versicherungsschutz während beruflicher. Massnahmen. Berufliche Massnahmen gelten nicht als Arbeitsverhältnis. Versicherungsschutz bei Krankheit

4.11. Versicherungsschutz während beruflicher. Massnahmen. Berufliche Massnahmen gelten nicht als Arbeitsverhältnis. Versicherungsschutz bei Krankheit 4.11 Stand am 1. Januar 2006 Versicherungsschutz während beruflicher Massnahmen 1 Berufliche Massnahmen gelten nicht als Arbeitsverhältnis Berufliche Massnahmen der Invalidenversicherung (IV) gelten nicht

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten

Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten Sie haben das Recht......dass Ihre Versichertenkarte als Zugangs-Schlüssel zu medizinischen

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Umfrage SGV. Mitglieder angemailt: Mails retourniert (Fehlermeldung): Total versandt: Eingegangene Antworten:

Umfrage SGV. Mitglieder angemailt: Mails retourniert (Fehlermeldung): Total versandt: Eingegangene Antworten: Umfrage SGV Start der Umfrage: Schluss: 19.08.2011 18.09.2011 Mitglieder angemailt: Mails retourniert (Fehlermeldung): 395 4 Total versandt: 391 Eingegangene Antworten: 1. Seite: 2.-4. Seite: 85 (22%)

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1, beschliesst: I

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Grundwissen Wirtschaft Antwort 1. Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Unser Gesundheitswesen. Grundwissen Wirtschaft Antwort 2

Grundwissen Wirtschaft Antwort 1. Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Unser Gesundheitswesen. Grundwissen Wirtschaft Antwort 2 Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Grundwissen Wirtschaft Antwort 1 Wie viele Erwerbstätige arbeiten im Gesundheitssektor? Von den rund 4,9 Millionen Erwerbstätigen der Schweiz arbeitet jeder fünfzehne im

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden. ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2014

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2014 Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2014 Prüfungsteil Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 17 keine Maximale

Mehr

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden.

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden. Der Schulzahnarztdienst im Kanton Zug sieht für alle Kinder des Kindergartens sowie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen während der Dauer der Schulpflicht eine jährliche obligatorische Untersuchung

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Obligatorische Unfallversicherung (UV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Obligatorische Unfallversicherung (UV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern

zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern Caroline B., Redakteurin Gültig für den Abschluss bis 31.12.2014 Reise-Krankenversicherung für Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen Das Wichtigste

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2011. Militärversicherung (MV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2011. Militärversicherung (MV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 011 Militärversicherung (MV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008 Probeprüfung 2008 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) - Beiträge Lösungsvorschläge Zeitvorgabe: max. Punktzahl:

Mehr

Verband der privaten Krankenversicherung

Verband der privaten Krankenversicherung PKV-Info Die Card für Privatversicherte Verband der privaten Krankenversicherung Postfach 51 10 40 50946 Köln Telefon 02 21 / 3 76 62-0 Fax 0221 / 3 76 62-10 http:/www.pkv.de email: postmaster@pkv.de 2

Mehr

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten

Mehr

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Gesetzlicher Rahmen für die Datenübermittlung in einem DRG-System

Gesetzlicher Rahmen für die Datenübermittlung in einem DRG-System Gesetzlicher Rahmen für die Datenübermittlung in einem DRG-System Gemeinsame Veranstaltung von SGMC und SGfM Herbstmeeting vom 23. Oktober 2012 in Bern Sandra Schneider, lic. Iur. RA Leiterin der Abteilung

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag ( Beratung/Coaching/Psychotherapie) zwischen Vorname: Name: geb. am: wohnhaft in Straße, Nr.: PLZ / Ort: Telefon privat: Telefon mobil: E-Mail-Adresse: (im folgenden Klient genannt)

Mehr

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Dezember 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Am 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

Willkommen zum Kurzaufenthalt

Willkommen zum Kurzaufenthalt Willkommen zum Kurzaufenthalt Die Ambulante Augenchirurgie Zürich ist mit erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzten sowie modernster Infrastruktur auf die ambulante chirurgische Behandlung von Augenerkrankungen

Mehr

Freizeiten und Reisen mit Begleitung

Freizeiten und Reisen mit Begleitung Belegung der Ferienanlage mit eigenen Gruppen: Infos 022 33 93 24 54 1 Haus Hammerstein www.lebenshilfe-nrw.de www.facebook.com/lebenshilfenrw Freizeiten und Reisen mit Begleitung Bei der Lebenshilfe NRW

Mehr

MarteMeoAssessment. MindMap Fragen. Formulare Versorger Seite 1 MarteMeoZentrum

MarteMeoAssessment. MindMap Fragen. Formulare Versorger Seite 1 MarteMeoZentrum MindMap Fragen Formulare Versorger Seite 1 MarteMeoZentrum MindMap Erwartungen MarteMeoAssessment Formulare Versorger Seite 2 MarteMeoZentrum Anmeldeformular 1. Personalien Vorname:... Geburtsdatum:...

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung

Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung Vergrößern BILD gibt Ratschläge zum Widerruf ihrer Lebensversicherung Hohe Beiträge, wenig Rendite: Etliche Verbraucher

Mehr

Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen

Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen Sperrfrist: 15.10.2012, 10 Uhr Berlin, 11.10.2012 Was sind IGeL? Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) sind medizinische

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:

Mehr

KRANKENKASSE. Grundversicherung

KRANKENKASSE. Grundversicherung KRANKENKASSE Grundversicherung Alle Personen, die in der Schweiz wohnen, müssen sich gegen Krankheit und Unfall versichern. Diese Grundversicherung ist obligatorisch für alle, unabhängig von Alter, Herkunft

Mehr

Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte

Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation indizierten Mammaaugmentation (Brustvergrößerung/Implantat), die in der Bundesrepublik Deutschland Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Die schließt

Mehr

Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke

Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke Ein Pilotprojekt der Gemeinde EMMEN Direktion Soziales und Vormundschaft Bericht und Antrag Eine Dienstleistung der Gemeinde EMMEN Angebot

Mehr

«Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK HALBPRIVAT ÖKK FLEX

«Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK HALBPRIVAT ÖKK FLEX 1 Ein passendes Grundpaket auswählen. «Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK FLEX Die umfassende Krankenversicherung mit flexibler

Mehr

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Seite 1 Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Aufgabe 1 Nennen Sie drei Soziale Risiken und ordnen Sie diese entsprechenden Sozialversicherungszweigen zu. Aufgabe 2 Nennen Sie die Versicherungszweige

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Versicherungsreglement

Versicherungsreglement SSTH Schweizerische Schule für Touristik und Hotellerie AG Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Kranken- und Unfallversicherung... 2 2.1. Lernende und Studierende aus der Schweiz und EU-Ländern... 2 2.2. Studierende

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Ihre Prämien für 2014

Ihre Prämien für 2014 Ihre Prämien für 2014 In der obligatorischen Grundversicherung erhöht Sympany die Prämien nur sehr moderat, im gesamtschweizerischen Durchschnitt um 1.1 Prozent. Darunter sind mehrere Kantone mit einer

Mehr

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Eine Versicherung offener Kreditkarten- Ausstände Eine Versicherung geplanter Kreditkarten- Ausgaben*

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr