Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

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1 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

2 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

3 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

4 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

5 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

6 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

7 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

8 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

9 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

10 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

11 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

12 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

13 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

14 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

15 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

16 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

17 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

18 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

19 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

20 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

21 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

22 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

23 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

24 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

25 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

26 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

27 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

28 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

29 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

30 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

31 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

32 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

33 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

34 Notrufservice bei Auslandsaufenthalt: 0211/ Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen: Nicht erstattet werden Leistungen für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden mussten. Beginn/Ende des Versicherungsvertrages: Beginn: Mit dem beantragten Beginn der Reise; Ende: Mit Ablauf der beantragten Dauer der Reise Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall solange, bis der versicherte wieder transportfähig ist. Ausländer versicherbar: Ja. Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland Reisen. Auszug aus den Versicherungsbedingungen - Es gelten nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif AR 1. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen können wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Schicken Sie uns hierfür bitte einen an Sie adressierten und mit 0,55 frankierten Rückumschlag im Format DIN lang zu. Vom Veranstalter verauslagte Kosten, die nicht von der ARKV erstattet werden, gehen zu Lasten des Reisenden.

35 Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für den Teilnehmer die ARKV abgeschlossen, vor Ort eventuelle Behandlungskosten verauslagt und diese mit der Versicherung abgerechnet. Die ARKV wird abgeschlossen bei: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Der Gesundheitsversicherer der ERGO Postfach Düsseldorf Der Versicherungsschutz gilt bei unvorhergesehenen bei Auslandsreisen eintretenden Krankheiten oder Unfällen grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung. Leistungsumfang: - ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen - stationäre Heilbehandlung - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder durch anerkannte Rettungsdienste - schmerzstillende Zahnbehandlung - einfache Reparaturen von Zahnersatz zu 50% bis 250 Euro - Arznei-, Verband- und Heilmittel - Hilfsmittel nach Unfällen - Transport von Medikamenten und Blutkonserven - Krankenrücktransport Krankenrücktransport: Mehrkosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland zum Krankenhaus am Heimatwohnsitz in Deutschland mit dem kostengünstigsten Transportmittel (sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen) nach vorheriger Einholung einer Leistungszusage über den Notruf-Service zu 100%, sonst zu 80%; Bis 500,00 Euro ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland: bis ,00 Euro

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