Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle
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- Theresa Beltz
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1 Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Was will Initiative? Die Initiative will, dass Haushalte mehr als 10% ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben, einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Zudem sollen Parlament und Regierung dazu verpflichtet werden, so genannte Richtprämie der effektiven Entwicklung der Prämienbelastung anzupassen und es wird ein Mindestwert für kantonalen Prämienverbilligungen festgelegt (80% des Bundesbeitrages). Im weiteren regelt der Initiativtext, dass Berechnung des für den Anspruch massgebenden Einkommens Steuerabzüge, welche keine Auswirkung haben auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (z.b. Parteispenden oder Abzüge für den Liegenschaftsunterhalt) nicht mehr angerechnet werden. Ein letzter Punkt legt fest, dass Höhe der Prämienverbilligung in Zukunft einkommensabhängig abgestuft werden soll. Krankenkassenprämien fressen Kaufkraft auf Die Krankenkassenprämien sind seit 1997 schweizweit um fast 100% gestiegen, Prämienverbilligungen hingegen nur um 36%. Die Krankenkassenprämien sind inzwischen - sogar wenn man Prämienverbilligungen bereits einrechnet - zu einem Hauptproblem für Kaufkraft vieler Haushalte geworden, wie der Verteilungsbericht des Gewerkschaftsbundes zeigt. Tatsächlich werden Einkommenszuwächse und allfällige Steuererleichterungen für grosse Teile der Bevölkerung durch steigenden Seite 1 / 5
2 Argumentarium Initiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Lebenshaltungskosten gleich wieder aufgefressen. Die SP Initiative verlangt deshalb, dass der Kanton ab einer Belastung von 10% des Haushaltseinkommens Prämienverbilligungen ausrichtet. Kleinere und mittlere Einkommen sollen entlastet werden Während von Steuerreformen der letzten Jahre vor allem Reiche und Unternehmen profitierten, wurden für kleine und mittlere Einkommen nicht entlastet, sondern zur Kasse gebeten. Die steigenden Krankenkassenprämien verschlimmern se Entwicklung zunehmend. Vor Allem für sehr tiefe Einkommen geht se Entwicklung an Existenz. Aus sem Grund verlangt Initiative auch einkommensabhängige Prämienverbilligungen um tiefe Einkommen zusätzlich zu entlasten.
3 Argumentarium Initiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Prämien steigen schneller als Prämienverbilligungen Parlament und Regierung haben in den vergangenen Jahren bei der individuellen Prämienverbilligung zunehmend den Sparhebel angesetzte: So wurde der massgebende Einkommenssatz in den letzten 10 Jahren von 9 auf zuletzt 11.5% erhöht (ab ). Gleichzeitig hat der Regierungsrat als versteckte Sparmassnahme Richtprämie (rote Linie) nicht mehr an effektive Prämienentwicklung (blaue Linie) angepasst. Die SPInitiative sieht deshalb eine Untergrenze für Richtprämie vor (85% des sog. gewogenenen Mittels, schwarze Linie). Was bedeutet s für den Kanton Aargau? Die Kosten der Prämienverbilligungen werden zur Zeit zwischen Bund und Kantonen geteilt. Der Bund schüttet an Hand einer bestimmten Formel einen Betrag aus, der sich an der Bevölkerungsgrösse des Kantons orientiert. Die Initiative der SP sieht vor, dass der Kanton inskünftig mindestens nochmals 80% des Bundesbeitrages beisteuern muss - s enspricht genau der Höhe des Betrags im Kanton Solothurn, der von der Stimmbevökerung am 8. März 2015 nochmals bestätigt wurde. Rechnet man
4 Argumentarium Initiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle zusätzlichen Mittel ungewichtet auf aktuelle Zahl der Bezüger_innen um, dann erhalten anspruchsberechtigten Aargauer_innen im Durchschnitt zukünftig ca. 500 Franken mehr Prämienverbilligung pro Jahr und Haushalt. Der Kanton Aargau würde damit noch lange nicht zum Luxuskanton - er käme damit ungefähr im schweizerischen Durchschnitt zu liegen. Heute liegt er mit 60% am unteren Ende der Skala BE AI SZ GL SG AG BL UR NW SO ZG LU GR ZH AG neu SH TG CH AR OW FR GE JU NE VS VD BS TI 50 Keine Verfälschung durch Steuerabzüge Bis jetzt können alle Steuerabzüge auch beim massgebenden Einkommen abgezogen werden. Wer beispielsweise viel in Pensionskasse einschiesst oder grössere Liegenschaften unterhält kann trotz eines hohen Einkommens zu Prämienverbilligungen kommen. Diese Ungerechtigkeit gehört beseitigt. Aus sem Grund fordert Initiative, dass nur Abzüge geltend gemacht werden können, auch wirtschaftliche Leistungsfähigkeit tangieren.
5 Argumentarium Initiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Begriffserklärungen IPV: Individuelle Prämienverbilligung Bundesbeitrag: Einen Teil der IPV übernimmt der Bund. Die Höhe des Beitrages errechnet sich aus 25 % von den Krankenkassenversicherungskosten von 30% aller Versicherten in der Schweiz. Dies entspricht 7.5% der Bruttokosten aller Versicherten. Dieser Betrag wird anschliessend anhand der Wohnbevölkerung auf Kantone aufgeteilt. Richtprämie: Ob eine Person IPV erhält wird anhand der Richtprämie ermittelt. Diese wird jährlich von der Regierung des Kantons festgelegt und orientiert sich laut Gesetz am gewogenen Mittel. Da das gewogene Mittel mit dem Standardversicherungsmodell berechnet wird, sind Abweichungen davon möglich. Gewogenes Mittel: Das gewogene Mittel ist der Prämien-Durchschnitt von mindestens 90% der Versicherten nach Standardversicherungsmodell per am 31. Dezember. Standardversicherungsmodell: Hier handelt es sich um obligatorische Grundversicherung mit 300 CHF Franchise und freier Arztwahl. Massgebendes Einkommen: Dieses besteht aus dem steuerbaren Einkommen und einem Fünftel des steuerbaren Vermögens laut der letzten Steuererklärung. Massgebender Einkommenssatz: Er gibt an wieviel Prozent Richtprämie vom massgebeneden Einkommen mindestens betragen muss, um IPV zu erhalten.
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