Wettkampfbestimmungen
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- Günter Frei
- vor 7 Jahren
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1 Der Bezirksbrandmeister Regierungsbezirk Weser-Ems Wettkampfbestimmungen für Feuerwehrtechnische Schnelligkeitswettbewerbe vom 1984 im Bereich des Regierungsbezirkes Weser-Ems (abgeändert auf die Anforderungen 2018) Stand: ) Klasseneinteilung: Der Wettkampf wird in zwei Klassen durchgeführt: Klasse I = (Tank-)Löschfahrzeuge mit fest eingebauter Feuerlöschkreiselpumpe Klasse II = Fahrzeuge mit tragbarer Feuerlöschkreiselpumpe Eventuell auf den Fahrzeugen in fest eingebauten Tanks mitgeführte Wasservorräte dürfen nicht für den Wettkampf genutzt werden. 2.) Ausrüstung Die Wettkampfgruppe trägt folgende persönliche Ausrüstung: Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug (mind. einlagige Überhose mit Jacke, Anpassung auf Standard 2018) Feuerwehr-Sicherheitsschuhe / -stiefel (= derbes Schuhwerk, Anpassung auf Standard 2018) aktuell zugelassene Feuerwehrschutzhandschuhe Atemschutzmaske, Fangleine und Schlauchhalter werden nicht benötigt / angelegt 3.) Geräte: Die LF der Klasse I bzw. die TS der Klasse II werden so aufgestellt, dass sie mit dem Saugstutzen ca. 4,5 Meter von der Wasserentnahmestelle entfernt sind (siehe Skizze). Folgende Geräte werden benötigt: 3 x C-Mehrzweckstrahlrohre 1 x B-Mehrzweckstrahlrohr 5 x B-Rollschlauch 20 Meter lang 5 x C-Rollschlauch 15 Meter lang 4 x A-Saugschlauch mit Schnellkupplung, 1,60 Meter lang (nur 4 statt 5, Anpassung auf Standard 2018) 1 x Handscheinwerfer (muss nicht funktionstüchtig sein) 1 x Verteiler B CBC mit Schraubventilen 1 x A-Saugkorb 1 x Halteleine im Beutel 1 x Ventilleine mit Karabinerhaken im Beutel Jeder Gruppenführer ist für die Vollständigkeit der Geräte verantwortlich. Sämtliche Geräte und Armaturen müssen genormt sein, dürfen keinerlei Veränderungen aufweisen und werden auf dem Bereitstellungsplatz laut anliegender Skizze bereitgelegt. Wasservorräte aus den Tanks von LF / TLF dürfen nicht genutzt werden. (Auf vorherige Entleerung des Tanks wird in der Fassung von 2018 verzichtet) Von der Einhaltung dieser Vorschrift hat sich die Aufsicht Auslosung vor Beginn des Wettkampfes zu überzeugen. 4.) Übungsfeld und Wasserentnahmestelle Siehe nachfolgende Skizze
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4 5.) Auslosung und Teilnahmebedingungen In der Fassung von 2018 entfällt die Auslosung auf Kreisebene. Dennoch sind die vor dem Wettkampf zugeordneten Positionen durch Anlegen von taktischen Zeichen während des gesamten Wettkampfes angelegt zu lassen. Der gesamte Wettkampf ist unter Berücksichtigung der aktuell gültigen UVV sowie der Weisungen der FUK durchzuführen. (gesamter Punkt auf die Fassung 2018 angepasst) 6.) Durchführung des Wettkampfes Vor Beginn des Wettkampfes sind Fahrzeug bzw. TS und das erforderliche feuerwehrtechnische Gerät auf den vorgesehenen Platz zu bringen. Der Motor des Fahrzeuges bzw. der TS muss vor dem Beginn des Startzeichens in Betrieb gesetzt werden. Blindkupplungen sind vor Beginn der Übung abzunehmen, Druckstutzenventile sind geschlossen. Der Motor muss im Leerlaufbereich sein. Die Gruppe tritt dem Anlegen der taktischen Zeichen entsprechend formiert zwischen Bereitstellungsplatz und Wasserentnahmestelle auf der markierten Fläche an und wird vom Gruppenführer dem Wettkampfleiter gemeldet. Der Wettkampfleiter erteilt dann den Startbefehl mit den Worten: Auf die bekannten Ziele erstes Rohr vor! Der Startbefehl darf erst gegeben werden, nachdem die Gruppe vorschriftsmäßig gekleidet angetreten und die Geräte nach Vorschrift abgelegt sind, siehe auch Skizze. Auf das Kommando vor gibt der Wettkampfleiter ein deutliches Handzeichen und gibt somit das Startzeichen für die Gruppe, mindestens 3 Zeitnehmer drücken die Stoppuhren. Die Mannschaft - außer dem Gruppenführer nimmt grundsätzlich während der gesamten Übung ihren Weg durch die Öffnung in der Sichtblende. Ausrüstung der Gruppe und Ablauf der Übung: GF: Beleuchtungsgerät (Handscheinwerfer); Leitung der Übung, keinerlei praktische / handwerkliche Mitarbeit Zusatzprüfung: 3 Fragen aus dem Fragenkatalog TM-Ausbildung beantworten Ma: Bedienen der Pumpe; Mitarbeit beim Verlegen der A-Saugleitung, indem Saugkorb und Leinen dem Wassertrupp übergeben werden und die Leitung an die Feuerlöschkreiselpumpe angekuppelt wird; Ankuppeln des B-Schlauches am Druckstutzen; Keinerlei Entnahme von Geräten aus dem Fahrzeug während der Übung (mündliche Hinweise sind gestattet); Der Maschinist kann die 4. Sauglänge am Saugstutzen der Pumpe auslegen Zusatzprüfung: 3 Fragen aus dem Fragenkatalog TM-Ausbildung beantworten Me: Verteiler; Bedienung der Ventile des Verteilers; Mitarbeit beim Verlegen der B-Leitung zwichen Pumpe und Verteiler (3 x B-Schlauch); An- und Abkuppeln aller Druckleitungen am Verteiler Zusatzprüfung: 1 aus 4 Knoten / Stiche AT: Führer: Führer und Mann: C-Strahlrohr, C-Rollschlauch; Verlegen des 1. C-Rohres, Mitarbeit beim An- und Abkuppeln der eigenen Leitung am Verteiler; Abspritzen des Kanisters A1 Zusatzübung: Holen eines C-Rollschlauches vom Bereitstellungsplatz und Auswechseln der bisherigen C- Leitung; Abspritzen des Kanisters A2 ;
5 Die Kanister müssen in der hier aufgeführten Reihenfolge abgespritzt werden. WT: Führer: Führer und Mann: C-Strahlrohr, C-Rollschlauch; Kuppeln der Saugleitung; Anlegen der Ventil- und Halteleine; Arbeitsweise siehe Punkt 8; Mitarbeit beim Verlegen der B-Leitung (3 x B-Schlauch) zwischen Pumpe und Verteiler; Verlegen des 2. C-Rohres; Abspritzen des Kanisters W ; Anschließend Strahlrohr schließen und ablegen; Zusatzübung: Holen eines B-Schlauches vom Bereitstellungsplatz und Auswechseln des mittleren B- Schlauches zwischen Pumpe und Verteiler; Abspritzen des Kanisters B zusammen mit dem Schlauchtrupp (bei Wasser marsch des STF müssen WT und ST zusammen am B-Strahlrohr stehen) ST: Führer: Führer und Mann: C-Strahlrohr, C-Rollschlauch; Mitarbeit beim Verlegen der Saug- und Druckschläuche (auch der B-Schläuche); Vornahme des 3. C-Rohres; Bei Bedarf An- und Abkuppeln der Leitungen am Verteiler; Zusatzübung: Holen eines B-Schlauches und B-Strahlrohres vom Bereitstellungsplatz und Verlegen der Leitung als Sonderrohr; Abspritzen des Kanisters B zusammen mit dem Wassertrupp (bei Wasser marsch des STF müssen ST und WT zusammen am B-Strahlrohr stehen) Die Übung ist beendet, wenn alle Kanister gefallen sind (es zählt das Aufschlagen auf dem Boden). Nicht zulässig ist es, jemandem eine Arbeit ausführen zu lassen, die ihm vorstehend nicht ausdrücklich zugewiesen wurde. Weiter liegt es im Ermessen der Gruppe, zu welchem Zeitpunkt jemand mit der Erledigung der ihm zugewiesenen Aufgaben beginnt. Jedoch dürfen die Trupps Arbeiten der Zusatzübung erst beginnen, wenn sie die Hauptübung beendet haben. Nach Beendigung der Übung sind gemachte Fehler mit dem Gruppenführer und dem Wettkampfrichtern zu besprechen. Um höflichen und sachlichen Austausch wird gebeten. Währenddessen räumt die Mannschaft ihre Gerätschaften selbsttätig von der Wettkampfbahn. 7.) Zusatzprüfung 2018: Nachdem die Gruppe die Wettkampfbahn geräumt hat, führen Gruppenführer, Maschinist sowie Melder folgende Sonderprüfungen durch: Gruppenführer: Beantwortung von drei Fragen aus dem aktuell gültigen Fragenkatalog für Truppmannausbildung der NABK. Bei Falschbeantwortung je 5 Fehlerpunkte. Maschinist: Beantwortung von drei Fragen aus dem aktuell gültigen Fragenkatalog für Truppmannausbildung der NABK. Bei Falschbeantwortung je 5 Fehlerpunkte. Der Katalog ist hier einsehbar: Melder: Anfertigen eines Knoten / Stiches aus der folgenden Auswahl: Mastwurf, Zimmermannsstich, Schotenstich, Spierenstich. Bei fehlerhaften Knoten 10 Strafpunkte. Die Fragen sowie der Knoten werden im Losverfahren durch Zufall ausgewählt. 8.) Allgemeines a) Die Halte- und Ventilleine müssen entsprechend Punkt 9 angelegt werden. Die Ventilleine darf nicht von der Halteleine eingeklemmt werden. b) Der Saugkorb muss nach Beendigung der Übung fest mit der Saugleitung verbunden sein. Schiedsrichterkontrolle. c) Der Gruppenführer kann das Hindernis umgehen. d) Die Kanister dürfen nur abgespritzt werden, wenn der jeweilige Trupp geschlossen am Strahlrohr steht. e) Die Ziellinie darf nicht überschritten werden.
6 f) Alle Rollschläuche müssen bei C- mindestens 3 Meter und bei B- mindestens 5 Meter ausgekegelt werden. Nicht schleifen. g) Alle Bedingungen müssen eingehalten werden. Nichtbeachtung wird mit Strafpunkten bzw. Ausschluss geahndet. h) Verteiler nur mit Niederschraubventil zugelassen, Ventile müssen vor Beginn der Übung geschlossen sein. i) Der gesamte Wettkampf ist unter Berücksichtigung der aktuell gültigen UVV sowie der Weisungen der FUK durchzuführen. 9.) Verlegen der Saugleitung Wassertrupp und Schlauchtrupp legen 4 Sauglängen in Verlängerung des Saugstutzens der Pumpe hintereinander aus. Der Maschinist kann die 4. Sauglänge am Saugstutzen der Pumpe auslegen. Das Zusammenkuppeln der Leitung erfolgt in der Weise, dass der Wassertrupp die Saugleitung vom Saugkorb her kuppelt. Es ist darauf zu achten, das nicht Rückwärts gegangen wird. Der Wassertruppführer kuppelt den Saugkorb an. Der Schlauchtrupp unterstützt den Wassertrupp beim Kuppeln der Saugleitung. Der Schlauchtruppführer steht hinter dem Wassertruppführer. Der Wassertruppführer gibt jeweils das Kommando Auf - Ab. Nach dem Kuppeln treten die Trupps über die Saugleitung und gehen in Richtung Pumpe rechte Seite bis zur nächsten Kupplung vor. Wenn die Saugleitung fertig gekuppelt ist, werden die Kupplungen wie folgt besetzt (ab Saugkorb): 1. Wassertruppführer, 2. Schlauchtruppführer, 3. Schlauchtruppmann, 4. bleibt vorerst frei, 5. Maschinist Der Wassertruppmann fertigt den Mastwurf und bringt die Halteleine mit einem halben Schlag vor insgesamt 2 Kupplungen vom Saugkorb her an. Hierbei befinden sich die Kameraden auf der rechten Seite in Richtung Pumpe, der Leinenbefestiger in gleicher Richtung links. Er wirft dem Maschinisten den Leinenbeutel zu. Der Wassertruppführer legt zwischenzeitlich die Ventilleine an. Nach dem Beleinen besetzt der Wassertruppmann das freie Ende der Saugleitung. Auf das Kommando des Wassertruppführers Saugleitung hoch treten Maschinist Wassertrupp und Schlauchtrupp in Grätstellung über die Saugleitung und heben diese an. Der Maschinist kuppelt die Saugleitung an den Saugstutzten der Pumpe und gibt das Rufzeichen fertig. Daraufhin nehmen die Trupps je nach Lage der Wasserentnahmestelle das rechte (WE rechts) bzw. linke (WE links) Bein über die noch angehobene Saugleitung. Auf Befehl Saugleitung zu Wasser des Wassertruppführers wird die Saugleitung zu Wasser gebracht. Der der Klasse II (TS) schwenkt der Maschinist die TS an den Griffen entsprechend mit herum. Vor Öffnen des Druckstutzens der Pumpe befestigt der Maschinist die Halteleine mit einem Knoten oder Stich am Schlitten / den Griffen der TS oder am Fahrzeug. (Anpassung im gesamten Absatz auf Standard 2018 mit 4 statt 5 Sauglängen)
7 10.) Wettkampfwertung Jede durch die Stoppuhr festgestellte Sekunde wird als 1 Punkt gewertet. Bei Zeitgleichheit von mindestens zwei der drei vorgeschriebenen Stoppuhren gilt diese als erreichte und zu wertende Zeit. Werden drei verschiedene Zeiten gestoppt, so sind diese zu addieren und durch 3 zu dividieren. Das Ergebnis gilt als die erreichte und zu wertende Zeit. Die Gruppe mit der niedrigsten Punktzahl ist Sieger. Sind zwei oder mehr (Sieger-)Gruppen mit der niedrigsten Punktzahl ermittelt, so ist von diesen der Wettkampf zu wiederholen. Bei Punktgleichheit auf den weiteren Plätzen werden diese auf den gleichen Rang gesetzt. Bei Verstößen werden folgende Strafpunkte der erreichten Zeit hinzugerechnet bzw. es erfolgt der Ausschluss der Gruppe von der Bewertung: a) Praktische Mitarbeit des GF Ausschluss b) Austausch der taktischen Zeichen Ausschluss c) Wasserentnahme aus Fahrzeugtank Ausschluss d) Nicht vorschriftmäßiger Mastwurf 10 Strafpunkte e) Vorzeitiges Abfallen des Saugkorbes 10 Strafpunkte f) Fehlen des halben Schlages an den Kupplungen der Saugleitung je 5 Strafpunkte g) Nicht vorschriftmäßig ausgeführter halber Schlag je Kupplung 2 Strafpunkte h) Ventilleine nicht wirksam angelegt 5 Strafpunkte i) Jeder einzelne Verstoß gegen die persönliche Ausrüstung je 5 Strafpunkte j) Jeder Verstoß gegen die Wettkampfbestimmung für die Arbeit ab Druckstutzen der Pumpe sowie Verstöße beim Kuppeln der Saugleitung je 10 Strafpunkte k) falsch beantwortete Frage GF je 5 Strafpunkte l) falsch beantwortete Frage MA je 5 Strafpunkte m) Knoten Zusatzprüfung ME fehlerhaft 10 Strafpunkte
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