Schulordnung. des Berufskolleg Stadtmitte der Stadt Mülheim an der Ruhr
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- Christel Koch
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1 Schulordnung des Berufskolleg Stadtmitte
2 Schulordnung des Berufskolleg Stadtmitte Mit Ihrer Anmeldung an unserer Schule verpflichten Sie sich, diese Schulordnung zu beachten. Allgemeine Grundsätze Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 1 unserer Schule verdienen gegenseitigen Respekt. Deshalb werden diskriminierende Äußerungen, verbale Entgleisungen und körperliche Angriffe jeglicher Art nicht toleriert. Jeder hat sich so zu verhalten, dass er für sich selbst und für andere keine Gefahr darstellt. Das Mitbringen aller Gegenstände, die das Leben und die Gesundheit anderer gefährden können, ist untersagt. Das Hausrecht übt der Schulleiter bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter aus. Lehrer und Hausmeister vertreten in ihren Bereichen den Schulleiter in Ausübung des Hausrechts. Alle Schüler haben deshalb ihre Anweisungen zu befolgen. Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein grundsätzliches Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot. Raucher haben das Schulgelände zu verlassen und müssen sich so verhalten, dass Gehwege und Zufahrtswege für Passanten frei bleiben. Dies gilt insbesondere für den Kindergarten an der Von-Bock-Straße. Die Rücksichtnahme gilt ebenfalls für alle Anwohner im Bereich der beiden Schulstandorte. Wiederholte Verstöße werden dem Ordnungsamt gemeldet. 1 Wenn im Folgenden die Begriffe Schüler bzw. Lehrer oder Mitarbeiter verwendet werden, schließen diese auch die Schülerinnen bzw. Lehrerinnen oder Mitarbeiterinnen mit ein. Aus Gründen der Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form gebraucht. 1. Allgemeines Jeder Schüler trägt Mitverantwortung für die Sauberkeit auf dem Schulgelände. Alle Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter. Mobiltelefone oder andere Funksender und empfänger müssen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen ausgeschaltet sein. Das Mitführen und Benutzen dieser Geräte bei Klassenarbeiten und Prüfungen innerhalb und außerhalb des Prüfungsraumes gilt als Täuschungsversuch und kann zum Ausschluss von der Klassenarbeit und der Prüfung und somit zum Nichtbestehen führen. Die Wiedergabe von Musik mittels Mobiltelefonen oder anderer Funksender und -empfänger ist nur außerhalb des Unterrichts in den Pausenzonen und nur über Kopfhörer gestattet. Bei Anrufen oder Schreiben an das Berufskolleg Stadtmitte geben Sie immer Ihre Klassenbezeichnung, sowie die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer an. Fundsachen sind in einem der beiden Sekretariate abzugeben. Das Parken auf den ausgewiesenen Lehrerparkplätzen ist Schülern nicht gestattet. Beschädigungen, Verstöße gegen schulrechtliche, strafrechtliche oder andere Bestimmungen sowie Verstöße gegen die Guten Sitten (z.b. Verbreitung und Speicherung radikal-politischer, radikal-religiöser oder pornografischer Informationen) werden zivil-, straf- und schulrechtlich verfolgt. Die Schule und ihre Umgebung sind grundsätzlich ein rauschmittelfreier Raum! Der Konsum und Besitz von oder gar Handel mit Rauschmitteln ist strafbar nach 29 des Betäu- Berufskolleg Stadtmitte Schulordnung 1
3 bungsmittelgesetzes (BtMG) und wird sofort geahndet! Wer gegen dieses Gesetz verstößt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen: sofortige Entlassung von der Schule, Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten und der Betriebe, Benachrichtigung der Polizei. 2. Vor Schulbeginn Alle Schüler finden sich rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn ein. Das Betreten der oberen Etagen und der Nebenflure der Schulgebäude ist vor dem ersten Gongzeichen um 7:25 Uhr nicht gestattet. Beim Gongzeichen um 7:25 Uhr gehen die Schüler vor ihren Klassenraum. Wenn ca. fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn der Lehrer noch nicht in der Klasse erschienen ist, meldet sich der Klassensprecher oder dessen Vertreter im Sekretariat. 3. In der Klasse Jeder Schüler behält alle Wertsachen bei sich; der Schulträger haftet nicht für Geld oder Wertsachen. Die vom Klassen-/Fachlehrer festgelegte Sitzordnung darf vom Schüler nicht geändert werden. Der vom Klassenlehrer festgelegte Ordnungsdienst sorgt dafür, dass die Tafeln geputzt werden und achtet - gemeinsam mit allen Schülern - auch darauf, dass Abfälle in Müllbehältern entsorgt werden. Jeder Schüler ist für seinen Arbeitsplatz und seine Materialien verantwortlich. Die Haftung bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen oder Verunreinigung von Räumen und Einrichtungsgegenständen regelt sich nach 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für den Fall eines Alarmes verlassen die Schüler das Schulgebäude auf den Fluchtwegen. Türen und Fenster sind zu verschließen. Türen werden nicht abgeschlossen! 4. In der Pause Während der Pausen verlassen alle Schüler den Klassenraum und begeben sich auf dem kürzesten Weg in die Pausenzonen: Schulhof, Kioskbereich, Foyer und Eingangsbereich. In Freistunden ist der Aufenthalt nur in den Pausenzonen gestattet. Wer sich während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände aufhält, darf den Unterricht nicht stören. Die Schüler benutzen die Schülertoiletten. Die Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsräume. Äußerste Sauberkeit gebieten hier die Regeln des Anstandes und der Hygiene. Jeder Schüler ist hierfür mitverantwortlich. Unfälle und Ordnungsverstöße müssen dem aufsichtführenden Lehrer unverzüglich gemeldet werden. Bei Schulunfällen ist im Sekretariat eine Unfallanzeige zu erstellen. Den Anordnungen der Aufsicht/des Schulpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. 5. Nach Schulschluss Bei Unterrichtsschluss ist der Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu hinterlassen. Sportzeug und andere persönliche Gegenstände sind wieder mitzunehmen. Um die Reinigung der Fußböden zu erleichtern, hängt jeder Schüler seinen Stuhl am Tisch ein. Die Rollläden werden nach oben gefahren. Die Fenster sind zu schließen. Es ist darauf zu achten, dass alle technischen Geräte und die Beleuchtung ausgeschaltet werden. Berufskolleg Stadtmitte Schulordnung 2
4 6. Grundsätze für den Schulbesuch gemäß Schulgesetz NRW (SchG) 6.1. Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und zur Mitarbeit Jeder Schüler ist zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und zur Mitarbeit verpflichtet. Pflichtverletzungen können zum Schulverweis führen Ausstattung mit Arbeitsmaterial Arbeitsmaterial, Bücher, Hefte, Schreibgeräte usw. sind vollständig mitzubringen, da sie unverzichtbar für eine aktive Mitarbeit im Unterricht sind Schulversäumnisse Wenn der Schulbesuch wegen Krankheit oder anderer nicht vorhersehbarer Gründe nicht möglich ist, sind die Eltern oder die volljährigen Schüler verpflichtet, bis spätestens 8:30 Uhr telefonisch die Schule (an den zuständigen Sekretariaten, Telefonnummern s. hinten) zu informieren. Bei längerer Abwesenheit/Krankheit legen Sie spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung/ein schriftliches Attest vor. Spätestens am zweiten Tag nach der Wiederaufnahme des Unterrichts muss eine schriftliche Entschuldigung/ein schriftliches Attest einem Lehrer der Klasse zum Abzeichnen vorgelegt werden. Diese vom Lehrer per Handzeichen und Datum abgezeichnete Entschuldigung legt der Schüler umgehend persönlich dem Klassenlehrer vor. Dieser bzw. sein Stellvertreter trägt das entsprechende Kürzel für den Entschuldigungsgrund direkt ins Klassenbuch ein und gibt die Entschuldigung zurück an den Schüler. Somit trägt der Schüler die Verantwortung für die Aufbewahrung seiner Entschuldigungen. Bei längerer Krankheit ist der Schule ab dem dritten Krankheitstag eine schriftliche Krankmeldung einzureichen. Unmittelbar vor oder nach den Ferien muss in der Regel ein ärztliches Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Dies kann auch grundsätzlich vom Klassenlehrer angeordnetwerden, wenn Gründe dies gebieten. An Tagen, an denen eine Klassenarbeit geschrieben wird, muss die Krankmeldung zwingend am ersten Tag des Wiedererscheinens durch ein ärztliches Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegt werden. Ansonsten wird die nicht erbrachte Leistung mit,,ungenügend bewertet. Bei entschuldigten Schulversäumnissen spricht der Schüler unverzüglich mit dem betreffenden Lehrer einen geeigneten Nachschreibtermin ab, dies kann, je nachdem, einer der festgelegten zentralen Nachschreibtermine (freitags, 14:45 Uhr, Aula an der Kluse) sein Pünktlichkeit Um einen störungsfreien Unterricht gewährleisten zu können, ist es unabdingbar erforderlich, dass die Stunden pünktlich begonnen und beendet werden. Verspätungen der Schüler werden durch das Lehrpersonal dokumentiert, durch die Klassenlehrer summiert und als Fehlzeiten im Zeugnis ausgewiesen Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht Kann die Schule aus einem vorhersehbaren Grund nicht besucht werden (Teilnahme an Sportveranstaltungen, Führerscheinprüfung, religiösen Festen usw.), muss dies durch eine Beurlaubung rechtzeitig schriftlich in angemessener Form beantragt werden. Dabei gelten folgende Verfahrensweisen: Beim Klassenlehrer wird eine Beurlaubung bis zu einem Tag (max. ein Tag pro Quartal), bei der Abteilungsleitung werden Beurlaubungen bis zu fünf Tagen (max. fünf Tage pro Quartal) beantragt. Darüber hinausgehende Beurlaubungen können nur durch den Schulleiter genehmigt werden. Unmittelbar vor oder nach den Ferien ist eine Beurlaubung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Für religiöse Feste muss die Beurlau- Berufskolleg Stadtmitte Schulordnung 3
5 bung durch die Schulleitung erfolgen. Kann ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht am Sportunterricht teilnehmen, muss ein ärztliches Attest beim Sportlehrer vorgelegt und per Handzeichen abgezeichnet werden. Anschließend leitet der Schüler das Attest an den Klassenlehrer weiter. Der Sportlehrer entscheidet darüber, ob der Schüler andere Aufgaben im Sportunterricht übernehmen kann Unentschuldigtes Fehlen Die Entlassung eines Schülers, der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat Vertretungsunterricht Am Berufskolleg Stadtmitte ist der jeweilige Klassensprecher gebeten, täglich zu Unterrichtsbeginn und während der Pausen auf dem Vertretungsplanaushang nachzusehen, ob für seine Klasse Vertretungsregelungen bestehen, um diese der Klasse sogleich mitzuteilen. 7. Haftung Die Haftung in Schadensfällen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Benutzer der Schule, der einen Schaden an den Baulichkeiten oder an der Einrichtung verursacht, ist im Rahmen dieser Gesetzesregelungen zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet. Das Berufskolleg Stadtmitte haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigungen von Sachen, die nicht zur üblichen Ausrüstung für den Schulbetrieb gehören. 8. Nutzung der EDV-Anlage des Berufskolleg Stadtmitte Das Berufskolleg Stadtmitte bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der EDV-Anlage und der bereitgestellten Dienste. Näheres regelt die Nutzungsordnung der Computereinrichtungen des Berufskollegs. 9. Nutzung der Werkstätten/Lehrküchen Am Berufskolleg Stadtmitte wird eine hohe praktische Umsetzung von handlungsorientierten Lernsituationen in den Werkstätten und Lehrküchen durchgeführt. Dazu ist die Befolgung der allgemeinen Betriebsanweisungen für Schülerinnen und Schüler, der Betriebsanweisungen der Maschinen in den Werkstätten und der Hygieneanweisung der Lehrküchen verpflichtend. Es ist den Anweisungen des Personals in den Werkstätten und Lehrküchen Folge zu leisten. Näheres regeln die entsprechenden Anweisungen. Mülheim an der Ruhr, 4. September 2013 OStD Jörg Brodka Leiter des Berufskolleg Stadtmitte der Stadt Mülheim an der Ruhr Berufskolleg Stadtmitte Schulordnung 4
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