Schulordnung der Realschule Mengen
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- Linda Kappel
- vor 6 Jahren
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1 Schulordnung der Realschule Mengen Die Regelungen der Schulordnung haben das Ziel, für Schüler 1, Eltern und Lehrer der Realschule Mengen eine Atmosphäre des Zusammenlebens zu schaffen, in der sich alle am Schulleben Beteiligten wohlfühlen können. 1. Beginn und Ende des Unterrichts Unterrichtsbeginn Der Unterricht beginnt um 7:35 Uhr. Der Aufenthaltsraum und die Klassenzimmer der Klassenstufen 5 und 6 sind ab 7:00 Uhr geöffnet. Schüler der Klassen 5 und 6, für die der Unterricht erst zur zweiten Stunde beginnt, halten sich vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof oder im Aufenthaltsraum auf. Unterrichtsende Die Schüler verlassen das Klassenzimmer erst, wenn dieses in einem ordentlichen Zustand ist. Dazu gehört, dass die Stühle hochgestellt, die Tafel geputzt, die Fenster geschlossen und der Fußboden ohne Abfall ist. Mittagspause Schüler, die zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht in der Schule bleiben, können ihr Mittagessen in der Schulmensa einnehmen. Der Aufenthaltsraum wird vor Beginn des Nachmittagsunterrichts in einem sauberen Zustand verlassen. 2. Teilnahme am Unterricht/ Versäumnisse Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Für Fehlzeiten gelten folgende Regelungen: Erkrankung Bei Krankheit erwartet die Schule bereits am ersten Fehltag eine telefonische o- der schriftliche Benachrichtigung. Dies ist aufgrund der Fürsorgepflicht gegenüber den Schülern notwendig. Bei telefonischer Entschuldigung ist eine schriftliche Entschuldigung nach spätestens drei Tagen vorzulegen. Nach Beendigung der Erkrankung reicht der Schüler dem Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung nach. Beurlaubung In besonders begründeten Fällen kann der Klassenlehrer bis zu zwei Tage Urlaub gewähren. Eine längere Beurlaubung ist nur mit Genehmigung des Schulleiters möglich. Eine Beurlaubung vor und nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss schriftlich mit Begründung beantragt werden. Sollte einer Beurlaubung zugestimmt werden, so wird dieses Fehlen in der Schulakte festgehalten. Eine solche Ausnahmegenehmigung wird in der Regel nur einmal während der gesamten Schulzeit erteilt. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden anstelle der Bezeichnungen SchülerInnen/ LehrerInnen die Begriffe Schüler/ Lehrer verwendet.
2 Befreiung vom Sportunterricht Eine Befreiung vom Sportunterricht ist in Krankheitsfällen nur mit schriftlicher Entschuldigung möglich. Bei längerer Erkrankung ist ein schriftliches Attest vorzulegen. Bei Teilbefreiung (Schwimmen/ Sport) entscheidet der Fachlehrer über die Teilnahme des Schülers am Unterricht einer anderen Sportgruppe. Nachholen von Unterrichtsstoff bei Fehlzeiten Alle Schüler sind verpflichtet, den bei Fehlzeiten versäumten Unterrichtsstoff eigenverantwortlich und schnellstmöglich nachzuarbeiten. 3. Klassenarbeiten/ Hausaufgaben Anzahl der Klassenarbeiten Pro Woche werden höchstens drei Klassenarbeiten geschrieben. An einem Tag soll nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden. Vokabeltests und schriftliche Wiederholungsarbeiten fallen nicht unter diese Regelung. Nachschreiben von Klassenarbeiten nach Krankheit oder Beurlaubung Eine versäumte Klassenarbeit wird in der Regel nachgeschrieben. Bei eintägigem Fehlen geschieht dies am darauffolgenden Tag. Bei mehrtägigem Fehlen wird innerhalb einer angemessenen Frist ein Nachtermin angesetzt. 4. Hausaufgaben Hausaufgaben stehen in einem inneren Zusammenhang mit dem Unterricht. Sie dienen der Festigung und Übung und müssen deshalb vom Schüler angefertigt werden. Nicht gemachte Hausaufgaben werden dem Lehrer in der darauffolgenden Stunde ohne Aufforderung vorgelegt. 5. Verhalten im Schul- und Pausenbereich
3 5.1 Das Verlassen des Schulbereichs während der regulären Unterrichtszeit ist nur aus wichtigem Grund und mit Genehmigung einer Lehrkraft zulässig. Diese Regelung gilt auch während der Freistunden. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulbereichs entfällt die Haftung der Schule. 5.2 Während der Mittagspause ist der Schulbereich beaufsichtigt. Eine weitergehende Aufsichtspflicht über den Schulbereich hinaus entfällt. 5.3 Auf den Wegen von der Schule zu den Sportstätten und zurück (Ablachhalle, Frei- und Hallenbad) ist der von den Sportlehrern vorgeschriebene Weg einzuhalten. Die Benutzung von Fahrzeugen wird ebenfalls von den verantwortlichen Lehrern geregelt. 5.4 Die von der Schule entliehenen Bücher werden unmittelbar nach Ausgabe eingebunden. 5.5 Bei Beschädigung von Schuleigentum haftet der Verursacher. Dies gilt auch für beschädigte Schulbücher. 5.6 Das Privateigentum von Mitschülern und Lehrern wird geachtet. Private Gegenstände (Mäppchen, Schultaschen, Bücher, Hefte, Kleidungsstücke... ) werden nicht durchsucht oder beschädigt. 5.7 Alle am Schulleben Beteiligten sind verpflichtet, auf Ordnung und Sauberkeit im Schulbereich zu achten. Dies gilt neben den Klassenzimmern auch für die Flure, die Toiletten und den Schulhof. 5.8 Der Hofdienst wird von den Klassen 5-9 entsprechend den ausgehängten Plänen durchgeführt. 5.9 Die Fahrräder werden auf dem Viehmarktplatz abgestellt. Ausnahmen gelten für die Schüler, die aus Richtung Bremen, Granheim, Zeilhag, Arnoldsgrube und aus dem Wohngebiet Grünes Zimmer kommen. Diese Schüler dürfen ihre Fahrräder auf dem Parkplatz der Realschule abstellen.
4 6. Sonstige Regelungen / Verbote 6.1 Meinungsäußerungen Meinungsäußerungen, die sich diskriminierend gegen Einzelne oder gegen Gruppen richten, sind verboten. Schriftlich formulierte Äußerungen sowie Fotos diskriminierender oder bedrohender Art im Internet werden zur Anzeige gebracht und können im Einzelfall bis zum Schulausschluss führen. 1) 6.2 Umgang mit Handys Handys und andere elektronische Geräte dürfen auf dem Schulgelände nicht eingeschaltet sein. Ist ein Handy während einer Klassenarbeit eingeschaltet, so gilt dies als Täuschungsversuch. Handys und andere elektronische Geräte bleiben während des Unterrichts ausgeschaltet. Nur mit Erlaubnis des Lehrers dürfen Handys und andere elektronische Geräte als Hilfsmittel eingesetzt werden. Fotografieren und Filmen ist verboten, es kann Strafanzeige gestellt werden In der Mittagspause dürfen auf dem Pausenhof die Handys eingeschaltet werden und zwar zwischen und Uhr. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy abgenommen und nur den Eltern wieder ausgehändigt. 6.3 Kleidung Die Kleidung ist grundsätzlich Ausdruck von Individualität und Selbstbestimmung. Trotzdem sollen bei der Wahl der Bekleidung für den Schulbesuch grundlegende Regeln beachtet werden: - Der Ausschnitt muss dezent sein. - Die Unterwäsche soll nicht sichtbar sein. - Die Kleidung soll keine anstößigen Aufdrucke sexistischer oder Gewalt verherrlichender Art aufweisen. - Schüler, die sich nicht an die Kleiderordnung der Schule halten, müssen sich im Sekretariat ein T-Shirt abholen. Die Entscheidung darüber wird von den Lehrkräften gefällt. - Im Unterricht werden keine Kopfbedeckungen getragen. 6.4 Sonstige Verbote Aus Gründen der Sicherheit, Hygiene und Gesundheit ist im gesamten Schulbereich Folgendes nicht erlaubt: - Überbekleidung in den Klassen- bzw. Fachräumen - das Schneeballwerfen - das Sitzen auf den Heizkörpern - das Kaugummikauen - das Mitbringen von sämtlichen als Waffen verwendbaren Gegenständen - das Mitbringen von Alkohol und Drogen. Im Übrigen gilt das Jugendschutzgesetz.
5 Mengen, Wolfgang Wurster 1) Ergänzung nach Beschluss der GLK ( ) und der Schulkonferenz ( ) am
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