Schulordnung- Katholische Schule St. Alfons
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- Björn Wetzel
- vor 5 Jahren
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1 Diese Schulordnung wurde in Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern zusammengestellt und beinhaltet die Regeln unseres Zusammenlebens an unserer Schule Unsere Schultage sollen für uns alle angenehm und sicher sein. Wir sind eine Schule, in der wir miteinander lernen und zusammen den Tag verbringen. Wir wollen, dass alle gerne zur Schule kommen. Jeder muss mithelfen, dass dies gelingt. 1.1 Schulgebäude Prinzipiell sind die Schule und das Schulgebäude verschlossen. Die Schule ist elternfrei. Um einen geregelten Tagesablauf sicherzustellen, sind Gesprächstermine mit den Lehrkräften anzumelden. Kurz vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sind keine geeigneten Zeitpunkte für wichtige Gespräche. Eltern und Besucher mit einem Anliegen haben sich unverzüglich im Sekretariat zu melden. In allen anderen Fällen ist der kleine Vorraum der Schule der Wartebereich der Erwachsenen. 1.2 Schulbeginn Das Schulgebäude wird um 7.30 Uhr geöffnet. Alle Schüler, die um 7.30 Uhr kommen, gehen in den Betreuungsraum und verbleiben dort bis 7.45 Uhr. Die Klassen werden ab 7.45 Uhr geöffnet. Der Unterricht beginnt um 8.10 Uhr. 1.3 Schulende Die Aufsicht der Schule endet in der Regel um Uhr bzw. nach dem regulären Schulschluss der Klasse. Die Betreuung umfasst den Zeitraum von Uhr bis Uhr. Kinder, die zur Betreuung angemeldet wurden, sind um Uhr abzuholen. Ein vorzeitiges Abholen während der Betreuung ist nicht möglich. Das Schulgelände wird nach Unterrichts- und Betreuungsende zügig verlassen. Der Bereich vor dem Haupteingang ist kein Betreuungsraum und auch kein Spielplatz. Kinder, bei denen sich das Abholen verzögert, gehen wieder in die Schule zurück und warten im Vorraum der Schule. 1.4 Abmeldungen/Krankheit Das Sekretariat ist bereits um 7.00 Uhr telefonisch erreichbar. Im Krankheitsfall wird die Schule von den Eltern für den Tag telefonisch informiert, das Kind ist ggf. von der Betreuung abzumelden. Der Hort ist ebenfalls von den Eltern zu informieren. 1.5 Schulweg Um die Sicherheit der Schüler/-innen auf dem Schulweg zu erhöhen, weisen wir daraufhin, dass das Parken in zweiter Spur vor der Schule verboten ist. Die Kinder dürfen nicht zur Straßenseite hin aussteigen. Die Einfahrt der Schule ist nicht als Park- und Wendemöglichkeit zu nutzen. Den Anweisungen der Schülerlotsen ist Folge zu leisten. 1.6 Erreichbarkeit der Eltern Die Eltern tragen dafür Sorge, dass sie jederzeit durch aktuelle Telefonnummern für die Schule erreichbar sind. Adressänderungen durch Umzug sowie den Wechsel der Telefonnummern sind der Schule umgehend mitzuteilen. Die folgenden Regeln gelten auch für unseren Schulweg, für Ausflüge, Wandertage und Gottesdienste. 2. An unserer Schule Schulordnung der KSSA / Stand
2 1. grüßen wir einander. 2. sind wir höflich und freundlich zueinander. 3. nimmt jeder Rücksicht auf den Anderen. 4. werden Anweisungen aller Mitarbeiter der Schule befolgt. 5. achten wir auf das Eigentum anderer. 6. achten wir auf Sauberkeit in Unterrichtsräumen, Fluren und Toiletten. 7. sind wir pünktlich. 8. leisten wir den Anweisungen der Schüler- und Konfliktlotsen Folge. 9. wird das Schulgelände während der Unterrichts- und Betreuungszeit nicht verlassen. 10. halten wir uns in den großen Pausen nur auf dem Schulhof auf. 11. halten wir uns an die Stopp-Regeln. 12. halten wir die Klassenregeln ein. 13. essen wir nicht während der Unterrichtszeit. 14. sind elektronische Geräte während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet. Es ist verboten mit ihnen zu telefonieren, zu filmen oder zu fotografieren. 15..belästigen oder gefährden wir auf dem Schulweg niemanden. 3. Auf unserem Schulgelände Schulordnung der KSSA / Stand
3 1. gehen wir rücksichtsvoll mit Pflanzen, Tieren und den Spielgeräten um. 2. wird Fußball ausschließlich auf dem Fußballplatz gespielt. 3. werden keine Bälle gegen Mauern geschossen. 4. spielen wir nur auf Flächen, die dazu vorgesehen sind. Büsche und Zäune gehören nicht dazu. 5. werden die Aschenbahn und die Sprunggrube nur im Sportunterricht betreten. 6. werden die Hügel nur auf den vorgesehenen Pfaden betreten. 7. gehört das Klettergerüst im Sandkasten in der ersten großen Pause den Klassen 1 bis 3 und in der zweiten großen Pause den Klassen 4 bis gilt ein generelles Schneeballverbot. Dies gilt auch für Wände. 9. sind die Bänke zum Sitzen da. Schulordnung der KSSA / Stand
4 4. In unserem Schulgebäude. 1. gehen wir rücksichtsvoll mit dem Schulmobiliar, Büchern und Einrichtungsgegenständen um. 2. darf nicht gerannt werden. 3. ist Ballspielen untersagt. 4. werden Fahrräder im Keller angeschlossen. Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen. 5. sind Toiletten und der Fahrradkeller keine Aufenthaltsräume. 6. sind Eingangstüren zum Schulgebäude und zum Fahrradkeller geschlossen zu halten. 7. sind wir auf den Fluren und in den Treppenhäusern leise. 5. Schulordnung der KSSA / Stand
5 5. Wenn du die Regeln nicht befolgst, kann das passieren: - Ermahnung - ein klärendes Gespräch mit dem Betroffenen - Wiedergutmachung eines entstandenen Schadens - Heranziehen zu Hilfeleistungen für einen Einzelnen oder für eine Gruppe - Ermahnung mit Benachrichtigung der Eltern - zusätzliche Aufgaben, die zum Nachholen des ggf. versäumten Unterrichtsstoffes oder zum Nachdenken über den Regelverstoß dienen - Nachholen der versäumten Unterrichtszeit nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern - schriftliche Verwarnung - Tadel - Ausschluss von Sonderveranstaltungen (Kinobesuch, Ausflug, Klassenfahrt) - weitere Ordnungsmaßnahmen (s. Rahmenschulordnung des Erzbistums Berlin ) Schulordnung der KSSA / Stand
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