Umgang mit Regeln. 4. Ich beginne meine Aufgaben zügig und arbeite konzentriert.

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1 Umgang mit Regeln 1. Grundregeln Wir beschränken uns auf wenige einprägsame Regeln, die das faire Miteinander fördern und allen Beteiligten helfen, Unterrichtsstörungen entgegenzuwirken. 1. Ich höre auf die Anweisungen der Lehrerin. 2. Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte. 3. Wenn jemand redet, bin ich still und höre aufmerksam zu. 4. Ich beginne meine Aufgaben zügig und arbeite konzentriert. 5. Wenn ich arbeite, bleibe ich auf meinem Stuhl sitzen. 6. Ich halte Ordnung. 7. Wir zanken und beschimpfen uns nicht. Die Regeln werden bereits in den ersten Schulwochen ab Klasse 1 eingeführt und in den folgenden Jahrgangsstufen im Unterricht immer wieder aufgegriffen. In jeder Klasse hängt ein Plakat zur Visualisierung der wichtigsten Regeln. Klassenintern können die Grundregeln ergänzt werden.

2 2. Schulordnung Bei Unterrichtsbeginn: Der Unterricht beginnt für alle Klassen um 8.00 Uhr. Die Klassenzimmer sind ab 7.55 Uhr geöffnet. Im Schulhaus: Wir rutschen nicht auf dem Treppengeländer. Keine Fangspiele auf den Gängen, im Treppenhaus und in der Pausenhalle! Wir bringen keine gefährlichen Gegenstände in die Schule mit! Wir behandeln die Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel, Bücher, Spiel- und Sportgeräte schonend. Beschädigte Bücher müssen wir ersetzen. In den Klassen/ im Unterricht: In den Klassenräumen gelten die Grundregeln und die jeweils aufgestellte Klassenordnung. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen wir das Schulgelände nicht verlassen. Nach Unterrichtsende: Nach Unterrichtsende stellen wir die Stühle auf die Tische und verlassen ein aufgeräumtes Klassenzimmer. Nach dem Unterricht endet die Aufsichtspflicht des Lehrers. Die Kinder gehen nach Hause. In der Pause: Zu Beginn der Pause ziehen wir uns entsprechend an und gehen zügig in die Pausenhalle oder auf den Schulhof (nur oberer Teil). Spielgeräte sind nur auf dem Pausenhof erlaubt (nicht in der Pausenhalle).

3 Mit den Spielgeräten spielen wir nicht bei Regen oder Nässe. Diese bleiben dann im Spielgeräteraum. Wir spielen nur in der Mittagspause mit Bällen (nicht in den Schulpausen). Wir spielen nur in der Mittagspause auf dem unteren Schulhof Fußball. Spielgeräte für die große Pause sind: Pedalos, Stelzen, Hüpfbälle, Pferdegeschirr, Tischtennis und Seile Spielgeräte für die Mittagspause: alle Spielgeräte sind erlaubt In den Toiletten sorgen wir für größte Sauberkeit. Sie sind keine Versteck- und Spielplätze. Wir bewegen uns so, dass niemand verletzt wird. Auf dem Pausenhof werfen wir keine Schneebälle. Bei Regen, Nässe oder matschigem Schnee gehen wir nicht auf die Wiese. Wir spielen nicht im Wiesengebüsch. Bei Regen, Nässe und Schnee klettern wir nicht auf dem Klettergerüst. Spielgeräte räumen wir ordentlich an ihren Platz zurück. Bei Pausenende gehen wir ohne Drängelei ins Schulhaus. Stand: (nach GLK-Beschluss)

4 3. Umgang mit Regelverstößen Kaum ein Erwachsener wird leugnen, noch nie über eine rote Ampel gelaufen zu sein: Regelverstöße kommen vor! Die Aufgabe der Schule ist es, Regelverstöße angemessen und verlässlich zu ahnden. Jeder Lehrer wendet dafür eine Methode nach eigenem Ermessen und Schwere des Regelverstoßes an. 1. Erinnern Denke daran, dass 2. Ermahnen Ich ermahne dich, weil., (+ rote Karte) 3. Handeln Vermerk in der Regelliste Regelverstoß mündliche Erinnerung durch den Lehrer Denke daran, dass erneuter Regelverstoß eine rote Stopp-Karte (gilt für den gesamten Schultag) wird als Ermahnung durch den Lehrer auf den Schülertisch gelegt Ich ermahne dich, weil. Im Sportunterricht kann der Lehrer den Schüler für 2 Minuten aussetzen lassen. erneuter Regelverstoß am gleichen Tag Der Lehrer handelt, indem der Schüler einen Regelstrich (Listen sollten in jedem Klassenzimmer hängen) erhält. WICHTIG: Bei groben Regelverstößen erhält der Schüler sofort einen Regelstrich. Unabhängig erhält jeder Schüler bei 3 Regelstrichen in einem Bereich eine Elternbenachrichtigung und schriftliche Zusatzaufgabe aus einem klassenstufenentsprechenden Maßnahmenkatalog zur Reflexion des Fehlverhaltens. Die Erziehungsberechtigten unterschreiben beide Dokumente.

5 4. Schrittweises Vorgehen bei mehrmaligen Regelverstößen Es kommt immer wieder mal vor, dass Schüler Probleme haben, einzelne Regeln einzuhalten und das Lehren und Lernen mit ihrem Fehlverhalten beeinträchtigen. Die folgende Übersicht informiert über die Maßnahmen bei wiederholten Regelverstößen. 1. Regelverstoß Methode 2. bei wdh. Regelverstoß am gleichen Tag ODER bei dreimaliger Missachtung der Regeln (siehe Regelliste) Gespräch mit dem Schüler, schriftliche Information an die Eltern, schriftliche Reflexion mit Unterschrift der Eltern 3. bei wdh. Missachtung der Regeln Gespräch mit Schüler/ Klasse, schriftliche Information an die Eltern 4. bei wdh. Missachtung der Regeln Elterngespräch 5. bei wdh. Missachtung der Regeln Klassenkonferenz 6. bei wdh. Missachtung der Regeln Erziehungsmaßnahme 7. bei wdh. Missachtung der Regeln Androhung von Ordnungsmaßnahmen 8. bei wdh. Missachtung der Regeln Ordnungsmaßnahmen nach 90 SchG

6 5. Nicht erledigte Hausaufgaben / vergessenes Material/ Verweigerung Der Schüler ist verpflichtet, dies beim Lehrer anzumelden. Der Schüler erhält hierfür einen Hausaufgaben- oder Materialstrich. Bei 3x Vergessen erhält der Schüler eine Elternbenachrichtigung und eine schriftliche Zusatzaufgabe zur Reflexion des Fehlverhaltens. Nicht erledigte Hausaufgaben sowie Aufgaben, die verweigert werden, müssen bis zum nächsten Tag nachgeholt werden. Der Schüler hat die Pflicht, sofort einen Vermerk in das Hausaufgabenheft zu machen. Sollten diese Aufgaben nicht nachgearbeitet werden, so erhalten die Eltern eine Mitteilung der Lehrkraft im Hausaufgabenheft. bleiben die Kinder eine zusätzliche Stunde in der Schule, wobei die Eltern zuvor informiert werden.

7 6. Aggressives Verhalten gegenüber Mitschülern Das Kind entschuldigt sich durch Brief oder Bild (je nach Ermessen des Lehrers in Absprache mit dem Kind) Prinzip des Wiedergutmachens Das Kind hält sich in der Nähe des Lehrers auf. Gespräche Sollten alle Maßnahmen ohne Wirkung bleiben, so erhalten die Eltern eine schriftliche Information mit Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch unter Hinzuziehung der Schulleitung. Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einer Aktennotiz festgehalten und in die Schülerakte aufgenommen. Anwendung der darüberhinausgehenden erzieherischen Maßnahmen Vorübergehender kurzer Ausschluss aus dem Unterricht (Aufsicht muss gewährleistet sein), um einen störungsfreien Unterricht für die übrigen Schülerinnen und Schüler durchführen zu können. Bearbeitung von Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen (unter Aufsicht nach Absprache mit Schüler, Lehrer, Erziehungsberechtigten und Schulleitung) Erwirkung einer Ordnungsmaßnahme (Rechtsgrundlage ist 90 des SchG) Vorübergehender Ausschluss aus dem Unterricht bei schwerwiegenden Regelverstößen von einem Tag bis zu zwei Wochen (Kind bleibt zu Hause und arbeitet dort, Eltern tragen Mitverantwortung)

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