Jugenddelinquenz in Berlin
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- Monika Weber
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1 Jugenddelinquenz in Berlin Jahresbericht 2003
2 2 Herausgeber Der Polizeipräsident in Berlin Landeskriminalamt (LKA St 4) Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit und Prävention Platz der Luftbrücke 6, Berlin Telefon: Telefax: Bearbeitung KOKin von Döllen Landeskriminalamt (LKA St 4205) Columbiadamm 4, Berlin Telefon: Telefax: KHK Heide Landeskriminalamt (LKA St 6224) Platz der Luftbrücke 6, Berlin Telefon: Telefax: Redaktion KD Roll Landeskriminalamt (LKA St 4)
3 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort...6 Entwicklung der Jugenddelinquenz in Berlin 2003 und Trends der letzten Jahre...7 Bevölkerungsstruktur...7 Altersstruktur der Bevölkerung in Berlin unter 25 Jahren 2002/ Bevölkerungsstruktur Berlins 1998 bis Tatverdächtigenstruktur...9 Altersstruktur der Tatverdächtigen (TV) bis zu unter 21 Jahren zu Straftaten insgesamt 1999 bis Tatverdächtigenbelastungszahlen zu Tatverdächtige (TV) gesamt Vergleich der Tatverdächtigenbelastungszahlen für den Zeitraum von 1999 bis Altersstruktur der Tatverdächtigen (TV) nach Geschlecht, Alter und Nationalität zu Straftaten insgesamt im Jahr Jugenddelinquenz (Kinder) Berlin Jugenddelinquenz (Jugendliche) Berlin Jugenddelinquenz (Heranwachsende) Berlin Jugenddelinquenz (unter 21-Jährige) Berlin Beteiligung junger Tatverdächtiger (TV) an ausgewählten Delikten Berlin 2003 (Kinder)...17 Beteiligung junger Tatverdächtiger (TV) an ausgewählten Delikten Berlin 2003 (Jugendliche)...18 Beteiligung junger Tatverdächtiger (TV) an ausgewählten Delikten Berlin 2003 (Heranwachsende)...19 Beteiligung junger Tatverdächtiger (TV) an ausgewählten Delikten Berlin 2003 (unter 21 Jahren insgesamt)...20 Beteiligung junger Tatverdächtiger (TV) an ausgewählten Delikten Berlin Beteiligung junger Tatverdächtiger (TV) an ausgewählten Delikten im Jahr 2003 im Vergleich zu Möglichkeiten der geschlossenen Heimunterbringung im Kindes- und Jugendalter gemäß 71, 72 JGG...24 Anzahl der erforderlichen Unterbringungen in einem geschlossenen Heim im Jahr Vorführungen zum Erlass von Unterbringungsbeschlüssen (UB) gemäß 71, 72 JGG oder Haftbefehlen (HB)
4 4 Erlass von Unterbringungsbeschlüssen oder Haftbefehlen, Entlassungen durch Staatsanwaltschaft oder Richter Fahndungsfälle - Abgängigkeit aus Einrichtungen zur Unterbringung gemäß 71, 72 JGG und Art der Erledigung Erkenntnisse und Tendenzen zur Jugendgruppengewalt in Berlin...26 Tendenzen zur Jugendgruppengewalt im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr...27 Übersicht zu den erfassten Merkmalen der Jahre 2000 bis 2003 zur Jugendgruppengewalt...29 Fortsetzung der Übersicht zu den erfassten Merkmalen der Jahre 2000 bis 2003 zur Jugendgruppengewalt...30 Jahresbelastung der Direktionen zur Jugendgruppengewalt 2003 für den Zeitraum vom bis Fortsetzung der Jahresbelastung der Direktionen zur Jugendgruppengewalt 2003 für den Zeitraum vom bis Jahresbelastung der Direktionen zur Jugendgruppengewalt 2003 für den Zeitraum vom bis Fortsetzung der Jahresbelastung der Direktionen zur Jugendgruppengewalt 2003 für den Zeitraum vom bis Vergleich der erfassten Merkmale 1. bis 4. Quartal 2003 zur Jugendgruppengewalt...35 Fortsetzung Vergleich der erfassten Merkmale 1. bis 4. Quartal 2003 zur Jugendgruppengewalt...36 Ermittelte Tatverdächtige zur Jugendgruppengewalt im Vergleich 2002/ Gegenüberstellung der Straftatenanteile bei der Jugendgruppengewalt 2002/ Arbeit der Fachkommissariate Jugendgruppengewalt und der Operativen Gruppen Jugendgewalt (OGJ) in den Direktionen...39 Jugendbeauftragte (JuBA)...39 Liste der Jugendbeauftragten der Berliner Polizei...40 Fallbeispiele zur Jugendgruppengewalt im Jahr Meldungen zum Lagebild der Direktionen 1 bis 6 im Jahr Arbeitsbereich und -ergebnisse vom Landeskriminalamt Stab 42 (Jugend)...49 Übersicht der Diversionsvorgänge im Jahr Übersicht der Diversionsvorgänge von 1999 bis Anwendung der Diversionsrichtlinie...53 Aufgaben der Diversionsbeauftragten (DivBA)...53 Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung...54
5 5 Ziele des Diversionsbüros...55 Fallbeispiel zur Anwendung der Diversion...55 Anwendung der Diversion im Rückblick Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei beim SPI...56 Fallbeispiel zum Angebotsbereich Konfliktvermittlung und -beratung...57 Aktuelle Darstellung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin (GE GiB)...59 Fallbeispiele Sachbeschädigung durch Farbschmierereien (Graffiti) in Berlin...60 Projekt Kick - Sport gegen Jugenddelinquenz...61 Kickstandorte...63 Anti-Gewalt-Veranstaltung der Landespolizeischule...64 Inhalt der dreistündigen Anti-Gewalt-Veranstaltung...64 Ansprechpartner für die Anti-Gewalt-Veranstaltung der Berliner Polizei...65 Verhaltensorientierte Gewalt- und Kriminalprävention (LKA 143)...66 Auszüge aus dem Jahresbericht 2003 des Vermisstenkommissariats LKA
6 6 Vorwort Im Jahresbericht 2003 stellen wir - mit besonderem Augenmerk auf die Jugendgruppengewalt - die Entwicklung und Erscheinungsformen der Jugendkriminalität dar. Es wurden Erhebungen des Statistischen Landesamts Berlin, Auszüge aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und Geschäftsstatistiken des Landeskriminalamts (LKA 143 alt und LKA St 62 neu) genutzt. Dieser Bericht enthält eine Übersicht zu den Fällen, in denen die Polizei eine geschlossene Unterbringung für Kinder und Jugendliche für erforderlich hielt; dem gegenüber stehen die Zahlen über die erlassenen Unterbringungsbeschlüsse und Haftbefehle. Ausführlich berichten wir über die Anwendung der Diversionsrichtlinie im Jugendverfahren mit Statistiken. Zum zweiten Mal wurden Erhebungen zur Auffälligkeit deutscher Straftäter nichtdeutscher Herkunft auf dem Gebiet der Jugendgruppengewalt erhoben.
7 7 Entwicklung der Jugenddelinquenz in Berlin 2003 und Trends der letzten Jahre Bevölkerungsstruktur Bei der Kriminalitätsentwicklung ist die Struktur der Berliner Bevölkerung zu berücksichtigen waren Personen aller Altersgruppen und Nationalitäten in Berlin als Einwohner am Ort mit Hauptwohnung (Stand des Berichtsjahrs) melderechtlich registriert. Im Jahr 2002 waren es , also Personen weniger, das bedeutet einen Bevölkerungsrückgang um 0,1 Prozent. Die Altersgruppen gliedern sich wie folgt: Kinder 0 bis unter 14 Jahre Bevölkerungsanteil 11,6 % Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre Bevölkerungsanteil 4,2 % Heranwachsende 18 bis unter 21 Jahre Bevölkerungsanteil 3,4 % Jungerwachsene 21 bis unter 25 Jahre Bevölkerungsanteil 5,4 % Altersstruktur der Bevölkerung in Berlin unter 25 Jahren 2002/2003 Altersgruppe Bevölkerungsanteile Bevölkerungsanteile Veränderung zum Vorjahr der BV-Anteile (Sp. 1 u. 3) n % n % n % unter 8 Jahre ,6% ,6% 962 0,4% 8 bis unter 14 Jahre ,4% ,0% ,2% 14 bis unter 18 Jahre ,2% ,2% 50 0,0% 18 bis unter 21 Jahre ,4% ,4% ,3% unter 21 Jahre ,6% ,2% ,8% unter 25 Jahre ,9% ,7% ,8% Bevölkerung insgesamt ,0% ,0% ,1% Bevölkerung : Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung, Stand des Berichtsjahrs
8 8 Bevölkerungsstruktur Berlins 1998 bis 2003 Altersgruppen Jahr Alle Nationalitäten Nichtdeutsche Deutsche Türken Jugoslawen Polen Rumänen Libanesen übrige Nationalitäten n n n n n n n n n unter Jahre bis unter Jahre bis unter Jahre bis unter Jahre bis unter Jahre bis unter Jahre bis unter Jahre Jahre und älter Jahre und älter Jahre und älter Alle Alters gruppen
9 9 Tatverdächtigenstruktur Als Tatverdächtige in einem Ermittlungsverfahren werden Personen bezeichnet, die aufgrund polizeilicher Ermittlungen (z.b. Zeugenaussagen, Sachbeweise, Recherchen oder Selbstgestellung) im Verdacht stehen, eine rechtswidrige Tat begangen zu haben. Als tatverdächtig gelten auch der Mittäter, Anstifter oder Gehilfe gemäß 25 bis 27 Strafgesetzbuch (StGB). Innerhalb eines Berichtsjahrs wird ein Tatverdächtiger pro erfasstes Delikt nur einmal gezählt, unabhängig von den tatsächlich begangenen Taten. Wenn jemand innerhalb der Berichtszeit zu mehreren Ermittlungsverfahren als Tatverdächtiger auftritt, wird er trotzdem für die Gesamtzahl der Tatverdächtigen nur einmal gezählt (echte Tatverdächtigenzählung). In der Tatverdächtigenstruktur wird der Anteil der einzelnen Altersgruppen zu den Tatverdächtigen insgesamt und zu den einzelnen Delikten aufgezeigt. Auf dem Gebiet der Jugendkriminalität wird rechtlich nach verschiedenen Altersgruppen gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII) unterschieden. Demnach sind Kinder Personen unter 14 Jahren Kinder sind Strafunmündige, die laut 19 StGB nicht bestraft werden können. Jugendliche Personen von 14 bis unter 18 Jahren Jugendliche unterliegen dem JGG und sind bedingt strafmündig. Heranwachsende Personen von 18 bis unter 21 Jahren Heranwachsende sind prinzipiell strafmündig. Auf die individuelle Entwicklung der Persönlichkeit wird Rücksicht genommen. Sie können also wie Erwachsene bestraft werden, aber auch nach dem JGG. Altersstruktur der Tatverdächtigen (TV) bis zu unter 21 Jahren zu Straftaten insgesamt 1999 bis 2003 Altersgruppe bis unter bis unter bis unter bis unter
10 10 Bei der Darstellung der Kriminalitätsbelastung von einzelnen Altersgruppen der Bevölkerung bedient man sich der Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ). Sie ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen ab dem Alter von 8 Jahren, errechnet auf Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils. TVBZ = Tatverdächtige ab 8 Jahre x Einwohner ab 8 Jahre Die nachfolgende Tabelle zeigt die TVBZ für die einzelnen Altersgruppen, unterteilt nach alle Nationalitäten, Nichtdeutsche und Deutsche. Tatverdächtigenbelastungszahlen zu Tatverdächtige (TV) gesamt 2003 Altersgruppe Alle Nationalitäten Tatverdächtigenbelastungszahl Nichtdeutsche insgesamt Nichtdeutsche ohne illegale Touristen/Durchreisende Die Tabelle lässt eine hohe Kriminalitätsbelastung der 14- bis unter 21-Jährigen erkennen. In den höheren Altersgruppen nimmt die Tatverdächtigenbelastungszahl ab, weil das delinquente Verhalten vieler Jugendlicher oft nur vorübergehender Natur ist. Auffällig ist die Belastung der nichtdeutschen Tatverdächtigen. Als Erklärungsansätze sind hier Integrationsschwierigkeiten, Bildungsmangel, ethnische Probleme, finanzielle Not und Perspektivlosigkeit auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu sehen. Bei den Tatverdächtigen aller Altersgruppen ist ein Rückgang zu verzeichnen. Vergleich der Tatverdächtigenbelastungszahlen für den Zeitraum von 1999 bis 2003 Deutsche 8 bis unter 14 Jahre bis unter 18 Jahre bis unter 21 Jahre bis unter 21 Jahre Altersgruppe bis unter bis unter bis unter
11 11 Altersstruktur der Tatverdächtigen (TV) nach Geschlecht, Alter und Nationalität zu Straftaten insgesamt im Jahr 2003 Altersgruppen Geschlecht Tatverdächtige Alle Nationalitäten Deutsche Nichtdeutsche Nichtdeutsche ohne Illegale n % n % n % n % unter 8 Jahre ges ,2% 227 0,2% 123 0,3% 117 0,3% männl ,7% ,1% 95 77,2% 92 78,6% weibl ,3% 43 18,9% 28 22,8% 25 21,4% 8 bis unter ges ,3% ,7% ,4% ,3% 14 Jahre männl ,2% ,2% ,6% ,9% weibl ,8% ,8% ,4% ,1% 14 bis unter ges ,4% ,8% ,2% ,3% 18 Jahre männl ,9% ,1% ,2% ,3% weibl ,1% ,9% ,8% ,7% 18 bis unter ges ,3% ,3% ,3% ,0% 21 Jahre männl ,4% ,1% ,1% ,1% weibl ,6% ,9% ,9% ,9% unter 21 Jahre ges ,2% ,0% ,2% ,9% männl ,0% ,8% ,3% ,1% weibl ,0% ,2% ,7% ,9% 8 bis unter ges ,0% ,8% ,9% ,6% 21 Jahre männl ,9% ,8% ,3% ,1% weibl ,1% ,2% ,7% ,9% unter 25 Jahre ges ,1% ,1% ,2% ,5% männl ,3% ,2% ,0% ,1% weibl ,7% ,8% ,0% ,9% 8 bis unter ges ,9% ,9% ,9% ,2% 25 Jahre männl ,3% ,2% ,0% ,1% weibl ,7% ,8% ,0% ,9% über 25 Jahre ges ,9% ,9% ,8% ,5% männl ,4% ,8% ,1% ,0% weibl ,6% ,2% ,9% ,0% TV insgesamt ges ,0% ,0% ,0% ,0% männl ,0% ,2% ,1% ,4% weibl ,0% ,8% ,9% ,6% TV insgesamt ges ,8% ,8% ,7% ,7% (über 8 Jahre) männl ,0% ,2% ,1% ,4% weibl ,0% ,8% ,9% ,6% Die Prozentangaben in den Spalten 2, 4, 6 und 8 in der Zeile gesamt innerhalb einer Altersgruppe beziehen sich auf die Tatverdächtigen insgesamt zu alle Nationalitäten, dort ebenfalls nur auf die Zeile gesamt, während die Zeilen männlich und weiblich die Anteile innerhalb der jeweiligen Altersgruppe ausweisen. Männliche Tatverdächtige sind auch im Jahr 2003 erheblich stärker vertreten als weibliche. Die Zahl der unter 8-jährigen Tatverdächtigen ist von 358 im Jahr 2002 auf 350 im Jahr 2003 gesunken. Auch bei den 8- bis unter 14-jährigen Tatverdächtigen reduzierte sich die Zahl, nämlich von auf 6.667, wobei sich die Anzahl bei den männlichen Tatverdächtigen leicht verringerte. Die Zahl der Tatverdächtigen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren verringerte sich von auf Hier sind beide Geschlechter betroffen.
12 Jugenddelinquenz in Berlin 1991 bis 2003 Tatverdächtige unter 21 Jahren Tatverdächtigenbelastungszahlen (8- bis unter 21-Jährige) und absolute Zahlen Tatverdächtigenzahl Tatverdächtigenbelastungszahl
13 13 Jugenddelinquenz (Kinder) Berlin Delikt Schlüsselzahl ermittelte tatverdächtige Kinder Rohheitsdelikte insgesamt Raub Körperverletzung Diebstahl insgesamt * Diebstahl aus Kfz * Diebstahl an Kfz * Autodiebstahl * Mopeddiebstahl * Fahrraddiebstahl * Ladendiebstahl Diebstahl in Wohnung Taschendiebstahl Büroeinbruch Kioskeinbruch Geschäftseinbruch Wohnungseinbruch Kellereinbruch Automateneinbruch Erschleichen von Leistungen Brandstiftung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straftaten insgesamt "----" Delikt Schlüsselzahl Veränderung 1991/ / / / / / / / / / / /03 Rohheitsdelikte insgesamt ,7% +18,0% +10,6% +16,7% +6,3% +9,2% -1,3% -3,4% -1,9% -4,5% -8,0% 1,1% Raub ,4% +21,6% +47,2% +30,4% -2,5% +18,8% -22,0% -15,3% +2,7% -19,5% +9,3% -6,1% Körperverletzung ,7% +20,4% +1,1% +13,6% +8,0% +3,4% +10,3% -1,2% -4,5% +0,6% -13,0% 6,1% Diebstahl insgesamt *000 +9,0% +5,5% +1,3% +4,8% +9,7% +2,7% -7,1% -12,1% -13,4% -6,9% -10,1% -10,3% Diebstahl aus Kfz * ,4% +20,0% -20,8% +6,1% -30,6% +34,5% -31,9% -26,0% -26,3% -23,8% +0,0% 6,3% Diebstahl an Kfz * ,3% +34,2% -9,9% +33,1% -62,7% +36,1% +22,4% +19,2% -46,2% -11,7% -10,3% -26,2% Autodiebstahl * ,2% +19,4% -11,3% -12,7% +3,2% -26,6% -19,1% -13,2% -54,5% -40,0% +111,1% -26,3% Mopeddiebstahl * ,9% +16,1% -25,0% +1,9% -50,9% +33,3% +2,8% +0,0% -18,9% -3,3% +3,4% 26,7% Fahrraddiebstahl * ,3% -0,8% +7,6% -22,4% -5,1% +4,3% -10,2% +9,1% -29,7% -20,0% +13,9% -5,7% Ladendiebstahl ,6% +7,5% +2,5% +0,5% +17,0% +1,7% -6,4% -13,0% -11,2% -6,0% -11,1% -12,2% Diebstahl in Wohnung ,6% -53,8% +61,1% +86,2% +20,4% -15,4% -30,9% -26,3% +21,4% -17,6% -25,0% -52,4% Taschendiebstahl ,4% +63,3% +18,4% +182,8% -4,3% +10,8% -54,0% -76,3% +21,1% -26,1% -35,3% 63,6% Büroeinbruch ,0% +17,0% -9,2% -10,1% +57,9% -35,5% +50,5% -44,5% -36,3% -10,3% -17,3% -34,9% Kioskeinbruch ,3% -14,3% +61,1% +20,7% -37,1% +63,6% -47,2% -26,3% +0,0% +35,7% -52,6% 77,8% Geschäftseinbruch ,9% -7,9% -14,3% +5,0% -46,0% +123,5% -39,5% -28,3% -36,4% +14,3% +12,5% 11,1% Wohnungseinbruch ,1% -12,2% +16,3% -18,0% +12,2% +32,6% -37,7% +0,0% +5,3% -20,0% +25,0% -45,0% Kellereinbruch ,7% -3,7% +44,8% -13,8% +29,0% -21,9% -35,6% +36,5% -50,9% -38,6% +80,0% -54,0% Automateneinbruch ,7% -45,6% +54,1% -24,6% +23,3% +5,7% -53,6% +50,0% -25,6% -6,9% +3,7% -50,0% Erschleichen von Leistungen ,3% +80,0% -16,3% +56,6% +17,5% +91,8% -18,3% +12,0% -20,8% +5,9% -15,4% -20,1% Brandstiftung ,9% +24,6% +1,2% +20,7% -35,2% +27,9% +51,7% -13,6% -14,9% +4,1% +14,9% -29,3% Sachbeschädigung ,6% +26,6% +6,1% +8,9% -4,3% +4,5% -3,0% -4,3% -10,6% +8,4% -10,9% 2,2% Rauschgiftdelikte ,7% +40,0% -7,1% +84,6% +33,3% +90,6% -3,3% +10,2% +18,5% +15,6% -40,4% 47,2% Straftaten insgesamt "----" +9,5% +10,4% +1,1% +7,5% +7,8% +5,0% -5,4% -8,7% -10,9% -3,3% -9,7% -6,2%
14 14 Jugenddelinquenz (Jugendliche) Berlin Delikt Schlüsselzahl ermittelte tatverdächtige Jugendliche Rohheitsdelikte insgesamt Raub Körperverletzung Diebstahl insgesamt * Diebstahl aus Kfz * Diebstahl an Kfz * Autodiebstahl * Mopeddiebstahl * Fahrraddiebstahl * Ladendiebstahl Diebstahl in Wohnung Taschendiebstahl Büroeinbruch Kioskeinbruch Geschäftseinbruch Wohnungseinbruch Kellereinbruch Automateneinbruch Erschleichen von Leistungen Brandstiftung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straftaten insgesamt "----" Delikt Schlüsselzahl Veränderung 1991/ / / / / / / / / / / /03 Rohheitsdelikte insgesamt ,7% +5,6% +8,6% +17,8% +10,2% +8,0% -5,2% +4,7% -11,2% +1,8% +3,5% -1,1% Raub ,0% +0,7% +24,3% +16,1% +15,3% +3,9% -20,0% -3,8% -3,4% -4,4% +9,7% +0,8% Körperverletzung ,2% +4,0% +3,5% +22,0% +3,4% +10,8% +2,0% +7,9% -13,9% +2,9% +4,3% +0,7% Diebstahl insgesamt *000 +3,7% -6,8% -2,1% +4,2% +3,2% +2,9% -3,7% -13,5% -14,4% -1,2% +0,5% -7,5% Diebstahl aus Kfz * ,9% -0,3% -22,6% -12,9% -6,8% +2,7% -24,8% -20,5% -23,1% -10,0% -15,0% -9,6% Diebstahl an Kfz * ,3% +14,1% -26,0% +5,1% -5,3% -7,4% -3,5% -1,6% -18,0% +8,4% -13,1% -2,1% Autodiebstahl * ,7% +5,0% -18,8% -8,8% -17,1% -7,3% -31,1% -14,6% -21,1% -8,2% -14,4% -20,1% Mopeddiebstahl * ,8% -14,7% -14,2% -15,5% +20,3% -4,5% -20,7% +13,4% -31,2% +6,8% -7,6% +0,5% Fahrraddiebstahl * ,6% -3,4% +1,8% -10,1% -2,0% +15,8% +4,5% -8,9% -23,0% +1,9% -9,3% +5,8% Ladendiebstahl ,0% -7,2% -2,7% +6,8% +7,0% +3,2% -0,8% -17,4% -14,4% +0,5% +4,0% -12,7% Diebstahl in Wohnung ,2% -12,0% +10,9% +32,0% +18,6% +2,6% +17,9% -19,9% -9,7% -18,0% -27,7% -7,1% Taschendiebstahl ,6% +9,0% -14,7% +103,2% +23,8% -30,3% -42,9% -30,1% -21,5% -11,8% +15,6% +46,2% Büroeinbruch ,1% -9,6% +21,6% -16,8% +0,6% -10,2% +11,7% +3,3% -38,7% -1,4% -27,3% -8,6% Kioskeinbruch ,2% -43,7% -15,0% +25,5% -8,6% -3,4% +12,4% -31,5% -12,6% +27,6% -15,5% -15,9% Geschäftseinbruch ,6% -8,8% -6,3% -11,6% -19,2% -1,1% +10,7% +6,2% -29,2% -18,3% +6,2% -0,5% Wohnungseinbruch ,4% +47,9% -3,4% +11,0% -14,9% +31,7% -2,0% +8,6% -26,0% -19,9% +8,3% -12,4% Kellereinbruch ,8% +13,6% +17,0% -1,3% +5,6% +9,4% -25,5% +10,6% -31,4% -39,1% -4,3% +15,9% Automateneinbruch ,7% -38,8% +26,2% -3,8% +21,0% -22,1% -1,2% -25,0% -16,3% -12,6% -20,0% -9,7% Erschleichen von Leistungen ,8% +2,8% -2,1% +32,0% +13,4% +58,4% +19,2% -2,4% -14,5% -8,8% +20,3% -39,5% Brandstiftung ,4% +11,4% +56,4% -21,3% -14,6% +19,5% -14,3% +76,2% +1,4% +6,7% +13,8% +9,9% Sachbeschädigung ,2% +3,7% -0,7% +17,0% +6,1% +3,4% +4,1% -6,7% -8,6% +21,9% +0,3% -0,9% Rauschgiftdelikte ,5% +0,3% +42,9% +51,1% +7,5% +63,6% +16,2% -7,6% +27,8% -16,6% -4,2% +4,2% Straftaten insgesamt "----" +3,4% -1,7% +3,2% +10,0% +5,4% +10,2% -0,4% -8,0% -10,4% -0,1% +1,0% -7,0%
15 15 Jugenddelinquenz (Heranwachsende) Berlin Delikt Schlüsselzahl ermittelte tatverdächtige Heranwachsende Rohheitsdelikte insgesamt Raub Körperverletzung Diebstahl insgesamt * Diebstahl aus Kfz * Diebstahl an Kfz * Autodiebstahl * Mopeddiebstahl * Fahrraddiebstahl * Ladendiebstahl Diebstahl in Wohnung Taschendiebstahl Büroeinbruch Kioskeinbruch Geschäftseinbruch Wohnungseinbruch Kellereinbruch Automateneinbruch Erschleichen von Leistungen Brandstiftung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straftaten insgesamt "----" Delikt Schlüsselzahl Veränderung 1991/ / / / / / / / / / / /03 Rohheitsdelikte insgesamt ,8% -2,3% -3,7% +9,3% +9,6% +6,7% +0,1% +8,4% +2,7% +1,7% +3,5% -2,0% Raub ,7% -1,7% -3,9% +16,5% +15,5% -4,8% +0,3% +0,0% +1,4% +4,8% +3,7% -5,7% Körperverletzung ,3% -3,6% -4,6% +7,8% +8,0% +9,5% +1,0% +10,7% +3,1% +2,5% +6,4% +0,2% Diebstahl insgesamt *000 +0,5% -9,6% -9,2% -0,5% -0,2% -1,4% -7,7% -8,5% -4,1% -8,8% +3,4% -9,9% Diebstahl aus Kfz * ,1% -8,8% -16,1% -8,7% -9,9% -8,4% -23,6% -10,9% -8,6% -12,8% -14,1% -18,2% Diebstahl an Kfz *550-2,8% +4,2% -14,5% +3,2% -9,1% -11,2% +3,5% -10,5% +7,5% -3,9% -8,6% -21,8% Autodiebstahl * ,0% -3,6% -11,7% -7,4% -11,7% -8,1% -33,5% -10,0% -5,8% -28,6% -16,8% -9,4% Mopeddiebstahl *002-16,7% -18,2% +0,0% -20,0% +24,1% -20,1% -4,7% +33,3% -2,9% -31,1% +47,3% -33,6% Fahrraddiebstahl * ,7% -23,2% +3,2% -12,4% -14,5% +25,3% -4,9% -3,5% -15,7% -11,2% +31,1% -10,0% Ladendiebstahl ,6% -11,6% -15,3% +0,6% +6,1% -0,7% -3,4% -15,4% -3,6% -8,0% +4,9% -11,1% Diebstahl in Wohnung ,0% -0,7% +8,7% -1,3% +50,0% -19,8% +10,1% -18,4% -17,5% -23,5% -7,9% +7,5% Taschendiebstahl ,3% -22,3% +13,8% +23,4% -3,0% -45,3% -18,6% -19,3% -26,1% -11,8% +93,3% -6,9% Büroeinbruch ,9% -11,4% -0,9% -8,2% -2,8% -13,5% -15,6% +33,1% -5,5% -8,4% -13,2% -7,9% Kioskeinbruch ,4% -45,8% -24,4% +0,0% -3,4% +14,0% +6,2% -13,0% -16,7% +22,0% -11,5% +0,0% Geschäftseinbruch ,7% -15,4% -20,4% -4,3% -12,0% -11,8% -9,6% +32,7% -20,8% -19,7% +36,1% -18,5% Wohnungseinbruch ,4% -15,7% +12,0% +15,6% -14,0% +4,3% +0,0% +19,7% -32,9% -2,6% -6,0% -21,1% Kellereinbruch ,6% +3,9% -11,4% +24,3% +1,1% +0,0% +35,2% +3,4% -39,0% -4,0% -4,2% -10,1% Automateneinbruch ,7% -13,6% -30,6% +28,0% -4,2% -25,0% -10,1% -22,6% -10,4% +7,0% -47,8% +20,8% Erschleichen von Leistungen ,5% +2,6% -2,8% +15,2% +1,3% +46,1% +39,4% +13,8% -1,8% -8,5% +25,2% -32,9% Brandstiftung ,0% +10,7% +29,0% -30,0% +14,3% -28,1% +30,4% +66,7% -26,0% +0,0% +18,9% +18,2% Sachbeschädigung ,1% -20,7% +4,2% +7,9% +12,3% +5,0% +6,3% +6,6% -4,2% +12,3% +4,6% -0,9% Rauschgiftdelikte ,2% -2,3% +29,8% +8,2% +6,0% +42,5% +14,8% -1,3% +60,9% -13,7% -3,8% -7,6% Straftaten insgesamt "----" +1,6% -3,2% -1,4% +6,3% +0,5% +9,0% +1,4% -0,5% +1,5% -2,3% +3,3% -10,5%
16 16 Jugenddelinquenz (unter 21-Jährige) Berlin Delikt Schlüsselzahl ermittelte Tatverdächtige unter 21 Jahren Rohheitsdelikte insgesamt Raub Körperverletzung Diebstahl insgesamt * Diebstahl aus Kfz * Diebstahl an Kfz * Autodiebstahl * Mopeddiebstahl * Fahrraddiebstahl * Ladendiebstahl Diebstahl in Wohnung Taschendiebstahl Büroeinbruch Kioskeinbruch Geschäftseinbruch Wohnungseinbruch Kellereinbruch Automateneinbruch Erschleichen von Leistungen Brandstiftung Sachbeschädigung Rauschgiftdelikte Straftaten insgesamt "----" Delikt Schlüsselzahl Veränderung 1991/ / / / / / / / / / / /03 Rohheitsdelikte insgesamt ,0% +4,2% +4,2% +14,6% +9,3% +7,8% -2,7% +4,5% -4,7% +0,7% +1,6% -1,1% Raub ,2% +2,1% +18,5% +18,4% +12,4% +3,9% -15,7% -4,5% -1,2% -3,9% +7,7% -2,1% Körperverletzung ,5% +3,5% -0,1% +15,2% +5,8% +9,0% +3,2% +7,1% -6,2% +2,3% +2,0% +1,3% Diebstahl insgesamt *000 +3,9% -4,6% -3,3% +3,1% +4,2% +1,7% -5,8% -11,8% -11,5% -5,0% -1,9% -8,9% Diebstahl aus Kfz * ,1% -3,5% -19,3% -9,4% -10,4% -0,9% -24,9% -16,4% -15,9% -12,4% -13,7% -13,3% Diebstahl an Kfz *550 +8,9% +13,1% -17,9% +10,7% -22,5% -3,5% +4,4% -0,9% -15,4% -1,1% -10,5% -15,4% Autodiebstahl * ,5% +1,3% -15,3% -8,3% -13,8% -8,5% -31,9% -12,4% -14,9% -19,9% -13,6% -15,4% Mopeddiebstahl *002 +9,8% -12,9% -12,4% -14,9% +12,9% -6,5% -15,6% +17,1% -22,5% -7,0% +7,3% -9,4% Fahrraddiebstahl * ,3% -8,9% +3,6% -13,8% -6,0% +15,4% -1,0% -4,2% -22,6% -5,9% +4,9% -1,3% Ladendiebstahl ,6% -3,8% -4,0% +3,2% +10,4% +1,8% -3,4% -15,3% -11,1% -3,8% -1,3% -12,2% Diebstahl in Wohnung ,7% -12,2% +13,2% +20,6% +31,7% -10,3% +8,4% -19,8% -10,7% -20,1% -19,9% -5,2% Taschendiebstahl ,7% +0,4% +2,4% +88,0% +7,0% -21,6% -43,5% -43,5% -16,9% -14,8% +31,5% +22,3% Büroeinbruch ,6% -6,2% +8,2% -13,1% +8,9% -17,2% +10,5% -1,8% -27,9% -5,4% -20,5% -11,6% Kioskeinbruch ,4% -42,9% -12,0% +16,8% -11,7% +9,2% +0,5% -25,1% -13,0% +26,4% -18,1% -4,1% Geschäftseinbruch ,6% -11,9% -13,5% -7,2% -18,4% +1,2% -4,3% +13,7% -25,8% -17,6% +20,8% -9,5% Wohnungseinbruch ,4% +7,8% +4,8% +9,6% -12,1% +19,8% -5,6% +12,4% -26,8% -13,0% +3,5% -19,6% Kellereinbruch ,3% +6,4% +18,8% -1,5% +11,6% -2,8% -17,2% +13,9% -38,3% -29,7% +10,6% -12,3% Automateneinbruch ,7% -32,6% +8,6% +0,0% +13,7% -18,7% -13,4% -16,7% -16,7% -6,9% -23,9% -12,9% Erschleichen von Leistungen ,9% +5,1% -3,2% +24,4% +7,8% +55,0% +24,8% +6,1% -8,4% -7,9% +21,0% -35,1% Brandstiftung ,8% +18,2% +20,5% -3,7% -22,1% +12,8% +28,3% +16,7% -12,2% +4,3% +15,1% -6,8% Sachbeschädigung ,6% +1,3% +2,4% +12,4% +4,7% +4,1% +2,8% -2,5% -7,8% +15,8% -0,9% -0,3% Rauschgiftdelikte ,0% -1,1% +33,8% +24,5% +7,0% +52,7% +15,0% -4,1% +44,7% -14,4% -4,8% -2,1% Straftaten insgesamt "----" +3,9% +0,3% +1,1% +8,1% +4,3% +8,5% -1,0% -5,6% -6,3% -1,6% -0,3% -8,2%
17 17 Beteiligung junger Tatverdächtiger (TV) an ausgewählten Delikten Berlin 2003 (Kinder) tatverdächtige Kinder ermittelte nichtdeutsche PKS- Tatverdächtige deutsche insgesamt Wohnbevölkerung *) Delikt Schlüssel insgesamt Anzahl v.h. Anzahl v.h. Anzahl v.h. Anzahl v.h. Rohheitsdelikte insgesamt ,7% ,6% 458 1,1% 455 1,1% Raub ,4% 214 5,1% 95 2,3% 94 2,3% Straßenraub ,0% 176 7,2% 69 2,8% 68 2,8% Körperverletzung ,7% 852 2,6% 363 1,1% 360 1,1% KV in der Öffentlichkeit ,0% 344 5,2% 187 2,8% 185 2,8% Diebstahl insgesamt * ,6% ,5% 862 2,0% 843 2,0% Diebstahl aus Kfz * ,3% 27 2,6% 7 0,7% 7 0,7% Diebstahl an Kfz * ,1% 38 6,0% 7 1,1% 7 1,1% Autodiebstahl * ,3% 14 1,3% 0 0,0% 0 0,0% Moped-/Kraddiebstahl * ,7% 23 4,6% 15 3,0% 15 3,0% Fahrraddiebstahl * ,8% 88 7,4% 28 2,4% 28 2,4% Ladendiebstahl ,6% ,2% 695 2,4% 678 2,4% Diebstahl in Wohnung ,3% 9 1,2% 1 0,1% 1 0,1% Taschendiebstahl ,7% 5 1,3% 13 3,4% 11 2,9% Büroeinbruch ,8% 27 3,6% 1 0,1% 1 0,1% Kioskeinbruch ,5% 13 6,1% 3 1,4% 3 1,4% Geschäftseinbruch ,0% 22 2,2% 8 0,8% 7 0,7% Wohnungseinbruch ,9% 16 2,1% 6 0,8% 6 0,8% Kellereinbruch ,5% 27 6,9% 2 0,5% 2 0,5% Automateneinbruch ,3% 13 7,7% 1 0,6% 1 0,6% Erschleichen von Leistungen ,4% 97 0,7% 110 0,8% 106 0,7% Brandstiftung ,1% 66 9,7% 16 2,4% 15 2,2% Sachbeschädigung ,4% ,8% 205 1,5% 205 1,5% Rauschgiftdelikte ,7% 72 0,7% 6 0,1% 6 0,1% Straftaten insgesamt ,5% ,5% ,1% ,0% 76,6% 23,4% *) nichtdeutsche Tatverdächtige mit Wohnung in Berlin oder Nichtdeutsche ohne illegale Touristen/Durchreisende
18 18 Beteiligung junger Tatverdächtiger (TV) an ausgewählten Delikten Berlin 2003 (Jugendliche) tatverdächtige Jugendliche ermittelte nichtdeutsche PKS- Tatverdächtige deutsche insgesamt Wohnbevölkerung *) Delikt Schlüssel insgesamt Anzahl v.h. Anzahl v.h. Anzahl v.h. Anzahl v.h. Rohheitsdelikte insgesamt ,3% ,0% ,4% ,3% Raub ,7% ,7% ,0% ,7% Straßenraub ,1% ,0% ,1% ,0% Körperverletzung ,3% ,3% 954 2,9% 939 2,9% KV in der Öffentlichkeit ,7% ,7% 466 7,0% 464 7,0% Diebstahl insgesamt * ,5% ,4% ,1% ,7% Diebstahl aus Kfz * ,4% ,4% 62 6,0% 51 5,0% Diebstahl an Kfz * ,5% ,3% 20 3,1% 20 3,1% Autodiebstahl * ,0% ,9% 57 5,2% 55 5,0% Moped-/Kraddiebstahl * ,2% ,1% 80 16,2% 79 16,0% Fahrraddiebstahl * ,6% ,3% 86 7,2% 86 7,2% Ladendiebstahl ,7% ,9% ,8% 963 3,3% Diebstahl in Wohnung ,3% 73 9,7% 19 2,5% 18 2,4% Taschendiebstahl ,8% 29 7,6% 47 12,3% 37 9,7% Büroeinbruch ,8% ,6% 38 5,1% 36 4,9% Kioskeinbruch ,2% 49 22,9% 20 9,3% 20 9,3% Geschäftseinbruch ,8% ,1% 57 5,7% 54 5,4% Wohnungseinbruch ,0% ,1% 44 5,9% 43 5,8% Kellereinbruch ,2% 87 22,4% 15 3,9% 15 3,9% Automateneinbruch ,5% 53 31,4% 12 7,1% 12 7,1% Erschleichen von Leistungen ,1% 968 6,6% 656 4,5% 605 4,1% Brandstiftung ,7% 89 13,1% 11 1,6% 11 1,6% Sachbeschädigung ,8% ,0% 372 2,8% 355 2,7% Rauschgiftdelikte ,6% ,7% 302 2,9% 294 2,8% Straftaten insgesamt ,4% ,7% ,6% ,3% 74,7% 25,3%
19 19 Beteiligung junger Tatverdächtiger (TV) an ausgewählten Delikten Berlin 2003 (Heranwachsende) tatverdächtige Heranwachsende ermittelte nichtdeutsche PKS- Tatverdächtige deutsche insgesamt Wohnbevölkerung *) Delikt Schlüssel insgesamt Anzahl v.h. Anzahl v.h. Anzahl v.h. Anzahl v.h. Rohheitsdelikte insgesamt ,7% ,1% ,6% ,5% Raub ,0% ,3% 282 6,8% 262 6,3% Straßenraub ,2% ,0% 150 6,1% 145 5,9% Körperverletzung ,5% ,1% 782 2,4% 750 2,3% KV in der Öffentlichkeit ,7% ,9% 318 4,8% 303 4,5% Diebstahl insgesamt * ,9% ,7% ,2% ,4% Diebstahl aus Kfz * ,3% ,6% 89 8,7% 57 5,5% Diebstahl an Kfz * ,8% ,3% 48 7,5% 43 6,8% Autodiebstahl * ,1% ,2% 54 4,9% 47 4,3% Moped-/Kraddiebstahl * ,0% 78 15,8% 11 2,2% 9 1,8% Fahrraddiebstahl * ,6% ,2% 40 3,4% 39 3,3% Ladendiebstahl ,7% ,9% 827 2,9% 561 2,0% Diebstahl in Wohnung ,3% 74 9,9% 26 3,5% 25 3,3% Taschendiebstahl ,1% 18 4,7% 36 9,4% 27 7,0% Büroeinbruch ,8% 79 10,7% 60 8,1% 59 8,0% Kioskeinbruch ,2% 32 15,0% 22 10,3% 21 9,8% Geschäftseinbruch ,3% ,5% 88 8,8% 69 6,9% Wohnungseinbruch ,0% 75 10,1% 37 5,0% 32 4,3% Kellereinbruch ,9% 56 14,4% 6 1,5% 6 1,5% Automateneinbruch ,2% 23 13,6% 6 3,6% 6 3,6% Erschleichen von Leistungen ,4% ,7% 689 4,7% 579 4,0% Brandstiftung ,7% 46 6,8% 6 0,9% 5 0,7% Sachbeschädigung ,2% ,5% 236 1,8% 195 1,5% Rauschgiftdelikte ,9% ,4% 475 4,5% 438 4,2% Straftaten insgesamt ,3% ,7% ,7% ,0% 71,4% 28,6%
20 20 Beteiligung junger Tatverdächtiger (TV) an ausgewählten Delikten Berlin 2003 (unter 21 Jahren insgesamt) Tatverdächtige unter 21 Jahren insgesamt ermittelte nichtdeutsche PKS- Tatverdächtige deutsche insgesamt Wohnbevölkerung *) Delikt Schlüssel insgesamt Anzahl v.h. Anzahl v.h. Anzahl v.h. Anzahl v.h. Rohheitsdelikte insgesamt ,8% ,7% ,1% ,9% Raub ,2% ,1% ,0% ,3% Straßenraub ,2% ,2% ,1% ,7% Körperverletzung ,5% ,0% ,5% ,3% KV in der Öffentlichkeit ,4% ,8% ,6% ,3% Diebstahl insgesamt * ,0% ,6% ,3% ,1% Diebstahl aus Kfz * ,0% ,6% ,4% ,2% Diebstahl an Kfz * ,4% ,6% 75 11,8% 70 11,0% Autodiebstahl * ,4% ,4% ,1% 102 9,2% Moped-/Kraddiebstahl * ,9% ,5% ,4% ,8% Fahrraddiebstahl * ,9% ,9% ,0% ,9% Ladendiebstahl ,1% ,0% ,1% ,7% Diebstahl in Wohnung ,9% ,8% 46 6,1% 44 5,9% Taschendiebstahl ,6% 52 13,6% 96 25,1% 75 19,6% Büroeinbruch ,4% ,0% 99 13,4% 96 13,0% Kioskeinbruch ,0% 94 43,9% 45 21,0% 44 20,6% Geschäftseinbruch ,2% ,9% ,3% ,0% Wohnungseinbruch ,9% ,3% 87 11,7% 81 10,9% Kellereinbruch ,6% ,7% 23 5,9% 23 5,9% Automateneinbruch ,9% 89 52,7% 19 11,2% 19 11,2% Erschleichen von Leistungen ,9% ,9% ,9% ,8% Brandstiftung ,5% ,6% 33 4,9% 31 4,6% Sachbeschädigung ,4% ,3% 813 6,1% 755 5,7% Rauschgiftdelikte ,3% ,8% 783 7,5% 738 7,1% Straftaten insgesamt ,2% ,9% ,3% ,4% 73,8% 26,2%
21 21 Beteiligung junger Tatverdächtiger (TV) an ausgewählten Delikten Berlin 2003 ermittelte Kinder Jugendliche Heranwachsende unrter 21 Jahren insgesamt PKS- Tatverdächtige Delikt Schlüssel insgesamt Anzahl v.h. Anzahl v.h. Anzahl v.h. Anzahl v.h. Rohheitsdelikte insgesamt ,7% ,3% ,7% ,8% Raub ,4% ,7% ,0% ,2% Straßenraub ,0% ,1% ,2% ,2% Körperverletzung ,7% ,3% ,5% ,5% KV in der Öffentlichkeit ,0% ,7% ,7% ,4% Diebstahl insgesamt * ,6% ,5% ,9% ,0% Diebstahl aus Kfz * ,3% ,4% ,3% ,0% Diebstahl an Kfz * ,1% ,5% ,8% ,4% Autodiebstahl * ,3% ,0% ,1% ,4% Moped-/Kraddiebstahl * ,7% ,2% 89 18,0% ,9% Fahrraddiebstahl * ,8% ,6% ,6% ,9% Ladendiebstahl ,6% ,7% ,7% ,1% Diebstahl in Wohnung ,3% 92 12,3% ,3% ,9% Taschendiebstahl ,7% 76 19,8% 54 14,1% ,6% Büroeinbruch ,8% ,8% ,8% ,4% Kioskeinbruch ,5% 69 32,2% 54 25,2% ,0% Geschäftseinbruch ,0% ,8% ,3% ,2% Wohnungseinbruch ,9% ,0% ,0% ,9% Kellereinbruch ,5% ,2% 62 15,9% ,6% Automateneinbruch ,3% 65 38,5% 29 17,2% ,9% Erschleichen von Leistungen ,4% ,1% ,4% ,9% Brandstiftung ,1% ,7% 52 7,7% ,5% Sachbeschädigung ,4% ,8% ,2% ,4% Rauschgiftdelikte ,7% ,6% ,9% ,3% Straftaten insgesamt ,5% ,4% ,3% ,2%
22 22 Beteiligung junger Tatverdächtiger (TV) an ausgewählten Delikten im Jahr 2003 im Vergleich zu 2002 Kinder Im Jahr 2003 wurden Kinder (Personen unter 14 Jahren) als Tatverdächtige (TV) festgestellt, das waren 4,5 Prozent der insgesamt ermittelten Tatverdächtigen aller Altersgruppen. Dabei ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 462 TV im Kindesalter oder 6,2 Prozent zu verzeichnen. Das herausragendste Delikt war wieder der Ladendiebstahl mit gezählten Tatverdächtigen. Trotzdem ergibt sich ein Rückgang um 467 TV bzw. 12,2 Prozent TV zu Die Zahl der zu Rohheitsdelikten ermittelten TV stieg um 1,1 Prozent von auf Strafunmündige. Hierin enthalten sind 309 TV zu Raubtaten, wobei 245 TV zu Straßenraubtaten ermittelt wurden. Die festgestellten TV zu Straßenraub im Vergleich zum Vorjahr gingen um 29 TV (-10,6 Prozent, 274 TV im Jahr 2002) zurück, ebenso die Gesamtzahl der TV zu Raubtaten von 329 auf 309, das sind 6,1 Prozent oder 20 TV weniger. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Strafunmündigen, die Körperverletzungen begangen haben um 6,1 Prozent. Von festgestellten TV im Jahr 2002 stieg die Zahl auf im Jahr Im Jahr 2003 stieg die Zahl der ermittelten TV zum Delikt der Sachbeschädigung. Hier erhöhte sich die Zahl von TV auf TV, das bedeutet einen Anstieg von 2,2 Prozent. Deliktisch war 2003 der Diebstahl in Wohnung mit 10 TV am geringsten vertreten, gefolgt von Automateneinbruch und Autodiebstahl (jeweils 14 TV), Kioskeinbruch (16 TV), Taschendiebstahl (18 TV) und Wohnungseinbruch (22 TV). Zum Delikt Fahrraddiebstahl fiel im Jahr 2003 die Zahl der TV um 5,7 Prozent - von 123 auf 116 TV. Insgesamt ist der Kriminalitätsanfall von Strafunmündigen zurückgegangen. Auffallend ist der Rückgang beim Ladendiebstahl von TV auf TV (-12,2 Prozent). Das ist die niedrigste TV-Anzahl seit 1991 zu diesem Delikt. Die Entwicklung auf dem Gebiet der Kinderdelinquenz ist insgesamt positiv zu bewerten. Jugendliche Die Zahl der ermittelten tatverdächtigen Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren fiel um 7,0 Prozent zum Vorjahr. Im Jahr 2002 wurden jugendliche TV gezählt; im Jahr 2003 waren es TV. Ihr Anteil an allen Tatverdächtigen betrug 10,4 Prozent, darunter 7,7 Prozent deutscher und 2,6 Prozent nichtdeutscher Nationalität. Der deliktische Schwerpunkt der jugendlichen Tatverdächtigen lag auch im Jahr 2003 wie im Vorjahr im Diebstahlsbereich mit TV (darunter TV zum Ladendiebstahl) wurden hierzu TV (darunter TV zum Ladendiebstahl) gezählt, im Jahr 2003 also 7,5 Prozent weniger (Ladendiebstahl -12,7 Prozent). Bei den Rohheitsdelikten, insbesondere im Bereich des Straßenraubs und der Körperverletzung, ist eine leicht ansteigende Tendenz erkennbar wurden TV zu Rohheitsdelikten gezählt, im Jahr 2003 waren es 4.698, also 1,1 Prozent weniger. Darunter befanden sich TV zu Raubdelikten waren es noch TV; das ist ein Anstieg um 0,8 Prozent. Mit TV zum Straßenraub ist der Anteil von Jugendlichen mit 50,1 Prozent der TV aller Altersklassen bei diesem Delikt sehr hoch. Im Jahr 2002 betrug die Zahl der jugendlichen TV zu diesem Delikt Im Jahr 2003 war ein Anstieg von 0,7 Prozent der TV im Bereich des Delikts Körperverletzung, also von TV auf TV, zu verzeichnen. Die Tatverdächtigenzahl zum Delikt des Erschleichens von Leistungen ( Schwarzfahren ) ist im Jahr 2003, verglichen mit dem Vorjahr, stark gesunken wurden hierzu TV gezählt,
23 TV oder 39,5 Prozent weniger als im Jahr Dieser radikale Rückgang könnte aber seine Gründe in der speziellen statistischen Erfassung haben. Es ist ein Rückgang um 15,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr beim Delikt Kioskeinbruch zu erkennen, 2002 waren es 82 TV, 2003 nur noch 69 TV. Die Zahlen der jugendlichen Tatverdächtigen sind insgesamt, bei verschiedenen Schwerpunkten der unterschiedlichen Delikten, erfreulich gesunken. Heranwachsende Die Zahl der heranwachsenden Tatverdächtigen im Alter von 18 bis unter 21 Jahren ist im Jahr 2003 ( TV) um 10,5 Prozent gefallen; im Jahr 2002 waren es TV. Von allen TV insgesamt waren 9,3 Prozent Heranwachsende, darunter 6,7 Prozent Tatverdächtige deutscher und 2,7 Prozent nichtdeutscher Nationalität. Bei den heranwachsenden TV zu Rohheitsdelikten gab es einen Rückgang um 2,0 Prozent von TV im Jahr 2002 auf TV im Jahr heranwachsende TV wurden im Bereich der Raubdelikte gezählt, das ist ein Rückgang um 48 TV oder 5,7 Prozent. Wegen Körperverletzung wurden TV registriert. Im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich hierbei um einen Anstieg von 0,2 Prozent bzw. 5 TV. Das ist die höchste Zahl bei der Körperverletzung seit Mit TV ist der Diebstahl bei heranwachsenden Tatverdächtigen deliktisch am stärksten vertreten, aber rückläufig waren es TV, das ergibt einen Rückgang um 9,9 Prozent. Die Zahl der Ladendiebstahlsverdächtigen fiel von TV auf 2.224, also um 11,1 Prozent. Seit dem Jahr 2000 war beim Delikt des Erschleichens von Leistungen ( Schwarzfahren ) erstmals seit 1994 ein Rückgang der ermittelten TV zu verzeichnen. Das setzte sich im Jahr 2001 mit einem Rückgang von TV auf TV (8,5 Prozent) fort. Im Jahr 2002 stieg die Zahl der TV auf an, jedoch fiel die Zahl im Jahr 2003 auf TV zurück, also um 32,9 Prozent zum Vorjahr. Hier scheinen die Maßnahmen der BVG zu wirken. Der Bereich der Rauschgiftdelikte lässt mit TV gegenüber TV im Vorjahr wieder einen Rückgang um 7,6 Prozent erkennen. Bei dem Delikt Sachbeschädigung fiel die Zahl der heranwachsenden Tatverdächtigen um 0,9 Prozent von auf TV. Die Anzahl der Tatverdächtigen zum Taschendiebstahl ist geringfügig, nämlich um 4 TV, gesunken; das sind 6,9 Prozent. Damit wurde der Trend der letzten Jahre zum Senken der Tatverdächtigen zu diesem Delikt beibehalten; im Jahr 1991 waren es immerhin noch 206 TV.
24 24 Möglichkeiten der geschlossenen Heimunterbringung im Kindes- und Jugendalter gemäß 71, 72 JGG Vor dem Hintergrund der Diskussion über das Für und Wider von geschlossenen Heimen für straffällig gewordene Kinder und Jugendliche wurden ab 1. Januar 1998 aus polizeilicher Sicht notwendige Heimunterbringungen, Unterbringungsbeschlüsse und Haftbefehle differenziert erfasst. Seit 1. Juli 2000 wird eine personenbezogene Erfassung für diejenigen Kinder und Jugendlichen durchgeführt, die aus polizeilicher Sicht in einem geschlossenen Heim der Jugendhilfe untergebracht werden sollten. Eine Mehrfachnennung für den Zeitraum eines Jahres wird somit ausgeschlossen. Als Kriterien für eine notwendige Heimunterbringung sind das Vorliegen von mehr als zehn begangenen Straftaten pro Jahr, dazu desolate familiäre Verhältnisse - wie etwa Verwahrlosung, keine oder kaum bestehende Bindung zum Elternhaus - anzuwenden. Die Auflistung wurde nach Nationalitäten erstellt. Im Unterschied zu den anderen Geschäftsstatistiken erfolgte hier eine Zulieferung nicht nur von den Kriminalkommissariaten Jugendgruppengewalt, sondern auch von anderen mit Jugendkriminalität befassten Dienststellen. Anzahl der erforderlichen Unterbringungen in einem geschlossenen Heim im Jahr 2003 (Geschäftsstatistik LKA St 62) Kinder Jugendliche 1 2 n n Deutsche 2 47 Türken 1 28 Rumänen 2 2 sonst. Araber 0 5 Libanesen 2 10 Jugoslawen 0 12 ehem. Sowjet. 0 9 Polen 0 2 sonst. Stang. 0 8 gesamt Jugoslawen: Angehörige aller auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien gebildeten Staaten ehem. Sowjet.: Angehörige aller auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion gebildeten Staaten Die Betrachtung der Unterbringung von Kindern erscheint unerheblich, da hier lediglich in sieben Fällen das Erfordernis erachtet wurde. Hierbei handelt es sich um zwei deutsche, ein türkisches, zwei rumänische und zwei libanesische Kinder. Bei den Jugendlichen stellen die Deutschen den größten Anteil. Bei ihnen wurde in 47 Fällen eine Unterbringung in einem geschlossenen Heim als erforderlich angesehen. Bei den restlichen für unterbringungswürdig erachteten Fällen handelt es sich bei 28 Personen um Türken, bei zwölf Personen um Angehörige aller auf dem ehemaligen Gebiet Jugoslawiens gebildeten Staaten, bei zehn Fällen um Libanesen und bei neun Fällen um Angehörige der ehemaligen Sowjetunion. Die sonstigen Staatsangehörigen sind mit acht Fällen, die Staatsangehörigen aus sonstigen arabischen Staaten mit fünf Fällen und die polnischen und rumänischen Staatsangehörigen mit jeweils zwei Personen vertreten. Aus den nachfolgenden Tabellen ist zu erkennen, wie viele Jugendliche zum Erlass eines Unterbringungsbeschlusses (UB) oder Haftbefehls (HB) vorgeführt und in wie vielen Fällen Unterbringungsbeschlüsse oder Haftbefehle erlassen oder aber Vorgeführte durch die Staatsanwaltschaft oder den Richter entlassen wurden.
25 25 Vorführungen zum Erlass von Unterbringungsbeschlüssen (UB) gemäß 71, 72 JGG oder Haftbefehlen (HB) 2003 UB HB 1 2 n n Deutsche Türken 9 43 Rumänen 1 1 sonst. Araber 0 7 Libanesen 1 38 Jugoslawen 5 10 ehem. Sowjet. 1 2 Polen 0 2 sonst. Stang gesamt (Geschäftsstatistik LKA St 62) Erlass von Unterbringungsbeschlüssen oder Haftbefehlen, Entlassungen durch Staatsanwaltschaft oder Richter 2003 (Geschäftsstatistik LKA St 62) Erlass von entlassen durch UB HB StA Richter n n n n Deutsche Türken Rumänen sonst. Araber Libanesen Jugoslawen ehem. Sowjet Polen sonst. Stang gesamt Fahndungsfälle - Abgängigkeit aus Einrichtungen zur Unterbringung gemäß 71, 72 JGG und Art der Erledigung 2003 (Geschäftsstatistik LKA St 62) Fahndung abgängig davon zurück total freiw. Polizei offen n n n n Deutsche Türken Rumänen sonst. Araber Libanesen Jugoslawen ehem. Sowjet Polen sonst. Stang gesamt
26 26 Bei den Fahndungsfällen (Abgängigkeit aus Einrichtungen zur Unterbringung gemäß 71, 72 JGG) wurde - nach Nationalitäten aufgelistet - die Gesamtzahl der straffällig gewordenen Jugendlichen gezählt, die aus Einrichtungen (gemäß Unterbringungsbeschluss) abgängig waren. Weiterhin wurden die Art der Erledigung oder der Stand der Fahndung erfasst, unterschieden nach freiwilliger Rückkehr, aufgegriffen durch Polizei oder noch bestehender Abgängigkeit. Erkenntnisse und Tendenzen zur Jugendgruppengewalt in Berlin Alle Direktionen verfügen über Fachkommissariate, in denen so genannte Jugendgruppengewaltdelikte bearbeitet werden. Es werden entsprechende Statistiken über Delikte, Tatorte, Tatverdächtige, benutzte Waffen (Tatmittel), vorläufige Festnahmen sowie erlassene Haft- und Unterbringungsbefehle/Entlassungen durch Richter oder StA geführt. In den Quartals- und Jahresberichten werden diese Daten erfasst. Definition der Jugendgruppengewalt Die nachfolgend aufgeführten Delikte sind spezifisch für Jugendgruppengewalt: Raub (räuberische Erpressung) Körperverletzung (überwiegend gefährliche Körperverletzung) Bedrohung Sachbeschädigung sonstige Begleitdelikte (unerlaubter Waffenbesitz pp.) Eine bundeseinheitliche Definition der Jugendgruppengewalt gibt es nicht. Für Berlin gilt dazu folgende Begriffsbestimmung: Die Straftat wird als gemeinschaftliche Handlung von mindestens zwei Tätern im Alter von 8 bis unter 21 Jahren begangen oder von einem Einzeltäter, der die Gruppe als Machtinstrument einsetzt. Seit Ende der 80-er Jahre gab es in Berlin kriminelle Jugendgruppen, die an bestimmten Treffpunkten zusammenkamen. Anfangs gaben sich diese Gruppen (zum Teil kampfbetonte) Namen mit einem Bezug zum gewählten Outfit, zu ihrer politischen Einstellung, zu ihrem Kiez oder zu ihren Aktivitäten. Zwangsläufig kam es dadurch auch ohne Anlass zwischen den Gruppen zu häufigen Auseinandersetzungen verbaler und tätlicher Art. Diese Form der Jugendgruppengewalt hat sich in den letzten Jahren immer mehr geändert. Feste Gruppen gibt es kaum noch, vielmehr treffen sich lose Gruppen spontan und mit wechselndem Zulauf. Innerhalb der Gruppen bestehen eine hohe Fluktuation und kaum ein Gruppenverband. Auf die Namensgebung der Gruppe wird verzichtet, bestimmte Strukturen oder Inhalte werden nicht festgelegt. Leider haben die Jugendlichen oft keine konkreten Vorstellungen von sinnvoller Freizeitbeschäftigung; auch fehlt es häufig an passenden Freizeitangeboten. Dadurch kommt es zu ungeplanten spontanen Treffen von Jugendlichen an wechselnden Orten, bei denen Ideen zu späteren Straftaten entstehen. Die Gruppendynamik spielt dabei eine wichtige Rolle, ebenso Jugendliche, die schon über eine gewisse kriminelle Erfahrung verfügen und aus ihrer überlegenen Rolle heraus innerhalb der Gruppe Machtgefühle entwickeln. Hier findet sich der jugendliche Intensivtäter, der andere Jugendliche zur Beteiligung an Straftaten verleitet. Als begehrenswertes Raubgut gelten weiterhin vorrangig Geld, Kleidungsstücke (Jacken, Schuhe, Mützen), Rucksäcke, Zigaretten, Discmen, Walkmen, Telefon-, BVG- und EC-Karten; außerdem werden in den letzten Jahren Handys immer mehr bevorzugt. Hinzugekommen ist der Raub von MP-3-Playern. Weiterhin trifft es vermehrt zu, dass die Täter ihre Opfer nach Hause begleiten, um sie dort zu berauben oder zu demütigenden Handlungen zu zwingen. Die Art der Tatbegehung in der Jugendgruppengewalt hat sich nicht geändert. Mehrere Täter umringen ein einzelnes oder mehrere unterlegene Opfer und bringen ihr Gegenüber durch Bedrohung (auch unter Vorhalten einer Waffe), Beleidigung und Körperverletzung in eine hilflose Lage. In vielen Fällen werden die Op-
27 27 fer von den Tätern durchsucht, wenn sie die Herausgabe ihres Eigentums verweigern, aber auch, wenn das geforderte Raubgut schon unter Zwang herausgegeben wurde. Typisch sind das Schlagen mit den Fäusten, Fußtritte und Anspucken sowie verbale Beleidigungen und Demütigungen des Opfers. Weiterhin besteht unter den jungen Tätern der Trend, dem Opfer Dinge zu rauben, an denen sie eigentlich gar nicht interessiert sind und die sie oftmals kurz nach der Tat wegwerfen. Häufig nehmen die Täter dem Opfer die Personalpapiere ab, um ihm seine Identifizierbarkeit zu verdeutlichen, falls es Anzeige erstatten sollte. Tendenzen zur Jugendgruppengewalt im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr Im Jahr 2003 wurden zur Jugendgruppengewalt Vorgänge ausgewertet, oder 12,3 Prozent weniger als im Vorjahr (8.541). Die Zahl der hierzu bekannt gewordenen Gruppengewalttäter verringerte sich von Tatverdächtigen auf Tatverdächtige, 567 TV oder 9,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Insgesamt wurden bei allen Delikten der Jugendgruppengewalt Abnahmen festgestellt. Während im Vorjahr noch Raubtaten gezählt wurden, waren es im Jahr 2003 nur noch 3.308, also 222 Fälle weniger (-6,3 Prozent). Auch bei dem Delikt der Körperverletzung sank die Zahl der erfassten Fälle von (2002) auf (2003); das bedeutet ein Rückgang von 189 Fällen (-13,1 Prozent). Eklatant ist auch der Rückgang begangener Sachbeschädigungen im Rahmen der Jugendgruppengewalt (meist Farbschmierereien Graffiti und weiterhin auch Einkratzen Scratching ). Während noch im Jahr Taten gezählt wurden, waren es , also 501 Fälle (19,1 Prozent) weniger. Gruppendelinquenz blieb zwar im Wesentlichen das Problem männlicher 8- bis 21-Jähriger, die mit ermittelten Tatverdächtigen, 627 oder 11,6 Prozent weniger als im Vorjahr (5.402), nun 88,8 Prozent der Tatverdächtigen (Vorjahr: 90,8 Prozent) stellten. Hingegen stieg die Zahl weiblicher Tatverdächtiger auf 619 Tatverdächtige, 60 TV oder 10,7 Prozent mehr als im Vorjahr (559), und ihr Anteil nahm von 9,2 auf 11,2 Prozent ganz erheblich zu nichtdeutsche junge Gruppengewalttäter stellten diesmal den unerwartet hohen Anteil von 35,0 Prozent. Ihre Zahl stieg gegenüber dem Vorjahr (1.877) bei einer Zunahme um 12 Tatverdächtige um 0,6 Prozent. Bereits im zweiten Jahr wurde zu deutschen Jugendgruppengewalttäter der Anteil von deutschen Staatsangehörigen nichtdeutscher Herkunft erhoben. Demnach stammten 878 oder 25,0 Prozent dieser Tatverdächtigen deutscher Staatsangehörigkeit nicht aus Deutschland, die meisten aus der Türkei (316), dem Libanon (196), Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (166) oder Staaten auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien (60). Insgesamt waren also mindestens oder 51,3 Prozent der erfassten Jugendgruppengewalttäter Nichtdeutsche oder Deutsche nichtdeutscher Herkunft. Waffen wurden im Jahr 2003 in Fällen (14,0 Prozent) der Jugendgruppengewalt - also in rund jedem siebenten Fall - mitgeführt oder eingesetzt (149 Fälle oder 12,4 Prozent weniger als im Vorjahr), davon Stichwaffen in 624 Fällen (140 oder 18,3 Prozent weniger), Schusswaffen - praktisch ausschließlich Schreckschuss- oder Reizstoffwaffen - in 207 Fällen (32 oder 13,4 Prozent weniger) und Hiebwaffen in 218 Fällen (23 oder 11,8 Prozent mehr). Die Polizei wies im Frühsommer 2003 mit Plakaten in allen Berliner Schulen auf die Änderung des Waffengesetzes zum hin (Verbot von Messern, Waffenscheinpflicht für Schreckschuss- und Reizstoffwaffen und hierfür schon immer bestehendes Mindestalter von 18 Jahren). Seit der Spitzenbelastung von 1996, als zu Jugendgruppengewaltvorgängen in Fällen (18,4 Prozent) Waffendrohung oder -verwendung festgestellt wurde, ist die Zahl der Vorgänge mit Waffen bis 2003 um fast die Hälfte (46,1 Prozent) und ihr Anteil um gut ein Fünftel (21,7 Prozent) gesunken. Die Abnahme des Einsatzes von Messern und Schreckschusswaffen
28 28 bei leichter Zunahme des Einsatzes von Hiebwaffen deutet eine gewisse Wirkung der neuen gesetzlichen Regelung an. Die Schule ist nach polizeilichen Erkenntnissen weiterhin kein Brennpunkt der Jugendgruppengewalt, wenngleich die Fallzahlen 2003 zugenommen haben. Von den ausgewerteten Vorfällen ereigneten sich 375 (5,0 Prozent) in Schulen (47 Vorfälle oder 15,2 Prozent mehr als 2002). Darunter allerdings 139 Graffiti-Vorfälle in der Zuständigkeit der GE GiB (ebenso viel wie 2002). Schulwege sind mit 248 (3,3 Prozent) Vorfällen (52 Fälle oder 26,5 Prozent mehr als 2002) zunehmend betroffen.
29 29 Übersicht zu den erfassten Merkmalen der Jahre 2000 bis 2003 zur Jugendgruppengewalt (Geschäftsstatistik LKA St 62) erfasste Merkmale Differenz 2002/ n n n n n % eingegangene Vorgänge: ,3% Raub: ,3% benutzte Waffen: ,5% Hiebwaffen: ,7% Stichwaffen: ,0% Schusswaffen: ,5% KV einschl. gef. KV: ,1% benutzte Waffen: ,2% Hiebwaffen: ,0% Stichwaffen: ,9% Schusswaffen: ,0% Bedrohung: ,5% benutzte Waffen: ,8% Hiebwaffen: ,5% Stichwaffen: ,7% Schusswaffen: ,3% Sachbeschädigung: ,1% benutzte Waffen: ,5% Hiebwaffen: ,7% Stichwaffen: ,0% Schusswaffen: ,0% sonstige Straftaten: ,5% benutzte Waffen: ,9% Hiebwaffen: ,0% Stichwaffen: ,2% Schusswaffen: ,6% Tatorte: ,1% in Schulen: ,2% auf Schulwegen: ,5% in Verkehrsmitteln: ,8% erm. Tatverdächtige: ,5% dtsch. Stang: ,2% nichtdtsch. Stang: ,6% Dtsche nichtdtsch. Herkunft: ,5% Summe nd. Stang, Dt. nd. Herkunft: ,7% türk. Stang: ,5% jugosl. Stang: ,9% liban. Stang: ,7% sonst. Nichtdeutsche: ,3% Kinder: ,9% dtsch. Stang: ,4% türk. Stang: ,4% jugosl. Stang: ,9% liban. Stang: ,7% sonst. Nichtdeutsche: ,1% Jugendliche: ,0% dtsch. Stang: ,2% türk. Stang: ,7% jugosl. Stang: ,0% liban. Stang: ,5% sonst. Nichtdeutsche: ,0% Heranwachsende: ,1% dtsch. Stang: ,4% türk. Stang: ,6% jugosl. Stang: ,9% liban. Stang: ,7% sonst. Nichtdeutsche: ,8%
30 30 Fortsetzung der Übersicht zu den erfassten Merkmalen der Jahre 2000 bis 2003 zur Jugendgruppengewalt (Geschäftsstatistik LKA St 62) erfasste Merkmale Differenz 2002/ n n n n n % Herkunftsland dtsch. Stang: ,0% Deutschland: ,9% Türkei: ,1% ehem. Jugoslawien: ,0% Libanon: ,9% sonst. arab. Staaten: ,9% ehem. GUS: ,3% Polen: ,5% sonstige Staaten: ,4% vorl. Festnahmen: ,3% Vorführungen: ,2% HB beantragt: ,1% UB beantragt: ,9% Haft und Unterbringung: ,4% HB: ,1% HB mit Haftverschonung: ,0% UB: ,5% entl. durch StA: ,3% entl. durch Richter: ,4% Jugoslawien: Alle neu gebildeten Staaten auf dem ehemaligen Gebiet Jugoslawiens GUS: Alle neu gebildeten Staaten der ehemaligen Sowjetunion Herkunftsland dtsch. Stang: GE GiB erst ab Summe nd. Stang, Dt. nd. Herkunft: Summe der nichtdeutschen Staatsangehörigen, Deutsche nichtdeutscher Herkunft
31 31 Jahresbelastung der Direktionen zur Jugendgruppengewalt 2003 für den Zeitraum vom bis (Geschäftsstatistik LKA 143 alt) Direktion GiB total n n n n n n n n n eingegangene Vorgänge: Raub: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: KV einschl. gef. KV: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: Bedrohung: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: Sachbeschädigung: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: sonstige Straftaten: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: Tatorte: in Schulen: auf Schulwegen: in Verkehrsmitteln: m w m w m w m w m w m w m w m w m w erm. Tatverdächtige: dtsch. Stang: nichtdtsch. Stang: Dtsche nichtdtsch. Herkunft: Summe nd. Stang, Dt. nd. Herkunft: türk. Stang: jugosl. Stang: liban. Stang: sonst. Nichtdeutsche: Kinder: dtsch. Stang: türk. Stang: jugosl. Stang: liban. Stang: sonst. Nichtdeutsche: Jugendliche: dtsch. Stang: türk. Stang: jugosl. Stang: liban. Stang: sonst. Nichtdeutsche: Heranwachsende: dtsch. Stang: türk. Stang: jugosl. Stang: liban. Stang: sonst. Nichtdeutsche:
32 32 Fortsetzung der Jahresbelastung der Direktionen zur Jugendgruppengewalt 2003 für den Zeitraum vom bis (Geschäftsstatistik LKA 143 alt) Direktion GiB total n n n n n n n n n m w m w m w m w m w m w m w m w m w Herkunftsland dtsch. Stang: Deutschland: Türkei: ehem. Jugoslawien: Libanon: sonst. arab. Staaten: ehem. GUS: Polen: sonstige Staaten: vorl. Festnahmen: Vorführungen: HB beantragt: UB beantragt: Haft und Unterbringung: HB: HB mit Haftverschonung: UB: entl. durch StA: entl. durch Richter: Jugoslawien: Alle neu gebildeten Staaten auf dem ehemaligen Gebiet Jugoslawiens GUS: Alle neu gebildeten Staaten der ehemaligen Sowjetunion Summe nd. Stang, Dt. nd. Herkunft: Summe der nichtdeutschen Staatsangehörigen, Deutsche nichtdeutscher Herkunft
33 33 Jahresbelastung der Direktionen zur Jugendgruppengewalt 2003 für den Zeitraum vom bis (Geschäftsstatistik LKA St 62) Direktion GiB total n n n n n n n n eingegangene Vorgänge: Raub: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: KV einschl. gef. KV: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: Bedrohung: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: Sachbeschädigung: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: sonstige Straftaten: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: Tatorte: in Schulen: auf Schulwegen: in Verkehrsmitteln: m w m w m w m w m w m w m w m w erm. Tatverdächtige: dtsch. Stang: nichtdtsch. Stang: Dtsche nichtdtsch. Herkunft: Summe nd. Stang, Dt. nd. Herkunft: türk. Stang: jugosl. Stang: liban. Stang: sonst. Nichtdeutsche: Kinder: dtsch. Stang: türk. Stang: jugosl. Stang: liban. Stang: sonst. Nichtdeutsche: Jugendliche: dtsch. Stang: türk. Stang: jugosl. Stang: liban. Stang: sonst. Nichtdeutsche: Heranwachsende: dtsch. Stang: türk. Stang: jugosl. Stang: liban. Stang: sonst. Nichtdeutsche:
34 34 Fortsetzung der Jahresbelastung der Direktionen zur Jugendgruppengewalt 2003 für den Zeitraum vom bis (Geschäftsstatistik LKA St 62) Direktion GiB total n n n n n n n n m w m w m w m w m w m w m w m w Herkunftsland dtsch. Stang: Deutschland: Türkei: ehem. Jugoslawien: Libanon: sonst. arab. Staaten: ehem. GUS: Polen: sonstige Staaten: vorl. Festnahmen: Vorführungen: HB beantragt: UB beantragt: Haft und Unterbringung: HB: HB mit Haftverschonung: UB: entl. durch StA: entl. durch Richter: Jugoslawien: Alle neu gebildeten Staaten auf dem ehemaligen Gebiet Jugoslawiens GUS: Alle neu gebildeten Staaten der ehemaligen Sowjetunion Summe nd. Stang, Dt. nd. Herkunft: Summe der nichtdeutschen Staatsangehörigen, Deutsche nichtdeutscher Herkunft
35 35 Vergleich der erfassten Merkmale 1. bis 4. Quartal 2003 zur Jugendgruppengewalt (Geschäftsstatistik LKA St 62) erfasste Merkmale 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal total n n n n n eingegangene Vorgänge: Raub: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: KV einschl. gef. KV: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: Bedrohung: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: Sachbeschädigung: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: sonstige Straftaten: benutzte Waffen: Hiebwaffen: Stichwaffen: Schusswaffen: Tatorte: in Schulen: auf Schulwegen: in Verkehrsmitteln: m w m w m w m w m w ermittelte Tatverdächtige: Deutsche: nichtdtsch. Stang: Dtsche nichtdtsch. Herkunft: Summe nd. Stang, Dt. nd. Herkunft: Türken: Jugoslawen: Libanesen: sonstige Nichtdeutsche: Kinder: Deutsche: Türken: Jugoslawen: Libanesen: sonstige Nichtdeutsche: Jugendliche: Deutsche: Türken: Jugoslawen: Libanesen: sonstige Nichtdeutsche: Heranwachsende: Deutsche: Türken: Jugoslawen: Libanesen: sonstige Nichtdeutsche:
36 36 Fortsetzung Vergleich der erfassten Merkmale 1. bis 4. Quartal 2003 zur Jugendgruppengewalt (Geschäftsstatistik LKA St 62) erfasste Merkmale 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal total n n n n n m w m w m w m w m w Herkunftsland dtsch. Stang: Deutschland: Türkei: ehem. Jugoslawien: Libanon: sonst. arab. Staaten: ehem. GUS: Polen: sonstige Staaten: vorl. Festnahmen: Vorführungen: HB beantragt: UB beantragt: Haft und Unterbringung: HB: HB mit Haftverschonung: UB: entl. durch StA: entl. durch Richter: Jugoslawien: Alle neu gebildeten Staaten auf dem ehemaligen Gebiet Jugoslawiens GUS: Alle neu gebildeten Staaten der ehemaligen Sowjetunion Summe nd. Stang, Dt. nd. Herkunft: Summe der nichtdeutschen Staatsangehörigen, Deutsche nichtdeutscher Herkunft
37 37 Ermittelte Tatverdächtige zur Jugendgruppengewalt im Vergleich 2002/2003 (Geschäftsstatistik LKA 143) Tatverdächtige 2002 Jugoslawen 6% Libanesen 6% sonstige Nichtdeutsche 6% Türken 14% Deutsche 68% Tatverdächtige 2003 Jugoslawen 5 % Libanesen 6 % sonstige Nichtdeutsche 8 % Türken 16 % Deutsche 65 %
38 38 Gegenüberstellung der Straftatenanteile bei der Jugendgruppengewalt 2002/2003 (Geschäftsstatistik LKA St 62) Straftatenanteile 2002 Sachbeschädigung 31% sonstige Straftaten 8% Raub 41% Bedrohung 3% Körperverletzung 17% Straftatenanteile 2003 Sachbeschädigung 28% sonstige Straftaten 9% Raub 44% Bedrohung 2% KV 17%
39 39 Arbeit der Fachkommissariate Jugendgruppengewalt und der Operativen Gruppen Jugendgewalt (OGJ) in den Direktionen In jeder örtlichen Direktion gibt es ein Fachkommissariat, in dem Jugendgruppengewaltstraftaten bearbeitet werden. Gerade die Bearbeitung von Kinder- und Jugendsachen erfordert besonderes Einfühlungsvermögen und pädagogisches Geschick sowie fundierte Kenntnisse zum Jugendverfahren. Sachbearbeiter mit diesen Fähigkeiten, die außerdem über Kenntnisse der aktuellen Begehung von Straftaten durch Kinder und Jugendliche sowie auch über örtliches Szene-Wissen verfügen, haben sich bewährt. Bei der Erfüllung ihres Ermittlungsauftrags stehen den Sachbearbeitern der Fachkommissariate die Operativen Gruppen Jugendgewalt (OGJ) zur Seite. Diese werden als Kontakt- und Kommunikationsstreifen in der Präventionsarbeit eingesetzt. Hierzu gehören zielgerichtete Kontakte und Kooperation mit den verschiedenen Jugendeinrichtungen, Discotheken und Schulen. Von Jugendlichen aufgesuchte Treffpunkte werden beobachtet; das Gespräch mit gewaltbereiten Jugendgruppierungen und einzelnen Jugendlichen wird gesucht. Außerdem werden die Sachbearbeiter der Fachkommissariate bei ihren Ermittlungen und der Durchführung strafprozessualer Maßnahmen von den Mitarbeitern der OGJ unterstützt, indem diese Außenermittlungen, Opferausfahrten und Zeugenfeststellungen durchführen. So werden auch Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Der Wechseldienst erleichtert die Ausführung der Aufgaben und kann anlassbezogen gestaltet werden. Die engagierte Arbeit der OGJ wird allgemein positiv gesehen und geschätzt. Jugendbeauftragte (JuBA) In jeder örtlichen Direktion gibt es mindestens einen Jugendbeauftragten (JuBA), der über einen aktuellen Überblick zu den Erscheinungsformen der Jugendkriminalität und Problemen des Jugendschutzes verfügt. Zu diesem Aufgabenbereich gehören auch die Sammlung und Meldung von Intensiv- und Mehrfachtätern an das LKA St 42. Die JuBA pflegen die Kontakte zu anderen Behörden, die sich ebenso mit Jugendsachen befassen. Die Öffentlichkeitsarbeit im Zuständigkeitsbereich und Kiezorientierte Kriminalprävention wurden erfolgreich erweitert. Der JuBA ist der Ansprechpartner für Schulen bei akutem Handlungsbedarf. Insgesamt gibt es in Berlin 11 JuBA. Sieben davon sind in den örtlichen Direktionen tätig, vier beim Landeskriminalamt (LKA 14, LKA 21, LKA 45, LKA St 42). Regelmäßige Zusammenkünfte der JuBA mit dem LKA St 42 gewährleisten einen kontinuierlichen Gedankenaustausch und gegenseitige Information.
40 40 LKA St 42 Prävention Berlin, Columbiadamm 4 Liste der Jugendbeauftragten der Berliner Polizei KOKin von Döllen Tel.: LKA St 4205 Fax: Direktion 1 (Pankow, Reinickendorf, Prenzlauer Berg, Weißensee) Berlin, Pankstraße 29 KKin Wunderlich Tel.: Dir 1 St 423 Fax: Direktion 2 (Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau) Berlin, Charlottenburger Chaussee 75 KOKin Jobst Tel.: Dir 2 St 422 Fax: KOKin Grashof (V) Tel: Dir 2 St 423 Direktion 3 (Mitte, Tiergarten, Wedding) Berlin, Kruppstraße 2 KOK Zorn Tel.: Dir 3 St 423 Fax: Direktion 4 (Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg) Berlin, Eiswaldtstraße 18 KHK Hemminger Tel.: Dir 4 St 42 Fax: Direktion 5 (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) Berlin, Friesenstraße 16 POK Ohlerich Tel.: Dir 5 St 423 Fax:
41 41 Direktion 6 VB (Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Hohenschönhausen) Berlin, Marchlewskistraße KHK Henning Tel.: Dir 6 SB 423 Fax: LKA 14 (sexueller Missbrauch) Berlin, Keithstraße 30 KHKin Fröhlich-Weber Tel.: LKA 143 Fax: LKA 21 (Rauschgiftdelikte) Berlin, Tempelhofer Damm 12 KOKin Ortmann Tel.: LKA 217 Fax: LKA 45 (Einbruchsdelikte) Berlin, Tempelhofer Damm 12 KHK Schönfelder Tel.: LKA 454 Fax:
42 42 Fallbeispiele zur Jugendgruppengewalt im Jahr 2003 Fall 1 Am gegen Uhr befand sich der spätere Geschädigte (männlich, spanisch, 17 Jahre) mit Freunden in den Spandauer Arcaden. Eine Gruppe männlicher Täter kam hinzu und forderte von dem Geschädigten und einem seiner Freunde (männlich, deutsch, 14 Jahre) ihre Handys. Unter Androhung von Schlägen gab der erste Geschädigte sein Handy heraus, der zweite Geschädigte wurde durchsucht und sein Handy geraubt. Einer der Täter (männlich, türkischstämmiger Deutscher, 16 Jahre) konnte durch das Wiedererkennen auf einem Lichtbild ermittelt werden. Die Tat wurde von ihm bestritten. Fall 2 Am gegen Uhr verließen die drei Geschädigten (männlich, deutsch, 16 Jahre, zweimal 15 Jahre) die Hallen am Borsigturm. In der Schlieperstraße wurden sie von der Tätergruppe (männlich, etwa 7 Personen, südländisches Aussehen) angesprochen und tätlich angegriffen, indem sie mit Faustschlägen an den Kopf traktiert wurden, wobei die Herausgabe sämtlicher Wertsachen gefordert wurde. Dieser Forderung kamen die Geschädigten nach. Fünf Personen wurden bei Absuche der Gegend festgestellt; das Diebesgut konnte zurückerlangt werden. Fall 3 Am gegen Uhr hielten sich zwei männliche Jugendliche (deutsch, 14 und 15 Jahre) vor einer Bildungsstätte in der Rathenower Straße (Tiergarten) auf, als sie von einer Gruppe Jugendlicher verfolgt wurden. Zwei Personen aus dieser Gruppe (türkisch, 13 Jahre) forderten unter Bedrohung mit einem Klappmesser die Handys der Geschädigten. Unbeteiligte Zeugen versuchten die Beschuldigten festzuhalten, was aber misslang. Kurz darauf konnten die Täter vom Lehrpersonal der Bildungsstätte bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Während der eine Beschuldigte geständig und einsichtig war, bestritt der zweite die Tat und neigte zum Widerstand. Fall 4 Am gegen Uhr hielt sich der Geschädigte (männlich, deutsch, 15 Jahre) in Begleitung eines Freundes in einem Schuhgeschäft auf, wo sie durch die beiden Beschuldigten (türkisch, 14 Jahre, ehemals jugoslawisch, 13 Jahre) beobachtet wurden. Nach dem Verlassen des Geschäfts gingen die beiden Jugendlichen durch die Müllerstraße, wo sie von den Beschuldigten angesprochen wurden. Der Geschädigte wurde in einen Hauseingang geführt, und unter Drohungen wurde Geld gefordert. Aus Angst händigte der Geschädigte einen Teil seines Bargeldes aus. Danach beraubte der zweite Beschuldigte den Geschädigten um den Rest seines mitgeführten Bargeldes. Der Geschädigte wurde damit bedroht, seine Familie werde umgebracht, sofern er eine Anzeige erstatten würde. Um dieser Androhung Nachdruck zu verleihen, verlangten die Täter den Schülerausweis. Am Folgetag erstattete der Geschädigte Anzeige. Er und sein Begleiter erkannten den türkischen Täter auf einem Lichtbild zweifelsfrei wieder. Eine Durchsuchung bei diesem Beschuldigten verlief mit Erfolg; er zeigte sich geständig und nannte seinen strafunmündigen Mittäter. Das erlangte Geld hatten sich die beiden Beschuldigten geteilt und inzwischen ausgegeben. Der strafmündige Täter war in den letzten zwei Jahren schon mit weiteren 13 Raubtaten in Erscheinung getreten. Sämtliche erzieherischen Maßnahmen durch Polizei und Sozialarbeiter schlugen bisher fehl. Der Beschuldigte wurde dem Haftrichter vorgeführt, eine Unterbringung zur U-Haft- Vermeidung wurde eingeleitet.
43 43 Fall 5 Am betraten zwei jugendliche und ein heranwachsender Täter (männlich, deutsch, türkischer Abstammung, 16, 17 und 18 Jahre) maskiert einen Zeitungsladen in der Groninger Straße (Wedding) und forderten von der Besitzerin Bargeld. Dabei bedrohten sie die Geschädigte und drei Kunden mit einer Waffe. Als die Herausgabe des Geldes verweigert wurde, nahm einer der Beschuldigten sechs Schachteln Zigaretten aus dem Verkauf, die er aber auf der Flucht verlor. Ein Zeuge hatte die Beschuldigten bei ihrer Flucht auf der Straße fotografiert. Durch weitere Ermittlungen konnten die Beschuldigten namhaft gemacht werden. Die Täter zeigten sich trotz widersprüchlicher Angaben geständig. Nur wenige Tage später suchten die Beschuldigten (wiederum maskiert und mit Schusswaffen) um Uhr ein Lokal in der Uferstraße (Wedding) auf und verschafften sich Zutritt. Sie forderten die anwesenden drei Personen auf, in den hinteren Raum zu gehen. Als eine der Personen der Aufforderung, sich auf den Boden zu legen, nicht nachkam, erhielt sie einen Schlag ins Gesicht. Einer der Täter steckte das auf dem Tresen liegende Kellnerportmonee mit den Tageseinnahmen ein, außerdem ein Handy. Dieser Täter forderte nun das Öffnen der Kasse, wobei er auf den dort stehend Computer einschlug, da er diesen für die Kasse hielt. Anschließend wurden die Geschädigten aufgefordert, ihre persönliche Habe herauszugeben. Als einer der Geschädigten sein Kleingeld nicht gab, sondern warf, reagierte einer der Täter aggressiv und fragte die Mittäter, indem er die Waffe auf den Geschädigten richtete, ob er diesen abknallen solle. Als diese Frage verneint wurde, zerschlug der Täter einen Glaskerzenständer und verletzte sich dabei, zudem bekam er Nasenbluten, so dass die Blutspuren den Fluchtweg kennzeichneten. Auf dem Fluchtweg konnten Teile des Diebesguts (Portmonee, persönliche Papiere) und Maskierungsmittel sichergestellt werden. Die polizeilichen Ermittlungen führten zu den anfangs genannten drei Beschuldigten, die sich geständig zeigten. Wie die Ermittlungen ergaben, hatten zwei der vorgenannten Täter zusammen mit zwei weiteren Tätern (21 Jahre, libanesisch) zwischen diesen vorgenannten Taten einen weiteren schweren Raub in einem Sexkino verübt. Wieder betraten die Täter maskiert und bewaffnet den Tatort. Unter Vorhalten einer Schusswaffe und eines Teleskopschlagstocks forderten die Täter von dem Kassierer Geld und entnahmen der Kasse das gesamte Bargeld. Als ihnen die erbeutete Summe nicht ausreichte, wurde einer der Täter aggressiv und schlug mit dem Teleskopschlagstock auf den Tresen und nach dem Geschädigten. Durch geschicktes Ausweichen konnte der Geschädigte den Schlag im Wesentlichen vermeiden und wurde nur am Kinn touchiert. Die Täter waren mit Ausnahme des einen erwachsenen Täters auch zu diesem Raub geständig. Alle vorgenannten Beschuldigten erhielten Haftbefehl, in einem Fall mit Haftverschonung. Fall 6 Am gegen Uhr hielten sich die zwei Geschädigten (deutsch, 20 und 22 Jahre) auf dem U-Bahnhof Alt-Mariendorf auf, als sie von einer Gruppe ausländischer Jugendlicher (männlich, polnisch, türkisch, jugoslawisch, kroatisch,15 bis 17 Jahre) angegriffen wurden. Der Anlass war ein vorangegangener Streit auf dem Weihnachtsmarkt in der Bahnhofstraße in Lichtenrade, bei dem einer der Geschädigten schon verletzt wurde und das Krankenhaus aufsuchen wollte, nachdem er am Ort eine Strafanzeige erstattet hatte. Beide Geschädigten wurden geschlagen und getreten. Während der eine Geschädigte entkommen konnte und so weiteren Verletzungen entging, wurde der zweite Geschädigte auch noch am Boden liegend getreten und misshandelt, wobei er mehrere Frakturen am Kopf erlitt. Das Opfer verblieb im Krankenhaus zur stationären Behandlung. Es ist mit weiteren Operationen und bleibenden Schäden zu rechnen. Nach Auskunft des Arztes hätte ein weiterer Tritt zum Tod des Opfers geführt. Die polizeilichen Ermittlungen führten zur Namhaftmachung der vier Täter. Sie konnten am von Beamten der Dir 4 VB III 1 OGJ festgenommen werden. Drei der Täter gestanden, waren sich über das Ausmaß dieser Tat aber nicht klar, sondern verharmlosten die Handlung. Einer der Täter war schon zuvor mit Gewaltdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Alle Beschuldigten erhielten Haftbefehl.
44 44 Fall 7 Der folgende Fall schildert die Straftaten eines 17-jährigen Täters (deutsche Staatsangehörigkeit türkischer Abstammung) im Zeitraum Mai/Juni Die Mittäter konnten bisher nicht ermittelt werden. Am gegen Uhr befand sich der Geschädigte (deutsch-polnisch, 16 Jahre) in der Kulmer Straße (Schöneberg), als er von zwei Tätern (einer davon der oben genannte Beschuldigte) nach dem Weg gefragt wurde und anschließend nach einem Handy. Nachdem der Geschädigte mehrfach versicherte, kein Handy zu besitzen, packte ihn der Täter und zog ihn in einen Hausflur, wo er den Geschädigten schlug und durchsuchte, ihm sein Handy und aus seinem Portmonee den Schülerausweis raubte. Es folgte abschließend die Drohung, er werde bei Anzeigenerstattung getötet. Am gegen Uhr wurde der Geschädigte (deutsch, 16 Jahre) auf dem U-Bahnhof Rathaus Steglitz von zwei Jugendlichen (einer davon der oben genannte Täter) angesprochen und nach einer Zigarette gefragt. Dabei versuchte schon einer der Beschuldigten, den Rucksack des Geschädigten zu öffnen. Als der Geschädigte das verhindern wollte, hielt ihm der bekannte Täter ein Messer vor und raubte ihm sein Handy sowie nach Durchsuchung der Kleidung die Sparkassenkarte. Der Geschädigte wurde nun in die U-Bahn gezwungen und musste an der nächsten Station den Zug verlassen. Am gegen Uhr befand sich der Geschädigte (deutsch, 15 Jahre) am Tempelhofer Damm (Tempelhof), als er von zwei Jugendlichen (einer davon wieder vorgenannter Täter) nach der Uhrzeit gefragt wurde. Danach forderten die Täter ein Handy oder Bargeld. Als der Geschädigte sich weigerte, zerrissen ihm die Täter sein T-Shirt und raubten sein Handy aus der Hosentasche. Er wurde bedroht, man werde ihn bei Hinzuziehung der Polizei abstechen. Am gegen Uhr befanden sich die zwei Geschädigten (deutsch, 14 Jahre) auf dem Mariendorfer Damm (Mariendorf), als sie an der Bushaltestelle von zwei Tätern (einer davon wieder vorgenannter Täter) erst nach dem Weg und dann nach Wertsachen gefragt wurden. Die Geschädigten bestritten, Wertsachen zu haben, und setzen ihren Weg zum Training mit Bus und U-Bahn fort, wobei sich die Täter zu ihnen gesellten. In der U-Bahn holten die Geschädigten ihre Handys hervor und begannen zu spielen, woraufhin sich die Täter die Handys geben ließen und diese einsteckten. Auf die Bitte um Rückgabe wurden den Geschädigten Schläge angedroht. Am gegen Uhr befand sich der Geschädigte (türkisch, 16 Jahre) in der Kuhligkshofstraße (Steglitz), als er von zwei Tätern (einer davon wieder vorgenannter Täter) zum Stehenbleiben aufgefordert wurde. Unter dem Vorwand, dass er eine Straftat begangen habe, wurde der Geschädigte durchsucht, wobei die Gegenwehr durch massive Drohungen unterbunden wurde. Die Täter raubten das Handy aus der Hosentasche und entfernten sich vom Ort. Am gegen Uhr befand sich der Geschädigte (deutsch, 16 Jahre) mit einem Bekannten in der Großgörschenstraße (Schöneberg), als er von drei Jugendlichen (einer davon wieder vorgenannter Täter) nach der Uhrzeit befragt wurde. Der Geschädigte und sein Begleiter antworteten daraufhin, sie hätten weder eine Uhr noch ein Handy. Die Täter drohten nun an, sie würden, wenn sie bei der Durchsuchung Handys fänden, den Geschädigten und seinen Begleiter abstechen. Daraufhin holte der Geschädigte sein Handy hervor und sagte die Uhrzeit, wobei ihm das Handy geraubt wurde. Auf die Bitte, sein Handy zurückzugeben, schlug der bekannt gewordene Täter dem Geschädigten an den Kopf und die Täter entfernten sich vom Ort. Am gegen Uhr befanden sich die zwei Geschädigten (türkisch, 12 Jahre) in der Alexanderstraße (Mitte). Als sie dort die U-Bahn verließen, kamen ihnen die zwei Täter entgegen. Der bekannt gewordene Täter umklammerte einen der Geschädigten und forderte das Handy. Als das abgelehnt wurde, umfasste der Täter das Opfer am Hals und stieß es mehrfach gegen eine Wand. Dann raubte er dem Geschädigten sein Handy aus der Kleidung. Der Beschuldigte hatte schon zuvor ähnlich gelagerte Straftaten begangen, bei dem ein hohes Gewaltpotential eine Rolle spielte.
45 45 Am wurde der Beschuldigte, der sich nicht zur Sache äußerte, dem Bereitschaftsrichter vorgeführt und erhielt Haftbefehl. Fall 8 Am gegen Uhr wurde der Geschädigte (deutsch, 18 Jahre) von drei männlichen Tätern (deutsch, nichtdeutscher Herkunft, 16 bis 17 Jahre) in der Storkower Straße (Lichtenberg) verfolgt und angesprochen. Die Täter forderten Zigaretten und zogen den Geschädigten in eine Häusernische, wo er umringt und unter Vorhalten eines Messers nach Wertgegenständen durchsucht wurde. Einer der Täter bedrohte das Opfer mit einem Totschläger. Mit aller Kraft gelang es dem Geschädigten sich loszureißen, wobei er aber durch das Messer am Oberarm verletzt wurde. Hierbei verlor er sein Handy, welches von den Tätern geraubt wurde. Zwei der Täter konnten später bei einer Wahllichtbildvorlage wiedererkannt werden. Diese Straftat gehört zu einem Sammelvorgang mit rund 60 Strafanzeigen, die im Zeitraum von August bis Dezember 2003 in ganz Berlin verübt wurden. Insgesamt wurden zwölf Tatverdächtige unterschiedlicher Nationalität ermittelt. Die Tatvorwürfe reichen von Raub, Nötigung, Verstoß gegen das Waffengesetz bis zum Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Täter zur vorgenannten Tat befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft.
46 46 Meldungen zum Lagebild der Direktionen 1 bis 6 im Jahr 2003 Direktion 1 Reinickendorf, Pankow Festgestellte Gruppen: Brennpunkte: Namenlose türkische Jugendgruppe im Bereich des Märkischen Viertels, türkisch-deutsche Jugendliche im Bereich der Hallen am Borsigturm, Gruppe türkischer Jugendlicher im Bereich Kurt-Schumacher-Platz, namenlose Spontangruppe rechts orientierter Jugendlicher am Kollwitzplatz, deutsche Jugendliche im Bereich Kienhorstpark, libanesisch-deutsche Jugendliche im Bereich Arnswalder Platz und Bötzowviertel, Kutschi-Boys. Keine Treffpunkte: Hallen am Borsigturm (Einkaufszentrum EKZ), Märkisches Viertel (EKZ), Kurt-Schumacher-Platz, Kienhorstpark, HOF 23, Arnswalder Platz und Bötzowviertel. Direktion 2 Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf Festgestellte Gruppen: Brennpunkte: Treffpunkte: Kurdish Boys, Gruppe russischer Jugendlicher im Bereich Jugendfreizeitheim (JFH) Westerwaldstraße, TBD (The Black Dragon), Mädchengruppe SKB (Spandauer Killer Babys) im Bereich Blasewitzer Ring, namenlose Jugendliche im Bereich Richard- Wagner-Platz, gemischte Jugendgruppe im Bereich Seesenheimer Straße/Zillestraße. Altstadt Spandau, Spandau-Arcaden, Adenauerplatz, Breitscheidplatz/City West, Bereich Volkspark Wilmersdorf/Prinzregentenstraße, Schloßstraße (Charlottenburg) und Umgebung, Wilhelmstadt, U-Bahnhof Berliner Straße, U-Bahnhof Haselhorst, Hardenbergstraße/Goethestraße/Ernst-Reuter-Platz, Richard-Wagner-Platz, Jungfernheide, Heidelberger Platz, Lehniner Platz/Adenauerplatz, Wilmersdorfer Straße, Henriettenplatz, Falkenseer Platz, Theodor-Heuss-Platz. Spandau-Arcaden, Altstadt Spandau, Vorplatz U-Bahnhof Rathaus Spandau, Reichweindamm/Heckerdamm und U-Bahnhof Halemweg, Richard-Wagner-Platz, Bereich Falkenseer Chaussee/Westerwaldstraße, JFH
47 47 Westerwaldstraße, Volkspark Wilmersdorf, Stadtbad Wilmersdorf, U-Bahnhöfe der U 7 und U 9, Parkanlage am Kiesteich, Eisstadion Spandau und Eisstadion Wilmersdorf. Direktion 3 Mitte Festgestellte Gruppen: Brennpunkte: Treffpunkte: Türkisch-arabische Jugendliche im Bereich der Koloniestraße Kolonieboys, türkischarabische Jugendliche im Bereich des Gesundbrunnen-Centers, türkisch-arabische Gruppe Jugendlicher im Bereich Wollankstraße. Koloniestraße/Soldiner Straße, Gesundbrunnen-Center (EKZ), Wollankstraße i. H. Nr. 96, Stephanstraße, Potsdamer Platz. U-Bahnhof Turmstraße, Turmstraße, Kleiner Tiergarten, Beusselstraße, Wiclefstraße, Emdener Straße, Stephanplatz, Bredowstraße, Zilleheim, Potsdamer Platz, Elberfelder Straße, Alexanderplatz, Oranienburger Straße, Weinbergspark, Potsdamer-Platz-Arcaden, Koloniestraße/Soldiner Straße, Wollankstraße i. H. Nr. 96, Gesundbrunnencenter. Direktion 4 Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg Festgestellte Gruppen: Brennpunkte: Treffpunkte: Namenlose Gruppe Jugendlicher im Bereich Lauenburger Platz. Rathaus Steglitz/U-Bahnhof und Umgebung, Schloßstraße, Leuthener Platz, Friedrich-Wilhelm-Platz/U-Bahnhof und Umgebung, Viktoria-Luise-Platz und Umgebung, Ahornstraße und Umgebung (Pop Inn), Holsteinische Straße, Am Schlachtensee, Munsterdamm (Insulaner Freibad), Buckower Chaussee/ Marienfelder Chaussee, Alt-Marienfelde, Winterfeldtplatz mit Nebenstraßen, Am Eichgarten (Albert Schweizer Freizeitheim und Parkanlage), Fuggerstraße, Marienfelder Allee. Schloßstraße (Steglitz) und Nebenstraßen, U-Bahnhof Rathaus Steglitz, Alvenslebenstraße/Steinmetzstraße, Leuthener Platz, Alt-Mariendorf und Umgebung.
48 48 Direktion 5 Neukölln, Kreuzberg-Friedrichshain Festgestellte Gruppen: Brennpunkte: Treffpunkte: Neuköllner-Schiller-Gang (NSG), Juniors, Mittenwalder 61 bzw. Mittenwalder Juniors, Worriers, Fat-Backs, 36-Juniors, DresDos, Spinne und Weserboys, Gruppe von rechtsgesinnten Jugendlichen im Bereich Rudow, namenlose Gruppierung am Bat-Yam-Platz, namenlose Gruppe Jugendlicher im Bereich der Bürknerstraße, namenlose Gruppe Jugendlicher am Hafenplatz/Mendelssohn- Bartholdy-Park. EKZ Johannisthaler Chaussee, EKZ Wutzkyallee, Lipschitzallee, U-Bahn-Linie 7, Hasenheide (Neuköllner Maientage), Hafenplatz und Umgebung, Möckernbrücke, Volkspark Friedrichshain, Friedhofsgelände an der Friedenstraße, Diskothekenmeile Friedrichshain, Diskothek Glaswerk. Wie Brennpunkte, Discothekenmeile Mühlenstraße, darüber hinaus die JCs und Internet- Cafes im Direktionsbereich. Direktion 6 Treptow-Köpenick, Lichtenberg-Hohenschönhausen, Marzahn-Hellersdorf Festgestellte Gruppen: Brennpunkte: Hooligans des 1. FC Union Berlin, verschiedene Sprayercrews: AKS/DH (Alkoholics/Die Horden), BND, RTM, BQS (Berlin Quick Sprayer), Vandalen, namenlose Gruppe jugendlicher Spätaussiedler in Lichtenberg, Gruppe 9, Power Horde, Hammerskins, namenlose Türstehergruppen, Personen der linken Szene (AAB), Kameradschaft Johannisthal, namenlose Gruppen der rechten Szene in Johannisthal und Treptow/Köpenick, namenlose Spontangruppe exjugoslawischer Jugendlicher in Hellersdorf, namenlose Gruppe exjugoslawischer Jugendlicher im Bereich des Sportforums. Imbiss gegenüber. Bruno-Taut-Center, Forum Köpenick, S-Bahnhof Lichtenberg, Spreehöfe, Adlershofer Morgensonne, S-Bahnhof Köpenick, Treptower Park, Internet-Cafe Spacenet, JC Babylon, Cafe Night & Day, Wolfsschanze, S-Bahnhof Schöneweide, Erlebnisgaststätte Dorfstadl, Baumschulenweg.
49 49 Treffpunkte: Forum Köpenick, Vorplatz S-Bahnhof Köpenick, Diskothek Cube 838, Spreehöfe, Diskothek Kalinka, Bruno-Taut-Center, Helle Mitte, Kaulsdorfer Seen, Coconut-Oase, Tequila. Arbeitsbereich und -ergebnisse vom Landeskriminalamt Stab 42 (Jugend) (ehemals Zentralstelle für Jugendsachen, LKA 143) im Jahr 2003 Sammlung und Auswertung von tat- und täterbezogenen Erkenntnissen zur Jugend- und Jugendgruppengewalt in Berlin, einschließlich der Erstellung von Lagebildern (Quartals- und Jahresberichte) in enger Zusammenarbeit mit LKA St Koordinierungsaufgaben und Informationsübermittlung zu den polizeilichen Ansprechpartnern in Jugendsachen, das sind insbesondere die Jugendbeauftragten (JuBA), die Diversionsbeauftragten (DivBA), Ansprechpartner Diversion, die Vertreter der Fachkommissariate Jugendgruppengewalt in den Direktionen und die Mitarbeiter der OGJ. Kontakte und Austausch mit allen mit Jugendsachen beschäftigten Behörden und Institutionen, beispielsweise Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Bundesgrenzschutz (BGS) als Bahnpolizei, Senatsverwaltungen für Justiz, für Bildung, Jugend und Sport sowie für Gesundheit; es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Clearingstelle (Koordinierungsstelle Jugendhilfe und Polizei) und dem Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung. Bearbeitung von Grundsatzvorgängen der präventiven und repressiven Bekämpfung der Jugendkriminalität. Beteiligung an der Fort- und Ausbildung der mit Jugendsachen befassten Beamten der Schutz- und Kriminalpolizei, dazu gehörten bis Ende 2003 auch Seminare zu den Themen Jugendsachbearbeitung und Diversion. Mitarbeit in ressortübergreifenden Arbeitsgruppen der Senatsverwaltungen, Kontakt zur Landeskommission Berlin gegen Gewalt. Vertretung des Landesjugendbeauftragten (LKA St 4) als stellvertretendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss. Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Jugendgruppenkriminalität im Rahmen der Prävention, Beratung von Gruppen und im Einzelfall, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Kriminalprävention in den Direktionen. Umsetzung der Diversionsrichtlinie, Auswertung und Erhebung zur Diversion in Zusammenarbeit mit LKA St 6224, zentraler Ansprechpartner extern und intern. Die Streetball-Aktion im Rahmen des Programms Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) wurde weitergeführt. Es konnten Streetbälle und entsprechende Broschüren eingesetzt werden. Alle OGJ beteiligten sich an dieser Aktion mit zahlreichen Streetball-Turnieren und ähnlichen attraktiven Angeboten. Das LKA St 42 bietet zu den geläufigen Prospekten weiterhin die Broschüre Gewaltfrei - Jugendgewalt, Tipps für Eltern und Kinder an, auch in serbokroatischer und türkischer Sprache. Wegen der großen Nachfrage wurden weitere Broschüren zum Handyraub - Tipps für junge
50 50 Handybesitzer - verteilt, die Änderungen durch die Anbieter wurden berücksichtigt. Auch für das Jahr 2004 liegen in Neuauflage Stück bereit. Weiterhin steht allen Polizeiangehörigen unsere Bibliothek mit Literatur zu den Themen Jugendgruppengewalt, Pädagogik, Psychologie u.a. zur Verfügung. Vom LKA St 42 wurde eine Aufgabenbeschreibung der Präventionsbeauftragten (PrävBA) in den Direktionen und auf den Abschnitten erarbeitet. Danach sind die PrävBA für die Durchführung von Anti-Gewalt-Veranstaltungen (AGV) an Schulen zuständig. LKA St 42, Berlin, Columbiadamm 4, Ruf: oder , Fax: , [email protected] Homepage:
51 51 Übersicht der Diversionsvorgänge im Jahr 2003 (Geschäftsstatistik LKA St 62) Übersicht der Diversionsvorgänge über den Zeitraum vom bis Dir 1 Dir 2 Dir 3 Dir 4 Dir 5 Dir 6 Dir 7 LKA Total eingegangene Vorgänge davon VB davon VoB VB/DGr davon SV davon LKA Gesamtzahl aller ermittelten TV eingeleitete Diversionsverfahren gesamt eingeleitete Diversionsverfahren in Prozent zu ermittelten TV 33,4 28,5 27,6 26,1 17,6 22,1 22,5 26,7 24,7 eingeleitete Maßnahmen gesamt nach 45 I JGG nach 45 II 1. Alt JGG nach 45 II 2. Alt JGG Bearbeitungsdauer/Belastung gesamt in Minuten gesamt in Stunden 451,3 479,5 144,8 439,6 641,6 408,8 535,8 17, ,4 pro Vorgang in Minuten 11,1 11,4 11,5 11,1 10,9 11,5 11,1 10,1 11,1 Übersicht der Diversionsvorgänge über den Zeitraum vom bis Dir 1 Dir 2 Dir 3 Dir 4 Dir 5 Dir 6 LKA Total eingegangene Vorgänge davon VB davon VoB VB/DGr davon SV davon LKA Gesamtzahl aller ermittelten TV eingeleitete Diversionsverfahren gesamt eingeleitete Diversionsverfahren in Prozent zu ermittelten TV 27,60 25,00 26,75 27,09 17,98 18,30 17,33 23,17 eingeleitete Maßnahmen gesamt nach 45 I JGG nach 45 II 1. Alt JGG nach 45 II 2. Alt JGG Bearbeitungsdauer/Belastung gesamt in Minuten gesamt in Stunden 367,8 340,4 193,4 287,8 324,3 481,1 12, ,3 pro Vorgang in Minuten 11,3 11,6 10,7 10,8 10,9 11,4 10,0 11,1 Unter der Rubrik eingegangene Vorgänge wurden alle Vorgänge erfasst, in denen im Berichtszeitraum gegen jugendliche oder heranwachsende Verdächtige ermittelt wurde und die über die Diversionsbeauftragten (mit Ausnahme LKA) zur Auswertung gesandt wurden. Bei der Rubrik eingeleitete Diversionsverfahren handelt es sich um Verfahren nach 45 Abs. 1 JGG, 45 Abs. 2 JGG (1. Alternative, nur normverdeutlichendes Gespräch durch Polizeibeamte) und 45 Abs. 2 JGG (2. Alternative, zu veranlassende erzieherische Maßnahme durch den Diversionsmittler). Im Gegensatz zu den eingegangenen Vorgängen zählt bei einer Straftat mit mehreren Tätern jeder Diversionsvorgang einzeln (Pol 1026). Die zusätzliche Bearbeitungsdauer wurde seit Juni 2001 neu festgelegt und einheitlich berechnet. Es wurden folgende Zeiten der Mehrarbeit vereinbart: Diversion abklären und Ausfüllen des Prüfvermerks Diversion (Pol 1026) 10 Minuten Normverdeutlichendes Gespräch 15 Minuten Ausfüllen und Erläutern des Vereinbarungsvertrags (Pol 1025) 30 Minuten Anruf bei der Staatsanwaltschaft 10 Minuten
52 52 Für jeden Vorgang gegen Jugendliche/Heranwachsende ergibt sich somit eine Mehrarbeit von mindestens 10 Minuten, bei Anwendung der Diversion gemäß 45 II 1. Alternative JGG von 25 Minuten und bei Diversion gemäß 45 II 2. Alternative von 65 Minuten. Der ermittelte Gesamtwert wird durch die Anzahl der Tatverdächtigen dividiert. Zur einheitlichen Umsetzung des seit Mai 2000 in allen Direktionen angewendeten Verfahrens der Diversion gibt es dort Diversionsbeauftragte (DivBA), die im Jahr 2003 insgesamt Vorgänge mit Beschuldigten im Jugend- oder Heranwachsendenalter auswerteten; gegenüber dem Vorjahr oder 10,2 Prozent Vorgänge und oder 7,8 Prozent Beschuldigte weniger. Die Verfehlungen von (24,1 Prozent) der Jugendlichen oder Heranwachsenden (im Vorjahr oder 24,5 Prozent) waren für ein Diversionsverfahren geeignet. Bei (80,9 Prozent) dieser Beschuldigten waren nach 45 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine weiteren Maßnahmen erforderlich, mit 954 (14,4 Prozent) Beschuldigten führten die ermittelnden Polizeibeamtinnen oder -beamten ein normverdeutlichendes Gespräch im Sinne von 45 Absatz 2 (erste Alternative) JGG und mit 316 (4,8 Prozent) Beschuldigten schlossen die polizeilichen Sachbearbeiter eine Vereinbarung über eine erzieherische Maßnahme im Sinne von 45 Absatz 2 (zweite Alternative) JGG, deren Durchführung von einem Diversionsmittler vermittelt und begleitet wurde. Übersicht der Diversionsvorgänge von 1999 bis 2003 (Geschäftsstatistik LKA St 62) Differenz 2002/ n n n n n n % eingegangene Vorgänge ,2% davon VB ,9% davon VoB VB/DGr ,9% davon SV ,2% davon LKA ,1% Gesamtzahl aller ermittelten TV ,8% eingeleitete Diversionsverfahren gesamt ,6% eingeleitete Diversionsverfahren in Prozent zu ermittelten TV 0,0 17,0 23,0 24,5 24,1-0,5-1,9% eingeleitete Maßnahmen gesamt nach 45 I JGG ,0% nach 45 II 1. Alt JGG ,9% nach 45 II 2. Alt JGG ,6% Bearbeitungsdauer/Belastung gesamt in Minuten ,0% gesamt in Stunden 309,5 511, , , ,7-505,7-9,0% pro Vorgang in Minuten 62,1 49,4 11,3 11,3 11,1-0,1-1,2% 1999: Diversion nur in den Direktionen 2, 4 und 7 ab : Gesamtzahl aller ermittelter TV erst ab : Diversion in allen Direktionen ab : neue Berechnung der Bearbeitungsdauer ab : eingegangene Vorgänge LKA ab
53 53 Anwendung der Diversionsrichtlinie Nach der Diversionsrichtlinie ist die sanktionslose Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen Jugendliche und Heranwachsende gemäß 45 Abs. 1 JGG möglich, wenn die Voraussetzungen des 153 StPO vorliegen. Gemäß 45 Abs. 2 JGG kann von der Verfolgung abgesehen werden, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder eingeleitet wurde. In diesem Fall hat der Sachbearbeiter mit dem Beschuldigten ein normverdeutlichendes Gespräch zu führen. Hält der Sachbearbeiter nach der Prüfung des Sachverhalts eine erzieherische Maßnahme für angemessen, trifft er eine diesbezügliche Absprache mit dem zuständigen Staatsanwalt (Jugendstaatsanwaltschaft). Wenn auch nach Ansicht des Staatsanwalts eine erzieherische Maßnahme durchgeführt werden sollte, schließt der Sachbearbeiter mit dem Beschuldigten - unter der Voraussetzung, er erklärt sich damit einverstanden - einen so genannten Vereinbarungsvertrag. Innerhalb einer Woche sollte sich der Beschuldigte mit dem Diversionsmittler in Verbindung setzen, der mit dem Beschuldigten die erzieherische Maßnahme vereinbart und auch deren Durchführung kontrolliert. Der Bericht des Diversionsmittlers wird zu den Ermittlungsakten genommen. Die Anwendung könnte im verstärkten Maß umgesetzt werden. In allen Direktionen gibt es einen DivBA; inzwischen auch beim LKA 1, und drei weitere Ansprechpartner zur Diversion im LKA. Der Diversionsmittler wird bei Vorgängen im LKA nach dem Wohnort des Beschuldigten in der entsprechenden Direktion beansprucht. Aufgaben der Diversionsbeauftragten (DivBA) Die/Der DivBA ist für die Befürwortung des Antrags auf Erteilung einer erweiterten ISVB-Berechtigung für Straßenverkehrs-Dienstkräfte zuständig. Sie/Er führt unter Benutzung der Formularvorgabe die statistische Erhebung, die am Ende des Monats an LKA St 62 übermittelt wird. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen hier keine Vorgangsnummern oder Personalien enthalten sein. Sie/Er nimmt die Multiplikatorenfunktion zu den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern für Jugendsachen wahr. Alle Vorgänge, in denen Jugendliche oder Heranwachsende beschuldigt sind, werden von der Sachbearbeitung an die/den DivBA geschickt, die/der diese Vorgänge hinsichtlich der Anwendung der Diversionsrichtlinie überprüft. Die Diversionsvorgänge werden von der/dem DivBA mit dem Laufzettel versehen, auf dem die entsprechende Maßnahme angekreuzt wird. Damit ist die Kennzeichnung als Diversionssache gewährleistet. Diese Kennzeichnung ist für die Staatsanwaltschaft zur Bestimmung der weiteren Zuständigkeit sehr wichtig. Die Fertigung eines Meldebogens (Pol 1026), welcher der Akte vorgeheftet und beim Absenden an die Staatsanwaltschaft entfernt wird, ist erforderlich. Die daraus entstehende Statistik wird von der/dem DivBA geführt. Die/Der DivBA ist Ansprechpartner/in zu Fragen zur Diversion für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und wird dabei von LKA St 42 unterstützt. Die/Der DivBA ist für Grundsatzangelegenheiten in Sachen Diversion innerhalb der Direktion als Multiplikator/in zuständig und für die Umsetzung neuer Erkenntnisse oder Änderungen. Sie/Er nimmt an den regelmäßigen Treffen der DivBA mit LKA St 42 teil. Eine enge Zusammenarbeit mit den JuBA ist erforderlich. Der/Die DivBA ist für die Umsetzung neuer Erkenntnisse oder Änderungen zum Diversionsverfahren zuständig.
54 54 Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung Seit April 1999 gibt es das Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung. Hier beraten Sozialarbeiter/innen der Stiftung Sozialpädagogisches Institut SPI als Diversionsmittler straffällige Jugendliche und Heranwachsende dahingehend, wie sie die Straftat wieder gutmachen können, so dass die Staatsanwaltschaft von einer Anklage absehen kann. Die Diversionsmittler haben ihre Beratungsräume in den sechs Berliner Polizeidirektionen. Dort beraten sie und führen erzieherische Gespräche. Sie unterstützen die Jugendlichen bei Entschuldigungen und beim Schadensausgleich. Sie machen gegebenenfalls weitere Lernangebote und vermitteln die Jugendlichen oder ihre Eltern bei Bedarf an Hilfsangebote der Jugendhilfe. Hierbei soll ein Rahmen von höchstens drei Kontakten innerhalb von zehn Tagen eingehalten werden. Die Diversionsmittler sind in der Auswahl der Maßnahmen autonom. Delinquentes Verhalten im Jugendalter wird nach gängiger Lehrmeinung als entwicklungsbedingt, überall verbreitet und vorübergehend eingestuft. Viele Verfehlungen bleiben dabei im Dunkelfeld. Typische Jugenddelikte sind meist auf leichtsinniges sowie ziel- und planloses Handeln zurückzuführen. Dabei spielen Abenteuerlust, Gruppendruck, Austesten von Grenzen, Langeweile und Konsumwünsche eine Rolle. Die meisten Jugendlichen werden nach ein bis drei Verstößen gegen Gesetze nicht mehr auffällig. Bei Delikten im Bagatellbereich reichen die Peinlichkeit des Entdecktwerdens, die Erfahrung der Strafanzeige und die Missbilligung des sozialen Umfelds aus, damit es zu keiner Wiederholung der Tat kommt. Wenn Jugendliche aber mit schwererwiegenden Delikten oder wiederholt auffällig werden, sollte zusätzlich normverdeutlichend mit dem Aufzeigen von Verhaltensalternativen reagiert werden. Wichtig ist eine tatzeitnahe und tatbezogene Reaktion. Im Jugendgerichtsgesetz werden diese Gedanken berücksichtigt: 45 JGG ermöglicht die sogenannte Diversion (Ablenkung), also ein Absehen vom förmlichen Gerichtsverfahren zugunsten einer schnellen, erzieherisch ausgerichteten Reaktion. Nach 45 Abs. 2 kann der Staatsanwalt ein Jugendstrafverfahren einstellen, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits erfolgt ist, eingeleitet wurde oder wenn sich der Beschuldigte um einen Ausgleich mit dem Geschädigten bemüht hat. Die schnelle Einleitung einer erzieherischen Reaktion durch die Diversionsmittler soll bewirken, dass für die Beschuldigten der Zusammenhang zwischen Tat und Reaktion erkennbar bleibt und sie daraus etwas lernen können. Hierfür ist es wichtig, dass sich die Jugendlichen mit der Tat sowie den Folgen für das Opfer auseinandersetzen. Sie sollen Verhaltensalternativen überlegen sowie die Verantwortung und die Wiedergutmachung übernehmen. Werden die abgesprochenen Maßnahmen von dem Beschuldigten erledigt, kann der Staatsanwalt das Verfahren einstellen. Grundlage dieses Verfahrens ist neben dem Jugendgerichtsgesetz die Berliner Diversionsrichtlinie. Die Finanzierung erfolgt über das Berliner Landesjugendamt, die Polizei stellt die Räume und einen Teil der Ausstattung für den Diversionsmittler.
55 55 Ziele des Diversionsbüros Schnelle und spezifische erzieherische Reaktion auf Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender Diversion nach 45 Abs. 2 JGG in mehr Fällen ermöglichen Spezialprävention bei Jugenddelinquenz Unterstützung der Jugendlichen und Heranwachsenden in ihrer Entwicklung Wiederherstellung des sozialen Friedens, Berücksichtigung der Interessen der Geschädigten Neben den Einzelmaßnahmen wird vom Diversionsbüro für Jugendliche, die einen Ladendiebstahl begangen haben, eine Gruppenarbeit zum Thema Ladendiebstahl angeboten. Solch ein Gruppenangebot hat sich in den Fällen bewährt, in denen eine Entschuldigung und Schadenwiedergutmachung bei den Geschädigten nicht möglich ist. Die Diversionsmittler haben den Kontakt zu mehreren Hundert Firmen oder Gewerbetreibenden aufgenommen, bei denen jugendliche Straftäter beispielsweise einen Ladendiebstahl oder eine Sachbeschädigung begangen hatten. Meist wurden Entschuldigungsgespräche geführt. Darüber hinaus war es teilweise möglich, dass die Jugendlichen den Schaden abarbeiten konnten. Fallbeispiel zur Anwendung der Diversion Jonas und Dennis (Namen geändert), beide 18 Jahre alt, wussten an diesem Abend nicht, was sie unternehmen sollten. Sie hatten schon etwas Alkohol getrunken. Wer von beiden auf die I- dee gekommen war, ein parkendes Auto aufzubrechen, konnten sie im Nachhinein nicht mehr sagen. Sie wollten mit dem Auto spazieren fahren doch dazu kam es nicht mehr. Als sie sich ungeschickt mit ein paar Drähten abmühten, um das Auto zu starten, kam die Polizei hinzu. Versuchter besonders schwerer Diebstahl lautete der Tatvorwurf. Die beiden galten strafrechtlich als Heranwachsende. Das bedeutet, dass das Jugendgerichtsgesetz mit seinen erzieherischen Möglichkeiten auf den Fall angewendet werden konnte, aber nicht musste. Jonas hatte vor einigen Jahren ein Strafverfahren wegen eines anderen Delikts, bei Dennis gab es in der Vergangenheit mehrere Delikte. Der zuständige Staatsanwalt entschied, dass die vernehmende polizeiliche Sachbearbeiterin Jonas das Diversionsverfahren vorschlagen konnte. Für Dennis lehnte er dies wegen dessen Vorbelastung ab. Die Sachbearbeiterin schlug Jonas also vor, sich an die Diversionsmittlerin zu wenden. Jonas und die Diversionsmittlerin sprachen über den Vorfall, seine Folgen und über Möglichkeiten der Schadenwiedergutmachung. Jonas war im Nachhinein dieser Vorfall so unangenehm und peinlich, dass er von sich aus die Eigentümer des Autos ein Ehepaar aufsuchte. Er wollte sich entschuldigen und erkundigen, wie hoch der Schaden ist. Er wurde an der Tür abgewiesen. Daraufhin wandte sich die Diversionsmittlerin an das geschädigte Ehepaar. Es kam zu einem von der Diversionsmittlerin moderierten Ausgleichsgespräch, in dem Jonas sich entschuldigte. Der Schaden ließ sich mittlerweile auf Euro beziffern. Jonas Anteil betrug also Euro. Jonas überreichte dem Ehepaar Euro - von seinem Sparkonto - als Anzahlung für den Schadensersatz. Weiter wurde vereinbart, dass Jonas über den Berliner Opferfonds den Betrag von Euro abarbeitet. Gemeinnützige Arbeit wird dabei mit 6.- Euro pro Stunde gewertet. Dieses Geld erhielten die Geschädigten schnell und unbürokratisch aus dem Opferfonds, der sich aus Bußgeldern speist. Auf den Rest von Jonas Anteil der Schadenssumme verzichteten die Geschädigten. Jonas arbeitete 100 Stunden im Forstamt Tegel. Anschließend erhielten die Geschädigten den Betrag von Euro aus dem Opferfonds. Die Geschädigten riefen später noch einmal bei der Diversionsmittlerin an, um sich zu bedanken und um auch die Rückmeldung zu geben, dass sie mit dieser Art der Schadenregulierung sehr zufrieden waren. Dennis war einmal mit Jonas zur Diversionsmittlerin mitgekommen. Auch außerhalb des Diversionsverfahrens hätte er selbstverständlich die Möglichkeit gehabt, sich an der Schadenwiedergutmachung zu beteiligen. Doch diese Chance hat er leider nicht genutzt.
56 56 Anwendung der Diversion im Rückblick 2003 Im Jahr 2003 bekamen 405 Jugendliche (und Heranwachsende) im Rahmen der Diversionsrichtlinie das Angebot, sich vom Diversionsmittler beraten zu lassen. Hinzu kamen 56 Jugendliche, die sich beraten ließen, obwohl ihr Fall nicht unter die Diversionsrichtlinie fiel, beispielsweise Mittäter, die sich an der Schadenswiedergutmachung beteiligen wollten. In 84 Prozent der Fälle schlossen die Jugendlichen die Diversionsmaßnahme erfolgreich ab. Bei den begangenen Delikten handelte es sich in 42 Prozent der Delikte um Diebstahl, in 15 Prozent um Sachbeschädigung, in 11 Prozent um Körperverletzung, in 4 Prozent um Beförderungserschleichung sowie in 28 Prozent um 26 weitere Delikte. Bei 35 Prozent der Fälle bestand die erzieherische Maßnahme aus einem erzieherischen Gespräch, einer Entschuldigung der Jugendlichen bei den Geschädigten sowie der (materiellen) Schadenswiedergutmachung. Bei 37 Prozent erfolgte ein erzieherisches Gespräch, eine Entschuldigung beim Geschädigten, aber kein Schadensersatz, weil etwa wie beim Ladendiebstahl, bei dem das entwendete Gut einbehalten wird kein echter Schaden entstanden war. In 19 Prozent der Fälle fand ein erzieherisches Gespräch statt, aber eine Entschuldigung oder Schadenswiedergutmachung waren nicht möglich oder vom Geschädigten nicht gewünscht. In der Hälfte dieser Fälle kamen stattdessen weitere Maßnahmen hinzu. Kontakt: Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung, Kremmener Straße 9-11, Berlin, Tel.: /73, Fax: , [email protected], Homepage: Leitung: Renate Haustein und Doris Nithammer Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei beim SPI Die Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei arbeitet an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Polizei. Sozialarbeiter/innen und Polizisten/-innen treffen insbesondere dann aufeinander, wenn sie es mit Jugendlichen zu tun haben, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören oder tatverdächtig geworden sind. Bei diesen Kontakten kann es vor allem wegen der gesellschaftlich unterschiedlich definierten Aufträge von Polizei und Jugendhilfe zu Konflikten kommen. Dem Legalitätsprinzip der Polizei stehen sozialpädagogische Hilfsangebote gegenüber, die auf Freiwilligkeit und Vertrauensschutz basieren. Für ein erfolgversprechendes Reagieren auf Jugenddevianz und -delinquenz ist ein koordiniertes, auf Kooperation ausgerichtetes Handeln beider Berufsgruppen notwendig. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass die jeweiligen beruflichen Grenzen aller Beteiligten eingehalten werden und es nicht zu einer Aufweichung berufsethischer und -praktischer Standards kommt. Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe dürfen keinerlei polizeiliche Aufgaben übernehmen und Polizeibeamte/innen keine originären Aufgaben der Jugendhilfe bzw. der Sozialarbeit. Der Auftrag der Clearingstelle ist es, den Dialog zwischen den Angehörigen dieser beiden Berufsgruppen anzuregen und zu erhalten, die Akzeptanz für das jeweils andere Berufsfeld herzustellen und eine Vernetzung der Ansprechpartner zu bewirken. Gemeinsam mit Sozialarbeitern/innen und Polizeibeamten/innen werden konkrete Modalitäten für eine Kooperation von Jugendhilfe und Polizei erörtert. Dadurch soll mittelbar präventiv auf die Entwicklung von Jugendgewalt und -kriminalität in Berlin eingewirkt werden. Die Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei arbeitet nach den Prinzipien der Neutralität, der Vertraulichkeit, der Betroffenenbeteiligung und der Transparenz und hält folgende Angebote bereit. Konfliktvermittlung und -beratung Neutrale Vermittlung zwischen Mitarbeitern/innen der Jugendhilfe und der Polizei im Vorfeld von Konflikten und im akuten Konfliktfall (Gesprächsmoderation, Mediation). Entwicklung von zukunftsfähigen Lösungsstrategien mit den Konfliktparteien. Konfliktberatung für einzelne Einrichtungen und Dienststellen.
57 57 Information und Fortbildung Planung und Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Sozialarbeiter/innen und Polizisten/innen, insbesondere zu strukturellen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen von Polizei- bzw. Jugendarbeit und Möglichkeiten der Kooperation zwischen den beiden Berufsgruppen. Themenspezifische Vortragsveranstaltungen. Organisation und Moderation von Arbeitskreisen und Gesprächsrunden Nach fachspezifischen und/oder auf Regionen bezogenen Kriterien; Intention: frühzeitig Konflikte an der Schnittstelle Jugendhilfe/Polizei erkennen und aktuelle Lösungsmodelle entwickeln. Vernetzung - Kooperation - Öffentlichkeitsarbeit Infoblätter zu rechtlichen und strukturellen Themen aus Jugendhilfe und Polizeiarbeit (vierbis fünfmal jährlich). Faltblätter Ansprechpartner/innen in der Polizei für jugendbezogene Sachverhalte in den Direktionen. Plakate und Faltblätter Krisennotdienste für Kinder und Jugendliche auf einen Blick, Themenspezifische Publikationen (Fachartikel, Tagungsdokumentationen etc.). Vermittlung und fachliche und gegebenenfalls organisatorische Begleitung gegenseitiger Hospitationen von Sozialarbeitern/-innen und Polizeibeamten/-innen. Mitarbeit in Gremien zur Förderung des Dialogs und der Kooperation. Fallbeispiel zum Angebotsbereich Konfliktvermittlung und -beratung Polizeibeamte/-innen vermuteten den Aufenthalt eines Jugendlichen, gegen den eine Strafanzeige vorlag, in einem Jugendclub. Aufgrund ihres Ermittlungsauftrags betraten sie den Jugendclub, um den Beschuldigten festzunehmen. Dieses Betreten ist für die Beamten/-innen notwendig, um eine Flucht des Tatverdächtigen oder die Verdunklung der ihm vorgeworfenen Handlungen zu verhindern. Durch diese gesetzliche Verpflichtung sind Sofortmaßnahmen notwendig. Der Ermittlungsstand am Festnahmeort erforderte aus polizeilicher Sicht die Durchsuchung der Räumlichkeiten nach Beweismitteln und somit eine kurzfristige, vorübergehende Schließung des Jugendclubs. Aus ermittlungsbedingtem Grund wurden die Personalien der Anwesenden aufgenommen. Für die in dem Jugendclub arbeitenden Mitarbeiter/innen gestaltete sich die Situation schwierig. Nach dem Polizeieinsatz kamen kaum noch Jugendliche in die Einrichtung, weil sie diese nicht mehr als ihren Rückzugsort erlebten. Das machte sie aber für die soziale Arbeit unerreichbar, wodurch die Sozialarbeiter/innen bestimmte Hilfestellungen (Krisenintervention, Schuldnerberatung, Ämtergänge, Bewährungshilfe) nicht mehr leisten konnten. Die auf langfristige, stabile Beziehungen ausgelegte Arbeit der Mitarbeiter/innen des Jugendclubs war stark gefährdet. Grundsätzlich haben Sozialarbeiter/innen von wenigen Ausnahmen abgesehen kein Zeugnisverweigerungsrecht ( 53 StPO). Sie unterliegen jedoch der gesetzlichen Schweigepflicht ( 203 StGB), so dass sie bestimmte Daten oder Informationen nicht an die Polizei weitergeben dürfen. Jugendliche vertrauen Mitarbeitern/-innen eines Jugendclubs unterschiedliche Dinge an. Wenn diese der Polizei weitergegeben würden, zerbräche das Vertrauensverhältnis zwischen den Sozialarbeitern/-innen und ihren Klienten/-innen. Damit würde der sozialen Arbeit die Basis entzogen. Die Mitarbeiter/innen des Jugendclubs kamen zu dem Ergebnis, dass die Einsatzsituation und deren Folgen gemeinsam mit den Polizisten aufgearbeitet werden sollten, damit die für sie negativen Folgen eines Polizeieinsatzes vermieden werden und sie ihre soziale Arbeit mit den Jugendlichen auf der Grundlage des Vertrauensverhältnisses fortsetzen können. Sie schalteten deshalb die Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei mit der Bitte um Vermittlung ein.
58 58 Die Mitarbeiter/innen der Clearingstelle führten ein Vorgespräch mit der Leitung und den Mitarbeitern/-innen des Jugendclubs und ermittelten danach zunächst die für den Einsatz verantwortliche Dienststelle der Polizei. Die am Einsatz beteiligten Beamten/-innen schilderten in einem weiteren Vorgespräch mit der Clearingstelle ihre Version des Polizeieinsatzes. Es stellte sich heraus, dass beide Seiten die Einsatzsituation an einigen Stellen sehr unterschiedlich wahrgenommen hatten. Die Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei bot beiden Seiten ein gemeinsames Klärungsgespräch unter ihrer neutralen Moderation an, das in ihren Räumen sozusagen auf neutralem Boden stattfand. Das Gespräch diente der Darstellung der jeweiligen Sichtweise auf die fragliche Einsatzsituation und der Lösungsfindung für mögliche ähnliche Situationen in der Zukunft. Bezogen auf die Einsatzsituation kam es zu folgendem Ergebnis. Eine Entschärfung der Situation hätte bereits dadurch erfolgen können, dass eine/r der beteiligten Polizisten/-innen eine/n der Mitarbeiter/innen des Jugendclubs über die Geschehnisse informiert, sich ausgewiesen und für Fragen zur Verfügung gestellt hätte. Wenn keine Gefahr im Verzug gegeben ist, besteht in solchen Situationen außerdem die Möglichkeit, einen Jugendlichen außerhalb des Jugendclubs festzunehmen oder dort seine Personalien aufzunehmen, damit die anderen Jugendlichen den Polizeieinsatz nicht mit dem Jugendclub in Verbindung bringen und so die dortige Arbeit sichergestellt werden kann. Darüber hinaus boten die Mitarbeiter/innen des Jugendclubs an, anlässlich einer Dienstbesprechung in der Polizeidienststelle die Grundsätze und Inhalte ihrer pädagogischen Arbeit mit den Jugendlichen eingehender darzustellen. Die Polizeibeamten/-innen ihrerseits boten eine Veranstaltung zum Thema Waffenrecht für die Besucher/innen des Jugendclubs an. Schließlich kamen beide Seiten überein, mit Unterstützung der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung zu den Möglichkeiten der verbesserten Kooperation zwischen Jugendhilfeeinrichtungen und der Polizei in dem entsprechenden Stadtteil durchzuführen. Die Ergebnisse des Gesprächs wurden von den Mitarbeitern/-innen der Clearingstelle protokolliert und an alle beteiligten Einrichtungen und Dienststellen geschickt. Stiftung SPI Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei, Kremmener Straße 9-11, Berlin, Tel.: 030/ , Fax: 030/ , Homepage: Ansprechpartner/innen: Jürgen Schendel, Konstanze Fritsch, Annika von Walter
59 59 Aktuelle Darstellung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin (GE GiB) Als Reaktion auf die seit Anfang der 90-er Jahre verstärkt im Stadtbild auftretenden großflächigen Farbschmierereien, so genannte Graffiti, wurde 1994 die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin (GE GiB) eingerichtet. Die zunächst nur aus Sachbearbeitern bestehende Dienststelle wurde Ende 1994 durch eine Operative Gruppe Graffiti in Berlin (OG GiB) ergänzt. Seit Mitte 1995 wurde die GE GiB durch BGS-Beamte verstärkt. Zur Zeit besteht die GE GiB aus insgesamt 34 Beamten. Die GE GiB ist der Direktion 4 angegliedert und stadtweit für die Bearbeitung von Sachbeschädigungen durch Graffiti sowie deren Begleitdelikte (Raub, Erpressung, gefährliche Körperverletzung) zuständig. Die Kräfte der Operativen Gruppe führen Tatortermittlungen und nahezu rund um die Uhr Sofortbearbeitung nach Festnahmen von Sprayern durch. Ein weiterer wesentlicher Teil der Tätigkeit der OG GiB besteht in der Abklärung bekannter Szene-Treffs und der Präsenz auf vom Klientel besuchten Veranstaltungen. In den letzten Jahren ist es gelungen, die Strukturen der Sprayer-Szene transparenter zu machen. Begriffe wie tag, piece, crew-tag, scratching oder outlines gehören inzwischen zu dem für eine erfolgreiche Vernehmung erforderlichen Wortschatz eines in der GE GiB beschäftigten Ermittlungsbeamten. Nach wie vor ist die Mitgliedschaft eines Sprayers in mehreren Crews möglich. Im Durchschnitt haben Crews 4 bis 15 Mitglieder, der Aufbau ist wieder (wie schon 1994) hierarchisch. Die Altersstruktur der Sprayer liegt bei 10 bis 25 Jahren, hauptsächlich handelt es sich um junge Menschen deutscher Herkunft. Es kann immer noch von der Individualität der sogenannten tag -Namen ausgegangen werden. Diese Einmaligkeit ist die unabdingbare Voraussetzung für das Ziel eines jeden Sprayers die Erlangung von fame. Entscheidend für diesen Ruhm sind die Qualität der Arbeit, das mit der Ausübung verbundene Risiko und die Öffentlichkeitswirkung. Der Anteil der durch Scratching (Zerkratzen von Scheiben) verursachten Sachbeschädigungen, insbesondere zum Nachteil des ÖPNV, ist unverändert hoch. In der Regel sind die Tatmittel Steine aus dem Gleisbett oder aus den Fahrzeugen entwendete Nothämmer, inzwischen auch gerolltes Sandpapier oder Schleifsteine für Messer. Wegen des relativ hohen Aufwands für die Beseitigung des Schadens bleibt das Werk des Künstlers lange sichtbar und trägt damit zur Mehrung seines Ruhmes bei. Seit Ende 1999 ist ein neuer Trend bei der Ausführung von Graffiti-Taten zu erkennen: Die Täter sind gewaltbereiter geworden, in Verbindung mit den Schmierereien kam es zu Raubtaten und Körperverletzungen. Sehr aggressiv verhalten sich die Täter gegenüber dem Personal der Si-
60 60 cherheitsdienste. Als weitere festgestellte Tendenz wird Qualität jetzt höher geschätzt als Quantität. Die Fallzahlen weisen im Jahr 2003 einen Rückgang um rund 400 Taten (2.830) auf. Dies ist auf eine restriktivere Auslegung des Vorgangsauswahlrechts zurückzuführen. Aufgrund mehrerer größerer Serien kam es zu einer stärkeren Sachbearbeiterbindung. Kriminalitätsbrennpunkte ergeben sich insbesondere an allen stadtweit mehr als einhundert vorhandenen Kehr- und Abstellanlagen für Züge sowie den Busdepots. Erkennbar führt der verstärkte Technikeinsatz bei den Berliner Verkehrsbetrieben zu einer Verdrängung weg von den Bahnsteigen hinein in den Tunnelbereich. Seitens der BVG wird ab 2004 der Tunnelbereich mit Kameras überwacht. Weiterhin sind die sechs Berliner Szeneläden sowie legale Flächen zum Sprühen erkennbare Brennpunkte im Hinblick auf die Begleitkriminalität (Diebstahl, Raub, Erpressung, Körperverletzung). Tatzeiten bleiben weiterhin die Nachtstunden bis hin in die frühen Morgenstunden zwischen und Uhr (Auslösung privater Sicherheitsdienste). Zu den bekannten Begehungsformen des Schmierens, Sprayens sowie des Scratching kam im Jahr 2002 das Einätzen mittels geeigneter Säure hinzu. In Berlin sind bisher vier solche Taten registriert, in anderen Großstädten wie etwa München liegt die Zahl bei rund 100 Taten. In diesem Zusammenhang erscheint immer wieder die MRN-Crew, die als deutschlandweit aktivste Sprayercrew genannt werden kann. MRN steht als Pseudonym für den Stadtbezirk Marzahn. Allein für die Bearbeitung der Straftaten dieser Crew stellt die Dienststelle einen Sachbearbeiter. Im Sommer 2003 erfolgten hierzu mehrere zeitgleiche Durchsuchungen, wobei die Auswertung erbrachte, dass durch Mitglieder dieser Crew das europaweit bekannte Szenemagazin hard 2 Bum mit entsprechenden finanziellen Umsätzen herausgegeben wird, ebenso das Betreiben von mindestens einer Internetseite. Der BGS hat im Vergleich zu 2002 im Jahr 2003 einen Vorgangsanstieg um knapp 7 Prozent zu verzeichnen. Das bedeutet eine Mehrbelastung von rund 200 Taten. Durch die verstärkte Kehrenüberwachung setzte bei den Tätern ein Verdrängungseffekt ein, so dass es nun vermehrt zu Innenbesprühungen/Beschmierungen der Züge kommt. Hier zeigt sich hinsichtlich der Tatzeiten eine Orientierung in die frühen Morgenstunden. Derzeit befinden sich fünf Großserien in Bearbeitung. Das wird eine Aufklärung von ca. 500 Straftaten nach sich ziehen. Der Schwerpunkt dieser Taten liegt im BGS-Bereich, zieht sich jedoch in die Zuständigkeit der Landespolizei hin. Die Ermittlungen hierzu werden voraussichtlich im Frühjahr 2004 abgeschlossen sein. Fallbeispiele Sachbeschädigung durch Farbschmierereien (Graffiti) in Berlin Im Februar 2003 wurde versucht, einen Wachmann mittels gezieltem Steinwurf an seinen Kopf am Einschreiten zu hindern. Der selbe Wachmann wurde wenige Wochen später Opfer eines schweren Raubs auf dem Bahngebiet, nachdem ihm zuvor betriebsfremde Personen im Gleisgebiet gemeldet wurden. Ihm wurde das Handy und Geld geraubt, danach wurde er mit seiner Warnweste stranguliert und eine mehrstufige Steintreppe hinuntergestoßen. Nur aufgrund einer schnellen Auffindung konnten schwere Verletzungen verhindert werden. Beide Taten konnten nicht aufgeklärt werden; jedoch wurde eine Fremd-DNA sichergestellt. Im März 2003 stach ein Heranwachsender nach vorrangegangener Besprühung auf einen Wachmann mehrfach ein (Oberkörper/Bein). Der Wachmann wurde schwer verletzt, überlebte aber. Der Täter konnte am Folgetag festgenommen werden und trug das Tatmesser noch bei sich. GE GiB Ruf: , Fax:
61 61 Projekt Kick - Sport gegen Jugenddelinquenz Das Projekt Kick - Sport gegen Jugenddelinquenz, das sich die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendsozialarbeit und Sport auf die Fahne geschrieben hat, besteht seit nunmehr zwölf Jahren an neun Standorten in Marzahn, Prenzlauer Berg (2), Kreuzberg, Tiergarten, Wedding, Treptow, Neukölln und Lichtenberg. Polizisten, die mit gefährdeten oder bereits straffällig gewordenen Jugendlichen in Kontakt kommen, können diese auf freiwilliger Basis direkt an die Sozialpädagogen weitervermitteln. Diese werden dann über Sport- und Freizeitangebote sowie soziale Arbeit im Lebensumfeld ihrer Schützlinge versuchen, ein weiteres Abgleiten in die Perspektivlosigkeit und Kriminalität zu verhindern. Ein Schwerpunkt der Projektarbeit lag auch im Jahr 2003 in der Festigung der Zusammenarbeit zwischen Polizeibeamten und Sozialpädagogen des Kick-Projekts im Rahmen der erweiterten und fortgeführten Projektkonzeption. Eine besondere Aufgabe lag darin, die veränderten Organisationsstrukturen der Berliner Polizei möglichst ohne größere Reibungsverluste mit den vorhandenen Kick-Standorten zu vernetzen und dabei alle Beteiligten mit ins Boot zu nehmen. Insbesondere sei hier die ehemalige Direktion 7 erwähnt. Die bisher in diesem Zuständigkeitsbereich sich befindenden Kick-Einrichtungen in Prenzlauer Berg und Marzahn wurden der Direktion 1 beziehungsweise der Direktion 6 zugeordnet. In zahlreichen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen wurden die Säulen der Projektarbeit Vermittlung delinquenzgefährdeter oder delinquenter Jugendlicher sowie gemeinsame Veranstaltungen dargestellt und in vielfältiger Weise in die Praxis umgesetzt. Besonders hervorzuheben sind hierbei die als Standard von Mitarbeitern aller Kick-Standorte angebotenen Präventionswochen. In mehrtägigen Veranstaltungen werden hierbei Jugendliche außerhalb von Konfliktsituationen mit Polizeibeamten in Kontakt gebracht. Der Sport erfüllt hier gleichsam die Funktion eines Türöffners für Gespräche und gegenseitiges Verständnis; gemeinsame Fußballspiele, aber auch Schwimmwettkämpfe sind im Angebot. In mehreren Direktionen fanden derartige Präventionsveranstaltungen im Rahmen des AHA -Konzepts zur Verhinderung von Gewalt bei Demonstrationen gezielt im Vorfeld des 1. Mai 2003 statt. Neben der alltäglichen Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei und den betreuten Jugendlichen, fanden wiederum einige Highlights statt. Die Medien zeigten großes Interesse.
62 62 So auch der Start des Projekts Kick on Ice am 18. April 2003 im Eisstadion des EHC Eisbären. Kick on Ice wird von Laureus Sport for Good Foundation finanziell und ideell unterstützt. Die Veranstaltung wurde von dem Präsidiumsmitglied, der ehemaligen Olympiasiegerin im Eiskunstlauf, Katharina Witt, eröffnet. Ziel ist es, Jugendlichen aus ganz Berlin die Möglichkeit zu bieten, besonders an den Wochenenden abends und nachts bei den EHC Eisbären Eishockey zu spielen und ihnen damit die Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung, verbunden mit der Möglichkeit, an die eigenen körperlichen Leistungsgrenzen zu gehen, zu eröffnen. Auch die Profis der Eisbären engagieren sich für die jungen Leute und nehmen an den Veranstaltungen teil. Ein weiteres Projekt im Projekt ist das über Urban 2 von der EU geförderte LEHGO -Programm, in dem Sozialarbeiter unter Mitwirkung von Polizeibeamten über einen längeren Zeitraum mit Lichtenberger Schulklassen zusammenarbeiten. Die Themenbereiche Kommunikation, Streitschlichtung und Konfliktbewältigung stehen hier im Vordergrund. Großer Nachfrage erfreute sich auch die Arbeit der Kick Task-Force, einer schnellen Eingreiftruppe, die auf aktuelle Konfliktsituationen in Sportvereinen sowie Jugendfreizeiteinrichtungen reagiert. Ein Polizeibeamter und ein Sozialarbeiter bieten hier die unterschiedlichsten Seminare sowie Vorschläge zur Konfliktbewältigung im Einzelfall an. Kick-Team der LPVA LPS: KHK Lazai, PHK Langer und PHK Minowitz, Ruf: , Projektleiter der Kick-Sportjugend: Thomas Martens und Helmut Heitmann, Ruf:
63 63 KICK-Standorte Projektkoordination Hanns-Braun-Straße/Friesenhaus II Berlin (Fax) Kreuzberg Körtestraße Berlin / Lichtenberg und L.e.h.G.O.-Projekt Frankfurter Allee Berlin Marzahn Fichtelbergstraße 18A Berlin Neukölln Feuchtwanger Weg Berlin (Fax) [email protected] Prenzlauer Berg Kollwitzstraße Berlin [email protected] Tiergarten Wolfgang-Scheunemann-Heim Bredowstraße Berlin [email protected] Treptow TC Grün Weiß Neue Krugallee Berlin [email protected] Wedding Triftstraße Berlin [email protected] Task-Force Hanns-Braun-Straße/Friesenhaus II Berlin [email protected] KICK on ICE Paul-Heyse-Straße Berlin [email protected] Koordination Polizei Landespolizeischule Radelandstraße Berlin (Fax)
64 64 Anti-Gewalt-Veranstaltung der Landespolizeischule Die Landespolizeischule (LPS 42, jetzt LPVA LPS B 31) bot weiterhin dreistündige Anti-Gewalt- Veranstaltungen für Schulklassen (ab 5. Klasse) oder Gruppen sowie einzelne Veranstaltungen für Erwachsene an. Im Jahr 2003 wurden in 190 Veranstaltungen Teilnehmer erreicht. Die meisten Veranstaltungen fanden in der Otto-Braun-Straße (Mitte) oder den betreffenden Schulen statt, in einzelnen Fällen auch in der LPS in der Radelandstraße (Spandau). Nach dem behördenweiten Präventionskonzept vom werden diese stark nachgefragten gewaltpräventiven Veranstaltungen für Schulklassen künftig durch hauptamtliche Präventionsbeauftragte (und nicht mehr durch LPVA LPS B 31) durchgeführt (siehe auch Arbeitsbereich und -ergebnisse der Zentralstelle für Jugendsachen LKA 143 alt, ab Sommer 2003 LKA St 42). Dieses Angebot richtet sich an Schüler/innen ab der 5. Klasse. Eine Begleitung durch die Lehrkraft ist erwünscht. Bei aktuellen Ereignissen ist der JuBA anzusprechen. Inhalt der dreistündigen Anti-Gewalt-Veranstaltung 1. Der Begriff Gewalt wird in einer Vorstellungsrunde diskutiert, wobei von den Teilnehmern eigene Gewalterfahrungen zu schildern sind. 2. Gemeinsam wird versucht, den Begriff Gewalt zu definieren. Wie dabei festgestellt wird, handelt es sich hier nicht nur um gravierende, schwerwiegende Gewalttaten: Gewalt beginnt bereits verbal durch herabsetzende oder angreifende Äußerungen. 3. Ursachen und Erscheinungsformen der Gewaltausübung werden beleuchtet. Hierbei stehen die Interessen der Teilnehmer im Vordergrund. Stets werden Erscheinungsformen wie häusliche Gewalt, Gewalt in der Schule und auf dem Schulweg, politisch motivierte Gewalt und Gewalt in öffentlichen Verkehrsmitteln besprochen. 4. In der Diskussion werden auch die Delikte Sachbeschädigung und Graffiti sowie die Folgen dieser Taten berücksichtigt, obwohl es sich hier nicht um Gewalt im engeren Sinn handelt. 5. Es wird die Frage gestellt, wie und warum jemand Opfer wird. Hierzu wird das Kriterium des Andersseins - beispielsweise im Aussehen, in der Nationalität oder Sprache sowie im gesellschaftlichen Status - herausgearbeitet. 6. Es wird das Verhalten als Zeuge erörtert. Wie dabei sichergestellt wird, erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie nicht selbst Hilfe leisten müssen, sondern dass es viel wichtiger ist, Hilfe herbeizuholen. Die verschiedenen Möglichkeiten einer Hilfeleistung werden besprochen und auch in Rollenspielen dargestellt. Begriffe wie Notwehr und Nothilfe werden unter Berücksichtigung von Bildung und Altersgruppe der Teilnehmer erläutert. 7. In die Notwehrdiskussion werden Fragen zum Thema Selbstverteidigung und Waffen einbezogen, es wird immer von einer Bewaffnung dringend abgeraten. 8. Zum Schluss wird den Teilnehmern geraten, bei jeder Gewalttat Verbindung zu Menschen ihres Vertrauens (vorrangig zu Eltern, zu Lehrkräften oder zur Polizei) aufzunehmen. Deutlich wird darauf hingewiesen, dass die Erstattung einer Strafanzeige nichts mit Denunziation zu tun hat. Nur wenn der Polizei die Straftat bekannt wird, kann sie den Täter ermitteln und weitere Taten verhindern.
65 65 Ansprechpartner für die Anti-Gewalt-Veranstaltung der Berliner Polizei Die Präventionsbeauftragten (PrävBA) Landeskriminalamt Stab 42 Prävention Frau Sindermann/Herr Dose Tel.: /24 Fax: Direktion 1 (Pankow, Reinickendorf) Frau Schewski Tel.: Fax: Direktion 2 (Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau) Frau Bundukji-Huber Tel.: Fax: Direktion 3 (Mitte) Frau Juraschka Tel.: Fax: Direktion 4 (Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg) Frau Oesterreich Tel.: Fax: Direktion 5 (Neukölln, Kreuzberg-Friedrichshain) Herr Bonikowski Tel.: Fax: Direktion 6 (Treptow-Köpenick, Lichtenberg-Höhenschönhausen, Marzahn-Hellersdorf) Frau Nerger Tel.: Fax:
66 66 Verhaltensorientierte Gewalt- und Kriminalprävention (LKA 143) Das Anti-Gewalt-Projekt der Berliner Polizei vermittelt in Informationsveranstaltungen, Seminaren und Workshops den Umgang mit Aggression und Gewalt im öffentlichen Raum, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Schul- und Kitabereich und im Beruf. Für die meisten Menschen sind gewalttätige Situationen ein überwältigendes Ereignis. Den Betroffenen fehlt die Handlungsroutine, um die eigene Bedrohungssituation zu bewältigen oder anderen effektiv und ohne Eigengefährdung zu helfen. Ziel ist es, Strategien zum deeskalierenden und gewaltfreien Verhalten in Konflikt- und Bedrohungssituationen zu vermitteln oder gemeinsam zu erarbeiten, um damit die Handlungskompetenz und das subjektive Sicherheitsgefühl der Teilnehmer zu verbessern. Hierbei werden polizeiliches Erfahrungswissen und psychologische bzw. kommunikationswissenschaftliche Erkenntnisse verwendet. Folgende Schulungen sind im Angebot. Umgang mit Aggression und Gewalt im öffentlichen Raum für jedermann Aggression und Gewalt im öffentlichen Raum Aggression und Gewalt in öffentlichen Verkehrsmitteln Wahrnehmung von und in Konfliktsituationen Kommunikation in Konfliktsituationen Dynamik von Gewaltprozessen Problematik so genannter Abwehrwaffen Richtige Benutzung von Notrufeinrichtungen Notwehr- und Nothilferecht Richtiges Anzeige- und Zeugenverhalten Umgang mit Aggression und Gewalt in der Schule Vorgehen bei Gewalt in der Schule Helferverhalten Umgang mit konkreten Bedrohungssituationen Maßnahmen bei Waffenfund Zusammenarbeit mit der Polizei Schulkonzepte zur Senkung der Gewalt an Schulen Schutz vor Sexualstraftaten und sexuellem Missbrauch von Kindern im Kita- oder Grundschulalter (Erwachsenenschulung) Darstellung von Täterverhalten Erkennen der Gefahrenschwerpunkte Stärkung der Kinder durch Erziehung Problematik der Selbstverteidigung für Kinder Schutz vor Gewalt
67 67 Förderung der Zivilcourage bei rechtsextremistischer und vorurteilsmotivierter Gewalt Helfen ohne Selbst- und Fremdgefährdung Konkrete Hilfsmaßnahmen Mögliche Schwierigkeiten beim Helfen Problematik so genannter Abwehrwaffen Notwehr- und Nothilferecht Konzepte zum deeskalierenden Umgang mit Aggression und Gewalt Anmeldung und Auskunft beim LKA 143 unter Ruf: (AB), Fax: , Auszüge aus dem Jahresbericht 2003 des Vermisstenkommissariats LKA 4124 Gesamtüberblick der vermissten Personen im Jahr 2002 Im Jahr 2003 sind in Berlin insgesamt (2002 waren es 7.799) Vermisstenanzeigen erstattet worden. Das entspricht einer Abnahme von 442 Fällen bzw. 5,7 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr fiel die Zahl erwachsener Vermisster um 318 Fälle oder 9,0 Prozent, der Anteil der Kinder stieg um 58 Fälle bzw. 4,5 Prozent, der Anteil vermisster Jugendlicher verringerte sich um 182 Fälle bzw. um 6,1 Prozent. männlich weiblich gesamt Anteil Erwachsene ,7% Jugendliche ,9% Kinder ,4% gesamt ,0% Asyl-/Heimproblematik vermisster Jugendlicher und Kinder In der Gesamtzahl der Vermisstenanzeigen sind 117 Vorgänge (im Vorjahr 121) mit alleinreisenden asylsuchenden Kindern und Jugendlichen enthalten; das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Abnahme von 3,3 Prozent. Von den erfassten vermissten Kindern und Jugendlichen waren Heimbewohner, das sind 49,4 Prozent ( ,3 Prozent).
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110.000 110.000 106.763 105.000 106.763 105.000103.666 102.911 103.666 101.209 102.911 100.000 101.209 100.000 59,74% 59,74% 57,35% 95.000 57,35% 95.000 56,76% 56,76% 54,19% 90.000 54,19% 90.000 Gesamtzahl
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