Informationen zum Studiengang. Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft. Abschluss: Bachelor of Arts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationen zum Studiengang. Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft. Abschluss: Bachelor of Arts"

Transkript

1 Informationen zum tudiengang Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft Abschluss: Bachelor of Arts

2 Inhalt 1. Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft...3 Gegenstand... 3 tudienanforderungen... 4 berufliche Tätigkeitsfelder Allgemeine Informationen zum tudium...7 Bachelor- und Masterstudiengänge... 7 Modularisierung... 7 Workload und Leistungspunkte... 8 Lehrveranstaltungsformen Aufbau des tudiums Bachelor of Arts (B.A.) MFKW...9 tudienverlaufspläne weitere Aspekte des tudiums Prüfungen weiterführende tudiengänge tudienordnung Der Weg zum tudienplatz im tudiengang MFKW an der JLU Zulassungsvoraussetzungen prachvoraussetzungen Bewerbungsverfahren Zulassungsbescheid und Immatrikulation emesterbeitrag Fristen und Termine tudienbeginn tudieneinführungswoche Chipkarte tudienfinanzierung Wohnen Der tudienort Gießen Die Justus-Liebig-Universität Modulbeschreibungen der Module des ersten tudienjahres in den Hauptfächern Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs Informations- und Beratungsangebote der Justus-Liebig-Universität Alle Angaben sind zum Zeitpunkt des Drucks aktuell. pätere Veränderungen / Neuregelungen sind möglich! Rechtlich verbindlich sind die Regelungen in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG), siehe: Impressum Herausgeber Zentrale tudienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen Erwin-tein-Gebäude, Goethestr. 58, Gießen Redaktion Beate Pitzler Redaktionsschluss März 2019 Druck Druckerei der JLU Druckdatum/Anzahl / 150 Datei: Z:Z:\ZB\Daten\A - Bachelor-Master of Arts\BA of Arts\BA MFKW\-BMFKW-März19.docx 2

3 Liebe Leserin, lieber Leser, ein tudium geht immer mit zahlreichen Veränderungen einher. Als tudentin tudent befassen ie sich sehr intensiv mit neuen Themen in neuer Umgebung, lernen viele Menschen kennen, und oft ändern sich auch Ihre gesamten Lebensumstände. Dieser tudienführer soll ie unterstützen, zumindest einige der Fragen zu beantworten, die sich Ihnen im Zusammenhang mit einem tudium der Mnen Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW) an der Justus-Liebig-Universität (JLU) stellen können. Dabei richtet sich diese Broschüre insbesondere an tudieninteressierte, die einen ersten Einblick in tudieninhalte und tudienstrukturen suchen, tudienanfänger/innen, die Fragen zum tart ins tudium an der Justus-Liebig-Universität haben und Hochschulwechsler/innen, die sich über die Besonderheiten des tudiums an der Justus-Liebig-Universität informieren möchten In diesem Heft finden ie grundlegende Informationen zu den tudienfächern und -inhalten, zu sprachlichen Voraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren, zum tudienaufbau, den Prüfungen, zum Auslandssemester, zum Praxisbezug des tudiums sowie zu möglichen Berufs- bzw. Tätigkeitsfeldern. Damit sollen diese schriftlichen Informationen Ihnen ein erstes Bild dieses tudiengangs vermitteln. ie sollen und können aber nicht die persönliche Information und Beratung in der Universität ersetzen. Wenn ie also weitere Fragen klären und Unsicherheiten ausräumen möchten, sollten ie die Informations- und Beratungsmöglichkeiten der Universität nutzen. ie sind am Ende der Broschüre aufgeführt. Die Zentrale tudienberatung (ZB) ist bemüht, den tudienführer stets auf dem neuesten tand zu halten. Angesichts kurzfristiger Änderungsmöglichkeiten kann dafür aber keine Gewähr übernommen werden. Die aktuell bindenden Rahmenrichtlinien für das tudium finden ie immer in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) im Internet unter tand: März 2019 Änderungen nach Erscheinen sind möglich! 1. Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft Gegenstand Der Bachelor-tudiengang Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (BA MFKW) ist ein gemeinsamer tudiengang der Fachbereiche 05 prache, Literatur, Kultur und 02 Wirtschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität. tudiert werden ein sprachliches Hauptfach (HF), ein sprachliches Nebenfach (1.NF) und ein wirtschaftswissenschaftliches Nebenfach (2.NF). Dabei ist die Bezeichnung sprachliches Fach nicht falsch, allerdings etwas einseitig und leicht irreführend. Die Bezeichnungen "Englisch", "Französisch" etc. werden in der Regel (ausschließlich) mit der prachpraxis assoziiert. Dagegen umfassen sprachliche Fächer im Universitätsstudium immer (auch) Literatur- und prachwissenschaft. In den Haupt- und Nebenfächern des tudienganges MFKW machen diese wissenschaftlichen Teilbereiche des tudiums sowie die Landeskunde etwa 75 % aus und die prachpraxis ca. 25 %. Deshalb ist es angemessener, von Fremdsprachigen Philologien zu reden. o heißen die sprachlichen Fächer in "offiziellen" Übersichten (etwa in der Prüfungsordnung) auch Anglistik, Galloromanistik, Hispanistik, Lusitanistik, Bohemistik, Russistik und Polonistik. Das tudium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in den gewählten fremdsprachenphilologischen Fächern sowie im achfach Wirtschaftswissenschaften. Dabei liegt der chwerpunkt des tudiums auf der Vermittlung anwendungsorientierten Wissens in den Bereichen der prach-, Literatur-, Kultur- und Wirtschaftswissenschaften, wobei das Hauptaugenmerk der philologischen Fächer auf neueren prachzuständen liegt. In der prachwissenschaft bedeutet dies eine stärkere Akzentuierung der Text- und Gesprächslinguistik, der Korpuslinguistik, der oziolinguistik sowie der Pragmalinguistik. In der Literaturwissenschaft stehen vor allem Texte des 19. und 20. Jahrhunderts im Mittelpunkt des Interesses, während ältere Epochen weitgehend den rein philologischen tudiengängen vorbehalten bleiben. Die sprachpraktische 3

4 Ausbildung beinhaltet einen großen Anteil an fachsprachlichen Kursen und ist in erheblichem Ausmaß auf praktische Belange des Berufslebens ausgerichtet. In allen Fächern sollen das wissenschaftliche Urteilsvermögen, das fachsprachliche Ausdrucks- und Kommunikationsvermögen sowie die Teamfähigkeit der tudierenden geschult werden. Fächer und Fächerkombinationen wählbare Fächer HF 1. NF 2. NF English Languages, Literatures & Cultures / Englisch X X Galloromanistik / Französisch X X Hispanistik / panisch X X Lusitanistik / Portugiesisch X lavische prachen und Kulturen chwerpunkt Russistik / Russisch X X lavische prachen und Kulturen chwerpunkt Polonistik / Polnisch X lavische prachen und Kulturen chwerpunkt Bohemistik / Tschechisch X lavische prachen und Kulturen chwerpunkt Ukrainistik / Ukrainisch X lavische prachen und Kulturen chwerpunkt üdslavistik / Bosnisch, Kroatisch, erbisch X Nebenfachstudiengang Wirtschaft in der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre (BWL) X Nebenfachstudiengang Wirtschaft in der Fachrichtung Volkswirtschaftslehre (VWL) X tudienanforderungen Voraussetzung für ein erfolgreiches tudium der Mnen Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft ist Interesse an der vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen prachen, ihrer Entwicklung, ihren Erscheinungsformen sowie mit den Kulturräumen, in denen sie gesprochen werden. Das tudium der Haupt- und Nebenfächer Englisch, Französisch und panisch setzt ein hohes sprachliches Eingangsniveau voraus. tudieninteressierte sollten diese prachen daher in der gymnasialen Oberstufe möglichst mit gutem Erfolg erlernt haben entsprechende prachzertifikate erworben haben. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, müssen fehlende Kenntnisse kurzfristig mit dem Erwerb der geforderten prachzertifikate vor tudienbeginn ausgeglichen werden. In den weiteren fremdsprachenphilologischen Fächern werden Vorkenntnisse nicht vorausgesetzt. Informationen zum Nachweis der prachvoraussetzungen s. Kap. 5. Die wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer setzen Interesse an ökonomischen, aber auch an (gesellschafts-)politischen Fragestellungen voraus. Die komplexen Denk- und Modellstrukturen erfordern analytisches Denkvermögen und mathematisches Verständnis auf dem Niveau der gymnasialen Oberstufe. Berufliche Tätigkeitsfelder Früher später stellt sich für jede/n tudieninteressierte/n und tudierende/n die Frage der beruflichen Perspektiven nach dem tudium. Dabei ist zu bedenken, dass ein Hochschulstudium keine Berufsausbildung ist und anders als diese nicht zu einem fest umrissenen Berufsfeld führt. Vielmehr eröffnet es immer ein mehr weniger breites pektrum grundsätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten. Im Falle der geisteswissenschaftlichen tudiengänge wie MFKW, die weitgehend generalisierte anstelle von spezialisierten Qualifikationen vermitteln, ist dieses pektrum nahezu unendlich groß. Das bedeutet aber auch, dass potenzielle Arbeitgeber oft nur eine ungefähre Vorstellung der Fähigkeiten von Geisteswissenschaftler/innen besitzen. Zudem verfügen Geisteswissenschaftler/innen kaum über Alleinstellungsmerkmale und konkurrieren mit Bewerber/innen, die ähnlich generalistisch im Einzelfall spezifischer ausgebildet sind. Deshalb müssen die beruflichen Möglichkeiten möglichst frühzeitig aktiv erschlossen werden. 4

5 Das beginnt beim Bewusstsein der eigenen Fähigkeiten und Ziele. Der tudiengang MFKW ist kein Wirtschaftsstudiengang mit angeschlossener prachausbildung, sondern ein sprachwissenschaftlicher tudiengang, der zudem wirtschaftswissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt. tudierende erwerben breite sprach-, literatur- und kulturwissenschaftliche Kompetenzen, die durch unmittelbare Anwendungserfahrung der tudieninhalte in praktischen Zusammenhängen ergänzt werden. Von Geisteswissenschaftler/innen werden oft folgende Fähigkeiten erwartet: (geistige) Eigeninitiative elbstorganisation/ elbständigkeit Orientierungsfähigkeit in fremden innzusammenhängen Denken in Zusammenhängen Beharrlichkeit/ systematisches, konzeptgeleitetes Herangehen an Aufgaben Durchsetzungsvermögen/ Überzeugungskraft Fähigkeit, sinnvolle Fragen zu stellen Denken in Alternativen/ Innovationsfreudigkeit fach- bzw. disziplinübergreifendes Urteilsvermögen Kritikfähigkeit sichere Kommunikationsfähigkeit in Wort und chrift Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen (fachlich, methodisch, sozial) Erkennen von sozialen und kommunikativen Konfliktpotentialen Diese Fähigkeiten sollten im tudium entwickelt und durch ergänzende Praktika und Praxiskontakte zu einem individuellen Profil gebündelt werden. Damit bieten sich vermutlich die besten Möglichkeiten im Bereich der sogenannten sekundären Dienstleistungen, die einzelne mehrere der folgenden Aufgaben umfassen: Probleme benennen und analysieren Ziele/ Richtlinien etc. formulieren Wissen sammeln, systematisieren, recherchieren, aufbereiten, redigieren, präsentieren, verbreiten, publizieren Daten erheben und bereitstellen forschen und entwickeln Problembearbeitungsmöglichkeiten sammeln und bewerten Konzepte (weiter-)entwickeln Maßnahmen auswählen Kooperationspartner suchen und finden Kontakte herstellen und pflegen Zusammenarbeit/ Arbeitsabläufe planen und (re-)organisieren Finanzmittel beschaffen (Fundraising) und verwalten (Budgeting) Arbeitsmittel beschaffen Personalentwicklung betreiben, Personaleinsatz planen, beraten verschiedene Aktivitäten und/ Personengruppen koordinieren Projekte evaluieren/ auswerten Probleme Ergebnisse präsentieren Öffentlichkeit informieren Zielgruppenarbeit machen, Lobbytätigkeit durchführen Fortbildung organisieren und durchführen bzw. ermöglichen lehren, beraten und betreuen Diese Aufgaben finden sich oft im Bereich des Kommunikations-, Kultur- und Weiterbildungssektors Zeitungs- und Verlagswesen/ Funk und Fernsehen/ Fachredaktionen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (für Parteien, Verbände, staatliche halbstaatliche Institutionen) Verbandswesen (Kammern, Verbände, Parteien, tiftungen, Parlamentarische Dienste) oziale Dienste/ Non-Profit-Organisationen Meinungsforschung Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesen Bildende Kunst/ Museen/ ammlungen/ Ausstellungen Theater/ Messen/ Märkte Internationale Organisationen/ Kulturaustausch Tourismus/ Fremdenverkehr/ Freizeitbereich Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen Erwachsenenbildung/ Politische Bildung (Volkshochschule, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kammern, Parteien, tiftungen, Kirchen) Privatschulen chullaufbahn-, Bildungs-, tudien- Berufsberatung/ Bildungsplanung 5

6 im Bereich von Wirtschaft, Handel und öffentlicher Verwaltung Unternehmen und Organisationen im Bereich der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit Vertrieb/ Logistik Marketing, insbesondere Auslandsmarketing Werbung/ Public Relations Übersetzungsabteilungen/ Übersetzungsbüros Internationale nationale Unternehmen mit innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsaktivitäten Personalwesen/ Aus- und Fortbildung/ Betreuung von Personal Innerbetriebliche Dokumentation/ Kommunikation/ EDV Industrie- und Handelskammern/ Verbände unterschiedlicher Branchen Wirtschaftsberatung/ Marktforschungsinstitute Agenturen/ Informationsdienste/ Recherche/ Datenbanken/ ervicedienste Internationale Organisationen, insbes. nicht- halbstaatliche Organisationen deutsche und internationale öffentliche Verwaltung/ Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) Verwaltung der Verwaltung/ Wissenschaftsund Forschungsverwaltung Entwicklungsdienst/ Entwicklungshilfe-Projekte Diplomatischer Dienst Trotz der Vielzahl an Möglichkeiten gilt aber, dass es für die Absolvent/innen keinerlei Garantie gibt, eine Beschäftigung mit dem gewünschten Profil zu finden. Auch lassen sich keine eindeutigen Qualifikationsanforderungen und Rekrutierungsstrategien auf eiten der Arbeitgeber nennen. Weder Personalleiter noch Absolvent/innen, die eine Anstellung gefunden haben, können genau sagen, was den Ausschlag für die Beschäftigung gab. Bei tudien hat sich jedoch gezeigt, dass für Geisteswissenschaftler/innen im weiteren inne zwar der Einstieg schwieriger, die Arbeitslosenquote höher und das Einkommen niedriger ist als bei den übrigen Hochschulabsolvent/innen, dass aber die Zahl der Beschäftigten höher ist als geplant, dass ca. % der beschäftigten Hochschulabsolvent/innen aus der schwierigen Fächerzone kommen und ca. ein Drittel der berufstätigen Absolvent/innen dieser Fächergruppe nicht im Bereich Kommunikation und Weiterbildung tätig ist, dass die oft aufgestellte Behauptung, ein Hochschulabschluss sei für die erreichte mittlere Position nicht erforderlich gewesen, nicht auf Qualifikationsstudien, sondern auf weit verbreiteten Vorstellungen über adäquate bzw. inadäquate Akademikerbeschäftigung beruht und dass, selbst wenn berufstätige Absolvent/innen geisteswissenschaftlicher Fächer ihr Wissen im Wirtschaftsleben weniger anwenden können als z.b. Natur- und Ingenieurwissenschaftler/innen, sie nicht unbedingt weniger zufrieden sind als diese. Insgesamt lässt sich sagen, dass die künftigen Bachelor- (und Master-)Absolvent/innen geisteswissenschaftlicher tudiengänge wie MFKW nicht auf breiten vorgebahnten Wegen in eine Berufstätigkeit einmünden. Mehr als viele andere Absolvent/innen müssen sie aktiv und vielleicht sogar innovativ ihre Qualifikationen an den Mann/ die Frau zu bringen versuchen. Tipp: In der Interviewreihe justus@work auf der Webseite des Career Centers der JLU: berichten ehemalige tudierende verschiedener Fachrichtungen der JLU von ihrem Werdegang und Berufsalltag und geben wertvolle Hinweise zum Einstieg in das Berufsleben. 6

7 2. Allgemeine Informationen zum tudium Bachelor- und Masterstudiengänge Bei den Bachelor- und Masterstudiengängen handelt es sich um eine gestufte tudienstruktur bzw. um ein zweistufiges ystem von Abschlüssen. Mit dem Bachelor wird der erste berufsqualifizierende Abschluss bzw. der erste akademische Grad erworben. Er ermöglicht sowohl den Einstieg in die Berufstätigkeit als auch die Aufnahme eines weiterführenden Masterstudiums. Die tudiendauer von Bachelorstudiengängen beträgt in der Regel drei Jahre bzw. sechs tudiensemester. Masterstudiengänge sind weiterführende tudiengänge, die den Abschluss eines Bachelorstudiengangs o- der eines vergleichbaren tudiengangs voraussetzen. ie können entweder direkt im Anschluss an ein Bachelorstudium nach einiger Zeit der Unterbrechung (z.b. aufgrund einer Berufstätigkeit Familienphase) studiert werden. Ein Masterstudiengang dauert in der Regel zwei Jahre und führt zu einem akademischen Abschluss, der im Niveau mindestens dem bisherigen Universitätsdiplom entspricht und anschließend eine Promotion ermöglicht. Inhaltlich führt ein Masterstudiengang das tudienprogramm eines Bachelorstudiengangs entweder weiter und vertieft es wissenschaftlich bzw. forschungsorientiert der tudiengang bildet einen wissenschaftlich vertieften chwerpunkt. Als konsekutiv wird ein tudienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelorstudiengang und einem direkt darauf aufbauenden Masterstudiengang besteht (z.b. Bachelor of Arts MFKW und Master of Arts MFKW). Oft können aber auch Masterstudiengänge aus fachverwandten tudienbereichen gewählt werden, sofern die Voraussetzungen durch das bisherige tudium gegeben sind. Welche Voraussetzungen verlangt werden, um ein Masterstudium aufnehmen zu können, regelt die jeweilige Fachordnung des Masterstudienganges. Modularisierung Bachelor- und Masterstudiengänge sind modularisiert, d.h., sie sind in einzelne Module gegliedert. Ein Modul bündelt thematisch, systematisch und/ methodisch zusammenhängende Inhalte und setzt sich aus verschiedenen Veranstaltung(styp)en in diesem Themenbereich zusammen (z.b. Vorlesung und Übung Vorlesung, Praktikum und eminar). Module können Pflicht-, Wahlpflicht- Wahlmodule sein. Für jedes Modul ist in der Modulbeschreibung genau definiert, welche fachlichen Inhalte vermittelt werden und welche Lernziele für die tudierenden mit dem tudium dieses Moduls erreicht werden sollen. Um das tudium erfolgreich abschließen zu können, müssen sämtliche vorgegebenen Module absolviert und bestanden werden. Dazu müssen in jedem Modul eine mehrere Prüfungen abgelegt werden. Zahl, Umfang und Inhalte der Module, die Voraussetzungen, unter denen die Module absolviert werden können, sowie Prüfungsverfahren sind in den fachspezifischen Bestimmungen der jeweiligen Fächer geregelt. Da die Veranstaltungen eines Moduls in der im tudienverlaufsplan angegeben Reihenfolge besucht werden müssen, die Veranstaltungen immer nur einmal pro Jahr (entweder im Winter- im ommersemester) angeboten werden, Module oft über mehrere emester laufen und Module zum Teil Voraussetzung für nachfolgende Module sind, ergibt sich in modularisierten tudiengängen in der Regel eine klare truktur mit einem relativ festen tundenplan. 7

8 Workload und Leistungspunkte Festgelegt ist auch der Arbeitsaufwand (Workload), der für jedes Modul erforderlich ist, um sich die Inhalte anzueignen und die Prüfungen bestehen zu können. Dabei wird bei der Entwicklung des tudienganges für jedes Modul ein Gesamtwert an tunden berechnet, in den eingehen der Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltungen (Präsenzzeit), Zeiten der Vor- und Nachbereitung, Aufwand z.b. für die Prüfungsvorbereitung, das Abfassen eines Protokolls die Vorbereitung eines eminarvortrages und der Zeitaufwand für die Prüfung selbst. Der Workload für ein tudienjahr ist in der Regel mit 1800 tunden veranschlagt. Das sind 900 tunden pro emester und entspricht ca. 40 tunden pro Woche, also einer Vollzeitarbeitsstelle. Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls werden Leistungspunkte, sogenannte Credit Points (CP) vergeben. Die Bewertung mit CP erfolgt nach den Regeln des "European Credit Transfer ystem", kurz ECT. o bewertete Veranstaltungen, die an anderen Hochschulen z. B. bei einem Auslandsstudium besucht und mit Prüfungen abgeschlossen wurden, können im Bachelor- Masterstudiengang anerkannt werden, die inhaltliche Passung vorausgesetzt. Dabei entsprechen jeweils 30 Arbeitsstunden für das tudium in einem Modul einem CP. Leistungspunkte sind also ein Maß für den geforderten Workload im tudium. Module können unterschiedlich umfangreich sein. o können sie nur drei, aber auch zwölf CP umfassen. Pro tudiensemester werden bei durchschnittlich 900 Arbeitsstunden 30 CP erreicht. Ein gesamtes Bachelor-tudium umfasst bei einer Regelstudienzeit von sechs emestern mindestens 180 CP, ein viersemestriger Master-tudiengang 120 CP. Lehrveranstaltungsformen Die tudieninhalte werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt: In einer Vorlesung werden i.d.r. grundlegende Lehrinhalte einer größeren tudierendengruppe durch Vortrag vermittelt. eminare haben etwa chulklassengröße. tudierende beteiligen sich durch Diskussion, Referat und/ wissenschaftliche Hausarbeit. eminare, die zu tudienbeginn Grundlagen vermitteln, werden oft Proseminare genannt. In Übungen bearbeiten die tudierenden zur Vertiefung des toffes konkrete Beispiele. Dazu gehören in fremdsprachenphilologischen Fächern auch sprachpraktische Übungen, in denen die Hör-, prach-, Lese- und chreib-kompetenzen der jeweiligen prache geschult werden. Kolloquien dienen der vertiefenden Diskussion einzelner Teilgebiete und richten sich i.d.r. an tudierende fortgeschrittener emester. Der Umfang einer Lehrveranstaltung wird in emesterwochenstunden (W) angegeben. Hat eine Lehrveranstaltung einen Umfang von zwei W, bedeutet dies, dass sie ein emester lang jede Woche zwei tunden lang stattfindet. Der übliche Umfang von Lehrveranstaltungen beträgt zwei vier W. Dabei dauert eine W wie eine chulstunde 45 Minuten, zwei W dementsprechend 90 Minuten, die i.d.r. ohne Pause abgehalten werden. Ist als Veranstaltungszeit z.b. -12 Uhr angegeben, beginnt die Veranstaltung i.d.r. um.15 Uhr und endet um Uhr, es sei denn, die Zeitangabe ist mit dem Zusatz s.t. versehen..t. bedeutet hier sine tempore, lat. für ohne Zeit, d.h. die Veranstaltung beginnt pünktlich um.00 Uhr und endet entsprechend um Uhr. Pro Woche sind ca. 20 W an Lehrveranstaltungen vorgesehen, in manchen emestern etwas mehr, in anderen weniger. Nicht eingerechnet sind dabei die Zeiten der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, für Referate, Hausarbeiten und zur Klausurvorbereitung. Die Termine der Lehrveranstaltungen werden rechtzeitig vor emesterbeginn im Vorlesungsverzeichnis ( bekanntgegeben. Wie ie anhand dessen Ihren tundenplan zusammenstellen, erfahren ie in der tudieneinführungswoche vor Beginn des ersten emesters. 8

9 gebräuchliche Abkürzungen AtA Allgemeiner tudierendenausschuss, die gewählte Interessenvertretung aller tudierenden CO/ KO Kolloquium c.t. cum tempore (lat.: mit Zeit), die Lehrveranstaltung beginnt 15 Minuten nach der angegebenen Zeit (akademisches Viertel) FB Fachbereich GK Grundkurs JLU Justus-Liebig-Universität Gießen K Kurs LN Leistungsnachweis LV Lehrveranstaltung NVV Nordhessischer Verkehrsverbund P Proseminar RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund / E eminar K prachkurs / oe ommersemester (1. April bis 30.eptember) s.t. sine tempore (lat.: ohne Zeit), die Lehrveranstaltung beginnt pünktlich zur angegeben Zeit tew tudieneinführungswoche W emesterwochenstunde Ü Übung W Wintersemester (1. Oktober bis 31. März) Vorlesung (e)vv (elektronisches) Vorlesungsverzeichnis 3. Aufbau des tudiums Bachelor of Arts (B.A.) MFKW Die Bachelor-tudiengang "Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft" hat eine Regelstudienzeit von sechs emestern; der weiterführenden Master-tudiengang MFKW ist für vier emester konzipiert. Im Bachelorstudiengang entfallen auf das Hauptfach ca. 50 Prozent, auf das sprachliche Nebenfach ca. 25 Prozent und auf das wirtschaftswissenschaftliche achfach ca. 25 Prozent des Gesamtstudiums. Als Hauptfächer können gewählt werden: English Language, Literatures & Cultures Galloromanistik/Französisch Hispanistik/panisch Russistik Als sprachliche Nebenfächer können gewählt werden: English Language, Literatures & Cultures Galloromanistik / Französisch Hispanistik / panisch Lusitanistik / Portugiesisch Russistik / Russisch Polonistik / Polnisch Bohemistik / Tschechisch üdslavistik / Bosnisch, Kroatisch, erbisch Ukrainistik / Ukrainisch Als wirtschaftswissenschaftliche Nebenfächer können gewählt werden: Betriebswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre Gleichnamige Fächer können nicht als Haupt- und Nebenfach miteinander kombiniert werden, d.h. Hauptund Nebenfach müssen aus verschiedenen Einzelphilologien gewählt werden. 9

10 Das tudium MFKW umfasst 20 Module mit insgesamt 180 Credit Points: Im tudium des Hauptfaches sind acht Module à CP zu absolvieren. Die Abschluss-Arbeit (Thesis-Modul) wird ebenfalls im Hauptfach erstellt und umfasst CP. Das sprachliche Nebenfach besteht aus vier Modulen à CP. Im wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfach (Betriebswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre) müssen vier Grundlagenmodule à 6 CP im gewählten Fach sowie zwei Wahlpflichtmodule à 6 CP absolviert werden. Die Wahlpflichtmodule können aus dem chwerpunktbereich des gewählten Nebenfaches, aus dem Grundlagenbereich des nicht-gewählten Nebenfaches aus dem Methodenbereich der Wirtschaftswissenschaften stammen. Alternativ können die zwei Wahlpflichtmodule durch Anrechnung beliebiger wirtschaftswissenschaftlicher Module aus dem Ausland erbracht werden. Die sechs Module können wegen Einbußen an ynergie bzw. höherem Workload gegenüber den Hauptfachstudierenden als 40 CP-Nebenfach-/Referenzfach-Block eingebracht werden. Hierbei sollen die beiden Wahlpflichtmodule mit 8 CP gewichtet werden. Ein weiteres Modul im Umfang von CP soll zur chulung sog. Außerfachlicher Kompetenzen (AfK) in einem nicht bereits gewählten tudienfach nach freier Wahl belegt werden. Laut tudienordnung soll ein Praktikum im Umfang von 8 CP absolviert werden. Dazu lagen bis Redaktionsschluss dieser Broschüre noch keine Praktikumsordnung und keine Modulbeschreibung vor. Das mindestens 5-wöchige Praktikum kann im In- Ausland absolviert und von den tudierenden auf die Module der Außerfachlichen Kompetenzen angerechnet werden. Zur Anerkennung des Praktikums gilt folgendes Verfahren: Das Praktikum muss im Vorfeld mit der/ dem Praktikumsbeauftragten abgesprochen werden (Beratungsgespräch). Die Bescheinigung über ein erfolgreich absolviertes Praktikum erfolgt über ein Formular auf den Webseiten des Prüfungsamtes ( Die Kontaktdaten der/des Praktikumsbeauftragten finden sich in Kapitel 8 dieser Broschüre.

11 tudienverlaufspläne Legende: EV = Einführungsveranstaltung P = prachpraktische Übung GK = Grundkurs T = Thesis P = Praktikum Ü = Übung PN = Praktikumsnachbereitung = Vorlesung P = Proseminar W = Wissenschaftliche Übung PV = Praktikumsvorbereitung K = Kurs = eminar K = prachkurs tudienverlaufspläne in den Hauptfächern Die schwarz unterlegten Felder geben die emester an, in denen die Veranstaltungen besucht werden sollen, die grau unterlegten zeigen die emester, in denen die Veranstaltungen ggf. alternativ besucht werden können. Hauptfach English Language, Literatures & Cultures/Anglistik (80 CP + CP Thesismodul) Modulbezeichnung/ emester CP Modulcode Pflichtmodule Wahlpflichtmodule (entweder 2 Module chwerpunkt Literatur + 1 Modul chwerpunkt prache ODER 1 Modul chwerpunkt Literatur + 2 Module chwerpunkt prache) chwerpunkt prache chwerpunkt Literatur Introduction to Literary and Cultural tudies 05-ANG-LB-LitCult English Linguistics 05-ANG-LB-ELing Introductory Language and Communication Course 05-ANG-LB-LCC1 English for pecific Purposes Intermediate Course 05-ANG-B-InterEP Cultural tudies 05-ANG-LB-Cultt Literary Genres 05-ANG-LB-LitGen Literary Periods 05-ANG-LB-LitPer Literary Theory 05-ANG-LB-LitTheo Applied English Linguistics 05-ANG-LB-ApplEL English Historical Linguistics 05-ANG-LB-HistLing New Englishes 05-ANG-LB-NewEng umme CP 80 Thesis-Modul (im chwerpunktbereich) 05-ANG-B-Thesis T alternatives emester, siehe Modulbeschreibung 30 GK GK Ü Ü GK Ü Ü Ü Ü 11

12 Hauptfach Galloromanistik/Französisch (80 CP + CP Thesismodul) Modulbezeichnung/ Modulcode CP emester prachpraxis I 05-ROM-B-prPrF-1 P P Wahlpflichtmodule Pflichtmodule Wahlpflichtbereich I (1 von 3) Wahlpflichtbereich II (1 von 3) prachwissenschaft I 05-ROM-B-prF-1 Literaturwissenschaft I (Hauptfachmodul) 05-ROM-B-LitF-1 Landeskunde/ Kulturwissenschaft (Hauptfachmodul) 05-ROM-B-LKKultF prachpraxis II 05-ROM-B-prPrF-2 prachpraxis (Ausland) 05-ROM-B-prPrFE prachwissenschaft (Ausland) 05-ROM-B-prFE Literaturwissenschaft (Ausland) 05-ROM-B-LitFE Landeskunde/Kulturwissenschaft (Ausland) 05-ROM-B-LitKultFE prachwissenschaft II 05-ROM-B-prF-2 Literaturwissenschaft II 05-ROM-B-LitF-2 Literaturwissenschaft mit landeskundlich-kulturwissenschaftlichem chwerpunkt 05-ROM-B-LitKultF umme CP 80 Thesis-Modul 05-ROM-B-ThesisF T alternatives emester, siehe Modulbeschreibung EV P EV P EV P P P P P P P P /Ü /Ü /Ü K K K 12

13 tudienverlaufsplan Hauptfach Hispanistik/panisch (80 CP + CP Thesismodul) Modulbezeichnung/ Modulcode CP emester prachpraxis I 05-ROM-B-prPr-1 P P Wahlpflichtmodule Pflichtmodule Wahlpflicht-bereich I (1 von 3) Wahlpflicht-bereich II (1 von 3) prachwissenschaft I 05-ROM-B-pr-1 Literaturwissenschaft I 05-ROM-B-Lit-1 Landeskunde/ Kulturwissenschaft 05-ROM-B-LKKult prachpraxis II 05-ROM-B-prPr-2 prachpraxis (Ausland) 05-ROM-B-prE prachwissenschaft (Ausland) 05-ROM-B-prE Literaturwissenschaft (Ausland) 05-ROM-B-LitE Landeskunde/Kulturwissenschaft (Ausland) 05-ROM-B-LitKultE prachwissenschaft II 05-ROM-B-pr-2 Literaturwissenschaft II 05-ROM-B-Lit-2 Literaturwissenschaft mit landeskundlich-kulturwissenschaftlichem chwerpunkt II 05-ROM-B-LitKult umme CP 80 Thesis-Modul 05-ROM-B-Thesis T alternatives emester, siehe Modulbeschreibung EV P EV EV P P P P P P /Ü /Ü /Ü /Ü /Ü K K K 13

14 tudienverlaufsplan Hauptfach Russistik/Russisch (80 CP + CP Thesismodul) emester Modulbezeichnung/Modulcode CP prachwissenschaft I und russische prache K 05-LA-B-prRuss-1 K Literaturwissenschaft I und russische prache K 05-LA-B-LitRuss-1 Kulturwissenschaft I und russische prache 05-LA-B-KultRuss-1 K Ü prachwissenschaft II und russische prache 05-LA-B-prRuss-2 K Literaturwissenschaft II und russische prache P P 05-LA-B-LitRuss-2 K Fachsprachen und Übersetzung K K 05-LA-B-FachuÜBRuss K Fachsprachen Ü 05-LA-B-FachprRuss K prach- und Kulturwissenschaft Ü 05-LA-B-prKultRuss K Literatur- und Kulturwissenschaft Ü 05-LA-B-LitKultRuss K umme CP 80 BA-Thesis-Modul (im chwerpunktbereich) T 05-LA-B-ThesisRuss Pflichtmodule Wahlpflicht-bereich (1 von 2) tudienverlaufspläne in den Nebenfächern tudienverlaufsplan Nebenfach English Language, Literatures & Cultures/Anglistik (40 CP) Modulbezeichnung/ emester CP Modulcode Pflichtmodule Introduction to Literary and Cultural tudies 05-ANG-LB-LitCult English Linguistics 05-ANG-LB-ELing Introductory Language and Communication Course 05-ANG-LB-LCC1 Cultural tudies 05-ANG-LB-Cultt umme CP 40 alternatives emester, siehe Modulbeschreibung GK GK Ü Ü GK Ü 14

15 tudienverlaufsplan Nebenfach Galloromanistik/Französisch (40 CP) Modulbezeichnung/ Modulcode CP emester prachpraxis I 05-ROM-B-prPrF-1 P P Pflichtmodule prachwissenschaft I 05-ROM-B-prF-1 Literaturwissenschaft I (Nebenfachmodul) 05-ROM-B-LitF-1 EV P P P Landeskunde/ Kulturwissenschaft (Nebenfachmodul) 05-ROM-B-LKKultF EV P P umme CP 40 alternatives emester, siehe Modulbeschreibung tudienverlaufsplan Nebenfach Hispanistik/panisch (40 CP) Modulbezeichnung/ Modulcode CP emester prachpraxis I 05-ROM-B-prPr-1 P P Pflichtmodule prachwissenschaft I 05-ROM-B-pr-1 Literaturwissenschaft I 05-ROM-B-Lit-1 EV P P P Landeskunde/ Kulturwissenschaft 05-ROM-B-LKKult EV P P umme CP 40 alternatives emester, siehe Modulbeschreibung tudienverlaufsplan Lusitanistik/Portugiesisch - nur als Nebenfach wählbar (40 CP) Modulbezeichnung/ Modulcode CP emester prachpraxis 05-ROM-B-prPrP P P Pflichtmodule prachwissenschaft 05-ROM-B-prP Literaturwissenschaft 05-ROM-B-LitP W P P / W P Landeskunde/ Kulturwissenschaft 05-ROM-B-LKP W P/ Ü P umme CP 40 alternatives emester, siehe Modulbeschreibung 15

16 tudienverlaufsplan Nebenfach Russistik/Russisch (40 CP) Pflichtmodule Modulbezeichnung/ Modulcode Nebenfachmodul prachwissenschaft und russische prache 05-LA-B-NFprRuss-1 Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und russische prache 05-LA-B-NFLitRuss-1 Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und russische prache 05-LA-B-NFKultRuss-1 CP emester K K P Nebenfachmodul Fachsprachen K K Ü 05-LA-B-FachprRuss umme CP 40 K K Ü tudienverlaufsplan Polonistik - nur als Nebenfach wählbar (40 CP) emester Modulbezeichnung/ CP Modulcode Nebenfachmodul prachwissenschaft und polnische prache K 05-LA-B-NFprPol-1 Pflichtmodule Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und polnische prache K P 05-LA-B-NFLitPol-1 Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und polnische prache K K 05-LA-B-NFKultPol-1 Ü Nebenfachmodul Fachsprachen K K Ü 05-LA-B-FachprPol umme CP 40 tudienverlaufsplan Bohemistik - nur als Nebenfach wählbar (40 CP) emester Modulbezeichnung/ CP Modulcode Nebenfachmodul prachwissenschaft und tschechische prache 05-LA-B-NFprTsch-1 Ü K Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und tschechische prache K P 05-LA-B-NFLitTsch-1 Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und tschechische prache K K 05-LA-B-NFKultTsch-1 Ü Nebenfachmodul Fachsprachen 05-LA-B-FachprTsch K K Ü umme CP 40 Pflichtmodule 16

17 tudienverlaufsplan Ukrainistik nur als Nebenfach wählbar (40 CP) Pflichtmodule Modulbezeichnung/ Modulcode Nebenfachmodul prachwissenschaft und ukrainische prache 05-LA-B-NFprUkr Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und ukrainische prache 05-LA-B-NFLitUkr Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und ukrainische prache (B) 05-LA-B-NFKultUkr-B Nebenfachmodul Fachsprachen 05-LA-B-FachprUkr umme CP 40 CP emester K K P K K Ü K K Ü tudienverlaufsplan üdslavistik/ Bosnisch, Kroatisch, erbisch nur als Nebenfach wählbar (40 CP) emester Modulbezeichnung/ CP Modulcode Nebenfachmodul prachwissenschaft und bosnische/kroatische/serbische prache K 05-LA-B-NFprBK Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und bosnische/kroatische/serbische prache K P 05-LA-B-NFLitBK Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und bosnische/kroatische/serbische K K prache (B) 05-LA-B-NFKultBK-B Ü Nebenfachmodul Fachsprachen 05-LA-B-FachprBK K K Ü umme CP 40 Pflichtmodule 17

18 tudienverlaufspläne der wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer Die jeweils gültigen tudienverlaufspläne für die wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer finden ie im Internet in der sogenannten Nebenfachordnung : tudienverlaufsplan Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (BWL, 40 CP) Graue Felder kennzeichnen die emester, in denen das jeweilige Modul absolviert werden sollte, in Klammern gesetzte Buchstaben geben emester an, in denen das Modul auch belegt werden kann. 18

19 tudienverlaufsplan Nebenfach Volkswirtschaftslehre (VWL, 40 CP) Neben den vier Grundlagenmodulen à 6 CP im gewählten Fach (Pflichtbereich) müssen zwei weitere Module à 6 CP absolviert werden (Wahlbereich). Diese können aus dem chwerpunktbereich des gewählten Nebenfaches, aus dem Grundlagenbereich des nicht-gewählten Nebenfaches aus dem Methodenbereich der Wirtschaftswissenschaften stammen. Alternativ können die zwei Wahlpflichtmodule durch Anrechnung beliebiger wirtschaftswissenschaftlicher Module aus dem Ausland erbracht werden. Die sechs Module können wegen Einbußen an ynergie bzw. höherem Workload gegenüber den Hauptfachstudierenden als 40 CP- Nebenfach-/Referenzfach-Block eingebracht werden. Hierbei sollen die beiden Wahlpflichtmodule mit 8 CP gewichtet werden. Bereich Methodische Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften [NF/B-Meth] Modulcode Modulbezeichnung (Kurztext) Fachsemester CP Turnus 02-Wiwi: NF/B-Meth-1 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler W 02-Wiwi: NF/B-Meth-2 Formale Grundlagen der tatistik Wiwi: NF/B-Meth-3 Angewandte tatistik in den Wirtschaftswissenschaften W 02-Wiwi: NF/B-Meth-4 IT-ysteme W 19

20 Bereich chwerpunkt-module der BWL [-BWL] Modulcode Modulbezeichnung (Kurztext) CP 02-BWL:Bc-B1-1 Marketing 6 02-BWL:Bc-B2-1 Managementmethoden und -techniken 6 02-BWL:Bc-B2-2 Internationales Management 6 02-BWL:Bc-B3-2 Corporate Finance 6 02-BWL:Bc-B4-1 Fundamentals of Controlling 6 02-BWL:Bc-B5-1 Finanzinstitutionen 6 02-BWL:Bc-B6-1 Financial trategy & Corporate Valuation 6 02-BWL:Bc-B7-1 Rechnungslegung nach IFR 6 02-BWL:Bc-B7-3 Rechnungslegung nach HGB 6 02-BWL:Bc-B8-1 Personalmanagement 6 02-BWL:Bc-B-1 Entrepreneurship 6 02-BWL:Bc-B-2 Technologie- und Innovationsmanagement 6 zusätzlich 02-Wiwi:NF/B-VWL-1 Einführung in die VWL/Mikroökonomie für NF-dd 6 Bereich chwerpunkt-module der VWL [-VWL] Modulcode Modulbezeichnung (Kurztext) CP 02-VWL:Bc-V1-1 Wettbewerbspolitik und -strategie 6 02-VWL:Bc-V2-1 Öffentliche Finanzen 6 02-VWL:Bc-V3-1 Internationale Wirtschaftsbeziehungen 6 02-VWL:Bc-V4-1 Transition and Integration Economics 6 02-VWL:Bc-V5-1 Geldpolitik 6 02-VWL:Bc-V6-1 trategisches Verhalten und Institutionen 6 02-VWL:Bc-V3/V5-1 Wachstum und Innovation 6 02-VWL:Bc-V3/V6-1 Ökonomische Experimente und Arbeitsmärkte 6 Weitere Aspekte des tudiums tudieren am FB Wirtschaftswissenschaften Das Nebenfachangebot für andere Fachbereiche ist Teil des regulären tudienangebots des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an seine Hauptfachstudierende. MFKW-tudierende nehmen an den gleichen Vorlesungen und Übungen teil, wie die Hauptfachstudierenden, und schreiben auch die gleichen Klausuren. Der Aufbau des Nebenfachs muss sich also nach den tudienplänen der Hauptfachstudierenden richten, eine Anpassung an die Bedürfnisse der Nebenfächer ist daher nicht möglich. Alle Module und deren Inhalte sind auf der Homepage des FB 02 zu finden. Dort findet sich auch immer das aktuelle Vorlesungsverzeichnis mit den Zeiten und Orten der Vorlesungen und Übungen. Bitte informieren ie sich regelmäßig unter wiwi.uni-giessen.de/home/fb02. Bei Fragen zu den Vorlesungen Übungen können ie immer den/die jeweilige/n Professor/in bzw. dessen/deren Mitarbeiter/innen kontaktieren. Es ist empfehlenswert sich im PIC (tudents Personal Information Center) des FB 02 zu registrieren, da Zugänge zu Online-Übungen, Downloads und Foren oft nur hierüber zu erreichen sind. Der Zugang zu PIC erfolgt ebenfalls über die Homepage des Fachbereichs. Vorlesungen sind in der Regel anmeldefrei, zu Übungen muss man sich je nach Professur anmelden. Bitte informieren ie sich auf deren jeweiliger Homepage über die dortigen Gepflogenheiten. Praxisorientierung (während) des tudiums Die tudienreform hin zu Bachelor- und Master-Abschlüssen steht unter der Maßgabe, einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss nach i. d. R. drei Jahren tudium bzw. einen zweiten Abschluss (Master) nach 20

21 weiteren i. d. R. zwei Jahren zu ermöglichen. Auch die geisteswissenschaftlichen Fächer bemühen sich auf unterschiedliche Weise, diesem Anspruch zu genügen. o ist auch für tudierende des BA MFKW ein Praktikum empfohlen (s.o.). Zudem ist es ratsam, in der vorlesungsfreien Zeit ein mehrere freiwillige Praktika zu absolvieren. Praktiker/innen aus der Privatwirtschaft geben die Empfehlung, (freiwillige) Praktika zu absolvieren, Erfahrungen im Wirtschaftsleben zu machen, diese zu reflektieren und daraus zu lernen. ie erwarten eine grundsätzlich positive Einstellung zum Wirtschaften, eine erkennbare Bereitschaft, Praxisanforderungen aufzugreifen, die Fähigkeit, Wissen in sinnvolle Handlungen umzusetzen und die Bereitschaft, von anderen zu lernen. Aus der icht von Praktiker/innen ist empfehlenswert, die Zeit an der Universität für mehr zu nutzen als zum Erwerb von Fachwissen, nämlich um z.b. Verlässlichkeit/ Verbindlichkeit einzuüben, Zeitmanagement zu erlernen, Verhandlungsführung/ freies Reden/ Rhetorik und Mation einzuüben, Veranstaltungen zu organisieren, ökonomisches Grundverständnis zu erwerben sowie Realitäten anzuerkennen (dass z. B. Fristen einzuhalten sind, dass nur begrenzt Geld zur Verfügung steht u. ä.). Denkbare Lernfelder während des tudiums wären u.a. Initiativen/ Vereine auf Fachebene politische Gruppen an der Uni/ Gremienarbeit/ Fachschaft/ Fachbereich/ enat Erstsemesterbetreuung/ Tutorentätigkeit eigene fachbezogene Gruppenarbeit/ Teamarbeit Im Bereich der Außerfachlichen Kompetenzen sind im BA MFKW CP vorgesehen. Zusätzliche AfK-Kurse ( werden u.u. mit Zeugnissen bescheinigt und können eine gute Bereicherung für Bewerbungsunterlagen sein. Internationale Ausrichtung Kennzeichen des tudiengangs ist das Auslandssemester, das als integraler Bestandteil des tudiums vorgesehen ist und i. d. R. im 5. emester (3. tudienjahr) absolviert wird. Es dient der Vertiefung der sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse und wird zumeist im prachbereich der Hauptfachsprache für die Zeit eines hiesigen Wintersemesters durchgeführt. Die MFKW-tudierenden mit Hauptfach Englisch gehen also an eine englischsprachige Universität, diejenigen mit Hauptfach Französisch ins französischsprachige Ausland, diejenigen mit dem Hauptfach Russisch gehen nach Russland, diejenigen mit dem Hauptfach panisch nach panien bzw. in ein Land mit panisch als Verkehrssprache. Der Auslandsaufenthalt wird in der Regel an ausländischen Hochschulen verbracht, mit denen Vereinbarungen über den tudentenaustausch getroffen worden sind. Es steht jeweils eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Zudem bestehen Absprachen über die Lehrangebote, und Kooperationsvereinbarungen und -verträge sorgen dafür, dass für die tudierenden die oftmals nicht geringen tudiengebühren entfallen (bis auf kleinere Beträge an einzelnen Hochschulen). Das Auslandssemester kann auch auf eigene Initiative der/ des tudierenden initiiert werden. In jedem Einzelfall ist im zweiten tudienjahr ein Vorbereitungs- und Beratungsgespräch mit einem/einer Fachstudienberater/in zu führen. Im Auslandssemester sollen tudierende tudienleistungen im Umfang von 16 bis 20 CP erbringen, die für ihr fremdsprachenphilologisches Hauptfach und/ Nebenfach und/ das achfach Wirtschaftswissenschaften relevant sind. Zumeist werden (hauptsächlich) Veranstaltungen im achfach Wirtschaftswissenschaften belegt. 21

22 Die an der ausländischen Hochschule erbrachten tudienleistungen werden bei entsprechender Einschlägigkeit als äquivalente Leistungen in thematisch entsprechenden Modulen des studierten Hauptfachs und/ Nebenfachs und/ achfachs anerkannt. Leider entwickelt sich in den letzten Jahren eine Knappheit der Austauschplätze im englischsprachigen Ausland, so dass tudierende mit dem Hauptfach Anglistik in der Regel Privatbewerbungen an englischsprachigen Universitäten anstreben müssen. Die Privatbewerbungen werden vom tudy Abroad Office des Instituts für Anglistik ( unterstützt. Das tudy Abroad Office ist auch für die Vergabe der tudienplätze an englischsprachigen Partnerhochschulen zuständig. Diese werden durch ein jährliches Bewerbungsverfahren vergeben. Alle anderen bekommen auch Hilfestellung von der Abteilung Akademisches Auslandsamt, Kontaktdaten s. Kap. 9. Mit einigen Hochschulen bestehen entsprechende Kooperationen, außerdem sind individuelle Bewerbungen bei ausländischen Hochschulen möglich. Generell ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren. Kontaktieren ie zu allererst das Akademische Auslandsamt und an Ihrem Institut die/den Auslandsbeauftragte/n und gegebenenfalls die/den Ansprechpartner/in zu Praktika. Prüfungen Der Lernerfolg wird regelmäßig überprüft. In jedem Modul werden studienbegleitend Prüfungsleistungen in unterschiedlicher Form verlangt. Dazu gehören im BA MFKW mündliche Prüfungen, Kolloquien, Klausuren, Hausarbeiten, Projektberichte, eminarvorträge Präsentationen. Dabei können Prüfungen entweder modulbegleitend modulabschließend durchgeführt werden. Im ersten Fall findet je eine Prüfung zu den einzelnen Modulbestandteilen wie Vorlesung eminar statt. Im anderen Fall wird der toff des gesamten Moduls in einer Prüfung behandelt. Welche Prüfungen abgelegt werden müssen, ist in der jeweiligen Modulbeschreibung aufgeführt. ind alle Leistungen erbracht, ist das Modul bestanden. Die Note geht als Fachnote i.d.r. in das Abschlusszeugnis ein. Der tudiengang ist bestanden, wenn sämtliche für das gewählte Hauptfach und die beiden Nebenfächer als verpflichtend vorgesehene Module bestanden sind. Die traditionellen, umfangreichen Abschlussprüfungen wie in den Diplom- Magisterstudiengängen gibt es nicht mehr. Den Abschluss des tudiums bildet die Bachelor-Arbeit (auch Thesis genannt), eine mehrmonatige wissenschaftliche Hausarbeit zu einem selbstgewählten Thema aus dem Hauptfach. ie ist ebenfalls einem Modul zugeordnet. Die Bachelor-Thesis soll zeigen, dass ie in der Lage sind, innerhalb einer gegebenen Frist mit wissenschaftlichen Methoden eine Aufgabe selbstständig zu bearbeiten, die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen fachwissenschaftlichen und sprachpraktischen Kenntnisse und Qualifikationen erworben haben und die Fähigkeit besitzen, fremdsprachenphilologische und wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden selbständig anzuwenden und in der beruflichen Praxis gewinnbringend miteinander zu verknüpfen. Prüfungswiederholung Zu beachten ist, dass Prüfungen nur begrenzt wiederholbar sind. ind alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft, wird dieses Modul als nicht erfolgreich abgeschlossen gewertet. Handelt es sich dabei um ein Pflichtmodul, bedeutet dies, dass das tudium in diesem tudienfach nicht fortgesetzt und abgeschlossen werden darf. Benotung der Prüfungen Die Prüfungen werden nach dem ECT-ystem benotet. In welchem Verhältnis die Ergebnisse einzelner Teilprüfungen in die Gesamtnote eines Moduls eingehen, ist in den Modulbeschreibungen in Anlage 2 der peziellen Ordnung für den tudiengang BA MFKW festgelegt. 22

23 Die Gesamtnote bei Abschluss des tudiums wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten, wobei die Note des Thesis-Moduls in die Berechnung 3-fach eingeht. Die AfK-Leistungsnachweise gehen nicht in die Gesamtnote ein. Prüfungsregelungen Die Regelungen zum tudiengang und den Prüfungen sind in den jeweils aktuell gültigen Fassungen der Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte tudiengänge an der JLU (AllB) in Kombination mit der peziellen Ordnung für den Bachelor-tudiengang Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft enthalten, s. Kap. 4. Für das Nebenfach Wirtschaft wird auf die Nebenfachordnung verwiesen: Weiterführende tudiengänge Eine Fortsetzung des tudiums ist u.a. im konsekutiven Master-tudiengang Master of Arts Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft an der Justus-Liebig-Universität möglich. Voraussetzung für die Zulassung ist der Abschluss des Bachelor-tudienganges MFKW in einem anderen einschlägigen Bachelorstudiengang. Auch der Übergang zu Masterstudiengängen anderer Hochschulen kann möglich sein. 23

24 4. tudienordnung In der tudienordnung (pezielle Ordnung) sind die Rahmenbedingungen für den tudiengang dargelegt. Die tudienordnung regelt u.a. Zulassungsvoraussetzungen, tudieninhalte sowie Zahl und Umfang der Prüfungen. Es empfiehlt sich, die tudienordnung sorgfältig zu lesen, um sich mit den Anforderungen und Regeln des tudiums frühzeitig vertraut zu machen. Die aktuelle Version der tudienordnung finden ie immer unter: Der Verweis AllB bei den einzelnen Paragraphen bezieht sich auf die Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte tudiengänge. Dort sind sämtliche grundsätzlichen Regelungen für alle Bachelor- und Master-tudiengänge der JLU niedergelegt. Die aktuelle Version der AllB finden ie immer unter: Die in den genannten Ordnungen veröffentlichten Regelungen sind rechtsverbindlich. Beschluss Genehmigung Inkrafttreten Ordnung FBR: und Präsident: Wintersemester 2007/ Änderungsfassung FBR: Präsident: Wintersemester 20/11 2. Änderungsfassung FBR: und Präsident: Wintersemester 2011/ Änderungsfassung FBR: Präsidium: Änderungsfassung FBR: Präsidium: ommersemester Änderungsfassung FBR: Präsidium: Wintersemester 2012/13 6. Änderungsfassung FBR: Präsidium: Wintersemester 2014/15 7. Änderungsfassung FBR Präsidium pezielle Ordnung für den Bachelor-tudiengang Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW) mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom in der Fassung des 7. Änderungsbeschlusses vom 03. Juli 2015 In Ergänzung der Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte tudiengänge (AllB) der JLU v (ta. 2154) hat der Fachbereich 05 prache, Literatur, Kultur der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende pezielle Ordnung verabschiedet. 1 (zu 1 Abs 1 und 11 AllB) (1) Der Bachelor-tudiengang Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW) führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und umfasst sechs emester. (2) Am Bachelor-tudiengang sind die folgenden Fächer des Fachbereiches 05 beteiligt: a) Anglistik, b) Bohemistik/Tschechisch, c) Galloromanistik/Französisch, d) Hispanistik/panisch, e) Lusitanistik/Portugiesisch, f) Polonistik, g) Russistik, h) Kroatisch/erbisch. (3) Der Fachbereich 02 Wirtschaftswissenschaften beteiligt sich am tudiengang durch das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften. (4) Aus den in Absätzen 2 und 3 genannten Fächern können Haupt- und Erstes und Zweites Nebenfach entsprechend Anlage 4 in den dort ermöglichten Kombinationen gewählt werden. (5) Der tudiengang umfasst: Ein Erstes Hauptfach (80 CP), in dem die Thesis ( CP) verfasst wird, ein Erstes und ein Zweites 24

25 Nebenfach (je 40 CP) sowie Außerfachliche Kompetenzen ( CP). (6) Die tudienvoraussetzungen für die Fächer des tudienganges werden in Anlage 3 geregelt. 2 (zu 1 Abs 2 AllB) (1) Das tudium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in den gewählten fremdsprachenphilologischen Fächern sowie im achfach Wirtschaftswissenschaften. (2) Im tudium sollen in allen Fächern das wissenschaftliche Urteilsvermögen, das fachsprachliche Ausdrucks- und Kommunikationsvermögen sowie die Teamfähigkeit der tudierenden geschult werden. (3) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin der Kandidat die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen fachwissenschaftlichen und sprachpraktischen Kenntnisse und Qualifikationen erworben hat und die Fähigkeit besitzt, fremdsprachenphilologische und wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden selbständig anzuwenden und in der beruflichen Praxis gewinnbringend miteinander zu verknüpfen. (4) Durch die Verbindung von prach-, Literaturund Kulturwissenschaften mit fremdsprachlichen Fachsprachen und Wirtschaft bildet dieser tudiengang tudierende für Tätigkeiten in Unternehmen aus. Auch werden die Absolventen befähigt, den auf dem Bachelor-tudiengang aufbauenden Master-tudiengang Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft an der JLU zu studieren. (5) Im dritten tudienjahr ist ein Auslandssemester vorgesehen, in dem die tudierenden eine für ihr fremdsprachenphilologisches Haupt- und/ Nebenfach relevante Bezugskultur im lokalen soziokulturellen Kontext vertieft kennen lernen und auf diese Weise interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenzen ausbauen sollen. Weist der tudierende nach, dass er trotz intensiven Bemühens keinen gebührenfreien Platz an einer Hochschule des angezielten prachraums gefunden hat und ist ihm die Eigenfinanzierung nicht zumutbar ist ihm ein Auslandssemester aus anderen wichtigen nachgewiesenen Gründen nicht zumutbar, kann der Prüfungsausschussvorsitzende auf den Nachweis des Auslandssemesters verzichten. Der tudierende hat die für das Auslandssemester vorgesehenen Module an der JLU zu absolvieren. Mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden vereinbart der tudierende, wie wesentliche Teile der speziellen aus dem Auslandssemester erwarteten Kompetenzen erworben werden können. 3 (zu 2 AllB) Der Fachbereich 05 prache, Literatur, Kultur der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht nach erfolgreich abgeschlossenem tudium den Grad des Bachelor of Arts (BA) für Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft. 4 (zu 5 und 8 AllB) (1) Die Module werden in Anlage 2 Modulhandbuch beschrieben. (2) Innerhalb der Module kann die Zulassung zu bestimmten Veranstaltungen vom erfolgreichen Abschluss modulbegleitender Prüfungen abhängig gemacht werden. Entsprechende Vorgaben sind den Modulbeschreibungen der Fächer zu entnehmen. 5 (zu 6 AllB) (1) Der Bachelor-tudiengang umfasst insgesamt 180 CP. (2) Der Bachelor-tudiengang umfasst 20 Module einschließlich des Thesis-Moduls ohne Berücksichtigung des Bereichs außerfachliche Kompetenzen. (3) Alle Module der fremdsprachenphilologischen Haupt- und Nebenfächer umfassen je CP. (4) Das tudium eines Hauptfaches umfasst 8 Module (80 CP) und das Thesis-Modul ( CP). (5) Das tudium eines Nebenfaches umfasst 4 Module (40 CP). (6) Das tudium des wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfachs umfasst 40 CP. Näheres regelt die Nebenfachordnung des FB 02 (MUG 7.35.NF.02). (7) Zur chulung außerfachlicher Kompetenzen müssen Kreditpunkte aus Modulen nach freier Wahl im Umfang von CP aus dem Bereich Außerfachliche Kompetenzen eingebracht werden. In diesen Nachweis dürfen solche Module der Außerfachlichen Kompetenzen nicht eingebracht werden, in denen Inhalte bearbeitet bzw. Kompetenzen erworben werden sollten, die auch Gegenstand von Pflichtmodulen von in die Gesamt- 25

26 note nach 20 eingebrachten Wahlpflichtmodulen sind. Module der Außerfachlichen Kompetenzen werden bewertet, nicht benotet. (8) Die Thesis wird im Hauptfach angefertigt. (9) Es soll ein Praktikum im Umfang von 8 CP absolviert werden. Dazu liegen eine Modulbeschreibung und eine Praktikumsordnung vor. Das Praktikum kann von den tudierenden auf die Module zu Außerfachlichen Kompetenzen angerechnet werden. 5a (zu 7 AllB) (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung ist die vollständige Teilnahme an allen für ein emester geplanten und durchgeführten itzungen der Lehrveranstaltung. Vorlesungen sind von dieser Regelung ausgenommen. (2) Fehlzeiten im Umfang von bis zu drei itzungen lassen den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung unberührt. (3) Bei dem Versäumen von mehr als drei itzungen bis zur Hälfte der Anzahl der für ein emester geplanten und durchgeführten itzungen ist zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Zulassung zur Prüfung für jede weitere versäumte itzung eine Kompensationsleistung zu erbringen. Art und Umfang der Kompensationsleistung bestimmt die/der Lehrende. (4) Zulassungen zur Prüfung vor Ende der Lehrveranstaltungszeit eines emesters erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Regelungen der Abs (zu 9 AllB) (1) Das Auslandssemester gemäß 2 Abs 5 kann durch universitätsinterne Verfahren der einzelnen Fächer vermittelt werden auf eigene Initiative des tudierenden hin initiiert werden. In jedem Einzelfall ist im zweiten tudienjahr ein Vorbereitungs- und Beratungsgespräch mit einem Fachstudienberater zu führen. (3) Im Auslandssemester sollen tudierende tudienleistungen erbringen, die sich auf Module dieses tudienganges im Umfang von CP anrechnen lassen. (4) Die an der ausländischen Hochschule erbrachten tudienleistungen werden bei entsprechender Einschlägigkeit als äquivalente Leistungen in thematisch entsprechenden Modulen des studierten Hauptfachs und/ Nebenfachs und/ achfachs anerkannt. Die Bewertung der Module erfolgt gemäß 29 AllB. Näheres zum Anerkennungsverfahren wird in geeigneter Weise durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. 7 (zu Abs 1 atz 1 AllB) (1) Der Prüfungstyp (modulbegleitend modulabschließend) ist jeweils in den Modulbeschreibungen festgelegt. (2) Besteht die Modulprüfung aus der umme von modulbegleitenden Prüfungen einer Kombination von modulbegleitenden Prüfungen und einer Modulabschlussprüfung und führt das Gesamtergebnis zum Nichtbestehen, ist eine Ausgleichsprüfung gemäß Abs 1 ätze 2-5 AllB erforderlich. Die Form der Ausgleichsprüfung wird in der Modulbeschreibung geregelt. (3) Die Note der Ausgleichsprüfung wird mit Ausnahme der Module des FB 02 zu gleichen Teilen aus der Note der Erstprüfung und der Note der Ausgleichsprüfung errechnet. 8 (zu Abs 1 atz 3 AllB) Die Verfahren zur Notenbildung sind in den Modulbeschreibungen in Anlage 2 Modulhandbuch festgelegt. Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt gemäß 28, 29 AllB. 9 (zu Abs 3 atz 1 AllB) (1) Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen, Kolloquien, Klausuren, Hausarbeiten, Projektberichte, eminarvorträge, Präsentationen und Portfolios. (2) Die Dauer einer Klausurarbeit beträgt mindestens 45, maximal 90 Minuten. (3) Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt pro Prüfling mindestens 15 Minuten, höchstens 20 Minuten. Zwei bis maximal vier Kandidaten/Kandidatinnen können einen gemeinsamen schriftlichen Antrag auf Gruppenprüfung an den Prüfungsausschuss stellen. Der/die Ausschussvorsitzende entscheidet im Einvernehmen mit dem Prüfer/der Prüferin. (4) Eine Präsentation findet auf der Basis einer schriftlichen Ausarbeitung einer Thematik aus dem toffgebiet eines Moduls statt. Die Dauer der mündlichen Präsentation beträgt mindestens 15 und höchstens 30 Minuten. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung beträgt mindestens 8 und höchstens 15 eiten. 26

27 (5) Eine Hausarbeit besteht aus der schriftlichen Ausarbeitung einer Thematik aus dem toffgebiet eines Moduls. Der Umfang einer Hausarbeit beträgt mindestens 15 und höchstens 25 eiten. Die Bearbeitungszeit einer Hausarbeit endet spätestens 6 Wochen nach Ende der Lehrveranstaltungszeit des emesters, in dem die Hausarbeit ausgegeben wurde. (6) Eine Projektarbeit besteht aus der Dokumentation der Planung, Durchführung und Auswertung eines wissenschaftlichen Projekts. Es gelten die gleichen Umfangsangaben wie für Hausarbeiten in Abs. 5. Die Bearbeitungszeit von Portfolios und Projektberichten endet spätestens 6 Wochen nach Ende der Lehrveranstaltungszeit. (7) Präsentationen, Hausarbeiten und Projektarbeiten können auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, eitenzahlen anderer objektiver Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach 9 Abs. 4 bis 6 erfüllt. (8) Die genaue veranstaltungsspezifische Ausgestaltung der schriftlichen Arbeiten obliegt dem/den Lehrenden der Veranstaltung. (9) Die Form der Prüfungen ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen angegeben. (zu 11 Abs 1 atz 1 und 2 AllB) Der tudienverlauf wird in Anlage 1 beschrieben. 11 (zu 12 Abs 3 AllB) Für anerkannte Teilzeitstudierende werden im Rahmen der tudienberatung der Fächer jeweils individuell angepasste tudienverlaufspläne erstellt. 12 (zu 13 AllB) Der tudiengang kann nur im Wintersemester begonnen werden. 13 (zu 20 Abs 3 AllB) Bei der Meldung zum Thesis-Modul muss die Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse (Transcript of Records) vorgelegt werden. Es müssen die Module des tudiensemesters nach tudienverlaufsplan mit Ausnahme eines Moduls bestanden sein. 14 (zu 23 Abs 1 atz 1 AllB) (1) Die Meldungen zu den Prüfungen eines Moduls erfolgen automatisch mit der Anmeldung zu diesem Modul. (2) Anmeldungen zu den Modulen des ersten tudiensemesters müssen spätestens in der zweiten Woche der Lehrveranstaltungen des ersten emesters erfolgen, die Anmeldungen zu den Modulen aller weiteren emester erfolgen spätestens in der letzten Woche des vorausgehenden emesters. 15 entfällt 16 (zu 26 Abs 4 AllB) Die Abschlussarbeit kann nach Absprache mit den Prüferinnen und Prüfern auch in einer anderen als der deutschen prache abgefasst werden, wenn eine entsprechende Bewertung gesichert ist. 17 (zu 26 Abs 5 AllB) Die Bearbeitungsdauer der Bachelor-Thesis beträgt 12 Wochen. Die Frist kann vom Prüfungsausschuss in begründeten Fällen bis zu 4 Wochen verlängert werden. Das Thema der Bachelor-Thesis wird im Einvernehmen mit dem Prüfer vom Prüfungsausschuss ausgegeben. 18 (zu 26 Abs 6 AllB) Eine Rückgabe des Themas der Bachelor-Thesis ist einmalig bis zu vier Wochen nach Ausgabe unter Vorlage einer sachlichen Begründung in schriftlicher Form zulässig. Nach der Rückgabe wird unverzüglich ein neues Thema ausgegeben, dessen Rückgabe ausgeschlossen ist. 19 (zu 30 Abs 2 atz 2 AllB) Der tudiengang ist bestanden, wenn sämtliche für das gewählte Hauptfach, Nebenfach und achfach Wirtschaftswissenschaften als verpflichtend vorgesehenen Module bestanden und Kreditpunkte im Umfang von 180 erworben worden sind. 27

28 20 (zu 31 Abs 1 AllB) Die Gesamtnote wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten, mit Ausnahme der Module gemäß 5 Abs 8 - wobei die Note des Thesis-Moduls in die Berechnung in dreifacher Wertung eingeht. 21 (zu 32 AllB) Für jede bzw. jeden tudierenden wird eine tabellarische Zusammenstellung der Prüfungsleistungen in deutscher und englischer prache angefertigt, die die Modultitel, das Datum der Prüfungen, die Noten der Modulprüfungen, die Gesamtnote sowie den Titel der Bachelor-Thesis enthält. 22 entfällt 23 (zu 34 Abs 4 AllB) Prüfungstermine und Wiederholungstermine werden zu Beginn eines emesters durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. 24 (zu 39 Abs 1 AllB) Module nach dieser Ordnung werden erstmalig wie folgt angeboten: für das erste tudienjahr im Wintersemester 2007/08 und ommersemester 2008, für das zweite tudienjahr im Wintersemester 2008/09 und ommersemester 2009, für das dritte tudienjahr im Wintersemester 2009/ und ommersemester 20. Veranstaltungen im Rahmen von Bachelor-Modulen können bei inhaltlicher Entsprechung uneingeschränkt auf Veranstaltungen angerechnet werden, die nach der Diplomstudienordnung zu studieren sind. 25 (zu 39 Abs 2 AllB) Bereits eingeschriebene tudierende des Diplom- tudiengangs Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft können auf Antrag in den Bachelor-tudiengang Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft wechseln. Die Entscheidung über den Wechsel und die Einstufung in das Fachsemester im Bachelor-tudiengang trifft der Prüfungsausschuss. 26 (zu 39 AllB) (1) tudierende, die den Diplom-tudiengang Angewandte Fremdsprachen und Wirtschaft o- der den Diplom-tudiengang Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik begonnen haben, können wählen, ob sie den tudiengang nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende führen o- der in einen Bachelor-tudiengang wechseln. Es gilt 39 der Allgemeinen Bestimmungen. (2) pezielle Lehrveranstaltungen für das Grundund Hauptstudium in Diplom-tudiengängen werden bis zum Wintersemester 11/12 angeboten. Danach belegen die tudierenden nach einer Beratung dem Diplomstudium äquivalente Module in den Bachelor- und Master-tudiengängen. Die Ausweisung der Äquivalenz erfolgt über den Prüfungsausschuss, vertreten durch das tudiendekanat. (3) Alle Prüfungen des Vordiploms müssen spätestens zu Beginn des ommersemesters 2012 angetreten sein. Alle Prüfungen des Diploms müssen spätestens zu Beginn des ommersemesters 2014 angetreten sein. Bei nachgewiesenem Teilzeitstudium und in Härtefällen trifft der Prüfungsausschuss für die Diplomstudiengänge angemessene Regelungen. 27 (zu 40 AllB) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Diplomprüfungsordnung für die tudiengänge Angewandte Fremdsprachen und Wirtschaft und Neuere Fremdsprachen und Didaktik, zuletzt geändert am (MUG Nr. 2) tritt gleichzeitig außer Kraft. Gießen, Prof. Dr. Cora Dietl Dekanin des FB 05 28

29 5. Der Weg zum tudienplatz im tudiengang MFKW an der JLU Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzung zum tudiengang MFKW an der JLU ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur ein vergleichbarer Abschluss), die Fachhochschulreife, eine Meisterprüfung der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Gegenwärtig ist der tudiengang an der JLU nicht zulassungsbeschränkt. Wer die Zulassungsvoraussetzung erfüllt und sich frist- und formgerecht mit vollständigen Unterlagen bewirbt, erhält in jedem Fall einen tudienplatz. Zulassungsbeschränkungen können sich jedoch ändern. Bitte informieren ie sich regelmäßig unter prachvoraussetzungen Das tudium der Fächer English Linguistic, Literatures and Cultures/ Anglistik, Galloromanistik/ Französisch und Hispanistik/ panisch setzt ein hohes sprachliches Eingangsniveau voraus. Diese prachvoraussetzungen gelten sowohl, wenn das entsprechende Fach als Hauptfach, als auch wenn es im Nebenfach gewählt wird. Die prachkenntnisse müssen noch nicht bei der Bewerbung, sondern bei der Einschreibung nachgewiesen werden (s. weiter unten Abschnitt Zulassungsbescheid und Immatrikulation). Beim Hauptfach Russisch werden Vorkenntnisse dieser Art nicht vorausgesetzt. Für die sprachlichen Nebenfächer Portugiesisch, Russisch, Polnisch und Tschechisch sind ebenfalls keine Vorkenntnisse erforderlich. tudienanfängerinnen, die hier über Vorkenntnisse verfügen, können eine Prüfung ablegen und den Prüfungserfolg vorausgesetzt die sprachpraktischen Anfängerübungen überspringen. Lateinkenntnisse werden nicht verlangt. Die aktuellen Informationen zu den prachvoraussetzungen sind immer zu finden unter: Weitere als die hier genannten Nachweise (z.b. muttersprachliche Kenntnisse ohne Nachweis, Ausbildung zur/ zum Fremdsprachenkorrespondent/in, tudium der prache an einer anderen Hochschule o.ä.) werden nicht anerkannt. Die prachvoraussetzungen im Einzelnen: tudienfächer English Language, Literatures & Cultures" bzw. "Anglistik/Englisch" (Haupt- und Nebenfach) Für das tudium dieses Faches (Haupt- und Nebenfach) sind prachkenntnisse in Englisch und einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen: Englischkenntnisse, nachgewiesen durch: chulische Vorkenntnisse: Leistungskurs Englisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 8 Punkte (Note befriedigend); Grundkurs Englisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens Punkte (Note gut); Kurse im Fach Englisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfungen im arithmetischen Mittel mindestens 9 Punkte (Note Befriedigend). Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem der folgenden taaten: Australien, Irland, Kanada, Neuseeland, UA, Vereinigtes Königreich, üdafrika. Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem taat, in dem Englisch Amtssprache ist. Test of English as a Foreign Language (TOEFL): wobei das ein gleiches Kompetenzniveau bescheinigende Testergebnis 29

30 im Institutional Testing Program (ITP) mindestens 500 von 677 Punkten betragen muss, in der Internet-Version (ibt) mindestens 61 von 120 Punkten betragen muss, First Certificate of English : Mindestnote A Certificate in Advanced English (CAE): bestanden Certificate of Proficiency English (CPE): bestanden Cambridge English of peakers of Other Languages (EOL-Test): bestanden International English Language Testing ystem (IELT): Mindestgesamtnote 6, bei einer Mindestnote von 5,5 in jedem Testbereich Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung über eine Nichtschülerprüfung erworben haben, weisen die sprachlichen Voraussetzungen durch die Mindestnote in der Nichtschülerprüfung nach: Englisch: mindestens 11 Punkte. prachnachweis bis zur Einschreibung Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch: chulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch: Abiturzeugnis Bescheinigung der chule über den Umfang und das letztes Ergebnis (Note mindestens ausreichend ) des schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 tunden Nichtschülerprüfung (mindestens 11 Punkte panisch Französisch). wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann entsprechend der Regelungen Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen. sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das Latinum bzw. Graecum entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen (diese Prüfung wird vom staatlichen chulamt angeboten) nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende prachkurse an. prachnachweis bis Ende des zweiten Fachsemesters tudienfach Galloromanistik/Französisch (Haupt- und Nebenfach) Für das tudienfach Galloromanistik/Französisch (Haupt- und Nebenfach) sind prachkenntnisse in Französisch und einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen: Französischkenntnisse, nachgewiesen durch: chulische Vorkenntnisse: Leistungskurs Französisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 9 Punkte (Note befriedigend); Grundkurs Französisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 11 Punkte (Note gut); Kurse im Fach Französisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfungen im arithmetischen Mittel mindestens Punkte (Note Gut). 30

31 Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem französischsprachigen Bildungsgang in einem taat, in dem Französisch Amtssprache ist. Bei muttersprachlichen tudienbewerbern, die den Nachweis des Erwerbs einer lokalen Hochschulzugangsberechtigung aus Ländern erbringen, in denen Französisch Verkehrssprache ist, findet eine Einzelfallprüfung der Unterlagen statt. prachzertifikat DELF (Diplôme d Etudes en Langue Française), Niveau B1 Eine bestandene tudienvoraussetzungsprüfung für Französisch auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für prachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten tudiensemesters vom Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird. Eine an einer Hochschule bestandene Französisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für prachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt. Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung über eine Nichtschülerprüfung erworben haben, weisen die sprachlichen Voraussetzungen durch die Mindestnote in der Nichtschülerprüfung nach: Französisch: mindestens 11 Punkte. prachnachweis bis zur Einschreibung Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch: chulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch: Abiturzeugnis Bescheinigung der chule über den Umfang und das letztes Ergebnis (Note mindestens ausreichend ) des schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 tunden Nichtschülerprüfung (mindestens 11 Punkte panisch Englisch) wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann entsprechend der Regelungen Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das Latinum bzw. Graecum entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen (diese Prüfung wird vom staatlichen chulamt angeboten) nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende prachkurse an. prachnachweis bis Ende des zweiten Fachsemesters tudienfach Hispanistik/panisch (Haupt- und Nebenfach) Für das tudienfach Hispanistik/panisch (Haupt- und Nebenfach) sind prachkenntnisse in panisch und einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen: panischkenntnisse, nachgewiesen durch: Leistungskurs panisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 9 Punkte (Note befriedigend); Grundkurs panisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 11 Punkte (Note gut); Kurse im Fach panisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfungen im arithmetischen Mittel mindestens Punkte (Note Gut). 31

32 Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem spanischsprachigen Bildungsgang in einem taat, in dem panisch Amtssprache ist. prachzertifikat DELE (Diploma Español como Lengua Extranjera), Niveau B1 eine bestandene tudienvoraussetzungsprüfung für panisch auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für prachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten tudiensemesters vom Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird. Eine an einer Hochschule bestandenen panisch-prüfung, die nachweislich das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für prachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt. Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung über eine Nichtschülerprüfung erworben haben, weisen die sprachlichen Voraussetzungen durch die Mindestnote in der Nichtschülerprüfung nach: panisch: mindestens 11 Punkte. prachnachweis bis zur Einschreibung Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch: chulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch: Abiturzeugnis Bescheinigung der chule über den Umfang und das letzte Ergebnis (Note mindestens ausreichend ) des schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 tunden Nichtschülerprüfung (mindestens 11 Punkte Englisch Französisch). wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann entsprechend der Regelungen Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das Latinum bzw. Graecum entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen (diese Prüfung wird vom staatlichen chulamt angeboten) nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende prachkurse an. prachnachweis bis Ende des zweiten Fachsemesters Bewerbungsverfahren Das tudium MFKW kann gegenwärtig nur zum Wintersemester begonnen werden. Voraussetzung ist in jedem Fall eine frist- und formgerechte Bewerbung, auch bei einem Hochschulwechsel im höheren emester. Eine Einschreibung ohne vorherige Bewerbung ist an der JLU nicht möglich. Bewerbung über uni-assist Alle tudieninteressierten mit einem ausländischen Bildungsabschluss (unabhängig von ihrer taatsangehörigkeit) bewerben sich über die Arbeits- und ervicestelle für Internationale tudienbewerbungen, uniassist (weitere Informationen siehe: 32

33 Dort werden die Anträge zentral geprüft. Bei Fragen zum Verfahren wenden ie sich bitte an das tudierendensekretariat/bewerbung, Zulassung und Immatrikulation internationaler tudierender Goethestr Gießen Tel. 0641/ (über die tudierendenhotline Call Justus ) international.admission@admin.uni-giessen.de Infos unter: Bewerbung direkt an der JLU tudieninteressierte, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, bewerben sich über das Online-Bewerbungsportal direkt an der Universität Gießen. Die allgemeinen Bewerbungsfristen der Universität Gießen enden für einen tudienbeginn im Oktober (Wintersemester) am für einen tudienbeginn im April (ommersemester) am (nur für Bewerbung in höhere emester relevant). Informationen und der Link zum Online-Bewerbungsportal stehen jeweils sechs Wochen vor Bewerbungsschluss im Internet zur Verfügung: Bewerbung für ein höheres Fachsemester Wenn ie sich für einen tudienplatz im höheren Fachsemester bewerben wollen, müssen Ihre tudienzeiten (mindestens ein Fachsemester) aus einem anderen tudium anerkannt werden. Für die Anerkennung von Prüfungs- bzw. tudienleistungen bzw. die Anrechnung von tudienzeiten muss ein Antrag beim Prüfungsamt Geisteswissenschaften gestellt werden, Kontaktdaten s. Kapitel Informationsund Beratungsangebote des Fachbereichs. Ein entsprechendes Formular wird auf der Website bereitgestellt. Für die Bewerbung um einen tudienplatz im höheren Fachsemester, die an das tudierendensekretariat der JLU gerichtet werden muss, gelten die üblichen Fristen (siehe oben). Erfolgt keine Anerkennung von mindestens einem emester, müssen ie sich für einen tudienplatz im ersten Fachsemester bewerben (s.o.). iehe auch: Zulassungsbescheid und Immatrikulation Wenn ie einen tudienplatz erhalten, wird Ihnen dies in einem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Anschließend müssen ie innerhalb einer Frist, die im Bescheid genannt ist, gegenüber der JLU erklären, dass ie den tudienplatz annehmen (Einschreibung Immatrikulation). Erst dadurch gehört Ihnen der tudienplatz endgültig. Lassen ie diese Frist verstreichen, wird die Zulassung zurückgenommen und der tudienplatz ggf. anders vergeben. Haben ie sich im Rahmen des tudienganges MFKW für eines zwei der Fächer Anglistik, Galloromanistik Hispanistik beworben, wird man ie bei der Einschreibung auffordern, die entsprechenden prachkenntnisse nachzuweisen. emesterbeitrag Gegenwärtig gibt es in Hessen keine tudiengebühren. Jede/r tudierende muss jedoch vor jedem emester den emesterbeitrag rechtzeitig entrichten, da sonst die Einschreibung zum ersten bzw. die Rückmeldung zu den folgenden emestern nicht möglich ist. Der emesterbeitrag gilt für jeweils ein emester. Den aktuellen Betrag für ein emester finden ie hier: Alle weiteren Informationen zur Überweisung des emesterbeitrags erhalten ie mit dem Zulassungsbescheid. 33

34 Fristen und Termine 01.Juni bis 15.Juli: Bewerbungsfrist für das Wintersemester (Ausschlussfrist-ggf. ist aber eine Verlängerung dieser Frist möglich) Eine Bewerbung ist nur innerhalb dieser Frist möglich. Außerhalb davon ist das Online-Bewerbungsformular nicht freigeschaltet und kann nicht ausgefüllt werden. päter eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Es gilt der Eingang der vollständigen Unterlagen bei der JLU. Ein ausgefülltes Online-Formular reicht nicht aus, ebenso wenig das Datum des Poststempels. Ende August/ Anfang eptember: in der Regel Ende der Einschreibefrist. 6. tudienbeginn Nach der Einschreibung sind ie ab dem 1. Oktober (bzw. 1. April) tudent/in der Universität. Der tudienausweis kann ab 1. eptember (bzw. 1. März) als Fahrkarte unter anderem für den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) genutzt werden (emesterticket, weitere Infos dazu finden ie auf der Webseite des AtA unter: Das Wintersemester dauert immer vom 01. Oktober bis 31. März, das ommersemester entsprechend vom 01. April bis 30. eptember. Die Vorlesungszeit läuft im Wintersemester etwa von Mitte Oktober bis Mitte Februar, im ommer von Mitte April bis Mitte Juli (genaue Termine unter: tudieneinführungswoche Vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters findet für tudienanfänger/innen die tudieneinführungswoche ( tew ) statt. Die tudieneinführungswoche soll Ihnen den Einstieg ins tudium erleichtern. Hier können ie in Kleingruppen unter Leitung von tudierenden in einem höheren emester Ihres Faches (sog. Mentor/innen) alle Fragen besprechen, die sich in Zusammenhang mit Ihrem tudienbeginn stellen. ie werden den tundenplan für das erste emester erstellen, den tudienablauf detailliert kennen lernen, die Universität mit ihren wichtigsten Einrichtungen sowie die tadt erkunden und eine Einführung in tudientechniken und in den typischen Unijargon erhalten. Erstsemesterfeten und Kneipenbummel runden das umfangreiche Programm ab, das Ihnen natürlich auch genügend Gelegenheit bietet, andere tudierende kennen zu lernen. Die Einladung mit den Terminen der Eröffnungsveranstaltung der tudieneinführungswoche erhalten ie bei mit dem Zulassungsbescheid im Internet unter: Chipkarte Mit der Immatrikulation erhalten ie zunächst einen vorläufigen tudierendenausweis, den ie während der tew gegen Ihre persönliche Chipkarte eintauschen. Dabei handelt es sich um ein multifunktionales Werkzeug mit vielen Funktionen, auf die ie im tudienalltag zurückgreifen können bzw. sogar müssen. Die Chipkarte dient als tudierendenausweis mit Lichtbild dient als emesterticket Das emesterticket ist bereits einen Monat vor tudienbeginn gültig (im Wintersemester also ab dem 01.eptember, im ommersemester ab dem 01.März). olange ie in dieser Zeit immatrikuliert sind, aber noch keine Chipkarte ausgehändigt bekommen haben, dient Ihr vorläufiger tudierendenausweis zusammen mit dem Personalausweis als emesterticket. weitere Informationen: dient als Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek, verfügt über eine Bezahlfunktion für Dienste des tudentenwerkes (Mensa, Kaffeeautomaten, Waschmaschinen in Wohnheimen, Kopierer, und 34

35 ermöglicht die Verschlüsselung und ignierung von s sowie die Zugangskontrolle für begrenzten Parkraum und sensible Bereiche. Über die Funktionalitäten der Chipkarte werden ie zu Beginn Ihres tudiums im Rahmen der tudieneinführungswoche umfassend informiert. tudienfinanzierung Zwar werden gegenwärtig in Hessen keine tudiengebühren erhoben, dennoch ist ein tudium mit Kosten verbunden. Wohnung, Unterhalt, Lehrmaterialien gibt es nicht umsonst. Für tudierende, die das tudium allein nicht finanzieren können, gibt es mehrere Unterstützungsangebote. Das bekannteste ist sicherlich das BAföG, die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Aber auch tipendien tudienkredite können eine Möglichkeit sein. Als Ansprechpartner empfiehlt sich das tudentenwerk Gießen, das für die Bearbeitung der BAföG-Anträge zuständig ist, aber auch Informationen zu weiteren Aspekten rund um das Thema tudienfinanzierung bereithält. tudentenwerk Gießen - Abteilung Förderung Otto-Behaghel-traße 23-27, Gießen, Tel Wohnen Bei der Wohnungssuche ist zu empfehlen, nach Möglichkeit nicht bis zum emesterbeginn zu warten, da dann die meisten Zimmer und Wohnungen bereits vergeben sind. Wer sich für einen Platz in einem tudentenwohnheim interessiert, wendet sich direkt an das tudentenwerk. Auch hier empfiehlt es sich, sich möglichst frühzeitig darum zu bemühen, sobald ie sich an der JLU eingeschrieben haben. tudentenwerk - Abteilung Wohnen Otto-Behaghel-traße 23-27, Gießen, Tel Informationen zur Wohnungssuche und Links zu Kleinanzeigen und Wohnungsbörsen finden ie auch unter Der tudienort Gießen Die Justus-Liebig-Universität Gießen, die "Kulturstadt an der Lahn", liegt mitten in Deutschland, rund 70 km nördlich von Frankfurt am Main. Durch die landschaftlich reizvolle Lage im Lahntal zwischen Vogelsberg, Taunus und Westerwald und durch ein reichhaltiges kulturelles Angebot haben tadt und Umgebung einen hohen Freizeitwert. Die Lebenshaltungskosten sind vergleichsweise niedrig, die Verkehrsanbindungen in alle Richtungen durch Autobahn, öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zum Frankfurter Flughafen sind sehr gut. Gießen mit seinen ca Einwohnern ist eine junge tadt und in Deutschland die tadt mit der höchsten tudentendichte. An der Universität sind rund tudierende immatrikuliert, an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) sind weitere tudierende eingeschrieben. Dies prägt auch das tadtbild, das Kulturangebot und die Kneipenszene der tadt. Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Universität gegründet im Jahre 1607, die ein mnes und breites Fächerspektrum in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, den Naturwissenschaften, der Medizin und Veterinärmedizin sowie den Geistes- und ozialwissenschaften anbietet. ie ist die zweitgrößte Hochschule in Hessen und der größte Arbeitgeber in der Region. Die Justus-Liebig-Universität hat elf Fachbereiche und ebenso viele wissenschaftliche Zentren. Im Bereich der Kultur- und Geisteswissenschaften bietet die Universität Gießen ein umfangreiches tudienangebot. Hier können die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und die Psychologie sowie verschiedene sprach-, 35

36 literatur-, geschichts- und kulturwissenschaftliche, aber auch künstlerische Fächer im Rahmen von taatsexamens-, Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen für alle chulstufen studiert werden. Mit der Medizin, der Zahn- und der Veterinärmedizin, den Agrarwissenschaften, der Ökotrophologie und der Biologie sowie dem kompletten pektrum der klassischen Naturwissenschaften bietet die Universität Gießen eine einmalige Fächerkonstellation, die interdisziplinäres tudieren und Forschen im Bereich der Lebenswissenschaften fördert. 36

37 7. Modulbeschreibungen der Module des ersten tudienjahres in den Hauptfächern ämtliche Modulbeschreibungen der sprachlichen Fächer finden ie immer unter und für die wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer unter Modulbeschreibungen des ersten tudienjahres: English Literatures & Cultures/Anglistik 05-ANG-LB-LitCult Introduction to Literary and Cultural tudies CP Modulbezeichnung Introduction to Literary and Cultural tudies Modulcode 05-ANG-LB-LitCult FB / Fach / Institut FB 05 / Institut für Anglistik Verwendet in tudiengängen / tudienfach Anglistik/ Englische prachen, Literaturen und Kulturen - English Languages, Literatures and Cultures (ELLC) in den tudiengängen BA LK, GuK, NFF, MFKW, L1, L2/L5, emestern... L3 BA LK, GuK, MFKW, NFF: HF und NF im 1. u. 2. em.; L2/L5, L3 im 3. u. 4. em.; L1 im 5. u. 6. em. Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Ingo Berensmeyer, Dr. Martin pies Kompetenzziele: Erwerb von Grundlagenkenntnissen der Konzepte und Terminologie der Literaturwissenschaft; Analysefähigkeit, Beurteilungsfähigkeit von literarischen Texten in ihren kulturhistorischen Kontexten; Anwendung von Analysetechniken am Beispiel von verschiedenen Gattungen; Grundqualifikationen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens (Recherchieren, Darstellen, chreiben). Modulinhalte: Grundlagen der Literaturwissenschaft: Terminologie, Begriffs-, Modell- und Theoriebildung; Grundlagen der Literaturgeschichte der englischen amerikanischen Literatur; exemplarische Einübung von Analysetechniken. Lehrveranstaltungsform(en) A1 Grundkurs A2 eminar A3 Vorlesung (Die Vor- und Nachbereitung kann mit Hilfe eines Tutoriums unterstützt werden.) Prüfungsform(en) Modulbegleitende (kumulative) Prüfungen Arbeitsaufwand in tunden Workload insgesamt 300 tunden = CP davon für A Lehrveranstaltungen A1 Grundkurs A2 eminar A3 Vorlesung Aa Präsenzstunden Ab Vor- und Nachbereitung, Leistungsnachweis (Klausur) B elbstgestaltete Arbeit im Modul Modulbegleitende (kumulative) Prüfung Prüfungsvorbereitung und Prüfung in A2: 60 Prüfungsformen sind: Präsentationen (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Referate (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Projektbericht, Literaturbericht, Projektarbeit (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Klausuren, Hausarbeiten, Portfolios, writing assignments (kürzere schriftliche Arbeiten) sowie Kombinationen der genannten Formen. Die Prüfungsform wird zu Beginn der Veranstaltungen von den Veranstaltungsleitern bekannt gegeben. Modulprüfung Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten/Punkte anderer Teilprüfungen ausgeglichen werden. Ausgleichsprüfung: Überarbeitung der nicht bestandenen Prüfungsleistung (im Falle von schriftlichen Ausarbeitungen wie z.b. Hausarbeit) innerhalb von 14 Tagen bzw. Wiederholung der nicht bestandenen Klausur. Wiederholungsprüfung: Die Wiederholungsprüfung bezieht sich nur auf die Modulteile, die im Rahmen einer Ausgleichsprüfung nicht bestanden wurden. Die Wiederholungsprüfung besteht aus einer Klausur, in der jeder nicht bestandene Modulteil einen Anteil von 60 Minuten umfasst. Modulabschlussnote A1: 50%, A2: 50% Leistungspunkte Angebotsrhythmus, Dauer in emestern Unterrichtssprache Kapazität CP Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 emester 1. Modulsemester (Wie): A1, 2. Modulsemester (oe): A2 und A3 Englisch, Deutsch A1: 60, A2: 60, A3: unbegrenzt 37

38 38

39 05-ANG-LB-LCC1 Introductory Language and Communication Course CP Modulbezeichnung Introductory Language and Communication Course Modulcode 05-ANG-LB-LCC1 FB / Fach / Institut FB 05 / Institut für Anglistik Verwendet in tudiengängen / tudienfach Anglistik/ Englische prachen, Literaturen und Kulturen - English Languages, Literatures and Cultures (ELLC) in den tudiengängen BA LK, GuK, NFF, MFKW, L2/L5, L3 emestern... BA LK, GuK, MFKW, NFF: HF im 1. u. 2. em.; L2/L5, L3 im 1. u. 2. em.; BA LK, GuK, MFKW, NFF: NF im 3. u. 4. em. Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Magnus Huber Kompetenzziele: Gem. 1 Abs. (2) HLbG-UVO folgende fachpraktische Kompetenzen: Verstehen: Weitgehend problemloses Verständnis von komplexen literarischen Texten und achtexten sowie längeren Redebeiträgen in ihren unterschiedlichen stilistischen und regionalen Ausprägungen. prechen: prachlich angemessene Reaktion in unterschiedlichen ituationen (für Lehramts-tudierende insbesondere in Bezug auf die Interaktion im Klassenzimmer) unter Verwendung des jeweils adäquaten Vokabulars sowie die Fähigkeit, selbstständig einen längeren Redebeitrag auch zu komplexen achverhalten in fließender prache zu gestalten. chreiben: Verfassen klar strukturierter und fließender Texte auch zu komplexen achverhalten sowie unterschiedlicher Texttypen in zielgruppenorientierter prache. Methodenkompetenz: chulung von berufsfeld-orientierten Präsentationstechniken und von Kompetenzen zur angemessenen Gesprächs Hausarbeit, Projektbericht Literaturberichtteilnahme und -mation. Autonomes Lernen: Entwicklung von elbstlernkompetenz, dabei insbesondere für tudierende der Lehramtsstudiengänge auch Anleitung zur selbständigen Entwicklung fachlicher Fragen sowie zur selbständigen Einarbeitung in neue, für das Fach relevante Entwicklungen. Modulinhalte: prache: ystematischer Überblick über die Grundlagen des englischen prachsystems. Progressive Einübung der englischen Grammatik, Aussprache, Idiomatik, des Hör- und Textverständnisses sowie der Textproduktion. Vermittlung von Methoden autonomen Lernens: Anleitung zur selbständigen Vertiefung der grammatischen Kenntnisse sowie des Wortschatzes, Präsentations- und Diskussionstechniken. oziokulturelle Inhalte: Grundlagen der englischsprachigen Bezugskulturen (z.b. politisches ystem der UA), kulturwissenschaftliche und kulturhistorische Themen (z.b. interkulturelle Beziehungen) sowie fachwissenschaftlich und fachdidaktisch relevante Themen. Lehrveranstaltungsform(en) A1 Übung, A2 Übung, A3 Übung Prüfungsform(en) Modulbegleitende (kumulative) Prüfungen Workload insgesamt 300 tunden = CP Arbeitsaufwand in tunden Modulprüfung davon für A Lehrveranstaltungen A1 Übung A2 Übung A3 Übung Aa Präsenzstunden Ab Vor- und Nachbereitung, Leistungsnachweis B elbstgestaltete Arbeit Prüfungsvorbereitung und Prüfung in A1: 15, A2: 30, A3: 30 im Modul Modulbegleitende (kumulative) Prüfung Prüfungsformen sind: Präsentationen (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Referate (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Projektbericht, Literaturbericht, Projektarbeit (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Klausuren, Hausarbeiten, Portfolios, writing assignments (kürzere schriftliche Arbeiten) sowie Kombinationen der genannten Formen. Die mündlichen Leistungen bestehen aus qualifizierten Diskussionsbeiträgen und/ strukturierten und vorbereiteten Kurzreferaten in der Zielsprache. Die Prüfungsform wird zu Beginn der Veranstaltungen von den Veranstaltungsleitern bekannt gegeben. Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten/Punkte anderer Teilprüfungen ausgeglichen werden. Ausgleichsprüfung: Überarbeitung der nicht bestandenen Prüfungsleistung (im Falle von schriftlichen Ausarbeitungen wie z.b. Hausarbeit) innerhalb von 14 Tagen bzw. Wiederholung der nicht bestandenen Klausur. Wiederholungsprüfung: Die Wiederholungsprüfung bezieht sich nur auf die Modulteile, die im Rahmen einer Ausgleichsprüfung nicht bestanden wurden. Die Wiederholungsprüfung besteht aus einer Klausur, in der jeder nicht bestandene Modulteil einen Anteil von 60 Minuten umfasst. 39

40 Modulabschlussnote A1: 30% (mündlich 20% / schriftlich 80%) A2: 35% (mündlich 35% / schriftlich 65%) A3: 35% (mündlich 35% / schriftlich 65%) Leistungspunkte CP Angebotsrhythmus, Dauer in emestern Unterrichtssprache Englisch Kapazität A1: 60, A2: 60, A3: 60 Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 emester 1. Modulsemester (Wie): A1 und A2, 2. Modulsemester (oe): A3 Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. emesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis 40

41 Modulbeschreibungen des ersten tudienjahres: Galloromanistik/Französisch 41

42 05-ROM-B-prF-1 prachwissenschaft I CP Modulbezeichnung Englische Modulbezeichnung Modulcode FB / Fach / Institut Verwendet in tudiengängen / emestern... Arbeitsaufwand in tunden prachwissenschaft I Linguistics I 05-ROM-B-prF-1 FB 05 / Institut für Romanistik / Französisch tudienfach Galloromanistik/Französisch in den tudiengängen BA LK, GuK, NFF, MFKW (HF/NF) im 1. u. 2. em. Modulverantwortliche/r eiler Teilnahmevoraussetzungen keine Kompetenzziele 1. Grundkenntnisse der strukturellen und funktionalen Eigenschaften der französischen prache der Gegenwart 2. Überblickskenntnisse der Entwicklung und der Varietäten der französischen prache 3. Vertiefte Kenntnisse in einer Teildisziplin der französischen prachwissenschaft Modulinhalte Beschreibungsebenen der synchronen französischen prachwissenschaft (Phonetik/Phonologie, Morphologie, yntax, emantik/lexikologie, Pragmatik), trukturen, Varietäten und Geschichte der französischen prache Lehrveranstaltungsform(en) Einführungsveranstaltung (Grundkurs) A1 Überblicksvorlesung A2 Proseminar A3 Prüfungsform(en) Modulbegleitende (kumulative) Prüfungen Workload insgesamt 300 tunden = CP davon für Einführungs-veranstaltung (Grundkurs) A1 A3 Proseminar Überblicksvorlesung A2 A Lehrveranstaltungen Aa Präsenzstunden Ab Vor- und Nachbereitung B elbstgestaltete Arbeit im 60 tunden Modul C Modulabschlussprüfung keine Modulbegleitende (kumulative) Klausur (90 Minuten) zu A1 und A2 in A2 Prüfung Referat und Hausarbeit (bei Bewertung der Hausarbeit) in A3 Ist aufgrund nicht bestandener Modulteilprüfungen das Gesamtmodul nicht bestanden, besteht die Möglichkeit zur Kompensation in einer sich dem Modul anschließenden Ausgleichsprüfung, die der Form der Modulteilprüfungen entspricht. ollte die Ausgleichsprüfung nicht zu einem Ergebnis von mindestens ausreichend führen, bietet eine schriftliche Wiederholungsprüfung (180 Minuten) die letzte Möglichkeit zum Bestehen der Module. Modulabschlussnote A2: 60% A3: 40% Leistungspunkte CP Angebotsrhythmus, Dauer in emestern Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 emester 1. Modulsemester (Wie): A1, 2. Modulsemester (oe): A2 und A3 Unterrichtssprache Deutsch, Französisch Kapazität A1: 40, A2: 0, A3: 40 Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. emesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis Modulprüfung 42

43 Modulbeschreibungen des ersten tudienjahres: Hispanistik/ panisch 43

44 44

Anlage 1 Studienverlaufspläne zur SpezO MFKW

Anlage 1 Studienverlaufspläne zur SpezO MFKW ahlpflichtmodule (entweder 2 Module chwerpunkt Literatur + 1 Modul chwerpunkt prache ODER 1 Modul chwerpunkt Literatur + 2 Module chwerpunkt prache) chwerpunkt prache chwerpunkt Literatur Pflichtmodule

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1.4 Studienverlaufspläne Wirtschaftswissenschaften für den Bachelor- Studiengang MFKW... 11

Inhaltsverzeichnis. 1.4 Studienverlaufspläne Wirtschaftswissenschaften für den Bachelor- Studiengang MFKW... 11 pezielle Ordnung für den Bachelor-tudiengang Anlage 1: tudienverlaufspläne berarbeitete Fassung im Zuge der 9. Novelle der Gemeinsamen Anlage 2 für die Bachelor-tudiengänge des FB 05 vom 15..2014 02.09.2009

Mehr

Anlage 1 Studienverlaufspläne zur SpezO MFKW

Anlage 1 Studienverlaufspläne zur SpezO MFKW pezielle Ordnung für den Bachelor-tudiengang Anlage 1: tudienverlaufspläne 02.09.2009 7.35.05 Nr. 2. 1 Anlage 1 tudienverlaufspläne zur pezo MFK 1.1 tudienverlaufspläne Anglistik für den Bachelor-tudiengang

Mehr

Informationen zum Studiengang. Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft. Abschluss: Bachelor of Arts

Informationen zum Studiengang. Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft. Abschluss: Bachelor of Arts Informationen zum tudiengang Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft Abschluss: Bachelor of Arts Inhalt 1. Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft...3 Gegenstand... 3 tudienanforderungen... 4 berufliche

Mehr

Informationen zu English Literary Studies

Informationen zu English Literary Studies Informationen zu English Literary tudies Abschluss: Master of Arts tand: April 2012 Inhalt 1. Master of Arts: English Literary tudies... 3 1.1. Übersicht zum tudienfach... 3 1.2. tudienziel und Inhalte...

Mehr

Informationen zu Romanistik. Galloromanistik/Französisch Hispanistik/Spanisch Lusitanistik/Portugiesisch. Abschluss: Master of Arts

Informationen zu Romanistik. Galloromanistik/Französisch Hispanistik/Spanisch Lusitanistik/Portugiesisch. Abschluss: Master of Arts Informationen zu Romanistik Galloromanistik/Französisch Hispanistik/panisch Lusitanistik/Portugiesisch Abschluss: Master of Arts tand: April 2012 Inhalt 1. Master of Arts: Romanistik... 3 1.1. bersicht

Mehr

Studienvoraussetzungen der Speziellen Ordnungen für die Master-Studiengänge* des Fachbereichs 05 - Sprache, Literatur, Kultur Gemeinsame Anlage 3

Studienvoraussetzungen der Speziellen Ordnungen für die Master-Studiengänge* des Fachbereichs 05 - Sprache, Literatur, Kultur Gemeinsame Anlage 3 03.09.2009 7.36.05 Nr.III S. 1 Studienvoraussetzungen der Speziellen Ordnungen für die Master-Studiengänge* des - Sprache, Literatur, Kultur Gemeinsame Anlage 3 vom 20. 5.2009 * Diese Anlage regelt die

Mehr

Informationen zu Slavische Sprachen und Kulturen mit den Schwerpunkten Russistik, Polonistik, Bohemistik, Kroatisch/Serbisch

Informationen zu Slavische Sprachen und Kulturen mit den Schwerpunkten Russistik, Polonistik, Bohemistik, Kroatisch/Serbisch Informationen zu Slavische Sprachen und Kulturen mit den Schwerpunkten Russistik, Polonistik, Bohemistik, Kroatisch/Serbisch im Studiengang M.A. Sprache, Literatur, Kultur Stand: April 2012 Inhalt 1. Master

Mehr

Informationen zum Studienfach

Informationen zum Studienfach Informationen zum Studienfach Geographie als Nebenfach in den Studiengängen B.A. Geschichts- und Kulturwissenschaften B.A. Sprache, Literatur, Kultur Stand: Oktober 2012 Inhalt 1. Das Studienfach Geographie

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident 02.09.2009 7.35.05 Nr. 1 Spezielle Ordnung für den Bachelor Studiengang Fassungsinformationen Spezielle Ordnung für den Bachelor Studiengang

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang English and American Culture and Business Studies/Anglistik, Amerikanistik und Wirtschaftwissenschaften des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften

Mehr

Informationen zu. Slavische Sprachwissenschaft. in den Studiengängen

Informationen zu. Slavische Sprachwissenschaft. in den Studiengängen Informationen zu Slavische Sprachwissenschaft in den Studiengängen MA Sprache, Literatur, Kultur MA Geschichts- und Kulturwissenschaften MA Moderne Sprachen und Sprachwissenschaft Inhalt 1. Slavistische

Mehr

vom 2. September 2013 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Nr. 01/2014, S. 15)

vom 2. September 2013 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Nr. 01/2014, S. 15) Zwölfte Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang vom 2. eptember 2013 (Veröffentlichungsblatt

Mehr

I. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums 2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn 3 Studienaufbau

I. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums 2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn 3 Studienaufbau Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für die Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Besonderer Teil für den

Mehr

Informationen zu Komparatistik Studienelement im Studiengang Sprache, Literatur, Kultur

Informationen zu Komparatistik Studienelement im Studiengang Sprache, Literatur, Kultur Informationen zu Komparatistik Studienelement im Studiengang Sprache, Literatur, Kultur Abschluss: Master of Arts Stand: April 2012 Inhalt 1. Master of Arts: Komparatistik Studienelement... 3 1.1. Übersicht

Mehr

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Amerikastudien (American Studies) Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Amerikastudien (American Studies) Zentrale Studienberatung TUDIENFÜHRER BACHELOR OF ART Amerikastudien (American tudies) Zentrale tudienberatung 1. TUDIENGANG: B.A. AMERIKATUDIEN (AMERICAN TUDIE) 2. ABCHLU: Bachelor of Arts 3. REGELTUDIENZEIT: 6 emester LEITUNGPUNKTE:

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 20.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 20. Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für das Studienfach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung

Mehr

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012)

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012) Informationen zum Studium BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012) Der BA-Studiengang im Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft ist

Mehr

A Synopse. I. 5 erhält folgende Fassung: II. 7 Abs. 3 erhält folgende Fassung: III. 13 erhält folgende Fassung:

A Synopse. I. 5 erhält folgende Fassung: II. 7 Abs. 3 erhält folgende Fassung: III. 13 erhält folgende Fassung: A Synopse Zweiter Beschluss des Fachbereichs 07 Mathematik und Informatik, Physik, Geographie vom 21.11.2012 und 15.05.2013 zur Änderung der Speziellen Ordnung des Master-Studiengangs Geographie des Fachbereichs

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3.

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3. Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft in der vom 1. Oktober 2007 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus ergibt. - der Fassung der

Mehr

Modulhandbuch. Russische Philologie (BA) - zweites Hautpfach

Modulhandbuch. Russische Philologie (BA) - zweites Hautpfach Modulhandbuch Russische Philologie (BA) - zweites Hautpfach gültig ab Wintersemester 2008/2009 Inhaltsverzeichnis Module M 01: Basismodul Sprachausbildung Russisch 1 (Haupt- und Nebenfach) 2 M 02: Basismodul

Mehr

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 35 D I E N T B L A T T DER HOCHCHULEN DE AARLANDE 2018 ausgegeben zu aarbrücken, 24. Januar 2018 Nr. 5 UNIVERITÄT DE AARLANDE eite tudienordnung für den trinationalen Kernbereich-Master-tudiengang Literatur-,

Mehr

Modulhandbuch. Polnische Philologie (BA) - Bachelorfach

Modulhandbuch. Polnische Philologie (BA) - Bachelorfach Modulhandbuch Polnische Philologie (BA) - Bachelorfach gültig ab Wintersemester 2008/2009 Inhaltsverzeichnis Module M 01: Basismodul Sprachausbildung Polnisch 1 (Haupt- und Nebenfach) 2 M 02: Basismodul

Mehr

Informationen zum Studiengang. Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik. Abschluss: Bachelor of Arts

Informationen zum Studiengang. Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik. Abschluss: Bachelor of Arts Informationen zum tudiengang Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik Abschluss: Bachelor of Arts Inhalt 1. Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik... 3 Gegenstand... 3 tudienanforderungen...

Mehr

Masterstudiengänge. Wintersemester 2017/18

Masterstudiengänge. Wintersemester 2017/18 Masterstudiengänge Wintersemester 2017/18 Justus-Liebig-Universität Gießen Die Justus-Liebig-Universität (JLU) bietet ein breites Fächerspektrum. Das tudienangebot umfasst rund 150 tudiengänge/-fächer

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Spanisch (Erwerb von 75 ECTS-Punkten)

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Spanisch (Erwerb von 75 ECTS-Punkten) atzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach (Erwerb von 75 ECT-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 2. März 2016 (Fstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2016-26)

Mehr

der Bedingungen und Möglichkeiten verantwortlichen Handelns in der Gesellschaft befähigen.

der Bedingungen und Möglichkeiten verantwortlichen Handelns in der Gesellschaft befähigen. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Studienplan. Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Nebenfach Politikwissenschaft

Studienplan. Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Nebenfach Politikwissenschaft Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Seminar für Wissenschaftliche Politik Studienplan Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Nebenfach Politikwissenschaft Stand: 29.09.2005 Grundlage: Prüfungsordnung der

Mehr

72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13

72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur mit Haupt- und Nebenfach der

Mehr

Modulhandbuch. Polnische Philologie (BA) - zweites Hauptfach

Modulhandbuch. Polnische Philologie (BA) - zweites Hauptfach Modulhandbuch Polnische Philologie (BA) - zweites Hauptfach gültig ab Wintersemester 2008/2009 Inhaltsverzeichnis Module M 01: Basismodul Sprachausbildung Polnisch 1 (Haupt- und Nebenfach) 2 M 02: Basismodul

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird Wortlaut Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang und Informationstechnik bekannt gemacht, wie er sich aus - Fassung Ordnung vom 9. Juni 2010 (Brem.ABl. S. 884), und - Ordnung zur Änung

Mehr

Anhang für den M. A. Slavistik (Russistik) zu den 2, 5, 6, 11-16: Fachbereich 05 Bestimmungen für das Fach Slavistik (Schwerpunkt Russistik)

Anhang für den M. A. Slavistik (Russistik) zu den 2, 5, 6, 11-16: Fachbereich 05 Bestimmungen für das Fach Slavistik (Schwerpunkt Russistik) Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Slavistik Anhang für den M. A. Slavistik (Russistik) zu den 2, 5, 6, 11-16: Fachbereich 05 Bestimmungen für das Fach Slavistik (Schwerpunkt Russistik) A. Fachspezifische

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) in der Fassung vom 5. März 2019 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 50, Nr. 7, S. 30 36) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 09.09.2010 7.36.03 Nr. 8 Beschluss Genehmigung Inkrafttreten Prüfungsordnung FBR 03: 06.09.2009 Präsident: 29.06.2010 09.09.2010 1. Änderungsbeschluss

Mehr

Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang

Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang ANGLISTIK/ENGLISCH Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft hat in

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung -

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung - Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung - Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) B I.

Mehr

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management Prüfungsordnung berufsbegleitender MBA General Management Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden MBA-Studiengang General Management des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 03.09.2009 7.36.05 Nr. 4 Spezielle Ordnung für den Master-Studiengang Spezielle Ordnung für den Master-Studiengang mit dem Abschluss Master

Mehr

geändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011

geändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Informationen zu English Cultural Studies

Informationen zu English Cultural Studies Informationen zu English Cultural Studies Abschluss: Master of Arts in den Studiengängen M.A. Sprache, Literatur, Kultur M.A. Geschichts- und Kulturwissenschaften Stand: April 2012 Inhalt 1. Master of

Mehr

Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni

Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni 2011 637 2 Durchführung von Prüfungen als e-klausur (1) Eine e-klausur ist eine Prüfung, deren Erstellung, Durchführung und Auswertung (mit Ausnahme

Mehr

2. Konsekutives Master-Nebenfach Wirtschaft (im Umfang von 18/20 CP)... 8

2. Konsekutives Master-Nebenfach Wirtschaft (im Umfang von 18/20 CP)... 8 Inhaltsverzeichnis 23.07.2012 7.35.NF.02 S. 1 1. Großer Nebenfachstudiengang (Minor) in Wirtschaft im Umfang von 24-40 CP... 2 1.1 Modulangebot für das große Nebenfach Wirtschaft... 2 Bereich [NF/B-BWL]:

Mehr

(in der Fassung vom 27. Juli 2017)

(in der Fassung vom 27. Juli 2017) (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Das Fach Russisch kann im Masterstudiengang als Erweiterungsfach mit einem Studienumfang von 120 ECTS-cr studiert werden. (2) Davon entfallen 90 ECTS-cr

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-12.pdf)

Mehr

Technische Universität Dresden. Rahmenstudienordnung. für den Studiengang Lehramt an Mittelschulen

Technische Universität Dresden. Rahmenstudienordnung. für den Studiengang Lehramt an Mittelschulen Technische Universität Dresden Rahmenstudienordnung für den tudiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 14.10.2002 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat achsen (ächsisches Hochschulgesetz

Mehr

Studienverlaufspläne der Speziellen Ordnungen für die Master-Studiengänge* des Fachbereichs 05 - Sprache, Literatur, Kultur Gemeinsame Anlage 1

Studienverlaufspläne der Speziellen Ordnungen für die Master-Studiengänge* des Fachbereichs 05 - Sprache, Literatur, Kultur Gemeinsame Anlage 1 pezielle Ordnung für die Master-tudiengänge des Gemeinsame Anlage 1: tudienverlaufspläne 03.09.2009 7.36.05 Nr.I. 1 tudienverlaufspläne der peziellen Ordnungen für die Master-tudiengänge* des - prache,

Mehr

Fächerspezifische Bestimmungen. für das Unterrichtsfach Englisch. für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Fächerspezifische Bestimmungen. für das Unterrichtsfach Englisch. für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Englisch für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge an der Technischen Universität

Mehr

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Sorabistik. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Sorabistik. Zentrale Studienberatung MASTER OF ARTS STUDIENFÜHRER Sorabistik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. SORABISTIK 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:

Mehr

Technische Universität Dresden. Rahmenstudienordnung. für den Studiengang Lehramt an Grundschulen

Technische Universität Dresden. Rahmenstudienordnung. für den Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Rahmenstudienordnung für den tudiengang Lehramt an Grundschulen Vom 14.10.2002 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat achsen (ächsisches Hochschulgesetz

Mehr

/693 BA. III. Schlussbestimmung 12 In-Kraft-Treten

/693 BA. III. Schlussbestimmung 12 In-Kraft-Treten Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsromanistik/Französisch des Fachbereichs Sprachund Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 20. Mai 2009 Inhalt I. Allgemeines 1 Geltungsbereich

Mehr

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Master-Studiengang Besonderer Teil Romanische Philologie

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Master-Studiengang Besonderer Teil Romanische Philologie A 07-08- Codiernummer 0.06.0 letzte Änderung 0 - Auflage - Seitenzahl Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Master-Studiengang Besonderer Teil Romanische Philologie vom. Juni

Mehr

geändert durch Satzungen vom 5. November Mai Februar 2016

geändert durch Satzungen vom 5. November Mai Februar 2016 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Modulhandbuch. Russische Philologie (BA) - Bachelorfach

Modulhandbuch. Russische Philologie (BA) - Bachelorfach Modulhandbuch Russische Philologie (BA) - Bachelorfach gültig ab Wintersemester 2008/2009 Inhaltsverzeichnis Module M 01: Basismodul Sprachausbildung Russisch 1 (Haupt- und Nebenfach) 2 M 02: Basismodul

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 1, Nr. 72, S. 01 503) in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 6, Nr. 76, S. 37 62) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor

Mehr

Informationen zu. English Linguistics. in den Studiengängen

Informationen zu. English Linguistics. in den Studiengängen Informationen zu English Linguistics in den tudiengängen MA prache, Literatur, Kultur MA Geschichts- und Kulturwissenschaften MA Moderne prachen und prachwissenschaft Inhalt 1. Masterstudienfach English

Mehr

STUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.SC. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) 2. ABSCHLUSS: Master of Science 3. REGELSTUDIENZEIT: 4

Mehr

vom 19. Mai 2010 Artikel 1

vom 19. Mai 2010 Artikel 1 atzung zur Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den tudiengang Master of Arts (M.A. der Fakultät für ozialwissenschaften der Universität Mannheim vom 19. Mai 2010 Aufgrund des 34 Abs.1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Masterstudiengang EMPIRISCHE SPRACHWISSENSCHAFT (Studiengangsspezifischer Anhang zur Rahmenordnung für die Masterstudiengänge des FB 09)

Masterstudiengang EMPIRISCHE SPRACHWISSENSCHAFT (Studiengangsspezifischer Anhang zur Rahmenordnung für die Masterstudiengänge des FB 09) Geltungsbereich des Studiengangspezifischen Anhangs Dieser Studiengangsspezifische Anhang enthält die studiengangsspezifischen Regelungen für den Masterstudiengang Empirische Sprachwissenschaft. Er gilt

Mehr

STUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER MASTER OF SCIENCE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.SC. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (ECONOMICS) 2. ABSCHLUSS: Master of Science 3. REGELSTUDIENZEIT: 4

Mehr

geändert durch Satzungen vom 23. Februar März Januar Januar November August 2017

geändert durch Satzungen vom 23. Februar März Januar Januar November August 2017 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Englisch

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Englisch (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Das Fach Englisch wird im fachwissenschaftlichen Pflichtmodul mit mindestens 6 ECTS-cr studiert. Hinzu kommen ein fachdidaktisches Modul im Umfang

Mehr

Modulhandbuch Südslavische Philologie (BA) - zweites Hauptfach

Modulhandbuch Südslavische Philologie (BA) - zweites Hauptfach Modulhandbuch Südslavische Philologie (BA) - zweites Hauptfach gültig ab Wintersemester 2008/2009 bis Inhaltsverzeichnis Module M 01: Basismodul Sprachausbildung Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

Mehr

Französische, Italienische und Spanische Studien B.A. Bachelor of Arts

Französische, Italienische und Spanische Studien B.A. Bachelor of Arts Französische, Italienische und Spanische Studien B.A. Bachelor of Arts Auf einen Blick Abschluss: Bachelor of Arts Studienbeginn: Wintersemester Lehrsprachen: Deutsch/jeweilige romanische Sprache Regelstudienzeit:

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Informatik (Komplementärfach) im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen. Vom 13.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Informatik (Komplementärfach) im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen. Vom 13. Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Informatik (Komplementärfach) im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen Vom 13. April 2011 Der Fachbereichsrat 3 hat auf seiner Sitzung am 13. April

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 451 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2010 ausgegeben zu Saarbrücken, 7. Oktober 2010 Nr. 34 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Studienordnung für das Nebenfach Slavische Kulturen im 2-Fächer-Master-Studiengang.

Mehr

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik Ordnung des Studiengangs M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik Ausführungsbestimmungen mit Anhängen I: Studien- und Prüfungsplan II: Kompetenzbeschreibungen III: Modulhandbuch (nur elektronisch

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau tudienordnung für den tudiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of cience Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 atz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer

Mehr

AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN

AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN H 1270 805 2007 Ausgegeben am 7. August 2007 Nr. 98 Inhalt Ordnung zur Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrierte Europastudien"

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 35 I ausgegeben am 14. Juli 2014 Neubekanntmachung der tudien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Masterstudiengang Bildungswissenschaft vom

Mehr

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Besonderer Teil English Studies/Anglistik

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Besonderer Teil English Studies/Anglistik 0 - Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Besonderer Teil English Studies/Anglistik vom 0. September 00 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Universität

Mehr

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Philosophie. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Philosophie. Zentrale Studienberatung BACHELOR OF ARTS STUDIENFÜHRER Philosophie Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: B.A. PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Bachelor of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 6 Semester LEISTUNGSPUNKTE: 180 Leistungspunkte

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 09.09.2010 7.36.03 Nr. 8 Spezielle Ordnung für den Masterstudiengang des Fachbereichs 03 - Sozial- und Kulturwissenschaften vom 06.09.2009

Mehr

Fächerspezifische Bestimmungen. für das Unterrichtsfach Englisch. für ein Lehramt an Berufskollegs

Fächerspezifische Bestimmungen. für das Unterrichtsfach Englisch. für ein Lehramt an Berufskollegs Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Englisch für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge an der Technischen Universität Dortmund Aufgrund

Mehr

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität

Mehr

geändert durch Satzungen vom 28. Februar September November März Februar Juni

geändert durch Satzungen vom 28. Februar September November März Februar Juni Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 665 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 018 ausgegeben zu Saarbrücken,. Juli 018 Nr. 58 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Anlage 1 - Fachspezifische Bestimmungen für das erweiterte Hauptfach

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM 05.12.2016 - Der Präsident - Az.: Dez.4-Ho Studiengangsprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Nachhaltige Entwicklung und Angewandte Nachhaltigkeit der Hochschule Bochum vom 05. Dezember

Mehr

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR. 564

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR. 564 a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences hsd Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf NR. 564 Das Verkündungsblatt der Hochschule 21.08.17 Herausgeberin:

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Deutsch

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Deutsch (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Das Fach Deutsch wird im fachwissenschaftlichen Pflichtmodul mit mindestens 6 ECTS-cr studiert. Hinzu kommen ein fachdidaktisches Modul im Umfang

Mehr

PRAKTIKUMSORDNUNG SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE INTERKULTURELLE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN

PRAKTIKUMSORDNUNG SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE INTERKULTURELLE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRAKTIKUMSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE UND DIE MASTERSTUDIENGÄNGE PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE UND PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT INTERKULTURELLE

Mehr

Zentraler Prüfungsausschuss Zuständig für die Studiengänge:

Zentraler Prüfungsausschuss Zuständig für die Studiengänge: Zentraler Prüfungsausschuss Zuständig für die tudiengänge: Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät Bachelorstudiengänge Politik und oziologie Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät Masterstudiengänge

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/11.01.2016 Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Vom 19. März 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-8)

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie A 07-02-1 Codiernummer 09.07.09 letzte Änderung 04-1 Auflage - Seitenzahl Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie vom 9. Juli 2009 1

Mehr

(in der Fassung vom 27. November 2012)

(in der Fassung vom 27. November 2012) (in der Fassung vom 27. November 2012) I. Geltungsbereich 1 Der Studiengang richtet sich an Absolventen geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlicher BA-Studiengänge und bietet die Möglichkeit zur osteuropabezogenen

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Slavistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-25.pdf)

Mehr

Masterstudiengang. Fremdsprachenlinguistik im Wintersemester 2016/17

Masterstudiengang. Fremdsprachenlinguistik im Wintersemester 2016/17 Masterstudiengang Fremdsprachenlinguistik im Wintersemester 2016/17 Philosophische Fakultät Anglistik: Englisch Germanistik Beteiligte Institute Deutsch als Fremdsprache Romanistik Französisch Italienisch

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Französisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Französisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) atzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach h (Erwerb von 60 ECT-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 2. März 2016 (Fstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2016-19

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 607 2013 Verkündet am 9. Juli 2013 Nr. 155 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Bremen Vom 17. April

Mehr

STUDIENFÜHRER. Anglistik MASTER OF ARTS. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER. Anglistik MASTER OF ARTS. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS Anglistik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. ANGLISTIK 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6. Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6. Juli 2011 Der Fachbereichsrat 06 (Rechtswissenschaft) hat in seiner

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 2. März 2016 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 2. März 2016 (Fundstelle: atzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach mit dem Abscuss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 2. März 2016 (Fstelle:

Mehr