Pleidelsheimer Angelflohmarkt

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1 Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim Nummer 3 Freitag, 19. Januar 2018 Diese Ausgabe erscheint auch online Pleidelsheimer Angelflohmarkt am , Festhalle Pleidelsheim Getränke Kaffee Rote Wurst vom Grill Der Eintritt ist frei. Der Fischerverein freut sich auf Ihren Besuch. Saalöffnung / Beginn: Uhr Foto: Witold Krasowski/Hemera/Thinkstock

2 2 Nummer 3 pleidelsheimer nachrichten Freitag 19. Januar 2018 Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter Sa., Uhr bis Uhr Bezirkshallenmeisterschaften Fußballjunioren Halbfinale Sporthalle GSV-Jugendfußballabteilung So., Uhr bis Uhr Bezirkshallenmeisterschaften Fußballjunioren Finale Sporthalle GSV-Jugendfußballabteilung So., Uhr Angelflohmarkt Festhalle Fischerverein So., Uhr Sportler- und Blutspenderehrung Bürgersaal Gemeinde Mo., Uhr Rückblick / Ausblick Hauptstr. 34 GSV Aktiv älter werden Di., Uhr Eberhard Gienger - Bericht aus Berlin GSV-Vereinsheim CDU-Ortsverband Do., Uhr Anliegerversammlung KGA Lerchengrund GSV-Vereinsheim Gartenfreunde Fr., Uhr Jahreshauptversammlung Altes Rathaus Flugsportvereinigung Die Gemeinde Pleidelsheim lädt recht herzlich zur Sportlerehrung und Blutspenderehrung am Sonntag, den 21. Januar 2018 um Uhr im Bürgersaal der Bürgerstuben ein. KAMIN ABEND AFUNKEN FÜR GEIST UND SEELE A usverkauft gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg

3 Freitag 19. Januar 2018 pleidelsheimer nachrichten Nummer 3 3 amtliche bekanntmachungen Räum- und Streupflichten Viele Mitbürger/-innen, darunter insbesondere die Kinder, warten auf den Winter. Verbunden werden damit die Hoffnungen auf Schnee und Kälte einer interessanten und völlig anders gestalteten Landschaft. Die Gemeinde Pleidelsheim weist deshalb auf verschiedene Sachverhalte hinsichtlich der bestehenden Verpflichtungen im Rahmen des Winterdienstes hin. Der Winterdienst untergliedert sich in öffentliche und private Aufgaben. Die privaten Aufgaben sind in der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege festgelegt. Auszug aus der Räum- und Streupflichtsatzung: 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (1) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße sind. (2) Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer Breite von 1,00 Meter. (3) Entsprechende Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen sind an deren Rand liegende Flächen in einer Breite von 1,00 Meter. Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen u.ä. nahezu bis zur Grundstücksgrenze, ist der Straßenanlieger für eine Satz 1 entsprechend breite Fläche entlang dieser Einrichtung verpflichtet. (4) Gemeinsame Rad- und Gehwege sind die der gemeinsamen Benutzung von Radfahrern und Fußgängern gewidmeten und durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Flächen. (5) Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wander- und sonstige Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind. (6) Haben mehrere Grundstücke gemeinsam Zufahrt oder Zugang zur sie erschließenden Straße oder liegen sie hintereinander zur gleichen Straße, so erstrecken sich die gemeinsam zu erfüllenden Pflichten nach dieser Satzung auf den Gehweg und die weiteren in Abs. 2 bis Abs. 5 genannten Flächen an den der Straße nächstgelegenen Grundstücken. 5 Umfang des Schneeräumens (1) Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet sind und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; diese sind in der Regel mindestens auf 1,00 Meter Breite zu räumen. (2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil der Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in 3 Abs. 2 bis 6 genannten Flächen anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann. (3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1,00 Meter zu räumen. (4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden. 6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die nach 5 Abs. 1 zu räumende Fläche. (2) Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. (3) Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. (4) 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. 7 Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte Die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um Uhr. (...) Alle Einwohner sind verpflichtet, Ihre Aufgaben im Sinne eines freundlichen und entgegenkommenden Miteinanders zu erfüllen. Die öffentlichen Räum- und Streuaufgaben werden außerorts von der Straßenmeisterei des Straßenbauamtes Besigheim bzw. Ludwigsburg erledigt. Innerorts ist der Bauhof der Gemeinde für diese Aufgaben entsprechend dem Streuplan zuständig. Der Streuplan ist nach verschiedenen Dringlichkeiten unterteilt. Dies bedeutet: Hauptverkehrsstraßen und Gefahrenstrecken werden bevorzugt. Die Räum- und Streuarbeiten können sich, je nach Ausmaß des Winterdienstes, über längere Zeit hinziehen. Bringen Sie hierfür bitte Verständnis auf. Sie können uns dabei jedoch auch durch Ihr Verhalten unterstützen. Parken Sie bitte Ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen immer so, dass die Räum- und Streufahrzeuge ohne Behinderung durchfahren können. Im Sinne des Umweltschutzes werden nur die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen, Wege und Plätze in den Streuplan aufgenommen. Des Weiteren verwendet der Bauhof anstatt Streusalz primär Streusplitt. Lediglich auf den Hauptverkehrsstraßen, an den Gefahrenpunkten und bei großer Glätte wird zusätzlich Streusalz eingesetzt. Hinweis: Die gesamte Satzung über die Streupflicht ("Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege") finden Sie auf unserer Internetseite (bei "Ortsrecht"). Plan siehe Seite 4 Impressum PLEIDELSHEIMER NACHRICHTEN Herausgeber: Gemeinde Pleidelsheim Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ralf Trettner oder sein Stellvertreter im Amt, Ludwig-Hofer-Straße 47, Pleidelsheim, Tel Verantwortlich für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Tel , Telefax-Nr , Bezugspreis: Der Abonnementpreis bei Trägerzustellung beträgt 14,95 (halbjährlich). Anzeigenannahmestellen: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, wds@nussbaum-medien.de und Gemeindeverwaltung Pleidelsheim. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet:

4 4 Nummer 3 pleidelsheimer nachrichten Freitag 19. Januar 2018 Beigefügt eine Planübersicht, welche Straßen in Pleidelsheim von den Winterdienst-Fahrzeugen des Bauhofes geräumt und gestreut werden. Für die Landes- und Kreisstraßen ist die Straßenmeisterei Ludwigsburg für das Räumen und Streuen zuständig. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Anträge und Gutscheinkarten sind beim Bürgermeisteramt Pleidelsheim, Einwohnermeldeamt, Zimmer 2, erhältlich. Die bisher ausgestellten Landesfamilienpässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Für weitere Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter Tel gerne zur Verfügung. Mikrozensus 2018 mit Fragen zur Wohnsituation und Mietbelastung Interviewer befragen rund Haushalte in Baden- Württemberg Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, informiert die Presse, dass der Mikrozensus 2018 beginnt. Über das ganze Jahr 2018 werden dazu in über 900 Gemeinden rund Haushalte in Baden-Württemberg von Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung werden 2018 auch Fragen zur Wohnsituation gestellt. Dabei geht es um die Versorgung mit schnellem Internet, die Barrierefreiheit der Wohnung sowie um die verwendeten Energien für Heizung und Warmwasser. In Mieterhaushalten wird darüber hinaus die Mietbelastung erhoben. Diese Zahlen sind für die Planung von Politik und Verwaltung von großer Bedeutung, stellt Frau Dr. Brenner fest. Sie bittet die ausgewählten Haushalte um ihre Mitwirkung. Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr verteilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp Haushalte werden pro Woche befragt. Landesfamilienpass Die neuen Gutscheinkarten für das Jahr 2018 sind da. Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen. Mit der ganzen Familie kostenlos ins Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart und ins Heidelberger Schloss oder zu einem reduzierten Preis in den Europa-Park Rust, ins Ravensburger Spieleland, in die Stuttgarter Wilhelma oder in den Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn das sind nur einige der Angebote, die Familien mit dem Landesfamilienpass im Jahr 2018 wahrnehmen können. Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten: - Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. - Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. - Familien, die mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben. - Familien, die SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. - Flüchtlingsfamilien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen, und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu vier Mal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Sie können sich mittels eines Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Erhebungsbeauftragten verwenden einen Laptop und geben Ihre Antworten direkt ein. Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Weitere Informationen zum Mikrozensus:

5 Freitag 19. Januar 2018 pleidelsheimer nachrichten Nummer 3 5 freiwillige feuerwehr Auch die Kinder der Altersklasse 6 bis 9 Jahre hatten den Winter zum Thema. Bei Kaffee/Tee und Kuchen wurden lebhafte Gespräche geführt, zwischendurch wurde den Geburtstagskindern des vergangenen Monats gratuliert und ein Ständchen gesungen. Außerdem wurden kleine Geschichten vorgelesen und ein Quiz veranstaltet. Am Montag, , findet um Uhr eine Übung des 1. Zuges statt. Timo Günther, Kommandant Jahreshauptversammlung Alterswehr Die Jahreshauptversammlung der Alterswehr findet am Freitag, , um Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt. gez. Werner Baust Obmann Alterswehr Die Kinder-Jazzdance-Gruppe rundete den Nachmittag mit ihrer Darbietung ab. Senioren Seniorentreff wissenswertes aus der gemeinde Am 11. Januar trafen sich die Senioren erstmals im neuen Jahr zum Kaffeenachmittag. Zur Unterhaltung hatte die Turnabteilung des GSV Pleidelsheim ihren Nachwuchs geschickt. Den Beginn machten die Jüngsten mit ihrem Schneeflockentanz. Es ist immer eine besondere Freude, wenn Kinder bei den Senioren zu Gast sind. Deshalb bedanken wir uns herzlich bei allen Mitwirkenden dafür, dass sie sich die Zeit genommen haben, am Seniorennachmittag aufzutreten. Christina Weller ortsbücherei pleidelsheim Öffnungszeiten Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Tel , Fax buecherei@pleidelsheim.de Internet: Montag und Samstag geschlossen! Kleinkunstbühne startet wieder am 1. März Am 1. März gastiert das Trio "Die Nachtigallen" in unserer Bücherei mit einem buntgemischten Konzert aus Pop-, Rock- und Volksmusik. Charmant glamourös grandios! Sie wagen alles! Sie spielen alles! Alles, was sie lieben - und ein bisschen, was sie hassen, das aber gut! Ungewöhnlich und überraschend. Sie sind spezialisiert auf feinste Interpretationen der berühmtesten Werke der Popgeschichte. Und sie erzählen Geschichten. Reizend und ergreifend. Sie singen, schmachten, toben und lassen es krachen. Popmusik, Volksmusik, Rockmusik. Witzig und zum Heulen schön!

6 6 Nummer 3 pleidelsheimer nachrichten Freitag 19. Januar 2018 Notfalldienste Notfallpraxis Nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.v.: Riedstr. 12, Bietigheim-Bissingen Zentraler ärztlicher Notdienst Öffnungszeiten: Mo - Do Uhr Uhr Fr - Mo Uhr Uhr durchgehend Feiertage durchgehend Telefonische Anmeldung erbeten unter: Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis zu kommen. Kinderärzte Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag, Uhr, bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr geschlossen. Zahnärzte zu erfragen über Telefon Tierärzte Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfragen. Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken Marbach und Umgebung Freitag, Apotheke Kirchberg, Kirchberg, Kirchplatz 1 Tel Samstag, Neckar-Apotheke, Ingersheim, Tiefengasse 19 Tel Sonntag, Apotheke am Bahnhof, Marbach, Rielingshäuser Str. 1, Tel Montag, Palm sche Apotheke, Freiberg, Marktplatz 10 Tel Dienstag, Stadt-Apotheke, Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1 Tel Mittwoch, Sophien-Apotheke, Freiberg, Stuttgarter Str. 42 Tel Donnerstag, Apotheke im Center, Steinheim, Steinbeisstr. 15 Tel Wechsel des Notdienstes täglich um Uhr Wasserversorgung Notdienst abends und am Wochenende Sozialstation Pleidelsheim Träger der Sozialstation ist die Gemeinde Pleidelsheim. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: Sozialstation - Telefon (im Haus der Seniorenwohnanlage - Marbacher Straße 7) Sprechzeiten im Büro der Sozialstation Montag bis Freitag Uhr. Außerhalb dieser Sprechzeiten steht eine 24-Std.-Rufbereitschaft auch am Wochenende und an Feiertagen zur Verfügung. Mittwochstreff Demenzgruppe Hospizgruppe Pleidelsheim Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte. Rolf Schaude (Gesang, Gitarre, Bass u.v.m.) Jutta Werbelow (Gesang, Schlagzeug, Bass u.a.) Martin Haaß (Gesang, Gitarre u.a.) Einlass: Uhr, Programmbeginn: Uhr VVK (ab Mitte Januar) 15, Abendkasse 16 wissenswertes aus den schulen und kindergärten Blankensteinschule Steinheim Herzliche Einladung zum nächsten Eltern-Café am um Uhr im Schülercafé (EG/ Hauptgebäude). Thema: Schule ist für Kinder da, nicht umgekehrt! Die Gemeinschaftsschule stellt sich vor! Wie wird an der Gemeinschaftsschule gelernt? Wie sieht die Leistungsrückmeldung aus? Welche Anschluss- und Abschlussmöglichkeiten bietet die Gemeinschaftsschule? Wie werden Sie als Eltern in die Prozesse und die Arbeit an der Schule einbezogen? Da uns Ihre persönlichen Anliegen und das intensive Gespräch wichtig sind, organisieren wir den Austausch gerne in kleinen Gruppen. Daher bedanken wir uns für eine unverbindliche Anmeldung unter Tel oder per Mail an sekretariat@blankenstein.schule.bwl.de. Schulleitung und Lehrkräfte der BSG Einbrecher sind tag- und nachtaktiv. Wohnungseinbrüche passieren zu jeder Tageszeit.

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