IT-Sicherheit und die Datenschutzgrundverordnung
|
|
- Jonas Schräder
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 IT-Sicherheit und die Datenschutzgrundverordnung Welchen Handlungsbedarf gibt es für Unternehmen? Prof. Jürgen Müller Duale Hochschule Gera-Eisenach Unterlagen:
2 Geltende Rechtsvorschriften 2 DSGVO, Artikel 91: Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. BDSGnF: Berücksichtigt Öffnungsklauseln der DSGVO ThürDSGnF eprivacy-verordnung: Trilog-Verfahren der EU läuft Diverse Anpassungen von Spezialgesetzen, z.b. Gesetz über Änderung Bundesversorgungsgesetz u.a. Vorschriften (z.b. SGB I und X) Verhaltensregeln nach Art. 40 und Zertifizierungen nach Art. 42 Kollektivvereinbarungen mit Betriebsrat
3 Wichtige Handlungspunkte 3 Benennung eines Datenschutzbeauftragten Überprüfung Systeme/Produkte nach Privacy by Design Privacy by Default Verarbeitungsübersicht Datenschutzfolgenabschätzung Verträge Auftragsverarbeitung Meldungen von Datenschutzverletzungen Betroffenenrechte wahren Sensibilisierung Mitarbeiter Datenschutzkontrolle nach Standard-Datenschutzmodell
4 Artikel 5, 6, 9 Grundsätze der Verarbeitung
5 Artikel 6: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung 5 Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur rechtmäßig bei: Einwilligung des Betroffenen für einen oder mehrere genau festgelegte Zwecke (Art. 6, Abs. 1 (a)), Bedingungen dazu in Artikel 7 Erforderlichkeit für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen (Art. 6, Abs. 1 (b)) Rechtliche Verpflichtung der verantwortlichen Stelle (Art. 6, Abs. 1 (c)) Berechtigte Interessen des Verantwortlichen
6 Artikel 5: Grundsätze der Verarbeitung I 6 Verarbeitung (Art 5, Abs. 1 (a)) auf rechtmäßige Weise, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise (Transparenz) Zweckbindung (Art 5, Abs. 1 (b)) Erhebung für genau festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke Weiterverarbeitung nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise
7 Artikel 5: Grundsätze der Verarbeitung II 7 Datenminimierung (Art 5, Abs. 1 (c)) Daten müssen dem Verarbeitungszweck entsprechen, sachlich relevant und in Bezug auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, auf das notwendige Maß beschränkt sein. Richtigkeit (Art 5, Abs. 1 (d)) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; dabei sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unzutreffend sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
8 Artikel 5: Grundsätze der Verarbeitung III 8 Speicherminimierung (Art 5, Abs. 1 (e)) Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen für längstens den Zeitraum erlaubt, den die Realisierung der Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, erforderlich macht. Integrität und Vertraulichkeit (Art 5, Abs. 1 (f)) Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet, einschließlich dem Schutz durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor zufälligem Verlust, zufälliger Zerstörung oder Schädigung
9 Artikel 5: Grundsätze der Verarbeitung IV 9 Rechenschaftspflicht (Art 5, Abs. 2) Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss in der Lage sein, dies nachzuweisen Sicherheitskonzept nach IT-Grundschutz dokumentiert technische und organisatorische Maßnahmen
10 Artikel Pflichten des für die Verarbeitung Verantwortlichen
11 Artikel 24: Pflichten des für die Verarbeitung Verantwortlichen 11 Verpflichtung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen auf Basis von Schutzbedarf: Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung Risiken unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen Nachweis dafür muss erbracht werden! Diese Maßnahmen sind zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Tipp: IT-Grundschutz Maßnahmen!
12 IT-Grundschutz Aktuell seit 2005 BSI-Standards + Loseblattsammlung
13 Modernisierter IT-Grundschutz 13 Modernisierung seit Oktober 2017 Neue BSI-Standards Grundschutzkompendium Grundschutz-Profile
14 Warum IT-Grundschutz? 14 Die Einhaltung der genehmigten Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 oder eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gemäß Artikel 42 kann als Faktor herangezogen werden, um die Erfüllung der Pflichten des für die Verarbeitung Verantwortlichen nachzuweisen.
15 Art. 25: Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen 15 Data protection by design and by default Erforderliche Sicherheitsmaßnahmen müssen in die Verarbeitung von Anfang an integriert werden: unter Berücksichtigung der aktuellen Technologie und der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Risiken unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
16 Art. 25: Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen 16 Datenschutzgerechte Voreinstellungen notwendig (Art. 25 Abs. 2) in Bezug auf: Umfang der erhobenen Daten, den Umfang ihrer Verarbeitung, Speicherfrist und ihre Zugänglichkeit. Insbesondere müssen diese Verfahren durch Voreinstellung sicherstellen, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nicht ohne menschliches Eingreifen einer unbestimmten Zahl von natürlichen Personen zugänglich gemacht werden.
17 Artikel 30: Aufzeichnungen der Verarbeitungsaktivitäten 17 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten Zwecke der Verarbeitung Kategorien von betroffenen Personen und der Kategorien der Daten Kategorien von Empfängern gegebenenfalls Übermittlungen von Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien (wenn möglich) allgemeine Beschreibung der techn. und org. Maßnahmen gemäß Artikel 30 Absatz 1 Entspricht Verfahrensverzeichnis nach BDSG
18 Artikel 30: Aufzeichnungen der Verarbeitungsaktivitäten - Ausnahmen 18 Die in den Absätzen 1 und 2a genannten Pflichten gelten nicht für ein Unternehmen oder eine Organisation, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen (Art. 30 Abs. 5), sofern die Verarbeitung nicht ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen birgt, die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt, oder die Verarbeitung besondere Datenkategorien nach Artikel 9 (1) enthält oder die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten erfolgt.
19 Datensicherheit Datenschutzfolgenabschätzung Verhaltensregeln Datenschutzzertifizierung Datenschutzaudit u.a.
20 Abschnitt 2: Datensicherheit 20 Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32) Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde (Art. 33) Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person (Art. 34) Grundwerte der Informationssicherheit sind zu sichern: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit Hinweis: Gewährleistungsziele nach Standard- Datenschutzmodell (SDM) enthalten diese Grundwerte ebenfalls.
21 Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32) 21 Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um ein angemessenes Maß an Sicherheit im Hinblick auf das bestehenden Risiko sicherzustellen, unter anderem: Pseudonymisierung und Verschlüsselung Vertraulichkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme Verfügbarkeit und den Zugang zu Daten im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls rasch wiederherzustellen (Notfallmanagement nach BSI-Standard 100-4) Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung (IT-Revision)
22 Artikel 33: Meldung von Verletzungen des Schutzes an die Aufsichtsbehörde 22 Verantwortliche meldet der zuständigen Aufsichtsbehörde die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ohne ungebührliche Verzögerung und nach Möglichkeit binnen 72 Stunden nach Feststellung der Verletzung! Absatz 3 regelt Inhalt der Meldung Artikel 34: Auch die betroffenen Personen sind zu benachrichtigen!
23 Artikel 35: Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) 23 Vorabkontrolle nach BDSG DSFA ist durchzuführen, wenn Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten zur Folge hat, insbesondere: Bei systematischer und umfassender Auswertung persönlicher Aspekte einer natürlichen Person Verarbeitung im großen Umfang spezieller Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 oder Daten in Bezug auf strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 9a systematische weiträumige Überwachung von einem öffentlich zugänglichen Bereich Rat des Datenschutzbeauftragten ist einzuholen (Abs. 2)
24 Inhalt der Folgenabschätzung 24 Systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck Bewertung der in Bezug auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen bestehenden Risiken die vorgesehenen Maßnahmen Vorgehensmodelle für DSFA: Whitepaper FORUM PRIVATHEIT UND SELBSTBESTIMMTES LEBEN IN DER DIGITALEN WELT Schutzbedarfsfestellung nach IT-Grundschutz + Siko-Maßnahmen
25 Abschnitt 4: Datenschutzbeauftragter 25 Benennung für Behörden oder eine öffentliche Einrichtung notwendig (Art. 37) Unternehmen, Organisationen: Bei regelmäßiger und systematischer Beobachtung von betroffenen Personen als Kerntätigkeit Bei Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 im großem Umfang und Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten im Sinne des Art. 9a als Kernaktivität Konzernprivileg gilt jetzt (Art. 37, Abs. 2) Nationales Recht kann eigene Regeln erlassen, ob DSB bestellt werden müssen (Art. 37 Abs. 4)
26 Abschnitt 5: Verhaltensregeln und Zertifizierung 26 Ausarbeitung von Verhaltensregeln für viele Aspekte des Datenschutzes sollen gefördert werden (Art. 40, Abs. 1, 2) Einführung von datenschutzspezifischen Zertifizierungsverfahren sowie von Datenschutzsiegeln und prüfzeichen soll gefördert werden Zertifizierungen sind freiwillig! Was haben wir schon? ISO IT-Grundschutz ISIS 12 Standard-Datenschutzmodell (SDM)
27 Datenschutzzertifizierung Hersteller, Anwender und Nutzer der Informationstechnik sind aufgefordert, Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit mehr Aufmerksamkeit entgegen zu bringen, um Fehlentwicklungen und Missbrauch wirksam zu verhindern. Durch die überfällige Umsetzung des Konzepts unabhängiger Datenschutzzertifizierung gem. 9a BDSG (Datenschutzaudit) ließen sich Sicherheitsmängel vermeiden und damit das Vertrauen in die Informationstechnik stärken.
28 Kapitel VI Unabhängige Aufsichtsbehörden, Verbandklagerecht, Sanktionen
29 Aufsichtsbehörde Artikel die Anwendung der Verordnung überwachen und durchsetzen Öffentlichkeit.. sensibilisieren und aufklären, sich mit Beschwerden befassen, Liste der Verarbeitungsarten erstellen und führen, für die gemäß Artikel 35 Absatz 4 eine Datenschutz- Folgenabschätzung durchzuführen ist, Ausarbeitung von Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 fördern, Einführung von Datenschutzzertifizierungsmechanismen und von Datenschutzsiegeln und -prüfzeichen nach Artikel 42 Absatz 1 anregen
30 Befugnisse der Aufsichtsbehörde Verantwortlichen anzuweisen, alle Informationen bereitzustellen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, Untersuchungen in Form von Datenschutzüberprüfungen durchzuführen, den Verantwortlichen anzuweisen, Verarbeitungsvorgänge in Einklang mit dieser Verordnung zu bringen, eine vorübergehende oder endgültige Beschränkung der Verarbeitung, einschließlich eines Verbots, zu verhängen, eine Geldbuße gemäß Artikel 83 zu verhängen,
31 Kapitel 80: Verbandsklagerecht 31 Die betroffene Person hat das Recht, eine Einrichtung, eine Organisation deren satzungsmäßige Ziele im öffentlichen Interesse liegen und die im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten aktiv ist, zu beauftragen, in ihrem Namen Beschwerde zu erheben
32 Artikel 83: Verhängung von Geldbußen 32 Absatz 3: Bußgelder bis zu Euro oder im Falle von Unternehmen bis zu 2 % des gesamten weltweiten Jahresumsatz Absatz 4: Bußgelder bis zu Euro oder im Falle von Unternehmen bis zu 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatz Jeweils unterschiedliche Bedingungen!
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts DATENSCHUTZ NEU DENKEN! (Neue) Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für die IT-Sicherheit Heiko Behrendt
MehrRainer Faldey Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU Rainer Faldey Dipl. Betriebswirt (FH) Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU Datenschutzbeauftragter IHK Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit
MehrDS-GVO: Anforderungen an Unternehmen aus Sicht der Aufsicht
1 DS-GVO: Anforderungen an Unternehmen aus Sicht der Aufsicht I H K S c h w a b e n A u g s b u r g, d e n 1 6. A p r i l 2 0 1 8 T h o m a s K r a n i g B a y e r. L a n d e s a m t f ü r D a t e n s
MehrDatenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M.
Datenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M. Übersicht Rechtsgrundlagen Grundsätze der Datenverarbeitung Wann dürfen Daten verarbeitet werden? Pflichten des Verantwortlichen Betroffenenrechte Rechtsbehelfe,
MehrDie Europäische Datenschutz- Grundverordnung. Schulung am
Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung Schulung am 19.09.2017 Ziel: Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts und Anpassung an der Datenschutzrichtlinie von 1995 an den technologischen
MehrRechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte
WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:
MehrDie neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Hessischer Immobilientag IVD Mitte e.v. Referent: Eric Drissler
Die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO Hessischer Immobilientag 16.05.2018 IVD Mitte e.v. Referent: Eric Drissler EU DSGVO EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist eine Verordnung damit verbindlich
MehrINFORMATIONSBLATT DATENSCHUTZ. EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG Nr. 679/2016
INFORMATIONSBLATT DATENSCHUTZ EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG Nr. 679/2016 Die Datenschutz-Grundverordnung (in der Folge EU-Verordnung ) tritt am 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar in
MehrDatenschutzgrundverordnung
Datenschutzgrundverordnung Interne und externe Dienstleister gemäß Artikel 28 Manfred Scholz / 23.2.2018 V1.01 Rückblick WS01 Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (7.11.2017) WS02 Betroffenenrechte
MehrDie DSGVO Was kommt auf uns zu? Notwendige Maßnahmen als Erfolgsfaktor! Jörg Schlißke, LL.B.
Die DSGVO Was kommt auf uns zu? Notwendige Maßnahmen als Erfolgsfaktor! Jörg Schlißke, LL.B. Die Datenschutzgrundverordnung Was kommt auf uns zu? 1 21.03.2017 Erfolgsfaktor DSGVO TÜV Informationstechnik
MehrImplementierung einer neuen Datenschutz Strategie robust, sicher, compliant und digital transformation-ready
Implementierung einer neuen Datenschutz Strategie robust, sicher, compliant und digital transformation-ready Mag. Andreas Schütz, LL.M. Partner, Taylor Wessing 30. August 2017 Inhalt 1. Grundlagen und
MehrWas ist neu, was ist wichtig und was ist zu tun für Betriebs- und Personalräte?
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO Was ist neu, was ist wichtig und was ist zu tun für Betriebs- und Personalräte? Peter Herholtz, 21.9.2017 Es ist kaum etwas neu, substanziell ist alles
MehrDACH-Compliance-Tagung Workshop. EU-DSGVO: Auswirkungen auf die Compliance- Organisation. Building Competence. Crossing Borders.
DACH-Compliance-Tagung 2017 Workshop EU-DSGVO: Auswirkungen auf die Compliance- Organisation Building Competence. Crossing Borders. Dr. Michael Widmer, LL.M. Rechtsanwalt michael.widmer@zhaw.ch, 17. Februar
MehrIT-Ziviltechniker Dr. Wolfgang Prentner. DI (FH) Oliver Pönisch.
Webinar Di. 14.11.2017. Austria IT-Ziviltechniker Dr. Wolfgang Prentner. w.prentner@ztp.at DI (FH) Oliver Pönisch. oliver.poenisch@at.ey.com Überblick Allgemeines Teil 1: Di. 17. Okt 2017, 14-15h DSGVO
MehrEU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Was bedeutet das für mich? (Kurzvortrag) IVD West e.v. Immobilienkongress. Referent: Eric Drissler
EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Was bedeutet das für mich? (Kurzvortrag) 23.03.2018 IVD West e.v. Immobilienkongress Referent: Eric Drissler Grundsätze: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener
Mehr2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung
2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung Anforderungen an Datenschutz-Compliance insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Großunternehmen Paul Nottarp, LL.M. Rechtsanwalt 2017 Brehm & v.
MehrDSFA Datenschutz-Folgenabschätzung. Diskussionsvorlage 6. DialogCamp, München
DSFA Datenschutz-Folgenabschätzung Diskussionsvorlage 6. DialogCamp, München 17. 2. 2017 Anforderungen an eine DSFA Überlegungen/Fragen Folgen Artikel 35 Absatz 1 DS-GVO Riskante Datenverarbeitung Risikobegriff:
MehrKurzüberblick und Zeitplan
Home > Themen > Wirtschaftsrecht und Gewerberecht > Datenschutz > EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Kurzüberblick und Zeitplan Stand: 14.12.2017 Hinweis: Die
MehrDIE NEUE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG: WAS KOMMT AUF IHR UNTERNEHMEN ZU WAS IST ZU TUN?
DIE NEUE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG: WAS KOMMT AUF IHR UNTERNEHMEN ZU WAS IST ZU TUN? Zeitplan der DSGVO 25. Mai 2016: Inkrafttreten der EU-DSGVO Ablauf der 2-jährigen Übergangsfrist am 24. Mai 2018
MehrDie neue EU-Datenschutz- Grundverordnung EU-DSGVO
Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung EU-DSGVO Agenda Kurzvorstellung Verimax Einführung in die neue Datenschutzgesetzgebung Überblick über Ihre zukünftigen Aufgaben Methoden und Ansätze zur Umsetzung
MehrWesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung
Wesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung Mag. Peter Neumann Abteilung Sozial- und Rechtspolitik 01.03.2018 Die wichtigsten Fakten Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt
Mehra CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen.
a CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen. Checkliste Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Nach Inkrafttreten der DSGVO
MehrDas Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung
Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung RA Mag. Peter Harlander IT- und Marketingrecht (z.b. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, E-Commerce-Recht) Gesellschaftsrecht Vertragsrecht (z.b. AGB,
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung: Besondere Verarbeitungsformen
Symposium 26.4.2016 in Hamburg Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Besondere Verarbeitungsformen RA Prof. Dr. Ralf B. Abel 1 Darum geht es: Datenschutz- Gesamtrevision 2 Überblick - Verantwortlichkeit
MehrDATENSCHUTZ in der Praxis
DATENSCHUTZ in der Praxis Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-DSGVO Grundrecht für EU Bürger Die Europäische Union verankert den Schutz, natürlicher Personen betreffende, personenbezogene Daten auf Grundrechtsebene
MehrPrivacy by design / by default Anforderungskriterien aus Kundensicht
BvD-Verbandstage 2018 Privacy by design / by default Anforderungskriterien aus Kundensicht 26.04.2018 Barbara Thiel Landesbeauftragte für den 1 AGENDA Grundlagen Die sieben Grundprinzipien von Privacy
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrEU-Datenschutz- Grundverordnung
EU-Datenschutz- Grundverordnung Noch viel Zeit? Axel Vogelsang Datenschutzbeauftragter & IT-Consultant Umfrage Bitkom (September 2016) Befragte: 509 Datenschutzverantwortliche 47% 8% 12% EU-DSGVO 32% die
MehrDatenschutz- Grundverordnung 2016/679 DS-GVO
Datenschutz- Grundverordnung 2016/679 DS-GVO Countdown zur DS-GVO! DS-GVO 2018 im Jahr 2018: Praxisferne Panikmache, unbedingte Notwendigkeit oder Chance für die Zukunft? Neuheiten Vieles ändert sich,
MehrProf. Dr. Winfried Kluth IWE GK. Universität Halle-Wittenberg
+ Prof. Dr. Winfried Kluth IWE GK. Universität Halle-Wittenberg + Wohnungswirtschaft und Informationsrecht 2 ein neues Thema? Die Erhebung, das Sammeln und die Auswertung von Informationen über Vermieter
MehrAUF EINEN BLICK. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO)
Grundverordnung (EU-DSGVO) In diesem Factsheet erhalten Sie einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung mit einer Übersicht der Grundprinzipien, wesentlichen Änderungen und der
MehrDie EU-Datenschutz- Grundverordnung und ihre Auswirkungen auf das Institut der behördlichen/betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Die EU-Datenschutz- Grundverordnung und ihre Auswirkungen auf das Institut der behördlichen/betrieblichen Datenschutzbeauftragten Barbara Thiel Landesbeauftragte für den 29.11.2016 Agenda 1. Einleitung
MehrDer Countdown läuft! EU-Datenschutz- Grundverordnung jetzt umsetzen!
Der Countdown läuft! EU-Datenschutz- Grundverordnung jetzt umsetzen! 2 Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018. Sie betrifft de facto jedes Unternehmen unabhängig wie groß oder
MehrDatenschutzerklärung
Inhalt 1 EINFÜHRUNG... 2 2 DATENSCHUTZERKLÄRUNG... 3 2.1 DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG... 3 2.2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN... 3 2.3 GRUNDSÄTZE IN BEZUG AUF DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN... 4 2.4 RECHTE
MehrUmsetzung der DSGVO Handlungsbedarf aus technisch-organisatorischer Sicht
Umsetzung der DSGVO Handlungsbedarf aus technisch-organisatorischer Sicht Ingrid Schaumüller-Bichl Information Security Compliance Center (ISCC) FH Oberösterreich iscc@fh-ooe.at 1 Inhalte Motivation Sicherheit
MehrDatenschutz aktuell: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz aktuell: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz betrifft uns das überhaupt? Ja, sobald eine Verkehrswacht personenbezogene Daten, z.b.
MehrDie erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT
Die erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT SK-Consulting Group GmbH Donnerstag, 29. September 2016 Vorstellung Alexander Jung Diplom-Jurist (Univ.) Senior Consultant Datenschutz
MehrAufgepasst IT-Leiter! Kennen Sie Ihre Pflichten aus der neuen EU DSGVO?
Aufgepasst IT-Leiter! Kennen Sie Ihre Pflichten aus der neuen EU DSGVO? Seite 1 von 14 Datenschutz mit Augenmaß Vorstellung Robert F. Krick Seite 2 von 14 WORUM GEHT ES HEUTE? Um die neue EU-Datenschutzgrundverordnung
Mehr- Wa s i s t j e t z t z u t u n? -
1 Die europäische Datenschutz-Grundverord n u n g - Wa s i s t j e t z t z u t u n? - I H K N ü r n b e r g f ü r M i t t e l f r a n k e n E r l a n g e n, d e n 2 0. J u l i 2 0 1 7 T h o m a s K r a
MehrIT-Sicherheit im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung
IT-Sicherheit im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung Pragmatischer Umgang mit den neuen Anforderungen an die IT-Sicherheit Tim Hoffmann IT-Trends Sicherheit 29.03.2017 Bochum Tim Hoffmann Wirtschaftswissenschaften
MehrAufgaben zur Umsetzung der DS-GVO : 1-15 Laufende Tätigkeiten gemäß DS-GVO: 16-20
Aufgaben zur Umsetzung der DS-GVO : 1-15 Laufende Tätigkeiten gemäß DS-GVO: 16-20 1. Die gesetzlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB)... 2 2. Verarbeitungstätigkeiten identifizieren... 2 3.
MehrDatenschutz-Richtlinie der SenVital
Datenschutz-Richtlinie der SenVital Vorwort Die SenVital betreibt Senioren- und Pflegeeinrichtungen (inkl. ambulante Pflege). Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung in vielen Bereichen stehen dabei
MehrCheckliste zur Datenschutzgrundverordnung
Checkliste zur Datenschutzgrundverordnung Mit dieser Checkliste wollen wir unseren Mandanten und Interessierten eine Entscheidungshilfe geben, ob sie von dem neuen Datenschutzrecht betroffen sind und welche
MehrDie Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte?
Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte? APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte Frankfurt am Main Kaiserhofstraße
MehrAnforderungen an die Dokumentation im Lichte der datenschutzrechtlichen Änderungen
Anforderungen an die Dokumentation im Lichte der datenschutzrechtlichen Änderungen Christian Prietz ULD Moderation: Harald Zwingelberg ULD 1 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (pbd)
Mehriubenda DSGVO Was Sie über die neue Datenschutzgrundverordnung wissen sollten Philip M. Weiss Carl H.
iubenda DSGVO Was Sie über die neue Datenschutzgrundverordnung wissen sollten Philip M. Weiss Carl H. Lauer www.iubenda.com business@iubenda.com Mehr als 35.000 Kunden in über 100 Ländern nutzen unsere
MehrAuswirkungen der EU-DSGVO auf die IT in Unternehmen. RA Robert Niedermeier CIPP/E CIPT CIPM FIP
Auswirkungen der EU-DSGVO auf die IT in Unternehmen RA Robert Niedermeier CIPP/E CIPT CIPM FIP Agenda Intro: Worum geht`s? verschärfter Sanktionsrahmen Bußgelder EU-DSGVO Zentrale Säule: Risikobasierter
MehrNeues Datenschutzrecht umsetzen Stichtag
Neues Datenschutzrecht umsetzen Stichtag 25.05.2018 Rechtsanwalt Arnt Kotulla Vortrag am 22.03.2018 IHK für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Neubrandenburg Was ist Datenschutz? Schutz den Menschen Meinungsfreiheit
MehrDIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Keine Angst vor der DSGVO!
Kurzinformation DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG Keine Angst vor der! Prof. KommR Hans-Jürgen Pollirer Oberwart, 20. November 2017 Eisenstadt, 2 November 2017 Datenschutzgrundverordnung () Ziel Einheitliches
MehrAnforderungen des Datenschutzes
Anforderungen des Datenschutzes Was wird id neu? 1 Agenda 1. Betroffenenrechte 2. Dokumentations und Meldepflichten 3. Betrieblicher Datenschutz 4. Kundendatenschutz 2 1. Betroffenenrechte (1) Neu: Recht
MehrJohannes Landvogt Technologischer Datenschutz / BfDI. 22. Cyber-Sicherheits-Tag 16. Mai 2018 Düsseldorf
Johannes Landvogt Technologischer Datenschutz / BfDI 22. Cyber-Sicherheits-Tag 16. Mai 2018 Düsseldorf 1 Agenda Die DSGVO in Stichworten Die DSGVO und die IT-Sicherheit Hilfen zur Umsetzung (Auswahl) Verbreitete
MehrDokumentation der Verarbeitungstätigkeit. (Name, Anschrift) (Name, Anschrift) (Name, Kontaktdaten) (Name, Anschrift) (Name, Kontaktdaten) Beispiele:
Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit Angaben zum Verantwortlichen Verantwortliche Stelle (gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO) (Name, Anschrift) Ggf. gemeinsamer Verantwortlicher (Name, Anschrift) Gesetzlicher
MehrNeue Kommunikation und Datenschutz (erster Input)
Europäischen Jugendworkshop Digitaler Wandel 2.0 13. Juni 2017, Arbeiterkammer Wien Neue Kommunikation und Datenschutz (erster Input) Thomas Riesenecker-Caba Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt
MehrUniversitäten Forschung Datenschutz. Einleitung in die DSGVO
Universitäten Forschung Datenschutz Einleitung in die DSGVO Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer Sigmund Freud Privatuniversität Vortrag, 26.1.2018 www.lachmayer.eu konrad.lachmayer@jus.sfu.ac.at Einleitung
MehrDatenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung
Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 01 Gegenstand und Ziele Artikel 02 Sachlicher Anwendungsbereich Artikel 03 Räumlicher Anwendungsbereich
MehrKurz und Kompakt: Das 1x1 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Dr. Peter Kubanek Datenschutz-Convention Wien Oktober 2017
Kurz und Kompakt: Das 1x1 der schutz- Grundverordnung (DSGVO) Dr. Peter Kubanek schutz-convention Wien Oktober 2017 ströme (personenbezogene ) Verantwortlicher (verarbeiter) > Pflichten Betroffener (quelle)
MehrDATENSCHUTZ DIE WORKSHOP-REIHE
DATENSCHUTZ DIE WORKSHOP-REIHE Die Europäische Union verankert den Schutz, natürlicher Personen betreffende, personenbezogene Daten auf Grundrechtsebene Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt sowohl für
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung: Start
EU-Datenschutz-Grundverordnung: Start 25.05.2018 Mareike Arns, LL.M. (Bristol) Fachanwältin für Arbeitsrecht Externe Datenschutzbeauftragte (TÜV) l-vista / pixelio.de Übersichten zur DSGVO Stand 12.09.2018
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit im Krankenhaus
Datenschutz und IT-Sicherheit im Krankenhaus Doris Kiefer, Rechtsanwältin TÜV SÜD Sec-IT GmbH TÜV SÜD Sec-IT GmbH 17-03-02 Slide 1 Lotse durch den Paragraphendschungel Auswahl einiger relevanter Spezialgesetze
Mehr99 Tage bis zur DSGVO Umsetzungsprojekt oder Notversorgung
99 Tage bis zur DSGVO Umsetzungsprojekt oder Notversorgung Merlin Backer LL.M. (Glasgow) HK2 Rechtsanwälte IHK Dortmund EU-Datenschutz-Grundverordnung, 15.02.2018 RA Karsten U. Bartels LL.M 1 Gesetzliche
MehrEU-Datenschutz- Grundverordnung
EU-Datenschutz- Grundverordnung Herausforderung für Unternehmen Axel Vogelsang Datenschutzbeauftragter & IT-Consultant Internet-Links EU-DSGVO, Erwägungsgründe und BDSG (neu): https://dsgvo-gesetz.de/
MehrArt. 1 DSGVO Gegenstand und Ziele 1. Erwägungsgründe 17. Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich 6
Inhaltsverzeichnis KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 DSGVO Gegenstand und Ziele 1 Erwägungsgründe 1 Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich 6 Erwägungsgründe 6 Paragraphen BDSG Neu 11 Begründungen
MehrDatenschutz - Quo vadis? Welche Anforderungen kommen durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung auf Immobilienverwaltungen zu?
Datenschutz - Quo vadis? Welche Anforderungen kommen durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung auf Immobilienverwaltungen zu? Sebastian Harrand, Vorstand Tercenum AG und DDIV-Datenschutzbeauftragter,
MehrDie neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes
Die neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes Was kommt auf die Unternehmen und deren IT-Verantwortliche zu? NIK - Nürnberg, 08. November 2016 Ulrich Neef in Zusammenarbeit mit ODN - INTERNET
MehrAnlage 2: Gegenüberstellung des BbgDSG-alt mit der DSGVO und des BbgDSG-neu
Anlage 2: Gegenüberstellung des BbgDSG-alt mit der DSGVO und des BbgDSG-neu Abschnitt 1 Allgemeiner Datenschutz Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Aufgabe Art.
MehrDatenschutz Notwendigkeit und Herausforderungen. Ein Überblick. FH-Prof. Dr. Franziska Cecon Professur für Public Management
Datenschutz Notwendigkeit und Herausforderungen. Ein Überblick. FH-Prof. Dr. Franziska Cecon Professur für Public Management 7 9. Public Management Impulse: "Datenschutz NEU - Herausforderungen und Lösungsansätze"
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Vom ISMS zum DSMS Uwe Franz Account Manager Niederlassung Nord-West Londoner Bogen 4 44269 Dortmund Mobil: +49 173 6893 297 uwe.franz@procilon.de Agenda Vorstellung
MehrDAS NEUE EUROPÄISCHE DATENSCHUTZRECHT CHANCEN, RISIKEN UND NEBENWIRKUNGEN
DAS NEUE EUROPÄISCHE DATENSCHUTZRECHT CHANCEN, RISIKEN UND NEBENWIRKUNGEN So bekommen Sie den Datenschutz im Unternehmen sicher in den Griff! Gemeinsamen Veranstaltung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
MehrBetrieblicher Datenschutz (Kunden- und Beschäftigten- Daten)
Betrieblicher Datenschutz (Kunden- und Beschäftigten- Daten) 1 Agenda 1. Allgemeine Regelungen, die auf alle betroffenen Personen anwendbar sind 2. Ergänzende Ausführungen zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten
MehrVideoüberwachung nach der DSGVO. was nichtöffentliche Stellen beachten müssen
Videoüberwachung nach der DSGVO was nichtöffentliche Stellen beachten müssen Gliederung 1. DSGVO vs. BDSG (neu) 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen für Videoüberwachung 3. Transparenzpflichten 4. Zweckbindung
MehrDie EU-DS-GVO und Möglichkeiten ihrer Umsetzung
Die EU-DS-GVO und Möglichkeiten ihrer Umsetzung Agenda Rechtlicher Rahmen und Systematik Anforderungen und Sanktionen Die Umsetzung 2 Die ANMATHO AG Gründung 1997, inhabergeführt Standort Hamburg - deutschlandweit
MehrDie neue EU-Datenschutz-Grundverordnung - was gilt es jetzt als Verwalter zu beachten? Sebastian Harrand, Vorstand Tercenum AG, Berlin
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung - was gilt es jetzt als Verwalter zu beachten? Sebastian Harrand, Vorstand Tercenum AG, Berlin Agenda 1. Referent / Vorstellung 2. Ziel der Präsentation und Zielgruppe
MehrEuropäische Datenschutz-Grundverordnung
Europäische Datenschutz-Grundverordnung Gesetzliche Grundlagen und die Auswirkungen für den Einkauf Jens Stanger Rechtsanwalt Fachanwalt für Informationstechnologierecht IT-Recht, ecommerce, Datenschutzrecht.
MehrGrundprinzipien des Datenschutzes & Auswirkungen auf Finanzdienstleister
Grundprinzipien des Datenschutzes & Auswirkungen auf Finanzdienstleister - 25.09.2 - Dr. Thomas Schweiger, LLM (Duke) 21:22 Folie 1 RA Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) Rechtsanwalt in Linz seit 09.09.1999
Mehr2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung
2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung Rechtliche Betrachtung der DSGVO Kai Bodensiek Rechtsanwalt 2017 Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb Rechtsgrundlagen
MehrDatenschutz NEU Die DSGVO und das österr. Datenschutzgesetz ab Mai Ursula Illibauer Bundessparte Information & Consulting
Datenschutz NEU Die DSGVO und das österr. Datenschutzgesetz ab Mai 2018 Ursula Illibauer Bundessparte Information & Consulting Inhalt 1. Was ist neu? 2. Betroffenheit 3. Einheitliche Grundsätze 4. Auftragsverarbeiter
MehrDie wichtigsten Neuerungen durch die DS-GVO für die Online-Werbung
Die wichtigsten Neuerungen durch die DS-GVO für die Online-Werbung 20. April 2017 Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel Dietmar.Jahnel@sbg.ac.at Datenschutz-Grundverordnung In Kraft seit 24. Mai 2016 Geltung
MehrHPC und EU-DSGVO. Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen. Dr. Loris Bennett, FU Berlin
HPC und EU-DSGVO Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen Dr. Loris Bennett, FU Berlin 2017-10-10 Outline Einführung Personenbezogene Daten Dokumentationspflichten
MehrVerzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten [1] gem. Artikel 30 DS-GVO
I. ALLGEMEINES Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten [1] gem. Artikel 30 DS-GVO 1. Verantwortlicher (Verein) [2] Name Segelverein Ostseewelle e. V. Straße/Hausnr. Uferpromenade
MehrL 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union
L 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union 23.5.2018 Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
MehrOperative Umsetzung des Datenschutzes nach EU-DSGVO. Rheinischer Unternehmertag
Operative Umsetzung des Datenschutzes nach EU-DSGVO Rheinischer Unternehmertag Stefan Buchholz, Director Cyber Risk 09.11.2017 Abgrenzung von Datenschutz und Informationssicherheit Datenschutz Informationssicherheit
MehrDatenschutz für den Verwalter
Datenschutz für den Verwalter Deutscher Immobilientag 2018 Tor zur Zukunft 14. Und 15. Juni 2018 Referent Eric Drissler EU Datenschutzgrundverordnung EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist eine Verordnung
MehrMerkblatt für Schweizer Unternehmen
Merkblatt für Schweizer Unternehmen Aussicht auf die Gesetzesänderungen in der Schweiz und EU und dessen Auswirkungen auf den Alltag in der Wirtschaft Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrVortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen
Effektiv zum Datenschutz www.dpo.at Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen Feststellung der Betroffenheit, Erhebung der Datenklassen, Bestellung des DSB (Datenschutzbeauftragten),
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz Rechtsanwalt Nils Volmer Freitag, 20. April 2018 Agenda 1 Datenschutz & DS-GVO - Einführung und Überblick - Grundsätze der DS-GVO
MehrDie Datenschutzgrundverordnung verändert alles
TeleTrusT-interner Workshop Essen, 29./30.06.2017 Die Datenschutzgrundverordnung verändert alles RA Karsten U. Bartels LL.M. 29./30.06.2017 TeleTrusT-interner Workshop Firmenlogo 1 - IT-Sicherheitsgesetz
MehrVerzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Art. 30: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Wer braucht ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten? Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss aufgestellt
MehrNeuerungen im Datenschutzrecht mit Was bringen sie?
Neuerungen im Datenschutzrecht mit 25.05.2018 Was bringen sie? Sitzung des NÖ Sportfachrates, 13. Dezember 2017 in Weinburg www.sportlandnoe.at EU Datenschutz-Grundverordnung DSGVO (VO EU 2016/679) und
MehrDatenschutzkonzept. Vorwort. Das Datenschutzkonzept wurde an folgendem Datum veröffentlicht: Es wurde auf folgende Arten veröffentlicht:
Datenschutzkonzept Vorwort Dieses Konzept soll die datenschutzkonforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die Verantwortlichkeiten innerhalb unseres Vereins regeln. Alle Mitglieder sind zur Einhaltung
MehrAnforderungen des Datenschutzes an die (Technik-)Gestaltung
Anforderungen des Datenschutzes an die (Technik-)Gestaltung Impuls Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Workshop Sichere und datenschutzfreundliche Technik Berlin, 07.12.2016
MehrDas neue Recht zum Datenschutz Die wichtigsten Fakten kurz gefasst*
Das neue Recht zum Datenschutz Die wichtigsten Fakten kurz gefasst* Nach langen Verhandlungen erfolgte im Dezember 2015 die europäische Einigung auf eine EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Die DSGVO
MehrDatenschutz. Die DSGVO und was sie von uns will
Datenschutz Die DSGVO und was sie von uns will Vorstellung Selbständiger Rechtsanwalt seit dem Jahr 2010 Tätig im Bereich Urheber- und Medienrecht, gewerblicher Rechtsschutz und vor allem auch Datenschutz
MehrStartschuss DSGVO: Was muss ich wissen?
: Was muss ich wissen? Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein 1. Was ist Datenschutz? Überblick 2. Die Datenschutz- Grundverordnung
MehrDokumentation der Verarbeitungstätigkeit
Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit Angaben zum Verantwortlichen Verantwortliche Stelle (gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO) (Name, Anschrift) Ggf. gemeinsamer Verantwortlicher (Name, Anschrift) Gesetzlicher
MehrDie Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf die Praxis
Auswirkungen auf die Praxis SPEAKER Steffen Niesel Fachanwalt für IT-Recht Ulf Riechen Dipl.-Ing. für Informationstechnik 2 Einleitung Wann tritt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft? 25. Mai
MehrBusiness Breakfast Graz Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das HR-Management
Northcote.Recht Landstraßer Hauptstraße 1/10 1030 Wien Business Breakfast Graz Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das HR-Management Mag. Erwin Fuchs, Selbstständiger Rechtsanwalt, Northcote.Recht
Mehr