Bescheinigung. (AB-Bescheinigung)
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- Ilse Egger
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1 Zl.: N-TM- Bescheinigung für die Mitbenützung von Anlagen der Österreichischen Bundesbahnen durch Anschlussbahnen mit Eigenbetrieb (AB-Bescheinigung) Berechtigter: Anschlussbahn Firmenname Adresse Betriebform: Verschub Gültigkeitsbereich: Gültig bis N-TM-Z 1 Server N-TM / Sicherheitsbescheinigung / Anforderungen /Standard Sicherheitsbescheiniung
2 Im Interesse der Verkehrssicherheit müssen Anschlussbahnunternehmen für das Benützen von Anlagen der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) über eine aufrechte AB-Bescheinigung verfügen. Die AB-Bescheinigung legt die zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen für die von der Mitbenützung betroffenen Betriebsstellen fest (Schieneninfrastruktur). Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsanforderungen insbesondere aufgrund von technischen Neuerungen ständig weiterentwickelt werden. Das Anschlussbahnunternehmen hat vor Abschluss und auf Verlangen der ÖBB auch während der Laufzeit des Vertrages über die Mitbenützung von Anlagen der ÖBB mit Triebfahrzeug und Personal des Anschlussbahnnehmers (Benutzungsvertrag) jederzeit nachzuweisen, daß es die Voraussetzungen der AB-Bescheinigung erfüllt. Können die erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden, ist die Mitbenützung der Schieneninfrastruktur der ÖBB nicht gestattet bzw. sind die ÖBB berechtigt, den Benutzungsvertrag fristlos aufzulösen. Folgende Punkte wurden überprüft: Prüfpunkt Art der Prüfung *) In Ordnung Bemerkung 1. Gesetzliche Voraussetzungen 1.1. Genehmigungen gemäß 52 Eisenbahngesetz 1957 D Befristet bis: 2. Interne Organisation 2.1. Organisationsstruktur (Organigramm) D 2.2. Verantwortlicher Betriebsleiter N 2.3. Stellvertreter des verantwortlichen Betriebsleiters N 2.4. Innerbetriebliches Normen- und Regelwerk Betriebliche Normen der ÖBB vorhanden N Siehe Anlage Änderungsdienst mit ÖBB vereinbart N N Nachweis, D Dokument N-TM-Z 2 Server N-TM / Sicherheitsbescheinigung / Anforderungen /Standard Sicherheitsbescheiniung
3 Prüfpunkt Art der Prüfung *) In Ordnung Bemerkung 2.5. Aus- und Weiterbildung Aus- und Weiterbildung strukturiert N Ausbildepläne bestehen N Ausbildungsmaßnahmen dokumentiert N Weiterbildepläne bestehen N Erfolgskontrolle dokumentiert N 2.6. Information der Mitarbeiter Informationsfluß strukturiert N Nachweisliche Information der Mitarbeiter gewährleistet N Aktueller Informationsstand bei Dienstbeginn N gewährleistet 2.7. Meldewesen Meldewesen strukturiert N Nachweisliche Weiterleitung von Meldungen N gewährleistet 2.8. Sicherheitsmanagement Sicherheitstechnischer Dienst strukturiert N Sicherheitsverantwortlicher N Sicherheitsfachkraft N Arbeitsmedizinische Betreuung N Gefahrgutbeauftragter N N Nachweis, D Dokument N-TM-Z 3 Server N-TM / Sicherheitsbescheinigung / Anforderungen /Standard Sicherheitsbescheiniung
4 Prüfpunkt Art der Prüfung *) In Ordnung Bemerkung 3. Fahrbetriebsmittel 3.1. Triebfahrzeuge Gesetzliche Voraussetzungen: Eisenbahnrechtliche Genehmigung und Betriebsbewilligung lt. EsbG vorhanden D ÖBB-Voraussetzungen: Zulassung auf Strecken der ÖBB vorhanden D Technisches Regelwerk für Erhaltung vorhanden D Erhaltungsarbeiten dokumentiert N 3.2. Wagen Gesetzliche Voraussetzungen Betriebsbewilligung lt. EisbG vorhanden D ÖBB-Voraussetzungen: Zulassung auf Strecken der ÖBB vorhanden D Technisches Regelwerk für Erhaltung vorhanden D Erhaltungsarbeiten dokumentiert N 4. Personal 4.1. Triebfahrzeugführer Gesetzliche Voraussetzungen: Triebfahrzeugführer- Verordnung ( BGBl 64/1999). Mindestalter 18 Jahre N geistige und körperliche Eignung N ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache N Prüfung abgelegt N oder bei ausländischen Triebfahrzeugführern Zeugnis durch BMWV anerkannt N und ggf Nachprüfung abgelegt N N Nachweis, D Dokument N-TM-Z 4 Server N-TM / Sicherheitsbescheinigung / Anforderungen /Standard Sicherheitsbescheiniung
5 Prüfpunkt Art der Prüfung *) In Ordnung Bemerkung ÖBB-Voraussetzungen Ortskenntnis vorhanden N Wiederkehrende ärztliche Untersuchung gewährleistet N Schulungen mindestens 1 mal jährlich N Sonderschulungen bei wesentlichen Änderungen betrieblicher Normen N Nachprüfung jedes dritte Jahr N oder über besondere Anordnung N Beteilung mit Dienstvorschriften und dergl. N 4.2. Sonstiges Personal Erforderliche Prüfung abgelegt N Ortskenntnis vorhanden N Wiederkehrende ärztliche Untersuchung gewährleistet N Schulungen mindesten 1 mal jährlich N Sonderschulungen bei wesentlichen Änderungen betrieblicher Normen N Nachprüfung jedes dritte Jahr N oder über besondere Anordnung N Beteilung mit Dienstvorschriften und dergl. N N Nachweis, D Dokument N-TM-Z 5 Server N-TM / Sicherheitsbescheinigung / Anforderungen /Standard Sicherheitsbescheiniung
6 Vorschreibungen die vom Anschlussbahnunternehmen zu erfüllen sind: Das Anschlussbahnunternehmen informiert die ÖBB (- ) unverzüglich schriftlich über wesentliche, die vorliegende AB- Bescheinigung betreffende Änderungen in seinem Unternehmen. Für jene Maßnahmen, die Änderungen zu den in der Spalte Bemerkungen festgehaltenen Sachverhalten darstellen oder bewirken, hat das Anschlussbahnunternehmen vor deren Umsetzung, jedenfalls aber vor der (weiteren) Ausübung der gemäß Benutzungsvertrag zugestandenen Mitbenützungsrechte, die Zustimmung der ÖBB (-) einzuholen. Davon ausgenommen sind Änderungen betreffend die Punkte 1., 2.1., 2.2., 2.3. sowie bis Die ÖBB, Geschäftsbereich Netz, erteilen dem Anschlussbahnunternehmen hiermit die AB-Bescheinigung und bestätigen aufgrund der erbrachten Nachweise, dass es in der Lage ist, die für den Zugang zur Schieneninfrastruktur der ÖBB geltenden Sicherheitsanforderungen zu erfüllen Wien, am Für die Österreichischen Bundesbahnen Dipl.Ing. Zajic N-TM-Z 6 Server N-TM / Sicherheitsbescheinigung / Anforderungen /Standard Sicherheitsbescheiniung
7 Verzeichnis aufzulegender betrieblicher Normen Anlage 1 Bezeichnung Benennung Bemerkungen ÖBB 40 Allgemeine Richtlinien für den Arbeitnehmerschutz V 2 Signalvorschrift V 3 Betriebsvorschrift ZSB Zusatzbestimmungen zur Signal u. Betriebsvorschrift ( in V3 ) V 15 Funk im Betriebsdienst V 16 Betriebsfernsprechvorschrift V 26 Unfallvorschrift M 22 Dienst auf Triebfahrzeugen Kapitel A: Allgemeine Bestimmungen D: Dienst auf Dampflokomotiven M 26 Bremsvorschrift M 31 Dienstvorschrift für den technischen Wagendienst M 36 Dienstvorschrift für die Bedienung der elektrischen Zugheizung DB 823 Sicherheitseinrichtungen EL 52 Elektrobetriebsvorschrift, Ausgabe für den Betriebsdienst. Ausgabe V IdN / Netz Intern Informationsblatt des GB Netz ab Ausgabe 01/1997 Bsb Auszüge aus der Betriebsstellenbeschreibung der im Infrastrukturverknüpfungsvertrag bezeichneten Betriebsstelle N-TM-Z 7 Server N-TM / Sicherheitsbescheinigung / Anforderungen /Standard Sicherheitsbescheiniung
8 Triebfahrzeugdatenblatt für Anlage 2 Triebfahrzeug(e) Nummer(n)... UIC- Nummer(n)... Eigentümer:... Einstellende Bahn:... Hersteller:... Baujahr:... Betriebsbewilligung (durch das BMVIT):GZ... ÖBB Zulassung Zl.:N-TM-... Höchstgeschwindigkeit:...km/h Länge über Puffer:...mm Bregrenzungslinie (UIC 505) Drehzapfenabstand:...mm Antriebsleistung:...kW Drehgestellradsatzstand...mm Fahrdrahtnennspannung:...kV Gesamtmasse:...t Frequenzbereich:...Hz Max. Achsfahrmasse:...t Zugbeeinflussung: (Bauart)... Masse pro Längeneinheit...t/m Zugfunk: (Bauart)... Radsatzanordnung:... Sicherheitsfahrschaltung: (Bauart)... Raddurchmesser(Wälzkreis)...mm Bremsbauart:... Bremsgewichte: R+Mg...t R+E...t P+Mg... P+E...t P...t G...t R+E(160) Bremsprozente R+Mg...% R+E...% R+E(160) P+Mg...% P+E...% P...% G...% Mit dem Datenblatt sind vorzulegen: Beilage 1: Typenzeichnung (mindestens M 1:50, Auf- und Kreuzriß) Beilage 2: Zug-/Bremskraft - Geschwindigkeitsdiagramm R Hd R Hd N-TM-Z 8 Server N-TM / Sicherheitsbescheinigung / Anforderungen /Standard Sicherheitsbescheiniung
Bescheinigung. (AB-Bescheinigung)
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